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Meine Nachbarschaft: Mörikestraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mögliche Verbesserung des Verkehrsflusses an Straßenkreuzungen des Ortsbezirkes 9

17.02.2011 · Aktualisiert: 02.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 17.02.2011, OM 5025 entstanden aus Vorlage: OF 1387/9 vom 01.02.2011 Betreff: Mögliche Verbesserung des Verkehrsflusses an Straßenkreuzungen des Ortsbezirkes 9 Der Magistrat wird gebeten, die Umsetzung der Installation je eines Zeichens 720/grüner Pfeil (StVO § 37) an den Kreuzungen Am Dornbusch/Raimundstraße und Raimundstraße/Am Dornbusch zu prüfen und darüber zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2011, ST 735 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die Knotenpunkte Hügelstraße/Raimundstraße/Ginnheimer Hohl und Hügelstraße/Kurhessenstraße für Radfahrerinnen und Radfahrer freundlicher gestalten

17.02.2011 · Aktualisiert: 02.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 17.02.2011, OM 5015 entstanden aus Vorlage: OF 1355/9 vom 10.01.2011 Betreff: Die Knotenpunkte Hügelstraße/Raimundstraße/Ginnheimer Hohl und Hügelstraße/Kurhessenstraße für Radfahrerinnen und Radfahrer freundlicher gestalten Der Magistrat wird aufgefordert, die Knotenpunkte Hügelstraße/Raimundstraße/Ginnheimer Hohl und Hügelstraße/Kurhessenstraße radfahrerinnen- und radfahrerfreundlicher zu gestalten. Hierzu soll der Radweg auf der südlichen Seite, im Bereich zwischen Am Hochwehr und Raimundstraße, direkt neben der Fahrbahn der Hügelstraße geführt werden. Begründung: Dieser zentrale und stark von Verkehr belastete Knotenpunkt ist der zentrale Punkt des Stadtteils Ginnheims. Die Kreuzung wird täglich von hunderten Kindern und Erwachsenen gequert, um Schule, Kindergärten, Horte, Spielplätze, Supermärkte, Läden, Freunde und so weiter zu besuchen. Eine Umorganisation des Knotens mit Blick auf Anwohnerinnen und Anwohner, die mit dem Rad in ihrem Stadtteil unterwegs sind, ist deshalb dringend notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2011, ST 728 Antrag vom 09.02.2012, OF 290/9 Auskunftsersuchen vom 23.02.2012, V 287 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Liliencron-/Fallersleben-/Eichendorffstraße

20.01.2011 · Aktualisiert: 02.07.2012

Anregung an den Magistrat vom 20.01.2011, OM 4936 entstanden aus Vorlage: OF 1347/9 vom 10.01.2011 Betreff: Kreuzung Liliencron-/Fallersleben-/Eichendorffstraße Vor Jahren wurde auf Forderung des Ortsbeirats eine Verkehrsinsel im Einmündungsbereich Liliencron-/Fallersleben-/Eichendorffstraße eingerichtet, um den Verkehrsfluss sicherer zu machen und die gefahrene Geschwindigkeit zu reduzieren. Die Mittelinsel liegt aber so weit versetzt, dass sie häufig bewusst oder unbewusst auf der falschen Seite (links) umfahren wird und zudem das Parken auf der rechten Seite der Fallerslebenstraße möglich macht. Der Magistrat wird deshalb gebeten, diesen Kreuzungsbereich mit einfachen Mitteln neu zu beordnen, sodass die Kreuzung übersichtlicher und das Rasen mancher Verkehrsteilnehmer unterbunden wird. Anzustreben wäre eine Art Kreisel aus Natursteinpflaster am Scheitelpunkt der drei sich kreuzenden Straßen, der notfalls mit geringer Geschwindigkeit überfahren werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2011, ST 581 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wildwuchs bei Altglascontainern im Ortsbezirk

02.12.2010 · Aktualisiert: 01.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 02.12.2010, OM 4823 entstanden aus Vorlage: OF 1338/9 vom 18.11.2010 Betreff: Wildwuchs bei Altglascontainern im Ortsbezirk Vorgang: ST 334/10 In der Stellungnahme ST 334 berichtet der Magistrat, dass er in Zukunft bei der gängigen Praxis bleiben werde, Glascontainer nur oberirdisch aufzustellen, da im Untergrund Leitungstrassen verliefen. Der Ortsbeirat hält diese Antwort für unbefriedigend und unlogisch. Gerade bei den vom Ortsbeirat erwähnten Städten, wie zum Beispiel Bordeaux und Nizza, handelt es sich um Städte mit einer höheren städtebaulichen Verdichtung als in Frankfurt, ergo auch einer höheren Dichte an Versorgungsleitungen im Untergrund bei gleichzeitig geringerem Straßenquerschnitt. Auch die Stadt Offenbach hat in zentraler Innenstadtlage solche sogenannten Unterflursammelbehälter eingerichtet. Es wäre sinnvoll, wenn der Frankfurter Betreiber sich einmal in der Nachbarstadt informieren würde, die ESO gibt bestimmt gerne Auskunft. Für die Anwohner hätte dies den Vorteil, dass die hässlichen Behälter vom Bürgersteig verschwinden und es keine Ruhestörung mehr durch klirrendes Glas gibt. An der Einmündung Liliencronstraße/Eichendorffstraße würde die Verkehrssicherheit erhöht, da die Verkehrsteilnehmer aus der Liliencronstraße wieder freie Sicht nach rechts hätten. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, an diesem Standort im Dichterviertel (Ecke Eichendorffstraße/Liliencronstraße) exemplarisch zu überprüfen, ob ein Versenken dieser Container möglich wäre, da sich die Straße hier platzartig erweitert und anzunehmen ist, dass ausreichend Platz für Versorgungsleitungen und unterirdische Glasbehälter vorhanden ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2011, ST 639 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 9 am 12.05.2011, TO I, TOP 9 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigung in der Eichendorffstraße III

04.11.2010 · Aktualisiert: 02.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 04.11.2010, OM 4735 entstanden aus Vorlage: OF 1295/9 vom 25.10.2010 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Eichendorffstraße III Vorgang: ST 289/10; OM 3809/09 OBR 9; V 1352 OBR 9; ST 1236/10 Mit seiner Anregung vom 03.12.2009, OM 3809/09, schlug der Ortsbeirat dem Magistrat vor, im Hinblick auf die erfolgte Neuordnung der Beparkung in der Eichendorffstraße im Sommer 2009 den Beginn der Schrägparkfläche auf der Fahrbahn durch eine Markierung deutlich zu machen, die richtige Parkweise vorübergehend durch Kontrollen am Vormittag durchzusetzen und mitzuteilen, ob die neue Parkordnung auch vor der Berufsschule umgesetzt werden kann. Diesen Maßnahmen hat der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 30.08.2010 eine Absage erteilt, deren Begründung den Ortsbeirat nicht überzeugt. Gleichwohl ist eine Verbesserung der Situation erforderlich, weil die Falschparker sowohl regelmäßig den Fußweg für Kinderwagen, Rollstühle et cetera versperren, als auch die mit der neuen Parkordnung angestrebte mittelbare Verkehrsberuhigung verhindern. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, die Einhaltung der Grenzmarkierung der Parkfläche auf der östlichen Seite der Eichendorffstraße zwischen Liliencronstraße und der Franz-Böhm-Schule (auf dem Fußweg) durch die Installation von Drängelgittern entlang der weißen Linie oder eine andere geeignete Maßnahme sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2011, ST 280 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkmöglichkeiten für Geschäfte im Bereich Am Dornbusch 24/Ecke Eichendorffstraße 1

04.11.2010 · Aktualisiert: 03.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 04.11.2010, OM 4742 entstanden aus Vorlage: OF 1313/9 vom 25.10.2010 Betreff: Parkmöglichkeiten für Geschäfte im Bereich Am Dornbusch 24/Ecke Eichendorffstraße 1 Vor den Geschäften im Bereich Am Dornbusch 24/Eichendorffstraße 1 (Lebensmittel, Frisör, Kiosk) wurde bis August dieses Jahres laut Beschilderung kurzfristiges Parken geduldet. Mit Verfügung vom 13.08.2010 ließ das Straßenverkehrsamt diese Beschilderung entfernen, ohne dass die Gründe hierfür bekannt geworden wären. Bezeichnenderweise wies das Amt in seiner Verfügung ausdrücklich darauf hin, dass es die Anhörung des Ortsbeirats nicht für erforderlich halte. Unabhängig davon sind die genannten Geschäfte neben ihrer Laufkundschaft auch auf eine Kurzzeitparkmöglichkeit für Kunden, Lieferanten et cetera angewiesen. Zwei entsprechende Plätze sind hierfür dringend erforderlich. Dabei könnten die Plätze ohne weitere Verkehrsbehinderung auf der Fahrbahn der jetzigen Rechtsabbiegerspur unmittelbar nach der Einmündung der Eichendorffstraße abmarkiert werden. Hierdurch verbliebe vor der Ampel für den Rechtsabbiegerverkehr noch eine ausreichende Aufstellfläche und auch der Fahrradweg würde nicht beeinträchtigt. Lediglich der verfrühte Rechtsabbiegerpfeil auf der Fahrbahn in Höhe der Eichendorffstraße müsste entfernt werden. Der Magistrat wird daher gebeten, in der genannten Weise eine Be- und Entladezone einzurichten, die mindestens zwei Fahrzeugen zu den üblichen Geschäftszeiten das Parken für 30 Minuten ermöglicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2011, ST 184 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeit der U-Bahn-Züge auf der A-Strecke an den stationsfernen oberirdischen Übergängen

04.11.2010 · Aktualisiert: 01.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 04.11.2010, OM 4738 entstanden aus Vorlage: OF 1300/9 vom 15.10.2010 Betreff: Geschwindigkeit der U-Bahn-Züge auf der A-Strecke an den stationsfernen oberirdischen Übergängen Der Magistrat wird gebeten, die Geschwindigkeit für das Passieren der oberirdischen Übergänge analog der inzwischen festgelegten Einfahrgeschwindigkeit in die oberirdischen Stationen festzulegen. Begründung: Seit einigen Wochen ist die Einfahrgeschwindigkeit in die Stationen auf 30 km/h festgelegt. Nicht wenige der tödlichen Unfälle haben sich jedoch an oberirdischen Übergängen, wie zum Beispiel an der Malßstraße und Am Schwalbenschwanz, ereignet. Deshalb erscheint eine Geschwindigkeitsanpassung an diesen neuralgischen Punkten dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2011, ST 278 Stellungnahme des Magistrats vom 01.06.2011, ST 776 Aktenzeichen: 92 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Permanente und massive Lärmbelästigung durch Einrichtungen der Deutschen Telekom AG in der Raimundstraße 48 - 54; verwaltet durch STRABAG Property und Facility GmbH, Heusenstamm

26.08.2010 · Aktualisiert: 01.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 26.08.2010, OM 4475 entstanden aus Vorlage: OF 1249/9 vom 02.08.2010 Betreff: Permanente und massive Lärmbelästigung durch Einrichtungen der Deutschen Telekom AG in der Raimundstraße 48 - 54; verwaltet durch STRABAG Property und Facility GmbH, Heusenstamm Der Magistrat wird gebeten, sich umgehend mit der Deutschen Telekom AG und/oder mit der Strabag GmbH ins Benehmen zu setzen, um eine kurzfristige Beendigung der Lärmbelastung, von der die Bevölkerung in der umliegenden Wohnbebauung betroffen ist, zu erreichen. Die Lärmbelastung geht vor allem nachts von Aggregaten (vermutlich Transformatoren) eines Anbaus des großen Telekom-Gebäudes aus. Schutz könnte eine Lärmschutzwand bieten, die gemäß Schreiben der Strabag GmbH an eine Hausgemeinschaft vom 15.02.2009 bereits angedacht ist. Die Errichtung dieser Wand sollte nun kurzfristig umgesetzt werden. Begründung: Die Lärmbelastung ist, wie bereits erwähnt, insbesondere nachts und dort hauptsächlich zwischen drei und fünf Uhr des Morgens hörbar und greift dann gesundheitsschädlich in Tiefschlafphasen der dortigen Bürger ein. Tiefschlafphasen mutieren dann zu Aufweckphasen. Das Schreiben einer Hausgemeinschaft an die Deutsche Telekom AG vom 10.02.2009 und die Antwort der Strabag GmbH vom 15.02.2009 liegen hier in Form von Kopien vor und können auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden. In den Vorgang waren auch schon das Regierungspräsidium Darmstadt und das Umweltamt Frankfurt eingeschaltet. Das Umweltamt hat auch schon ein oder zwei Messungen nachts/morgens um circa 2.00 Uhr vorgenommen, hat sich aber nur kurz dort aufgehalten. Als der Lärm etwa um 3.00 Uhr anschwoll, waren die Mitarbeiter des Umweltamtes schon wieder abgezogen. Bezeichnend für die Problematik ist unter anderem der Umstand, dass die Strabag GmbH die gegebene Lärmbelastung im Schreiben vom 15.02.2009 nicht in Frage stellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.11.2010, ST 1507 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fragen der Schulwegsicherheit in Ginnheim

26.08.2010 · Aktualisiert: 10.01.2012

Anregung an den Magistrat vom 26.08.2010, OM 4476 entstanden aus Vorlage: OF 1250/9 vom 30.07.2010 Betreff: Fragen der Schulwegsicherheit in Ginnheim Der Magistrat wird gebeten, 1. die Querungsmöglichkeiten der Kreuzung Hügelstraße/Raimundstraße/Ginnheimer Hohl zu prüfen und nach Möglichkeit für Fußgänger, insbesondere Schulkinder, sicherheitstechnisch zu verbessern; 2. eine Ortsbegehung für die Schulwege zur Diesterwegschule, wie sie schon früher stattgefunden hat, zu wiederholen; 3. beides eventuell miteinander zu verbinden. Begründung: Die Querung der angegebenen Kreuzung wird gerade von Anwohnern der Straße Am Hochwehr und daran angrenzender Straßen als gefährlich angesehen. Das hat schon dazu geführt, dass Eltern ihre Kinder nicht in der Diesterwegschule angemeldet haben, sondern in einer anderen Schule/in einem anderen Schulbezirk. Eine Wiederholung der Schulwegsbegehung wird von der Schulleitung der Diesterwegschule angeregt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2010, ST 1320 Aktenzeichen: 40 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zebrastreifen in der Paquetstraße versetzen II

22.04.2010 · Aktualisiert: 29.09.2022

Anregung an den Magistrat vom 22.04.2010, OM 4144 entstanden aus Vorlage: OF 1174/9 vom 12.04.2010 Betreff: Zebrastreifen in der Paquetstraße versetzen II Vorgang: OM 3808/09 OBR 9, ST 357/10 Der Magistrat wird nochmals aufgefordert, die Zebrastreifen in der Paquetstraße, vor dem Haus in Richtung Raimundstraße in Höhe des Haupteingangs des Colorado-Parks, um ein paar Meter zu verlegen. Begründung: Siehe OM 3808/09. Sollte der Magistrat die kostengünstige Verlegung um wenige Meter nach Süden weiterhin ablehnen, müsste an der vom Ortsbeirat gewünschten Stelle stattdessen ein zusätzliches Halteverbot eingerichtet und vom Magistrat auch nachhaltig durchgesetzt werden. Die dort befindliche Feuerwehrzufahrt zum Colorado-Park wird regelmäßig zugeparkt. Die Dreistigkeit, direkt auf einem Zebrastreifen zu parken, ist bisher deutlich weniger verbreitet, als in einem ausgeschilderten Halteverbot zu parken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.07.2010, ST 1027 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Eingemeindungen im Jahr 1910

22.04.2010 · Aktualisiert: 06.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 22.04.2010, OM 4147 entstanden aus Vorlage: OF 1181/9 vom 12.04.2010 Betreff: Eingemeindungen im Jahr 1910 Aufgrund der Eingemeindungen und zur Verhinderung von Dopplungen bei den Straßennamen mussten eine Reihe von Straßennamen in den alten Ortslagen von Ginnheim und Eschersheim geändert werden. So hieß zum Beispiel die Raimundstraße vor der Eingemeindung "Bornheimer Weg" oder die Ginnheimer Landstraße "Bockenheimer Weg". Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit dem Ortsbeirat an einigen markanten Stellen in den alten Ortskernen kleine Zusatzschilder - entsprechend der bereits bestehenden Namenserklärungsschilder - mit der historischen Bezeichnung der umbenannten Straßen anzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2010, ST 899 Aktenzeichen: 62 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Eichendorffstraße

03.12.2009 · Aktualisiert: 14.05.2012

Anregung an den Magistrat vom 03.12.2009, OM 3811 entstanden aus Vorlage: OF 1085/9 vom 18.11.2009 Betreff: Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Eichendorffstraße Vorgang: ST 1414/09; OM 3309/09 OBR 9; ST 1103/08; OM 2284/08 OBR 9 Der Magistrat wird gebeten, in dem Straßenabschnitt der Eichendorffstraße zwischen Liliencronstraße und Am Dornbusch das Radfahren gegen die Einbahnstraße auf der Fahrbahn zu untersagen und die dort angebrachten "Radfahrer frei"-Markierungen zu entfernen. Begründung: 1. Die derzeitige Situation ist eine besondere. Radfahrer, die vom Dornbusch kommen, werden in einem 90 Grad-Winkel (!) gegen die Einbahnstraße in die Eichendorffstraße gelotst. Parkende Fahrzeuge und schlechte Sichtverhältnisse, besonders aber die genannte 90-Grad-Kurve bewirken, dass Radfahrer, die der genannten Verkehrsführung folgen, in Lebensgefahr geraten können. Die Situation ist bei weitem gefährlicher als in anderen Straßen, in denen Radfahren gegen die Einbahnstraße erlaubt ist. Zugleich existiert im genanten Abschnitt der Eichendorffstraße ein moderner und verkehrssicherer Radweg. 2. Der Ortsbeirat weist die in der Stellungnahme ST 1414 vertretene These, "Nachdem sich die Eichendorffstraße in einer Tempo-30-Zone befindet, ist nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung die Pflicht zur Benutzung vorhandener Radwege aufzuheben" zurück: Nach § 45 (1c) STVO darf eine Straße nur Bestandteil einer Tempo-30-Zone werden, wenn sich kein benutzungspflichtiger Radweg in ihr befindet. Eine etwaige Pflicht zur Benutzung vorhandener Radwege muss also aufgehoben sein, ehe eine Straße Bestandteil einer Tempo-30-Zone wird. 3. Aus diesen Beobachtungen ergibt sich, dass Radfahrer nicht der - wenigstens in der Eichendorffstraße gefährlichen - Erlaubnis bedürfen, die Straße gegen die Einbahnstraße zu befahren. Denn obwohl der Radweg nicht als benutzungspflichtig ausgewiesen wird, können Radfahrer ihn (legal) benutzen. 4. Radfahrer haben die Möglichkeit, den Radweg zu benutzen, ohne dass er als benutzungspflichtig ausgewiesen wäre. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.05.2008, OM 2284 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2008, ST 1103 Anregung an den Magistrat vom 28.05.2009, OM 3309 Stellungnahme des Magistrats vom 24.09.2009, ST 1414 Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2010, ST 336 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigung in der Eichendorffstraße

03.12.2009 · Aktualisiert: 18.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 03.12.2009, OM 3809 entstanden aus Vorlage: OF 1083/9 vom 18.11.2009 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Eichendorffstraße Vorgang: ST 438/09; V 836/08 OBR 9 Der Magistrat hat im Sommer 2009 eine Neuordnung der Beparkung im Verlauf der Eichendorffstraße realisiert. Im Abschnitt zwischen der Liliencronstraße und der Franz-Böhm-Schule wurden auf der westlichen Seite das Parken halb auf dem Gehweg, halb auf der Fahrbahn und auf der östlichen Seite Schrägparkplätze, unter Einbeziehung des Gehweges, eingerichtet. Dies bedeutet, dass von beiden Gehwegen jeweils circa 1,00 m Breite als Parkfläche genutzt werden kann und soll. Während die meisten Parker dies richtig umsetzen, kommt es nach Beobachtungen von Anwohnern regelmäßig dazu, dass einzelne Fahrer auf der östlichen Seite deutlich über die Markierung (Ende der Parkfläche) hinausfahren und so den verbleibenden Fußweg mindestens zur Hälfte versperren. Wie am 09.11.2009 morgens beobachtet wurde, nehmen selbst nicht alle Fahrer von Polizeiwagen die Markierungslinie auf dem Fußweg ernst. Dies liegt vermutlich daran, dass man als Fahrer nicht einschätzen kann, wo der Parkbereich eigentlich beginnt, das heißt, wie weit man mit seinem Fahrzeug auf der Fahrbahn stehen darf. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, 1. den Beginn der Schrägparkfläche auf der Fahrbahn durch eine Markierung deutlich zu machen; 2. die richtige Parkweise vorübergehend durch Kontrollen am Vormittag durchzusetzen und 3. mitzuteilen, ob die neue Parkordnung auch vor der Berufsschule umgesetzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 04.12.2008, V 836 Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2009, ST 438 Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2010, ST 289 Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2010, ST 1236 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9 am 23.09.2010, TO I, TOP 3 Beschluss: 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 2. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 6. a) Die Ausführungen des Vertreters des Magistrats dienen zur Kenntnis. b) Der Ortsbeirat geht davon aus, dass die schriftliche Stellungnahme des Magistrats noch auf dem üblichen Verwaltungsweg zugeleitet wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zebrastreifen in der Paquetstraße versetzen

03.12.2009 · Aktualisiert: 27.04.2012

Anregung an den Magistrat vom 03.12.2009, OM 3808 entstanden aus Vorlage: OF 1080/9 vom 19.11.2009 Betreff: Zebrastreifen in der Paquetstraße versetzen Der Magistrat wird gebeten, die Zebrastreifen in der Paquetstraße, vor dem Haus in Richtung Raimundstraße in Höhe des Haupteingangs des Colorado Parks, um ein paar Meter zu verlegen. Begründung: Diese Zebrastreifen waren für die Überquerung der Straße zum Erreichen der Bushaltestelle gedacht. Diese Bushaltestelle steht nun nicht mehr da. Den Schulweg gibt es aber nach wie vor, allerdings müssen die Kinder die Paquetstraße ein paar Meter weiter in Richtung Raimundstraße überqueren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2010, ST 357 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrskreisel für die Kreuzung Hügelstraße/Raimundstraße

01.10.2009 · Aktualisiert: 27.04.2012

Anregung an den Magistrat vom 01.10.2009, OM 3639 entstanden aus Vorlage: OF 1017/9 vom 16.09.2009 Betreff: Verkehrskreisel für die Kreuzung Hügelstraße/Raimundstraße Der Kreuzungsbereich zwischen Hügelstraße, Raimundstraße und Kurhessenstraße ist gekennzeichnet durch eine große Unübersichtlichkeit und Zerrissenheit. Dieser Platz hätte durch seine Größe das Potenzial zu einer städtebaulich angemessenen Gestaltung. Aus einem reinen Verkehrsknotenpunkt könnte ein Verkehrskreisel werden, der einerseits den Beginn von Alt Ginnheim markiert und auf der anderen Seite für einen flüssigen Ablauf des Verkehrs sorgt, in den Nachtstunden sogar mit geschwindigkeitsreduzierender Wirkung. Der Magistrat wird deshalb gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten er sieht, 1. den jetzigen Verkehrsknoten in einen Verkehrskreisel umzuwandeln; 2. dabei auch den Einsatz von Mitteln aus dem Programm "Schöneres Frankfurt" zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2009, ST 1616 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2010, ST 625 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Dichterviertel: Gestaltungsmöglichkeiten mit vorhandenem Kopfsteinpflaster

01.10.2009 · Aktualisiert: 10.01.2012

Anregung an den Magistrat vom 01.10.2009, OM 3642 entstanden aus Vorlage: OF 1022/9 vom 16.09.2009 Betreff: Dichterviertel: Gestaltungsmöglichkeiten mit vorhandenem Kopfsteinpflaster Die Grillparzerstraße wird trotz Tempo 30 häufig mit erhöhter Geschwindigkeit befahren. Der Magistrat wird daher aufgefordert, 1. als verschönernde und verkehrsberuhigende Maßnahme zunächst im Mündungsbereich der Kreuzungen Roseggerstraße und Liliencronstraße die Asphaltierung zu entfernen, sodass das darunter liegende Kopfsteinpflaster wieder freigelegt wird; 2. Gestaltungsmöglichkeiten mit dem unter dem Asphalt noch vorhandenen Kopfsteinpflaster im Dichterviertel in das Programm "Schöneres Frankfurt" aufzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2010, ST 209 Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2010, ST 483 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2010, TO I, TOP 3 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 2. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 3. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 6. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 18.02.2010, TO I, TOP 3 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerweg zwischen Raimundstraße und Eichendorffstraße instand setzen

19.03.2009 · Aktualisiert: 31.05.2019

Anregung an den Magistrat vom 19.03.2009, OM 3108 entstanden aus Vorlage: OF 876/9 vom 05.03.2009 Betreff: Fußgängerweg zwischen Raimundstraße und Eichendorffstraße instand setzen Der Magistrat wird aufgefordert, den Fußgängerweg der Paquetstraße auf der östlichen Seite ab der Raimundstraße, der dort in die Parkanlage bis zu Eichendorffstraße führt, instand zu setzen. Begründung: Der Fußgängerweg der Paquetstraße auf der östlichen Seite ab der Raimundstraße, der in die Parkanlage bis zu Eichendorffstraße führt, ist seit Jahren nicht mehr geebnet worden und ist inzwischen stark verwittert. Matschige Wege und viele Pfützen machen den Weg zur Wilhelm-Merton-Schule oder zur Bushaltestelle Raimundstraße größtenteils unbenutzbar. In der trockenen Jahreszeit bleiben große Unebenheiten, die gerade für ältere Menschen eine besondere Gefahr darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.05.2009, ST 676 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Westliche Hügelstraße: Sicherung der Grünanlage und Grunderneuerung

19.03.2009 · Aktualisiert: 18.04.2017

Anregung an den Magistrat vom 19.03.2009, OM 3104 entstanden aus Vorlage: OF 870/9 vom 05.03.2009 Betreff: Westliche Hügelstraße: Sicherung der Grünanlage und Grunderneuerung Vorgang: EA 130/07, ST 790/08 Der Magistrat wird gebeten, 1. kurzfristig zur Sicherung der Grünanlage in der Hügelstraße, an den schlimmsten Stellen, weitere Felsbrocken zu platzieren; 2. kurzfristig die Löcher in der Fahrbahn auszubessern; 3. durch das Anlegen von Beeten oder gezieltes Setzen von Sträuchern irreguläre Querungen von Fußgängern und Radfahrern durch die Grünanlage im Bereich Chamissostraße zu verhindern; 4. dem Ortsbeirat zu berichten, wann mit einer Grunderneuerung der Hügelstraße zu rechnen ist. Begründung: Die Grünanlage zwischen den beiden Fahrspuren in der Hügelstraße westlich der Eschersheimer Landstraße ist in einem erbärmlichen Zustand. Durch die Witterungsbedingungen und den Schnee im Januar sind an einigen Stellen tiefe Schlammfurchen durch die in die Grünanlage fahrenden Fahrzeuge entstanden. Im Bereich Chamissostraße wird die Grünanlage zusätzlich durch irreguläre Querungen von Fußgängern und Radfahrern geschädigt, obwohl der nächste Überweg nur wenige Meter entfernt ist. Die Verbindung zwischen den beiden Grünanlagen wird jetzt schon rege von Erwachsenen, Radfahrer-/innen und Kindern genutzt. Um die Sicherheit der Querung zu erhöhen, sollten an diesen Stellen Zebrastreifen eingerichtet werden. Der Ortsbeirat hatte bereits Ende 2007 einen Vorschlag zum Schutz der Grünanlage unterbreitet. In seiner Stellungnahme ST 790 vom 20.05.2008 teilt der Magistrat mit, dass zur Abschätzung des Bauvolumens zunächst Planungsaktivitäten erforderlich sind, die wegen derzeit nicht ausreichender Kapazitäten vor 2009/2010 dem Magistrat nicht möglich erscheinen. Da die angeregte Maßnahme nicht nur einen Eingriff in den Grünstreifen darstellt, sondern vor allem auch den Straßenkörper tangiert, erscheint ein Umbau "in einem Aufwasch" zusammen mit einer grundsätzlichen Erneuerung der Hügelstraße vielversprechend. Zumindest die nördliche Fahrbahn der Hügelstraße weist eine Reihe von erheblichen Frostschäden auf, die der dringenden Reparatur bedürfen. Darüber hinaus gibt es in diesem Bereich der Hügelstraße auf der südlichen Seite eine Reihe von Altlasten. So ist der Rad- und Gehweg zwischen der Raimundstraße und der Ricarda-Huch-Straße in einem schlechten Zustand und insgesamt bis zur Wilhelm-Busch-Straße nicht gerade üppig dimensioniert. Dagegen ist auf diesem Teilstück die südliche Fahrbahn, aufgrund der früheren Zweispurigkeit, immer noch sehr breit, was Autofahrerinnen und Autofahrer sowie Transporter dazu einlädt, in zweiter Reihe zu parken - und somit wieder nachfolgende Fahrzeuge zwingt, in die Grünanlage auszuweichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2009, ST 800 Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2009, ST 1615 Antrag vom 02.03.2017, OF 196/9 Etatanregung vom 16.03.2017, EA 114 Aktenzeichen: 66 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Gaslaternen im Ortsbezirk 9 Vortrag des Magistrats vom 11.04.2008, M 65

30.10.2008 · Aktualisiert: 02.01.2012

Anregung vom 30.10.2008, OA 760 entstanden aus Vorlage: OF 773/9 vom 20.10.2008 Betreff: Gaslaternen im Ortsbezirk 9 Vortrag des Magistrats vom 11.04.2008, M 65 Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 12.01.2009, 17.06.2009 und 04.12.2009 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, keine Gaslaternen im Ortsbezirk 9 gegen elektrische Straßenbeleuchtung auszutauschen, ohne vorher den Ortsbeirat 9 über die verschiedenen Alternativen informiert zu haben. Der Magistrat wird deshalb gebeten, eine kleine Auswahl jener Leuchten, die in Bauart und Lichtfarbe die Gasleuchten ersetzen könnten, öffentlich vorzustellen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, bei den Energiesparmaßnahmen auch auf eine auf Gas basierende Technologie zurückzugreifen. 3. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, die Gaslaternen der 1. Generation (Aufsatzlaternen) unter Denkmalschutz zu stellen. Begründung: In den Stadtteilen Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim gibt es viele gründerzeitliche Viertel mit teilweise denkmalgeschützten Straßenzügen. Seit fast 100 Jahren gehören Gaslaternen zum gewohnten Straßenbild. Diese gehören, wie denkmalgeschützte Gebäude und Ensembles, zu den Charakteristika, die das Flair eines alten Stadtquartiers ausmachen. Die Entscheidung, welche Laternentypen zur Stadtlandschaft passen, darf nicht irgendwelchen Zentraleinkäufern überlassen bleiben, zumal es schon abschreckende Beispiele dafür z. B. in der Eichendorffstraße gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.04.2008, M 65 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.12.2009, B 1052 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 05.11.2008 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2008, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 65 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die 20 Jahre Laufzeit des Vertrages in Absatz 11.1 in "zehn Jahre mit einer Verlängerung um jeweils fünf Jahre, falls nicht gekündigt wird" geändert wird. Ein Leuchtenkatalog wird baldmöglichst vorgelegt. 2. Die Vorlage NR 908 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 760 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 908) und BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) und FAG (= kein Votum) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und FAG (= Annahme); FDP und BFF (= Enthaltung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FAG und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 65 = Annahme im Rahmen NR 908, NR 908 und OA 760 = Annahme) NPD (M 65 = Enthaltung, NR 908 = Annahme, OA 760 = Ziffern 1. und 3. Annahme, Ziffer 2. Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (M 65 = Ablehnung, NR 908 und OA 760 = Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2008, TO II, TOP 45 Beschluss: 1. Der Vorlage M 65 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die 20 Jahre Laufzeit des Vertrages in Absatz 11.1 in "zehn Jahre mit einer Verlängerung um jeweils fünf Jahre, falls nicht gekündigt wird" geändert wird. Ein Leuchtenkatalog wird baldmöglichst vorgelegt. 2. Die Vorlage NR 908 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 760 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme) sowie LINKE. und REP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 908) und BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FDP und NPD (= Enthaltung) und FAG (= kein Votum) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., FAG, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); FDP und BFF (= Enthaltung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FAG, BFF, REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) und NPD (Ziffern 1. und 3. Annahme, Ziffer 2. Ablehnung) 29. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.03.2009, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 760 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG 33. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.09.2009, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 760 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler Beschlussausfertigung(en): § 4861, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2008 § 5643, 29. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 17.03.2009 § 6595, 33. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 01.09.2009 Aktenzeichen: 91 52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung einer Planungswerkstatt für die Platensiedlung

18.09.2008 · Aktualisiert: 25.01.2012

Anregung an den Magistrat vom 18.09.2008, OM 2631 entstanden aus Vorlage: OF 758/9 vom 03.09.2008 Betreff: Einrichtung einer Planungswerkstatt für die Platensiedlung Das Erscheinungsbild dieser Siedlung hat sich seit seiner Neubelegung in den neunziger Jahren kaum geändert. Es wird geprägt durch eine Verwahrlosung gerade des öffentlichen Raums. So gibt es größere Flächen in der Platenstraße, die weder befestigt noch begrünt sind und weiterhin als öffentliches Baulager und Schuttabladeplatz missbraucht werden. Eine große eingezäunte Fläche zwischen dem Iranischen Konsulat an der Raimundstraße und dem Areal am Kinderzirkus Zarakali ist seit Jahren nicht öffentlich zugänglich und verwildert zusehends. Zu beklagen ist auch, dass die Siedlung immer noch über keinen Mittelpunkt mit Einzelhandel beziehungsweise öffentlichen Einrichtungen verfügt. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, eine Planungswerkstatt für diesen Bereich in Kooperation mit dem Programm Aktive Nachbarschaft einzurichten, um Pläne zur Umgestaltung des Viertels in Zusammenarbeit mit Anwohnern, den verschiedenen örtlichen Einrichtungen und den städtischen Ämtern zu entwickeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.12.2008, ST 1694 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2012, OM 814

OA (Anregung Ortsbeirat)

Fußgängerüberweg auf dem Marbachweg zwischen Eckenheimer Landstraße und Kaiser-Sigmund-Straße

11.03.2008 · Aktualisiert: 05.02.2021

Anregung vom 11.03.2008, OA 621 entstanden aus Vorlage: OF 536/10 vom 15.02.2008 Betreff: Fußgängerüberweg auf dem Marbachweg zwischen Eckenheimer Landstraße und Kaiser-Sigmund-Straße Vorgang: ST 1068/02, ST 392/06 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Marbachweg zwischen Eckenheimer Landstraße und Kaiser-Sigmund-Straße, im Bereich der Flensburger Straße einen Überweg für Fußgänger und Radfahrer einzurichten. Mittelfristig ist eine Ampelanlage in diesem Bereich vorzusehen. Zudem sollte berücksichtigt werden, dass die vorgenannte Ampelanlage gegebenenfalls bei Ausbau des Marbachweges für den Straßenbahnring der Stadt Frankfurt am Main berücksichtigt werden kann. Begründung: Es ist nicht nachvollziehbar, 1. warum in der Stellungnahme vom 14.03.2006, ST 392, "eine" sichere Querung an der Einmündung Eckenheimer Landstraße und Kaiser-Sigmund-Straße als ausreichend angesehen wird; 2. wie in der Stellungnahme vom 28.06.2002, ST 1068, festgestellt werden kann, dass "an der angesprochenen Örtlichkeit kein besonderer Querungsbedarf für Fußgänger besteht." Nach den vom Gesetzgeber geforderten Kriterien werden für die Anlage eines Fußgängerüberwegs mindestens 50-100 Fußgänger pro Stunde an einem durchschnittlichen Werktag gefordert. Es wird offenbar ohne Messergebnis spekuliert, "dass dieser Wert bei weitem nicht erreicht wird"; 3. warum abweichend von dieser Regelung auf der Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und der Raimundstraße im Abstand von jeweils ca. 100 Metern mehrere Fußgängerüberwege eingerichtet wurden, während dies auf dem Marbachweg nicht möglich sein soll. Seit langem fordern Anwohner und Geschäftsleute einen Überweg. Das Überqueren des viel befahrenen Marbachwegs ist ohne einen sicheren Überweg in diesem Bereich aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens sehr gefährlich. Insbesondere Kinder sind völlig überfordert. Wiederholt ist zu hören, dass es auf dem sehr langen Teilstück ohne reguläre Überquerungsmöglichkeit für Fußgänger und Fahrradfahrer zu gefährlichen Situationen mit Kindern gekommen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2008, ST 1132 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2010, ST 1303 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 19.03.2008 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.04.2008, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 621 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3783, 20. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 15.04.2008 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Iranischer Garten

08.07.2004 · Aktualisiert: 03.06.2015

Anregung an den Magistrat vom 08.07.2004, OM 2937 entstanden aus Vorlage: OF 976/9 vom 23.06.2004 Betreff: Iranischer Garten In der Ortsbeiratssitzung vom 03.06.2004 wurden unter Anwesenheit mehrerer Vertreter städtischer Ämter der Stadt Frankfurt erste geometrische Pläne für die Errichtung eines "Iranischen Gartens" vorgestellt. Dieser soll unmittelbar an das sich im Bau befindliche Iranische Generalkonsulat anschließen und bis an die Platenstraße reichen. Der Ortsbeirat steht einer Aufwertung des Geländes und seiner Nutzung für die Öffentlichkeit prinzipiell positiv gegenüber. Da der Ortsbeirat laut Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gleichwohl ein Entscheidungs-/Mitbestimmungsrecht für diese Grünfläche hat, wird eine interfraktionelle Arbeitsgruppe gebildet, die die erforderlichen Vorschläge für Detailpunkte wie zum Beispiel Zaunhöhe, Teehaus, Öffnungszeiten und so weiter ausarbeitet. Die Punkte sollen nach Möglichkeit zur nächsten Sitzung des Ortsbeirates eingebracht werden. Der Magistrat wird daher aufgefordert, 1. dem Liegenschaftsamt erst dann einen Vertragsabschluss mit dem Iranischen Generalkonsulat zu gestatten, wenn die endgültige Stellungnahme des Ortsbeirates vorliegt; 2. die verbindlichen Pläne (mit Maßangaben) den Ortsbeiratsfraktionen umgehend als Beratungsgrundlage zur Verfügung zu stellen. 3. Unabhängig von der noch folgenden Detailplanung sind folgende Punkte unabdingbar: - Der "Iranische Garten" wird wie der "Chinesische Garten" eingezäunt, jedoch mit zwei Zugängen. Einen von der Platenstraße und einen von der Raimundstraße. - Für die Errichtung des geplanten "Teehauses" wird eine Ausnahmegenehmigung erteilt. - Für weitere Baupläne - auch in zukünftigen Jahren - wird keine Baugenehmigung erteilt. Das Gelände darf unter keinen Umständen zu einem "exterritorialen" Gebiet erklärt werden. Es muss sichergestellt werden, dass die Anlage für alle Zeiten eine öffentliche Grünfläche - und somit für die Öffentlichkeit zugänglich - bleibt. Im Falle eines Verkaufs der im Eigentum der Stadt Frankfurt befindlichen Flächen ist ein Rückerwerbsrecht grundbuchlich zu sichern. - Für das Aufstellen irgendwelcher Verkaufs- oder Infostände in und um den Garten, werden (auch für zukünftige Beantragungen) keine Genehmigungen erteilt. - Der Verbindungsweg zwischen der Raimundstraße und der Sudermannstraße wird so gestaltet, dass er nicht von motorisierten Fahrzeugen benutzt werden kann. - Die Nutzung des Geländes als öffentlicher Garten und des Gebäudes als Teehaus ist festzuschreiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2004, ST 1111 Antrag vom 18.05.2015, OF 921/9 Anregung an den Magistrat vom 28.05.2015, OM 4212 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2004, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Die Ausführungen des Vertreters des Magistrats dienen zur Kenntnis. b) Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 23 20

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