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Neuschaffung von Wohnraum
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4141 entstanden aus Vorlage: OF 338/7 vom 18.01.2019 Betreff: Neuschaffung von Wohnraum Der Magistrat wird gebeten, folgende Sachverhalte bezüglich brach liegender Liegenschaften zu prüfen und danach zu berichten: 1. Es sind die Eigentümer der Liegenschaft Alexanderstraße 30 zu ermitteln und mit diesen Verhandlungen aufzunehmen in Hinblick eines Verkaufs bzw. eines Ankaufs durch die Stadt Frankfurt, zum Zwecke einer Bebauung für Menschen, die Anspruch auf einen sozial geförderten Wohnraum haben; 2. Es ist Kontakt mit der Hanseatischen Betreuungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH aufzunehmen, mit der Frage, ob sie daran interessiert sei, ihr Projekt als nicht realisierbar zu beenden und die Liegenschaft (Fläche des ehemaligen Bunkers) - vorzugsweise an die Stadt Frankfurt - zu veräußern. Begründung: Zu 1: Angesichts des dringend benötigten Bedarfs an Wohnraum ist es völlig unverständlich, dass Liegenschaften teilweise über Jahre unbewohnbar brach liegen. Zu 2: Bei der Hanseatischen Betreuungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH handelt es sich um das Unternehmen, das beabsichtigte, auf dem Gelände des ehemaligen Bunkers in der Thudichumstraße ein Seniorenpflegeheim zu errichten. Alle von diesem Unternehmen gemachten Aussagen deuten in die Richtung, dass man nach einem Generalbauunternehmen suche, das bereit sei, zu sozialverträglichen Preisen zu bauen. Da dieses zu finden in der heutigen hochkonjunkturellen Phase mehr als unwahrscheinlich ist, erscheint ein Verkauf sinnvoll. In diesem Falle könnte auf dem Gelände bezahlbarer Wohnraum entstehen, Erstellung auf dem ersten und zweiten Förderweg, als Ausgleich für die Eigentumswohnanlage, die in der Alexanderstraße geplant ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2019, ST 829 Aktenzeichen: 64 1
Fragen zur Bildungslandschaft im Ortsbezirk 7 speziell in Rödelheim-Ost
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4142 entstanden aus Vorlage: OF 334/7 vom 20.12.2018 Betreff: Fragen zur Bildungslandschaft im Ortsbezirk 7 speziell in Rödelheim-Ost Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. ob der Grundschulstandort der Michael-Ende-Schule in der Assenheimer Straße für die steigenden Schülerzahlen in Rödelheim-Ost ausreicht und ob dort Flächen für mögliche Erweiterungen darstellbar sind. Sollte dies nicht der Fall sein, inwieweit wäre ein zweiter Grundschulstandort für Rödelheim-Ost möglich? 2. ob der jetzige Standort der Haupt- und Realschule in der Niddagaustraße zukunftsträchtig ist; 3. inwieweit nördlich der Heerstraße oder in Westhausen ein Schulstandort für den Haupt- und Realschulzweig der Michael-Ende-Schule zur Verfügung stehen könnte, der der Schulgemeinde auch Erweiterungsmöglichkeiten bietet. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, dem Ortsbeirat die Auswirkungen der geplanten Baugebiete (Nachverdichtung in den Stadtteilen, Bebauung nördlich der Heerstraße, südlich der Rödelheimer Landstraße, mögliche Bebauung Im Vogelsgesang usw.) auf die bestehenden Schulgemeinden in den Stadtteilen darzulegen. Begründung: Die Michael-Ende-Schule hat ihre Schülerkapazität bereits seit Langem erreicht. Aufgrund der steigenden Schülerzahlen muss die Grundschule in der Assenheimer Straße dringend erweitert werden. Da das aktuelle Grundstück begrenzte Erweiterungsmöglichkeiten hat und bereits erste Containeranlagen auf dem Schulhof stehen, braucht der Grundschulzweig dringend ein Erweiterungskonzept oder ggf. ein neues Grundstück bzw. eine Entlastung durch eine weitere Grundschule für Rödelheim-Ost. Der Haupt- und Realschulzweig der Michael-Ende-Schule ist ebenfalls überlastetet und benötigt dringend eine Erweiterung (z. B. nördlich der Heerstraße) oder einen neuen, ausbaufähigen Schulstandort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1734 Antrag vom 12.11.2019, OF 427/7 Auskunftsersuchen vom 21.01.2020, V 1542 Antrag vom 04.01.2022, OF 97/7 Auskunftsersuchen vom 18.01.2022, V 277 Auskunftsersuchen vom 06.06.2023, V 687 Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1332 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 7 am 18.06.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 7 am 13.08.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1
Neubau einer Moschee in Rödelheim
Antrag vom 12.11.2018, OF 319/7 Betreff: Neubau einer Moschee in Rödelheim Die moslemische Gemeinde plant den Neubau ihrer Moschee in der Eschborner Landstraße 79. (Ehemaliges Zehnder Pumpen Haus). Hierzu wird im Internet zu Spenden für den Neubau der Imam-Ali-As-Moschee aufgerufen. Wenn die Gemeinde Veranstaltungen durchführt, führt es jetzt schon zu erheblichen Parkplatzproblemen auf der Eschborner Landstraße, sowie in den angrenzenden Nebenstraßen. Hier werden häufig z.B. in der Wolf-Heidenheim Straße Einfahrten zugeparkt. Nach Fertigstellung des Neubaus ist mit einer Verschärfung der Probleme zu rechnen. Eine Baugenehmigung sollte daher unbedingt an ein Parkplatzkonzept gekoppelt werden Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1.) Sind die Neubaupläne der Stadt bekannt und ist bereits ein Bauantrag eingereicht worden? 2.) Wann ist mit der Inbetriebnahme der Moschee zu rechnen? 3.) Wie soll die Parkplatzproblematik gelöst werden? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 7 am 27.11.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 319/7 wurde zurückgezogen.
Neue Straßenbahnlinie zur Entlastung des Frankfurter Nordwestens
Anregung vom 11.09.2018, OA 298 entstanden aus Vorlage: OF 302/7 vom 11.09.2018 Betreff: Neue Straßenbahnlinie zur Entlastung des Frankfurter Nordwestens Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Frankfurter Nordwesten eine Straßenbahnlinie (auch als Teil eines zu planenden Ringbahnsystems) entsprechend des unten geschilderten Verlaufs sinnvoll ist und welche Auswirkungen die Planung für eine solche Straßenbahnlinie auf die Planungen für die Regionaltangente West (RTW) hat. Der Verlauf soll vom Nordwestzentrum zum Praunheimer Weg und zum Gewerbegebiet Praunheim (nördlich der Heerstraße) führen. Über die Gleise zur VGF-Zentralwerkstatt soll sie die Guerickestraße erreichen. In der Guerickestraße, am Seegewann und in der Gaugrafenstraße bis zur Westerbachstraße soll sie im Straßenraum integriert werden. Eine Verlängerung entlang des Westerbaches mit Anbindung der Postsiedlung bis zum Westbahnhof (ggf. als Zweisystemfahrzeug) zur S-Bahn soll geprüft werden. Begründung: Seit Jahren steigt in Frankfurt die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner, Arbeitsplätze und Pendler. Der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur (ÖPNV und Straßennetz) wuchs nicht in ausreichendem Maße mit. Im Frankfurter Nordwesten wird dies deutlich an der zunehmenden Überlastung der Hauptstraßen wie der Bernadottestraße, der Heerstraße (mit der Ludwig-Landmann-Straße als Zubringer von der Autobahn), der Guerickestraße und der Westerbachstraße. Der öffentliche Personennahverkehr entlastet die Straßen nur ungenügend, da er in Ostwestrichtung und Westostrichtung durch Omnibusse erbracht wird, die ihrerseits im Berufsverkehr meist im Stau stehen und daher keine attraktive Alternative zum Individualverkehr sind. Leidtragende sind nicht nur die Verkehrsteilnehmer wegen verlorener Zeit und Stress; Leidtragende sind insbesondere die hiesigen Einwohner wegen der Lärm- und Abgasemissionen. Eine Entlastung Praunheims durch eine Umfahrung war in den letzten 80 Jahren politisch nicht umsetzbar. Eine Entlastung von Rödelheim und Sossenheim durch weitere Anschlüsse an das Autobahnnetz wird von Bund und Land abgelehnt, da das Fernstraßennetz für die Lösung innerörtlicher Verkehrsprobleme nicht in Anspruch genommen werden soll. Gut angenommen werden in Frankfurt Straßenbahn, Stadtbahn und S-Bahn, wenn sie unabhängig vom Stau des Straßenverkehrs eine schnelle und leistungsfähige Verbindung herstellen. Eine Verbesserung des ÖPNV im schon überlasteten Frankfurter Nordwesten ist dringend geboten, da beabsichtigt ist, - nördlich der Heerstraße das Gewerbegebiet zu erweitern und/oder eventuell Wohnungen zu bauen, - die Niederlassung von Continental zu vergrößern und - das Areal westlich der Gaugrafenstraße intensiv gewerblich zu nutzen. Eine Anbindung der Linie an das S-Bahn-Netz im Westbahnhof wäre eine attraktive Alternative für die pendelnden Autofahrer aus dem und in das Umland. Der vorgeschlagene Streckenverlauf bietet sich an, da das Nordwestzentrum als ein Endpunkt nicht nur ein Einkaufszentrum, sondern auch ein Verkehrsknoten des ÖPNV ist. Gemeinsam könnte eine Trasse mit der geplanten RTW Richtung Praunheim genutzt werden. Ob ober- oder unterirdisch müsste abgewogen werden. Am Praunheimer Weg könnte eine Station den Schülern sowie den Nordweststädtern dienen. Am nördlichen Ende des Steinbacher Hohles könnte eine neue Siedlung sowie das Gelände des Nordwestkrankenhauses an den ÖPNV angeschlossen werden. Wird nun die Trasse unweit der Heerstraße geführt, dient die Bahn sowohl der Siedlung Praunheim als auch dem künftigen Gewerbegebiet (und/oder Wohngebiet) nördlich der Heerstraße. Nach Kreuzen der Ziegelei-Allee kann die Bahn die Betriebsgleise zur VGF-Zentralwerkstatt bis zur Guerickestraße nutzen. Das Profil der Guerickestraße, am Seegewann und der Gaugrafenstraße erlauben eine Mittellage der Gleise. In der Guerickestraße können die Einkaufsmärkte einerseits und andererseits das vergrößerte Continental-Werk angeschlossen werden. Am Seegewann bietet sich eine Station an, die das Wohn- und Gewerbegebiet der Eschborner Landstraße erschließt. Eine weitere Station müsste einerseits das vorhandene und andererseits das beabsichtigte (westliche) Gewerbegebiet an der Gaugrafenstraße erschließen. Im Bereich der Westerbachstraße wären Umsteigebeziehungen zum Busverkehr sinnvoll. Nun bietet sich parallel zum Westerbach eine eigene Trasse an. Angebunden werden kann hier das westliche Wohngebiet Rödelheims. Das Naherholungsgebiet "Biegwald" und anschließend die Postsiedlung können nun ebenfalls mit der Bahn erreicht werden. Die etwa 2.000 neuen Wohneinheiten des vorgesehenen "Schönhof-Viertels" können ebenfalls angebunden werden. Der Westbahnhof als Ziel bietet die Möglichkeit für die Pendler, nun von hier aus schnell mit der S-Bahn das Umland zu erreichen. Quelle: Thomas Rätzke Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 25.10.2018, OA 315 Antrag vom 25.10.2018, OF 356/8 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.02.2019, B 34 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 8 Versandpaket: 19.09.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 25.10.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung OA 315 2018 1. Der Vorlage OA 298 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 356/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 SPD, CDU, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD und GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 2. 4 SPD, CDU, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD und GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OA 298 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 30.10.2018, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 298 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 315 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.11.2018, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage OA 298 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die Straßenbahn bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. 2. Der Vorlage OA 315 wird mit der Maßgabe zugestimmt, den Vorschlag bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und LINKE. (= Annahme), FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Annahme im Rahmen OA 315) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (OA 298 und OA 315 = Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.11.2018, TO II, TOP 50 Beschluss: 1. Der Vorlage OA 298 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die Straßenbahn bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. 2. Der Vorlage OA 315 wird mit der Maßgabe zugestimmt, den Vorschlag bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz), FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Annahme im Rahmen OA 315) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3352, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.11.2018 Aktenzeichen: 92 11
Die Nacht ist auch zum Schlafen da...
Antrag vom 28.08.2018, OF 294/7 Betreff: Die Nacht ist auch zum Schlafen da. . Vorgang: F 1390/18 Seit längerem sind Klagen über permanente nächtliche Ruhestörungen im Bereich Radilostraße, sowie in Alt-Rödelheim bekannt. Diese wurden auch von Anwohnerinnen und Anwohnern in der Ortsbeiratssitzung im August dieses Jahres persönlich vorgetragen. Verursacher sind die Gäste der dortigen Kiosk-, Restaurant- und Barbetriebe, die nahezu täglich bis weit nach Mitternacht vor und in den Etablissements durch lautes Verhalten die Situation für die Nachbarschaft unerträglich machen und ihnen die Nachtruhe rauben. Mit der Frage 1390 hat die Stadtverordnete Busch den Magistrat am 23.08. 18 bereits gefragt, welche Erkenntnisse der Magistrat über die Zustände und Beschwerden im Bereich der Liegenschaften Alt-Rödelheim 16-20 hat und wie eine Verbesserung der Situation erreicht werden kann. In der Antwort wurde berichtet, dass die Stadtpolizei bereits mit entsprechenden Ermittlungen beauftragt sei und in Abstimmung mit dem Polizeirevier 11, sowie dem Schutzmann vor Ort, Überprüfungen und ggf. gewerberechtliche Maßnahmen einleiten wird. Unter Bezug auf die Antwort bittet der Ortsbeirat um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Welche Ergebnisse haben die Ermittlungen der Stadtpolizei gebracht? 2. Wurden bzw. werden gewerberechtliche Maßnahmen eingeleitet? 3. Haben die o.g. (Gastronomie)Betriebe, insbesondere die Inn-Bar in der Radilostraße Nr. 9 und der Bar-Betrieb in Alt-Rödelheim Nr. 20 die notwendigen Konzessionen? Wenn ja, welche Auflagen wurden den Betreibern gemacht? 4. Sind sie auf die Einhaltung der Nachtruhe hingewiesen worden? 5. Wie oft, von wem und wann zuletzt wurden Kontrollen in Bezug auf die Einhaltung der Sperrstunde durchgeführt? 6. Gab es und gibt es seitens des Gesundheitsamtes Kontrollen bezüglich der Einhaltung der Hygieneverordnung? Antragsteller: SPD CDU GRÜNE die farbechten - LINKE. FDP BFF REP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 16.08.2018, F 1390 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 7 am 11.09.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 985 2018 Die Vorlage OF 294/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fahrradabstellplätze in der Radilostraße
Antrag vom 26.08.2018, OF 295/7 Betreff: Fahrradabstellplätze in der Radilostraße Durch das geänderte Nutzungsverhalten von Verkehrsmitteln wird der Fahrradverkehr in Frankfurt gestärkt. Eine Auswirkung ist die Vielzahl an geparkten Rädern, die nicht immer mit Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer abgestellt werden. Auch in Rödelheim ist ein starker Bedarf an Fahrradabstellplätzen zu erkennen. Die Abstellplätze im Bereich der Baruch-Baschwitz-Platz reichen nicht aus und sind von der Lorscher Straße zu weit entfernt, als das diese auch für Besorgungen in diesem Bereich genutzt würden. Daher bittet der Ortsbeirat den Magistrat folgende Fragen zu beantworten: 1. Können entlang der Radilostraße kurzfristig Fahrradabstellplätze geschaffen werden? 2. Ist es insbesondere möglich nahe des Kreuzungsbereichs Radilostraße / Lorscher Straße Fahrradabstellplätze einzurichten? 3. Können schrottreife Räder, die dauerhaft Abstellplätze belegen, schneller und effizienter entfernt werden? 4. Gibt es Überlegungen und wenn ja, welche, wie zukünftig mit den diversen Formen und Leihverkehrsmitteln (Bisher im Wesentlichen Fahrräder, zukünftig aber auch (E-) Roller) umzugehen ist, um eine Behinderung aller Benutzer des öffentlichen Raums zu verhindern? Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 7 am 11.09.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 986 2018 Die Vorlage OF 295/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Vision Ortskern Rödelheim - Umsetzung
Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3420 entstanden aus Vorlage: OF 285/7 vom 20.07.2018 Betreff: Vision Ortskern Rödelheim - Umsetzung Vorgang: OA 204/17 OBR 7 Als Ergebnis der Ideenwerkstatt Rödelheim, die im Jahr 2016 durchgeführt wurde, ist eine Dokumentation mit Handlungsalternativen für einzelne städtebauliche Bereiche des Ortskerns erstellt worden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die folgenden Handlungsalternativen weiterzuverfolgen und die nötigen Maßnahmen zur Umsetzung einzuleiten: Radilostraße Bestand Umgesetzt werden soll die Variante 2 (5.2/Seite 30), die einen reduzierten Eingriff vorsieht. Lorscher Straße Bestand Der einzige Lösungsvorschlag (5.3/Seite 33) soll umgesetzt werden, allerdings ist darauf zu achten, dass maximal zehn Parkplätze wegfallen. Zudem sollte der Rad- und Fußgängerverkehr durch die Integration durchgehender Schutzstreifen für den Radverkehr (insbesondere stadteinwärts, vom Taunus kommend) von den Maßnahmen an der Lorscher Straße profitieren. Alt-Rödelheim Bestand Sollte eine Quartiersgarage realisiert werden, ist die Variante 2 (Seite 35) umzusetzen. Sollte sich eine Quartiersgarage nicht realisieren lassen, ist die Variante 1 (Seite 35) umzusetzen. Kreuzungsbereich Rewe Bestand Für diesen Bereich ist die Variante 1 (5.5.1/Seite 38) weiterzuverfolgen, die eine Blockrandschließung vorsieht. Kreuzungsbereich "Radiloplatz" Bestand Für diesen Bereich soll die Variante 1 (5.5.2/Seite 41) mit einer Platzausbildung weiterverfolgt werden. Kreuzungsbereich Südwest-Ecke Bestand Weiterverfolgt werden soll die Variante 1 (5.5.3/Seite 44) mit einer zweigeschossigen Nachverdichtung. Kubaturstudie Alt-Rödelheim Bestand Weiterverfolgt werden soll die Variante 1 (5.5.4/Seite 47), die eine bestandsnahe Nachverdichtung vorsieht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 28.11.2017, OA 204 Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2174 Antrag vom 25.02.2020, OF 452/7 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2334 Antrag vom 06.02.2024, OF 364/7 Auskunftsersuchen vom 20.02.2024, V 859
Sossenheim: Die Gewerbegebiete „Wilhelm-Fay-Straße“ und „Gaugrafenstraße“ endlich an die Autobahn anbinden
Anregung vom 05.06.2018, OA 275 entstanden aus Vorlage: OF 724/6 vom 01.06.2018 Betreff: Sossenheim: Die Gewerbegebiete "Wilhelm-Fay-Straße" und "Gaugrafenstraße" endlich an die Autobahn anbinden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, beim Land Hessen mit dem Ziel initiativ tätig zu werden, die Gewerbegebiete "Wilhelm-Fay-Straße" und "Gaugrafenstraße" an die Autobahnen anzubinden. Die Stadt Frankfurt sollte gemeinsam mit Hessen Mobil eine Machbarkeitsstudie für verschiedene Varianten einer realistischen Anbindung erstellen und die Umsetzung dann auch konsequent weiterverfolgen. Dabei sollten u. a. nachfolgende Varianten zur Anbindung geprüft werden: 1. Anbindung des Gewerbegebiets "Wilhelm-Fay-Straße" an die BAB 648 in Richtung Wiesbaden im Bereich der Anschlussstelle zur A 66 in Richtung Stadtmitte; 2. Anbindung des Gewerbegebiets "Gaugrafenstraße" an die BAB 5 bzw. BAB 66 über die Lorscher Straße bzw. die Guerickestraße (ggf. in Zusammenhang mit dem geplanten Umbau des Nordwestkreuzes und der Erweiterung der BAB 5). Begründung: Mit den Gewerbegebieten "Wilhelm-Fay-Straße", "Gaugrafenstraßen" und "Eschborn-Süd" sind es insgesamt drei Gewerbegebiete, deren Verkehrsaufkommen sich auf die Straßen Sossenheims, insbesondere auf die Westerbachstraße auswirkt. Die Situation auf der Westerbachstraße ist bereits sehr angespannt. Im Berufsverkehr herrscht quasi Dauerstau bzw. Stillstand. Anwohner leiden ebenso unter der Situation wie Pendler und Kunden der Betriebe vor Ort. Und die Gewerbegebiete wachsen noch weiter. Gerade sind zwei weitere Firmen dabei, sich im Gewerbegebiet "Wilhelm-Fay-Straße" anzusiedeln. In der Sitzung des Ortsbeirats 6 am 8. Mai 2018 erklärten Vertreter der Ämter, dass hierdurch noch einmal 1.500 zusätzliche Kfz und Lkws erwartet werden. Dies macht deutlich, dass dringend etwas geschehen muss. Die Gewerbegebiete müssen an die angrenzenden Autobahnen angeschlossen werden, damit der Verkehr aus den Stadtteilen herauskommt. Hier ist nun die Stadt Frankfurt gefragt: Der Magistrat der Stadt Frankfurt muss dringend die Initiative ergreifen, damit es mit den Anbindungen an die Autobahnen endlich vorangeht. Das Land Hessen, vertreten durch Hessen Mobil, ist für den überregionalen Verkehr zuständig. Wenn Städte wie Frankfurt und Eschborn Gewerbegebiete ohne Anbindung an die Autobahn planen, ist es auch deren Aufgabe, initiativ tätig zu werden. Die Stadt Eschborn ist bereits aktiv geworden. Für das Gewerbegebiet Eschborn-Süd ist eine direkte Anbindung an die BAB 66 über die Düsseldorfer Straße geplant. Die Stadt Frankfurt wirkt im Vergleich dazu tatenlos und scheint auf die Initiative von Hessen Mobil zu warten. Es ist geplant, das Nordwestkreuz umzubauen. Eine Anbindung des Gewerbegebiets "Gaugrafenstraße" über die Lorscher Straße bzw. die Guerickestraße sollte in diesem Zusammenhang erfolgen und deshalb schnell vorangetrieben werden. Bei den Planungen bzw. bei Erstellung der Machbarkeitsstudien darf es keine Denkverbote geben, alle Möglichkeiten sollen in Betracht gezogen werden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.11.2018, B 365 Antrag vom 28.05.2019, OF 1036/6 Anregung vom 18.06.2019, OA 425 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 13.06.2018 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 7 am 07.08.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage OA 275 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.08.2018, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 275 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2946, 23. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 14.08.2018 Aktenzeichen: 32 1
Instandsetzung der Zaunanlage entlang der Bahngleise Gontardstraße
Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3252 entstanden aus Vorlage: OF 284/7 vom 18.05.2018 Betreff: Instandsetzung der Zaunanlage entlang der Bahngleise Gontardstraße Der Magistrat wird gebeten, im Einvernehmen mit den zuständigen Stellen dafür Sorge zu tragen, dass die Zaunanlage zwischen den Bahngleisen und der Gontardstraße in Rödelheim instand gesetzt wird. Begründung: Die genannte Zaunanlage befindet sich in einem desolaten Zustand (siehe Bild) und muss dringend repariert werden. Immer wieder queren an dieser Stelle Personen die Gleise und setzen sich der Gefahr aus, von einem Zug erfasst zu werden. Durch einen funktionsfähigen Zaun könnte dieses Unterfangen zumindest erschwert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1882 Aktenzeichen: 66 0
Verkehrskollaps auf der Westerbachstraße verhindern
Anregung vom 08.05.2018, OA 256 entstanden aus Vorlage: OF 271/7 vom 23.04.2018 Betreff: Verkehrskollaps auf der Westerbachstraße verhindern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, die direkte Anbindung des Gewerbegebiets "Gaugrafenstraße" an die Wilhelm-Fay-Straße durch den Bau einer neuen Brücke über die BAB 5 möglichst bald zu gewährleisten. 2. Zudem wird der Magistrat beauftragt, die folgenden Maßnahmen für eine Entlastung der Westerbachstraße und der Gaugrafenstraße auf ihre Realisierbarkeit zu prüfen und eine Kostenschätzung durchzuführen: a) Anbindung der Eschborner Landstraße an die Lorscher Straße im Bereich des Gewerbegebiets und Schaffung einer Zufahrt von der Lorscher Straße aus Richtung Rödelheim auf die BAB 66; b) Schaffung einer Zufahrt von der Guerickestraße auf die Abbiegespur von der BAB 66 zur BAB 5 in Richtung Bad Homburg. Begründung: Gerade im Berufsverkehr ist der Bereich Gaugrafenstraße/Westerbachstraße schon jetzt völlig überlastet. Durch die geplante Erschließung eines bisher brachliegenden Gewerbeareals an der Gaugrafenstraße, Erweiterungen bei der Firma Continental Teves AG & Co. oHG und den Bau und die Schaffung neuer Wohnungen und Gewerbeeinrichtung nördlich von Praunheim wird sich diese Situation sukzessive verschärfen. Die bisher geplanten Maßnahmen, die einen verbesserten Verkehrsfluss zur BAB-Anschlussstelle Rödelheim gewährleisten sollen, greifen zu kurz. Langfristig wird nur eine zusätzliche Anbindung an das Autobahnnetz Abhilfe schaffen können. Da eine vollwertige Anschlussstelle nicht realisierbar ist, müssen Ersatzlösungen geprüft werden, die zumindest für einen Teil des Kfz-Verkehrs eine sinnvolle Alternative darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.10.2018, B 333 Anregung vom 04.10.2022, OA 248 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 16.05.2018 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 05.06.2018, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage OA 256 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 11.06.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 256 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen AfD, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE LINKE. und FDP gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 12.06.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 256 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen AfD, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2782, 22. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 11.06.2018 Aktenzeichen: 32 1
Entfernung von Halte- bzw. Parkverbotsschildern
Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3140 entstanden aus Vorlage: OF 276/7 vom 23.04.2018 Betreff: Entfernung von Halte- bzw. Parkverbotsschildern Der Magistrat wird gebeten, die Halte- bzw. Parkverbotsschilder in der Alexanderstraße zwischen den Hausnummern 31 bis 47 zu entfernen. Begründung: Die Schilder wurden dort vor etlichen Jahren aufgestellt, da sich gegenüber der Hausnummer 35 ein Markt der Firma Lidl befand. Durch die Schilder sollte dafür Sorge getragen werden, dass die Sattelzüge bei der Anlieferung von Waren ungehindert in den Hof und zur sich darin befindliche Rampe an- und abfahren konnten, ohne dass gegenüber geparkte Fahrzeuge dies unmöglich machten. Der Lidl-Markt befindet sich seit Jahren an anderer Stelle und in dem ehemaligen Markt befindet sich jetzt ein Spielsalon. Bei der sowieso herrschenden Parkplatznot in Rödelheim wäre ein Entfernen der Schilder eine große Hilfe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1495 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrskollaps auf der Westerbachstraße verhindern
Antrag vom 25.03.2018, OF 270/7 Betreff: Verkehrskollaps auf der Westerbachstraße verhindern Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Der Magistrat wird beauftragt die folgenden Maßnahmen für eine Entlastung der Westerbachstraße und der Gaugrafenstraße auf ihre Realisierbarkeit zu prüfen und eine Kostenschätzung für die Umsetzung durchzuführen: Direkte Anbindung des Gewerbegebiets "Gaugrafenstraße" an die Wilhelm-Fay-Straße durch den Bau einer neuen Brücke über die A5. Anbindung der Eschborner Landstraße an die Lorscher Straße im Bereich des Gewerbegebiets und Schaffung einer Zufahrt von der Lorscher Straße aus Richtung Rödelheim auf die A 66. Schaffung einer Zufahrt von der Guerickestraße auf die Abbiegespur von der A66 zur A 5 in Richtung Bad Homburg Begründung: Gerade im Berufsverkehr ist der Bereich Gaugrafenstraße/Westerbachstraße schon jetzt völlig überlastet. Durch die geplante Erschließung eines bisher brachliegenden Gewerbeareals an der Gaugrafenstraße, Erweiterungen bei der Firma Continental-Teves und den Bau eines neuen Stadtteils nördlich von Praunheim, wird sich diese Situation sukzessive verschärfen. Die bisher geplanten Maßnahmen, die einen verbesserten Verkehrsfluss zur BAB-Anschlussstelle Rödelheim gewährleisten sollen, greifen zu kurz. Langfristig wird nur eine zusätzliche Anbindung an das Autobahnnetz Abhilfe schaffen können. Da eine vollwertige Anschlussstelle nicht realisierbar ist, müssen Ersatzlösungen geprüft werden, die zumindest für einen Teil des KFZ-Verkehrs eine sinnvolle Alternative darstellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 7 am 10.04.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 270/7 wurde zurückgezogen.
Continental-Erweiterung: Verkehrsbedürfnisse klären
Antrag vom 11.03.2018, OF 265/7 Betreff: Continental-Erweiterung: Verkehrsbedürfnisse klären Mit insgesamt etwa 4.500 Mitarbeitern ist das Technologie-Unternehmen Continental eines der größten Unternehmen im Rhein-Main-Gebiet. Presseberichten zufolge plant Continental am Standort Rödelheim ein neues Entwicklungsgebäude, das Platz bietet für 200 neue sowie für 900 weitere Mitarbeiter, die derzeit noch an anderen angemieteten Continental-Standorten in Frankfurt und Eschborn arbeiten. Die Parkraumsituation soll durch ein neues Parkhaus mit 1.700 Stellplätzen verbessert werden, was eine Entzerrung des Zufahrtverkehrs bewirken kann. Diese nachhaltigen Investitionen bestätigen einmal mehr die Attraktivität Frankfurts für Wirtschaft und Arbeitsplätze. Der Ortsbeirat begrüßt die bald 50jährige Treue von Continental zum Standort Rödelheim. Gleichwohl kann die Verkehrserschließung des Gewerbegebietes an der Guerickestraße, das zwischen A 5 und A 66 "eingeklemmt ist", noch optimiert werden. Das Frankfurter Verkehrsdezernat berichtet aktuell über die sehr starke Auslastung des Frankfurter öffentlichen Nahverkehrs. Eine Entspannung der Situation ist nicht in Sicht. Die Fertigstellung der RTW wird für 2023 in Aussicht gestellt - nach bisheriger Planung bis zur Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße. Für weitere Verkehre gibt es noch keine konkreteren Planungen. Eine eigene Station für die S5 als mögliche Option für eine bessere Erschließung dieses großen Gewerbestandortes war immer mal ein Thema, zumal Berufstätige eher das Auto nutzen, wenn das Angebot des ÖPNV unzureichend ist. Aber auch im Straßenbau fehlen Entlastungskonzepte. So steht der Bau der Ortsumfahrung Praunheim immer noch in den Sternen. Dem Vernehmen nach beklagt das Unternehmen Continental seinerseits das Fehlen einer zeitsparenden Radwegeverbindung zwischen dem S-Bahnhof Rödelheim und dem Werksgelände. Einer Statistik zufolge nutzen viele Mitarbeiter S-Bahn und Fahrrad in Kombination. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat 1. Wie will der Magistrat kurzfristig das Angebot des öffentlichen Nahverkehrs verbessern, damit die Bevölkerung in Rödelheim und Praunheim durch neue Pendlerverkehre nicht zusätzlich belastet wird? 2. Sieht der Magistrat langfristig Chancen für einen eigenen Haltepunkt der S5 im Bereich Guerickestraße? 3. Ist der Magistrat bereit, eine direkte Radwegeverbindung zwischen dem S-Bahnhof Rödelheim und dem Gewerbegebiet Guerickestraße nördlich der A66 zu prüfen und die Radwegeverbindung zur Ludwig-Landmann-Straße über Heerstraße zu verbessern? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 7 am 13.03.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 265/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 7 am 10.04.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 810 2018 Die Vorlage OF 265/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Vision Ortskern Rödelheim - Umsetzung
Anregung vom 28.11.2017, OA 204 entstanden aus Vorlage: OF 219/7 vom 12.11.2017 Betreff: Vision Ortskern Rödelheim - Umsetzung Als Ergebnis der Ideenwerkstatt Rödelheim, die im Jahr 2016 durchgeführt wurde, ist eine Dokumentation mit Handlungsalternativen für einzelne städtebauliche Bereiche des Ortskerns erstellt worden (Publikation des Stadtplanungsamtes - http://www.stadtplanungsamt-frankfurt.de/show.php?ID=16030&psid=ldicdodq0068 47eumkl7slu3v7). Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die folgenden Handlungsalternativen weiterzuverfolgen und die nötigen Maßnahmen zur Umsetzung einzuleiten: zu 5.2: Radilostraße Umgesetzt werden soll die Variante 2 (5.2/Seite 30), die einen reduzierten Eingriff vorsieht. zu 5.3: Lorscher Straße Der einzige Lösungsvorschlag (5.3/Seite 33) soll umgesetzt werden, allerdings ist darauf zu achten, dass maximal zehn Parkplätze wegfallen. Zudem sollte der Rad- und Fußgängerverkehr durch die Integration durchgehender Schutzstreifen für den Radverkehr (insbesondere stadteinwärts, vom Taunus kommend) von den Maßnahmen an der Lorscher Straße profitieren. zu 5.4: Alt-Rödelheim Sollte eine Quartiersgarage realisiert werden, ist die Variante 2 (Seite 35) umzusetzen. Sollte sich eine Quartiersgarage nicht realisieren lassen, ist die Variante 1 (Seite 35) umzusetzen. zu 5.5.1: Kreuzungsbereich Rewe Für diesen Bereich ist die Variante 1 (5.5.1/Seite 38) weiterzuverfolgen, die eine Blockrandschließung vorsieht. zu 5.5.2: Kreuzungsbereich "Radiloplatz" Für diesen Bereich soll die Variante 1 (5.5.2/Seite 41) mit einer Platzausbildung weiterverfolgt werden. zu 5.5.3: Kreuzungsbereich Südwest-Ecke Weiterverfolgt werden soll die Variante 1 (5.5.3/Seite 44) mit einer zweigeschossigen Nachverdichtung. zu 5.5.4: Kubaturstudie Alt-Rödelheim Weiterverfolgt werden soll die Variante 1 (5.5.4/Seite 47), die eine bestandsnahe Nachverdichtung vorsieht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3420 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 06.12.2017 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.01.2018, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 204 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 18. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.02.2018, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 204 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 19. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 12.03.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 204 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.04.2018, TO I, TOP 83 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 204 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.04.2018, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 204 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.04.2018, TO II, TOP 43 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 204 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.05.2018, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 204 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.05.2018, TO II, TOP 23 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 204 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.06.2018, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 204 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.06.2018, TO II, TOP 33 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 204 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.08.2018, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 204 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.08.2018, TO II, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OA 204 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 2644, 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018 § 2748, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.05.2018 § 2868, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2018 § 3053, 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.08.2018 Aktenzeichen: 61 0
Neuer Stadtteil im Frankfurter Nordwesten: Bezahlbaren Wohnraum schaffen, bestehende Stadtteile schützen und den neuen Stadtteil nachhaltig planen
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2455 entstanden aus Vorlage: OF 221/7 vom 13.11.2017 Betreff: Neuer Stadtteil im Frankfurter Nordwesten: Bezahlbaren Wohnraum schaffen, bestehende Stadtteile schützen und den neuen Stadtteil nachhaltig planen In Frankfurt wird dringend bezahlbarer Wohnraum benötigt. Es ist wahrscheinlich, dass dieser Bedarf in den kommenden 15 Jahren nicht nachlässt und der Verzicht auf die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete einen rasanten Anstieg der Mieten und der Kaufpreise für Immobilien nach sich ziehen würde. Diese Entwicklung befördert letztlich die Verdrängung einkommensschwächerer Bevölkerungsschichten aus der Stadt, was nicht im Interesse einer verantwortungsvollen Politik liegen kann. Gleichzeitig führt die Entwicklung neuer Baugebiete immer auch zu Problemen für die Bevölkerung in den benachbarten Stadtteilen. Neben einem erhöhten Verkehrsaufkommen ist vor allem der Verlust beliebter Freiflächen und ein negativer Einfluss auf das Stadtklima zu nennen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, im Zuge der weiteren Planungen folgende Forderungen und Anregungen zu berücksichtigen und umzusetzen. Dem Ortsbeirat ist einmal jährlich ein detaillierter Bericht über den Stand der Planungen zu geben. Sobald eine Entscheidung gegen eine der Forderungen des Ortsbeirats im Magistrat gefallen ist, ist der Ortsbeirat unverzüglich zu informieren: A. Forderungen zum Schutz der Lebensqualität in den benachbarten Stadteilen 1. Entlang der Autobahn 5 vom Autobahnkreuz Nordwest bis zur Urselbachbrücke ist ein effektiver Lärmschutz zu errichten, der nicht mit der Realisierung des Riederwaldtunnels verknüpft ist. Zu prüfen ist eine nach neuesten Erkenntnissen konzipierte Lärmschutzbebauung, wie sie z. B. vor vielen Jahren erfolgreich entlang der Autobahn 66 realisiert wurde (Papageiensiedlung). 2. Die geplante Ortsumfahrung Praunheim ist komplett zu realisieren, bevor beiderseits des Steinbachtals die ersten Wohneinheiten entstehen. Dies schließt eine Tunnelanbindung an den Erich-Ollenhauer-Ring ein. 3. Die Stadterweiterung ist so zu planen, dass die Erschließung bevorzugt von Norden über die Rosa-Luxemburg-Straße erfolgt. 4. Die Rosa-Luxemburg-Straße erhält vor Baubeginn einen effektiven Lärmschutz, insbesondere von der Geschwister-Scholl-Schule bis zur neuen Feuerwache. Für diesen Bereich wird eine Einhausung geprüft. 5. Bei der Bebauung des Baugebiets ist ein Konzept zu entwickeln, welches dafür sorgt, dass die Frischluftschneisen nicht komplett zugebaut werden und somit die herabfallenden Taunuswinde ihre Wirkung für Frankfurt weiterhin entfalten können. Entlang des Steinbachtals sind möglichst breite Grünzonen zu erhalten, die komplett von der Bebauung freigehalten werden. Die Kaltluftzufuhr darf nicht abgeschnitten werden. 6. Es ist in diesem Zuge zu prüfen, ob die bestehende und sanierungsbedürftige Seniorenwohnanlage am Praunheimer Weg verlagert werden kann, um die Kaltluftzufuhr zu verbessern. Im Moment bildet dieser Gebäuderiegel eine unüberwindbare Barriere am Ende des Steinbachtals. 7. Der bereits beschlossene Rahmenplan Praunheim wird hinsichtlich der Verkehrsberuhigung in Alt-Praunheim und der Umgestaltung des Dalles (Seiten 26 bis 28 des Rahmenplans) bevorzugt umgesetzt. 8. Der vorhandene Tennisplatz der TSG Nordwest sowie die Kleingartenanlage des KGV Nordweststadt sollten bei der Stadterweiterung erhalten bleiben. 9. Die Regionaltangente-West wird bis zum Verknüpfungspunkt mit der U-Bahn-Linie U 6 und über eine Tunnelanbindung bis zum Nordwestzentrum weitergeführt. Zu prüfen ist zudem, ob die U-Bahn-Linie U 6 durch den neuen Stadtteil weitergeführt werden kann, diesen mit einer Haltestelle erschließt und schließlich auf die Trasse der Linie U 3 einbiegt. 10. Folgende weitere Möglichkeiten der Erschließung sind zu prüfen: Zusätzlicher S-Bahn-Haltepunkt, Linie U 6-Verlängerung bis Steinbach, direkte Buslinien über den neuen Stadtteil nach Steinbach/Eschborn/Weißkirchen. 11. Im Bereich der Wilhelm-Fay-Straße wird eine zusätzliche Anschlussstelle zur Autobahn 66 oder Bundesautobahn 648 geschaffen, um die Verkehrssituation im Bereich Westerbachstraße, Gaugrafenstraße, Am Seedam zu entschärfen und den bisherigen Verkehrsfluss über die Guerickestraße und die Heerstraße zu minimieren. 12. Die Verkehrsplanung ist so zu gestalten, dass eine Verkehrszunahme auf der Heerstraße und der Ludwig-Landmann-Straße vermieden wird. 13. Eine zusätzliche Ausfahrt von der Autobahn 5, z. B. in Höhe des Rastplatzes Taunusblick, birgt die große Gefahr, dass diese Ausfahrt als Einfallstor in die Stadt genutzt wird und der Verkehr über die Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße abfließt. Der Ortsbeirat lehnt eine solche Abfahrt daher ab, sofern nicht plausibel nachgewiesen werden kann, dass eine solche Abfahrt nur der Erschließung des neuen Stadtteils dient und zusätzliche Belastungen, insbesondere für die Ludwig-Landmann-Straße und die Heerstraße, ausgeschlossen werden. Auch im Falle der Errichtung einer Park-and-ride-Anlage ist sicherzustellen, dass kein zusätzlicher Verkehr durch Praunheim oder Rödelheim geführt wird. B. Anregungen zur Gestaltung des neuen Stadtteils 1. Die Planungen für den neuen Stadtteil sollten von einem Expertengremium begleitet werden (Consilium), dabei sind neben externen Experten auch Interessenvertreter der benachbarten Stadtteile zu berücksichtigen. 2. Der neue Stadtteil sollte nach den aktuellen Grundsätzen einer nachhaltigen Stadtentwicklung geplant werden. Dies schließt unter anderem eine klimafreundliche Bauweise, die Reduzierung des Individualverkehrs, die Nutzung und Erzeugung regenerativer Energien und den Bau getrennter Systeme für Trink- und Brauchwasser ein. 3. Bei der Planung sind Carsharing-Stationen, Ladestationen für E-Autos und E-Bikes sowie die Erschließung durch einen Radschnellweg (Frankfurt- Oberursel/Bad Homburg) zu berücksichtigen. 4. Die öffentliche Infrastruktur für den neuen Stadtteil (Schule, Kitas etc.) muss parallel mit dem Einzug der ersten Bewohnerinnen und Bewohner in ausreichender Kapazität zur Verfügung stehen. 5. Als ein weiterer Beitrag zur Aufwertung des neuen Stadtteils ist die Erweiterung des Grüngürtels rund um den neuen Stadtteil zu prüfen. 6. Es sollten möglichst innovative und vielfältige Architekturkonzepte gefördert werden. 7. Es sollte eine reduzierte Vergabe der Grundstücke an Großinvestoren angestrebt werden. Damit kann man eine kreativere und individuellere Architektur erreichen. Eine monotone Blockbebauung wie im Europaviertel ist auf jeden Fall zu vermeiden. 8. Die Vergabe der Grundstücke sollte in der Regel aufgrund einer Konzeptvergabe erfolgen. Dabei sollten gemeinschaftliche Wohnprojekte und Genossenschaften angemessen berücksichtigt werden. 9. Es ist sicherzustellen, dass auch bei privaten Investoren mindestens 30 Prozent der Wohnungen als geförderte Wohnungen im ersten und zweiten Förderweg entstehen. Mit den angrenzenden Nachbargemeinden ist eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 10. Mit den von der Baumaßnahme betroffenen Landwirten ist ebenfalls eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 11. Die Planungen für den neuen Stadtteil und die Ausbauplanungen für die Autobahn 5 sollten eng miteinander abgestimmt werden, um Zeitverzögerungen und Doppelarbeiten zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.03.2018, ST 657 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 61 1
Sicherung der Durchfahrt Glashüttener Straße
Anregung an den Magistrat vom 24.10.2017, OM 2236 entstanden aus Vorlage: OF 209/7 vom 09.10.2017 Betreff: Sicherung der Durchfahrt Glashüttener Straße Trotz der Hinweisschilder "Durchfahrtshöhe 2,90 Meter" und der angebrachten Hinweise über der Fahrbahn auf beiden Seiten der Unterführung in der Glashüttener Straße, kommt es immer wieder zu Situationen, dass Fahrerinnen und Fahrer diese nicht rechtzeitig bemerken und mit ihren Lkws in der Unterführung stecken bleiben. Dies bedeutet auf alle Fälle nicht nur ein Ärgernis und eine Behinderung, sondern auch eine extreme Gefährdung für die anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sowie zusätzlich eine ernsthafte Gefährdung für die Brückenkonstruktion, wenn, wie im letzten aktuellen Fall geschehen, ein Lkw mit einem Stahlcontainer als Ladung stecken bleibt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat beauftragt, in beiden Fahrtrichtungen Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, Lkw-Fahrerinnen und Lkw-Fahrer nachdrücklich darauf aufmerksam zu machen, dass die Durchfahrtshöhe durch die Glashüttener Straße beschränkt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 387 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1
Sicherung der Durchfahrt „Glashüttener Straße“
Antrag vom 07.08.2017, OF 181/7 Betreff: Sicherung der Durchfahrt "Glashüttener Straße" Trotz der Hinweisschilder "Durchfahrtshöhe 2,90 m" und der angebrachten Hinweise über der Fahrbahn auf beiden Seiten der Unterführung in der Glashüttener Straße, kommt es immer wieder zu Situationen, dass Fahrer diese nicht rechtzeitig bemerken und mit ihren LKWs in der Unterführung stecken bleiben. Dies bedeutet auf alle Fälle nicht nur ein Ärgernis und eine Behinderung, sondern auch eine extreme Gefährdung für die anderen Verkehrsteilnehmer*innen, sowie zusätzlich eine ernsthafte Gefährdung für die Brückenkonstruktion, wenn, wie im letzten aktuellen Fall geschehen, ein LKW mit einem Stahlcontainer als Ladung stecken bleibt. Dies vorausgeschickt wird beantragt: Der Magistrat wird beauftragt, an beiden Seiten rechtzeitig vor der Einfahrt in die Glashüttener Straße ergänzend zu den bestehenden Hinweisen zusätzliche akustische oder optische Signale zu installieren, die geeignet sind, LKW-Fahrer*innen nachdrücklich darauf aufmerksam zu machen, dass die Durchfahrtshöhe durch die Glashüttener Straße beschränkt ist. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 7 am 22.08.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 181/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 181/7 wurde zurückgezogen.
Erweiterung einer Lichtsignalanlage
Antrag vom 06.08.2017, OF 180/7 Betreff: Erweiterung einer Lichtsignalanlage Der Magistrat wird geben die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Lorscher S traße/Thudichumstraße um ein gesondertes Signal für Linksabbieger zu ergänzen. Begründung: Im Berufsverkehr ist die Lorscher Straße in beiden Richtungen stark frequentiert. Die vorhandene Signalanlage gibt bei Grün den Verkehr in beide Richtungen frei. Die Phase für Linksabbieger ist sehr kurz, so dass bei dichtem Verkehr 2 maximal 3 Fahrzeuge von der Lorscher auf die Thudichumstraße einbiegen können . Der Verkehr staut sich dann oft bis zur Niddagaustraße zurück. Hier könnte ein zusätzliches Lichtsignal mit einem Pfeil nach links für Abhilfe sorgen, so das genügend Fahrzeuge in die Thudichumstraße abbiegen können und die angespannte Verkehrssituation etwas entschärft werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 7 am 22.08.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 180/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, einen Ortstermin in der Angelegenheit zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 180/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 180/7 wurde zurückgezogen.
Die Ampelschaltung an der Kreuzung Lorscher Straße, Gontardstraße, Glashüttener Straße und Fuchstanzstraße an den Sonn- und Feiertagen abschalten
Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1774 entstanden aus Vorlage: OF 173/7 vom 28.05.2017 Betreff: Die Ampelschaltung an der Kreuzung Lorscher Straße, Gontardstraße, Glashüttener Straße und Fuchstanzstraße an den Sonn- und Feiertagen abschalten Die Anwohnerinnen und Anwohner im oben genannten Kreuzungsbereich klagen seit Langem und immer wieder über den Lärm und die Abgasbelastung durch die Kraftfahrzeuge, die vor der Ampel auf freie Fahrt warten. Eine gewisse Entlastung könnte erreicht werden, wenn zumindest an den Sonn- und Feiertagen die Ampelanlage abgeschaltet würde, wie dies auch bereits an den Wochentagen nach 22:00 Uhr geschieht. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, zu veranlassen, dass die Ampelschaltung an der Kreuzung Lorscher Straße, Gontardstra ße, Glashüttener Straße und Fuchstanzstraße an den Sonn- und Feiertagen abgestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2017, ST 2025 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1
Parkmöglichkeiten für Fahrräder auf der Lorscher Straße
Antrag vom 29.04.2017, OF 165/7 Betreff: Parkmöglichkeiten für Fahrräder auf der Lorscher Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der Lorscher Straße Parkbügel für Fahrräder, vergleichbar mit den Bügeln auf der Radilostraße (Höhe Hausnummer 16, gegenüber Tegut), einzurichten. Als Standort wird die Höhe der Hausnummer 16, vor dem Biomarkt Picard, vorgeschlagen. Die Lorscher Straße ist eine der Haupteinkaufsstraßen Rödelheims, insbesondere zwischen der Mündung der Niddagaustraße und der Thudichumstraße. Der obere Teil der Lorscher Straße wird wegen des Biomarktes, aber auch der anderen Geschäfte, wie z.B. dem Metzger Kerber, stark von Fahrradfahrer*innen frequentiert. Während auf der Radilostraße in Höhe der Hausnummer 16 (gegenüber Tegut) Parkbügel für Fahrräder eingerichtet sind, fehlt eine vergleichbare Parkmöglichkeit in diesem Bereich der Lorscher Straße, weshalb Fahrradfahrer*innen ihre Fahrräder auf dem Gehweg abstellen müssen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 16.05.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 165/7 wurde zurückgezogen.
Hundekot auf den Grünflächen Eschborner Landstraße/Breitlacherstraße und Eschborner Landstraße/Am Seedamm
Anregung an den Magistrat vom 07.03.2017, OM 1313 entstanden aus Vorlage: OF 120/7 vom 18.02.2017 Betreff: Hundekot auf den Grünflächen Eschborner Landstraße/Breitlacherstraße und Eschborner Landstraße/Am Seedamm Der Magistrat wird gebeten, auf den o. g. Grünflächen die folgenden Maßnahmen umzusetzen: 1. Es werden Verbotsschilder für kotende Hunde aufgestellt, auf denen das zu zahlende Bußgeld zu erkennen ist. 2. Es werden Abfalleimer aufgestellt, um Hundekotbeutel entsorgen zu können. 3. Es werden unregelmäßig Kontrollen auf den Grünflächen durchgeführt. Begründung: Es gibt für die o. g. Flächen massive Beschwerden über Hundebesitzer, die den Hundekot nicht entsorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2017, ST 1043 Aktenzeichen: 67 0
Die Buslinie 67 den tatsächlichen Bedarfen anpassen
Anregung an den Magistrat vom 07.03.2017, OM 1314 entstanden aus Vorlage: OF 121/7 vom 14.02.2017 Betreff: Die Buslinie 67 den tatsächlichen Bedarfen anpassen Der Magistrat wird beauftragt, sich mit der VGF in Verbindung zu setzen mit dem Ziel, dass der Fahrplan der neu eingerichteten Buslinie 67 so ausgerichtet wird, dass er den tatsächlichen Bedarfen der dortigen potenziellen Nutzerinnen und Nutze r gerecht wird. Begründung: Die Einrichtung einer Buslinie zwischen Rödelheim Bahnhof und der Eschborner Landstraße West ist prinzipiell eine gute Idee, hätte sie nicht die von den Anliegern benannten Mängel: - Die Arbeitszeit eines Großteils der Mitarbeiter der DHL beginnt um 04:00 Uhr und endet um 10:00 Uhr. Der Busbetrieb beginnt am Rödelheimer Bahnhof um 06:34 Uhr und endet an der für die Mitarbeiter geeigneten Haltestelle um 09:25 Uhr. - Der reguläre Unterricht an der Metropolitan-School endet täglich um 15:30 Uhr. Die Abfahrtszeiten des Busses sind 15:24 Uhr und 15:54 Uhr. Die Kinder kommen kurz nach 15:30 Uhr vom Schulgelände. Sie haben eine mindestens 20-minütige Wartezeit. - Das Hotel Rödelheimer Hof beklagt, dass der Busbetrieb zu früh eingestellt wird, da viele Hotelgäste erst in den Abendstunden ankommen, und würde sich eine letzte Abfahrt vom Rödelheimer Bahnhof um 21:00 Uhr wünschen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2017, ST 976 Aktenzeichen: 92 11
Wiederherstellung der eingestellten Buslinie 252
Anregung an den Magistrat vom 07.03.2017, OM 1315 entstanden aus Vorlage: OF 122/7 vom 14.02.2017 Betreff: Wiederherstellung der eingestellten Buslinie 252 Der Magistrat wird beauftragt, sich mit der VGF in Verbindung zu setzen mit dem Ziel, wieder die eingestellte Buslinie 252 herzustellen und damit eine öffentliche Verkehr sanbindung für die Bewohnerinnen und Bewohner und Arbeitenden in der Friedrich-Kahl-Straße zu schaffen und gleichzeitig zu ermöglichen, dass das Einkaufszentrum in Eschborn wieder an den öffentlichen Nahverkehr angeschlossen wird. Begründung: Auch in der Friedrich-Kahl-Straße leben und arbeiten Menschen, die auf den ÖPNV angewiesen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2017, ST 979 Aktenzeichen: 92 11
Ausbreitung von Wettbüros in Rödelheim
Antrag vom 19.02.2017, OF 118/7 Betreff: Ausbreitung von Wettbüros in Rödelheim In Rödelheim hat vor wenigen Tagen in der Radilostraße 17 bereits das dritte Wettbüro in kurzer Zeit eröffnet, obwohl diese Wettbüros im Geltungsbereich des Bebauungsplan NW 24d Nr 1 Ä liegen. Dieser Bebauungsplan trat am 2.07.2013 in Kraft und schließt Vergnügungsstätten explizit aus. Entsprechend dieses Bebauungsplans sind zumindest neue Vergnügungsstätten nicht mehr genehmigungsfähig. Wettbüros gehören ebenso wie Spielcasinos zu diesen Vergnügungsstätten (vgl. u.a. ST 221 vom 20.01.2017). Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Haben die neuen Wettbüros in der Radilostraße, der Lorscher Straße und in der Rödelheimer Landstraße eine Genehmigung? 2. Wenn ja: Warum wurde diese erteilt? 3. Wenn nein: Wann werden die Wettbüros geschlossen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 7 am 07.03.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 364 2017 Die Vorlage OF 118/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Hintergrundinformationen zum Verkauf von Arrondierungsflächen in dem Gewerbegebiet Eschborner Landstraße/Gaugrafenstraße
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1115 entstanden aus Vorlage: OF 112/7 vom 14.01.2017 Betreff: Hintergrundinformationen zum Verkauf von Arrondierungsflächen in dem Gewerbegebiet Eschborner Landstraße/Gaugrafenstraße Vorgang: M 32/16; V 15/16 OBR 7; ST 1003/16 Die Antwort des Magistrats in der Stellungnahme ST 1003 wird als unzureichend zurückgewiesen. Ziel der Anfrage V 15 war, zu erfahren, welche Investoren Interesse am Kauf des oben genannten Grundstücks gezeigt haben. Dies geht aus der Anfrage deutlich hervor. Umso unbefriedigender ist die Antwort des Magistrats. Er bleibt damit weit hinter den Informationen zurück, die den Ortsbeiratsmitgliedern aus anderer Quelle bereits vorliegen. Da davon auszugehen ist, dass ein zukünftiger Gewerbestandort in diesem Gebiet mit großer Wahrscheinlichkeit gravierende Auswirkungen auf die Verkehrssituation besonders in den Bereichen Gaugrafenstraße/Westerbachstraße und Am Seedamm/Guerickestraße haben wird, wird der Magistrat aufgefordert, folgende Fragen konkret zu beantworten: - Welches Gewerbe ist für die Liegenschaft Gaugrafenstraße/Eschborner Landstraße vorgesehen? - Mit welcher zusätzlichen Verkehrsbelastung wird kalkuliert? - Existiert bereits ein übergreifendes Verkehrskonzept, welches alle möglichen Verkehrswege (auch über die Heerstraße) betrachtet? Weiterhin wird der Magistrat in diesem Zusammenhang aufgefordert, ein umfassendes und übergreifendes Verkehrskonzept vorzustellen, welches alle verkehrstechnischen Mehrbelastungen, die aus der Entwicklung des Gewerbegebiets Gaugrafenstraße/Eschborner Landstraße, dem Gewerbegebiet nördlic h der Heerstraße und dem Neubau des Gymnasiums in Westhausen resultieren, beinhaltet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.02.2016, M 32 Auskunftsersuchen vom 03.05.2016, V 15 Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2016, ST 1003 Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2017, ST 736 Anregung vom 04.10.2022, OA 248 Aktenzeichen: 23 11
Tempo 30 für die Straßen Im Seegewann und Schultheißenweg
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 980 entstanden aus Vorlage: OF 97/7 vom 15.11.2016 Betreff: Tempo 30 für die Straßen Im Seegewann und Schultheißenweg Vorgang: OM 4054/15 OBR 7; ST 1040/15 Bereits im Frühjahr 2015 wurde seitens des Ortsbeirats 7 angeregt, die Straße Im Seegewann für den Durchgangsverkehr zu schließen. Grund hierfür ist, dass die Straße häufig von Kraftfahrzeugen befahren wurde, die von der oberen Eschborner Landstraße kommend die Rotphase der Ampel umgehen wollten, um auf den Seedamm zu gelangen. In umgekehrter Richtung wurde von den Kfz die Straße Im Seegewann genutzt, um - die Ampel umgehend - in die Eschborner Landstraße zu gelangen. Besonders seit die DHL ihren Betrieb aufgenommen hat, ist diese Praxis unerträglich geworden. Für die Anwohnerinnen und Anwohner stellt es eine beträchtliche Belästigung dar und eine Gefährdung der zahlreichen Kinder, die nun in der Flüchtlingsunterkunft Im Seegewann 19a leben. Die damalige Anregung, die forderte, die Straße auf den Anliegerverkehr zu beschränken, wurde seitens des Magistrats mit d er Begründung abgelehnt, dass zur Durchsetzung hierfür eine intensive Überwachung und regelmäßige Kontrolle notwendig sei und dass sich der Magistrat hierfür nicht in der Lage sehe. Dies vorausgestellt, wird der Magistrat beauftragt, um die Straßen Im Seegewann und Schultheißenweg für den Durchgangsverkehr unattraktiv zu machen und um die Gefährdung der Anwohnerinnen und Anwohner deutlich zu verringern, die Straßen als Tempo-30-Zonen auszuweisen und zur Überwachung der Einhaltung dieser Maßnahme Geschwindigkeitsanzeiger zu installieren. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob die Straße Im Seegewann im Bereich der Hausnummern 2 bis 10 für den Anliegerverkehr ausgewiesen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4054 Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2015, ST 1040 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 616 Aktenzeichen: 32 1
Sicheres Fahrrad fahren im Schultheißenweg
Antrag vom 16.10.2016, OF 86/7 Betreff: Sicheres Fahrrad fahren im Schultheißenweg Der Magistrat wird beauftragt, das Fahrradfahren im Schultheißenweg gegen die Einbahnstraße zu gestatten und die Straße entsprechend zu kennzeichnen. Falls notwendig, soll die Geschwindigkeit auf Tempo 30 reduziert werden. Begründung: Der Schultheißenweg wird bereits jetzt von den Schüler_rinnen der Metropolitan School als Ausweichstrecke für die zu Beginn und zum Ende des Schultags viel befahrene Eschborner Landstraße genutzt. Es bietet sich also an, dies im Rahmen der Straßenverkehrsordnung rechtlich abzusichern. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 86/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, FDP und REP gegen FARBECHTE und GRÜNE (= Annahme)
Markierung der Parkplätze im Bereich Radilostraße 15 bis 21
Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 474 entstanden aus Vorlage: OF 47/7 vom 13.08.2016 Betreff: Markierung der Parkplätze im Bereich Radilostraße 15 bis 21 Der Magistrat wird aufgefordert, die Parkplätze im Bereich Radilostraße 15 bis 21 (Südseite zwischen Röderich- und Kalkentalstraße) durch Markierungen zur Straße und zum Gehweg abzugrenzen, damit eine Mindestgehwegbreite für Fußgängerinnen und Fußgä nger freigehalten wird. Begründung: Die Parkplätze in diesem Bereich sind weder zur Straße noch zum Gehweg hin optisch abgegrenzt. Dies führt zu einem sehr uneinheitlichen Parken und damit verbunden zu Behinderungen der Fußgängerinnen und Fußgänger und des Busverkehrs durch sehr weit in die Straße oder in den Gehweg hineinreichende Kraftfahrzeuge. Eine optische Abgrenzung durch eine einfache Markierung der Abstellplätze stellt für die Fahrzeugführer eine Orientierungshilfe dar, um ihr Fahrzeug mit möglichst wenigen Beeinträchtigungen für andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer abzustellen. Die "Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen" (RASt 06) sehen eine Regelbreite von 2,50 Metern für Fußgängerinnen und Fußgänger vor. Dies ist auch die Mindestbreite, um die Begegnungen von Rollstühlen und Kinderwagen zu ermöglichen. Das absolute Minimum ist gemäß RASt eine Gehwegbreite von 1,50 Metern (enge dörfliche Hauptstraßen mit geringem Fußgängeraufkommen). Selbst dieses absolute Minimum wird in der Radilostraße nicht eingehalten. Für eine örtliche Geschäftsstraße, wie es die Radilostraße ist, sieht die RASt eine Gehwegbreite von 4,00 Metern vor. Die Radilostraße hat eine Gesamtbreite von 12,25 Metern. Der Bürgersteig auf der Südseite hat eine Breite von 2,85 Metern. Die Fahrbahn ist 5 Meter breit. Es ist also genug Platz vorhanden, um den Fußgängern mehr Raum zu überlassen. Es wäre z. B. möglich, einen Fußweg von 2,35 Metern Breite und einen Parkstreifen von 2 Metern Breite abzumarkieren. Für den Busverkehr bleiben dann immer noch 3,50 Meter Breite. Das ist mehr als erforderlich, denn Busse und Lkw haben eine Breite von 2,50 Metern und die RASt sieht eine Fahrbahnbreite von 3,25 Metern vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1685 Aktenzeichen: 66 4
Das Falschparken auf der Blindenleitführung an der Ecke Baruch-Baschwitz-Platz/Radilostraße verhindern
Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 475 entstanden aus Vorlage: OF 49/7 vom 09.08.2016 Betreff: Das Falschparken auf der Blindenleitführung an der Ecke Baruch-Baschwitz-Platz/Radilostraße verhindern Der Magistrat wird beauftragt, durch eine Abpollerung zu verhindern, dass die Blindenleitführung zur Überquerung der Radilostraße an der Ecke Baruch-Baschwitz-Platz von PKWs verkehrsbehindernd zugeparkt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1552 Aktenzeichen: 66 3
Anbringung eines Zebrastreifens vom Bahnhofvorplatz (Rödelheim-Ost) zur Radilostraße am Beginn der Marquardstraße
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2016, OM 4926 entstanden aus Vorlage: OF 609/7 vom 03.01.2016 Betreff: Anbringung eines Zebrastreifens vom Bahnhofvorplatz (Rödelheim-Ost) zur Radilostraße am Beginn der Marquardstraße Der Magistrat wird gebeten, an oben genanntem Ort einen Zebrastreifen anzubringen. Begründung: Auf Bitten einiger Bürger sollte hier ein Zebrastreifen angebracht werden, da Kraftfahrzeuge, die vom Bahnhofsvorplatz kommen und nicht in die Radilostraße einbiegen, sondern geradeaus in die Marquardstraße fahren, das oft mit großer Geschwindigkeit machen. Somit ist es für ältere oder behinderte Personen oft mit einem erheblichen Gefahrenpotenzial verbunden, hier die Straße zu überqueren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2016, ST 655 Aktenzeichen: 32 1
Ein Zebrastreifen für die Metropolitan School Frankfurt
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4679 entstanden aus Vorlage: OF 581/7 vom 17.10.2015 Betreff: Ein Zebrastreifen für die Metropolitan School Frankfurt Bereits vor den Sommerferien gab es einen Ortstermin mit der Straßenverkehrsbehörde, dem Stadtschulamt, der Schulleitung, Elternvertretern, Vertretern der anliegenden Betriebe und Mitgliedern des Ortsbeirats. Thema war die Frage, wie die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler der Metropolitan School Frankfurt im Straßenverkehr vor der Schule erhöht werden kann. Die Lage der Schule und die Tatsache, dass die Schülerinnen und Schüler, die aus dem gesamten Stadtgebiet und dem Umland kommen, mehrheitlich mit dem Auto gebracht werden, bedingt zu den Zeiten des Schulanfangs und des Schulendes ein erhebliches Verkehrsaufkommen. Hinzu kommen die Fahrzeuge der anliegenden Betriebe und der dortigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mögliche Maßnahmen wurden besprochen und auch umgesetzt, wie z. B. die Verlegung der Tempo-30-Zone näher an die Schule, Einrichtung ergänzender Kurzzeitparkplätze zu Zeiten des Schulbeginns und Schulendes, Schaffung einer gesonderten Einfahrt für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer. Nach wie vor völlig unübersichtlich ist jedoch die Situation besonders dann, wenn die Schule um 15:30 Uhr endet. Es gibt eine unüberschaubare Mischung von ankommenden und wegfahrenden "Elterntaxis", Kindern, die über die Straße wuseln, und Firmenfahrzeugen, hier sind besonders der Zustelldienst der Firma "GO!" und die Fahrzeuge von DHL zu nennen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat beauftragt, zur Erhöhung der Sicherheit für die Schülerinnen und Schüler als ergänzende Maßnahme in Höhe des Schuleingangs der Metropolitan School Frankfurt über die Eschborner Landstraße einen Zebrastreifen anzulegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2016, ST 174 Aktenzeichen: 32 1
Sossenheim: Busbetrieb auf der Westerbachstraße optimieren
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4444 entstanden aus Vorlage: OF 1441/6 vom 17.08.2015 Betreff: Sossenheim: Busbetrieb auf der Westerbachstraße optimieren Vorgang: V 143/11 OBR 6; ST 478/12 Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Maßnahmen umzusetzen mit dem Ziel, durch eine Optimierung des Busbetriebs den Verkehr auf der Westerbachstraße zu entlasten: 1. Einrichtung einer bedarfsorientierten Busspur (bspw. in der Zeit zwischen 15 Uhr und 19 Uhr) im Bereich zwischen den Haltestellen "Gaugrafenstraße" und "Westerbachsiedlung" zwecks Unterstützung eines zuverlässigen und pünktlichen Busbetriebs; 2. Verlängerung der Buslinie 56 von "Eschborn Südbahnhof" kommend über das Gewerbegebiet Sossenheim zur Haltestelle "Rödelheim Bahnhof" (Ergänzung um die Haltestellen "Wilhelm-Fay-Straße", "Westerbachstraße" und "Eschborner Landstraße") zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV für Pendler. In dem Zusammenhang wird der Magistrat zudem gebeten zu prüfen, ob die Bushaltestelle "Westerbachsiedlung" näher in Richtung des Nahversorgers verlegt werden kann. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2012, ST 478, wird eine Verlängerung der Buslinie 56 dann als sinnvoll erachtet, wenn das Gewerbegebiet noch weiter entwickelt (erhöhtes Nachfragepotenzial für den Streckenabschnitt) und der Umbau des Bahnhofs Rödelheim (Westseite) abgeschlossen ist. Beide Bedingungen sind mittlerweile erfüllt. In dieser Stellungnahme wird auch darauf hingewiesen, dass die allgemeine Verkehrssituation auf der Westerbachstraße keinen zuverlässigen und pünktlichen Busbetrieb erlaubt. Doch statt mit diesem Argument die Verlängerung der Buslinie abzulehnen, erscheint es sinnvoller - auch mit Blick auf das bestehende Bus-Angebot -, Maßnahmen zur Lösung des Problems zu erarbeiten, bspw. die Einrichtung einer Busspur. Ziel der Maßnahmen ist es, das ÖPNV-Angebot insbesondere für Pendler attraktiver zu gestalten, damit die Pendler vom Auto auf den ÖPNV umsteigen und der Verkehr auf der Westerbachstraße etwas entlastet wird. Durch Verlegung der Bushaltestelle soll den Einwohnern Sossenheims (insbesondere bewegungseingeschränkte Menschen, Senioren) der Zugang zu einem Nahversorger mit dem ÖPNV erleichtert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.10.2011, V 143 Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2012, ST 478 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1618 Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2016, ST 751 Antrag vom 12.10.2016, OF 271/6 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 957 Antrag vom 17.04.2018, OF 678/6 Anregung vom 08.05.2018, OA 254 Antrag vom 31.10.2021, OF 229/6 Auskunftsersuchen vom 23.11.2021, V 229 Aktenzeichen: 32 1
Bauvorhaben Fuchstanzstraße 30
Antrag vom 23.08.2015, OF 566/7 Betreff: Bauvorhaben Fuchstanzstraße 30 Das Bauvorhaben "Fuchstanzstraße 30" hat in den vergangenen Wochen den Unmut vieler Anwohner erregt. Im Geltungsbereich des B-Plans 24b Nr. 2 und der Erhaltungssatzung E 34 wurde ein Wohngebäude mit 11 Wohneinheiten und 3 Vollgeschossen innerhalb des Baublocks Fuchztanzstraße / Lorscher Straße/ Am Alten See/ Niddagaustraße genehmigt. Grundsätzlich begrüßt der Ortsbeirat angesichts der angespannten Wohnungssituation die Revitalisierung lange ungenutzter Grundstücke und Immobilien, allerdings müssen dabei im Interesse der Nachbarn die bestehenden planungsrechtlichen Grundlagen berücksichtigt werden. Es ist unstrittig, dass die Genehmigung von drei Vollgeschossen durch den Bebauungsplan abgedeckt ist. Der Ortsbeirat bittet jedoch um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Gilt für das Grundstück die im Plan erkennbare Grundflächenzahl von 0,4 und wird das Grundstück dementsprechend nur zu maximal 40 % überbaut? 2. Auf welcher Basis kommt die Genehmigungsbehörde zu dem Schluss, dass mit dem Neubau die bestehende Erhaltungssatzung berücksichtigt wird? 3. Wäre es nicht sinnvoller gewesen die größtenteils dreistöckige Blockrandbebauung im Blockinnenbereich durch eine deutlich niedrigere Bebauung zu ergänzen (max. 2 Vollgeschosse)? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 7 am 08.09.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1435 2015 Die Vorlage OF 566/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
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