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Meine Nachbarschaft: Letzter Hasenpfad

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Idee

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Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssituation Letzter Hasenpfad

07.06.2019 · Aktualisiert: 02.12.2019

Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4713 entstanden aus Vorlage: OF 1296/5 vom 20.05.2019 Betreff: Verkehrssituation Letzter Hasenpfad Der Magistrat wird gebeten, regelmäßig (alle vier bis sechs Wochen) sowohl das Einhalten der Einbahnstraßenregelung im Abschnitt Großer Hasenpfad b is Oberer Schafhofweg sowie die Geschwindigkeit im Abschnitt des verkehrsberuhigten Bereichs zwischen Schützenhüttenweg und Sachsenhäuser Landwehrweg zu kontrollieren. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass sowohl die genannte Einbahnstraßenregelung als auch die Geschwindigkeitsbeschränkung im oben beschriebenen verkehrsberuhigten Bereich von sieben km/h täglich mehrfach verletzt werden. Wiederholte Kontrollen könnten hier Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1715 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bahnübergang Welscher Weg

07.06.2019 · Aktualisiert: 18.11.2019

Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4719 entstanden aus Vorlage: OF 1307/5 vom 21.05.2019 Betreff: Bahnübergang Welscher Weg Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass die Schließzeiten der geplanten Schrankenanlage sich an den Schließzeiten des Bahnübergangs über den Ziegelhüttenweg auf dieser Strecke orientieren. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt, dass der Magistrat endlich diese wichtige Maßnahme zum Lärmschutz und zur Verkehrssicherheit in Angriff nimmt. Im Zuge der jahrelangen Untersuchungen wurde seinerzeit in Aussicht gestellt, dass die geplante Schranke täglich über viele Stunden geschlossen bleiben müsse, wenn nämlich keine eigene Signaltechnik für die Anlage installiert würde. Der Ortsbeirat erwartet angemessene Schließzeiten. Sonst hätte die Anlage nur Alibicharakter. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1834 Aktenzeichen: 66 6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bordsteinabsenkungen im Ortsbezirk 5 (Fortsetzung)

22.03.2019 · Aktualisiert: 30.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4447 entstanden aus Vorlage: OF 1222/5 vom 04.03.2019 Betreff: Bordsteinabsenkungen im Ortsbezirk 5 (Fortsetzung) Vorgang: OM 2332/17 OBR 5; ST 368/18 Der Magistrat wird nochmals gebeten, an den in der Anregung OM 2332 aufgeführten Stellen eine Nullabsenkung vorzunehmen: 1. In der Offenbacher Landstraße östlich der Hausnummer 507 an der Einmündung des Radweges; 2. an der gleichen Stelle am Übergang über die Straßenbahngleise; 3. in der Offenbacher Landstraße östlich der Hausnummer 508 an der Einmündung des Waldweges entlang der Bahngleise; 4. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung des verkehrsberuhigten Bereichs im Letzten Hasenpfad und 5. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung in die Turiner Straße. Begründung: Eine Nullabsenkung bedeutet eine niveaugleiche Absenkung ohne Kante. Die an den Örtlichkeiten der Ziffern 1. bis 3. vorhanden Rundsteine mögen, wie der Magistrat ausführt, "mit dem technisch minimalsten Bordsteinvorstand" verbaut sein. Es bleibt aber eine Kante (Foto), die Radfahrende, vor allem bei ungünstiger Witterung, einem unnötigen Sturzrisiko aussetzt. Dies gilt besonders, da in dem genannten Bereich die Bordsteine schräg angefahren werden müssen. Die Maßnahmen zu den Örtlichkeiten der Ziffern 4. und 5. wurden zugesagt, aber nicht umgesetzt. Bordsteinabsenkung mit Kante an der Offenbacher Landstraße 507 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2332 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 368 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1429 Antrag vom 25.02.2020, OF 1627/5 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5930 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulwegsicherung auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg

22.03.2019 · Aktualisiert: 13.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4425 entstanden aus Vorlage: OF 1223/5 vom 18.03.2019 Betreff: Schulwegsicherung auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg Vorgang: OM 1164/12 OBR 5; ST 1000/13; F 1503/18 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Parkordnung vor der Schule, wie auch schon vor der Kita, in Längsparken umzuwandeln und entsprechend zu markieren; 2. die Fahrbahn, wo immer möglich, zugunsten des Fußverkehrs auf das Mindestmaß zu verengen; 3. zu prüfen und zu berichten, ob an der Martin-Buber-Schule die Straße für den Autoverkehr morgens oder auch mittags für jeweils 30 Minuten gesperrt werden kann. Begründung: Jedes Jahr zum Schulanfang wird die besonders für Kinder unerträgliche Verkehrssituation auf dem Weg zur Martin-Buber-Schule und zur Kita beklagt. Eltern wird eingeschärft, welche Nachteile das "Elterntaxi" für die eigenen Kinder und für die Allgemeinheit hat. Schulkinder laufen oder fahren mit Rollern oder Fahrrädern die Straße entlang. Da der Gehweg aufgrund der Breite nicht oder nur eingeschränkt nutzbar ist, fahren und laufen die Kinder auch auf der Fahrbahn. Zu 1: Autos weichen vor der Schule aufgrund der quer parkenden Kfzs auf den ohnehin zu schmalen Gehweg aus und gefährden Fußgänger. Das vor der Kita praktizierte Längsparken muss auch vor der Schule umgesetzt werden. Zu 2: Die Verbreiterung des Fußwegs ist abschnittsweise durchaus möglich. Der Magistrat hat dies in seiner Stellungnahme ST 1000 angekündigt und sollte es jetzt umsetzen. Zu 3: Um die Eindämmung der "Elterntaxis" zu erreichen, sind hier auch einmal ungewöhnliche Maßnahmen notwendig, da mit Appellen offenbar nur wenige Eltern erreicht werden. Der vor der Ebelfeldschule in Praunheim in Aussicht genommene Versuch (F 1503) sollte auch auf die Martin-Buber-Schule übertragen werden. Sachsenhäuser Landwehrweg vor der Martin-Buber-Schule Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.05.2012, OM 1164 Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 1000 Frage vom 01.11.2018, F 1503 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2019, ST 1343 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2307 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2020, ST 1664 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Maßnahmen zur Stärkung des Einzelhandels und der Aufenthaltsqualität im Umfeld der Kreuzung Stresemannallee/Mörfelder Landstraße

06.03.2019 · Aktualisiert: 22.05.2019

Antrag vom 06.03.2019, OF 1194/5 Betreff: Maßnahmen zur Stärkung des Einzelhandels und der Aufenthaltsqualität im Umfeld der Kreuzung Stresemannallee/Mörfelder Landstraße Der Ortsbeirat fordert den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, die vielfältigen Vorhaben und Planungen rund um die Verkehrsinsel (Riedhofkreisel) im Kreuzungsbereich Stresemannallee und Mörfelder Landstraße in Sachsenhausen konzeptionell zu bündeln und diese gezielt und koordiniert zeitnah durchzuführen. Zu diesen umzusetzenden Maßnahmen gehören sowohl Einzelvorhaben, die auf Anregung des Ortsbeirates 5 vom Magistrat bereits beschlossen, aber noch nicht angegangen wurden, aber eben auch Maßnahmen zu deren Umsetzung sich der Magistrat bislang nicht hat entschließen können. 1. Bereits beschlossene bzw. projektierte Maßnahmen, die nunmehr zügig durch den Magistrat umgesetzt werden sollen: - Die Einrichtung und der Betrieb eines Jugendtreffs sowie für ein generationsübergreifendes Nachbarschaftszentrum mit kulturintegrativem Anspruch in der Heimatsiedlung. - Sanierung der Mörfelder Landstraße zwischen der Isenburger Schneise und der Stresemannallee sowie der Breslauer Straße und der Oppenheimer Landstraße und in Fahrtrichtung Zentrum zwischen der Stresemannallee und der Breslauer Straße. - Sanierung der Fahrbahn und der Fußgängerüberwege südlich der Verkehrsinsel. - Bau und Betrieb einer kommunalen Quartiersgarage im Bereich Heimatsiedlung und Fritz-Kissel-Siedlung in Sachsenhausen. 2. Maßnahmen, die aus Sicht des Ortsbeirates sowie der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner sowie der ansässigen Gewerbetreibenden sinnvoll und wünschenswert sind: - Einrichtung von Kurzzeitparkplätze im Bereich des Riedhofkreisels zur Stärkung des Einzelhandels. - Gestaltung des Abschnitts zwischen Richard-Strass-Allee und Stresemannallee mit Baumbestand und ausreichend Parkplätzen. - Aufwertung der Verkehrsinsel am Verkehrsknotenpunkt Stresemannallee/Mörfelder Landstraße. Gegenstand der Aufwertung sollen u. a. Neupflanzungen und ggf. das Aufstellen eines Kunstwerkes sein. - Der Magistrat wird um Vorschläge gebeten, die einer Erhöhung der Sicherheit bzw. des subjektiven Sicherheitsempfindens der Bewohner der Heimatsiedlung und der Fritz-Kissel-Siedlung dienlich sind, zum Beispiel durch eine verbesserte Beleuchtung des Geländes, häufigere Kontrollen der Stadt- und Landespolizei. - Zügige Aufnahme zumindest der Heimatsiedlung in das "Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft" oder aber auch in das Bundesprogramm "Soziale Stadt". Begründung: Verkehrsteilnehmer die aus Richtung Süden kommend über die Mörfelder Landstraße nach Frankfurt einfahren, erhalten am Verkehrsknotenpunkt Mörfelder Landstraße keinen allzu guten ersten Eindruck von der Stadt Frankfurt am Main. Zwischen Bahnunterführung und Verkehrsinsel ist die Mörfelder Landstraße in einem verwahrlosten Zustand, auch wenn auf die Lagerung von Baumaschinen- und Materialien dort mittlerweile verzichtet wird. Die Gestaltung dieser Fläche mit Baumpflanzungen im Mittelbereich und ausreichend (Kurzzeit-) Parkplätzen für Anwohner und Kunden der zahlreichen Einzelhandelsgeschäfte ist mehr als überfällig. Die nördlich der Mörfelder Landstraße gelegene Heimatsiedlung ist im 90. Jahr ihres Bestehens in keinem guten Zustand. Dies gilt sowohl für das soziale Gefüge der Siedlung als auch für den Zustand der Fassaden und der Straßen in der Heimatsiedlung. Auch wenn vereinzelt mit Instandsetzungsarbeiten begonnen wurde - echte Fortschritte lassen seit Jahren auf sich warten! Dies gilt auch für sie soziale Betreuung der Bewohner. Der Problemdruck ist aus Sicht der Bewohner der Heimatsiedlung (unabhängig von der Einschätzung des Magistrats!) mittlerweile derartig hoch, dass nur noch gezielte und konzentrierte Maßnahmen das Abgleiten der Heimatsiedlung zu einem echten sozialen Brennpunkt verhindern können. Dies gilt vor allem deshalb, da es momentan weder für Jugendliche noch für Migranten noch für ältere Mitbürger echte soziale Betreuungsangebote gibt, die den Zusammenhalt in der Siedlung zwischen den einzelnen Bevölkerungsteilen stärkt. Grundsätzlich befindet sich Mörfelder Landstraße zwischen der Isenburger Schneise und der Stresemannallee sowie der Breslauer Straße und der Oppenheimer Landstraße und in Fahrtrichtung Zentrum zwischen der Stresemannallee und der Breslauer Straße in einem sehr unguten Zustand. Dies betrifft sowohl den Straßenbelag (Schlaglöcher etc.), aber auch Teile des Bürgersteiges sind schadhaft, was ein nicht geringes Verletzungsrisiko in sich birgt. Ganz gleich zu welcher Jahreszeit: Die Verkehrsinsel im Kreuzungsbereich von Stresemannallee und Mörfelder Landstraße (Riedhofkreisel) macht einen überaus trostlosen Eindruck. Dass derartige Verkehrsinseln mit etwas guten Willen trotz der Straßenbahnschienen durch Anpflanzungen und durch das Aufstellen eines Kunstobjektes ansehnlich gestaltet werden können, auch unter Beibehaltung des Status als "Wildblumenwiese", beweist das Beispiel Schweizer Platz. Der Parkdruck in und um die Heimatsiedlung sowie die Fritz-Kissel-Siedlung ist immens, was mittlerweile auch zu sicherheitsrelevanten Aspekten führt, wenn Feuerwehzufahrten und Anfahrtswege für Müllentsorgungsfahrzeuge ständig zugeparkt sind. Der Bau einer Quartiersgarage für die Anwohner, aber auch für Besucher der zahlreichen Einzelhandelsgeschäfte des täglichen Bedarfs sowie der zahlreichen Arztpraxen, ist hier die einzig realistische Abhilfe! Insgesamt fühlen sich die Bewohnerinnen und Bewohner in dem genannten Bereich in ihrem "Quartier" in den letzten Jahren unwohler, aber auch unsicherer. Allgemein wird darüber geklagt, man sei von der Stadt Frankfurt "vergessen" worden, der Stadtteil sei von der übrigen, durchaus prosperierenden Entwicklung Frankfurts und anderen Teilen Sachsenhausens "abgehängt". Diesem Gefühl gilt es durch eine kraftvolle Gemeinschaftsanstrengung entgegen zu wirken. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 1194/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1194/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und fraktionslos (= Annahme)

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Spielgerät auf dem Spielplatz Mittlerer Hasenpfad

04.03.2019 · Aktualisiert: 02.04.2019

Antrag vom 04.03.2019, OF 1184/5 Betreff: Spielgerät auf dem Spielplatz Mittlerer Hasenpfad Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, auf dem Spielplatz "Mittlerer Hasenpfad" in Sachsenhausen ein Spielgerät als Ersatz für das demontierte Feuerwehrauto aufzustellen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 14.000,00 Euro. Begründung: Das auf dem Spielplatz "Mittlerer Hasenpfad" aufgestellte Feuerwehrauto musste aufgrund eines Vandalismusschadens abgebaut werden. Das vorhandene Spiel-Feuerwehrauto war sehr beliebt und Eltern haben bereits den Abbau bedauert. Um den Kindern wieder ein Spielgerät zur Verfügung zu stellen, bittet der Ortsbeirat um die Aufstellung. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 281 2019 Die Vorlage OF 1184/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE BFF fraktionslos
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Frühzeitige Information der Anwohnerinnen und Anwohner bei Kanalbauarbeiten

15.02.2019 · Aktualisiert: 03.09.2019

Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4253 entstanden aus Vorlage: OF 1171/5 vom 28.01.2019 Betreff: Frühzeitige Information der Anwohnerinnen und Anwohner bei Kanalbauarbeiten Der Magistrat wird gebeten, die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner bei Kanalbauarbeiten frühzeitig, zumindest eine Woche vor Beginn der Baustelleneinrichtung, zu informieren. Begründung: Immer wieder kommt es vor, dass Baustellen für Kanalbauarbeiten eingerichtet werden und die davon betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner darüber nicht vorab informiert wurden. So zuletzt auch vor den Häusern Lerchesbergring 43 bis 45. Am 17.01.2019 wurde dort eine Baustelle für Kanalbauarbeiten eingerichtet. Erst am 19.01.2019 wurden die Anwohnerinnen und Anwohner durch einen Flyer darüber informiert, sodass einige Betroffene ihr Auto nur noch durch Verschieben der Absperrzäune umparken konnten. Daher ist es dringend erforderlich, die Anwohnerinnen und Anwohner frühzeitig, mindestens eine Woche vor Beginn der Baustelleneinrichtung, zu informieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 889 Aktenzeichen: 90 32

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherer Radweg auf der Oppenheimer Landstraße (2)

15.02.2019 · Aktualisiert: 10.09.2019

Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4234 entstanden aus Vorlage: OF 1176/5 vom 03.02.2019 Betreff: Sicherer Radweg auf der Oppenheimer Landstraße (2) Der Magistrat wird aufgefordert, den Radweg im Abschnitt Ziegelhüttenweg Höhe Letzter Hasenpfad über die Oppenheimer Landstraße bis zur Einmündung der Holbeinstraße sicherer zu gestalten, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Entsprechende Maßnahmen könnten hierbei sein: 1. Um eine bessere Querung für jüngere Schulkinder zu gewährleisten, soll in Höhe Ziegelhüttenweg/Letzter Hasenpfad vor der bestehenden Insel ein geschützter Aufstellbereich durch entsprechende Markierungen geschaffen werden. 2. Die Beleuchtung des Zebrastreifens über den Letzten Hasenpfad soll verbessert werden, auch weitere verkehrssichernde Maßnahmen, z. B. durch Aufpflasterung, sind zu prüfen. 3. Eine deutliche farbliche Markierung des o. g. Radwegeverlaufs, zumindest bis auf die Kreuzung Oppenheimer Landstraße/Mörfelder Landstraße. 4. Die Anpassung der Signalisierung und Führung des Rad- und KFZ-Verkehrs auf der gesamten Oppenheimer Landstraße spätestens im Zuge der Radschnellwegeplanung. 5. Eine Überprüfung der bestehenden Signalisierung an der Kreuzung Oppenheimer Landstraße/Mörfelder Landstraße mit dem Ziel einer Vorrangschaltung für den Radverkehr sowie 6. e ine Weiterführung des Radweges auf der Holbeinstraße in Richtung Main. Begründung: Eltern von Kindern, die mit dem Rad zur Schule fahren, haben sich über die Verkehrssituation in Sachsenhausen an der Kreuzung Mörfelder Landstraße/Oppenheimer Landstraße beschwert. Kinder, die die Schillerschule oder die Carl-Schurz-Schule besuchen, überqueren mehrmals täglich diese gefährliche Kreuzung mit dem Fahrrad, da dies ihr Schulweg ist. Mehrfach sei es auf dieser Kreuzung schon zu gefährlichen Situationen für die Fahrradfahrer gekommen. Linksabbiegende Pkws übersehen häufig den entgegenkommenden Fahrradfahrer oder die sich im toten Winkel befindenden Radfahrer. Auch die darüber liegende Einmündung des Ziegelhüttenwegs in die Oppenheimer Landstraße führt aufgrund der unübersichtlichen Radwegeführung täglich zu gefährlichen Situationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1074 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Leerung der Abfallbehälter auch während Kanalbauarbeiten gewährleisten

15.02.2019 · Aktualisiert: 11.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4254 entstanden aus Vorlage: OF 1172/5 vom 28.01.2019 Betreff: Leerung der Abfallbehälter auch während Kanalbauarbeiten gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass auch während Kanalbauarbeiten die Leerung von Abfallbehältern gewährleistet ist. Begründung: Während der Kanalbauarbeiten im Lerchesbergring 43 bis 45 wurden eine Woche lang keine Abfallbehälter geleert. Betroffen waren hier die Restmüll-, die Verpackungsmüll- und die Biomülltonnen. Der Zugang zu den Tonnen war gewährleistet, die Mitarbeiter der FES hätten diese lediglich ein paar Meter weiter rollen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 739 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrbahnsanierung hier: Bertha-von-Suttner-Ring, Karlsbader Straße, Ziegelhüttenweg und Parkplatz am Bischofsweg

18.01.2019 · Aktualisiert: 03.09.2019

Anregung an den Magistrat vom 18.01.2019, OM 4091 entstanden aus Vorlage: OF 1112/5 vom 02.01.2019 Betreff: Fahrbahnsanierung hier: Bertha-von-Suttner-Ring, Karlsbader Straße, Ziegelhüttenweg und Parkplatz am Bischofsweg Der Magistrat wird gebeten, die maroden, mit Schlaglöchern versehenen Straßenbeläge des Bertha-von-Suttner-Rings vor den Hausnummern 22a bis 28, der Karlsbader Straße, des Ziegelhüttenwegs im Abschnitt Karlsbader Straße bis Teplitz-Schönauer-Straße und des Parkplatzes am Bischofsweg/Ecke Darmstädter Landstraße umgehend zu sanieren. Begründung: Auf den genannten Verkehrsflächen befinden sich zahlreiche Schlaglöcher, die für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer und den Autoverkehr Gefahren darstellen. Um Unfälle zu verhindern, ist eine unverzügliche Sanierung dringend notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 877 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung des Platzes um den Mammutbaum an der Sachsenhäuser Warte

18.01.2019 · Aktualisiert: 31.08.2020

Anregung an den Magistrat vom 18.01.2019, OM 4088 entstanden aus Vorlage: OF 1107/5 vom 02.01.2019 Betreff: Sanierung des Platzes um den Mammutbaum an der Sachsenhäuser Warte Der Magistrat wird gebeten, den Platz um den Mammutbaum an der Ecke Sachsenhäuser Landwehrweg/Darmstädter Landstraße (gegenüber der Sachsenhäuser Warte) zu sanieren. Begründung: Der Platz um den Mammutbaum an der Sachsenhäuser Warte ist verwahrlost. Es sind keine Sitzmöglichkeiten mehr vorhanden und der Brunnen ist seit Jahren nicht mehr in Betrieb. Es sollte daher mindestens eine Bank aufgestellt und der Brunnen wieder in Betrieb genommen werden. Soweit dies nicht möglich ist, sollte der Brunnen zurückgebaut und der Platz an dieser Stelle anderweitig gestaltet werden, z. B. durch Aufstellen einer Infotafel zur Sachsenhäuser Landwehr. Zudem ist es wünschenswert, die Grünflächen, insbesondere Büsche, von Unrat (Abfall und Unkraut) zu säubern. Ferner sind die Graffitis, insbesondere am Wasserwerkhäuschen an der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg/ Darmstädter Landstraße und an der Mauer Richtung stadtauswärts, zu entfernen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 796 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 25.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 14.02.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 79 4

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Radfahrstreifen Walter-Kolb-Straße und Gartenstraße

04.01.2019 · Aktualisiert: 24.01.2019

Antrag vom 04.01.2019, OF 1116/5 Betreff: Radfahrstreifen Walter-Kolb-Straße und Gartenstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, 1. den teilweise vorhandenen Radfahrstreifen auf der Walter-Kolb-Straße bis zur Schweizer Straße zu verlängern und an der Kreuzung Schweizer-/Gartenstraße eine indirekte Linksabbiegermöglichkeit einzurichten. 2. in der Gegenrichtung ab der Schweizer Straße bis zum Beginn des Radfahrstreifens in Höhe Schulstraße eine Radverkehrsanlage einzurichten. Begründung: Die Walter-Kolb-Straße ist mit vier Fahrspuren bis zur Oppenheimer Landstraße überdimensioniert und verführt zu überhöhten Geschwindigkeiten. In dem Abschnitt wäre ein überbreite Kfz-Spur pro Richtung ausreichend. Im Abschnitt bis zur Schweizer Straße ist die Gartenstraße dreispurig. Wenn hier kein Radfahrstreifen eingerichtet werden kann, sollte ein Schutzstreifen markiert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 18.01.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1121 2019 Die Vorlage OF 1116/5 wird als Auftrag an den Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Liegenschaft Sachsenhäuser Landwehrweg 73

02.01.2019 · Aktualisiert: 24.01.2019

Antrag vom 02.01.2019, OF 1106/5 Betreff: Liegenschaft Sachsenhäuser Landwehrweg 73 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Wurden mit dem Eigentümer der Liegenschaft Sachsenhäuser Landwehrweg 73 Gespräche geführt, um die Gründe für den derzeitigen Leerstand zu erfahren? 2. Wenn ja, wurde dabei erörtert, wie die Stadt Frankfurt am Main den Eigentümer dabei unterstützen kann, die Liegenschaft wieder in einen bewohnbaren Zustand zu versetzen? Begründung: Die Liegenschaft im Sachsenhäuser Landwehrweg steht schon seit längerer Zeit leer und befindet sich in einem immer schlechter werdenden Zustand. Es wäre wünschenswert, wenn die Liegenschaft wieder in einen bewohnbaren Zustand versetzt werden würde. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 18.01.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1119 2019 Die Vorlage OF 1106/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Geschwindigkeitsreduzierung im Ziegelhüttenweg im Abschnitt Letzter Hasenpfad/Bahnübergang

11.12.2018 · Aktualisiert: 02.04.2019

Antrag vom 11.12.2018, OF 1119/5 Betreff: Geschwindigkeitsreduzierung im Ziegelhüttenweg im Abschnitt Letzter Hasenpfad/Bahnübergang Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, im Ziegelhüttenweg, im Abschnitt Letzter Hasenpfad/Oppenheimer Landstraße und Bahnübergang, auf der Fahrbahn zwei Betonschwellen anzubringen, um so dort die Geschwindigkeit zu reduzieren. Begründung: In dem obigen Abschnitt ist die Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h eingerichtet. Leider halten sich die Verkehrsteilnehmer hieran nicht. In diesem Bereich wird, insbesondere von Besuchern der dortigen Shisha-Bar, mit weit überhöhter Geschwindigkeit gefahren. Dies hat sich nach der Fertigstellung des gegenüber der Shisha-Bar befindlichen Wohnblocks noch weiter verstärkt, da die Straße einen entsprechenden Raum hierfür bietet. Durch die Geschwindigkeitsüberschreitung kommt es zur Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und auch zu Ruhestörungen, da insbesondere auch höhertourige Fahrzeuge kurz und schnell beschleunigt werden. Eine Geschwindigkeitskontrolle kann nur vereinzelt erfolgen und wird deshalb keinen nachhaltigen Erfolg haben. Die Anbringung von Betonschwellen im entsprechenden Abstand auf der Fahrbahn würde hier eine nachhaltige Abhilfe schaffen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 18.01.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird gebeten, in dieser Angelegenheit einen Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern des zuständigen Fachamtes zu vereinbaren. 2. Die Vorlage OF 1119/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 5 am 15.02.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 1119/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1119/5 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Mörfelder Landstraße

05.11.2018 · Aktualisiert: 04.12.2018

Antrag vom 05.11.2018, OF 1053/5 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Mörfelder Landstraße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Planungsmittel für die Sanierung der Mörfelder Landstraße zwischen der Isenburger Schneise und der Oppenheimer Landstraße in den neuzubeschließenden Haushalt 2019 einzuplanen. Begründung: Die Mörfelder Landstraße ist in dem genannten Abschnitt teilweise in einem desolaten Zustand und muss dringend saniert werden. Antragsteller: CDU GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.11.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Etatanregung EA 226 2018 Die Vorlage OF 1053/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden Planungsmittel für die Sanierung der Mörfelder Landstraße zwischen der Isenburger Schneise und der Stresemannallee sowie der Breslauer Straße und der Oppenheimer Landstraße und in Fahrtrichtung Zentrum zwischen der Stresemannallee und der Breslauer Straße in den Haushalt 2019 eingestellt." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU GRÜNE FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Instandsetzung des Fahrradweges im Ziegelhüttenweg vor den neu erbauten Apartmenthäusern bis zu den Bahngleisen

02.11.2018 · Aktualisiert: 11.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3936 entstanden aus Vorlage: OF 1045/5 vom 02.11.2018 Betreff: Instandsetzung des Fahrradweges im Ziegelhüttenweg vor den neu erbauten Apartmenthäusern bis zu den Bahngleisen Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Fahrradweg, der vor der Bebauung des Grundstückes der neu erbauten Apartmenthäusern im Ziegelhüttenweg bis zu den Bahngleisen verlief, wieder instand gesetzt wird. Begründung: Der Fahrradweg, der bisher im Ziegelhüttenweg stadtauswärts bis zu den Bahngleisen verlief, endet plötzlich vor den neu erbauten Apartmenthäusern. Er ist dem neu errichteten Bürgersteig zum Opfer gefallen. Da auch die Grenzsteine entfernt wurden, wird die frei gewordene Fläche jetzt als Parkfläche genutzt. Die Stadt Frankfurt bemüht sich verstärkt darum, möglichst viele Fahrradwege zu installieren. Deshalb ist es umso unverständlicher, wenn im Ziegelhüttenweg nun das Gegenteil passiert und Fahrradwege zu Parkplätzen für Autos umfunktioniert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2019, ST 584 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lärmbelästigung und Raser im Ziegelhüttenweg

02.11.2018 · Aktualisiert: 29.01.2019

Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3911 entstanden aus Vorlage: OF 1008/5 vom 01.10.2018 Betreff: Lärmbelästigung und Raser im Ziegelhüttenweg Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Rasen, Lärmen und Posen mit Pkws im Ziegelhüttenweg zu unterbinden. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung vom 10.08.2018 waren Anwohnerinnen und Anwohner des Ziegelhüttenwegs anwesend und haben sich über zunehmenden Lärm und das schnelle Anfahren von Pkws mit den entsprechend lauten Motoren beschwert. Dies geschieht nicht nur zur Nachtzeit, sondern auch mittlerweile am Tag. Von Anwohnerinnen und Anwohnern wurde berichtet, dass es sich vornehmlich um Besucher der Shisha-Bar im Ziegelhüttenweg 35 handelt. Hier ist dringend Abhilfe zu schaffen (Kontrollen und Blitzmaßnahmen auch in den Abend- und Nachtstunden), damit dort keine Unfälle passieren und die Anwohnerinnen und Anwohner wieder in Ruhe schlafen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 196

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Spielplatz Bischofsweg/Ecke Bertha-von-Suttner-Ring

31.10.2018 · Aktualisiert: 26.02.2019

Antrag vom 31.10.2018, OF 1081/5 Betreff: Spielplatz Bischofsweg/Ecke Bertha-von-Suttner-Ring Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Spielplatz Bischofsweg/Ecke Bertha-von-Suttner-Ring attraktiver zu gestalten und dazu folgende Maßnahmen zu ergreifen: 1. Die Spielgeräte von Graffitis und Schmierereien befreien 2. Ein auch für ältere Kinder attraktives Spielgerät aufstellen (eine größere Rutsche oder ein entsprechendes Klettergerüst) 3. Aufstellen einer Tischtennisplatte 4. Erneuerung der Sandspielecke und Anbringen eines Sonnensegels 5. Anbringen von Mülleimern mit Schwingdeckel Begründung: Der Spielplatz Bischofsweg/Ecke Bertha-von-Suttner-Ring wird von den dort ansässigen Kindern und Jugendlichen sehr gut angenommen und ist ein beliebter Treffpunkt. Durch die oben aufgeführten Maßnahmen kann der Spielplatz attraktiver gestaltet werden. Derzeit wird der Müll von Vögeln aus den Mülleimern gezogen und über den Platz verteilt. Hier ist durch das Anbringen von Mülleimern mit Schwingdeckel Abhilfe zu schaffen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.11.2018, TO I, TOP 33 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird gebeten, in dieser Angelegenheit einen Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern des zuständigen Fachamtes zu vereinbaren. 2. Die Vorlage OF 1081/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 5 am 18.01.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1081/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 5 am 15.02.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1081/5 wurde zurückgezogen.

Parteien: CDU FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Leinenzwang für Hunde in der Kisselsiedlung, vor allem zwischen Breslauer Straße, Mörfelder Landstraße, Beuthener Straße und dem Ziegelhüttenweg

18.10.2018 · Aktualisiert: 12.11.2018

Antrag vom 18.10.2018, OF 1024/5 Betreff: Leinenzwang für Hunde in der Kisselsiedlung, vor allem zwischen Breslauer Straße, Mörfelder Landstraße, Beuthener Straße und dem Ziegelhüttenweg Der Magistrat wird gebeten, zu verfügen, dass in der Fritz-Kisselsiedlung Leinenzwang für Hunde eingeführt wird, vor allem zwischen Breslauer-, Mörfelder-, Beuthener Strasse und dem Ziegelhüttenweg. Begründung: Seit mehrere Mieter mit großen Hunden in die Siedlung eingezogen sind, die diese frei laufen lassen, ist es zum wiederholten Male zu Beißereien gekommen. Die Polizei mußte eingeschaltet werden. Mieter fühlen sich belästigt, vor allem Hundebesitzer, die ihre Tiere an der Leine führen, sind verängstigt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 02.11.2018, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OF 1024/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 4 SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Instandsetzen des letzten Teilstückes Ziegelhüttenweg zum Bahngleisbahnkörper stadtauswärts

18.10.2018 · Aktualisiert: 04.12.2018

Antrag vom 18.10.2018, OF 1025/5 Betreff: Instandsetzen des letzten Teilstückes Ziegelhüttenweg zum Bahngleisbahnkörper stadtauswärts Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass das letzte Teilstück (etwa 5 Meter) des Ziegelhüttenweges zum Bahngleiskörper stadtauswärts endlich instand gesetzt wird. Begründung: Das letzte asphaltierte Stück vom Ziegelhüttenweg zum Gleiskörper der Bahn ist in einem sehr schlechten Zustand - und das schon seit Jahren. Zerbröckelnde Steine und Löcher zwingen die Menschen, die den Gleiskörper überqueren müssen, vor allem ältere Passanten mit Rollatoren und Mütter mit Kinderwagen, die Straße zu benutzen. Das ist auf dem stark befahrenen Ziegelhüttenweg ein gefährliches Unterfangen. Während einer Ortsbegehung zur Klärung einer Möglichkeit zum Querparken im Ziegelhüttenweg wurde das Verkehrsamt bereits auf die maroden Zustände aufmerksam gemacht. Bis jetzt ist nicht geschehen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 02.11.2018, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OF 1025/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 5 am 23.11.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1025/5 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bahnunterführung Oppenheimer Landstraße instand setzen

21.09.2018 · Aktualisiert: 22.01.2019

Anregung an den Magistrat vom 21.09.2018, OM 3774 entstanden aus Vorlage: OF 988/5 vom 04.09.2018 Betreff: Bahnunterführung Oppenheimer Landstraße instand setzen Der Magistrat wird gebeten, die Bahnunterführung an der Oppenheimer Landstraße von Taubendreck und künstlerisch nicht relevanten Spray-Tags zu reinigen und die defekten Leuchten auszutauschen. Um die künstlerisch wenig relevanten Spray-Tags durch interessantere Arbeiten zu ersetzen, wird der Magistrat außerdem gebeten, Kostenvoranschläge von in Wandgestaltung arbeitenden Künstlern oder Ateliers einzuholen. Begründung: Sachsenhäuser Bürgerinnen und Bürger beklagen den Zustand der Unterführung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 130 Beratung im Ortsbeirat: 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Ziegelhüttenweg (2)

10.08.2018 · Aktualisiert: 03.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3475 entstanden aus Vorlage: OF 910/5 vom 17.07.2018 Betreff: Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Ziegelhüttenweg (2) Vorgang: OM 2141/17 OBR 5; ST 2523/17 Der Magistrat wird aufgefordert, zur Sicherheit der Anwohner und zur Beruhigung der stark zugenommenen Geschwindigkeitsüberschreitungen im Ziegelhüttenweg 1. die Vorfahrtsregelungen durch entsprechende Schilder an den Kreuzungen deutlich zu kennzeichnen; 2. die Tempo-30-Zone durch weitere Schilder entsprechend zu kennzeichnen; 3. auf Geschwindigkeitsmessungen auch in den Abendstunden hinzuwirken; 4. die Einhaltung der Parkverbortszonen zur besseren Sicht aus Einfahrten sicherzustellen; 5. bauliche Maßnahmen zur weiteren Verkehrsberuhigen zu überprüfen. Begründung: Das Verkehrsaufkommen im Ziegelhüttenweg ist bereits seit Längerem ein Problem (siehe u. a. OM 2141 und ST 2523 aus 2017). Kontinuierliche Geschwindigkeitsüberschreitungen stellen eine Gefährdung der Anwohner aus den Wohnhäusern und insbesondere auch der Kinder aus der Tagesstätte und der Krabbelstube dar. Auch der von der Stadt geplante Fahrradweg am Ziegelhüttenweg ist unter diesen Bedingungen extrem gefährdet. Die Tempo-30-Zone sowie Vorfahrtsregelungen werden nach wie vor regelmäßig missachtet. Die Situation ist bereits hinlänglich bekannt und wurde durch Messungen Ende 2017 bestätigt - jedoch wurden bis jetzt keine erfolgreichen Maßnahmen ergriffen. Insbesondere auf eine gesonderte Beschilderung der Tempo-30-Zone wird nach wie vor verzichtet. Seit der Eröffnung einer Shisha-Bar im Ziegelhüttenweg 35 zu Beginn 2018 hat sich die Situation weiter wesentlich verschlechtert. Es werden nun - insbesondere auch in den Abendstunden und am Wochenende - nicht nur die Tempo-30-Zone missachtet, sondern häufig von "Profilierungsfahrern" entsprechende Rennen mit Geschwindigkeiten jenseits der 70 km/h durchgeführt. Neben der Lärmbelästigung haben sich hierdurch bereits diverse gefährliche Situationen ergeben. Daher besteht dringender Handlungsbedarf - entsprechende Beschwerden und Meldungen seitens der Anwohner liegen den Behörden (Polizeipräsidium, Stadtpolizei) vor, jedoch wurden keine weiteren Maßnahmen ergriffen. Zusätzlich wird explizit auf die Mitverantwortung der Stadtverwaltung und der Behörden hingewiesen, Gefährdungen und Schäden von den Bürgern abzuwenden - in diesem Fall ist es nur eine Frage der Zeit bis schwerwiegendere Unfälle, wohlmöglich mit schlimmen Personenschäden, passieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2141 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2523 Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2159 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung im Ziegelhüttenweg

10.08.2018 · Aktualisiert: 03.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3474 entstanden aus Vorlage: OF 891/5 vom 24.05.2018 Betreff: Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung im Ziegelhüttenweg Der Magistrat wird gebeten, mit Geschwindigkeitskontrollen und weiteren geeignet erscheinenden Maßnahmen darauf hinzuwirken, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung im Ziegelhüttenweg - etwa im Bereic h der Kreuzung mit der Opppenheimer Landstraße stadtauswärts und stadteinwärts - beachtet wird. Begründung: Im Ziegelhüttenweg ist zwar eine Tempo-30-Zone eingerichtet, tatsächlich hat sich aber nichts zur Verkehrsberuhigung getan. Speziell für die Kinder aus dem Frauenhaus hat sich die Gefahrenlage nicht verbessert. Um die Grundschule am Sachsenhäuser Berg und zurück zu erreichen, müssen die Kinder den Ziegelhüttenweg überqueren, der eine stark befahrene Straße ist. Seit dort eine neue Raucherbar eröffnet hat, muss leider festgestellt werden, dass die dortige Klientel in röhrenden Fahrzeugen die Fahrbahn nutzt. Gelegentliche mobile Geschwindigkeitskontrollen oder die Installation einer Blitzlichtsäule und weitere geeignet erscheinende Maßnahmen sind also dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2158 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anwohner- und bürgerverträglicher Umgang mit der Shisha-Bar im Ziegelhüttenweg 35

08.06.2018 · Aktualisiert: 11.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 08.06.2018, OM 3307 entstanden aus Vorlage: OF 885/5 vom 19.05.2018 Betreff: Anwohner- und bürgerverträglicher Umgang mit der Shisha-Bar im Ziegelhüttenweg 35 Der Magistrat wird aufgefordert, zusammen mit den zuständigen Behörden - Gewerbeaufsicht, Ordnungsamt und Bauaufsicht - eine Lösung für die übermäßige Lärm- und extreme Rauch- bzw. Geruchsbelästigung der Nachbarschaft durch die obige Shisha-Bar zu finden. Begründung: Zum Jahreswechsel 2018 hat im Ziegelhüttenweg 35 in bisher als Büroräume genutzten Ladenflächen eine neue Shisha-Bar eröffnet. Diese befindet sich inmitten eines stark familiär geprägten Wohngebiets. Im gleichen Gebäude der Bar sowie in den angrenzenden Häusern wohnen zum großen Teil junge Familien und ältere Menschen und befinden sich Einrichtungen zur Kinderbetreuung (Kita, Krabbelstube, Tagesmutter). Seit der Eröffnung der Bar haben sämtliche Anwohner im größeren Umkreis mit erheblichen Einschränkungen zu kämpfen, die im Laufe des Frühjahrs und der beginnenden Freiluftsaison deutlich zugenommen haben. Regelmäßig, und insbesondere an den Wochenenden, wird durch die Lüftungsanlage der Bar, zwei Ventilatoren, ab 16:00 Uhr nachmittags bis 04:00 Uhr nachts äußerst durchdringender Shisha-Rauch ungefiltert auf die Straße geblasen. Ebenso wird im Wirtschaftsgarten der Bar im Freien Shisha geraucht. Die entsprechende Geruchsbelästigung ist derart intensiv, dass nicht nur ein Aufenthalt im Freien/auf den Balkonen und Terrassen kaum denkbar, sondern auch ein Lüften der Wohnung am Abend und während der Schlafenszeit nicht mehr möglich ist, was bei dem einen oder anderen Anwohner auch zur Übelkeit führt. Auch im Hinblick auf mögliche gesundheitliche Risiken, insbesondere für kleine Kinder und Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, sind deshalb viele besorgt. Des Weiteren ergeben sich Einschränkungen im Bezug auf Lärm, da die Lokalität zu Veranstaltungen inkl. DJ ab 22:00 Uhr einlädt - mit entsprechender Musikbeschallung bis 04:00 Uhr morgens -, teilweise wird sogar erst ab 02:00 Uhr nachts eingeladen. Die Gesamtsituation ist für die Anwohner belastend und inakzeptabel. Insgesamt stellt die neue Lokalität eine erhebliche Belastung für das nachbarschaftliche Miteinander in diesem Wohnviertel auf Basis gegenseitiger Rücksichtnahme dar. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat um Unterstützung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1909 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2019, ST 676 Aktenzeichen: 32 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Projekt Lebenshaus St. Aposteln, Ziegelhüttenweg 149 hier: Sicherung der Feuerwehrzufahrt

04.05.2018 · Aktualisiert: 19.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 04.05.2018, OM 3093 entstanden aus Vorlage: OF 857/5 vom 14.04.2018 Betreff: Projekt Lebenshaus St. Aposteln, Ziegelhüttenweg 149 hier: Sicherung der Feuerwehrzufahrt Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit es möglich ist, das Projekt Lebenshaus St. Aposteln, Ziegelhüttenweg 149, dahin gehend zu unterstützen, dass ein einvernehmlicher Verkauf oder Tausch des für die Feuerwehrzufahrt benötigten Grundstücks durch die beteiligten Vertragsparteien zu dem Lebenshaus St. Aposteln abgewickelt werden kann. Begründung: Die Kirchengemeinde St. Aposteln plant u. a. durch Umbaumaßnahmen die Errichtung eines Lebenshauses St. Aposteln auf ihrer Liegenschaft Ziegelhüttenweg 149. Um den Plan zu verwirklichen und dringend benötigten Wohnraum zu schaffen, muss jedoch eine Feuerwehrzufahrt errichtet werden. Diese muss links an der Katholischen Kirche St. Aposteln vorbeigeführt werden. Bedauerlicherweise ist der Platz dort zu gering, sodass hier entweder ein Grundstücksverkauf oder ein Grundstückstausch das Problem beheben würde. Im Ortsbezirk 5 wird Wohnraum benötigt. Daher hält der Ortsbeirat die Errichtung des Lebenshauses St. Aposteln für wichtig und wünscht sich eine Verwirklichung unter Einbeziehung der Vertragsparteien. Quelle: Stadtvermessungsamt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1422 Aktenzeichen: 23 20

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Aufbringen eines „Mensch-Ärgere-Dich-Nicht“-Spiels

14.04.2018 · Aktualisiert: 16.05.2018

Antrag vom 14.04.2018, OF 856/5 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Aufbringen eines "Mensch-Ärgere-Dich-Nicht"-Spiels Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, die Kirchengemeinde St. Aposteln, Ziegelhüttenweg 149, 60598 Frankfurt am Main beim Aufbringen eines "Mensch-Ärgere-Dich-Nicht"-Spielfeldes auf dem Kirchplatz finanziell zu unterstützen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 500,00 Euro. Begründung: Zusammen mit Jugendlichen plant die Kirchengemeinde St. Aposteln auf dem Kirchenvorplatz ein "Mensch-Ärgere-Dich-Nicht"-Spielfeld aufzubringen. Dies soll zur Steigerung der Attraktivität des Kirchenvorplatzes beitragen, der nicht nur von Jugendlichen, sondern auch von den Kindern der Kita St. Aposteln genutzt werden kann. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 5 am 04.05.2018, TO I, TOP 27 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 209 2018 Die Vorlage OF 856/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE BFF
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Freigabe des abgesperrten Spielgerätes auf dem Spielplatz Letzter Hasenpfad/Ecke Sachsenhäuser Landwehrweg

13.04.2018 · Aktualisiert: 22.02.2022

Anregung an den Magistrat vom 13.04.2018, OM 3011 entstanden aus Vorlage: OF 814/5 vom 29.03.2018 Betreff: Freigabe des abgesperrten Spielgerätes auf dem Spielplatz Letzter Hasenpfad/Ecke Sachsenhäuser Landwehrweg Der Magistrat wird aufgefordert, das eingezäunte Spielgerät auf dem Spielplatz Letzter Hasenpfad/Ecke Sachsenhäuser Landwehrweg unverzüglich freizugeben. Begründung: Seit nunmehr nahezu einem Jahr ist der Spielplatz im Letzten Hasenpfad/ Ecke Sachsenhäuser Landwehrweg fertiggestellt. Die Freigabe zog sich allerdings bis zum Herbst hin, da ein Spielgerät angeblich nicht sicher sei. Da jetzt wieder ein halbes Jahr vergangen ist und das Spielgerät immer noch eingezäunt ist, fragt der Ortsbeirat nun förmlich an und fordert die Freigabe des Spielgerätes. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2018, ST 1245 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ergänzung Bebauungsplan Nr. 856

13.04.2018 · Aktualisiert: 07.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 13.04.2018, OM 3014 entstanden aus Vorlage: OF 821/5 vom 29.03.2018 Betreff: Ergänzung Bebauungsplan Nr. 856 Der Magistrat wird aufgefordert, den Bebauungsplan Nr. 856 - Siedlungsbereich Scholdererweg/Hainer Weg im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB dahin gehend zu ergänzen, dass die Flurstücke Flur 560, Gemarkung Frankfurt, Bezirk 33 (485), Bereich Sachsenhäuser Landwehrweg auf der nördlichen Seite zwischen den Hausnummern 39 und 56, entsprechend den baulichen Vorgaben in diesem Bereich bebaut werden können. Der Magistrat wird gebeten, der Stadtverordnetenversammlung eine entsprechende Vorlage zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: Vorliegend geht es um die Möglichkeit der Bebauung der Grundstücke nördlich des Sachsenhäuser Landwehrweges, östlich der Hausnummer 56. Diese soll die Flurstücke 2/4, 2/6, 2/2, 3/2, 3/4, 3/6, 4/2, 5/2, 13/3, 17/1, 18/2, 19/2 und 20/2 umfassen. Diese Fläche beträgt ca. 7.700 Quadratmeter. Sie liegt außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 856 und stellt somit einen Außenbereich dar, sodass sich dieser bauplanungsrechtlich nach § 35 BauGB richtet. Hiernach ist eine Bebauung zurzeit nicht möglich. Eine solche bietet sich aber im Hinblick auf den Bedarf für neuen Wohnraum entsprechend zur vorhandenen beidseitigen Bebauung im Sachsenhäuser Landwehrweg bis zur Hausnummer 56 an. Diese Grundstücke liegen nicht im Schutzbereich der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" vom 12.05.2010 (StAnz Nr. 22, S. 1508). Der Verordnungsgeber hat seinerzeit bei der Überarbeitung der Grüngürtelsatzung die vorbezeichneten Flurstücke von der Unterschutzstellung ausgenommen und die Grenze des Landschaftsschutzgebietes entlang einer fiktiven hinteren Baugrenze gezogen. Eine Ergänzung des Bebauungsplanes bietet sich geradezu an. Sie würde entlang des Sachsenhäuser Landwehrweges durchgängig eine beidseitige Bebauung ermöglichen und damit den Ortsteil abrunden. Die Bebauung entspräche voll und ganz dem Gebietscharakter und würde die Nachbarschaft nicht beeinträchtigen. Die Bebauung würde den Grüngürtel nicht schmälern oder nachteilig berühren, weil bei dessen Abgrenzung das Vorschlagsgebiet im Hinblick auf eine künftige Bebauung ausdrücklich zugelassen wurde. Die Bebauung entspricht weiterhin dem Gesetzeszweck, dringend benötigte Wohnbauflächen ohne Landschaftsverbrauch zu schaffen. Der Bebauungsplan führt nicht zu Kosten zulasten der Stadt, weil die vorhandenen Erschießungsanlagen für den Anschluss von ca. zehn bis elf Wohngebäuden á drei Wohneinheiten ausreichen. Im betroffenen Bereich befinden sich weiterhin vier Grundstücke im Eigentum der Stadt (Flurstücke 5/2, 13/3, 17/1 und 19/2). Hier hat die Stadt die Möglichkeit, schnell dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Es bietet sich an, vorliegend im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB vorzugehen. Nach der BauGB-Novelle 2017 können auch kleinere Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren zu Wohnbauflächen umgeplant werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Fläche des Bebauungsplans weniger als 10.000 Quadratmeter umfasst, ausschließlich Wohnnutzung zugelassen wird, die geplante Fläche an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließt, die Aufstellung bis zum 31.12.2019 beschlossen wird und der Bebauungsplan als Satzung bis zum 31.12.2021 beschlossen wird. Diese Voraussetzungen sind vorliegend gegeben. Das Gebiet würde als reines Wohngebiet festgesetzt werden, in dem zweigeschossige Einfamilienhäuser mit höchstens drei Wohnungen zulässig sind, die zur Straße hin an einer Baulinie liegen, an die zur Wahrung der Bauflucht angebaut werden muss und die im hinteren Grundstücksbereich eine Baugrenze nicht überschreiten dürfen. Ein solcher Bebauungsplan entspräche exakt den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 856. Diesem Vorhaben steht auch nicht der regionale Flächennutzungsplan (FNP) entgegen, der lediglich die tatsächliche Nutzung in diesem Bereich aufzeigt, ohne hier rechtsverbindlich eine endgültige planerische Festsetzung zu treffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2018, ST 1207 Aktenzeichen: 61 00

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Parallel zur Darmstädter Landstraße zwischen Sachsenhausen und Neu-Isenburg verlaufenden Radweg asphaltieren

19.03.2018 · Aktualisiert: 23.04.2018

Antrag vom 19.03.2018, OF 815/5 Betreff: Parallel zur Darmstädter Landstraße zwischen Sachsenhausen und Neu-Isenburg verlaufenden Radweg asphaltieren Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, den parallel zur Darmstädter Landstraße zwischen Sachsenhausen und Neu-Isenburg verlaufenden Radweg zu asphaltieren. An der Kreuzung des Radwegs mit der Oberschweinstiegschneise ist für den kreuzenden PKW-Verkehr beidseits des Fahrradwegs das Gefahrzeichen Nr. 138 "Radfahrer kreuzen" aufzustellen. Begründung: Es besteht auf dem Abschnitt ein reger Radverkehr. Dabei nutzen viele RadfahrerInnen nicht den parallel zur Darmstädter Landstraße zwischen Sachsenhausen und Neu-Isenburg verlaufenden Radweg, sondern fahren auf der Straße. Dies ist mit erheblichen Gefahren verbunden. Der auf der östlichen Seite der Darmstädter Landstraße verlaufende Radweg ist mit einem Stein/Asche- Belag bedeckt. Der Radweg ist mit ca. 2,50m Breite ausreichend, auch für Begegnungsverkehr, dimensioniert. Um weitere FahrradfahrerInnen von der Straße zu holen und den Radverkehr zwischen Sachsenhausen und Neu-Isenburg zu begünstigen, bietet es sich an diesen Weg zu asphaltieren. Radweg auf Höhe der Oberschweinstiegschneise am 23.03.2018 Die Alternative, die Schaffung von Fahrradstreifen beidseitig der Darmstädter Landstraße, würde zum Verlust etlicher Bäume führen und wäre mit erheblichen Auf- und Abtragungsarbeiten verbunden. Auch ist das Fahrradfahren unmittelbar neben einer Straße weitaus gefährlicher als parallel dazu im Wald. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 5 am 13.04.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 815/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Annahme)

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umbau der Textorstraße hier: Zwischen Einmündung Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße

16.03.2018 · Aktualisiert: 26.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2921 entstanden aus Vorlage: OF 781/5 vom 23.02.2018 Betreff: Umbau der Textorstraße hier: Zwischen Einmündung Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße 1. Der Ortsbeirat stimmt den Planungen für den Umbau der Textorstraße zwischen der Einmündung Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße zu. 2. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit durch Umstrukturierungen der Flächenanordnungen zusätzlicher Parkraum generiert werden kann, ohne dass der Komfort für den Fußverkehr beeinträchtigt wird. 3. Der Magistrat wird gebeten, die zum Umbau der Textorstraße zwischen der Einmündung Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße nötigen Beschlüsse zu fassen. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung am Freitag, dem 19.01.2018, sind das bisherige pädagogische Konzept und die Vorplanungen durch die Montagsstiftung für die IGS Süd und der Umbau der Textorstraße zwischen der Einmündung Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße vorgestellt worden. Der Umbau der Textorstraße zwischen der Einmündung Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße findet die Zustimmung des Ortsbeirates. Der Ortsbeirat bittet wegen des erhöhten Parkdrucks jedoch darum, zu prüfen und zu berichten, ob durch Umstrukturierungen der Flächenanordnungen zusätzlicher Parkraum generiert werden kann, ohne dass der Komfort für den Fußverkehr beeinträchtigt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2018, ST 1182 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Linksabbieger in den Schützenhüttenweg

27.02.2018 · Aktualisiert: 22.03.2018

Antrag vom 27.02.2018, OF 790/5 Betreff: Linksabbieger in den Schützenhüttenweg Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob die Grünphase für die Linksabbiegemöglichkeit auf der Darmstädter Landstraße in den Schützenhüttenweg verlängert wurde und ggfls. ob die Maßnahme wieder rückgängig gemacht werden kann. Begründung: Dem Ortsbeirat liegen Beschwerden vor, dass es durch die verlängerte Grünphase vermehrt zu Schleichverkehr im Schützenhüttenweg gekommen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 16.03.2018, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 795 2018 Die Vorlage OF 790/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Instandsetzung der Oberfläche des Sachsenhäuser Landwehrwegs hier: Zwischen Letztem Hasenpfad und Darmstädter Landstraße

16.02.2018 · Aktualisiert: 04.12.2018

Anregung an den Magistrat vom 16.02.2018, OM 2733 entstanden aus Vorlage: OF 750/5 vom 29.01.2018 Betreff: Instandsetzung der Oberfläche des Sachsenhäuser Landwehrwegs hier: Zwischen Letztem Hasenpfad und Darmstädter Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Oberfläche des Sachsenhäuser Landwehrweg s zwischen den Einmündungen Letzter Hasenpfad und Darmstädter Landstraße instand zu setzen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass die Oberfläche auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg zwischen den Einmündungen Letzter Hasenpfad und Darmstädter Landstraße derart beschädigt ist, dass dies vor allem für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sowie Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer gefährlich ist. Für den Ortsbeirat ist es daher wünschenswert, dass die Oberfläche des Sachsenhäuser Landwehrwegs zwischen den Einmündungen Letzter Hasenpfad und Darmstädter Landstraße zeitnah wieder instand gesetzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 921 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Instandsetzung der Leitplanke entlang der Bahn vom Ziegelhüttenweg 45 bis zur Ecke Ziegelhüttenweg/Oberer Schafhofweg

16.02.2018 · Aktualisiert: 12.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 16.02.2018, OM 2740 entstanden aus Vorlage: OF 761/5 vom 01.02.2018 Betreff: Instandsetzung der Leitplanke entlang der Bahn vom Ziegelhüttenweg 45 bis zur Ecke Ziegelhüttenweg/Oberer Schafhofweg Der Magistrat wird gebeten, die Leitplanke entlang der Bahn vom Ziegelhüttenweg 45 bis zur Ecke Ziegelhüttenweg/Oberer Schafhofweg instand zu setzen. Begründung: Diese Leitplanke befindet sich seit Jahren in einem äußerst desolaten Zustand. Sie ist zum Teil aus der Verankerung gerissen, zerstört und verrostet. Dies ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürohäuser und die Mieterinnen und Mieter im Ziegelhüttenweg ein unschöner Anblick und wird auch von den Autofahrern, die sich an der Leitplanke orientieren, als gefährlich angesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 801 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung der Treppenhäuser in der Walldorfer Straße 7 und 9

16.02.2018 · Aktualisiert: 26.11.2018

Anregung an den Magistrat vom 16.02.2018, OM 2741 entstanden aus Vorlage: OF 762/5 vom 01.02.2018 Betreff: Sanierung der Treppenhäuser in der Walldorfer Straße 7 und 9 Der Magistrat wird gebeten, auf die ABG Holding einzuwirken, dass die Treppenhäuser in den Liegenschaften Walldorfer Straße 7 und 9 endlich saniert werden. Begründung: Die Häuser der Liegenschaften Walldorfer Straße 7 und 9 und Wormser Straße 15 und 17 wurden 1924 gebaut. Aus dieser Zeit stammen auch die Treppenhäuser mit sehr dunklen Kacheln. Das Holz der Treppen in den oberen Stockwerken ist zum Teil gesplittert, ebenso die Tür zu den Kellern. Schon vor Jahren wurden die Treppenhäuser der Liegenschaften Wormser Straße 15 und 17, die direkt neben der Walldorfer Straße 7 und 9 liegen, saniert, die Hausflure hell gekachelt und die Wände gestrichen. Eine Gegensprechanlage wurde ebenfalls eingebaut. Der Ortsbeirat fragt sich, wieso das in der Walldorfer Straße 7 und 9 nicht geschehen ist. Eine Verbesserung der Wohnqualität würde von den Mietern der Häuser Walldorfer Straße 7 und 9 (insgesamt 14 Wohneinheiten) außerordentlich begrüßt werden, die zum Teil seit über 30 oder 50 Jahren in den Wohnungen leben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 908 Aktenzeichen: 64 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreier Zugang des Sachsenhäuser Landwehrweges im Bereich Goetheturm bis Waldspielplatz Scheerwald (II)

19.01.2018 · Aktualisiert: 12.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2603 entstanden aus Vorlage: OF 651/5 vom 02.11.2017 Betreff: Barrierefreier Zugang des Sachsenhäuser Landwehrweges im Bereich Goetheturm bis Waldspielplatz Scheerwald (II) Vorgang: OM 1878/17 OBR 5; ST 1957/17 Der Magistrat wird erneut gebeten, zumindest den vom Gotheturm-Parkplatz aus kommend auf der linken Seite der Schranke befindlichen Baumstamm zu entfernen und den Bereich zur Umgehung der Schranke für Fußgänger und Fahrradfahrer zu befestigen. Begründung: Der Sachsenhäuser Landwehrweg bildet einen wichtigen Zugang zum Stadtwald und muss daher barrierefrei sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.06.2017, OM 1878 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1957 Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 737 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Haushalt 2018 Produktbereich 16: Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Mörfelder Landstraße

21.12.2017 · Aktualisiert: 26.01.2018

Antrag vom 21.12.2017, OF 675/5 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich 16: Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Mörfelder Landstraße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Planungsmittel für die Sanierung der Mörfelder Landstraße zwischen der Isenburger Schneise und der Oppenheimer Landstraße in den neuzubeschließenden Haushalt 2018 einzuplanen. Begründung: Die Mörfelder Landstraße ist in dem genannten Abschnitt teilweise in einem desolaten Zustand und muss dringend saniert werden. Antragsteller: CDU GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Etatanregung EA 21 2018 Die Vorlage OF 675/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU GRÜNE FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 einhalten im Letzten Hasenpfad

03.11.2017 · Aktualisiert: 18.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2336 entstanden aus Vorlage: OF 609/5 vom 17.10.2017 Betreff: Tempo 30 einhalten im Letzten Hasenpfad Der Magistrat wird gebeten, im unteren nördlichen Teil des Letzten Hasenpfads Verkehrskontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der Tempo-30-Regelung sicherzustellen. Innerhalb des nächsten halben Jahres soll an zwei Terminen, je außerhalb der Schulferien, wochentags geblitzt werden. Der Ortsbeirat soll über das Ergebnis informiert werden. Begründung: Anwohner berichten, dass viele Autofahrer den Letzten Hasenpfad als Abkürzung benutzen, um aus Neu-Isenburg oder Darmstadt kommend nach Frankfurt zu fahren. Die zunehmende Lärm- und Abgasbelastung ist deutlich spürbar. Was Anwohner aber besonders besorgt ist, dass es immer häufiger Autofahrer gibt, die mit erhöhtem Tempo entweder die Straße hinauf- oder herunterfahren. Das Tempolimit beträgt 30 km/h. Daran halten sich die meisten Leute aber leider nicht. Auch auf dem Zebrastreifen an der Einmündung zum Ziegelhüttenweg geschieht es häufiger, dass Fußgänger mitten auf der Straße stehen bleiben müssen, weil sich ein Autofahrer die Vorfahrt erzwingt. Auch im Interesse der hier ansässigen Kinder und alten Menschen ist es wichtig, dafür zu sorgen, dass diese Wohnstraße nicht von Leuten als Rennstrecke genutzt wird, denen es scheinbar nicht bewusst ist, welche Gefahr sie darstellen oder denen ihre persönlichen Motive schnell zu fahren wichtiger sind als die Sicherheit ihres Umfeldes. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 371 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bordsteinabsenkungen im Ortsbezirk 5

03.11.2017 · Aktualisiert: 20.08.2020

Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2332 entstanden aus Vorlage: OF 605/5 vom 17.10.2017 Betreff: Bordsteinabsenkungen im Ortsbezirk 5 Der Magistrat wird gebeten, an folgenden für den Radverkehr relevanten Bordsteinen eine Nullabsenkung vorzunehmen: 1. In der Offenbacher Landstraße östlich der Hausnummer 507 an der Einmündung des Radweges; 2. an der gleichen Stelle am Übergang über die Straßenbahngleise; 3. in der Offenbacher Landstraße östlich der Hausnummer 508 an der Einmündung des Waldweges entlang der Bahngleise; 4. i m Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung des verkehrsberuhigten Bereichs im Letzten Hasenpfad und 5. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung in die Turiner Straße. Begründung: Die Bordsteine sind für Radfahrer zu hoch und können zu gefährlichen Stürzen führen, wenn sie im spitzen Winkel angesteuert werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 368 Antrag vom 04.03.2019, OF 1222/5 Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4447 Antrag vom 25.02.2020, OF 1627/5 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5930 Aktenzeichen: 66 2

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