Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinverträglich prüfen hier: Tausch von Landschaftsschutzgebieten
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM
3820 entstanden aus
Vorlage: OF 381/10 vom
23.10.2017 Betreff: Neubaugebiet in Eckenheim
allgemeinverträglich prüfen hier: Tausch von Landschaftsschutzgebieten
Vorgang: V 1390/15 OBR
10; ST 1444/15 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu
berichten, 1. ob das Gebiet um die Wolfsweide
(siehe Anlage) zur Landschaftsschutzzone II erklärt werden kann; 2. ob im Gegenzug der Landschaftsschutzstatus der
markierten Fläche (siehe Anlage) nördlich der Sigmund-Freud-Straße (siehe
V 1390) in weiten Teilen maßvoll aufgehoben werden kann; 3. - anknüpfend an die Anfrage des Ortsbeirates 10
aus dem Jahr 2015 - ob an dieser Stelle neues Bauland, geförderter und bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden kann. Begründung: Der Ortsbeirat 10 hat sich mit Erfolg für den Erhalt
der Kleingärten an der Wolfsweide eingesetzt. Gleichzeitig wurde mittels der
Vorlage vom 30.06.2015, V 1390, auf die Schaffung dringend benötigten
Wohnraums hingewiesen. Dem Ortsbeirat 10 ist dabei bewusst, dass die
Bedürfnisse nach einem geordneten Wachstum Frankfurts auf der einen Seite sowie
die Belange der Bestandsbebauung auf der anderen Seite vielfach in einem
Spannungsverhältnis stehen. Auch die Diskussionen um neue Baugebiete im
Ortsbezirk 10 haben gezeigt, dass eine allgemein verträgliche Planung auf die
Belange vor Ort Rücksicht nehmen muss, um nicht auf Widerstand zu treffen.
Gerade das genannte Gebiet verspricht jedoch einen solchen Ausgleich zu
gewährleisten. Das Areal würde zudem ein ökologisch und wohnbaulich
hochwertiges "Wachsen an den Rändern" ermöglichen. Zugleich würde die
Kategorisierung des Gebiets um die Wolfsweide dort den Naturschutz dauerhaft
sichern. Durch den entsprechenden Tausch erhofft sich der Ortsbeirat 10 somit
eine positive Entwicklung beider Stadtteile. Anlage Anlage 1 (ca.
421 KB)
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 30.06.2015, V
1390
Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2015, ST 1444
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.02.2019, ST 239
Aktenzeichen: 61 0