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Wildwuchs bei Altglascontainern im Ortsbezirk

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2010, OM 4823 entstanden aus Vorlage: OF 1338/9 vom 18.11.2010 Betreff: Wildwuchs bei Altglascontainern im Ortsbezirk Vorgang: ST 334/10 In der Stellungnahme ST 334 berichtet der Magistrat, dass er in Zukunft bei der gängigen Praxis bleiben werde, Glascontainer nur oberirdisch aufzustellen, da im Untergrund Leitungstrassen verliefen. Der Ortsbeirat hält diese Antwort für unbefriedigend und unlogisch. Gerade bei den vom Ortsbeirat erwähnten Städten, wie zum Beispiel Bordeaux und Nizza, handelt es sich um Städte mit einer höheren städtebaulichen Verdichtung als in Frankfurt, ergo auch einer höheren Dichte an Versorgungsleitungen im Untergrund bei gleichzeitig geringerem Straßenquerschnitt. Auch die Stadt Offenbach hat in zentraler Innenstadtlage solche sogenannten Unterflursammelbehälter eingerichtet. Es wäre sinnvoll, wenn der Frankfurter Betreiber sich einmal in der Nachbarstadt informieren würde, die ESO gibt bestimmt gerne Auskunft. Für die Anwohner hätte dies den Vorteil, dass die hässlichen Behälter vom Bürgersteig verschwinden und es keine Ruhestörung mehr durch klirrendes Glas gibt. An der Einmündung Liliencronstraße/Eichendorffstraße würde die Verkehrssicherheit erhöht, da die Verkehrsteilnehmer aus der Liliencronstraße wieder freie Sicht nach rechts hätten. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, an diesem Standort im Dichterviertel (Ecke Eichendorffstraße/Liliencronstraße) exemplarisch zu überprüfen, ob ein Versenken dieser Container möglich wäre, da sich die Straße hier platzartig erweitert und anzunehmen ist, dass ausreichend Platz für Versorgungsleitungen und unterirdische Glasbehälter vorhanden ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2011, ST 639 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 9 am 12.05.2011, TO I, TOP 9 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 79 4