Einziehung einer Teilfläche im Goldbergweg
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM
5286 entstanden aus Vorlage:
OF 1417/5 vom
08.10.2019 Betreff: Einziehung einer Teilfläche im
Goldbergweg Der Ortsbeirat widerspricht der im Schreiben des
Straßenverkehrsamtes vom 26.09.2019 angekündigten Einziehung einer Teilfläche
im Goldbergweg und bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Einrichtung einer Parkfläche vor dem Haus
Goldbergweg 22 nach der Vorgartensatzung zulässig ist; 2. ob der Magistrat es für sinnvoll hält, durch den
Verkauf eines Grundstücks die Versiegelung von Vorgartenfläche zu fördern,
wobei gleichzeitig zwei öffentliche Parkstände entfallen. Begründung: Derzeit wird die zur Einziehung anstehende
Verkehrsfläche noch benötigt, da Fahrzeuge stets so geparkt werden, dass sie in
den Raum des Fußweges hineinragen und die Ordnungsbehörden solche
Verkehrsverstöße stets äußerst großzügig tolerieren. Bei allem Verständnis, dass jemand eine eigene
Parkfläche auf seinem Grundstück einrichten möchte, muss doch gesehen werden,
dass der gesellschaftliche Nutzen negativ ist, weil zwei Parkstände entfallen,
aber zusätzliche Fläche für Parkierungszwecke versiegelt wird. Der Verkauf des
Grundstückszwickels erscheint daher nicht sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.02.2020, ST 296
Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0