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Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinverträglich prüfen hier: Tausch von Landschaftsschutzgebieten

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3820 entstanden aus Vorlage: OF 381/10 vom 23.10.2017 Betreff: Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinverträglich prüfen hier: Tausch von Landschaftsschutzgebieten Vorgang: V 1390/15 OBR 10; ST 1444/15 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob das Gebiet um die Wolfsweide (siehe Anlage) zur Landschaftsschutzzone II erklärt werden kann; 2. ob im Gegenzug der Landschaftsschutzstatus der markierten Fläche (siehe Anlage) nördlich der Sigmund-Freud-Straße (siehe V 1390) in weiten Teilen maßvoll aufgehoben werden kann; 3. - anknüpfend an die Anfrage des Ortsbeirates 10 aus dem Jahr 2015 - ob an dieser Stelle neues Bauland, geförderter und bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden kann. Begründung: Der Ortsbeirat 10 hat sich mit Erfolg für den Erhalt der Kleingärten an der Wolfsweide eingesetzt. Gleichzeitig wurde mittels der Vorlage vom 30.06.2015, V 1390, auf die Schaffung dringend benötigten Wohnraums hingewiesen. Dem Ortsbeirat 10 ist dabei bewusst, dass die Bedürfnisse nach einem geordneten Wachstum Frankfurts auf der einen Seite sowie die Belange der Bestandsbebauung auf der anderen Seite vielfach in einem Spannungsverhältnis stehen. Auch die Diskussionen um neue Baugebiete im Ortsbezirk 10 haben gezeigt, dass eine allgemein verträgliche Planung auf die Belange vor Ort Rücksicht nehmen muss, um nicht auf Widerstand zu treffen. Gerade das genannte Gebiet verspricht jedoch einen solchen Ausgleich zu gewährleisten. Das Areal würde zudem ein ökologisch und wohnbaulich hochwertiges "Wachsen an den Rändern" ermöglichen. Zugleich würde die Kategorisierung des Gebiets um die Wolfsweide dort den Naturschutz dauerhaft sichern. Durch den entsprechenden Tausch erhofft sich der Ortsbeirat 10 somit eine positive Entwicklung beider Stadtteile. Anlage Anlage 1 (ca. 421 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.06.2015, V 1390 Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2015, ST 1444 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 239 Aktenzeichen: 61 0