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Iranischer Garten

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2004, OM 2937 entstanden aus Vorlage: OF 976/9 vom 23.06.2004 Betreff: Iranischer Garten In der Ortsbeiratssitzung vom 03.06.2004 wurden unter Anwesenheit mehrerer Vertreter städtischer Ämter der Stadt Frankfurt erste geometrische Pläne für die Errichtung eines "Iranischen Gartens" vorgestellt. Dieser soll unmittelbar an das sich im Bau befindliche Iranische Generalkonsulat anschließen und bis an die Platenstraße reichen. Der Ortsbeirat steht einer Aufwertung des Geländes und seiner Nutzung für die Öffentlichkeit prinzipiell positiv gegenüber. Da der Ortsbeirat laut Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gleichwohl ein Entscheidungs-/Mitbestimmungsrecht für diese Grünfläche hat, wird eine interfraktionelle Arbeitsgruppe gebildet, die die erforderlichen Vorschläge für Detailpunkte wie zum Beispiel Zaunhöhe, Teehaus, Öffnungszeiten und so weiter ausarbeitet. Die Punkte sollen nach Möglichkeit zur nächsten Sitzung des Ortsbeirates eingebracht werden. Der Magistrat wird daher aufgefordert, 1. dem Liegenschaftsamt erst dann einen Vertragsabschluss mit dem Iranischen Generalkonsulat zu gestatten, wenn die endgültige Stellungnahme des Ortsbeirates vorliegt; 2. die verbindlichen Pläne (mit Maßangaben) den Ortsbeiratsfraktionen umgehend als Beratungsgrundlage zur Verfügung zu stellen. 3. Unabhängig von der noch folgenden Detailplanung sind folgende Punkte unabdingbar: - Der "Iranische Garten" wird wie der "Chinesische Garten" eingezäunt, jedoch mit zwei Zugängen. Einen von der Platenstraße und einen von der Raimundstraße. - Für die Errichtung des geplanten "Teehauses" wird eine Ausnahmegenehmigung erteilt. - Für weitere Baupläne - auch in zukünftigen Jahren - wird keine Baugenehmigung erteilt. Das Gelände darf unter keinen Umständen zu einem "exterritorialen" Gebiet erklärt werden. Es muss sichergestellt werden, dass die Anlage für alle Zeiten eine öffentliche Grünfläche - und somit für die Öffentlichkeit zugänglich - bleibt. Im Falle eines Verkaufs der im Eigentum der Stadt Frankfurt befindlichen Flächen ist ein Rückerwerbsrecht grundbuchlich zu sichern. - Für das Aufstellen irgendwelcher Verkaufs- oder Infostände in und um den Garten, werden (auch für zukünftige Beantragungen) keine Genehmigungen erteilt. - Der Verbindungsweg zwischen der Raimundstraße und der Sudermannstraße wird so gestaltet, dass er nicht von motorisierten Fahrzeugen benutzt werden kann. - Die Nutzung des Geländes als öffentlicher Garten und des Gebäudes als Teehaus ist festzuschreiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2004, ST 1111 Antrag vom 18.05.2015, OF 921/9 Anregung an den Magistrat vom 28.05.2015, OM 4212 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2004, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Die Ausführungen des Vertreters des Magistrats dienen zur Kenntnis. b) Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 23 20