Meine Nachbarschaft: Mainfeldstraße
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Hinweisschild am öffentlichen Zugang zum Main an der Mainfeldstraße zwischen dem Gelände des Sport- und Kulturgemeinschaft Frankfurt e. V. und der Fischereivereinigung Frankfurt-Niederrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2018, OM 3082 entstanden aus Vorlage: OF 841/5 vom 20.04.2018 Betreff: Hinweisschild am öffentlichen Zugang zum Main an der Mainfeldstraße zwischen dem Gelände des Sport- und Kulturgemeinschaft Frankfurt e. V. und der Fischereivereinigung Frankfurt-Niederrad Der Magistrat wird gebeten, am Tor zum öffentlichen Zugang zum Main an der Mainfeldstraße zwischen dem Gelände des Sport- und Kulturgemeinschaft Frankfurt e. V. und der Fischereivereinigung Frankfurt-Niederrad ein Hinweisschild anzubringen. Dieses Hinweisschild soll auf den öffentlichen Zugang hinweisen und die Öffnungszeiten dessen abbilden. Das Schild soll so angebracht werden, dass es auch bei geöffnetem Tor sichtbar ist. Begründung: In Niederrad ist der Weg für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer auf der Mainfeldstraße auf Höhe der dort ansässigen Vereine nicht direkt am Ufer angelegt. Es gibt zwei kleine Zugänge, um direkt zum Flussufer zu gelangen und sich dort aufzuhalten. Einer davon ist der zwischen dem Gelände des Sport- und Kulturgemeinschaft Frankfurt e. V. und der Fischereivereinigung Frankfurt-Niederrad. Dieser Zugang ist leicht zu übersehen. Viele Bürgerinnen und Bürger wissen nicht, dass es diesen schmalen Weg mit Sitzgelegenheiten am Ufer und einem kleinen Steg gibt. Ein Hinweisschild am Tor mit den Öffnungszeiten kann dafür sorgen, dass mehr Bürgerinnen und Bürger den öffentlichen Zugang wahrnehmen und nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2018, ST 1249 Aktenzeichen: 67 0
Verbreiterung des öffentlichen Zugangs zum Main an der Mainfeldstraße zwischen dem Gelände des Sport- und Kulturgemeinschaft Frankfurt e. V. und der Fischereivereinigung Frankfurt-Niederrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2018, OM 3083 entstanden aus Vorlage: OF 842/5 vom 20.04.2018 Betreff: Verbreiterung des öffentlichen Zugangs zum Main an der Mainfeldstraße zwischen dem Gelände des Sport- und Kulturgemeinschaft Frankfurt e. V. und der Fischereivereinigung Frankfurt-Niederrad Der Magistrat wird gebeten, Gespräche mit der Fischereivereinigung Frankfurt-Niederrad aufzunehmen, um einen weiteren Teil des Geländes des Vereins zur Verbreiterung des öffentlichen Zugangs zum Mainufer zu nutzen. Begründung: In Niederrad ist der Weg für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer auf der Mainfeldstraße auf Höhe der dort ansässigen Vereine nicht direkt am Ufer angelegt. Es gibt zwei kleine Zugänge, um direkt zum Flussufer zu gelangen und sich dort aufzuhalten. Einer davon ist der zwischen dem Gelände des Sport- und Kulturgemeinschaft Frankfurt e. V. und der Fischereivereinigung Frankfurt-Niederrad. Dieser Zugang ist leicht zu übersehen. Viele Bürgerinnen und Bürger wissen nicht, dass es diesen schmalen Weg mit Sitzgelegenheiten am Ufer und einem kleinen Steg gibt. Der öffentliche Zugang ist nur entstanden, weil der Sport- und Kulturgemeinschaft Frankfurt e. V. bereit war, einen Teil seines Geländes abzugeben. Auch die Fischereivereinigung hat direkt am Ufer einen kleinen Teil ihres Geländes abgegeben, damit der Steg gebaut werden konnte. Der Weg zum Platz am Ufer und dem Steg mit Sitzgelegenheiten ist sehr schmal. Wenn die Fischereivereinigung Frankfurt-Niederrad bereit wäre, einen weiteren Teil ihres Geländes abzugeben, könnte der öffentliche Zugang verbreitert und beispielsweise um eine kleine Liegewiese ergänzt werden. Der Steg am Main mit den Sitzbänken sollte vom Mainuferweg her einsehbar sein, da er vor einiger Zeit mit einem Feuer zerstört wurde und längere Zeit nicht mehr benutzbar war. Quelle: Google Maps Rot: bestehender aktueller Zugang Gelb: Gelände der Fischereivereinigung Frankfurt-Niederrad Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2018, ST 1250 Aktenzeichen: 66 2
Bewertung des Flora- und Fauna-Gutachtens zum Innovationsviertel
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2018, OF 427/3 Betreff: Bewertung des Flora- und Fauna-Gutachtens zum Innovationsviertel Nach der Vorstellung und Erläuterung des Flora- und Fauna-Gutachtens zum Innovationsviertel im Ortsbeirat 3 wird der Magistrat, vertreten durch das Planungsamt, gebeten folgende Fragen zu beantworten: - Schließen die Ergebnisse des Gutachtens eine Bebauung des Innovationsviertels in Gänze oder in Teilen aus? - Wenn nein, welcher zusätzliche Aufwand für die Entwicklung des Gebietes wird wegen des Gutachtens erforderlich werden. - Wer trägt den Aufwand, die Stadt oder der Investor? - In welchem Umfang sind Ausgleichsmaßnahmen erforderlich? - Können diese Ausgleichsmaßnahmen im Nordend erfolgen oder zumindest in der Nähe? Begründung: Das Gutachten stellt fest, dass es ich um ein schützenswerten Bereich handelt. Die Auswertung zeigt ein starkes Stück Natur, dass Lebensraum für viele und zum Teil seltene Tier- und Pflanzenarten bietet. Das Gutachten verweist auf einen hohen Strukturreichtum: "Bemerkenswert ist auch die große Zahl an alten Bäumen." und: "Bemerkenswert ist das große, zusammenhängende Gartengebiet im Norden mit seinem hohen Baumanteil." Selbst wenn in der Bewertung daraus kein absoluter Schutz resultiert, drängt sich die Frage auf, ob dieser Naturraum in der Summe seiner Einzelaspekte nicht doch in Gänze erhalten bleiben soll. Eine Entwicklung und Bebauung des Gebietes wird aber nach der Rechtslage in jedem Fall eine Reihe von Ausgleichsmaßnahmen erforderlich machen. Diese sind so früh wie möglich zu benennen und in den offenen Planungsprozess einzubringen. Ausgleiche, die beispielsweise am Schwanheimer Ufer oder in Fechenheim stattfinden, wären ein ungenügender Ersatz für Flächen, die im stark verdichteten Nordend verloren gehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 427/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 19.04.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 829 2018 Die Vorlage OF 427/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die fünfte Frage wie folgt geändert wird: "Wo werden die Ausgleichsmaßnahmen im Nordend erfolgen?" Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSchwanheim: Treppenabgang neben Schwanheimer Brückenhäuschen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2765 entstanden aus Vorlage: OF 596/6 vom 06.02.2018 Betreff: Schwanheim: Treppenabgang neben Schwanheimer Brückenhäuschen Der Magistrat wird gebeten, den Treppenabgang vom alten Brückenhäuschen am Ende der Eifelstraße zum darunterliegenden Fuß- und Radweg zu sanieren. Begründung: Der Treppenabgang, der aus Sandstein- und Basaltsteinpflaster besteht, ist in einem maroden Zustand. Dieser Abgang wird häufig von Fußgängern genutzt, um auf den südlich der Straße Schwanheimer Ufer gelegenen Fuß- und Radweg zu gelangen. Dabei kam es schon zu Stürzen, die bisher noch glimpflich verliefen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1034 Aktenzeichen: 66 0
Unterstützung für den Wiederaufbau des Kunst- und Kulturvereins „Blaues Haus“ im Licht- und Luftpark am Niederräder Ufer
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2018, OF 736/5 Betreff: Unterstützung für den Wiederaufbau des Kunst- und Kulturvereins "Blaues Haus" im Licht- und Luftpark am Niederräder Ufer Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, den Wiederaufbau des am 21.01.2018 durch einen Brand zerstörten Kunst- und Kulturvereins "Blaues Haus" im Licht- und Luftbad am Niederräder Ufer zu unterstützen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro. Begründung: Das stadtweit bekannte "Blaue Haus" im Licht- und Luftpark am Niederräder Ufer wurde am 21.01.2018 durch einen Brand fast vollständig zerstört. Betrieben wird die Initiative zur Förderung und Organisation künstlerischer, wissensfördernder und handwerklicher Aktivitäten, sowie der Vernetzung von Akteuren, die in diesen oder verwandten Bereichen tätig sind, vom Verein Blaues Haus e.V. in Kooperation mit dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e.V., welcher das Gebäude vom Liegenschaftsamt der Stadt Frankfurt am Main gemietet hat. In mühevoller Arbeit wurde das halbverfallene ehemalige Bootshaus seit 2009 in Eigenleistung und Eigenfinanzierung des Blaues Haus e.V. instandgesetzt und für verschiedene Veranstaltungen genutzt. Kontinuierlich ist über die Jahre ein in der Bevölkerung überaus beliebter kultureller Ort entstanden, den die Vereinsmitglieder stets mit eigenen Mitteln finanziert haben. Der vollständige Wiederaufbau des Hauses an dessen bisherigem Standort und die Wiederaufnahme des kulturellen Betriebs sind das Bestreben des Vereins. Der Betrag wird benötigt zum vollständigen Wiederaufbau dieses einmaligen Veranstaltungsortes, was der Ortsbeirat ausdrücklich unterstützt. Für den Wiederaufbau hat der Verein ein Spendenkonto eingerichtet: Kontoinhaber: Blaues Haus e.V. IBAN: DE80 5019 0000 6300 9000 52 Verwendungszweck "Wiederaufbau Blaues Haus e.V.": Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 16.02.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 180 2018 Die Vorlage OF 736/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF
Weiter lesenDurchgängiger asphaltierter Fahrradweg am Mainufer von Offenbach bis Schwanheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2137 entstanden aus Vorlage: OF 577/5 vom 09.09.2017 Betreff: Durchgängiger asphaltierter Fahrradweg am Mainufer von Offenbach bis Schwanheim Der Magistrat wird gebeten, den am Frankfurter Mainufer auf dem südlichen Tiefkai verlaufenden Fernradweg R3 durch folgenden Maßnahmen zu verbessern: 1. Beginnend am Deutschherrnufer bis zur Schaubstraße ist auf dem Hochkai eine Alternativroute für den Fernradweg R3 auszuweisen. Westlich der Schaubstraße ist der Radweg auf den Tiefkai zu verweisen. Die Ampeln sind so zu schalten, dass für den Radverkehr auf dem Hochkai, zumindest im Berufsverkehr, eine "grüne Welle" in beiden Richtungen möglich ist; 2. auf dem Deutschherrnufer zwischen Deutschherrnbrücke und Flößerbrücke ist ein asphaltierter Radweg anzulegen; 3. d er Weg ist, insbesondere im Bereich des Niederräder Ufers, auf mindestens vier Meter zu verbreitern und dergestalt um- bzw. auszubauen, dass er möglichst nicht auf einem gemeinsamen Weg mit den Fußgängern verläuft, soweit es ohne Eingriff in den Baumbestand möglich ist. Quelle: Google Maps Begründung: Es ist sowohl verkehrspolitisch als auch ökologisch und ökonomisch sinnvoll und erwünscht, dass Frankfurts Bürgerinnen und Bürger als auch Pendlerinnen und Pendler vom Kraftfahrzeug auf das Fahrrad umsteigen. Um den Umstieg zu erleichtern, Konflikten mit Passanten und Pkws vorzubeugen und das Fahrradfahren, insbesondere zur Arbeitsstätte, auch aus zeitlichen Aspekten attraktiv zu machen, ist es notwendig, Fahrradwege innerhalb Frankfurts zu schaffen, die ein schnelles und konfliktfreies Radeln von A nach B sicherstellen. Eine wichtige Fahrradverkehrsachse verläuft entlang des südlichen Frankfurter Mainufers. Hier verläuft der hessische Fernradweg R3 auf dem Tiefkai. Der Weg wird nicht nur von Freizeitradlern, sondern auch von Berufspendlern intensiv genutzt. Bei schönem Wetter, an Wochenenden und abends wird das Mainufer, insbesondere in Innenstadtnähe, von Fußgängern so stark frequentiert, dass Fahrradverkehr in dieser Zeit praktisch nicht möglich ist. Außerhalb des Innenstadtbereichs ist der Weg an vielen Stellen nur einen Meter breit und muss mit Fußgängern geteilt werden. Um ein konfliktfreies und zügiges Radfahren entlang des Mains zu ermöglichen, ist daher eine Alternativroute des Radweges, beginnend am Deutschherrnufer bis zur Schaubstraße, auf dem Hochkai auf dem dort überwiegend bereits vorhandenen asphaltierten Radweg auszuweisen und die Ampeln derart zu schalten, dass für den Radverkehr auf dem Hochkai, zumindest im Berufsverkehr, eine "grüne Welle" in beiden Richtungen möglich ist. Auf dem Abschnitt zwischen Deutschherrnbrücke und Flößerbrücke ist ein asphaltierter Radweg auf dem Hochkai anzulegen. Hochkai des Deutschherrnufers Entlang sowohl des Oberräder Ufers als auch des Niederräder Ufers ist der Fernradweg R3 als gemeinsamer Geh- und Radweg ausgewiesen. Diese gemeinsame Nutzung geht mit einem erheblich gesteigerten Gefahrenpotenzial einher und verärgert zudem Fahrradfahrer und Passanten gleichermaßen. Es sollte daher, soweit möglich, eine Trennung herbeigeführt werden. Um auch bei getrennt verlaufenden Rad- und Gehwegen auf derselben Fläche Konflikten vorzubeugen, sollte nach Möglichkeit eine haptische Trennung geschaffen werden, z. B. durch verschiedene Wegbeläge oder Abgrenzung mittels Gummikanten. Auch weist der Ortsbeirat darauf hin, dass für die Maßnahmen Landesmittel angefragt werden könnten, da es sich um einen hessischen Fernradweg handelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2532 Antrag vom 09.02.2018, OF 783/5 Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2923 Aktenzeichen: 66 5
Anbringung eines Verkehrsspiegels auf dem Fahrradweg am Niederräder Ufer stadtauswärts kurz nach dem Wasser- und Schifffahrtsamt zur besseren Übersicht
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2155 entstanden aus Vorlage: OF 567/5 vom 01.09.2017 Betreff: Anbringung eines Verkehrsspiegels auf dem Fahrradweg am Niederräder Ufer stadtauswärts kurz nach dem Wasser- und Schifffahrtsamt zur besseren Übersicht Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Fahrradweg am Niederräder Ufer stadtauswärts kurz nach dem Wasser- und Schifffahrtsamt zur besseren Übersicht ein Verkehrsspiegel angebracht oder Blockmarkie rungen auf dem Boden aufgetragen oder anderweitig die Verkehrssicherheit verbessert werden kann. Begründung: Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, die auf dem Radweg am Niederräder Ufer stadtauswärts unterwegs sind, können kurz nach dem Wasser- und Schifffahrtsamt entweder geradeaus fahren oder die Abzweigung des Radweges Richtung Rudervereine und Kleingärten nutzen. Die Abzweigung ist recht unübersichtlich. Radfahrerinnen und Radfahrer, die geradeaus weiterfahren wollen, können erst sehr spät sehen, ob aus der Abzweigung jemand entgegenkommt und umgekehrt. Ein Verkehrsspiegel, der beiden Seiten ermöglicht, zu sehen, ob Gegenverkehr unterwegs ist, könnte die Stelle deutlich übersichtlicher machen. Quelle: OpenStreetMap Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 243 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 519 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7
Installation eines Fußgängerwegs und/oder Bürgersteigs von der Seniorenwohnanlage im Mainfeld Niederrad Richtung Licht- und Luftbad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1653 entstanden aus Vorlage: OF 454/5 vom 05.05.2017 Betreff: Installation eines Fußgängerwegs und/oder Bürgersteigs von der Seniorenwohnanlage im Mainfeld Niederrad Richtung Licht- und Luftbad Der Magistrat wird gebeten, ab der Seniorenwohnanlage Niederrad im Mainfeld Richtung Licht- und Luftbad über die Mainfeldstraße auf der rechten Straßenseite einen Fußgängerweg und/oder Bürgersteig zu installieren. Begründung: Ab der Kreuzung Im Mainfeld/Kirchpfad gibt es auf dem Weg Richtung Main auf der rechten Seite keinen Fußgängerweg oder Bürgersteig mehr. Viele Bürgerinnen und Bürger nutzen den Weg über die Mainfeldstraße, da dies die direkte Verbindung Richtung Main oder Licht- und Luftbad darstellt. In der Mainfeldstraße ist überhaupt kein abgegrenzter Weg für Fußgänger vorhanden. Bürgerinnen und Bürger, die den Bürgersteig auf der rechten Seite (Westen) nutzen, müssen auf Höhe der Seniorenwohnanlage die Straßenseite wechseln, um dann, um in die Mainfeldstraße zu gelangen, erneut die Straße zu queren. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1844 Antrag vom 08.11.2019, OF 1449/5 Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5392 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsregelung um den Haardtwaldplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1459 entstanden aus Vorlage: OF 387/5 vom 03.03.2017 Betreff: Verkehrsregelung um den Haardtwaldplatz Vorgang: OM 3037/14 OBR 5; ST 1018/14 Im Nachgang zur Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 1018, hat eine Ortsbegehung stattgefunden, in der vom Straßenverkehrsamt folgende Änderungen vorgeschlagen wurden: 1. In der Haardtwaldstraße wird auf der östlichen Seite das Parken komplett auf der Fahrbahn angeordnet. Das Radfahren gegen die Einbahnstraße wird freigegeben; 2. in der Schwanheimer Straße wird die Einbahnstraßenregelung aufgehoben; 3. am Niederräder Ufer werden zwischen Tankstelle und Kreuzung zwei bis drei Parkplätze markiert; 4. die abknickende Vorfahrt Schwanheimer Straße/Trifelsstraße wird aufgehoben und dort ein Mini-Kreisel markiert; 5. auf der Trifelsstraße wird Schräg- statt Längsparken auf dem Gehweg angeordnet. Die Markierung einer Richtungsfahrbahn ist im Bereich der Parkplätze aufzuheben. Der Magistrat wird gebeten, diese Maßnahmen nunmehr umzusetzen. Begründung: Das Schrägparken in der Haardtwaldstraße hat sich nicht bewährt, weil für die Fußgänger meist keine ausreichende Gehwegbreite übrig bleibt. Außerdem ist das Parken auf Schrägparkplätzen bei Gegenverkehr zu unübersichtlich und sollte vermieden werden. Auf dem Niederräder Ufer verführt die separate Abbiegespur zur zügigen Weiterfahrt bis zur Trifelsstraße, wenn die Vorfahrtsregelung aufgehoben wird. Dem soll durch die Markierung von Parkplätzen entgegengewirkt werden. Das Schrägparken in der Trifelsstraße gleicht den Parkplatzverlust in der Haardtwaldstraße aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.03.2014, OM 3037 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 1018 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1770 Antrag vom 30.01.2018, OF 742/5 Anregung vom 16.02.2018, OA 224 Antrag vom 03.11.2019, OF 1452/5 Anregung vom 22.11.2019, OA 501 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 5 am 18.08.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Auwald am Goldsteiner und Schwanheimer Mainufer - Gründe für die neuerliche Verzögerung?
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2017, OF 372/6 Betreff: Auwald am Goldsteiner und Schwanheimer Mainufer - Gründe für die neuerliche Verzögerung? Vorgang: V 103/16 OBR 6; ST 1630/16 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, bei den zuständigen Stellen (u.a. Hessen Mobil) in Erfahrung zu bringen, warum in der Herbstpflanzungssaison 2016/2017 immer noch nicht damit begonnen wurde, den Auwald am Schwanheimer und Goldsteiner Mainufer anzupflanzen, welche Gründe für die Verzögerung verantwortlich sind und wann die Pflanzung nun erfolgen wird. Begründung: 20.000 Bäume und 4.500 Sträucher sollen am Schwanheimer Ufer gepflanzt werden. Der dadurch entstehende Auwald soll ein Ausgleich für Grünflächen sein, die durch den Bau des Riederwaldtunnels wegfallen. Die Bepflanzung war ursprünglich bereits für den Winter 2015/2016 angekündigt. Auf Nachfrage des Antragstellers antwortete der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1630 vom 25.11.2016: "Die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern erfolgt nunmehr in der Herbstpflanzungssaison 2016/2017." Diese Periode ist nun auch wieder verstrichen, ohne dass von Anpflanzungen etwas zu sehen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.08.2016, V 103 Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2016, ST 1630 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 431 2017 Die Vorlage OF 372/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenRunder Tisch zur Zukunft der Seniorenanlage im Mainfeld in Niederrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2017, OM 1338 entstanden aus Vorlage: OF 363/5 vom 24.02.2017 Betreff: Runder Tisch zur Zukunft der Seniorenanlage im Mainfeld in Niederrad Der Magistrat wird gebeten, einen Runden Tisch aus ABG Frankfurt Holding, beteiligten Ämtern, Ortsbeiratsmitgliedern und dem Quartiersmanagement im Mainfeld einzuberufen, mit dem Ziel, baldmöglichst eine langfristige und durchdachte Planung zur Zukunft der Seniorenwohnanlage Im Mainfeld 16 zu erhalten. Begründung: Seit Jahren wird darüber diskutiert, was mit der Seniorenwohnanlage im Mainfeld passieren soll; ob eine Sanierung oder der Abriss und ein Neubau das richtige Mittel sind. Die Bewohnerinnen und Bewohner brauchen endlich Sicherheit und klare Aussagen der ABG Frankfurt Holding und der Stadt Frankfurt. Daher ist es unerlässlich, dass bei einem Runden Tisch alle Beteiligten zu einem einvernehmlichen und machbaren Ergebnis kommen. Das Quartiersmanagement im Mainfeld muss in die Zukunftsplanungen einbezogen werden. Die Bewohnerinnen und Bewohner des Gebäudes sind fester Bestandteil des Quartiers insgesamt und in viele Aktivitäten eingebunden. Es ist überaus wichtig, dass dies beibehalten wird und dabei die Grundversorgung der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger aufrechterhalten bleibt. Außerdem ist es nicht zielführend, dass die ABG Frankfurt Holding weiter punktuell einzelne Wohnungen saniert, während ein Abriss der kompletten Anlage im Raum steht. Diese finanziellen Mittel könnten anderweitig eingesetzt werden, würde man bald zu einem Ergebnis kommen. Sollte ein Neubau geplant werden, hat dies außerdem weitreichende Konsequenzen für das Mainfeld. So wären der Jugendklub und der kürzlich gebaute Bolzplatz gefährdet. Auch dies muss in der Zukunftsplanung für die Seniorenwohnanlage berücksichtigt und eingeplant werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2017, ST 1009 Antrag vom 08.08.2019, OF 1341/5 Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 5013 Aktenzeichen: 61 0
Verhandlung für das Gelände von Blau-Gelb in Niederrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1209 entstanden aus Vorlage: OF 297/5 vom 03.01.2017 Betreff: Verhandlung für das Gelände von Blau-Gelb in Niederrad Der Magistrat wird gebeten, in enger Abstimmung mit dem Ruderverein Germania in den künftigen Ver trag über das Gelände Mainfeldstraße 39, das bisher der Segelverein Blau-Gelb nutzt, einen Passus aufzunehmen, der die öffentliche Zugänglichkeit des Mainufers über dieses Grundstück sicherstellt. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt, dass der Ruderverein Germania das Vereinsgelände von Blau-Gelb übernehmen will und damit den Rudersport für Kinder und Jugendliche stärkt. Seit vielen Jahren versucht der Ortsbeirat, das Niederräder Mainufer im Bereich der Wassersportvereine für die gesamte Bevölkerung zugänglich zu machen. Bisher scheiterte das an der Weigerung der Vereine, die Uferzone freizugeben. Wenn nun ein neuer Vertrag geschlossen wird, sollte die Stadt dies zum Anlass nehmen, wenigstens in einem Teilbereich das Ufer für die Allgemeinheit zu öffnen. Was in anderen Stadtteilen möglich ist, nämlich Wassersportvereine am Main und gleichzeitig öffentliche Uferwege, sollte auch in Niederrad ermöglicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2017, ST 925 Aktenzeichen: 23 20
Qualität der Internetversorgung im Ortsbezirk 5
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2017, OF 305/5 Betreff: Qualität der Internetversorgung im Ortsbezirk 5 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistratsbericht B 270 wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat noch folgende Auskünfte erteilt:1. welche Bereiche des Ortsbezirks 5 mit welcher Internetqualität versorgt sind, gestaffelt nach folgenden Stufen: - 1 GB und besser, - 50 Mbit/s bis 999 Mbit/s, - 17 Mbit/s bis 49 Mbit/s, - 1 Mbit/s bis 16 Mbit/s, 2. wie viele Haushalte respektive Gewerbeeinheiten innerhalb der genannten Stufen sich durchschnittlich einen Internetanschluss teilen. 3. Im Ortsbezirk 5 sind insbesondere die Bereiche Bürostadt, Colmarer Straß e, Im Mainfeld, Seehof-Park bis Waldfriedhof Oberrad schlecht mit Breitband versorgt. Was unternimmt der Magistrat dagegen? Wann ist mit einer besserer Versorgung zu rechnen? Begründung: Die Qualität des Wohn- oder Gewerbestandorts wird zunehmend von der Möglichkeit des schnellen und ungehinderten Internetzugangs beeinflusst. Die Bundesregierung hat deshalb 2015 ein Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau aufgelegt, dessen Ziel es ist, bis 2018 in ganz Deutschland schnelles Internet mit mindestens 50 Mbit/s einzurichten. Mit dem Förderprogramm soll "der Ausbau hochleistungsfähiger Breitbandnetze in unterversorgten Gebieten unterstützt werden, in denen in den kommenden drei Jahren kein privatwirtschaftlicher Netzausbau zu erwarten ist." Angesichts der Bedeutung für die Ansiedlung von Gewerbe soll sichergestellt werden, dass auch im Ortsbezirk 5 dieser Standard mindestens erreicht, wenn nicht übertroffen wird. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 20.01.2017, TO I, TOP 49 Beschluss: Auskunftsersuchen V 326 2017 Die Vorlage OF 305/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Bericht des Magistrats vom 17.10.2016, B 270, wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat noch folgende Auskünfte erteilt: 1. Welche Bereiche des Ortsbezirks 5 sind mit welcher Internetqualität versorgt, gestaffelt nach folgenden Stufen: a) 1 MBit/s bis 5 MBit/s, b) 6 MBit/s bis 16 MBit/s, c) 17 MBit/s bis 25 MBit/s, d) 26 MBit/s bis 50 MBit/s, e) 51 MBit/s bis 100 MBit/s, f) 101 MBit/s bis 200 MBit/s, g) 201 MBit/s und mehr. Wie viele Bewohnerinnen und Bewohner werden bezogen auf die genannten Stufen jeweils erreicht, und ist die Versorgung mit der jeweiligen Geschwindigkeit im Ortsbezirk stabil beziehungsweise gibt es tageszeitabhängige Schwankungen? 2. Wie viele Haushalte respektive Gewerbeeinheiten teilen sich innerhalb der genannten Stufen durchschnittlich einen Internetanschluss? 3. Im Ortsbezirk 5 sind insbesondere die Bereiche Bürostadt, Colmarer Straße, Im Mainfeld und Seehofpark bis Waldfriedhof Oberrad schlecht mit Breitband versorgt. a) Was unternimmt der Magistrat dagegen? b) Wann ist mit einer besseren Versorgung zu rechnen? 4. Nimmt die Stadt Frankfurt am 2015 von der Bundesregierung beschlossenen Förderprogramm zum Breitbandausbau teil?1 1 https://www.breitbandausschreibungen.de" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenAuwald am Goldsteiner und Schwanheimer Mainufer - Wann wird er gepflanzt?
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2016, OF 122/6 Betreff: Auwald am Goldsteiner und Schwanheimer Mainufer - Wann wird er gepflanzt? Der Ortsbeirat 6 fragt den Magistrat: 1. Wieso wurde im Winter 2015/2016 entgegen der ursprünglichen Ankündigung nicht damit begonnen, Bäume und Sträucher für einen Auwald am Goldsteiner Mainufer zu pflanzen? 2. Wird die Anpflanzung nun im Winter 2016/2017 komplett vollendet, oder verzögert sich der Zeitplan? 3. Welche Gehölze werden gepflanzt (Baumarten, Straucharten)? Begründung: "20.000 Bäume und 4.500 Sträucher sollen am Schwanheimer Ufer gepflanzt werden. Der dadurch entstehende Auwald soll ein Ausgleich für Grünflächen sein, die durch den Bau des Riederwaldtunnels wegfallen... Im Winter, noch vor dem Frost, werde ein Teil der Bäume und Büsche gepflanzt. Nach dem der nicht mehr genutzte Brunnen zurückgebaut worden sei, würden die verbleibenden Bäume gepflanzt, wieder vor dem Frost, im Winter des kommenden Jahres." Dies war am 16. Oktober 2015 der Frankfurter Rundschau zu entnehmen. Wie bei einer Ortsbesichtigung festgestellt werden musste, ist aber im Winter 2015/2016 entgegen der Ankündigung keine Anpflanzung erfolgt. Es stellt sich daher die Frage, wie es weiter geht und ob im kommenden Winter nun mit einer Anpflanzung zu rechnen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 30.08.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 103 2016 Die Vorlage OF 122/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenTempo 50 am Niederräder und Schwanheimer Ufer
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2016, OF 96/5 Betreff: Tempo 50 am Niederräder und Schwanheimer Ufer Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, am Niederräder und Schwanheimer Ufer bis mindestens zur Autobahnauffahrt der A5, die Höchstgeschwindigkeit für Verkehrsteilnehmer*innen auf 50 km/h herabzusetzen. Begründung: Die Straßen Niederräder und Schwanheimer Ufer trennen Niederrad inkl. Bürostadt von den Erholungsflächen, Rad- und Fußgängerwegen am Main. Entsprechend häufig werden die genannten Straßen von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen zum Überqueren genutzt. Zusätzlich biegen sowohl von den Vereinen und Kleingärten am Main und aus Niederrad und der Bürostadt Kraftfahrer*innen auf die hoch frequentierte Uferstraße ein. Das Unfallrisiko ist entsprechend hoch. Das Herabsetzen der Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h, wie im neuen Koalitionsvertrag für Hauptverkehrsstraßen generell vorgesehen, würde die Situation deutlich entschärfen. Zusätzlich wird durch die geringere Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer*innen die Umwelt entlastet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2016, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 96/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenNeuordnung der Verkehrsregeln auf der Hauptverkehrsstraße Niederräder Ufer
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2016, OF 95/5 Betreff: Neuordnung der Verkehrsregeln auf der Hauptverkehrsstraße Niederräder Ufer Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, die aktuelle Situation der Verkehrsregeln auf der Hauptverkehrsstraße Niederräder Ufer zu prüfen und eine Neuordnung selbiger zu veranlassen. Begründung: Die aktuelle Regelung des Verkehrs auf der Hauptverkehrsstraße Niederräder Ufer von und zu den Seitenstraßen aus Niederrad, Bürostadt und Mainufer ist undurchsichtig und chaotisch. So kann man am Wasser- und Schifffahrtsamt und am Licht- und Luftbad ohne Ampel von der Schnellstraße abbiegen und auf diese einbiegen und an den ampelgesteuerten Kreuzungen nicht. Autofahrer*innen, die von der Mainfeldstraße auf die Hauptverkehrsstraße wollen, können nur nach rechts in diese einbiegen. Es ist zu überlegen, die Ampel so zu schalten, dass man nach links und rechts auf das Niederräder Ufer einbiegen kann. Wer aktuell vom Mainufer kommend Richtung Innenstadt fahren will, muss erst in die andere Richtung fahren, um den Spielplatz Haardtwaldplatz fahren und wieder auf die Hauptverkehrsstraße einbiegen. Die Bewohner*innen des Mainfeldes können momentan nicht direkt auf die Schnellstraße einbiegen, die Ampelschaltung lässt nur ein gerades Überqueren der Schnellstraße zu. Wenn die Ampel Rot zeigt für das Niederräder Ufer, sollte man von der Mainfeldstraße auf die Hauptverkehrsstraße in beide Richtungen einbiegen können. Wer aktuell von der Autobahn kommend vom Niederräder Ufer zu den Vereinen in der Mainfeldstraße möchte muss einen Umweg durch Niederrad in Kauf nehmen. Es solle möglich sein, von der Hauptverkehrsstraße nach links zu den Vereinen abbiegen zu können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2016, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 95/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 95/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenHundeauslaufflächen in Niederrad und Sachsenhausen - Kosten der Einzäunung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2015, OM 4747 entstanden aus Vorlage: OF 1176/5 vom 09.11.2015 Betreff: Hundeauslaufflächen in Niederrad und Sachsenhausen - Kosten der Einzäunung Der Magistrat wird gebeten, die Kosten der Einzäunung folgender Hundeauslaufflächen zu ermitteln und pro Fläche aufgeschlüsselt mitzuteilen: - Dreieck Mainfeldstraße; - Niederräder Ufer; - Otto-Hahn- Platz. Der Zaun sollte jeweils circa 1,2 Meter hoch sein. Begründung: Die Einzäunung erhöht die Akzeptanz und Nutzbarkeit der Fläche für die Hundebesitzer, die nicht mehr um das Leben ihrer Tiere fürchten müssen. Der Ortsbeirat hält die Einzäunung der kleinen, an stark befahrenen Straßen gelegenen Hundeauslaufflächen im Interesse der Niederräder und Sachsenhäuser Bürger weiterhin für geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 538 Aktenzeichen: 67 0
Verkehrsüberwachung am Schwanheimer Ufer
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2015, OM 4248 entstanden aus Vorlage: OF 1103/5 vom 07.06.2015 Betreff: Verkehrsüberwachung am Schwanheimer Ufer Der Magistrat wird gebeten, am Schwanheimer Ufer die Lichtzeichenanlage in Höhe der Autobahnauffahrt mit einer kombinierten Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage auszustatten. Begründung: Bedauerlicherweise ist das Schwanheimer Ufer häufig der Ort für Verkehrsunfälle aufgrund überhöhter Geschwindigkeit. In den letzten acht Jahren waren drei Verkehrstote zu beklagen. Der Ortsbeirat erhofft sich eine verbesserte Verkehrsdisziplin durch die Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2015, ST 1469 Aktenzeichen: 32 4
Tempo 50 am Niederräder Ufer
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2015, OF 1106/5 Betreff: Tempo 50 am Niederräder Ufer 1. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat dafür Sorge zu tragen, dass von der Unterführung der A 5 bis zur Deutschordensstraße die Höchstgeschwindigkeit auf 50 Km/h festgesetzt wird. 2. Überdies bitten wir zu prüfen und zu berichten an welchen Einmündungen es sinnvoll ist, Ampelanlagen zu errichten. Begründung: Das Schwanheimer Ufer ist eine der am stärksten frequentierten Straßen Frankfurts. Das Unfallrisiko der Zu-und Abfahrten der Autobahn und der einmündenden Straßen ist hoch. Vor kurzem war ein Todesopfer auf der Höhe der A5 zu beklagen. Auffahrunfälle in diesem Bereich sind nicht selten. Eine Tempo 50-Zone wird das Sicherheitsrisiko entschärfen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 26.06.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1106/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und Herr Kehrmann gegen SPD und Frau Hofmann (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenFußgängerampel am Niederräder Ufer in Höhe der Niederräder Brücke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.05.2015, OM 4235 entstanden aus Vorlage: OF 1064/5 vom 07.04.2015 Betreff: Fußgängerampel am Niederräder Ufer in Höhe der Niederräder Brücke Der Magistrat wird gebeten, den Ampelmast der Lichtsignalanlage am Niederräder Ufer östlich der Niederräder Eisenbahnbrücke (in Höhe Wendehammer Schwanheimer Straße) für den Verkehr stadteinwärts (Richtung Osten) um einige Meter nach Westen zum Wendehammer Schwanheimer Straße zu versetzen und die Fahrbahnmarkierung entsprechend zu verändern. Begründung: Die oben angesprochene Lichtsignalanlage dient der sicheren Querung der Uferstraße für zu Fuß Gehende und Radfahrende, die vom Mainuferweg (Mainfeldstraße) über die Rampe zur Schwanheimer Straße und zur Eisenbahnbrücke wollen. Die Lichtsignalanlage steht allerdings ca. 30 Meter östlich der Einmündung in die Schwanheimer Straße und des Zugangs zum Mainuferweg. Das Versetzen des westlichen Ampelmastes würde die direkte Querung der Uferstraße ermöglichen. Zudem würde die oft zu beobachtende Situation vermieden, dass Fußgänger und Radfahrer die schraffierte Fläche in der Fahrbahnmitte als Aufstellfläche und Querungshilfe nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.10.2015, ST 1510 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 306 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Geeignete Maßnahmen zur Verhinderung weiterer schwerer Verkehrsunfälle am Schwanheimer Ufer sowie an den Auffahrten und an der Abfahrt von der Bundesautobahn A.5
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2015, OF 1380/6 Betreff: Geeignete Maßnahmen zur Verhinderung weiterer schwerer Verkehrsunfälle am Schwanheimer Ufer sowie an den Auffahrten und an der Abfahrt von der Bundesautobahn A 5 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgrund der aktuellen Ereignisse gebeten, unter Beteiligung des teilweise zuständigen Ortsbeirats 5 zu prüfen und zu berichten durch welche Maßnahmen an o. g. Kreuzungen (s. Anlage) mehr Sicherheit geschaffen werden kann. Folgende Vorschläge sind in die Prüfung einzubeziehen und zu bewerten. 1. die Aufstellung von festinstallierten Blitzanlagen in alle Richtungen, 2. der Kontrolle von Rotphasen der Ampelanlagen durch diese Blitzanlagen, 3. Überprüfung der Ampelschaltung und besonders der Umschaltphasen der Ampelanlagen, 4. den Umbau der Kreuzung in einen Kreisverkehr. Begründung: In den letzten Jahren kam es immer wieder zu schweren Verkehrsunfällen an den o. g. Kreuzungen. Immer wieder wurde und wird zu schnell gefahren und bzw. oder die Rotphase einer Ampelanlage missachtet. Die bisher getroffenen Maßnahmen haben leider nicht zu einer Verbesserung der Situation geführt, sodass härtere und effektivere Maßnahmen ergriffen müssen, um die Verkehrssünder und besonders etwaige unbeteiligte Dritte zu schützen. Anlage: (Quelle:https://www.google.de/maps/ place/Schwanheimer+Ufer,+Frankfurt+am+Main/@50.0882746,8.6179249,278m/data=!3m1 ! 1e3!4m2!3m1!1s0x47bd0a4982d55083:0x9815194d37daf6a1) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 19.05.2015, TO I, TOP 54 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1357 2015 Die Vorlage OF 1380/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBlendschutz auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer in Höhe der Bürostadt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2015, OM 4085 entstanden aus Vorlage: OF 1063/5 vom 07.04.2015 Betreff: Blendschutz auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer in Höhe der Bürostadt Vorgang: ST 738/12 Der Magistrat wird gebeten, am Niederräder Mainufer in Höhe der Bürostadt zwischen der Autobahnbrücke und der Einmündung in die Lyoner Straße auf dem Fuß- und Radweg einen Blendschutz zu installieren. Begründung: Entlang des Niederräder Ufers, zwischen der Autobahnbrücke und der Einmündung in die Lyoner Straße, fahren Radfahrerinnen und Radfahrer und laufen Fußgängerinnen und Fußgänger in beiden Richtungen auf der nördlichen Seite des Schwanheimer Ufers. Wer stadteinwärts unterwegs ist, wird insbesondere während der dunklen Jahreszeiten durch entgegenkommende, stadtauswärts fahrende Kraftfahrzeuge geblendet. Dies stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Einen Blendschutz sieht der Ortsbeirat als dringend geboten an. In seiner Stellungnahme vom 21.05.2012, ST 738, spricht sich der Magistrat gegen einen besonderen Blendschutz aus, da es sich vor Ort um keine Besonderheit handele. Der Ortsbeirat ist hier anderer Meinung. Gerade hier handelt es sich um eine besondere Verkehrssituation, denn Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sind gezwungen, den linksseitigen Weg in beide Richtungen zu nutzen und sind somit der Blendwirkung des stadtauswärts fahrenden Kraftverkehrs in besonderer Weise ausgesetzt. Der Magistrat ist darüber hinaus der Ansicht, die Leitplanke sowie die Hecke würden einen ausreichenden Blendschutz bieten. Auch hier ist der Ortsbeirat anderer Meinung. Radfahrende sind, wenn sie auf dem Sattel sitzen, in der Regel zu hoch positioniert, um vom Blendschutz der Leitplanke und der Hecke zu profitieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2012, ST 738 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1078 Aktenzeichen: 66 2
Stadtteil- und Stadtbezirksgrenze Niederrad - Schwanheim
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.11.2014, OA 576 entstanden aus Vorlage: OF 977/5 vom 12.11.2014 Betreff: Stadtteil- und Stadtbezirksgrenze Niederrad - Schwanheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Stadtteilgrenze und die Stadtbezirksgrenze zwischen Niederrad und Goldstein beziehungsweise Schwanheim nach Westen auf die Linie der Autobahn A 5 zu verschieben, sodass diese mit der Ortsbezirksgrenze zusammenfallen. Begründung: Es gibt in der Bevölkerung immer wieder Verwunderung und Anfragen, weil in den entsprechenden Karten und Stadtplänen die Stadtteilgrenze von Niederrad quer durch die Bürostadt verläuft. Auch die Stadtteilschilder an den Ost-West-Straßenverbindungen stehen beispielsweise am Schwanheimer Ufer in Höhe der Eisenbahnbrücke und in der Goldsteinstraße in Höhe der Hahnstraße. In Anbetracht dessen, dass in naher Zukunft in größerem Maße Wohnbevölkerung in diesem Gebiet ansässig sein wird, ist eine andere und nachvollziehbare Grenzziehung wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 13.01.2015, OA 586 Antrag vom 11.12.2014, OF 1235/6 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.04.2015, B 179 Antrag vom 15.10.2016, OF 221/5 Auskunftsersuchen vom 04.11.2016, V 245 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 03.12.2014 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2015, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung OA 586 2015 1. Die Vorlage OA 576 wird unter Hinweis auf OA 586 abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1235/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 36. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 26.01.2015, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage OA 576 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage OA 586 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: RÖMER und REP (OA 576 und OA 586 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (OA 576 = Ablehnung, OA 586 = Annahme) NPD (OA 576 und OA 586 = vereinfachtes Verfahren) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2015, TO II, TOP 51 Beschluss: 1. Die Vorlage OA 576 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage OA 586 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, RÖMER und REP gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER und NPD (= vereinfachtes Verfahren) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, RÖMER und REP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und NPD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (OA 576 = Ablehnung, OA 586 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5560, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2015 Aktenzeichen: 32 0
Umbaumaßnahmen am Knoten Sportfeld (II) hier: zusätzlicher Lärmschutz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.07.2014, OM 3362 entstanden aus Vorlage: OF 882/5 vom 27.06.2014 Betreff: Umbaumaßnahmen am Knoten Sportfeld (II) hier: zusätzlicher Lärmschutz Vorgang: OM 1451/12 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, bei den weiteren Planungen der Umbaumaßnahmen am Knoten Sportfeld den Lärmschutz für die dort lebende Bevölkerung noch stärker zu berücksichtigen, indem 1. vor der Bauphase westlich und östlich der Bahntrasse vom Schwanheimer Ufer bis zur Goldsteinstraße eine Lärmschutzwand mit einer Mindesthöhe von 5,5 Metern und 2. nach der Bauphase westlich und östlich der Bahntrasse vom Schwanheimer Ufer bis zur Goldsteinstraße eine Lärmschutzwand mit einer Mindesthöhe von 5,5 Metern errichtet wird. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung am Freitag, dem 11.05.2012, wurden die Umbaumaßnahmen am Knoten Sportfeld vorgestellt. Die Bürgerinnen und Bürger bemängelten, dass in einigen Punkten dem Lärmschutz nicht genügend Rechnung getragen worden sei. Der Ortsbeirat begrüßt die bisherigen Bemühungen der Stadt Frankfurt am Main, ist aber der Meinung, dass der Schutz der Bevölkerung noch optimiert werden kann. Zum Schutz der Bevölkerung bittet der Ortsbeirat den Magistrat, den bislang eingeplanten Schallschutz nochmals auf Optimierungsmöglichkeiten hin zu überprüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.08.2012, OM 1451 Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1532 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 69
Einrichtung einer Tempo-50-Zone von der Niederräder Eisenbahnbrücke bis zur Deutschordenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.07.2014, OF 887/5 Betreff: Einrichtung einer Tempo-50-Zone von der Niederräder Eisenbahnbrücke bis zur Deutschordenstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, am Niederräder Ufer von der Niederräder Eisenbahnbrücke bis zur Deutschordensstraße eine Tempo 50-Zone einzurichten Begründung: In dem Bereich der Niederräder Eisenbahnbrücke bis zur Deutschordensstraße ist derzeit eine Fahrgeschwindigkeit von 70 km/h erlaubt. In der näheren Umgebung dieses Straßenzuges befinden sich zwei Kindergärten. Deshalb sollte dort lediglich eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zulässig sein. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 18.07.2014, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OF 887/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenÖffnung des Jugendclubs Im Mainfeld während der Ferienzeit
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.07.2014, OF 888/5 Betreff: Öffnung des Jugendclubs Im Mainfeld während der Ferienzeit Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Jugendclub Im Mainfeld auch und besonders in den Ferien zu öffnen und für eine professionelle Leitung dieses Clubs zu sorgen. Begründung: Engagierte BürgerInnen Niederrads haben festgestellt, dass der Jugendclub in den Schulferien überwiegend geschlossen bleibt. Für die SchülerInnen, die in den Ferien zu Hause bleiben ist ein Treffpunkt in den Schulferien unentbehrlich. Geleitet von geschulten MitarbeiterInnen wird soziales Verhalten erlernt und für eine sinnvolle Freizeitgestaltung Sorge getragen. Deshalb ist eine durchgehende Öffnung des Jugendclubs gerade während der Ferien dringend erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 18.07.2014, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage OF 888/5 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenAusweisung der Mainfeldstraße als verkehrsberuhigten Bereich
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.05.2014, OM 3158 entstanden aus Vorlage: OF 822/5 vom 05.04.2014 Betreff: Ausweisung der Mainfeldstraße als verkehrsberuhigten Bereich Der Magistrat wird gebeten, die Mainfeldstraße als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. Begründung: In der Mainfeldstraße gibt es nur eine Verkehrsfläche, die für Fußgänger und Fahrzeuge gleichermaßen eingerichtet ist. Da an dieser Straße Wassersportvereine und Kleingärten Anlieger sind, müssen sowohl Fußgänger als auch Fahrzeuge diese Straße passieren können. Bisher gab es in diesem Bereich sehr oft Anlass zu Ärger und Streit, weil die Straße sehr eng ist und die Auto- und Radfahrer recht wenig Rücksicht auf die Fußgänger genommen haben. Wenn die komplette Mainfeldstraße als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen wird, wären Fahrzeuge und Fußgänger gleichberechtigt und die Auto- und Radfahrer müssten sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1071 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsregelung Schwanheimer Straße in Höhe des Haardtwaldplatzes
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.03.2014, OM 3037 entstanden aus Vorlage: OF 778/5 vom 03.02.2014 Betreff: Verkehrsregelung Schwanheimer Straße in Höhe des Haardtwaldplatzes Der Magistrat wird gebeten, 1. im Bereich Schwanheimer Straße/Haardtwaldplatz die sehr breite Schwanheimer Straße zwischen Trifelsstraße und Haardtwaldstraße für den Radverkehr in Richtung Osten freizugeben; 2. den Bereich Haardtwaldstraße, Trifelsstraße und das kurze Zwischenstück der Schwanheimer Straße zur Vereinheitlichung der Tempobeschilderung in die umliegende Tempo-30-Zone zu integrieren. Für den von der "Mainuferstraße" kommenden Kfz-Verkehr wird bereits vor der Einmündung in die Schwanheimer Straße das Verkehrszeichen Nr. 274.1 (Beginn einer Tempo-30-Zone) bzw. in der Gegenrichtung erst vor der Einmündung in das Niederräder Ufer das Verkehrszeichen Nr. 274.2 (Ende einer Tempo-30-Zone) aufgestellt. Begründung: Zu 1.: Zurzeit ist es für den Radverkehr nicht möglich, die Schwanheimer Straße von West nach Ost im Bereich des Haardtwaldplatzes zu befahren. Diese Verbindung ist jedoch für den Radverkehr aus Richtung Niederräder Brücke/Hahnstraße eine attraktive, ampelfreie Parallelverbindung mit wenig Kfz-Verkehr. Die Fahrbahnbreite ist mit ca. 6 Metern ausreichend für eine Freigabe in beide Richtungen. Zu 2.: Im angesprochenen Bereich gibt es auf kurzem Raum drei verschiedene Geschwindigkeitsregelungen: a) Tempo-30-Zone in der Schwanheimer Straße westlich und östlich des Haardtwaldplatzes, b) Tempo 50 im Bereich dazwischen und in der Zufahrt aus Richtung Mainufer sowie c) eine "runde 30" auf der Haardtwaldstraße und der Trifelsstraße. Da die beiden letztgenannten Straßen Wohnbebauung haben und an einen Spielplatz grenzen sowie zur Vereinheitlichung der Beschilderung, ist eine Tempo-30-Zone rund um den Platz sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 1018 Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1459 Antrag vom 03.11.2019, OF 1452/5 Anregung vom 22.11.2019, OA 501 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 18.07.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
B 40: Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung rückgängig machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2014, OM 2889 entstanden aus Vorlage: OF 936/6 vom 30.01.2014 Betreff: B 40: Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung rückgängig machen Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B 40 rückgängig gemacht wird . Begründung: Der aus dem Amt geschiedene hessische Verkehrsminister Florian Rentsch (FDP) hat vor der Übergabe seiner Amtsgeschäfte noch schnell die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf mehreren Teilabschnitten von Autobahnen und Bundesstraßen aufheben lassen. Unter anderem ist hier auch der Abschnitt der B 40 vom Schwanheimer Knoten bis zum Schwanheimer Ufer betroffen. Die bisherige Geschwindigkeitsbegrenzung hat sich an dieser Stelle bewährt. Daher gibt es keinen Grund, diese aufzuheben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 690 Aktenzeichen: 32 1
Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.08.2013, OA 409 entstanden aus Vorlage: OF 760/6 vom 12.08.2013 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, die nachfolgend aufgeführte Minderungsmaßnahme aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen zur Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen unter http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte gemäß Lärmindizes LDEN/LNight von über 65 bzw. 55 dB(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat die betroffenen Straßenabschnitte zu ermitteln. Dort ist Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, das heißt, sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z. B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Ufer, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstraße von der Birminghamstraße stadtauswärts sowie ab Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstraße von der Schmalkaldener Straße bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Hoechster-Farben-Straße. Auf den Straßen unter Ziffer 2. soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z. B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Straße Schwanheimer Ufer . Begründung: Im Laufe dieses Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierungen), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: www.hlug.de; direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default). Werden aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet, im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplans, Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, heißt es im Abschnitt "Grundlagen der Lärmaktionsplanung" auf Seite 41: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 dB(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte (LDEN/LNight > 65/55 dB(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen, wie z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich der Region Frankfurt am Main wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert, "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen und Vorschläge bezüglich der Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass dem RP die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregungen, die erst nach der Veröffentlichung des Entwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplans aufgeführt werden, ist sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen gemäß dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen." Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern, für den Ortsbezirk 6 bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen für den Lärmaktionsplan des Landes Hessen einzufordern. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich (vgl. auch Vortrag von Prof. Dr. Spessert von der FH Jena im Ortsbeirat 6). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo 30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo 30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 46 Antrag vom 27.02.2014, OF 953/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.09.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 409 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 3713, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 26.09.2013 Aktenzeichen: 79 3
Verkehrsinseln Schwanheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.08.2013, OF 777/6 Betreff: Verkehrsinseln Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten bis zu 10.000 Euro aus dem Budget des Ortsbeirats 6 für die Umgestaltung der drei Verkehrsinseln, die sich im Kreuzungsbereich Geisenheimer Straße und Schwanheimer Ufer befinden, zu verwenden. Im Rahmen dieser Umgestaltungsarbeiten sollen die Verkehrsinseln neu begrünt und bepflanzt (entsprechend dem Ortseingang von Goldstein) werden, so dass der Ortseingang zu Schwanheim aufgewertet wird. Die derzeit dort befindlichen Gräser sollen entfernt werden. Begründung: Der oben genannte Kreuzungsbereich ist die Zufahrt von der Schwanheimer Uferstraße nach Schwanheim und hat somit eine große Bedeutung für die Attraktivität des Stadtteils. Es ist deshalb wünschenswert, wenn dieser Bereich durch entsprechende Maßnahmen aufgewertet wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 31 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 175 2013 Die Vorlage OF 777/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und REP (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP
Partei: CDU
Weiter lesenSchwanheimer Ufer/Friedhof Schwanheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2013, OM 2272 entstanden aus Vorlage: OF 756/6 vom 18.06.2013 Betreff: Schwanheimer Ufer/Friedhof Schwanheim Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen, die im Rahmen des Ortstermins am 13. Mai 2013 in Schwanheim mit Vertretern des Straßenverkehrsamtes, des Amtes für Straßenbau und Erschließung und des Grünflächenamtes besprochen wurden, bei der Umgestaltung der Straße Schwanheimer Ufer im Bereich der Schwanheimer Brücke zu berücksichtigen und umzusetzen: Die Verschränkung auf eine Fahrspur sollte bereits nach dem Fußgängerüberweg in Höhe des Schwanheimer Friedhofs erfolgen und nicht, wie in den aktuellen Plänen vorgesehen, unter der Schwanheimer Brücke. Dadurch wäre es möglich, im Bereich des Schwanheimer Friedhofs den Bürgersteig bis zur Einmündung zum Friedhof zu verlängern (diese Einmündung soll erhalten bleiben). Ferner könnten weitere Parkplätze für den Friedhof und für das Gewerbegebiet entstehen. Begründung: Im Rahmen der Erschließung des neuen Gewerbegebiets in Schwanheim ist beabsichtigt, die Fahrbahn im Bereich der Schwanheimer Brücke auf eine Fahrspur zu reduzieren. Um nun eine Verlängerung des Fußweges zu ermöglichen, müsste ein Teil der Fahrbahn benutzt werden, sodass nach dem Fußgängerüberweg am Schwanheimer Friedhof bereits mit der Verschränkung auf eine Fahrspur begonnen werden müsste, was aus Sicht der Ämter auch möglich ist. Mit dieser Maßnahme könnte der Weg verlängert werden, sodass Fußgänger ohne Hindernis zum Haupteingang des Friedhofs und zum Main gelangen könnten. Ferner könnten weitere Parkplätze für die Friedhofsbesucher und für das Gewerbegebiet entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2013, ST 1435 Aktenzeichen: 66 0
Umbau Knoten Sportfeld
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2264 entstanden aus Vorlage: OF 608/5 vom 08.05.2013 Betreff: Umbau Knoten Sportfeld Der Magistrat wird gebeten, im Zuge des Planfeststellungsverfahrens "Umbau Knoten Sportfeld, 2. Ausbaustufe" folgende Änderungen zu erwirken: 1. Verkürzung der Zeit zwischen Abriss der bestehenden und Bau der neuen Lärmschutzwand in Höhe des Paul-Gerhardt-Rings; 2. Alle Grundstücke westlich der Bahnlinie im Bereich der Bebauungspläne Nr. 885 - Hahnstraße und Nr. 872 - Lyoner Straße sollen dahin gehend überprüft werden, ob sie in den Planfeststellungsunterlagen hinsichtlich der zukünftigen Bebauung korrekt in die Lärmberechnung eingeflossen sind; 3. Bau eines barrierefreien Fuß- und Radweges entlang der neuen Mainbrücke. Dieser Weg soll über das Gelände des Alten Bahnhofs entlang der Donnersbergstraße direkt bis zur Goldsteinstraße geführt werden, aber auch einen barrierefreien Zugang zum Niederräder Ufer vorsehen; 4. Zwischen Goldsteinstraße und Adolf-Miersch-Straße wird entlang der Bahnlinie im Zuge der Bauarbeiten eine Baustraße errichtet. Diese Straße soll nach Abschluss der Arbeiten als Fuß- und Radweg erhalten bleiben und entsprechend hergerichtet werden; 5. Der Fuß- und Radweg über die Golfstraße soll ausreichend große Kurvenradien vorsehen, die das zügige Befahren auch durch Radfahrer erlaubt; 6. Die Verschwenkung des Europaradweges entlang des Mains soll entsprechend der Bedeutung dieses überregionalen Weges so großzügig bemessen werden, dass auch für schnelle Radreisende keine Langsamfahrstelle entsteht. Begründung: Zu 1.: Zwischen Abriss und Neuerrichtung des Lärmschutzes ist ein Zeitverlauf von drei Jahren geplant. Das ist zu lang, da direkt an der Bahnlinie Wohnhäuser stehen. Zu 2.: Der Lärmschutz ist offenbar nicht aufgrund der zukünftig geplanten Bebauung berechnet worden. Zu 3.: Es ist nicht vermittelbar, dass über den Main mit Millionenaufwand eine neue Brücke gebaut wird, aber an dieser Stelle noch immer die barrierefreie Querung für Fußgänger und Radfahrer fehlt. Die Donnersbergstraße als Wegeverbindung von der Goldsteinstraße zum Alten Bahnhof soll erhalten bleiben und zur Mainbrücke fortgesetzt werden. Zu 4.: Es fehlt eine direkte Fuß- und Radwegverbindung von der S-Bahn-Station "Niederrad" zur Goldsteinstraße. Da im Zuge der Bauarbeiten ohnehin eine Baustraße errichtet wird, wäre es unsinnig, diese wieder zurückzubauen. Zu 5.: In den Planungsunterlagen ist der Weg über die Golfstraße mit sehr engen Kurvenradien eingezeichnet. Hier sind für einen zeitgemäßen Fuß- und Radweg ausreichende Kurvenradien vorzusehen. Zu 6.: Der Stützpfeiler für die Vorlandbrücke soll auf dem jetzigen Europaradweg errichtet werden. Die Verschwenkung des Fuß- und Radweges soll an dieser Stelle mit ausreichender Breite und großzügigen Kurvenradien erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1421 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 69
Erhalt des .Niederräder Ufers" als Durchgangsstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2013, OF 609/5 Betreff: Erhalt des "Niederräder Ufers" als Durchgangsstraße Der Ortsbeirat 5 forciert den Magistrat auf, unabhängig von der Neugestaltung des Wohnviertels "Im Mainfeld" das "Niederräder Ufer" als Durchgangsstraße zu erhalten. Begründung: Die Präsentation zur Siedlung "Im Mainfeld" im Ortsbeirat deutet darauf hin, daß der Magistrat im Zuge der Neuplanung des Areals die Straße "Niederräder Ufer" verengen und in ihrer verkehrlichen Relevanz reduzieren möchte. Das "Niederräder Ufer" wird jedoch dringend als Durchgangsstraße für den Verkehr nach Sachsenhausen bzw. Goldstein/Schwanheim benötigt. Reduziert man die Leistungsfähigkeit des "Niederräder Ufers" als Durchgangsstraße, so würde dies den Autoverkehr in das Wohnviertel hineinverlagem. Das "Niederräder Ufer" muß deshalb als Durchgangsstraße erhalten bleiben Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 5 am 24.05.2013, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 609/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenHundeauslauf in Niederrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.09.2012, OM 1596 entstanden aus Vorlage: OF 399/5 vom 08.09.2012 Betreff: Hundeauslauf in Niederrad Der Magistrat wird gebeten, den Hundeauslauf in Niederrad, im Dreieck zwischen Mainfeldstraße, Im Mainfeld und Niederräder Ufer gelegen, durch einen Zaun rund um das Gelände abzusichern. Begründung: Der Hundeauslauf ist zurzeit nur eingeschränkt nutzbar, da er keine Umzäunung hat und sich im Dreieck von drei Straßen befindet, von denen eine stark befahren ist. Wenn ein Hund von der Leine gelassen wird und frei läuft, kann es sein, dass der Hund sehr rasch auf eine der angrenzenden Straßen gerät, etwa auf das Niederräder Ufer. Dort besteht sowohl für den Hund als auch für die dort fahrenden Pkw Gefahr. Die Hundeauslauffläche wird deshalb von den Hundebesitzern, die sich der Gefahr bewusst sind, kaum angenommen. Ein Zaun rund um das Gelände würde dieses Problem kostengünstig und einfach lösen und den Hundeauslauf nutzbar machen. Das Beispiel im Grüneburgpark zeigt, dass diese Flächen intensiv und gerne genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.01.2013, ST 16 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 67 0
Geisenheimer Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2012, OF 379/6 Betreff: Geisenheimer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt bis zu Euro 5.000,- aus dem Budget des Ortsbeirats 6 für die Neugestaltung von drei Grünflächen im Kreuzungsbereich Geisenheimer Straße und Mauritiusstraße (z.B. Bepflanzung mit Rosen), zu verwenden (Markierte Flächen in der Anlage). Begründung: Der vorgenannte Kreuzungsbereich ist ein als Ortseingang von Schwanheim von zentraler Bedeutung. Um diesen Eingang entsprechend aufzuwerten, beabsichtigt der Ortsbeirat die in der Anlage markierten Grünflächen neu zu gestalten, z.B. durch Pflanzung von Rosen oder ähnlichen Blumen. Die Grünflächen im Kreuzungsbereich Geisenheimer Straße und Schwanheimer Ufer wurden bereits vom Grünflächenamt neu angelegt, so dass hinsichtlich einer weiteren Neugestaltung in diesem Bereich derzeit nicht nachgedacht werden muss. Hier ist erst die Entwicklung abzuwarten. Anlage 1 (ca. 384 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 15.05.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 90 2012 Die Vorlage OF 379/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenSicherheit auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer in Höhe Bürostadt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2012, OM 923 entstanden aus Vorlage: OF 196/5 vom 02.01.2012 Betreff: Sicherheit auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer in Höhe Bürostadt Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass zur Erhöhung der Sicherheit bei Dunkelheit für die Fußgänger und Radfahrer auf dem gemeinsamen Mainuferweg im Bereich Bürostadt, zwischen Einmündung Lyoner Straße und Autobahnbrücke, folgende Maßnahmen durchgeführt werden: 1. Installierung von Sichtblenden an den Leitplanken, zum Beispiel in Form von Lamellen; 2. Markierung von reflektierenden Begrenzungsstreifen. Begründung: Der gemeinsame Fuß- und Radweg ist in dem im Antragstenor genannten Bereich relativ schlecht beleuchtet und befindet sich auf gleichem Höhenniveau mit dem stark befahrenen Schwanheimer Ufer. Aufgrund dessen werden die sich auf diesem Weg befindlichen Verkehrsteilnehmer sehr stark vom Autoverkehr geblendet. Es besteht ein hohes Unfallrisiko, da Fußgänger (und Radfahrer ohne Licht) von entgegenkommenden Radfahrern erst sehr spät gesehen werden. Durch die Installation eines Blendschutzes wie zum Beispiel Lamellen, wie an Autobahnen üblich, würde der abrupte Wechsel der Hell- und Dunkelphasen gemindert. Ergänzend können zwei weiße Begrenzungslinien kostengünstig weiteren Sicherheitsgewinn bewirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2012, ST 738 Aktenzeichen: 66 2
Stichweg von der Mainfeldstraße zum Main
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2012, OF 193/5 Betreff: Stichweg von der Mainfeldstraße zum Main Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. wie hoch die Kosten für die Erstellung des Weges sind, 2. wie lange die geplante Nutzungsdauer bis zur ersten Instandsetzung des Weges ist, 3. wer die Pflege des Weges übernimmt, 4. inwieweit eine Zusicherung seitens der Stadt Frankfurt am Mai an den Verein erfolgt, den Weg jeden Abend zu vers chließen. Begründung: Im Zusammenhang mit dem Bau des Stichweges von der Mainfeldstraße zum Main haben sich für die Mitglieder der Sport- und Kulturgemeinschaft Frankfurt am Main e.V. die folgenden Fragen ergeben. Da dem Ortsbeirat hierüber keine Zahlen und Fakten vorliegen, bittet er den Magistrat um Beantwortung der Fragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 5 am 20.01.2012, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 241 2012 Die Vorlage OF 193/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 4. im Antragstenor ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenIm Mainfeld
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2011, OF 96/5 Betreff: Im Mainfeld Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird aufgefordert, die WOHNHEIM GmbH anzuweisen, der Familie Fikret und Fatma Tosun und ihren 5 Kindern die bisherige Wohnung Im Mainfeld 17,60528 Frankfurt wieder zu vermieten. Begründung: Die Familie Tosun hat zwar in der Vergangenheit den Fehler gemacht, die Miete nicht immer pünktlich zu bezahlen, hatte aber noch vor der Zwangsräumung die Mietschulden beglichen. Die Familie lebt seit über 30 Jahren Im Mainfeld und die Kinder gehen dort zur Schule. Zwischen der Wohnheim GmbH und der Familie Tosun soll vereinbart werden, dass das Sozialamt zukünftig die Miete direkt an die Wohnheim GmbH überweist, damit sich die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 19.08.2011, TO I, TOP 74 Der Vertreter der FREIEN WÄHLER stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, den Antrag OF 96/5 im nichtöffentlichen Teil zu behandeln. Beschluss: Die Vorlage OF 96/5 wurde zurückgezogen. Beschluss: Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FAG, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesen.Ehrenrunden. um den Kinderspielplatz: Wann kommt die Änderung der Einbahnstraßenregelung am Haardtwaldplatz?
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2011, OF 68/5 Betreff: "Ehrenrunden" um den Kinderspielplatz: Wann kommt die Änderung der Einbahnstraßenregelung am Haardtwaldplatz? Seit einigen Monaten ist nun die Bereichswache Niederrad in Betrieb. Die Ausfahrten der Rettungsfahrzeuge, vor allem des Malteser Hilfsdienstes, mit Blaulicht und Martinshorn rund um den Haardtwaldplatz finden genauso statt - wie im Vorfeld befürchtet wurde! Bei der Vorstellung vor dem Ortsbeirat im Januar 2010 wurde dieses Szenario noch bestritten - ebenso in der ST699 aus 2010, in der die Aufhebung der Einbahnstraßenregelung für den kurzen Abschnitt auf der Schwanheimer Straße angekündigt wurde: Zitat: "Feuerwehreinsätze werden von der neuen Feuerwache Niederrad über eine neue Ausfahrt direkt auf das Niederräder Ufer abgewickelt. Sollte diese Ausfahrt wi-der Erwarten nicht zur Verfügung stehen, können Einsatzfahrzeuge unter Inanspruch-nahme ihrer Sonderrechte die Schwanheimer Straße auch gegen die Einbahnstraßen-richtung befahren, um zum Niederräder Ufer zu gelangen. (. ) Gleichwohl hat der Magistrat(. ), die Absicht, den Zweirichtungsverkehr in der Schwanheimer Straße zwischen Trifelsstraße und Haardtwaldstraße zu ermöglichen (...)" Vor dem Hintergrund dieser ST und den reellen Erfahrungen sowie der Tatsache, dass sich ein Kinderspielplatz im Zentrum der "Rettungsdienstehrenrunden" befindet, bittet der Ortsbeirat den Magistrat zu klären, wann konkret mit der Einrichtung des Zweirichtungs-verkehrs in diesem Abschnitt der Schwanheimer Straße zu rechnen ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 19.08.2011, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 89 2011 Die Vorlage OF 68/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenVerkehrssituation Rheinlandstraße/Zur Frankenfurt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 95 entstanden aus Vorlage: OF 40/6 vom 14.05.2011 Betreff: Verkehrssituation Rheinlandstraße/Zur Frankenfurt Der Magistrat wird gebeten, die im Kreuzungsbereich Rheinlandstraße/Zur Frankenfurt befindliche Auffahrtsmöglichkeit für Fahrradfahrer in Richtung Schwanheimer Ufer so zu versetzen, dass Radfahrer möglichst gerade auf den westlichen Fahrradweg (Rheinlandstraße Richtung Kreisel) auffahren können. Begründung: Derzeit befindet sich die Auffahrtsmöglichkeit auf den westlichen Fahrradweg auf Höhe der in der Fahrbahnmitte ausgewiesenen Parkplätze und zwar in Richtung Kreisel, sodass die Fahrradfahrer, die aus der Straße "Zur Frankenfurt" kommen und an der Rheinlandstraße links Richtung Kreisel abbiegen wollen, erst links in die Rheinlandstraße abbiegen müssen, um dann scharf rechts auf den Fahrradweg zu gelangen, wobei sofort wieder links bzw. rechts eingelenkt werden muss. Besonders für ältere Fahrradfahrer ist der gesamte Abbiegevorgang aufgrund der engen Kurven sehr schwierig. Es bietet sich deshalb an, diese Auffahrtsmöglichkeit in Richtung Schwanheimer Ufer zu versetzen, damit Fahrradfahrer auf den Fahrradweg geführt werden, ohne im Kreuzungsbereich erst nach links abbiegen zu müssen. Dies würde die Gefahrenlage beim Linksabbiegen für Fahrradfahrer und Autofahrer erheblich entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.08.2011, ST 899 Aktenzeichen: 66 0
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