Meine Nachbarschaft: Niederbornstraße
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Vorlagen
Fahrradstellplätze Keplerstraße
Anregung an den Magistrat vom 24.01.2019, OM 4202 entstanden aus Vorlage: OF 552/3 vom 11.10.2018 Betreff: Fahrradstellplätze Keplerstraße Der Magistrat wird gebeten, die Straßenecken Keplerstraße/Eckenheimer Landstraße mit Fahrradbügeln zu bestücken. Begründung: Die wenigen Fahrradbügel an dieser Stelle reichen bei Weitem nicht aus für die vielen Fahrräder, die dort täglich abgestellt werden. Erschwert hat sich an dieser Stelle die Situation durch Umwandlungen von privaten Hauseingängen und Verbotsschilder an den Zäunen bezüglich des Abstellens von Fahrrädern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 865 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2
Reinigung der Außenanlage Musterschule zur Eckenheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 24.01.2019, OM 4207 entstanden aus Vorlage: OF 613/3 vom 10.01.2019 Betreff: Reinigung der Außenanlage Musterschule zur Eckenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wer für die Reinigung des Außengeländes der Musterschule im Bereich über der Tiefgaragenzufahrt zuständig ist, und eine ständige Reinigung/Müllsammlung zu veranlassen. Es handelt sich um den Bereich hinter der ehemaligen U-Bahn-Haltestelle, also die Front entlang der Eckenheimer Landstraße bis zum Oberweg. Das ist die Überdachung der Tiefgaragenzufahrt mit teilweise begrünten Abschnitten. Begründung: Der Bereich ist ständig vermüllt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 830 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 23 20
Neuordnung der Parkplätze in der Eckenheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4057 entstanden aus Vorlage: OF 556/9 vom 15.11.2018 Betreff: Neuordnung der Parkplätze in der Eckenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Parkplatzregelung in der Eckenheimer Landstraße zwischen der Zum-Jungen-Straße und der Kaiser-Sigmund-Straße aufgrund der gefährlichen Situation für Radfahrende unter Berücksichtigung der folgenden Vorgaben neu zu ordnen: 1. Einrichtung von Längsparkständen halb auf der Fahrbahn und halb auf dem Bürgersteig (es verbleiben ca. 3,5 Meter Restfahrbahnbreite zwischen Gleisbereich und parkenden Fahrzeugen); 2. Sicherung des Radweges gegen Beparken durch das Aufstellen von Fahrrad-Abstellbügeln in allen Baumzwischenräumen. Begründung: Die Parkplätze, wie sie jetzt genutzt werden, sind nicht angeordnet bzw. nicht StVO konform. Durch die Querparker wird der Radweg zum Teil komplett versperrt und stellt eine Gefährdung für Radfahrende und Fußgänger dar. Mit der o. g. Maßnahme können 24 Parkplätze eingerichtet werden, die nicht nur StVO-konform sind, sondern auch keine Behinderung mehr für den Radverkehr darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 376 Aktenzeichen: 32 1
Fahrradweg Alleenring vor der Deutschen Nationalbibliothek
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4041 entstanden aus Vorlage: OF 590/3 vom 05.11.2018 Betreff: Fahrradweg Alleenring vor der Deutschen Nationalbibliothek Der Magistrat wird gebeten, vor der Deutschen Nationalbibliothek eine Markierung aufzubringen, die auf den dort verlaufenden Radweg hinweist. Begründung: Die Radwegmarkierung auf der südlichen Seite des Alleenrings endet an der Einmündung der Schlosserstraße und beginnt wieder kurz vor der Ampel an der Einmündung der Eckenheimer Landstraße. Dazwischen gibt es keine Markierung, dies führt immer wieder zu gefährlichen Situationen im Bereich des Eingangs zur Deutschen Nationalbibliothek. Die Markierung sollte hier entsprechend ergänzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 466 Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6079 Aktenzeichen: 32 1
Ampelanlage auf der Gießener Straße in Höhe Sigmund-Freud-Straße
Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4025 entstanden aus Vorlage: OF 635/10 vom 12.11.2018 Betreff: Ampelanlage auf der Gießener Straße in Höhe Sigmund-Freud-Straße Der Magistrat wird gebeten, die merkwürdigerweise teils viel zu kurzen Ampelp hasen auf der Gießener Straße in Höhe Sigmund-Freud-Straße, insbesondere stadtauswärts, zu prüfen und entsprechend zu ändern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 323 Aktenzeichen: 32 1
Areal des Evangelischen Regionalverbandes für den Stadtteil öffnen
Antrag vom 15.11.2018, OF 586/3 Betreff: Areal des Evangelischen Regionalverbandes für den Stadtteil öffnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mit dem Evangelischen Regionalverband als Eigentümer des Grundstücksareals zwischen Eckenheimer Landstraße, Weber-, Neuhof- und Marschnerstraße zu verhandeln mit dem Ziel einer Konzeptvergabe für - eine gemischte Nutzung; - 30% geförderte Wohnungen; - 15% genossenschaftliche Wohnungen; - eine Kita; - Begegnungs- und/oder Kulturstätten für den Stadtteil; Die bestehenden Wohnhäuser sollen mit Hilfe der Erhaltungssatzung geschützt werden und zeitgemäß renoviert werden. Begründung: Die bisher von der evangelischen Kirche genutzten Räume bieten eine Chance, auf dem großen Areal ein für die Bewohnerinnen und Bewohner attraktives und bezahlbares Wohnen und soziales Zentrum mit guter Infrastruktur zu schaffen. Die Stadt Frankfurt sollte hier alle Möglichkeiten ausloten und mit dem Eigentümer verhandeln. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 3 am 29.11.2018, TO I, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage OF 586/3 wurde zurückgezogen.
Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinverträglich prüfen hier: Tausch von Landschaftsschutzgebieten
Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3820 entstanden aus Vorlage: OF 381/10 vom 23.10.2017 Betreff: Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinverträglich prüfen hier: Tausch von Landschaftsschutzgebieten Vorgang: V 1390/15 OBR 10; ST 1444/15 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob das Gebiet um die Wolfsweide (siehe Anlage) zur Landschaftsschutzzone II erklärt werden kann; 2. ob im Gegenzug der Landschaftsschutzstatus der markierten Fläche (siehe Anlage) nördlich der Sigmund-Freud-Straße (siehe V 1390) in weiten Teilen maßvoll aufgehoben werden kann; 3. - anknüpfend an die Anfrage des Ortsbeirates 10 aus dem Jahr 2015 - ob an dieser Stelle neues Bauland, geförderter und bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden kann. Begründung: Der Ortsbeirat 10 hat sich mit Erfolg für den Erhalt der Kleingärten an der Wolfsweide eingesetzt. Gleichzeitig wurde mittels der Vorlage vom 30.06.2015, V 1390, auf die Schaffung dringend benötigten Wohnraums hingewiesen. Dem Ortsbeirat 10 ist dabei bewusst, dass die Bedürfnisse nach einem geordneten Wachstum Frankfurts auf der einen Seite sowie die Belange der Bestandsbebauung auf der anderen Seite vielfach in einem Spannungsverhältnis stehen. Auch die Diskussionen um neue Baugebiete im Ortsbezirk 10 haben gezeigt, dass eine allgemein verträgliche Planung auf die Belange vor Ort Rücksicht nehmen muss, um nicht auf Widerstand zu treffen. Gerade das genannte Gebiet verspricht jedoch einen solchen Ausgleich zu gewährleisten. Das Areal würde zudem ein ökologisch und wohnbaulich hochwertiges "Wachsen an den Rändern" ermöglichen. Zugleich würde die Kategorisierung des Gebiets um die Wolfsweide dort den Naturschutz dauerhaft sichern. Durch den entsprechenden Tausch erhofft sich der Ortsbeirat 10 somit eine positive Entwicklung beider Stadtteile. Anlage Anlage 1 (ca. 421 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.06.2015, V 1390 Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2015, ST 1444 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 239 Aktenzeichen: 61 0
Auswirkungen des Nord-Süd-Radweges auf den Ortsbezirk 10
Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3720 entstanden aus Vorlage: OF 596/10 vom 03.09.2018 Betreff: Auswirkungen des Nord-Süd-Radweges auf den Ortsbezirk 10 Der Magistrat hat in einer Pressemitteilung am 29. August 2018 angekündigt, dass er einen durchgehenden Nord-Süd-Radweg über die Friedberger Landstraße, vom Nibelungenplatz bis zur Battonnstraße, schaffen will. Der Ortsbeirat teilt die Auffassung des Magistrats, dass ein dringender Handlungsbedarf zur Schließung von Lücken, auch angesichts der beschlossenen Baugebiete sowie des stetigen Wachstums von Frankfurt gegeben ist. Der Ortsbeirat 10 begrüßt ausdrücklich jegliche Verbesserung bezüglich der Sicherheit und Attraktivitätssteigerung für den Radverkehr. Nur so ist insbesondere für den Nahbereichsindividualverkehr ein Umstieg beispielsweise von Schulkindern und Berufspendlerinnen und Berufspendlern auf dieses umweltschonende Verkehrsmittel attraktiver. Sicherlich wird dies in der Folge auch im Nahbereich zu einer leichten Reduktion an Kraftfahrzeugnutzungen führen sowie den ÖPNV gerade in Spitzenzeiten etwas entlasten. Es steht ebenso außer Frage, dass zugunsten des Rad- und Fußgängerverkehrs auch die Wegnahme von Raum der Kraftfahrzeuge erforderlich ist. Dennoch leiden die Stadtteile des Ortsbezirks aufgrund der Rückstauungen auf der Friedberger Landstraße bereits jetzt schon, insbesondere in den Hauptverkehrszeiten, unter deutlichen Ausweichverkehren aus dem nördlichen und östlichen Frankfurter Umland. In besonderem Maße sind die Bürgerinnen und Bürger in den Wohngebieten in Bonames, Berkersheim und Preungesheim davon betroffen. Der Ortsbeirat bezweifelt jedoch, dass die Wegnahme jeweils einer Fahrspur auf einer Länge von über 1.700 Metern dazu führen wird, dass wegen der daraus resultierenden Stau- und Wegezeitverlängerung signifikant weniger Kraftfahrzeuge des Umlandes den Innenstadtbereich frequentieren werden. Der Ortsbeirat ist allerdings davon überzeugt, dass die Ausweichverkehre über die Stadteile des Ortsbezirks 10 dann noch deutlicher zunehmen werden! Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Nr. 4 GOOBR gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen er die zu erwartenden steigenden Ausweichverkehre über 1. den Harheimer Weg/Am Wendelsgarten, 2. den Heiligenstockweg/Am Dachsberg, 3. die Hofhausstraße/Goldpeppingstraße, 4. die Sigmund-Freud-Straße, 5. die Homburger Landstraße/Berkersheimer Weg, 6. Gießener Straße eindämmen und somit die Bürgerinnen und Bürger vor einer Steigerung von Gefahrenpotenzialen sowie auch vor den steigenden Immissionen unterschiedlichster Art bewahren wird. In diesem Zusammenhang wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, mit welchen Maßnahmen der Magistrat in den vorgenannten Bereichen, in denen ebenfalls gravierende Lücken in den Radwegverbindungen bestehen, die Sicherheit verbessern und somit auch zu einer weiteren Attraktivitätssteigerung beitragen will. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen die zu erwartenden deutlichen Zeitverluste der Linie 18 kompensiert werden. Die Linie 18 müsste sich beispielsweise stadteinwärts, auf einer Länge von rund 560 Metern den einspurig verbleibenden Straßenraum mit Linienbussen sowie den Pendlern teilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2370 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 61 1
Sitzbank am Bücherschrank Glauburgstraße/Ecke Eckenheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2018, OM 3652 entstanden aus Vorlage: OF 538/3 vom 13.09.2018 Betreff: Sitzbank am Bücherschrank Glauburgstraße/Ecke Eckenheimer Landstraße Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob zwischen dem Bücherschrank Glauburgstraße/Ecke Eckenheimer Landstraße und den Autoparkplätzen eine Sitzbank mit Blickrichtung auf den Bücherschrank und den Baum direkt an der Begrenzung des Autoabstellplatzes aufgestellt werden kann. Begründung: Das Aussuchen von Büchern kostet Zeit. Viele Menschen können zum Aussuchen der Bücher nicht so lange stehen oder wollen Probelesen. An den meisten Bücherschränken im Nordend steht bereits eine Bank. Die Sitzbank direkt an der Begrenzung des Autoparkplatzes beendet auch das falsche Einparken in Richtung Bücherschrank, und hier ist der größte Abstand zum Bücherschrank. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2273 Aktenzeichen: 67 0
Verbotswidriges Linksabbiegen von der Eckenheimer Landstraße in die Glauburgstraße
Anregung an den Magistrat vom 16.08.2018, OM 3573 entstanden aus Vorlage: OF 499/3 vom 02.08.2018 Betreff: Verbotswidriges Linksabbiegen von der Eckenheimer Landstraße in die Glauburgstraße Der Magistrat wird gebeten, wieder wie vor dem Bau der U 5-Haltestelle "Glauburgstraße" ein Hinweisschild für die auf der Eckenheimer Landstraße von Norden kommenden Fahrzeuge aufzuhängen, auf dem die Linksabbiegemöglichkeit über die Marschnerstraße in die Glauburgstraße gezeigt wird, um so das gefährliche direkte Linksabbiegen in die Glauburgstraße (bei gleichzeitigem parallelem Fußgänger-Grün) zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2154 Aktenzeichen: 32 4
Ortstermin an der Einmündung Holzhausenstraße in die Eckenheimer Landstraße
Antrag vom 02.08.2018, OF 498/3 Betreff: Ortstermin an der Einmündung Holzhausenstraße in die Eckenheimer Landstraße Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin an der Einmündung Holzhausenstraße / Eckenheimer Landstraße einzuberufen, um Lösungen gegen das Rechtsabbiegen von Fahrzeugen bei Rot aus der Holzhausenstraße in die Eckenheimer Landstraße zu besprechen. Dabei sollte auch nochmals die Querungssituation insgesamt für alle Verkehrsteilnehmer über diese Kreuzung mit Eckenheimer Landstraße thematisiert werden. Bei diesem Ortstermin sollte weiterhin das behindernde Parken von Fahrzeugen im Verlauf der gesamten Holzhausenstraße begutachtet werden, das insbesondere den Bus 36 immer wieder in seiner Fahrt aufhält. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 16.08.2018, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 498/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 13.09.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 498/3 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bereitstellung von Toiletten durch das bulgarische Konsulat
Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3362 entstanden aus Vorlage: OF 490/3 vom 01.06.2018 Betreff: Bereitstellung von Toiletten durch das bulgarische Konsulat Der Magistrat wird gebeten, mit allen Mitteln darauf hinzuwirken, dass auf dem Gelände oder im Gebäude des bulgarischen Konsulats in der Eckenheimer Landstraße so schnell wie möglich Toiletten zur Versorgung der wartenden Personen aufgestellt oder installiert werden. Begründung: Es kann nicht angehen, dass vor dem Gebäude oft dutzende von Personen über längere Zeit auf die Erledigung ihrer Angelegenheiten im Konsulat warten und es vonseiten des Konsulats für diese Menschen keinerlei Angebot und Möglichkeit gibt, eine Toilette zu benutzen. Stattdessen sind die Betroffenen darauf angewiesen, in benachbarten Geschäften, Gastronomiebetrieben und Einrichtungen oft gegen ein erhebliches Entgelt um eine Toilettennutzung zu bitten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1880 Aktenzeichen: 91 22
Verkehrssituation Sigmund-Freud-Straße
Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3263 entstanden aus Vorlage: OF 524/10 vom 23.04.2018 Betreff: Verkehrssituation Sigmund-Freud-Straße Vorgang: OM 2532/17 OBR 10; ST 518/18 Ziel der Anregung OM 2532 des Ortsbeirats 10 war es, einen stärkeren Schutz für Fußgängerinnen und Fußgänger der Sigmund-Freud-Straße und benachbarten Straßen zu erreichen. Zusätzliche Zebrastreifen und die Anbringung von Verkehrszählgeräten sollten in diesem Maßnahmenpaket enthalten sein. Wir halten die Sichtweise der Verwaltung, die in der Stellungnahme ST 518 zur Ablehnung von weiteren verkehrssichernden Maßnahmen für Fußgängerinnen und Fußgänger führt, für einseitig. Einseitig, weil sie sich auf 20 Geschwindigkeitskontrollen im Jahr 2017 stützt. Weitere Risiken, die das Leben von Fußgängerinnen und Fußgängern dort höchst gefährlich machen, werden dabei ausgeblendet. Fußgänger in unserem Sinne sind dabei nicht nur die Kinder vor Schulen und Kindergärten, sondern auch Eltern mit Kinderwagen, Behinderte und alte Menschen, die Mühe und Not haben, die Straßen zu überqueren. Der Bürger sieht mehr als uns die Verwaltung per Aktenlage zu vermitteln versucht. Dazu gehören unter anderem zugeparkte Kurven an den Kreuzungen Niederbornstraße und Nebenstraßen. In Verbindung mit Geschwindigkeitsübertretungen ergeben sich für Fußgängerinnen und Fußgänger öfter äußerst gefährliche Situationen mit Beinaheunfällen. Der Magistrat wird gebeten, Punkt 1. der Vorlage OM 2532 ohne Einschränkung umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2532 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 518 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1841 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrszählung auf dem Oeder Weg
Anregung an den Magistrat vom 17.05.2018, OM 3190 entstanden aus Vorlage: OF 473/3 vom 30.04.2018 Betreff: Verkehrszählung auf dem Oeder Weg Der Magistrat wird gebeten, baldmöglichst eine Verkehrszählung auf dem Oeder Weg, der Eckenheimer Landstraße und der Friedberger Landstraße durchzuführen. Die Zählung sollte Spitzenzeiten (morgens und abends) aber auch die Zeiten unter Tage abbilden. Begründung: Seit dem Umbau der Hochbahnsteige auf der Eckenheimer Landstraße berichten Anwohnerinnen und Anwohner über ein erhöhtes Verkehrsaufkommen auf dem Oeder Weg. Um hier belastbare Zahlen der aktuellen Situation zu erhalten, sollten aktuelle Werte erhoben werden. In diesem Zuge sollten auch die Nachbarstraßen Friedberger Landstraße und Eckenheimer Landstraße betrachtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1910 Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 638 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 3 am 13.09.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 61 10
Kreuzung Marbachweg/Eckenheimer Landstraße
Antrag vom 23.04.2018, OF 503/10 Betreff: Kreuzung Marbachweg/Eckenheimer Landstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen (insbesondere der VGF und der TraffiQ) gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob entgegen der Stellungnahme 186 des Magistrats vom 05.02.2018 die zwei Fahrstreifen an der Kreuzung Marbachweg/Eckenheimer Landstraße in Höhe der U5-Haltestelle doch neu ausgerichtet werden können. Die geradeaus (Richtung Westen respektive Dornbusch) fahrenden Fahrzeuge sollen nach Möglichkeit nicht mehr über den rechten Fahrstreifen, sondern über den linken Fahrstreifen fahren. Begründung: Die in der Stellungnahme erwähnte ausgeglichene Nutzung der beiden Fahrspuren wird erfahrungsgemäß eher selten erreicht. Die beantragte neue Regelung würde insbesondere den ÖPNV-Nutzern der Buslinie 39 zu Gute kommen, zumal so Rückstaus auf dem Marbachweg vermieden werden, die durch die wartenden, rechtsabbiegenden fahrenden Fahrzeuge bei zeitgleichem "Grün" für die die Eckenheimer Landstraße querende Fußgänger entstehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 05.02.2018, OF 455/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 10 am 08.05.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 855 2018 1. Die Vorlage OF 455/10 wird durch die Annahme der Vorlage OF 503/10 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 503/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Situation an zugeparktem Fahrradweg verbessern
Antrag vom 19.04.2018, OF 451/9 Betreff: Situation an zugeparktem Fahrradweg verbessern Auf der westlichen Straßenseite der Eckenheimer Landstraße im Abschnitt zwischen Bundenweg und Kaiser-Siegmund-Straße wird der Radweg immer wieder durch parkende Autos blockiert. Ein kurzfristiges Verteilen von Strafzetteln brachte nicht den gewünschten Erfolg, deswegen erscheint eine bauliche Lösung nötig. Der Ortsvorsteher wird daher gebeten, einen Ortstermin mit den verantwortlichen Ämtern zu organisieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.04.2018, OF 450/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 9 am 19.04.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 450/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 451/9 für erledigt erklärt. 2. Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 451/9 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parksituation Holzhausenstraße zwischen Eckenheimer Landstraße und Oeder Weg
Anregung an den Magistrat vom 19.04.2018, OM 3065 entstanden aus Vorlage: OF 394/3 vom 15.01.2018 Betreff: Parksituation Holzhausenstraße zwischen Eckenheimer Landstraße und Oeder Weg Der Magistrat wird gebeten, wieder ein absolutes Park- und Halteverbot auf der nördlichen Fahrbahn der Holzhausenstraße zwischen Eckenheimer Landstraße und Oeder Weg einzurichten. Begründung: Nach den Bauarbeiten an den Hochbahnsteigen der U 5 ist das vorübergehende Parkrecht auf der rechten Fahrbahnseite von der Eckenheimer Landstraße zum Oeder Weg in der Holzhausenstraße einfach bestehen geblieben. Dadurch wird die rechte Fahrbahn bis kurz vor die Ampelkreuzung zugeparkt und es entsteht eine gefährliche Situation, weil die Autofahrer bis weit über den Mittelstreifen ausweichen müssen, um sich in die Wartschlange vor der Ampel einzureihen und damit den entgegenkommenden Autos im Weg stehen. Für Fahrradfahrer ist der Zustand völlig unmöglich, weil sie nicht zwischen den parkenden und den wartenden Autos durchkommen und entweder auf den Bürgersteig ausweichen müssen oder aber auf die Gegenfahrbahn in den entgegenkommenden Verkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1329 Aktenzeichen: 32 1
Begrünung Randstreifen Eckenheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 19.04.2018, OM 3063 entstanden aus Vorlage: OF 457/3 vom 05.04.2018 Betreff: Begrünung Randstreifen Eckenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, den unbefestigten Randstreifen auf der östlichen Seite der Eckenheimer Landstraße direkt vor der Einmündung der Nordendstraße baldmöglichst zu begrünen und gegen unberechtigtes Parken zu sichern (siehe Bild). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1450 Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 188 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 0
Kreuzung Marbachweg / Eckenheimer Landstraße
Antrag vom 05.02.2018, OF 455/10 Betreff: Kreuzung Marbachweg / Eckenheimer Landstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob auf dem Marbachweg in Höhe der U5-Haltestelle die vorhandenen zwei Fahrstreifen wie folgt neu ausgerichtet werden können: die geradeaus (Richtung Westen respektive Dornbusch) fahrenden Fahrzeuge sollen nach Möglichkeit nicht mehr über den rechten Fahrstreifen, sondern künftig über den linken Fahrstreifen fahren. Begründung: Diese neue Regelung würde den ÖPNV-Nutzern der Buslinie 39 zu Gute kommen, zumal so vermeidbare Rückstaus auf dem Marbachweg vermieden werden, die durch die wartenden, rechtsabbiegenden, Richtung Norden fahrenden Fahrzeuge für die bei zeitgleichem "Grün" die Eckenheimer Landstraße querende Fußgänger entstehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 23.04.2018, OF 503/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 455/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 10 am 13.03.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 455/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 10 am 17.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 455/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 10 am 08.05.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 855 2018 1. Die Vorlage OF 455/10 wird durch die Annahme der Vorlage OF 503/10 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 503/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Fahrspuränderungen auf dem Anlagenring vor dem Metropolis
Antrag vom 24.01.2018, OF 395/3 Betreff: Fahrspuränderungen auf dem Anlagenring vor dem Metropolis Der Ortsbeirat möge daher beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob folgende Änderungen der Verkehrsführung möglich sind: - die Einrichtung einer kombinierten Bus- und Fahrradspur von der Einmündung Eckenheimer Landstraße bis zur Einmündung Oeder Weg, die im letzten Teil für in den Oeder Weg einbiegende Kraftfahrzeuge freigegeben wird - die Möglichkeit der Weiterfahrt für Fahrradfahrer geradeaus über die Eschersheimer Landstraße hinaus mit entsprechenden Markierungen auf der Fahrbahn - die zweite Spur von rechts als kombinierte Geradeausspur und Abbiegespur in die Eschersheimer Landstraße einzurichten. Die linken Spuren werden als Geradeaus- und Linksabbiegespuren belassen. Begründung: Die Behinderung des Busses 36 beim Abbiegen in den Oeder Weg wird durch den Rückstau der Abbieger in die Eschersheimer hervorgerufen. Die Verlagerung dieses Abbiegeverkehrs in die Spur links daneben entschärft die Situation. Die Benutzung und Weiterführung der Spur für Fahrradfahrer macht für diese die Situation übersichtlicher und subjektiv sicherer als eine Führung zwischen den Autospuren. Abbieger in den Oeder Weg und in die Eschersheimer müssen natürlich die geradeausfahrenden Radfahrer beachten. Eine farbliche Markierung der Spur wäre dafür sehr hilfreich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.11.2017, OF 348/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 348/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 395/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 348/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 395/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 348/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 395/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 19.04.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. a) Die Ortsvorsteherin wird gebeten, bezüglich der Verkehrsführung am Eschenheimer Turm einen Ortstermin zu organisieren. b) Die Vorlage OF 348/3 wird bis nach dem Ortstermin zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 395/3 wird bis nach dem Ortstermin zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 14.06.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 348/3 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 395/3 wurde zurückgezogen.
Verkehrssituation Sigmund-Freud-Straße
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2532 entstanden aus Vorlage: OF 401/10 vom 20.11.2017 Betreff: Verkehrssituation Sigmund-Freud-Straße Nach der sicher notwendigen Maßnahme einer grundlegenden Sanierung der Sigmund-Freud-Straße häufen sich die Beschwerden von Bürgern, die zu schnelles Fahren und rüdes Fahrverhalten beklagen. Die Sigmund-Freud-Straße führt durch ein reines Wohngebiet und wurde seinerzeit zu Recht in eine Tempo-30-Zone umgewandelt. Es sei für ältere Menschen schwierig, insbesondere in dem langen Bogen zwischen den beiden Einmündungen der Niederbornstraße, die Fahrbahn zu überqueren. Radfahrer weichen oft auf die Bürgersteige aus und geben Druck an die am meisten gefährdete Fußgängergruppe weiter. 1. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass in der Sigmund-Freud-Straße Verkehrszählgeräte angebracht werden, die permanent Geschwindigkeiten und Verkehrsaufkommen messen. Danach sollten an den auffälligsten Zeiten und Zonen Radarmessungen durchgeführt werden. Der Ortsbeirat 10 empfiehlt die Installation eines dieser Geräte in Höhe der Hausnummern 40 - 44 und die Einrichtung eines zusätzlichen Zebrastreifens in Höhe der Häuser 28 oder 34. 2. Ferner wird der Magistrat gebeten, weitere Tempo-30-Piktogramme auf der Fahrbahn in Richtung Hügelstraße anzubringen und das Schild an der Einfahrt von der Gießener Straße her näher an die Gießene r Straße und besser sichtbar anzubringen. Derzeit beginnt die Tempo-30-Zone circa 100 Meter nach der Kreuzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 518 Antrag vom 23.04.2018, OF 524/10 Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3263 Aktenzeichen: 32 1
Quartiersgarage planen im Zuge eines Erweiterungsbaus der Deutschen Bibliothek auf dem Gelände Alleenring/Eckenheimer Landstraße
Antrag vom 23.11.2017, OF 358/3 Betreff: Quartiersgarage planen im Zuge eines Erweiterungsbaus der Deutschen Bibliothek auf dem Gelände Alleenring/Eckenheimer Landstraße Die Parkplatznot in dem Quartier hinter dem genannten Standort wurde dem Ortsbeirat durch Anwohner gerade in der letzten Sitzung wieder sehr deutlich gemacht. Nachhaltige Abhilfe würde hier nur eine Quartiersgarage schaffen. Eventuell könnten in diesem Zusammenhang neben Parkplätzen für die Anwohner auch weitere Parkplätze für das benachbarte Bürgerhospital geschaffen werden. Denn auch hier herrscht Parkplatznot. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen der Verhandlungen über die Pläne eines Erweiterungsbaus der Deutschen Bibliothek auf dem Gelände Alleenring/Eckenheimer Landstraße (Tankstelle) die Möglichkeit des Baus einer Quartiersgarage gemeinsam mit dem Bauherrn zu prüfen. Eventuell besteht die Möglichkeit, das auch noch in den aktuellen Architektenwettbewerb "Campusmeile" einzubringen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 358/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 358/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 358/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 358/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 19.04.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 358/3 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annehme)
Baustellenverkehr Umbau/Neubau Areal Marienkrankenhaus
Antrag vom 22.11.2017, OF 355/3 Betreff: Baustellenverkehr Umbau/Neubau Areal Marienkrankenhaus Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass sowohl der zu- als auch der abfahrende Baustellen-, insbesondre Schwerlastverkehr bei der geplanten Bebauung des Geländes des Marienkrankenhauses ausschließlich über den Alleenring erfolgt. Die Zu- und Abfahrt zu der Baustelle soll über den an die Kreuzung Nibelungenallee/Richard-Wagner-Straße/Brahmsstraße am nächsten anliegenden Grundstücksteil direkt auf den breit ausgebauten Alleenring erfolgen. Begründung: Die bislang vorgesehene Verkehrsableitung über den Nordendplatz, die Nordendstraße, Richard-Wagner-Straße und Weberstraße ist im Hinblick auf die Straßenbreite aber auch die tatsächliche Parksituation für Schwerlastverkehr und dessen notwendige Rangiernotwendigkeit nicht geeignet. Insbesondere die durch den Neubau der U-Bahn Station Glauburgstraße erschaffene Straßenverengung an den beiden Einmündungen Nordendstraße/Eckenheimer Landstraße sowie Holzhausenstraße/ Eckenheimer Landstraße und die dadurch hervorgerufene Parksituation erschwert bereits heute mit langen Stauungen und in der Folge Fußgänger gefährdendem Fahrverhalten den aus dem Quartier abfließenden Autoverkehr. Zusätzlich abfahrender Schwerlastverkehr würde zu nicht mehr kontrollierbaren Verkehrssituationen führen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2017, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 355/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2018, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage OF 355/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 355/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 355/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 19.04.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 355/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 17.05.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 355/3 wurde zurückgezogen.
Zusatzkosten für den Umbau der Gießener Straße
Antrag vom 21.11.2017, OF 404/10 Betreff: Zusatzkosten für den Umbau der Gießener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Kosten für die vollständige Wiederaufnahme und Neuverlegung des Pflasters auf dem U-Bahn-seitigen Gehsteig in der Gießener-Straße zwischen Sigmund-Freud-Straße und Endhaltestelle U 5 entstehen, ob hierfür neue Pflastersteine benötigt werden und wer die so entstehenden Kosten trägt. Begründung: In der Gießener Straße ist gegenwärtig das gesamte neu verlegte Pflaster Pflasters auf dem U-Bahn-seitigen Gehsteig zwischen Sigmund-Freud-Straße und Endhaltestelle U 5 wieder aufgenommen worden. Gleichzeitig sind zusätzlich neue Pflastersteine angeliefert worden. Dies hat offensichtlich damit zu tun, dass die Laternen zur Beleuchtung dieses Straßenabschnitts auf diese Straßenseite verlegt werden müssen, nachdem die bisherigen Laternenpfähle auf der gegenüberliegenden Straßenseite mitten im neu vorgesehenen Bordstein stehen. Letztere Tatsache war jedoch bereits bei Verlegung des neuen Pflasters deutlich erkennbar. Da die Aufhebung und Neupflasterung sicherlich Kosten verursacht, sind diese Kosten somit zumindest grob fahrlässig, entweder von der bauausführenden Firma oder von den bauüberwachenden Mitarbeitern der Stadt Frankfurt verursacht worden und somit von einer der beiden Seiten zu tragen. Um dies zu klären ist eine Auskunftserteilung erforderlich, um sicherzustellen, dass diese Kosten nicht in der Gesamt-Abrechnung der Baumaßnahme untergehen und dann letztlich auf den Steuerzahler überwälzt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 10 am 05.12.2017, TO II, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 696 2017 Die Vorlage OF 404/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bücherschrank in der Sigmund-Freud-Straße
Antrag vom 20.11.2017, OF 400/10 Betreff: Bücherschrank in der Sigmund-Freud-Straße Der Magistrat wird gebeten einen Bücherschrank, an einer geeigneten Stelle im Nahbereich des Kinder- und Familienzentrums Eckenheim (Sigmund-Freud-Straße 78) aufzustellen. Diese Maßnahme wird aus dem Budget des Ortsbeirats 10, bis zu einer Höhe von maximal 8.000 Euro (inkl. aller Kosten und Folgekosten) unterstützt. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 10 am 05.12.2017, TO II, TOP 1 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 157 2017 Die Vorlage OF 400/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Kontrollen in den Raserzonen im Ortsbezirk 10
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2384 entstanden aus Vorlage: OF 399/10 vom 24.10.2017 Betreff: Kontrollen in den Raserzonen im Ortsbezirk 10 Im Bereich Am Dorfgarten - Homburger Landstraße - Ecke Weilbrunnstraße/Oberwiesenstraße ist die Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt, hier wird laut Beschwerden zu allen Tageszeiten zu schnell gefahren, auch dort, wo sich viele Fußgänger bewegen, beispielsweise im Kreuzungsbereich Homburger Landstraße/Ecke Weilbrunnstraße. Die Sigmund-Freud-Straße wird besonders nachts von einigen sehr schnell durchfahren. 1. Besonders in Hinblick auf die Sicherheit von Anwohnern, Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass mindestens ein ViaCount-Gerät pro Stadtteil im Ortsbezirk 10 zur kommunalen Verkehrsüberwachung eingesetzt und an wechselnden Standorten für mindestens ein Kalenderjahr genutzt wird. Die so ermittelten Ergebnisse sollen dem Ortsbeirat 10 nach Ermittlung vorgelegt werden, sodass weiter beraten werden kann. 2. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, die Standorte der ViaCount-Geräte mit dem Ortsbeirat 10 abzustimmen, damit Mitteilungen von Bürgern über die Mitglieder des Ortsbeirats 10 in die Festlegung der Kontrollpunkte einfließen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 276 Aktenzeichen: 32 4
Geradeausverkehr an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Marbachweg
Antrag vom 23.10.2017, OF 389/10 Betreff: Geradeausverkehr an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Marbachweg Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Verkehrsfluss an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/ Marbachweg verbessert werden kann, indem die linke Fahrspur in Richtung Innenstadt auch für den Geradeaus-Verkehr in Richtung Dornbusch/Eschersheim freigegeben wird. Begründung: Die beiden Fahrspuren im Marbachweg zwischen Gießener Straße und Eckenheimer Landstraße wurden, zumindest optisch, durch die Anbringung von Fahrradschutzstreifen verengt. Die rechte Fahrspur ist dem Verkehr in Richtung Eckenheim und dem Geradeaus-Verkehr vorbehalten. Nur ein Rechtsabbieger pro Ampelphase genügt, um den Geradeaus-Verkehr zu behindern. Die linke Fahrspur steht ausschließlich dem Verkehr in Richtung Innenstadt zur Verfügung. Insbesondere im Berufsverkehr und wenn Busse die rechte Fahrbahn befahren, bildet sich an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/ Marbachweg ein langer Rückstau. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 10 am 07.11.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 661 2017 Die Vorlage OF 389/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Lärmbelästigung durch die U-Bahn in der Eckenheimer Landstraße
Antrag vom 16.10.2017, OF 329/3 Betreff: Lärmbelästigung durch die U-Bahn in der Eckenheimer Landstraße Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, Ist die Nachrüstung der U-Bahnwagen soweit erledigt, dass auf der Eckenheimer Landstraße nur noch Wagen mit der neuen Technik eingesetzt werden, die weniger Lärm verursachen? Wurden die angekündigten Lärmmessungen jetzt durchgeführt? Wenn ja, wo, wann und mit welchem Ergebnis? Begründung: Gerade im Bereich der Musterschule ist die Lärmbelästigung immer noch sehr hoch. Deshalb muss sich der Magistrat dem Thema nochmals widmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 3 am 02.11.2017, TO II, TOP 3 Beschluss: Auskunftsersuchen V 626 2017 Die Vorlage OF 329/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Generelles Durchfahrtsverbot für 3,5-Tonner im Wacholderweg
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2098 entstanden aus Vorlage: OF 371/10 vom 28.08.2017 Betreff: Generelles Durchfahrtsverbot für 3,5-Tonner im Wacholderweg Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass durch das Aufstellen der entsprechenden Hinweisschilder dafür gesorgt wird, dass der Wacholderweg am Frankfurter Berg künftig nicht mehr von Lastkraftwagen ab 3,5 Tonnen durchfahren werden kann. Begründung: Der Wacholderweg, eine ohnehin schmale Straße, ist im Abbiegebereich zum Ginsterweg so eng, dass es immer wieder zu gefährlichen Situationen für Kinder, Radfahrer und Fußgänger kommt. Die Straße führt zudem zu zwei Kitas, einer Schule und verläuft direkt am Sportplatz der TSG Frankfurter Berg 1957 e. V., sodass dort täglich viele Kinder zu Fuß unterwegs sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2311 Aktenzeichen: 32 1
Ermittlung von Raser-Zonen im Ortsbezirk 10
Antrag vom 28.08.2017, OF 377/10 Betreff: Ermittlung von Raser-Zonen im Ortsbezirk 10 Aufgrund der nicht nachlassenden Bürgerbeschwerden über zum Teil viel zu hohe Geschwindigkeiten von Fahrzeugen aller Art, gerade auch in 30-Zonen, möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat aufzufordern, zur kommunalen Verkehrsüberwachung ein Hilfsmittel anzuschaffen, welches mittels Hochtechnologiekomponenten anonyme Geschwindigkeit-Messungen durchführt und Messergebnisse nach Fahrzeugtyp gegliedert an ein Rechenzentrum sendet. Anhand der so ermittelten Ergebnisse kann eine zuverlässige Auswertung zur Verfügung gestellt werden. Das Gerät erfasst die Geschwindigkeitsverstöße anonym. So kann verfolgt werden, zu welcher Uhrzeit und von welchem Fahrzeugtyp im Ortsbezirk mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wurde. Das Gerät wird bereits von vielen deutschen Kommunen eingesetzt und hat sich bewährt. Es wird von der Firma RTB GmbH in Bad Lippspringe hergestellt. Der Ortsbeirat regt an, mindestens zwei dieser Koffer im Ortsbezirk 10 an regelmäßig wechselnden Standorten einzusetzen und nach Auswertung der Ergebnisse nach Bedarf Radarkontrollen durchzuführen. Hintergründe und weitere Fakten zum "Blitzerkoffer" können von der Herstellerfirma angefordert werden. Der Koffer ist relativ unauffällig und mit einem Aufkleber mit der Aufschrift "Verkehrszählung im Auftrag der Straßenverwaltung" versehen. Begründung: Alleine die Homburger Landstraße bietet Rasern viele Gelegenheiten, die maximal zulässige Geschwindigkeit zu überschreiten, aber auch die Sigmund-Freud-Straße wird zu bestimmten Uhrzeiten oft mit zum Teil viel zu hohen Geschwindigkeiten befahren. Natürlich ist auch in untergeordneten Straßen ein möglicherweise interessanter Einblick in das Fahrverhalten möglich, wenn die "Blitzerkoffer" flächendeckend im Ortsbezirk eingesetzt werden - besonders in Bereichen, in denen Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer durch Raser gefährdet werden könnten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 12.09.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 377/10 wurde zurückgezogen.
Fahrradparkplätze auf der Eckenheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 24.08.2017, OM 2063 entstanden aus Vorlage: OF 266/3 vom 05.06.2017 Betreff: Fahrradparkplätze auf der Eckenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, nach dem abgeschlossenen Umbau der Haltestellen entlang der Eckenheimer Landstraße Fahrradbügel zu setzen. Dies könnte unter anderem an folgenden Stellen geschehen: 1. In der Koselstraße vor dem Schaufenster des Optikers sowie im Bereich gegenüber. 2. Im Bereich der Musterschule. 3. An den Gehwegecken der Schwarzburgstraße auf beiden Seiten. Vor einer Umsetzung ist der Ortsbeirat zu informieren. Begründung: Im Bereich der neuen Haltestellen mangelt es an Fahrradabstellmöglichkeiten. Diese fehlen sowohl den Leuten, welche in die U-Bahn umsteigen wollen, als auch den Kunden der dort ansässigen Geschäfte, welche keine Fahrradabstellmöglichkeiten mehr haben. Darum sollten an allen sich hierfür anbietenden Stellen Fahrradständer aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2454 Aktenzeichen: 66 2
Einrichtung von Bewohnerparkplätzen im Bereich Hebelstraße/Eckenheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 24.08.2017, OM 2060 entstanden aus Vorlage: OF 267/3 vom 06.06.2017 Betreff: Einrichtung von Bewohnerparkplätzen im Bereich Hebelstraße/Eckenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob zusätzliche Bewohnerparkplätze im Bereich Hebelstraße/Eckenheimer Landstraße eingerichtet werden können . Begründung: Durch den Umbau der unteren Eckenheimer Landstraße sind zahlreiche Parkplätze unter anderen im Bereich Hebelstraße/Eckenheimer Landstraße weggefallen. Der Parkdruck ist nach Angaben von Anwohnern unerträglich geworden, sodass die Einrichtung von zusätzlichen Bewohnerparkplätzen geprüft werden sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2351 Aktenzeichen: 32 1
Fahren und Parken auf den Gehwegen in der Eckenheimer Landstraße verhindern
Anregung an den Magistrat vom 24.08.2017, OM 2061 entstanden aus Vorlage: OF 268/3 vom 05.06.2017 Betreff: Fahren und Parken auf den Gehwegen in der Eckenheimer Landstraße verhindern Der Magistrat wird gebeten, durch Setzen von Pollern, jeweils zehn Meter von der Ecke entfernt zwischen dem Geh- und Radweg, die Nutzung des Gehwegs durch Autofahrer (vor allem Lieferverkehr) im Bereich Glauburgstraße/Schwarzburgstraße auf östlicher Seite und Schwarzburgstraße/Hansteinstraße auf der westlichen Seite der Eckenheimer Landstraße zu unterbinden. Begründung: Seit dem Umbau der Eckenheimer Landstraße werden im Bereich der Haltestelle "Glauburgstraße" die Gehwege sehr gerne und regelmäßig von Autofahrern zum Parken, Halten und auch einmal Durchfahren benutzt. Der Außenbereich vor dem Schaufenster der Schamlos-Friseure wird hierbei besonders gerne als Haltebucht genutzt, ebenso wie der Lieferverkehr des Getränkemarkts gerne über den Gehweg in die Hansteinstraße wieder hinausfährt. Dies ist so nicht tragbar und hat auch schon zu Beschwerden von Geschäftstreibenden geführt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2352 Aktenzeichen: 66 0
Herausnahme von Flächen aus dem Grüngürtel zugunsten von Wohnungsbau mit Flächentausch Vortrag des Magistrats vom 31.07.2017, M 146
Anregung vom 22.08.2017, OA 182 entstanden aus Vorlage: OF 356/10 vom 21.08.2017 Betreff: Herausnahme von Flächen aus dem Grüngürtel zugunsten von Wohnungsbau mit Flächentausch Vortrag des Magistrats vom 31.07.2017, M 146 Der dringend gebotenen Erschließung neuer Siedlungsgebiete stehen vielerorts der Naturverbrauch sowie die bereits jetzt überforderte Infrastruktur der angrenzenden Siedlungsräume entgegen. Eine nachhaltige Stadtentwicklung muss daher die Gebiete identifizieren, bei deren Bebauung es gelingt, den Natureingriff zu minimieren und gleichzeitig das Wohnraumpotenzial zu maximieren. Die in dem Magistratsvortrag M 146 beschriebene Maßnahme zeigt, wie dies durch Flächentausch gelingen kann, ohne dass der Grüngürtel qualitativ oder quantitativ beschnitten wird. Auch zeigt sich hier, dass eine enge und zeiteffiziente Kooperation mit den zu beteiligenden Gremien möglich ist. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Dem Magistratsvortrag M 146 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Prozess einer planmäßigen Identifikation vorrangig geeigneter Siedlungsflächen insbesondere für den Ortsbezirk 10 als Siedlungsschwerpunkt der Stadt Frankfurt forciert wird und dass analog zu dem im Magistratsvortrag M 146 beschriebenen Flächentausch Überlegungen für einen möglichen weiteren Flächentausch einbezogen werden. Hierbei sind die bestehenden Vorschläge "An der Wolfsweide/Gebiet nördlich der Sigmund-Freud-Straße (A 661)" sowie "Berkersheim-Süd" statt "Berkersheim-Ost" zu prüfen. Hier ist ein mit der in dem Magistratsvortrag M 146 dargestellten Maßnahme vergleichbarer Flächentausch möglich, sodass das für eine mögliche Bebauung vorgesehene Gebiet "Berkersheim-Ost" neu in den Grüngürtel aufgenommen und stattdessen im Gebiet "Berkersheim-Süd" Wohnungsbau betrieben wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 31.07.2017, M 146 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2017, ST 2061 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 23.08.2017 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.08.2017, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 182 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Annahme) sowie LINKE., BFF und FRAKTION (= Ablehnung); FRANKFURTER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 146 und OA 182 = Annahme) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.08.2017, TO II, TOP 45 Beschluss: 1. Der Vorlage M 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 182 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE., BFF und FRAKTION (= Ablehnung); FRANKFURTER (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 1710, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017 Aktenzeichen: 79 1
Radverkehrskonzept Gießener Straße
Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2016 entstanden aus Vorlage: OF 354/10 vom 08.08.2017 Betreff: Radverkehrskonzept Gießener Straße 1. Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1.1. warum der Ausbau der Gießener Straße zwischen der Endhaltestelle der U 5 und der Sigmund-Freud-Straße mit erheblichen Gefahren für die Radfahrer so lange dauert; 1.2. inwieweit die sehr aufwendige Neugestaltung des Radweges an der Einmündung Homburger Landstraße/Gießener Straße eine Verbesserung für die Sicherheit der Radfahrer darstellt. 2. Ferner wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass das Radfahrbüro in einer Sitzung des Ortsbeirats 10 das Konzept für die Radwege auf der Gießener Str aße vorstellt und erläutert, inwieweit dieses die Sicherheit der Radfahrer erhöht. Begründung: Zu 1.1.: Auf dem Stück zwischen der Endhaltestelle der U 5 und der Sigmund-Freud-Straße stocken die Bauarbeiten augenscheinlich. Die gegenwärtige Situation ist aber sehr gefährlich für Radfahrer, weil die Fahrspuren sehr schmal sind und stadtauswärts der Rand, der steil abfällt, nur durch Warnbarken gesichert ist, die nicht fest platziert sind, sodass Radfahrer nicht unmittelbar am rechten Rand fahren sollten. So werden Radfahrer dort von Autofahrern massiv bedrängt. Zu 1.2.: Die bereits fertiggestellte Markierung des Radweges an der Einmündung der Homburger Landstraße in die Gießener Straße ist so kompliziert, dass sie von den Autofahrern nicht rechtzeitig erfasst werden kann. Zudem sind die Fahrradfahrspuren teilweise so breit, dass die Autofahrer sie für Autofahrspuren halten. Dadurch fahren sie auf den Fahrradfahrspuren und gefährden so massiv die Radfahrer. Im Vergleich zur vorherigen, gut überschaubaren Situation hat sich deshalb die Situation der Radfahrer an dieser Stelle nicht verbessert. Das wird sich noch verschärfen, wenn die Gießener Straße auch wieder für den Verkehr voll geöffnet ist. Zu 2.: In Anbetracht der erheblichen Mittel aus der Stellplatzablöse, die in dieses Projekt fließen, ist dies nur zu rechtfertigen, wenn Radfahren dadurch attraktiver wird und somit weniger Parkplätze benötigt werden. Was bisher realisiert worden ist, weckt hieran jedoch deutliche Zweifel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 119 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 10 am 16.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 0
Fahrradweg auf der Eckenheimer Landstraße sicherer gestalten
Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2015 entstanden aus Vorlage: OF 351/10 vom 02.08.2017 Betreff: Fahrradweg auf der Eckenheimer Landstraße sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg auf der westlichen Seite der Eckenheimer Landstraße im Bereich südlich des Bundenwegs wie folgt sicherer zu gestalten: 1. Durch Einrichtung von Längsparkständen halb auf der Fahrbahn und halb auf dem Bürgersteig (es verbleiben ca. 3,50 Meter Restfahrbahnbreite zwischen Gleisbereich und parkenden Fahrzeugen); 2. d urch Sicherung gegen Beparken des Radweges mittels Abpollerung zwischen den Bäumen (eventuell punktuell ergänzt durch Fahrradabstellbügel). Begründung: Die Einrichtung eines völlig neuen Fahrradwegs wäre in diesem Bereich aufgrund der unzureichenden Fahrbahnverhältnisse nicht geeignet, eine Verbesserung für Fahrradfahrer zu erreichen. Somit sollte der bisherige Fahrradweg auf dem Bürgersteig sicherer gestaltet werden, bis bessere Fahrbahnverhältnisse in diesem Bereich erreicht werden können. Derzeit ist dort das Fahrradfahren auf der Straße gefährlich, insbesondere durch Bodenwellen und Unebenheiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2332 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1682 Aktenzeichen: 66 2
Fehlende Begrünung im Bereich der neuen Haltestellen der U 5 auf der Eckenheimer Landstraße Station „Glauburgstraße“
Antrag vom 09.08.2017, OF 288/3 Betreff: Fehlende Begrünung im Bereich der neuen Haltestellen der U 5 auf der Eckenheimer Landstraße Station "Glauburgstraße" Der OBR 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten Werden und wenn ja, wann und wie, die durch den Bau der Hochbahnsteige an der Haltestelle Glauburgstraße entstandenen freien Flächen begrünt? Begründung: An der neu gestalteten Haltestelle sind einige unbefestigte Flächen entstanden, die aktuell noch nicht erkennbar gestaltet sind. Der Ortsbeirat 3 - Nordend setzt sich für eine Begrünung dieser Flächen ein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3 am 24.08.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 288/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 599 2017 Die Vorlage OF 288/3 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wann die dem Ortsbeirat bei einem Ortstermin zugesagte Begrünung auf den durch den Bau der Hochbahnsteige an der Haltestelle Glauburgstraße entstandenen freien Flächen erfolgt." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinverträglich prüfen hier: Tausch von Landschaftsschutzgebieten
Antrag vom 01.08.2017, OF 353/10 Betreff: Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinverträglich prüfen hier: Tausch von Landschaftsschutzgebieten Vorgang: V 1390/15 OBR 10; ST 1444/15 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. das Gebiet um die Wolfsweide zum Landschaftsschutzgebiet zu erklären, 2. im Gegenzug den Landschaftsschutzstatus des Gebietes nördlich der Sigmund-Freud-Straße (siehe OF 827/10) in weiten Teilen, maßvoll, aufzuheben, 3. anknüpfend an die Anregung des Ortsbeirates 10 aus dem Jahr 2015 erneut zu prüfen, ob an dieser Stelle - unter ausdrücklicher Ausnahme des Grundstückes des Kleintierzuchtvereines Eckenheim - neues Bauland geschaffen werden kann. Begründung: Der Ortsbeirat 10 hat sich mit Erfolg für den Erhalt der Kleingärten an der Wolfsweide eingesetzt. Gleichzeitig wurde mittels der OF 827/10 auf die Schaffung dringend benötigten Wohnraums hingewiesen. Dem Ortsbeirat 10 ist dabei bewusst, dass die Bedürfnisse nach einem geordneten Wachstum Frankfurts auf der einen Seite sowie die Belange der Bestandsbebauung auf der anderen Seite vielfach in einem Spannungsverhältnis stehen. Auch die Diskussionen um neue Baugebiete im Ortsbezirk 10 haben gezeigt, dass eine allgemeinverträgliche Planung auf die Belange vor Ort Rücksicht nehmen muss, um nicht auf Widerstand zu treffen. Gerade das genannte Gebiet verspricht jedoch einen solchen Ausgleich (insbesondere durch den Erhalt des genannten Kleintierzuchtvereins) zu gewährleisten. Das Areal würde zudem ein ökologisch und wohnbaulich hochwertiges "Wachsen an den Rändern" ermöglichen. Zugleich würde die Kategorisierung des Gebiets um die Wolfsweide dort den Naturschutz dauerhaft sichern. Durch den entsprechenden Tausch erhofft sich der Ortsbeirat 10 somit eine positive Entwicklung beider Stadtteile. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 23.10.2017, OF 381/10 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.06.2015, V 1390 Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2015, ST 1444 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 10 am 22.08.2017, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 353/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 10 am 12.09.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 353/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 10 am 07.11.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 353/10 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 381/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Parkplätze vor dem Basic-Supermarkt an der Eckenheimer Landstraße außer Betrieb nehmen
Anregung an den Magistrat vom 22.06.2017, OM 1863 entstanden aus Vorlage: OF 221/3 vom 05.04.2017 Betreff: Parkplätze vor dem Basic-Supermarkt an der Eckenheimer Landstraße außer Betrieb nehmen Der Magistrat wird gebeten, bezüglich der Situation vor dem Basic-Supermarkt dringend Abhilfe zu schaffen, und die Parkplätze vor dem Basic-Supermarkt außer Betrieb zu nehmen. Begründung: Nach wie vor wird der Platz vor dem Basic-Supermarkt zum Abstellen von Pkws genutzt. Dies führt immer noch dazu, dass es immer wieder zu brenzligen Situationen kommt, da nach dem Umbau der Haltestellen die Autofahrer (oft sehr rücksichtslos) über den Ampelzugang und den Gehweg auf die Parkplätze fahren, ohne Rücksicht auf die Fußgänger zu nehmen. Es gibt seit dem Umbau keine Zufahrt zu den Parkplätzen, außer über den Gehweg, daher müssen sie dringend "außer Betrieb" genommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1992 Aktenzeichen: 32 4
Öffentlichen Bücherschrank am Holzhausenpark an der Ecke Glauburgstraße/Eckenheimer Landstraße verlegen
Antrag vom 22.06.2017, OF 282/3 Betreff: Öffentlichen Bücherschrank am Holzhausenpark an der Ecke Glauburgstraße/Eckenheimer Landstraße verlegen Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf: den öffentlichen Bücherschrank am Holzhausenpark an die Ecke Glauburgstraße/Eckenheimer Landstraße vor dem Schuhgeschäft, zwischen den Fußgängerüberweg und die Autoparkplätze in der Glauburgstraße zu verlegen. Die Kosten dafür werden aus dem Ortsbeiratsbudget finanziert. Begründung: Der öffentliche Bücherschrank am Holzhausenpark steht in einer abgelegenen, dunklen Ecke mit wenig sozialer Kontrolle. Vandalismus ist schon öfter vorgekommen. Auch die Nutzung dieses Bücherschranks als Tauschbörse ist im Verhältnis zu anderen Bücherschränken sehr eingeschränkt. Manchmal ist der Bücherschrank bis zu wochenlang nur halb gefüllt. Die zentrale Kreuzung Ecke Glauburgstrasse/ Eckenheimer Landstrasse, die auch ein Einkaufszentrum im Nordend ist, der optimale Platz für das Tauschen von Büchern und die soziale Kontrolle ist bis in die Nacht hinein sehr groß. Antragsteller: ÖkoLinX-ARL Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 3 am 22.06.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 282/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 3 am 24.08.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 282/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 132 2017 1. Die Vorlage OF 282/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Es wird folgender Satz an den Tenor der beschlossenen Vorlage angefügt: Die Kosten, die vor der Umsetzung der Maßnahme dem Ortsbeirat mitzuteilen sind, werden aus dem Ortsbeiratsbudget finanziert." Abstimmung: zu 1.: SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen GRÜNE, CDU und FDP (= Ablehnung) zu 2.: 3 CDU, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei einer Enthaltung CDU
Vorschlag zur Änderung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern
Anregung an den Magistrat vom 22.06.2017, OM 1869 entstanden aus Vorlage: OF 247/3 vom 18.05.2017 Betreff: Vorschlag zur Änderung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern Vorgang: M 210/16 Dem Vorschlag zur Änderung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorstehern sowie Sozialpflegerinnen und Sozialpflegern, gemäß dem Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 210, wird mit folgender Maßgabe zugestimmt: 1. Die Anzahl der Sozialbezirke im gesamten Nordend - entsprechend die Anzahl der Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher - bleibt bei sechs. 2. Im Sinne einer gerechten Aufteilung der Sozialbezirke sollen von der Verwaltung, in Zusammenarbeit mit den Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorstehern, handhabbare Kriterien für die Art der ehrenamtlichen Arbeit entwickelt werden. 3. Mit diesen Kriterien soll auch eine Grundlage dafür geschaffen werden, Informationen aus dem Sozialbezirk in geeigneter Weise an den Ortsbeirat weiterzugeben. Begründung: Das Nordend versteht sich als ein Stadtteil, dessen Grenze in West und Ost - die Trennlinie ist hierbei die Friedberger Landstraße - so nicht existiert. Es besteht allerdings in der Zuordnung der Sozialbezirke zu den Sozialrathäusern eine Trennung. Mitten durch die Hermannstraße verläuft die Grenze zwischen zwei Sozialrathäusern. Der nördliche Teil der Straße sowie die weiter nördlich folgenden Bezirke westlich der Eckenheimer Landstraße (Sozialbezirk 201/202/203) gehören zum Sozialrathaus Dornbusch, der südliche Teil der Straße (Sozialbezirk 120) sowie alle anderen (211/212, 130, 230 sowie 221/222) gehören zum Sozialrathaus Ost/Bornheim. Bei der Aufstellung zur Anzahl der Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialvorsteher wurde in der Magistratsvorlage M 210 vorgeschlagen, einen Sozialbezirk in Nordend-Ost - also östlich der Friedberger Landstraße - einzusparen, dies allein aufgrund der Einwohnerzahl. Dies entspricht nicht dem Anspruch, mit dem die Änderung der Satzung begründet worden ist, nämlich nicht nur die Einwohnerzahl zu berücksichtigen, sondern auch die Fallzahlbelastung. Für eine sinnvolle, handhabbare Erfassung dieser Belastung müssen die Kriterien erst noch erarbeitet werden. Auch kann - nach der neuen Satzung - die Aufteilung der Zuständigkeitsbereiche verschoben werden, die Friedberger Landstraße ist nicht zwangsläufig eine Grenze. Dies wäre ebenfalls zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 210 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2017, ST 2037 Antrag vom 13.05.2020, OF 867/3 Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6277 Aktenzeichen: 51
Reihung von Großbaustellen verhindern durch bessere Zusammenarbeit? - Baustelle am Scheffeleck
Anregung an den Magistrat vom 22.06.2017, OM 1867 entstanden aus Vorlage: OF 248/3 vom 18.05.2017 Betreff: Reihung von Großbaustellen verhindern durch bessere Zusammenarbeit? - Baustelle am Scheffeleck Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die erneute Baustelle am Scheffeleck nicht zu verhindern gewesen wäre, indem im Zuge des Baus der Hochbahnsteige eventuell veraltete Leitungen ersetzt worden wären und warum das nicht geschehen ist. Im Einzelnen ist zu prüfen: 1. Warum sind veraltete Gasleitungen nicht während des Monate dauernden Baus der Hochbahnsteige aufgefallen, vor allem weil die Begründung der langen Fristüberschreitung der Baustelle immer war, dass der Untergrund allerhand Überraschungen für die Baufirma bereithielt, neben Telefonkabeln auch noch veraltete Gasleitungen. 2. Ob konkrete Aussagen darüber getroffen werden können, wie lange die Baustelle dort bleiben wird. Der Presse ist lediglich zu entnehmen, dass die Baustelle einige Wochen dauern wird. 3. Wie eine bessere Information der Anwohner und der anliegenden Geschäfte erfolgen kann (Zufahrt zur Eckenheimer Landstraße wieder gesperrt). 4. Wie in Zukunft eine derartige Reihung von Baustellen verhindert werden kann. Begründung: Die Straße und der Bürgersteig wurden an der unteren Eckenheimer Landstraße/Ecke Anlagenring erneut aufgerissen. Der Presse ist zu entnehmen, dass es sich um ein Gasleck aufgrund veralteter Leitungen handelt und dass die Baustelle einige Wochen bleiben werde. Abgesehen von der offensichtlichen Verkehrsbehinderung ist die Belastung für die Anwohner und anliegenden Geschäfte kaum noch hinnehmbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2277 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 3 am 02.11.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 12
Flüsterasphalt Glauburgstraße
Anregung an den Magistrat vom 22.06.2017, OM 1865 entstanden aus Vorlage: OF 241/3 vom 04.05.2017 Betreff: Flüsterasphalt Glauburgstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob nach dem Abschluss der Kanalarbeiten in der Glauburgstraße das noch zum Teil vorhandene Kopfsteinpflaster entfernt und Flüsterasphalt verlegt werden kann . Begründung: Nach wie vor besteht ein großer Teil des Straßenbelags der Glauburgstraße zwischen Eckenheimer Landstraße und Friedberger Landstraße aus Kopfsteinpflaster, das erheblichen Lärm verursacht, wenn Pkws und Lkws darüber rollen. Durch höheres Verkehrsaufkommen in der Glauburgstraße, vermutlich im Zusammenhang mit dem Bau der Hochbahnsteige, hat die Lärmbelästigung noch zugenommen. Das gilt vor allem auch nachts, wenn sich Autofahrer nicht an das vorgeschriebene Tempolimit halten und mit erhöhter Geschwindigkeit durch die Glauburgstraße fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2212 Antrag vom 20.12.2017, OF 386/3 Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2018, ST 1178 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 3 am 02.11.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Diagonalsperre Kreuzung Oberweg/Humboldtstraße sofort wieder entfernen
Antrag vom 19.06.2017, OF 281/3 Betreff: Diagonalsperre Kreuzung Oberweg/Humboldtstraße sofort wieder entfernen Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die kürzlich wieder angebrachte Diagonalsperre an der Kreuzung Oberweg/Humboldtstraße sofort wieder zu entfernen. Durch Installation der Diagonalsperre ist die Ausfahrt über den Oberweg auf den Oederweg versperrt, diese muß wieder geöffnet werden, um chaotische Verkehrsverhältnisse in der Jahnstraße zu vermeiden. Begründung: Während des Baus der Hochbahnsteige in der Eckenheimer Landstraße wurde die Diagonalsperre Oberweg/Humboldtstraße entfernt und anschließend nicht wieder aufgebaut, was angesichts der veränderten Verkehrsführung im Viertel absolut sinnvoll war. Sie wurde nun wieder eingebaut und muß sofort wieder entfernt werden. Vor der Neuinstallation teilte sich der Autoverkehr im Viertel unterhalb der Hermannstraße auf die "Ausfahrten" Oberweg zum Oederweg und Jahnstraße zur Eckenheimer Landstraße. Da der Verlauf der Einbahnstraße Mittelweg in der veränderten Verkehrsführung umgekehrt wurde, fällt dieser als Ausfahrt weg. Daher ist die Jahnstraße nach Installation der Diagonalsperre der einzige Ausgang des gesamten Verkehrs aus dem Viertel. Nun ist die schmale Jahnstraße überhaupt nicht dazu ausgelegt, diesem Verkehrsaufkommen gerecht zu werden. Die Situation in der Jahnstraße zeigt, dass das Viertel dringend zwei Ausfahrten braucht und deshalb die Ausfahrt über den Oberweg zum Oederweg wieder geöffnet werden muß. Die Autos in der Jahnstraße parken bis zur Kreuzung mit der Eckenheimer Landstraße, d.h. die Kreuzung ist weder für Autos, noch für Fußgänger einsehbar, vor allem nicht für Kinder. Die Überquerung der Jahnstraße gehört aber zu dem Schulweg der Liebfrauenschüler aus dem Viertel. Es gibt für die Kinder weder einen Zebrastreifen noch einen Fußgängerampel, was bisher kein Problem war, allerdings mit dem erhöhten Verkehrsaufkommen unbedingt notwendig wäre. Da die Autofahrer die Eckenheimer Landstraße aufgrund der parkenden Autos nicht einsehen können, fahren sie bis über den Fahrradweg auf die Straße. Das zwingt wiederum die Fahrradfahrer dazu, auf die Fahrbahn auszuweichen. Da sich aber genau in Höhe der Jahnstraße die Fahrbahn wegen der Bahnschienen sowieso verengt, ist eine Gefährdung aller Verkehrsteilnehmer gegeben. Dieses Chaos trägt erheblich zu der ohnehin schon unübersichtlichen Situation an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Anlagenring bei. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 3 am 22.06.2017, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 281/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 3 am 24.08.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 281/3 wird bis zur Sitzung am 07.12.2017 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 281/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 281/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 281/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 281/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 19.04.2018, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage OF 281/3 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Der Wacholderweg benötigt endlich einen Bürgersteig
Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1750 entstanden aus Vorlage: OF 301/10 vom 26.05.2017 Betreff: Der Wacholderweg benötigt endlich einen Bürgersteig Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der 1. bereits länger diskutierte und dringend benötigte Bürgersteig im Wacholderweg errichtet wird; 2. Kreuzungsbereich zum Ginsterweg mit geeigneten Maßnahmen schnellstmöglich sicherer gestaltet wird; 3. im Rahmen der Errichtung des Bürgersteigs zu versetzende Zaun zum Sportgelände der TSG Frankfurter Berg 1957 e. V. erhöht wird. Begründung: In den letzten Jahren sind am Wacholderweg zwei Kitas sowie eine Schule entstanden, letztere wird zur Zeit weiter ausgebaut. Knapp die Hälfte des Wacholderwegs verfügt trotzdem immer noch nicht über einen Bürgersteig. Dies ist umso bedauerlicher, als sich auch das Trainingsgelände der TSG Frankfurter Berg 1957 e. V. dort befindet. Von erwachsenen Verkehrsteilnehmern abgesehen, müssen so insbesondere auch Kinder und Jugendliche auf der Fahrbahn laufen, diese ist zusätzlich noch recht eng. Außer im relativ kurzen Bereich der Umkleidekabinen des Sportgeländes ließe sich mit relativ einfach Mitteln ein Bürgersteig errichten, indem der Zaun zum Sportgelände versetzt wird. Das Einverständnis der TSG Frankfurter Berg 1957 e. V. liegt diesbezüglich vor. Seitens des Sportvereins wurde diesbezüglich gebeten, den Zaun zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1910 Aktenzeichen: 66 2
Lärmmessungen U 5 - was tut der Magistrat?
Anregung an den Magistrat vom 16.03.2017, OM 1395 entstanden aus Vorlage: OF 194/3 vom 01.03.2017 Betreff: Lärmmessungen U 5 - was tut der Magistrat? Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig Lärmmessungen zur U 5 in der unteren Eckenheimer Landstraße zu veranlassen. Begründung: Anwohner der unteren Eckenheimer Landstraße klagen noch immer über eine erhöhte Lärmbelastung nach dem Bau der Hochbahnsteige Musterschule und Glauburgstraße der U 5. Es ist daher verwunderlich, dass offensichtlich noch immer keine Lärmmessungen durchgeführt wurden, wie sie den Anwohnern und dem Ortsbeirat zugesichert wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1641 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1725 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3 am 24.08.2017, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 79 3
Haushalt 2017 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Mehr Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungskontrollen im Nordend
Antrag vom 02.03.2017, OF 182/3 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Mehr Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungskontrollen im Nordend Der OBR 3 - Nordend möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, der Magistrat wird gebeten ausreichend Mittel in den Haushalt einzustellen, damit im Nordend an folgenden Ampeln Rotlichtüberwachungskameras eingerichtet werden können: - Günthersburgallee/Hartmann-Ibach-Straße - Friedberger Ldstr./Merianstraße - Friedberger Ldstr./Vogelsbergstraße - Glauburgstraße/Lenaustraße Des Weiteren sollten ausreichend Mittel für mobile Geschwindigkeitsmessungen (auch nachts!) auf folgenden Straßen im Nordend bereitgestellt werden: - Alleenring (gesamter Bereich) - Friedberger Ldstr. zw. Hessendenkmal und Nibelungenplatz - Oederweg zw. Hermannstr. und Holzhausenstraße Begründung: Die Klagen über Rotlichtverstöße häufen sich seit geraumer Zeit. Die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer ist an den genannten Ampeln massiv gefährdet. Raserei gerade auch in den Nachtstunden ist ebenfalls ein großes Problem. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 3 am 16.03.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 125 2017 Die Vorlage OF 182/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Kreuzungen Glauburgstraße/Eckenheimer Landstraße und Eckenheimer Landstraße/Alleenring mit bei den Vorschlägen für Orte für eine Rotlichtüberwachungskamera aufgeführt werden. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)
Glascontainer nach Baumaßnahmen wieder aufstellen
Anregung an den Magistrat vom 16.02.2017, OM 1288 entstanden aus Vorlage: OF 166/3 vom 23.01.2017 Betreff: Glascontainer nach Baumaßnahmen wieder aufstellen Der Magistrat wird gebeten, künftig im Rahmen von Baumaßnahmen temporär entfernte Glascontainer nach deren Ende automatisch wieder aufzustellen. Hierzu ist kein weiterer Ortsbeiratsbeschluss erforderlich. Begründung: Der Ortsbeirat 3 musste sich in der Vergangenheit immer wieder mit Anträgen beschäftigen, die die Wiederaufstellung von Glascontainern nach Beendigung von Baumaßnahmen zum Inhalt hatten. Letztes Beispiel ist der Glascontainer an der Eckenheimer Landstraße/Ecke Oberweg nach Beendigung der Baumaßnahmen an der U 5. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 866 Aktenzeichen: 66 5
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