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Fußgängerampel am Niederräder Ufer in Höhe der Niederräder Brücke

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.05.2015, OM 4235 entstanden aus Vorlage: OF 1064/5 vom 07.04.2015 Betreff: Fußgängerampel am Niederräder Ufer in Höhe der Niederräder Brücke Der Magistrat wird gebeten, den Ampelmast der Lichtsignalanlage am Niederräder Ufer östlich der Niederräder Eisenbahnbrücke (in Höhe Wendehammer Schwanheimer Straße) für den Verkehr stadteinwärts (Richtung Osten) um einige Meter nach Westen zum Wendehammer Schwanheimer Straße zu versetzen und die Fahrbahnmarkierung entsprechend zu verändern. Begründung: Die oben angesprochene Lichtsignalanlage dient der sicheren Querung der Uferstraße für zu Fuß Gehende und Radfahrende, die vom Mainuferweg (Mainfeldstraße) über die Rampe zur Schwanheimer Straße und zur Eisenbahnbrücke wollen. Die Lichtsignalanlage steht allerdings ca. 30 Meter östlich der Einmündung in die Schwanheimer Straße und des Zugangs zum Mainuferweg. Das Versetzen des westlichen Ampelmastes würde die direkte Querung der Uferstraße ermöglichen. Zudem würde die oft zu beobachtende Situation vermieden, dass Fußgänger und Radfahrer die schraffierte Fläche in der Fahrbahnmitte als Aufstellfläche und Querungshilfe nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.10.2015, ST 1510 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 306 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1