Wildwuchs bei Altglascontainern im Ortsbezirk
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2010, OM
4823 entstanden aus
Vorlage: OF 1338/9 vom
18.11.2010 Betreff: Wildwuchs bei Altglascontainern im
Ortsbezirk Vorgang: ST 334/10 In der Stellungnahme ST 334 berichtet der Magistrat,
dass er in Zukunft bei der gängigen Praxis bleiben werde, Glascontainer nur
oberirdisch aufzustellen, da im Untergrund Leitungstrassen verliefen. Der
Ortsbeirat hält diese Antwort für unbefriedigend und unlogisch. Gerade bei den
vom Ortsbeirat erwähnten Städten, wie zum Beispiel Bordeaux und Nizza, handelt
es sich um Städte mit einer höheren städtebaulichen Verdichtung als in
Frankfurt, ergo auch einer höheren Dichte an Versorgungsleitungen im Untergrund
bei gleichzeitig geringerem Straßenquerschnitt. Auch die Stadt Offenbach hat in
zentraler Innenstadtlage solche sogenannten Unterflursammelbehälter
eingerichtet. Es wäre sinnvoll, wenn der Frankfurter Betreiber sich einmal in
der Nachbarstadt informieren würde, die ESO gibt bestimmt gerne Auskunft. Für
die Anwohner hätte dies den Vorteil, dass die hässlichen Behälter vom
Bürgersteig verschwinden und es keine Ruhestörung mehr durch klirrendes Glas
gibt. An der Einmündung Liliencronstraße/Eichendorffstraße würde die
Verkehrssicherheit erhöht, da die Verkehrsteilnehmer aus der Liliencronstraße
wieder freie Sicht nach rechts hätten. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, an diesem
Standort im Dichterviertel (Ecke Eichendorffstraße/Liliencronstraße)
exemplarisch zu überprüfen, ob ein Versenken dieser Container möglich wäre, da
sich die Straße hier platzartig erweitert und anzunehmen ist, dass ausreichend
Platz für Versorgungsleitungen und unterirdische Glasbehälter vorhanden
ist. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.04.2011, ST 639
Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 9
am 12.05.2011, TO I, TOP 9 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Aktenzeichen: 79 4