Meine Nachbarschaft: Ludolfusstraße
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Straßenreinigungsgebühren Zeppelinallee
Antrag vom 25.01.2017, OF 217/2 Betreff: Straßenreinigungsgebühren Zeppelinallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, mit welcher Begründung die Anlieger der Zeppelinallee auf dem Abschnitt Ecke Sophienstraße bis Ecke Ludolfusstraße in die Reinigungsklasse V der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main eingestuft wurden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO II, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 335 2017 Die Vorlage OF 217/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrssicherheit Kreuzung Hansaallee/Miquelallee
Anregung an den Magistrat vom 16.01.2017, OM 1079 entstanden aus Vorlage: OF 200/2 vom 28.12.2016 Betreff: Verkehrssicherheit Kreuzung Hansaallee/Miquelallee Vorgang: OM 264/16 OBR 2; ST 1331/16 Der Magistrat wird gebeten, 1. die derzeitige Verkehrsführung und -regelung an der Kreuzung Hansaallee/Miquelallee inklusive Ampelschaltung für den Auto- und Fahrradverkehr stadteinwärts in einem Ortstermin mit dem Ortsbeirat 2 zu prüfen; 2. zu diesem Termin auch die Detailinformationen zur Vorlage ST 1331 aufzubereiten und dem Ortsbeirat 2 vorzustellen; 3. zu diesem Termin auch zu prüfen und zu berichten, wie das verkehrswidrige Parken auf dem Gehweg der Hansaallee (stadteinwärts) im Bereich vor der Kreuzung Hansaallee/Miquelallee unterbunden werden kann. Begründung: Wiederholte Hinweise von Bürgern auf entsprechende Probleme und Gefährdungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM 264 Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1331 Anregung an den Magistrat vom 24.04.2017, OM 1500 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 856 Aktenzeichen: 32 1
Mögliche Begrünung der Mulanskystraße
Antrag vom 28.12.2016, OF 197/2 Betreff: Mögliche Begrünung der Mulanskystraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Möglichkeit der Einrichtung von 1-3 "kleinen Begrünungsinseln" in der Mulanskystraße analog zur Situation in der Falkstraße; 2. Einrichtung von Schrägparken statt Längsparken und Auswirkung (inkl. der Maßnahme unter Nr. 1) auf die Gesamtzahl der Parkplätze in der Mulanskystraße; 3. Bewertung der Effekte aus Nr. 1 und 2 auf die Barrierefreiheit der (derzeit sehr breiten) Gehwege. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 16.01.2017, TO II, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 300 2017 Die Vorlage OF 197/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Chaotische Parksituation auf Höhe der Falkstraße 76 auflösen
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 997 entstanden aus Vorlage: OF 162/2 vom 11.11.2016 Betreff: Chaotische Parksituation auf Höhe der Falkstraße 76 auflösen Der Magistrat wird aufgefordert, die chaotische Parksituation auf Höhe des Straßenabschnittes der Falkstraße 76 (siehe Foto) mittels verstärkter Durchführung von Kontrollen durch die Stadtpolizei aufzulösen, um wieder einen zügigen Verkehrsfluss zu ermöglichen und gleichzeitig die Feuerwehrzufahrt der Franckeschule frei zu halten. Begründung: Seit geraumer Zeit wird die Kurve der Fahrbahn der Falkstraße, bedingt durch die Parkbuchten auf beiden Seiten der Straße, auf Höhe der Falkstraße 76 beidseitig so zugeparkt, dass die Fahrbahn der Einbahnstraße zusätzlich verengt wird. Zudem ist es dort im Falle eines Notfalls nicht möglich, die Feuerwehrzufahrt der Franckeschule, insbesondere werktags, zu nutzen. Bildliche Veranschaulichung der Parksituation Falkstraße 76: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 512 Aktenzeichen: 32 1
„Wild West im Westend“ beenden - südliche Siesmayerstraße umgestalten
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 992 entstanden aus Vorlage: OF 125/2 vom 14.10.2016 Betreff: "Wild West im Westend" beenden - südliche Siesmayerstraße umgestalten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die im Folgenden aufgelisteten Maßnahmen dazu geeignet sind, ein gleichberechtigtes und sicheres Nebeneinander aller Verkehrsteilnehmer im südlichen Teil der Siesmayerstraße sicherzustellen und gegebenenfalls darüber hinaus eigene Vorschläge zu erarbeiten: 1. Der Fußgänger-/Fahrradüberweg an der Kreuzung Siesmayerstraße/Bockenheimer Landstraße wird niveaumäßig angehoben. 2. An der Kreuzung Siesmayerstraße/Feldbergstraße wird an der südlichen Seite ebenfalls das Straßenniveau angehoben und ein Fußgängerüberweg geschaffen. 3. Im Rahmen eines Gesamtkonzeptes könnte, von Norden kommend, die Siesmayerstraße ab Kreuzung Feldbergstraße mittels Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit entsprechendem Zusatzzeichen nur noch für Busse, Taxis, Fahrräder und Anlieger passierbar gemacht werden. 4. An der Kreuzung Siesmayerstraße/Friedrichstraße wird die Regelung "Rechts-vor-Links" eingeführt. 5. Der Parkstreifen für Busse, etwa in Höhe Siesmayerstraße 21-25, wird in den Bereich zwischen Friedrich- und Feldbergstraße verlegt. Der bisherige Parkstreifen für Busse steht sodann für den allgemeinen Verkehr als Parkfläche zur Verfügung. Daher kann die Breite des seitherigen Parkstreifens verschmälert werden. 6. Zwischen der Feldbergstraße und der Bockenheimer Landstraße werden auf der Siesmayerstraße beidseitig Fahrradstreifen markiert. 7. Die Rechtsabbiegerspur an der Kreuzung Siesmayerstraße/Bockenheimer Landstraße entfällt und wird soweit möglich in Parkplätze umgewandelt. 8. An der Kreuzung wird ein vorgezogener Halteplatz für Fahrradfahrer markiert. Für Fahrradfahrer wird an dieser Kreuzung ein "Grüner Pfeil" angebracht. Um die derzeitige Situation real zu erfassen, sollte möglichst rasch eine Ortsbegehung der zuständigen Ämter mit dem Ortsbeirat 2 und interessierten Bürgerinnen und Bürgern s tattfinden. Begründung: Im südlichen Bereich der Siesmayerstraße ist derzeit kein gleichberechtigtes Nebeneinander von Fußgängern, Fahrradfahrern und Kraftfahrzeugverkehr möglich. Bildet sich wegen einer roten Ampel an der Kreuzung Siesmayerstraße/Bockenheimer Landstraße ein Rückstau, so nutzen sehr viele Radfahrer ab der Siesmayerstraße 9 den Fußweg, teilweise auch mit ungebremster Geschwindigkeit, und gefährden damit Fußgänger. Eine Art Wettrennen ist zu beobachten, wenn die Ampel an der Kreuzung Mendelssohnstraße/Bockenheimer Landstraße Grün anzeigt und Rad- und Autofahrer versuchen, als Erster die Siesmayerstraße zu erreichen, da dort ein Nebeneinanderfahren nicht möglich ist. Oft weichen dann Radfahrer auf den Fußweg an der Siesmayerstraße aus und gefährden somit ebenfalls Fußgänger. Diesem soll mit dem erhöhten Niveau des Fußgängerüberwegs (Punkt 1. der Anregung) begegnet werden. Mit den Maßnahmen aus Punkt 2. und 3. soll der Verkehr zwischen Feldbergstraße und Bockenheimer Landstraße ausgedünnt werden, da dieser Bereich derzeit nicht geeignet ist, die große Anzahl an Verkehrsteilnehmern gleichberechtigt aufzunehmen. Die Siesmayerstraße ist in Stoßzeiten zu einem Schleichweg für den Durchgangsverkehr von der Miquelallee in Richtung Bornheim geworden. Um das bestehende "Tempo 30" zu unterstützen, wird die "Rechts-vor-Links"-Regelung an der Feldbergstraße eingeführt (Punkt 4.). Der unter Punkt 5. erwähnte Parkstreifen für Busse wird überraschenderweise so gut wie nie von solchen genutzt, daher kann er in diesem Bereich durch einen Parkstreifen für Pkw ersetzt und die derzeitige Breite des Parkstreifens verringert werden. Es entsteht dadurch genügend Platz, um einen Fahrstreifen für den Fahrradverkehr zu markieren. Gleiches soll auf der gegenüberliegenden Seite der Siesmayerstraße erfolgen, um dem Radverkehr seinen Platz auf der Fahrbahn zu verdeutlichen. Durch die vorbezeichneten Maßnahmen wird der Verkehr im südlichen Abschnitt der Siesmayerstraße ausgedünnt. Eine eigene Rechtsabbiegerspur zur Bockenheimer Landstraße erübrigt sich somit und diese kann zu Parkplätzen umgewandelt werden (Punkt 7.). Dadurch soll auch das verbotswidrige Parken im Bereich Bockenheimer Landstraße 92 (Platz vor dem Steakhaus) unterbunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 692 Antrag vom 24.04.2017, OF 275/2 Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1688 Antrag vom 27.04.2018, OF 547/2 Auskunftsersuchen vom 14.05.2018, V 874 Aktenzeichen: 32 1
Umgestaltung Leipziger Straße zwischen den Straßen „Am Weingarten“ und „Markgrafenstraße“
Antrag vom 06.11.2016, OF 171/2 Betreff: Umgestaltung Leipziger Straße zwischen den Straßen "Am Weingarten" und "Markgrafenstraße" Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob folgende Maßnahmen in einem Konzept für eine teilweise Umgestaltung der Leipziger Straße umsetzbar sind: - Der Bereich zwischen den Straßen Am Weingarten und Markgrafenstraße wird zunächst probeweise für den Kraft- und Autoverkehr gesperrt. - Für den Fall der dauerhaften Sperrung des Bereichs zwischen den Straßen Am Weingarten und Markgrafenstraße soll eine planerische Neugestaltung des Platzes konzipiert werden, in der der Bereich als modernes und attraktives Zentrum der Leipziger Straße wahrgenommen wird, das aufgrund seiner Gestalt und Gewerbeangebote zum Verweilen einlädt. - Der Kraftverkehr der Leipziger Straße wird durch die Straße Am Weingarten auf die Sophienstraße aus dem Quartier heraus geführt. Hierfür wird die Einbahnstraßenregelung in der Wurmbachstraße umgekehrt, so dass diese Straße nicht mehr von der Straße Am Weingarten befahrbar ist. - In der Rohmerstraße wird die Einbahnstraßenregelung umgekehrt, so dass sie als Sackgasse an der Leipziger Straße endet. Falls weitere bzw. alternative verkehrstechnische Maßnahmen vom Dezernat als erforderlich angesehen werden, wird der Magistrat gebeten, diese in seinem Bericht aufzuführen. Begründung: Eine moderne Gestaltung des benannten Bereiches soll die Attraktivität der Leipziger Straße als Einkaufsstraße, aber auch für die Anwohnerinnen und Anwohner erhöhen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 28.11.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 171/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 16.01.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 171/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen SPD (= Annahme)
Ampelanlagen für Seh- und Hörgeschädigte
Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 832 entstanden aus Vorlage: OF 133/2 vom 07.10.2016 Betreff: Ampelanlagen für Seh- und Hörgeschädigte Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampelanlagen - in der Leonardo-da-Vinci-Allee zur Straßenbahnhaltestelle "Rebstockbad"; - ab der Leonardo-da-Vinci-Allee bis in den Rebstockpark (alt); - an der Kreuzung der Bockenheimer Landstraße zur Senckenberganlage; - an der Kreuzung Adalbertstraße zur Gräfstraße (Bockenheimer Warte); - an der Kreuzung Schloßstraße zur Adalbertstraße (Richtung Westbahnhof); - an der Kreuzung Sophienstraße zur Franz-Rücker-Allee; - an der Kreuzung Ginnheimer Landstraße zur Schloßstraße mit Drückern ausgestattet werden können, die sowohl akustische Signale und möglichst auch Vibrationen ausgeben können. Sollte dies umsetzbar sein, wird der Magistrat um zeitnahe Umsetzung gebeten. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, bei Neu- und Umplanungen von Ampelanlagen diese gleich mit Ampeldrückern mit akustischem Signal sowie Vibration auszustatten. Begründung: Blinde und/oder hörgeschädigte Menschen in unserer Stadt können die Signale der Ampeln nicht oder nur schwer wahrnehmen. Diesen Bürgerinnen und Bürgern könnten entsprechende Ampeln ermöglichen, ohne Gefahr und/oder fremde Hilfe die Straße zu überqueren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 290
Das Gebäude der ehemaligen Druckerei Dondorf an der Ecke Sophienstraße/Senckenberganlage als letztes erhaltenes Industriedenkmal unter Denkmalschutz stellen
Anregung vom 31.10.2016, OA 86 entstanden aus Vorlage: OF 127/2 vom 11.10.2016 Betreff: Das Gebäude der ehemaligen Druckerei Dondorf an der Ecke Sophienstraße/Senckenberganlage als letztes erhaltenes Industriedenkmal unter Denkmalschutz stellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das um 1890 erbaute Gebäude der ehemaligen Druckerei Dondorf an der Ecke Sophienstraße/Senckenberganlage (inklusive des Schornsteins) unter Denkmalschutz zu stellen. Begründung: Bei dem Gebäude der ehemaligen Druckerei Dondorf an der Ecke Sophienstraße/ Senckenberganlage handelt es sich um das letzte erhaltene Industriedenkmal des Westends. Das um 1890 gebaute viergeschossige Gebäude wird einseitig durch einen resalitartigen Kopfbau begrenzt. Der Schornstein zeichnet sich durch ein Klinkermuster aus, das an die Muster der ehemaligen Spielkarten erinnert. Die Backsteinfassade hat Segmentbogenfenster mit Lisenen und wird unter dem Traufgesims durch kleinere Fenster verbunden. In der ehemaligen Druckerei Dondorf wurden früher Spielkarten, Lampenschirme, Wertpapiere und Banknoten hergestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.02.2017, B 50 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 09.11.2016 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.12.2016, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 86 wird abgelehnt. Abstimmung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) FDP (= vereinfachtes Verfahren) CDU, SPD und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Der Vorsitzende stellt fest, dass die Vorlage OA 86 keine Mehrheit erhalten hat und somit zunächst abgelehnt ist. Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2016, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 86 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2016, TO II, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage OA 86 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 869, 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2016 Aktenzeichen: 60 3
Barrierefreiheit im Ortsbezirk - Kreuzung Franz-Rücker-Allee/Sophien- und Juliusstraße
Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 820 entstanden aus Vorlage: OF 122/2 vom 13.10.2016 Betreff: Barrierefreiheit im Ortsbezirk - Kreuzung Franz-Rücker-Allee/Sophien- und Juliusstraße Der Magistrat wird aufgefordert, an folgenden Querungsbereichen der Kreuzung Franz-Rücker-Allee/Sophien- und Juliusstraße die Barrierefreiheit mit nachfolgend aufgeführten Maßnahmen zu verbessern oder neu einzurichten: 1. Absenkung der Bürgersteige beim Übergang an der Ampel Juliusstraße. 2. Absenkung der Bürgersteige beim Übergang Franz-Rücker-Allee (von der Max-Beckmann-Schule zur Straßenbahnhaltestelle der Linie 16 gegenüber), hier insbesondere im Bereich der Verkehrsinsel. 3. Ebenfalls Absenkung der Bürgersteige beim Ampelübergang Sophienstraße am Eckhaus Juliusstraße zur gegenüberliegenden Seite. Begründung: Der Handlungsbedarf für diese Maßnahmen liegt hier im wahrsten Sinne des Wortes "auf der Straße". Besonders die Mittelinsel auf der Franz-Rücker-Allee können Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer nur im gefahrvollen Einsatz umfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 105 Aktenzeichen: 66 0
Tempo30-Zone Hedwig-Dransfeld-Straße wieder kennzeichnen
Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 831 entstanden aus Vorlage: OF 123/2 vom 13.10.2016 Betreff: Tempo-30-Zone Hedwig-Dransfeld-Straße wieder kennzeichnen Der Magistrat wird aufgefordert, am Beginn der Zufahrt in die Hedwig-Dransfeld-Straße von der Sophienstraße aus das Verkehrszeichen "Tempo-30-Zone" wieder anzubringen. Begründung: Der Hinweis war bereits vorhanden, fehlt aber seit einiger Zeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 184 Aktenzeichen: 32 1
Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten
Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 830 entstanden aus Vorlage: OF 121/2 vom 15.09.2016 Betreff: Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, 1. den nördlichen Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße mit einer besseren farblichen Markierung zu versehen, sonst landen Ortsfremde bei Dunkelheit evtl. im Taxistand (Bild 1); 2. den in den Fahrradweg hineinreichenden Abfallkorb so zu befestigen, dass er nicht in den Fahrradweg hineinreicht bzw. zusammen mit dem Taxihalteplatzschild an einem anderen Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen (Bild 2); 3. das Schild Fahrradweg an einem anderen Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen (Bild 2); 4. den Mast mit Warnbarke und Hinweisschild am dahinterliegenden Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen (Bild 3); 5. eine farbliche Markierung der Bushaltestelle, evtl. mit einer Haltelinie, vorzunehmen, damit die Fahrradlenker bei einem haltenden Bus nicht die ein- und aussteigenden Fahrgäste gefährden. Begründung: Dieser stark frequentierte Abschnitt und leider sehr schmale Fahrradweg hat an einigen Stellen Beeinträchtigungen aufzuweisen. Durch die nicht vorhandene farbliche Hervorhebung und speziell bei Dunkelheit übersieht man die Kurve vor dem Taxistand vor der Uni-Bibliothek und landet im Taxistand, besonders wichtig für Ortsfremde. Ein Stück weiter ragt ein Abfallbehälter in den Weg und dahinter noch ein extra Schild "Fahrradweg" mit der Befestigungsstange. Kurz vor der Bushaltestelle ist das Schild "Fahrradweg/Fußgänger" und eine Warnbarke an einem eigenen Mast befestigt, diese Schilder finden sicherlich an dem dahinterliegenden Mast Platz. Im weiteren Weg folgt die Bushaltestelle, vor der bei einem haltenden Bus eigentlich gehalten werden sollte. Dies sollte durch eine entsprechende farbliche Markierung gekennzeichnet werden, damit ein- und aussteigende Fahrgäste nicht gefährdet werden. Kleine Maßnahmen, die die Verkehrssicherheit für alle Beteiligten erhöhen und den Schilderwald reduzieren würden. Bild 1 Bild 2 Bild 3 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 513 Antrag vom 13.09.2018, OF 646/2 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3865 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 13.03.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2
Radverkehr sicherer machen: Botanischer Garten/Palmengarten
Anregung an den Magistrat vom 10.10.2016, OM 734 entstanden aus Vorlage: OF 106/2 vom 22.09.2016 Betreff: Radverkehr sicherer machen: Botanischer Garten/Palmengarten Der Magistrat wird gebeten, am Radweg zwischen Botanischem Garten und Palmengarten an den Kurven und der Einmündung Miquelallee Spiegel anzubringen, damit Radfahrer und Fußgänger den Gegenverkehr besser berücksichtigen können und gefährliche Situationen verringert werden. Begründung: Der stark befahrene Radweg hat zwei Kurven, die wegen der hohen Hecken nicht einsehbar sind. Im Moment behelfen sich Radfahrer durch Klingeln, indem sie dem Gegenverkehr ihr Kommen ankündigen, Spiegel könnten hier eine wirksamere Lösung sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 287 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2
Verbotswidriges Parken in der Basaltstraße unterbinden
Anregung an den Magistrat vom 10.10.2016, OM 729 entstanden aus Vorlage: OF 96/2 vom 26.09.2016 Betreff: Verbotswidriges Parken in der Basaltstraße unterbinden Der Magistrat wird aufgefordert, das in der Regel permanente verbotswidrige Parken in der Basaltstraße, linksseitig im Bereich der Einmündung von der Sophienstraße bis zur "Gewegsnase" etwa vor dem Haus Basaltstraße 58, durch geeigneten Maßnahmen zu unterbinden. Auf der benannten "Gehwegnase" sollen Fahrradanlehnbügel installiert werden, die Querung der Straße durch Fußgängerinnen und Fußgänger aber möglich bleiben. Begründung: Durch verbotswidriges Parken wird die Basaltstraße im genannten Bereich so sehr zugestellt, dass ein Durchkommen des Rettungsdienstes nur sehr schwer und der Feuerwehr komplett unmöglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 110 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 618 Aktenzeichen: 32 3
Begrünung der Eschersheimer Landstraße - mehr Bäume für das Nordend
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2016, OM 550 entstanden aus Vorlage: OF 75/3 vom 24.08.2016 Betreff: Begrünung der Eschersheimer Landstraße - mehr Bäume für das Nordend Der Magistrat wird gebeten, die Fläche des fast ein Meter breiten Betonstreifens zwischen der rechten und linken Fahrspur in der Mitte der Eschersheimer Landstraße, der in der Höhe von der Cronstettenstraße bis Miquellallee vorhanden ist, ähnlich der parallel verlaufenden Hansaallee umzugestalten und mit Bäumen zu bepflanzen. Begründung: Die Bäume würden auf dieser stark befahrenen Hauptstraße Schadstoffe, Staub und Lärm reduzieren und einen ökologischen sowie gesundheitsfördernden Beitrag für ein gesundes Klima im dicht besiedelten Nordend leisten. Derzeit wird oben genannter Betonstreifen zur Verlegung neuer Rohre aufgerissen und könnte, statt anschließend wieder versiegelt zu werden, mit Bäumen neu gestaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1753 Aktenzeichen: 67 0
Kreuzungsbereich Sophienstraße und Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Zugang zur BUGA neu ordnen
Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 394 entstanden aus Vorlage: OF 75/2 vom 10.08.2016 Betreff: Kreuzungsbereich Sophienstraße und Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Zugang zur BUGA neu ordnen Der Magistrat wird aufgefordert, den gesamten Querungsbereich der Kreuzung Sophienstraße und Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße mit verkehrssichernden Maßnahmen so neu zu ordnen, dass umfassend gesicherte Abläufe für alle am Verkehr Beteiligten garantiert sind. Hierbei ist besonders darauf zu achten, dass 1. derzeit bestehende Gefahrenpunkte, wie das verkehrswidrige und gefährdende Überholen des 34er Busses an der Haltestelle Richtung Dornbusch oder die veraltete Technik der Fußgängersignalanlage, ausgeräumt werden; 2. die Neuordnung so gestaltet wird, dass sie den Anforderungen eines sicheren Schulweges mit gefahrlosen Querungshilfen gerecht wird; 3. der Maßnahmenplanung zeitnah ein Ortstermin mit beteiligten Ämtern, Schule und Schulbehörde, Polizei, Elternvertretern und Ortsbeirat vorangestellt wird. Begründung: Neben der bisher schon regen Frequentierung wird der Kreuzungsbereich aller Voraussicht nach im kommenden Jahr zusätzlich den Anforderungen eines sicheren Schulwegs (Auslagerung der Franckeschule hinter die FTG) genügen müssen. In diesem Zusammenhang macht es Sinn, den gesamten Querungsbereich noch einmal auf mögliche Verbesserungen hin zu überprüfen. Zwar ist der Magistrat in der Vergangenheit schon Anregungen des Ortsbeirates gefolgt und hat Unsicherheiten an besagter Kreuzung entschärft (stationäre Rotlichtüberwachung, Polizeikontrollen, Verengung der Rechtsabbiegerspur in der Sophienstraße), dennoch ist die verkehrliche Sicherheit im gesamten Kreuzungsbereich immer noch verbesserungswürdig. So ist hinsichtlich einer evtl. Modernisierung der derzeitigen, vom Magistrat selbst als "veraltet" bezeichneten Fußgängersignalanlage noch nichts bekannt. Auch wird der 34er Bus Richtung Dornbusch an der Haltestelle vermehrt riskant überholt. Derartige Überholmanöver haben auch an der Haltestelle Richtung Kirchplatz zugenommen - dort wird die Mittelinsel umfahren und der entgegenkommende Verkehr sowie querende Fußgänger gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1541 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2642 Antrag vom 11.02.2018, OF 504/2 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2756 Aktenzeichen: 32 1
Kreuzung Leipziger Straße/Landgrafenstraße/Wildunger Straße verbessern
Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 393 entstanden aus Vorlage: OF 72/2 vom 09.08.2016 Betreff: Kreuzung Leipziger Straße/Landgrafenstraße/Wildunger Straße verbessern Der Magistrat wird aufgefordert, im Kreuzungsbereich an der Landgrafenstraße und Wildunger Straße sowie auf der Leipziger Straße an beiden Einmündungsbereichen Haltelinien wie beispielsweise an der Kreuzung Kettenhofweg/Schumannstraße aufzubringen. Begründung: Im Kreuzungsbereich Leipziger Straße/Landgrafenstraße/Wildunger Straße treffen sich Fußgänger, Fahrradfahrer und der motorisierte Verkehr aus allen Richtungen. Dies hat zur Folge, dass es sehr häufig zu missverständlichen Situationen kommt, wer wem die Vorfahrt zu gewähren hat. Insbesondere motorisierte Fahrzeuglenker, die die Kreuzung ansteuern, können oftmals nicht alle Einmündungen überblicken und treffen die falsche Entscheidung, sodass Fußgänger und Fahrradfahrer übersehen werden. Auch Fahrradfahrer halten sich nicht immer an das Rechts-vor-Links-Gebot und übersehen andere Verkehrsteilnehmer. Die Haltelinien sollen allen rollenden Verkehrsteilnehmern die Gefährlichkeit dieser Kreuzung vor Augen führen und sie zu mehr Achtsamkeit auffordern. Insbesondere sollen sie auf die Grundregel in Tempo-30-Zonen, Fußgänger haben immer "Vorfahrt", hinweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1540 Aktenzeichen: 32 1
Ampelschaltung Hansa-/Miquelallee
Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM 264 entstanden aus Vorlage: OF 53/2 vom 08.06.2016 Betreff: Ampelschaltung Hansa-/Miquelallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampelschaltung an der Kreuzung Hansa-/Miquelallee insbesondere auf den beiden Linksabbiegerspuren stadtauswärts besser an die Verkehrsströme angepasst werden kann. Ziel sollte es sein, den immensen morgendlichen und abendlichen Rückstau zu reduzieren. Begründung: Mögliche Verbesserung des Verkehrsflusses. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1331 Anregung an den Magistrat vom 16.01.2017, OM 1079 Aktenzeichen: 32 1
Zustand der Wege im Bereich der Bockenheimer Sportplätze
Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM 254 entstanden aus Vorlage: OF 32/2 vom 08.06.2016 Betreff: Zustand der Wege im Bereich der Bockenheimer Sportplätze Der Magistrat wird beauftragt, den Zugang zu den Bockenheimer Sportplätzen westlich der Sophienstraße, der bei längeren Regenfällen überschwemmt und damit unbegehbar ist - zunächst nur im Abschnitt zwischen der FTG-Sportfabrik und dem Gelände des Kleingartenvereins Marbachweg II und unter Berücksichtigung der geplanten Auslagerung der Franckeschule -, instand zu setzen. Im weiteren Verlauf des Weges sollen zumindest an den Bänken Abfallkörbe aufgestellt werden , um einer Vermüllung des Geländes, das regelmäßig auch von vielen Freizeitsportlerinnen und Freizeitsportlern genutzt wird, entgegenzuwirken. Begründung: Es gibt bereits seit mehreren Jahren Beschwerden über den Zustand des Zugangs, der insbesondere für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer sowie Personen mit Kinderwagen unzumutbar ist. Eigentümerin der Wege im Bereich der Sportplätze ist die Stadt Frankfurt, der somit auch die Verkehrssicherungspflicht obliegt. Offenbar scheitert die Sanierung - unter Berücksichtigung der jeweils maßgeblichen Budgetierung - bisher an unterschiedlichen Vorstellungen der beteiligten Ämter. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2016, ST 1478 Antrag vom 03.04.2017, OF 264/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 31.10.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2
Barrierefreiheit im Ortsbezirk zum Zweiten: Bordsteinabsenkungen an Fußgängerüberwegen
Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM 271 entstanden aus Vorlage: OF 42/2 vom 10.06.2016 Betreff: Barrierefreiheit im Ortsbezirk zum Zweiten: Bordsteinabsenkungen an Fußgängerüberwegen Der Magistrat wird aufgefordert, an den Fußgängerüberwegen 1. vor der Kreuzung Leipziger Straße/Marburger Straße (Höhe Leipziger Straße 81) eine Bordsteinabsenkung zu veranlassen, damit der Überweg barrierefrei genutzt werden kann; 2. an der Kreuzung Am Weingarten/Sophienstraße eine Bordsteinabsenkung zu veranlassen, damit der Überweg barrierefrei genutzt werden kann. Begründung: zu 1.: Bei der Erneuerung der Fahrbahndecke der Leipziger Straße wurde die Bordsteinabsenkung versäumt und muss nun nachgeholt werden. zu. 2.: Altbestand Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1174 Aktenzeichen: 66 2
Barrierefreiheit im Ortsbezirk zum Ersten: Zugang Grünstreifen Zeppelinallee
Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM 257 entstanden aus Vorlage: OF 38/2 vom 10.06.2016 Betreff: Barrierefreiheit im Ortsbezirk zum Ersten: Zugang Grünstreifen Zeppelinallee Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. wie ein barrierefreier Zugang in den Grünstreifen zwischen der Zeppelinallee aus Richtung Blanchardstraße kommend gewährleistet werden kann; 2. wie ein barrierefreier Zugang in den Grünstreifen zwischen der Zeppelinallee aus Richtung Hans-Sachs-Straße kommend gewährleistet werden kann, ohne jeweils dabei die Kindersicherungseinrichtungen außer Funktion zu setzen. Begründung: Im Moment wird Menschen, die auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind, der barrierefreie Zugang in den Grünstreifen, der sich ob seiner hohen Aufenthaltsqualität großer Beliebtheit erfreut, auf mehreren Hundert Metern verwehrt. Weder der Zugang direkt an der Kreuzung Blanchardstraße/Zeppelinallee noch der Zugang, welcher sich in gewissem Abstand rechts davon befindet, sind barrierefrei. Bei dem Zugang aus Richtung Hans-Sachs-Straße kommend ist zum einen der Bordstein viel zu hoch und die Anbringung der sogenannten Drängelgitter verhindert, dass Nutzer von Rollstühlen und Eltern mit Kinderwagen ab einer gewissen Größe die Grünfläche betreten/befahren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1411 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 529 Antrag vom 02.07.2021, OF 118/2 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 466 Aktenzeichen: 67 0
Barrierefreiheit im Ortsbezirk zum Dritten: Kreuzung Blanchardstraße/Georg-Speyer-Straße
Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM 260 entstanden aus Vorlage: OF 43/2 vom 10.06.2016 Betreff: Barrierefreiheit im Ortsbezirk zum Dritten: Kreuzung Blanchardstraße/Georg-Speyer-Straße Der Magistrat wird aufgefordert, die sogenannten Gehwegnasen im Bereich der Kreuzung Blanchardstraße/Georg-Speyer-Straße mit geeigneten Maßnahmen gegen verbotswidriges Parken zu schützen. Hierbei setzt der Ortsbeirat auf die Kreativität des zuständigen Amtes jenseits von Stahlabweisern. An dieser Stelle können sehr gerne Sitzbank, Federwippe, Fahrradanlehnbügel, Pflanzkübel et cetera zum Einsatz kommen. Begründung: Bei der Sanierung der Georg-Speyer-Straße wurden an dieser Kreuzung Gehwegnasen angebracht, um besonders alten Menschen, Menschen mit Behinderungen und Kindern das Überqueren der Straßen barrierefrei und gut einsehbar zu ermöglichen. Das regelmäßige Zuparken der Gehwegnasen durch Kraftfahrzeuge verhindert dies leider allzu oft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1328 Aktenzeichen: 66 5
Änderung der Vorfahrtsregelung Kreuzung Leipziger Straße/Landgrafenstraße/Wildunger Straße aufgrund Unfallgefahr für Fahrradfahrer
Antrag vom 05.06.2016, OF 45/2 Betreff: Änderung der Vorfahrtsregelung Kreuzung Leipziger Straße/Landgrafenstraße/Wildunger Straße aufgrund Unfallgefahr für Fahrradfahrer Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Vorfahrtregelung an der Kreuzung Leipziger Straße / Landgrafenstraße / Wildunger Straße durch Aufstellen des Straßenverkehrszeichens 205 "Vorfahrt gewähren" oder des Straßenverkehrszeichens 205 "Halt! Vorfahrt gewähren" jeweils für die Landgrafenstraße / Wildunger Straße zu kennzeichnen und somit zu ändern; sowie die Leipziger Straße entsprechend an dieser Stelle mit dem Straßenverkehrszeichens 306 "Vorfahrtsstraße" und im weiteren Verlauf mit dem Straßenverkehrszeichens 307 "Ende der Vorfahrtstraße" zu kennzeichnen. Begründung: Es kommt immer wieder an dieser Kreuzung zu gefährlichen Situationen zwischen Auto- und Fahrradfahrern. Insbesondere Autofahrer, die aus der Landgrafenstraße kommend auf die Leipziger Straße einbiegen haben, rechnen häufig nicht mit denen aus Ihrer Sicht von links kommenden Fahrradfahrer auf der Leipziger und schneiden den Radfahrern so den Weg. Dies selbst dann, wenn die Radfahrer, die die Leipziger Straße in Richtung Bockenheimer Warte befahren, die Vorfahrt der Autofahrer an dieser Kreuzung beachten. Es besteht häufig akute Unfallgefahr. Durch eine Änderung der Vorfahrtsregel soll an dieser Stelle die Straßenverkehrssicherheit erhöht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 27.06.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 45/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, 1 LINKE. und Piraten gegen SPD (= Annahme) bei einer Enthaltung LINKE.
Bewohnerparken rund um die Walter-vom-Rath-Straße
Anregung an den Magistrat vom 18.01.2016, OM 4884 entstanden aus Vorlage: OF 841/2 vom 30.12.2015 Betreff: Bewohnerparken rund um die Walter-vom-Rath-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Straßenkarree Hansaallee/Am Grünhof/Eschersheimer Landstraße/Miquelallee und somit insbesondere auch für die darin liegenden Straßen Walter-vom-Rath-Straße und Duisbergstraße Bewohnerparken eingerichtet werden kann. Bei positivem Prüfungsergebnis ist die Maßnahme umzusetzen. Begründung: Bitte von Anwohnern, die kaum über Ausweichmöglichkeiten in umliegenden Straßen verfügen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2016, ST 615 Aktenzeichen: 61 1
Akustische Ampelanlagen in Bockenheim
Anregung an den Magistrat vom 18.01.2016, OM 4887 entstanden aus Vorlage: OF 845/2 vom 30.12.2015 Betreff: Akustische Ampelanlagen in Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, den Planungsstand hinsichtlich der Um- bzw. Nachrüstung von Ampelanlagen mit akustischen Signalen an den folgenden Standorten mitzuteilen: 1. Ampelanlage Kreuzung Adalbertstraße/Schloßstraße, um von der Haltestelle der Linie 16 zum Westbahnhof hin- und zurückzukommen, 2. Ampelanlage bei der Haltestelle der Linie 16 "Bockenheimer Warte", um zur U-Bahn-Station zu kommen, 3. Ampelanlage Kreuzung Zeppelinallee/Bockenheimer Landstraße, 4. Ampelanlage Kreuzung Sophienstraße/Franz-Rücker-Allee/Juliusstraße, 5. Ampelanlage Kirchplatz Bockenheim, 6. Ampelanlage bei der Haltestelle der Linie 16 "Markus-K rankenhaus". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2016, ST 651
Die Adickesallee soll wieder eine Allee mit Mittelgrünstreifen werden
Betreff: Die Adickesallee soll wieder eine Allee mit Mittelgrünstreifen werden Die Magistrat wird gebeten, 1. im Rahmen des vorgesehenen Bebauungsplanes Nr. 891 - Nördliche Adickesallee/Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion - dafür Sorge zu tragen, dass die Adickesallee den Charakter einer Allee mit begrüntem Mittelstreifen erhält; und 2. dabei die vorhandenen beiden Richtungsfahrbahnen nach Westen (stadtauswärts) einschließlich Baumbestand, Radweg und Fußweg etwas weiter nach Norden auf den dort vorhandenen öffentlichen Grund und bislang dort vorgesehene Vorgartenzonen zu verlegen, um genügend Raum für einen begrünten Mittelstreifen zwischen den Richtungsfahrbahnen der Straße zu schaffen; und 3. dabei vorhandenen Baumbestand auf der Nordseite der Adickesallee wo notwendig zu versetzen und so nachhaltig zu erweitern, dass auch dort ein durchgehender einheitlicher Alleencharakter mit Baumbestand geschaffen wird. Begründung: Der vorliegende Bebauungsplanentwurf vom 04.08.2014, auf welchem die Vorlage M 173 beruht, sieht hinsichtlich der Grünflächen der Adickesallee deutlich ausbaufähige und -bedürftige Bestimmungen vor. Einerseits wird festgestellt, dass es sich u.a. beider Allee entlang der Adickesallee um ein nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 13 Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz geschütztes Biotop handelt. Dabei werden Straßenbäume als wichtiges "lineares Vernetzungselement" entlang der Adickesallee ausdrücklich anerkannt. Andererseits beschränkt sich der Entwurf des Bebauungsplanes gleichwohl nur auf minimale Maßnahmen zur Betonung und zum Ausbau des ohnehin derzeit eher fragmentarischen Alleencharakters der Adickesallee. Dies geschieht dadurch, indem nur eine bescheidene Verstärkung der Durchgrünung im östlichen Teil zwar angedacht, aber nicht konsequent durchgeregelt wird. Dies wurde auch unter Punkt 3 in der Stellungnahme des Magistrats ST 98 vom 16.01.2015 (zu Anregung OBR 3 OM 3574, entstanden aus Vorlage der CDU OF 652/3 vom 28.08.2014) nicht mit inhaltlichen Erweiterungen oder Ergänzungen versehen, um den Anregungen des Ortsbeirates Rechnung zu tragen. In dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes wird z.B. für den Fall des (vorgesehenen) späteren Wegfalls der heutigen Tankstelle Adickesallee Ecke Eckenheimer Landstraße zu Gunsten einer Erweiterung der Deutschen Nationalbibliothek zum Thema Durchgrünung nur eine private (!) "Vorgartenzone" erwähnt, deren Zusammenhang mit der benachbarten Allee allerdings eher im Dunklen bleibt. Ähnlich lückenhaft geregelt ist eine weitere schmalere "Vorgartenzone" im Bereich der ehemaligen Oberfinanzdirektion. Was in den sogenannten Vorgartenzonen konkret geschehen soll, ist nicht geregelt, insbesondere nicht ein konkret festgelegter Ausbau oder wenigstens eine Förderung eines zusammenhängenden Alleencharakters der Adickesallee. Ein begrünter Mittelstreifen der Adickesallee ist bislang überhaupt nicht vorgesehen. Städtebaulich wäre der Ausbau des Alleencharakters der Adickesallee mit begrüntem Mittelstreifen ein echter Gewinn für Frankfurt als westliches Entree in der Verlängerung der Miquelallee. Ein so neu geschaffener klassischer Alleencharakter der Adickesallee mit begrüntem Mittelstreifen würde dann in der Verlängerung nach Osten durch die Nibelungenallee eindrucksvoll fortgesetzt. Insgesamt ist festzustellen, dass mit der Vorlage M 173 der Bebauungsplanentwurf vom 04.08.2014 u.a. zwar für Teilflächen die zulässige Grundflächenzahl auf 0,5 an Stelle von bisher 0,4 erhöht wurde. Eine nachhaltige Verbesserung der vorgesehenen Durchgrünung des Plangebietes gegenüber dem Entwurf ist nicht festzustellen. Anregungen des Ortsbeirates 3 zu diesem Thema wurden bislang im Ergebnis nicht umgesetzt. Der Ortsbeirat 3 hatte bereits mit der Anregung OM 3201 "Grüne Allee" vom 25.08.2014 (entstanden aus Antrag der CDU OF 616 vom 05.06.2014) den Magistrat um Prüfung und Bericht gebeten, früher vorgesehene Abstandsflächen wegen des jetzt nicht mehr vorgesehenen Baus eines Alleentunnels nunmehr dauerhaft als Grün- und Freiflächen am Alleenring und damit auch an der Adickesallee freizuhalten. Dazu hat der Magistrat mit Stellungnahme ST 1091 vom 25.08.2014 geantwortet, indem er nachrichtlich Inhalte des zeitlich unmittelbar vorangegangenen Bebauungsplanentwurfes referierte, ohne auf die hier noch einmal konkretisierten vorgebrachten Bedenken und Anregungen abzustellen oder diesen nachzukommen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.10.2015, M 173 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 3 am 12.11.2015, TO I, TOP 44 Beschluss: 1. Die Vorlage M 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 897/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 3 am 10.12.2015, TO I, TOP 45 Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 897/3 dahin gehend ab, dass die Vorlage als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden soll. Beschluss: 1. Der Vorlage M 173 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 897/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, 2 SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Kreuzungsbereich und Grünflächen Zeppelinallee/Bernusstraße/Cretzschmarstraße
Anregung an den Magistrat vom 02.11.2015, OM 4636 entstanden aus Vorlage: OF 787/2 vom 09.10.2015 Betreff: Kreuzungsbereich und Grünflächen Zeppelinallee/Bernusstraße/Cretzschmarstraße Der Magistrat wird aufgefordert, im oben angeführten Bereich folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Die "Bepollerung" an beiden Seiten der Grünfläche ist nicht mehr durchgängig erhalten (siehe Bilder 1 und 2). Die übrig gebliebenen Pfosten sollen nun an der Seite zusammengefasst in Richtung Franz-Rücker-Allee angebracht werden. Auf der Seite des Spielplatzes werden Fahrradanlehnbügel angebracht; 2. Die Sperrfläche samt Pfosten an der Ecke Zeppelinallee/Bernusstraße ist so zu gestalten, dass sie den ihr eigentlich zugedachten Zweck auch erfüllen kann, was derzeit offensichtlich nicht der Fall ist (siehe Bilder 3 und 4); 3. Ähnliches gilt für den gegenüberliegenden Kreuzungsbereich Zeppelinallee/ Cretzschmarstraße. Hier sind besonders auf der linken Seite (Fahrtrichtung Franz-Rücker-Allee) geeignete Maßnahmen zu treffen, die ein verbotswidriges Parken bis in den Kreuzungsbereich hinein verhindern. Begründung: Im angesprochenen Bereich ist immer wieder verbotswidriges Parken bis weit in den Kreuzungsbereich und in die Grünflächen zu beobachten. Mit den geforderten Maßnahmen wird dies künftig verhindert. Der Spielplatz, der sich in unmittelbarer Nähe zum Kreuzungsbereich befindet, ist nach seiner Sanierung durch die Stadt einer der schönsten im Ortsbezirk und daher sehr beliebt und hoch frequentiert. Ein besonderes Augenmerk ist daher auf die Sicherheit der vielen Kinder zu richten, die diesen Spielplatz besuchen. Anlage Anlage 1 (ca. 937 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2016, ST 189 Aktenzeichen: 32 1
Aufnahme der Ampelanlage Miquelallee/Ecke Ditmarstraße in den Leitplan bei Ausfall von Ampelanlagen
Anregung an den Magistrat vom 28.09.2015, OM 4546 entstanden aus Vorlage: OF 774/2 vom 11.09.2015 Betreff: Aufnahme der Ampelanlage Miquelallee/Ecke Ditmarstraße in den Leitplan bei Ausfall von Ampelanlagen Der Magistrat wird gebeten, die o. g. Ampelanlage zu Schulzeiten morgens und mittags in den Leitplan bei Ausfall von Ampelanlagen aufzunehmen. Begründung: Die o. g. Ampel wird von vielen Schülern auf ihrem Schulweg zur Querung der Miquelallee in Richtung Westend genutzt. Bei Ausfall der Ampelanlage findet derzeit keine Verkehrssteuerung durch das Ordnungsamt oder die Polizei statt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1647 Aktenzeichen: 32 1
Wegführung des Fahrradverkehrs in der Zeppelinallee
Anregung an den Magistrat vom 28.09.2015, OM 4549 entstanden aus Vorlage: OF 781/2 vom 11.09.2015 Betreff: Wegführung des Fahrradverkehrs in der Zeppelinallee Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob der Fahrradverkehr in der Zeppelinallee stadteinwärts auch nach der Ampelanlage in Höhe der Ditmarstraße weiter auf der linken Fahrbahn (d. h. auf der Seite des Palmengartens) geführt werden kann. Bei positivem Prüfergebnis wird um entsprechende Umsetzung gebeten. Begründung: Derzeit müssen die Fahrradfahrer laut Verkehrsbeschilderung die Straßenseite wechseln. Der Weg auf der rechten Straßenseite ist aber u. a. aufgrund von Ein- und Ausfahrten privater Grundstücke deutlich weniger gut einsehbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 226 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1
Raumangebot für Erweiterte Schulische Betreuung prüfen - Kontakt mit dem .Wichtelhaus. aufnehmen
Antrag vom 11.06.2015, OF 703/2 Betreff: Raumangebot für Erweiterte Schulische Betreuung prüfen - Kontakt mit dem "Wichtelhaus" aufnehmen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Gesprächen mit den Betreibern der privaten Kindertagesstätte "Wichtelhaus", Sophienstraße 45, die nachfolgenden Punkte zu klären. Die Gespräche sind unabhängig davon zu führen, ob eine Nutzung der Immobilie, die derzeit vom Stadtschulamt für eine ESB-Nutzung geprüft wird, zustande kommt oder nicht. Die in der Einrichtung vorhandenen freien Räumlichkeiten sind daraufhin zu überprüfen, ob sie ggfs. für eine Erweiterte Schulische Betreuung der Franckeschule genutzt werden können. Es sind in diesem Zusammenhang zwei mögliche Optionen zu prüfen: a) der jetzige Träger der ESB, die Kinderwerkstatt Bockenheim, kann im Rahmen eines Untermietvertrages die ca. 150 qm freie Fläche, die unter Umständen noch erweitert werden könnte, nutzen. b) die Betreiber des "Wichtelhauses" werden in ihrem Bestreben beraten, eine Betriebserlaubnis zu erhalten, die eine eigene ESB-Trägerschaft ermöglicht. Begründung: Hinweise auf die großzügigen Räumlichkeiten des "Wichtelhauses" und die Bereitschaft der Betreiber, sich für ein ESB-Angebot zu engagieren, kommen von der Bockenheimer Hortplatzmangelinitiative und der Bockenheimer Kinderbeauftragten. Demnach hat es bereits im vergangenen Jahr zwischen Stadtschulamt und der Einrichtung Kontakte gegeben, an die man jetzt anknüpfen könnte. Nach eigenen Angaben wäre der Betreiber aktuell bereit, die ca. 150 qm an den jetzigen ESB-Träger Kinderwerkstatt unterzuvermieten. Man kann sich aber auch vorstellen, nach sechs Jahren als Betreiber einer privaten Einrichtung selber anerkannter Träger zu werden. Die Räume erscheinen durchaus geeignet für die Aufnahme einer ESB. Die Einrichtung liegt nahe der Franckeschule. Dem Vernehmen nach könnte sich auch der Vermieter eine erweiterte Nutzung vorstellen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 29.06.2015, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 703/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 07.09.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 703/2 wurde zurückgezogen.
Rollhockey auf der Rollschuhbahn Zeppelinallee
Antrag vom 05.06.2015, OF 716/2 Betreff: Rollhockey auf der Rollschuhbahn Zeppelinallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten: 1. Wie lautet das Gerichtsurteil zu dem Umfall im Umfeld der Rollschuhbahn Zeppelinallee, auf dessen Basis die Stadt Frankfurt die Nutzung der Anlage für Rollhockey sperren möchte? 2. Gibt es aus Sicht des Magistrats anderweitige Möglichkeiten in Bockenheim bzw. in Frankfurt, bestehende Sportanlagen für Rollhockey zu nutzen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 29.06.2015, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1381 2015 Die Vorlage OF 716/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 1. des Tenors wie folgt lautet: "Welche sportlichen Nutzungsmöglichkeiten der Anlage kommen im Hinblick auf das Gerichtsurteil künftig in Betracht?" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Milieuschutz als wirksame städtebauliche Maßnahme zum Schutz vor Verdrängung und sozialen Strukturveränderungen verstärkt kommunizieren und kontrollieren
Anregung an den Magistrat vom 20.04.2015, OM 4019 entstanden aus Vorlage: OF 665/2 vom 02.04.2015 Betreff: Milieuschutz als wirksame städtebauliche Maßnahme zum Schutz vor Verdrängung und sozialen Strukturveränderungen verstärkt kommunizieren und kontrollieren Der Magistrat wird gebeten, 1. über die Möglichkeiten des Milieuschutzes hinsichtlich des Erhalts von preiswertem Wohnraum und gemischter Bevölkerungsstrukturen in Informationsveranstaltungen vor Ort - hier jeweils für die Bereiche der Erhaltungssatzungen in Bockenheim und im Westend - verstärkt zu informieren. Zusätzlich sollte eine offene Beratung in Kooperation mit dem Ortsbeirat und den Mieterinitiativen den Bewohnern Gelegenheit geben, von einem effektiven Milieuschutz zu profitieren; 2. sicherzustellen, dass durch ausreichende personelle Ausstattung Bauanträge und Bauausführung intensiv geprüft und kontrolliert werden können und damit der Genehmigungsvorbehalt im Sinne der Milieuschutzsatzungen angewandt werden kann; 3. die Grenzen des Gebietes zu überprüfen und zu berichten, warum die an das jetzt festgelegte Milieuschutzgebiet angrenzenden Bereiche für die Erhaltungssatzungen Bockenheim I und II, etwa Sophienstraße oder Hedwig-Dransfeld-Straße, Franz-Rücker-Allee und damit der gesamte Bereich von der Grenze Grüneburgpark bis zum Westbahnhof, Ginnheimer Landstraße und Gräfstraße, bislang nicht als schützenswert eingestuft wurden, obgleich sie sowohl baulich als auch von der Bevölkerungsstruktur her durchaus unterschiedlich und schützenswert erscheinen. Begründung: Während die Öffentlichkeit dem Milieuschutz grundsätzlich positiv gegenübersteht, bleiben doch Fragen hinsichtlich der Kriterien. Es besteht ein großes Bedürfnis nach Beratung und Information hinsichtlich der Möglichkeiten, aber auch der Grenzen des Milieuschutzes. Es bestehen zudem Bedenken aufgrund von Erfahrungen im Westend, dass gut gemeint noch nicht gut ist, weil die personelle Ausstattung nicht ausreicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 1004 Aktenzeichen: 61 00
Fußgänger/Fahrradfahrer an der Kreuzung Ginnheimer Straße/Sophienstraße besser schützen
Anregung an den Magistrat vom 20.04.2015, OM 4020 entstanden aus Vorlage: OF 667/2 vom 02.04.2015 Betreff: Fußgänger/Fahrradfahrer an der Kreuzung Ginnheimer Straße/Sophienstraße besser schützen Vorgang: OM 751/12 OBR 2; ST 798/12 1. Der Magistrat wird gebeten, an der oben bezeichneten Kreuzung weitere verkehrssichernde Maßnahmen vorzunehmen. Vor dem Hintergrund der Beschwerde aus einer der anliegenden Kindertagesstätten, in der darauf hingewiesen wird, dass ein Kind am Ampelübergang an dieser Kreuzung von einem Auto "gestreift" wurde, ist dies beschleunigt anzugehen. Insbesondere ist an eine Ampelschaltung oder -anlage zu denken, die Fußgängern, vor allem Kindern, mehr als zehn Sekunden Zeit zum Überqueren der Straße lässt. 2. Da dem Vernehmen nach zudem Autofahrer an dieser Stelle häufig und gerne bei Rot über die Ampel fahren, wird der Magistrat ferner gebeten, an dieser Stelle vermehrt zu kontrollieren und Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung zu ahnden. 3. Der Magistrat wird darüber hinaus um eine Einschätzung ersucht, ob für diese Kreuzung eine Neuordnung Sinn macht, da hier vielfältige Nutzungen bestehen - außer Auto- und Busverkehr queren hier vor allem auch Kinder mit und ohne Fahrrad, ebenso Kindergruppen mehrerer Kindertagesstätten aus der Umgebung, aber auch des gesamten Stadtteils auf dem Weg zum BUGA-Gelände beziehungsweise zum Abenteuerspielplatz oder auch Erwachsene und Familien mit Kindern und Fahrrädern auf dem Weg ins Grüne. Begründung: Die Maßnahmen, die 2012 im Anschluss an die Stellungnahme ST 798 an der Ecke Sophienstraße/Ginnheimer Landstraße erfolgten (Abpollerung und neue Beschilderung für Rechtsabbieger, Erneuerung des Zebrastreifens über die Sophienstraße), haben durchaus zur Entschärfung beigetragen. Dennoch war und ist die Ampelschaltung mit einer Freigabezeit für Fußgänger von zehn Sekunden offenbar gerade für Kinder nicht ausreichend. Da auch die Beschwerden über undisziplinierte Autofahrerinnen und Autofahrer zunehmen, besteht an diesem Punkt dringender Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.01.2012, OM 751 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 798 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1074 Antrag vom 11.02.2018, OF 504/2 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2756 Aktenzeichen: 32 1
Falkstraße/Ecke Marburger Straße - Sicherheit beim Fußgängerüberweg verbessern
Antrag vom 02.04.2015, OF 666/2 Betreff: Falkstraße/Ecke Marburger Straße - Sicherheit beim Fußgängerüberweg verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerüberweg Falkstraße/Ecke Marburger Straße durch zusätzliche Maßnahmen so zu sichern, dass Autofahrer, die aus der Marburger Straße kommen, langsamer an den Zebrastreifen heranfahren, ggfs. halten und Fußgängern ein gefahrloses Überqueren ermöglichen. Die Maßnahmen sollen unübersehbar daran erinnern, dass an dieser Stelle verstärkt Rücksicht auf Kinder zu nehmen ist. Zu denken ist etwa daran, das in weißer Farbe auf die Marburger Straße aufgebrachte dreieckige Piktogramm, das auf Kinder hinweist, wegen besserer Warnwirkung mit einem roten Anstrich zu versehen und an dieser Stelle eine Straßenschwelle aufzubringen. Begründung: Der Zebrastreifen liegt nahe der Franckeschule und direkt an der Kita 20 auf der einen Seite und einem - besonders bei Kindern sehr beliebten - "Schulkiosk" auf der anderen. Er gehört für viele Kinder zum Schulweg bzw. für den Weg in verschiedene Horteinrichtungen. Es existieren normale Zebrastreifen-Hinweisschilder, die aber offenbar nicht ausreichen. Immer wieder wird berichtet, dass Autofahrer viel zu schnell von der Marburger Straße auf den Überweg zufahren und dann, da die Falkstraße Einbahnstraße ist, gerade noch einen Blick nach links werfen und Fußgänger, die aus Richtung Franckeschule kommen, gar nicht bemerken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 20.04.2015, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 666/2 wurde zurückgezogen.
Eine Erhaltungssatzung für Bockenheim Nord
Antrag vom 31.03.2015, OF 663/2 Betreff: Eine Erhaltungssatzung für Bockenheim Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Der Magistrat wird beauftragt, für das Gebiet Bockenheim Nord (Ginnheimer Höhe) in Frankfurt am Main eine Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich der aufzustellenden Erhaltungssatzung wird durch die folgenden Straßen begrenzt: Sophienstraße (Verlängerung bis zur Main-Weser-Bahn) Main-Weser-Bahn bis zur A 66 A 66 bis Miquelallee Miquelallee Zeppelinallee bis Sophienstraße Begründung: Bockenheim Nord, die sogenannte Ginnheimer Höhe, zeichnet sich durch eine stark gemischte Bausubstanz aus. So gibt es an der Ginnheimer Landstraße noch kleine ehemalige Fabrikanlagen und Gebäude aus der Mitte des 19. Jahrhunderts. Ferner gibt es noch einen gr0ßen Bestand an Gebäuden, die aus der Entstehungszeit der Ginnheimer Höhe ( von 1900 bis ca. 1930 ) stammen. Diese Gebäude sind als Beispiele für die Baugeschichte ihrer Entstehungszeit besonders zu schützen. Weiterhin häufen sich die Hinweise darauf, dass im Gebiet Ginnheimer Höhe ein großer Spekulationsdruck herrscht, der zur Verdrängung der angestammten Bevölkerung führt. So wird in der Hedwig-Dransfeld-Straße 6 - 8 ein 50er Jahre-Bau in ein Luxus-Gebäude "Taunusblick" mit Penthouse umgebaut, was zu einer 50%igen Mieterhöhung für die Mieter führt. Um diesem steigenden Verdrängungsdruck entgegen zu wirken, ist eine Erhaltungssatzung für dieses Gebiet zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) dringend notwendig. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 20.04.2015, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 663/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Gut erreichbare Sammelbehälter für Elektroschrott auch im Ortsbezirk 2 aufstellen
Anregung an den Magistrat vom 09.02.2015, OM 3849 entstanden aus Vorlage: OF 622/2 vom 20.01.2015 Betreff: Gut erreichbare Sammelbehälter für Elektroschrott auch im Ortsbezirk 2 aufstellen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass auch im Ortsbezirk 2 Sammelboxen für Elektroschrott und elektronische Kleinteile aufgestellt werden. Hierbei ist besonders zu berücksichtigen, dass die Standorte gut erreichbar und vom Umfeld her gut geeignet sind. Daher ist bevorzugt an Aufstellungen in der Nähe von Supermärkten bzw. neben Glascontainern zu denken. Beispielhaft seien in diesem Zusammenhang erwähnt: Der neue REWE-Supermarkt in der Gräfstraße, dem Westbahnhof oder auch die Fläche neben den Glascontainern nahe der Sportuni in der Ginnheime r Landstraße. Weitere Standortvorschläge können in Kooperation mit dem Ortsbeirat 2 gefunden werden. Begründung: Laut Presseberichterstattung (Frankfurter Rundschau vom 16.12.2014) haben bislang einzelne Kommunen im Rhein-Main-Gebiet (Offenbach, Darmstadt und auch Frankfurt mit derzeit sieben Standorten, weitere Angaben hierzu unter: http://www.fes-frankfurt.de/buerger/entsorgung/abfallentsorgung) mit der Aufstellung von Sammelboxen für Elektroschrott offenbar immer dann gute Erfahrungen gemacht, wenn Erreichbarkeit und Umfeld stimmten. Da die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) in diesem Zusammenhang bereits bekundet hat, die Anzahl der bisherigen Standorte auszuweiten, erscheint es wünschenswert, dass auch Bürgerinnen und Bürger des Ortsbezirks 2 von diesem neuen Entsorgungsangebot stärker profitieren. Es bleibt weiterhin möglich, alte Elektroteile zu den Wertstoffhöfen zu bringen. Foto: FES Nach FES-Angaben ist eine Box in etwa so groß wie ein Altkleidercontainer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2015, ST 679 Antrag vom 02.01.2017, OF 186/2 Anregung an den Magistrat vom 16.01.2017, OM 1077 Aktenzeichen: 79 4
Tempolimit auf der Bundesautobahn 66 vom Nordwestkreuz bis Autobahnende wieder einführen; Lärmschutz an der Bundesautobahn 66 vom BUGAGelände bis zum Autobahnende erhöhen
Anregung an den Magistrat vom 09.02.2015, OM 3847 entstanden aus Vorlage: OF 620/2 vom 19.01.2015 Betreff: Tempolimit auf der Bundesautobahn 66 vom Nordwestkreuz bis Autobahnende wieder einführen; Lärmschutz an der Bundesautobahn 66 vom BUGA-Gelände bis zum Autobahnende erhöhen 1. Der Magistrat wird gebeten, über die Landesregierung auf Bundesebene initiativ zu werden und sich dafür einzusetzen, dass ein Tempolimit auf 80 km/h auf der Bundesautobahn 66 vom Nordwestkreuz beginnend bis zum Autobahnende eingerichtet wird. 2. Ferner wird der Magistrat gebeten, auf der Brücke über das ehemalige BUGA- Gelände und entlang der Autobahn bis zum Autobahnende an der Miquelallee durch geeignete Maßnahmen den Lärmschutz zu erhöhen. Begründung: Der oben genannte Teilabschnitt der Bundesautobahn 66 über ein Brückenbauwerk beschallt die Anwohnerinnen und Anwohner des Niddatals (ehemaliges BUGA-Gelände entlang der gesamten Ginnheimer Landstraße/Ginnheimer Straße) erheblich. Es wird zu Recht über eine gestiegene Lärmbelastung geklagt. Besonders widersinnig erscheint es, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung stadteinwärts nach dem Nordwestkreuz von 120 km/h unmittelbar vor dem Wohngebiet aufgehoben worden ist und damit den Autofahrern eine unbegrenzte Beschleunigung erlaubt wurde. Im Koalitionsvertrag von CDU und GRÜNE von 2011 heißt es: "Das Thema Lärmschutz soll in dieser Wahlperiode deutlich vorangebracht werden." In einem Artikel der Frankfurter Rundschau vom 9. Juli 2011 nannte Alexander Heuser, u. a. Vorsitzender des Verkehrsausschusses, im Zusammenhang mit einer Initiative für ein Tempolimit auf Frankfurts Stadtautobahnen auch die Stadtteile Rödelheim, Hausen und Bockenheim, die durch den Verkehrslärm von Autobahnen besonders belastet seien. Das Beispiel aus Salzburg, die von Mitte Februar bis Mitte Mai 2014 auf einem Teilabschnitt der Stadtautobahn Tempo 80 km/h testete, belegt die Wirksamkeit von Tempobeschränkungen: Die Luftgüte konnte effektiv verbessert und die Lärmbelastung deutlich gesenkt werden. Das Ergebnis wurde wie folgt zusammengefasst: "Das Tempolimit stellt somit eine sehr wirksame Maßnahme zur Reduktion der Gesundheitsbelastung dar." (siehe: http://www.umweltbundesamt.at/aktuell/presse/lastnews/news2014/news_140618/) Grundsätzlich dienen Tempolimits dem Umweltschutz, insbesondere dem Lärmschutz, da die Schallintensität des Reifen-Fahrbahn-Geräusches mit der dritten bis vierten Potenz, die des aerodynamischen Geräusches mit etwa der sechsten Potenz der Geschwindigkeit ansteigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3931 Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2015, ST 637 Stellungnahme des Magistrats vom 09.10.2015, ST 1505 Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2016, ST 875 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1782 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 870 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1697 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 481 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1460 Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 155 Aktenzeichen: 32 1
Eine Erhaltungssatzung für Bockenheim-Nord
Antrag vom 19.01.2015, OF 636/2 Betreff: Eine Erhaltungssatzung für Bockenheim-Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Der Magistrat wird beauftragt, für das Gebiet Bockenheim Nord (Ginnheimer Höhe) in Frankfurt am Main eine Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich der aufzustellenden Erhaltungssatzung wird durch die folgenden Straßen begrenzt: - Sophienstraße (Verlängerung bis zur Main-Weser-Bahn) - Main-Weser-Bahn bis zur A 66 - A 66 bis Miquelallee - Miquelallee - Zeppelinallee bis Sophienstraße Begründung: Bockenheim Nord, die sogenannte Ginnheimer Höhe, zeichnet sich durch eine stark gemischte Bausubstanz aus. So gibt es an der Ginnheimer Landstraße noch kleine ehemalige Fabrikanlagen und Gebäude aus der Mitte des 19. Jahrhunderts. Ferner gibt es noch einen gr0ßen Bestand an Gebäuden, die aus der Entstehungszeit der Ginnheimer Höhe ( von 1900 bis ca. 1930 ) stammen. Diese Gebäude sind als Beispiele für die Baugeschichte ihrer Entstehungszeit besonders zu schützen. Weiterhin häufen sich die Hinweise darauf, dass im Gebiet Ginnheimer Höhe ein großer Spekulationsdruck herrscht, der zur Verdrängung der angestammten Bevölkerung führt. So wird in der Hedwig-Dransfeld-Straße ein 50er Jahre-Bau in ein Luxus-Gebäude "Taunusblick" mit Penthouse umgebaut, was zu einer 50%igen Mieterhöhung für die Mieter führt. Um diesem steigenden Verdrängungsdruck entgegen zu wirken, ist eine Erhaltungssatzung für dieses Gebiet zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) dringend notwendig . Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 09.02.2015, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 636/2 wird bis zur Sitzung am 20.04.2015 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 20.04.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 636/2 wird durch die Vorlage OF 663/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Glascontainer vor dem Jüdischen Friedhof Bockenheim in der Sophienstraße entfernen
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2015, OM 3773 entstanden aus Vorlage: OF 612/2 vom 28.12.2014 Betreff: Glascontainer vor dem Jüdischen Friedhof Bockenheim in der Sophienstraße entfernen 1. Der Magistrat wird gebeten, die Glascontainer vor dem Jüdischen Friedhof Bockenheim in der Sophienstraße zu entfernen. 2. Ferner wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob bei entsprechendem Bedarf ein neuer Standort für die Container infrage kommt, beispie lsweise der Platz um die nahestehende Litfaßsäule. Begründung: Die Container wirken direkt neben diesem Ort des Gedenkens befremdlich und unangemessen. In der Nähe befinden sich zudem weitere Glascontainer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 523 Aktenzeichen: 66 5
Fahrbahnerneuerung der Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße so lange zurückstellen, bis die Verkehrsführung an der Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Gräfstraße/Leipziger Straße/Adalbertstraße und der weitere Ausbau der Bockenheimer
Antrag vom 29.12.2014, OF 604/2 Betreff: Fahrbahnerneuerung der Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße so lange zurückstellen, bis die Verkehrsführung an der Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Gräfstraße/Leipziger Straße/Adalbertstraße und der weitere Ausbau der Bockenheimer Landstraße geklärt ist Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Die Fahrbahnerneuerung der Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße wird solange zurückgestellt, bis die Verkehrsführung an der Kreuzung Bockenheimer Landstraße/ Gräfstraße/ Leipziger Straße/ Adalbertstraße und der weitere Ausbau der Bockenheimer Landstraße geklärt ist. Begründung: Es ist im Rahmen des Ausbaus des Kulturcampus Frankfurt bisher ungeklärt, wie die weitere Verkehrsführung an der Kreuzung Bockenheimer Landstraße/ Gräfstraße/ Leipzigerstraße/ Adalbertstraße sowie der weitere Ausbau der Bockenheimer Landstraße zwischen Gräfstraße und Zeppelinallee aussehen und geplant werden soll. Mit der zuerst durchgeführten Fahrbahnerneuerung würden Fakten geschaffen, die nur mit hohem Kostenaufwand zu verändern wären. Eine Fahrbahnerneuerung hält mindestens 30 Jahre lang, das bedeutet, dass frühestens in ca. 20 Jahre eine andere Verkehrsführung ohne neuen Kostenaufwand durchgeführt werden könnte. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1227 2015 Die Vorlage OF 604/2 wird als Anfrage an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Überprüfen der Verkehrsführung von Adalbertstraße und Gräfstraße
Antrag vom 14.11.2014, OF 593/2 Betreff: Überprüfen der Verkehrsführung von Adalbertstraße und Gräfstraße Der Ortsbereirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen der Magistrat wird aufgefordert den Kreuzungsbereich von Adalbert-und Gräfstraße an der Bockenheimer Warte mit dem Ziel zu überprüfen, Abbiegemöglichkeiten für den KFZ-Verkehr jeweils aus der Gräfstraße in die Adalbert-und Leibziger-straße sowie durchgehende Verkehrsbeziehungen auf der Gräfstraße zu ermöglichen. Hierzu soll auch die Einrichtung eines Kreisverkehrs oder einer Kreisverkehr-ähnlichen Lösung überprüft werden. Der Magistrat wird gebeten die ggf. altrnatien Ergebnisse vorzustellen. Begründung: Mit dem Beschluss des Bebauungsplanes B569 werden die Nutzungen, die Bebauungen und Beziehungen des Gebietes neu beschrieben. Die Fortschreibung des Bebauungsplanes in konkretes Handeln sollte die Verkehrsituationen in den angrenzenden Gebieten des Bebauungsplanes ebenso überprüfen. Derzeit ist die durchgängige Verkehrsbeziehung in der Gräfstraße sowie die Abbiegemöglichkeiten aus der Adelbertstraße in die Fortsetzung der Bockenheimer Landstraße nicht bzw. teilweise gegeben. Hieraus entstehen verkehrliche Nutzungen von anderen Straßen oder Straßenbereichen, die vermeidbar sein sollten - vernetzte Straßen vermindern den Verkehrsfluss, Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 593/2 wurde zurückgezogen.
Ideen
Keine Ideen gefunden.