Gut erreichbare Sammelbehälter für Elektroschrott auch im Ortsbezirk 2 aufstellen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 09.02.2015, OM
3849 entstanden aus Vorlage:
OF 622/2 vom
20.01.2015 Betreff: Gut erreichbare Sammelbehälter für
Elektroschrott auch im Ortsbezirk 2 aufstellen Der Magistrat wird gebeten, dafür
Sorge zu tragen, dass auch im Ortsbezirk 2 Sammelboxen für Elektroschrott
und elektronische Kleinteile aufgestellt werden. Hierbei ist besonders zu
berücksichtigen, dass die Standorte gut erreichbar und vom Umfeld her gut
geeignet sind. Daher ist bevorzugt an Aufstellungen in der Nähe von
Supermärkten bzw. neben Glascontainern zu denken. Beispielhaft seien in diesem
Zusammenhang erwähnt: Der neue REWE-Supermarkt in der Gräfstraße, dem
Westbahnhof oder auch die Fläche neben den Glascontainern nahe der Sportuni in
der Ginnheime r Landstraße. Weitere Standortvorschläge
können in Kooperation mit dem Ortsbeirat 2 gefunden werden. Begründung: Laut Presseberichterstattung (Frankfurter Rundschau
vom 16.12.2014) haben bislang einzelne Kommunen im Rhein-Main-Gebiet
(Offenbach, Darmstadt und auch Frankfurt mit derzeit sieben Standorten, weitere
Angaben hierzu unter:
http://www.fes-frankfurt.de/buerger/entsorgung/abfallentsorgung) mit der
Aufstellung von Sammelboxen für Elektroschrott offenbar immer dann gute
Erfahrungen gemacht, wenn Erreichbarkeit und Umfeld stimmten. Da die
Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) in diesem Zusammenhang bereits
bekundet hat, die Anzahl der bisherigen Standorte auszuweiten, erscheint es
wünschenswert, dass auch Bürgerinnen und Bürger des Ortsbezirks 2 von diesem
neuen Entsorgungsangebot stärker profitieren. Es bleibt weiterhin möglich, alte
Elektroteile zu den Wertstoffhöfen zu bringen. Foto: FES Nach FES-Angaben ist eine Box in etwa so groß wie ein
Altkleidercontainer. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.05.2015, ST 679
Antrag vom
02.01.2017, OF
186/2
Anregung an den Magistrat vom 16.01.2017, OM 1077
Aktenzeichen: 79 4