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Gut erreichbare Sammelbehälter für Elektroschrott auch im Ortsbezirk 2 aufstellen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.02.2015, OM 3849 entstanden aus Vorlage: OF 622/2 vom 20.01.2015 Betreff: Gut erreichbare Sammelbehälter für Elektroschrott auch im Ortsbezirk 2 aufstellen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass auch im Ortsbezirk 2 Sammelboxen für Elektroschrott und elektronische Kleinteile aufgestellt werden. Hierbei ist besonders zu berücksichtigen, dass die Standorte gut erreichbar und vom Umfeld her gut geeignet sind. Daher ist bevorzugt an Aufstellungen in der Nähe von Supermärkten bzw. neben Glascontainern zu denken. Beispielhaft seien in diesem Zusammenhang erwähnt: Der neue REWE-Supermarkt in der Gräfstraße, dem Westbahnhof oder auch die Fläche neben den Glascontainern nahe der Sportuni in der Ginnheime r Landstraße. Weitere Standortvorschläge können in Kooperation mit dem Ortsbeirat 2 gefunden werden. Begründung: Laut Presseberichterstattung (Frankfurter Rundschau vom 16.12.2014) haben bislang einzelne Kommunen im Rhein-Main-Gebiet (Offenbach, Darmstadt und auch Frankfurt mit derzeit sieben Standorten, weitere Angaben hierzu unter: http://www.fes-frankfurt.de/buerger/entsorgung/abfallentsorgung) mit der Aufstellung von Sammelboxen für Elektroschrott offenbar immer dann gute Erfahrungen gemacht, wenn Erreichbarkeit und Umfeld stimmten. Da die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) in diesem Zusammenhang bereits bekundet hat, die Anzahl der bisherigen Standorte auszuweiten, erscheint es wünschenswert, dass auch Bürgerinnen und Bürger des Ortsbezirks 2 von diesem neuen Entsorgungsangebot stärker profitieren. Es bleibt weiterhin möglich, alte Elektroteile zu den Wertstoffhöfen zu bringen. Foto: FES Nach FES-Angaben ist eine Box in etwa so groß wie ein Altkleidercontainer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2015, ST 679 Antrag vom 02.01.2017, OF 186/2 Anregung an den Magistrat vom 16.01.2017, OM 1077 Aktenzeichen: 79 4