Fußgängerampel am Niederräder Ufer in Höhe der Niederräder Brücke
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 29.05.2015, OM
4235 entstanden aus Vorlage:
OF 1064/5 vom
07.04.2015 Betreff: Fußgängerampel am Niederräder Ufer in Höhe
der Niederräder Brücke Der Magistrat wird gebeten, den
Ampelmast der Lichtsignalanlage am Niederräder Ufer östlich der Niederräder
Eisenbahnbrücke (in Höhe Wendehammer Schwanheimer Straße) für den Verkehr
stadteinwärts (Richtung Osten) um einige Meter nach Westen zum Wendehammer
Schwanheimer Straße zu versetzen und die Fahrbahnmarkierung entsprechend zu
verändern. Begründung: Die oben angesprochene Lichtsignalanlage dient der
sicheren Querung der Uferstraße für zu Fuß Gehende und Radfahrende, die vom
Mainuferweg (Mainfeldstraße) über die Rampe zur Schwanheimer Straße und zur
Eisenbahnbrücke wollen. Die Lichtsignalanlage steht allerdings ca. 30 Meter
östlich der Einmündung in die Schwanheimer Straße und des Zugangs zum
Mainuferweg. Das Versetzen des westlichen Ampelmastes würde die direkte Querung
der Uferstraße ermöglichen. Zudem würde die oft zu beobachtende Situation
vermieden, dass Fußgänger und Radfahrer die schraffierte Fläche in der
Fahrbahnmitte als Aufstellfläche und Querungshilfe nutzen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.10.2015, ST 1510
Stellungnahme des
Magistrats vom 15.02.2016, ST 306
Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1