Parkmöglichkeiten für Geschäfte im Bereich Am Dornbusch 24/Ecke Eichendorffstraße 1
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2010, OM
4742 entstanden aus Vorlage:
OF 1313/9 vom
25.10.2010 Betreff: Parkmöglichkeiten für Geschäfte im Bereich
Am Dornbusch 24/Ecke Eichendorffstraße 1 Vor den Geschäften im Bereich Am
Dornbusch 24/Eichendorffstraße 1 (Lebensmittel, Frisör, Kiosk) wurde bis August
dieses Jahres laut Beschilderung kurzfristiges Parken geduldet. Mit Verfügung
vom 13.08.2010 ließ das Straßenverkehrsamt diese Beschilderung entfernen, ohne
dass die Gründe hierfür bekannt geworden wären. Bezeichnenderweise wies das Amt
in seiner Verfügung ausdrücklich darauf hin, dass es die Anhörung des
Ortsbeirats nicht für erforderlich halte. Unabhängig davon sind die genannten Geschäfte neben
ihrer Laufkundschaft auch auf eine Kurzzeitparkmöglichkeit für Kunden,
Lieferanten et cetera angewiesen. Zwei entsprechende Plätze sind hierfür
dringend erforderlich. Dabei könnten die Plätze ohne weitere
Verkehrsbehinderung auf der Fahrbahn der jetzigen Rechtsabbiegerspur
unmittelbar nach der Einmündung der Eichendorffstraße abmarkiert werden.
Hierdurch verbliebe vor der Ampel für den Rechtsabbiegerverkehr noch eine
ausreichende Aufstellfläche und auch der Fahrradweg würde nicht beeinträchtigt.
Lediglich der verfrühte Rechtsabbiegerpfeil auf der Fahrbahn in Höhe der
Eichendorffstraße müsste entfernt werden. Der Magistrat wird daher gebeten, in der genannten
Weise eine Be- und Entladezone einzurichten, die mindestens zwei Fahrzeugen zu
den üblichen Geschäftszeiten das Parken für 30 Minuten ermöglicht. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 01.02.2011, ST 184
Aktenzeichen: 32 1