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Absicherung des südlichen Bürgersteigs der Offenbacher Landstraße hier: von der Einmündung Mathildenstraße bis Liegenschaft Offenbacher Landstraße 322

Vorlagentyp: OM

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5416 entstanden aus Vorlage: OF 1482/5 vom 04.10.2019

Betreff: Absicherung des südlichen Bürgersteigs der Offenbacher Landstraße hier: von der Einmündung Mathildenstraße bis Liegenschaft Offenbacher Landstraße 322 Der Magistrat wird gebeten, den südlichen Bürgersteig der Offenbacher Landstraße von der Einmündung der Mathildenstraße bis zur Liegenschaft Offenbacher Landstraße 322 durch Fahrradbügel und Poller abzusichern. Begründung: Auf dem südlichen Bürgersteig der Offenbacher Landstraße zwischen der Einmündung der Mathildenstraße und der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 322 ist das Parken untersagt. Trotz dieses Verbotes werden dort Autos geparkt. Dies hat teilweise zur Folge, dass es für mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger oder Eltern mit Kinderwagen unmöglich ist, den Bürgersteig zu nutzen. Teilweise wird sogar der dort befindliche Radstreifen in Beschlag genommen. Um hier allen Verkehrsteilnehmern gerecht zu werden, sieht es der Ortsbeirat als geboten an, den Bürgersteig an dieser Stelle durch Fahrradbügel und Poller gegen das verkehrswidrige Befahren abzusichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5