Permanente und massive Lärmbelästigung durch Einrichtungen der Deutschen Telekom AG in der Raimundstraße 48 - 54; verwaltet durch STRABAG Property und Facility GmbH, Heusenstamm
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 26.08.2010, OM
4475 entstanden aus Vorlage:
OF 1249/9 vom
02.08.2010 Betreff: Permanente und massive Lärmbelästigung durch
Einrichtungen der Deutschen Telekom AG in der Raimundstraße 48 - 54; verwaltet
durch STRABAG Property und Facility GmbH, Heusenstamm
Der Magistrat wird gebeten, sich
umgehend mit der Deutschen Telekom AG und/oder mit der Strabag GmbH ins
Benehmen zu setzen, um eine kurzfristige Beendigung der Lärmbelastung, von der
die Bevölkerung in der umliegenden Wohnbebauung betroffen ist, zu erreichen.
Die Lärmbelastung geht vor allem nachts von Aggregaten (vermutlich
Transformatoren) eines Anbaus des großen Telekom-Gebäudes aus. Schutz
könnte eine Lärmschutzwand bieten, die gemäß Schreiben der Strabag GmbH an
eine Hausgemeinschaft vom 15.02.2009 bereits angedacht ist. Die Errichtung
dieser Wand sollte nun kurzfristig umgesetzt werden. Begründung: Die Lärmbelastung ist, wie
bereits erwähnt, insbesondere nachts und dort hauptsächlich zwischen drei und
fünf Uhr des Morgens hörbar und greift dann gesundheitsschädlich in
Tiefschlafphasen der dortigen Bürger ein. Tiefschlafphasen mutieren dann zu
Aufweckphasen. Das Schreiben einer Hausgemeinschaft
an die Deutsche Telekom AG vom 10.02.2009 und die Antwort der Strabag GmbH vom
15.02.2009 liegen hier in Form von Kopien vor und können auf Wunsch zur
Verfügung gestellt werden. In den Vorgang waren auch schon das
Regierungspräsidium Darmstadt und das Umweltamt Frankfurt eingeschaltet. Das
Umweltamt hat auch schon ein oder zwei Messungen nachts/morgens um circa 2.00
Uhr vorgenommen, hat sich aber nur kurz dort aufgehalten. Als der Lärm etwa um
3.00 Uhr anschwoll, waren die Mitarbeiter des Umweltamtes schon wieder
abgezogen. Bezeichnend für
die Problematik ist unter anderem der Umstand, dass die Strabag GmbH die
gegebene Lärmbelastung im Schreiben vom 15.02.2009 nicht in Frage stellt.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.11.2010, ST 1507
Aktenzeichen: 32 4