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Permanente und massive Lärmbelästigung durch Einrichtungen der Deutschen Telekom AG in der Raimundstraße 48 - 54; verwaltet durch STRABAG Property und Facility GmbH, Heusenstamm

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.08.2010, OM 4475 entstanden aus Vorlage: OF 1249/9 vom 02.08.2010 Betreff: Permanente und massive Lärmbelästigung durch Einrichtungen der Deutschen Telekom AG in der Raimundstraße 48 - 54; verwaltet durch STRABAG Property und Facility GmbH, Heusenstamm Der Magistrat wird gebeten, sich umgehend mit der Deutschen Telekom AG und/oder mit der Strabag GmbH ins Benehmen zu setzen, um eine kurzfristige Beendigung der Lärmbelastung, von der die Bevölkerung in der umliegenden Wohnbebauung betroffen ist, zu erreichen. Die Lärmbelastung geht vor allem nachts von Aggregaten (vermutlich Transformatoren) eines Anbaus des großen Telekom-Gebäudes aus. Schutz könnte eine Lärmschutzwand bieten, die gemäß Schreiben der Strabag GmbH an eine Hausgemeinschaft vom 15.02.2009 bereits angedacht ist. Die Errichtung dieser Wand sollte nun kurzfristig umgesetzt werden. Begründung: Die Lärmbelastung ist, wie bereits erwähnt, insbesondere nachts und dort hauptsächlich zwischen drei und fünf Uhr des Morgens hörbar und greift dann gesundheitsschädlich in Tiefschlafphasen der dortigen Bürger ein. Tiefschlafphasen mutieren dann zu Aufweckphasen. Das Schreiben einer Hausgemeinschaft an die Deutsche Telekom AG vom 10.02.2009 und die Antwort der Strabag GmbH vom 15.02.2009 liegen hier in Form von Kopien vor und können auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden. In den Vorgang waren auch schon das Regierungspräsidium Darmstadt und das Umweltamt Frankfurt eingeschaltet. Das Umweltamt hat auch schon ein oder zwei Messungen nachts/morgens um circa 2.00 Uhr vorgenommen, hat sich aber nur kurz dort aufgehalten. Als der Lärm etwa um 3.00 Uhr anschwoll, waren die Mitarbeiter des Umweltamtes schon wieder abgezogen. Bezeichnend für die Problematik ist unter anderem der Umstand, dass die Strabag GmbH die gegebene Lärmbelastung im Schreiben vom 15.02.2009 nicht in Frage stellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.11.2010, ST 1507 Aktenzeichen: 32 4