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Einrichtung von beidseitigem Parken in der Balduinstraße hier: zwischen Offenbacher Landstraße und Georg-Treser-Straße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3488 entstanden aus Vorlage: OF 936/5 vom 21.07.2018 Betreff: Einrichtung von beidseitigem Parken in der Balduinstraße hier: zwischen Offenbacher Landstraße und Georg-Treser-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Balduinstraße zwischen der Offenbacher Landstraße und der Georg-Treser-Straße das beidseitige Parken halb auf dem Gehweg unter Berücksichtigung einer Mindestgehwegbreite von 1,5 Metern und der Beibehaltung des Zweirichtungsverkehrs eingerichtet werden kann. Begründung: Auch im Stadtteil Oberrad ist der Parkraum im Verhältnis zu den Personenkraftwagen gering. Während des Umbaus der Offenbacher Landstraße war der Abschnitt der Balduinstraße zwischen der Offenbacher Landstraße und der Georg-Treser-Straße als südliche Einbahnstraße ausgewiesen und das beidseitige Parken halb auf dem Gehweg war erlaubt. Um zusätzlichen Parkraum zu schaffen, erachtet es der Ortsbeirat dort als sinnvoll, das beidseitige Parken halb auf dem Gehweg unter Berücksichtigung einer Mindestgehwegbreite von 1,5 Metern und der Beibehaltung des Zweirichtungsverkehrs einzurichten. Diese Maßnahme würde nicht nur zusätzlichen Parkraum schaffen, sondern auch die Straße verengen und somit zu einem vorsichtigeren Fahren führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2160 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1