Iranischer Garten
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S
A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2004, OM
2937 entstanden aus Vorlage:
OF 976/9 vom
23.06.2004 Betreff: Iranischer Garten In der Ortsbeiratssitzung vom 03.06.2004 wurden
unter Anwesenheit mehrerer Vertreter städtischer Ämter der Stadt Frankfurt
erste geometrische Pläne für die Errichtung eines "Iranischen Gartens"
vorgestellt. Dieser soll unmittelbar an das sich im Bau befindliche Iranische
Generalkonsulat anschließen und bis an die Platenstraße reichen. Der Ortsbeirat steht einer Aufwertung des Geländes
und seiner Nutzung für die Öffentlichkeit prinzipiell positiv gegenüber.
Da der Ortsbeirat laut Geschäftsordnung der
Ortsbeiräte gleichwohl ein Entscheidungs-/Mitbestimmungsrecht für diese
Grünfläche hat, wird eine interfraktionelle Arbeitsgruppe gebildet, die die
erforderlichen Vorschläge für Detailpunkte wie zum Beispiel Zaunhöhe, Teehaus,
Öffnungszeiten und so weiter ausarbeitet. Die Punkte sollen nach Möglichkeit
zur nächsten Sitzung des Ortsbeirates eingebracht werden. Der Magistrat wird daher aufgefordert, 1. dem Liegenschaftsamt
erst dann einen Vertragsabschluss mit dem Iranischen Generalkonsulat zu
gestatten, wenn die endgültige Stellungnahme des Ortsbeirates vorliegt; 2. die
verbindlichen Pläne (mit Maßangaben) den Ortsbeiratsfraktionen umgehend als
Beratungsgrundlage zur Verfügung zu stellen. 3. Unabhängig von der
noch folgenden Detailplanung sind folgende Punkte unabdingbar: - Der "Iranische Garten"
wird wie der "Chinesische Garten" eingezäunt, jedoch mit zwei Zugängen. Einen
von der Platenstraße und einen von der Raimundstraße. - Für die Errichtung des
geplanten "Teehauses" wird eine Ausnahmegenehmigung erteilt. - Für weitere Baupläne -
auch in zukünftigen Jahren - wird keine Baugenehmigung erteilt. Das Gelände
darf unter keinen Umständen zu einem "exterritorialen" Gebiet erklärt werden.
Es muss sichergestellt werden, dass die Anlage für alle Zeiten eine öffentliche
Grünfläche - und somit für die Öffentlichkeit zugänglich - bleibt. Im Falle
eines Verkaufs der im Eigentum der Stadt Frankfurt befindlichen Flächen ist ein
Rückerwerbsrecht grundbuchlich zu sichern. - Für das Aufstellen
irgendwelcher Verkaufs- oder Infostände in und um den Garten, werden (auch für
zukünftige Beantragungen) keine Genehmigungen erteilt. - Der Verbindungsweg
zwischen der Raimundstraße und der Sudermannstraße wird so gestaltet, dass er
nicht von motorisierten Fahrzeugen benutzt werden kann. - Die Nutzung des Geländes
als öffentlicher Garten und des Gebäudes als Teehaus ist festzuschreiben.
Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 04.11.2004, ST 1111
Antrag vom
18.05.2015, OF
921/9
Anregung an den Magistrat vom 28.05.2015, OM 4212
Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9
am 04.11.2004, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Die
Ausführungen des Vertreters des Magistrats dienen zur Kenntnis. b) Es
dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche
Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 23 20