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Einziehung einer Teilfläche im Goldbergweg

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5286 entstanden aus Vorlage: OF 1417/5 vom 08.10.2019 Betreff: Einziehung einer Teilfläche im Goldbergweg Der Ortsbeirat widerspricht der im Schreiben des Straßenverkehrsamtes vom 26.09.2019 angekündigten Einziehung einer Teilfläche im Goldbergweg und bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Einrichtung einer Parkfläche vor dem Haus Goldbergweg 22 nach der Vorgartensatzung zulässig ist; 2. ob der Magistrat es für sinnvoll hält, durch den Verkauf eines Grundstücks die Versiegelung von Vorgartenfläche zu fördern, wobei gleichzeitig zwei öffentliche Parkstände entfallen. Begründung: Derzeit wird die zur Einziehung anstehende Verkehrsfläche noch benötigt, da Fahrzeuge stets so geparkt werden, dass sie in den Raum des Fußweges hineinragen und die Ordnungsbehörden solche Verkehrsverstöße stets äußerst großzügig tolerieren. Bei allem Verständnis, dass jemand eine eigene Parkfläche auf seinem Grundstück einrichten möchte, muss doch gesehen werden, dass der gesellschaftliche Nutzen negativ ist, weil zwei Parkstände entfallen, aber zusätzliche Fläche für Parkierungszwecke versiegelt wird. Der Verkauf des Grundstückszwickels erscheint daher nicht sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 296 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0