Einrichtung von beidseitigem Parken in der Balduinstraße hier: zwischen Offenbacher Landstraße und Georg-Treser-Straße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM
3488 entstanden aus Vorlage:
OF 936/5 vom
21.07.2018 Betreff: Einrichtung von beidseitigem Parken in der
Balduinstraße hier: zwischen Offenbacher Landstraße und
Georg-Treser-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu
berichten, ob in der Balduinstraße zwischen der Offenbacher Landstraße und der
Georg-Treser-Straße das beidseitige Parken halb auf dem Gehweg unter
Berücksichtigung einer Mindestgehwegbreite von 1,5 Metern und der Beibehaltung des Zweirichtungsverkehrs eingerichtet
werden kann. Begründung: Auch im Stadtteil Oberrad ist der Parkraum im
Verhältnis zu den Personenkraftwagen gering. Während des Umbaus der Offenbacher
Landstraße war der Abschnitt der Balduinstraße zwischen der Offenbacher
Landstraße und der Georg-Treser-Straße als südliche Einbahnstraße ausgewiesen
und das beidseitige Parken halb auf dem Gehweg war erlaubt. Um zusätzlichen Parkraum zu schaffen, erachtet es der
Ortsbeirat dort als sinnvoll, das beidseitige Parken halb auf dem Gehweg unter
Berücksichtigung einer Mindestgehwegbreite von 1,5 Metern und der
Beibehaltung des Zweirichtungsverkehrs einzurichten. Diese Maßnahme würde nicht nur zusätzlichen Parkraum
schaffen, sondern auch die Straße verengen und somit zu einem vorsichtigeren
Fahren führen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.11.2018, ST 2160
Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1