Markierung der Parkplätze im Bereich Radilostraße 15 bis 21
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM
474 entstanden aus Vorlage:
OF 47/7 vom 13.08.2016
Betreff: Markierung der Parkplätze im Bereich Radilostraße 15
bis 21 Der Magistrat wird aufgefordert, die Parkplätze im
Bereich Radilostraße 15 bis 21 (Südseite zwischen Röderich- und
Kalkentalstraße) durch Markierungen zur Straße und zum Gehweg abzugrenzen,
damit eine Mindestgehwegbreite für Fußgängerinnen und Fußgä
nger freigehalten wird. Begründung: Die Parkplätze in diesem Bereich sind weder zur
Straße noch zum Gehweg hin optisch abgegrenzt. Dies führt zu einem sehr
uneinheitlichen Parken und damit verbunden zu Behinderungen der Fußgängerinnen
und Fußgänger und des Busverkehrs durch sehr weit in die Straße oder in den
Gehweg hineinreichende Kraftfahrzeuge. Eine optische Abgrenzung durch eine einfache
Markierung der Abstellplätze stellt für die Fahrzeugführer eine
Orientierungshilfe dar, um ihr Fahrzeug mit möglichst wenigen
Beeinträchtigungen für andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer
abzustellen. Die "Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen"
(RASt 06) sehen eine Regelbreite von 2,50 Metern für Fußgängerinnen und
Fußgänger vor. Dies ist auch die Mindestbreite, um die Begegnungen von
Rollstühlen und Kinderwagen zu ermöglichen. Das absolute Minimum ist gemäß RASt
eine Gehwegbreite von 1,50 Metern (enge dörfliche Hauptstraßen mit geringem
Fußgängeraufkommen). Selbst dieses absolute Minimum wird in der Radilostraße
nicht eingehalten. Für eine örtliche Geschäftsstraße, wie es die Radilostraße
ist, sieht die RASt eine Gehwegbreite von 4,00 Metern vor. Die Radilostraße hat eine Gesamtbreite von 12,25
Metern. Der Bürgersteig auf der Südseite hat eine Breite von 2,85 Metern. Die
Fahrbahn ist 5 Meter breit. Es ist also genug Platz vorhanden, um den
Fußgängern mehr Raum zu überlassen. Es wäre z. B. möglich, einen Fußweg von
2,35 Metern Breite und einen Parkstreifen von 2 Metern Breite
abzumarkieren. Für den Busverkehr bleiben dann immer noch 3,50 Meter Breite.
Das ist mehr als erforderlich, denn Busse und Lkw haben eine Breite von 2,50
Metern und die RASt sieht eine Fahrbahnbreite von 3,25 Metern vor. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.12.2016, ST 1685
Aktenzeichen: 66 4