Dichterviertel: Gestaltungsmöglichkeiten mit vorhandenem Kopfsteinpflaster
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 01.10.2009, OM
3642 entstanden aus
Vorlage: OF 1022/9 vom
16.09.2009 Betreff: Dichterviertel: Gestaltungsmöglichkeiten mit
vorhandenem Kopfsteinpflaster Die Grillparzerstraße wird trotz Tempo 30
häufig mit erhöhter Geschwindigkeit befahren. Der Magistrat wird daher aufgefordert, 1. als verschönernde und verkehrsberuhigende
Maßnahme zunächst im Mündungsbereich der Kreuzungen Roseggerstraße und
Liliencronstraße die Asphaltierung zu entfernen, sodass das darunter liegende
Kopfsteinpflaster wieder freigelegt wird; 2. Gestaltungsmöglichkeiten mit dem unter dem
Asphalt noch vorhandenen Kopfsteinpflaster im Dichterviertel in das Programm
"Schöneres Frankfurt" aufzunehmen. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 21.01.2010, ST 209
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.03.2010, ST 483
Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9
am 21.01.2010, TO I, TOP 3 Beschluss: 1.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche
Stellungnahme vorgelegt hat. 2.
a)
Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats
nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen
war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz
10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
3.
a)
Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats
nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen
war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz
10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
4.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche
Stellungnahme vorgelegt hat. 5.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche
Stellungnahme vorgelegt hat. 6.
a)
Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats
nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen
war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz
10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Abstimmung:
zu 2. Einstimmige
Annahme zu 3. Einstimmige
Annahme zu 6. Einstimmige
Annahme 39. Sitzung des OBR 9
am 18.02.2010, TO I, TOP 3 Beschluss: Es dient zur
Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme
vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 5