Meine Nachbarschaft: Letzter Hasenpfad
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Vorlagen
Fahrradstraße Sachsenhäuser Landwehrweg
Antrag vom 23.05.2021, OF 23/5 Betreff: Fahrradstraße Sachsenhäuser Landwehrweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat im Sachsenhäuser Landwehrweg zwischen Letztem Hasenpfad und Ziegelhüttenweg eine Fahrradstraße einzurichten. Zusätzlich zur Beschilderung ist durch Fahrbahnmarkierungen auf diese Regelung hinzuweisen. Die Straße kann für den Kraftfahrzeugverkehr Richtung Westen freigegeben werden, im Bereich zwischen Ziegelhüttenweg und Oberer Schafhofweg auch in beiden Fahrtrichtungen. Die neue Regelung ist durch Presseveröffentlichungen und auf andere geeignete Weise zu kommunizieren. Begründung: Schülerinnen und Schüler, die mit dem Fahrrad zur Martin-Buber-Schule fahren, fühlen sich häufig durch Autofahrer bedrängt. Radfahrende dürfen besonders im Bereich der Schule nicht von Autos überholt werden, weil der erforderlich Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann. Leider halten sich viele nicht an die Vorschriften. Der Schulweg wird für die Kinder dadurch unangenehm und gefährlich. Eine Fahrradstraße wird dagegen besser akzeptiert, weil inzwischen auch unter Kraftfahrern bekannt ist, dass der Fahrradverkehr Vorrang hat und Fahrräder zum Beispiel nebeneinander fahren dürfen. Es ist zu erwarten, dass Autos insgesamt etwas vorsichtiger fahren werden, was auch den zu Fuß gehenden Kindern zu Gute kommt. Selbstverständlich soll sich der Weg nicht in eine neue Fahrradrennstrecke verwandeln. Die Fahrbahnschwellen vor der Schule müssen daher erhalten bleiben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 23/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Fahrradbügel Ecke Oberer Schafhofweg/Esperantostraße
Antrag vom 10.03.2021, OF 775/5 Betreff: Fahrradbügel Ecke Oberer Schafhofweg/Esperantostraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, Fahrradbügel an der Ecke Oberer Schafhofweg/ Esperantostraße jeweils vor der Grenzmarkierung anzubringen. Quelle: Google Maps Begründung: Im Bereich Ecke Oberer Schafhofweg/Esperantostraße parken Kraftfahrzeuge häufig auf der Grenzmarkierung VZ 299, dies führt zur Unübersichtlichkeit für Auto- und Radfahrende. Viele Schüler nutzen diese Straße per Rad als Schulweg. Vor wenigen Jahren wurde im genannten Bereich eine Grenzmarkierung angebracht, auf der aber weiterhin häufig verbotswidrig Kraftfahrzeuge parken. Ordnungsmaßnahmen bleiben unwirksam. Dagegen wird die Grenzmarkierung erfahrungsgemäß gut eingehalten, wenn die Reihe der parkenden Fahrzeuge durch Fahrradbügel unterbrochen wird, weil so das verbotswidrige Parken offensichtlicher ist. In dem Bereich besteht zudem ein Bedarf an Fahrradabstellmöglichkeiten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 775/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 5 am 16.06.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 775/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und fraktionslos (= Annahme)
Die Beleuchtung im ZiegelhĂĽttenweg zwischen Wormser StraĂźe und ALDI sowie in der Niersteiner StraĂźe und Wormser StraĂźe verbessern
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7331 entstanden aus Vorlage: OF 1871/5 vom 07.01.2021 Betreff: Die Beleuchtung im Ziegelhüttenweg zwischen Wormser Straße und ALDI sowie in der Niersteiner Straße und Wormser Straße verbessern Der Magistrat wird gebeten, die Beleuchtung im Ziegelhüttenweg zwischen Wormser Straße und ALDI sowie in der Niersteiner Straße und Wormser Straße zu verbessern. Begründung: Die benannten Straßen werden ausschließlich durch alte Straßenlaternen beleuchtet, die zwar sehr schön sind, aber kaum Licht geben. Bewohner beschweren sich des Öfteren, dass sie befürchten, sich einer Gefahr auszusetzen, wenn sie die Straßen nach dem Dunkelwerden benutzen müssen. Auch in den Wintermonaten müssen Berufstätige noch ihre Einkäufe bei ALDI erledigen bzw. Anwohner ihre Wohnungen erreichen. Deshalb sollte die Beleuchtung der Laternen verbessert werden, damit Passanten gefahrlos ihr Ziel erreichen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1199 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 91 52
Park- und Fahrradplätze im Bereich Oppenheimer Landstraße/Schwanthalerstraße
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7340 entstanden aus Vorlage: OF 1905/5 vom 21.01.2021 Betreff: Park- und Fahrradplätze im Bereich Oppenheimer Landstraße/Schwanthalerstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die im Bereich Oppenheimer Landstraße/Schwanthalerstraße schraffierte Fläche zur Einrichtung weiterer Fahrradabstellplätze zu nutzen. Begründung: In dem vorbezeichneten Bereich ist eine relativ große Freifläche schraffiert und abgepollert. Diese Fläche kann für weitere Fahrradabstellplätze genutzt werden. Hierfür besteht auch in diesem Bereich ein erheblicher Bedarf. Hier können drei bis vier Fahrradbügel angebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1159 Aktenzeichen: 66 3
Schutz vor verkehrsgefährdendem Falschparken
Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6953 entstanden aus Vorlage: OF 1846/5 vom 09.11.2020 Betreff: Schutz vor verkehrsgefährdendem Falschparken Der Magistrat wird gebeten, die Gefahrensituation im Bereich der folgenden Kreuzungen und Zebrastreifen dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken in den Fünf-Meter-Bereichen der Einmündungen, möglichst durch Fahrradbügel, anderenfalls durch Poller, baulich verhindert wird: 1. Wallstraße 14 und 18, Kreuzung Fritschengäßchen; 2. Bindingstraße 2, Kreuzung Darmstädter Landstraße 98 - beidseitig auf der Sperrfläche, Fahrradbügel anstelle der Stellvertreter; 3. Bindingstraße 13, Kreuzung Gretenweg 19; 4. Bruchstraße 4, Kreuzung Brückenstraße; 5. Danneckerstraße 29, Kreuzung Stegstraße; 6. Danneckerstraße 22, Kreuzung Stegstraße 45; 7. Darmstädter Landstraße 17-19, Kreuzung Heisterstraße 2; 8. Gartenstraße 122, Kreuzung Schaubstraße 1; 9. Gartenstraße 78, Kreuzung Holbeinstraße 13; 10. Gartenstraße 96, Kreuzung Rembrandtstraße 18; 11. Groß e Rittergasse 20, vor dem Zebrastreifen; 12. Gutzkowstraße 21, vor dem Zebrastreifen; 13. Holbeinstraße 41, Kreuzung Schwanthalerstraße; 14. Holbeinstraße 48, Kreuzung Schwanthalerstraße; 15. Letzter Hasenpfad 64, Sperrfläche vor dem Zebrastreifen. Begründung: In Sachsenhausen werden Kfz und Lieferwagen oft sehr wild auf Kreuzungen und im Bereich von Zebrastreifen geparkt. Das gefährdet die Fußgänger und Fahrradfahrer in diesen Bereichen erheblich, da sie von Autofahrern nicht oder zu spät gesehen werden. Der Ortsbeirat sieht es in Anbetracht der hohen Zahl getöteter und verletzter Fußgänger und Fahrradfahrer im Ortsbezirk 5 als notwendig an, die Übersichtlichkeit der Kreuzungen und Zebrastreifen zu verbessern. Fahrradbügel und Poller können diesem Zweck dienen. Wo möglich, sollen Fahrradbügel installiert werden, da sie zusätzlich das Abstellen von Fahrrädern auf den ohnehin schmalen Gehwegen unnötig machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 743 Aktenzeichen: 32 1
Verbesserung des Schulwegs zur Martin-Buber-Schule
Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6849 entstanden aus Vorlage: OF 1807/5 vom 12.10.2020 Betreff: Verbesserung des Schulwegs zur Martin-Buber-Schule Der Magistrat wird zur Verbesserung des Schulwegs zur Martin-Buber-Schule gebeten, folgende Punkte umzusetzen: 1. Der Schulweg zur Martin-Buber-Schule wird vom Lerchesberg kommend durch die Verlängerung des Letzten Hasenpfades am II. Wartegäßchen und I. Wartegäßchen vorbei zum Sachsenhäuser Landwehrweg geführt (s. Abbildung). 2. Im Kreuzungsbereich sind die Büsche der besseren Übersicht wegen zurückzuschneiden. 3. Die Oberfläche des Letzten Hasenpfades zwischen I. Wartegäßchen und Sachsenhäuser Landwehrweg ist instand zu setzen. 4. Die Beleuchtungskörper des Letzten Hasenpfades zwischen I. Wartegäßchen und Sachsenhäuser Landwehrweg sind - soweit noch nicht geschehen - freizuschneiden. 5. An der Einmündung des Letzten Hasenpfades ist ein Zebrastreifen über den Sachsenhäuser Landwehrweg anzubringen. Eine Borsteinabsenkung auf dem nördlichen Bürgersteig ist vorzunehmen. 6. Im Einmündungsbereich der Fritz-Böhle-Straße in den Sachsenhäuser Landwehrweg ist ein Zebrastreifen anzubringen. Begründung: Seitens der Bürgerschaft wurden Anregungen zum Schulweg zur Martin-Buber-Schule gemacht, die der Ortsbeirat gerne aufgreift und an den Magistrat richtet. Nach dem aktuellen Schulwegeplan verläuft der Schulweg für die Schülerinnen und Schüler des Lerchesberges über den westlichen Bischofsweg bis zum Ziegelhüttenweg und dann über den Sachsenhäuser Landwehrweg zur Martin-Buber-Schule. Die Weglänge steht in keinem Verhältnis zum vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Schulweg. Daher ist aus Sicht des Ortsbeirates der Schulweg vom Lerchesberg zur Martin-Buber-Schule entsprechend zu ändern (Ziffer 1.) und die entsprechenden Verbesserungen auf dem zukünftigen Schulweg sind durchzuführen. Quelle: https://frankfurt.de/-/media/frankfurtde/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-u nd-institutionen/stadtschulamt/pdf/schulwegplaene/swp-martin-buber_2017.ashx Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 519 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2
Den bestehenden Zebrastreifen nahe dem Grundstück Ziegelhüttenweg 37 (ALDI) so umgestalten, dass seine Nutzung auch für Fußgänger Richtung Fritz-Kissel-Siedlung infrage kommt
Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6857 entstanden aus Vorlage: OF 1820/5 vom 15.10.2020 Betreff: Den bestehenden Zebrastreifen nahe dem Grundstück Ziegelhüttenweg 37 (ALDI) so umgestalten, dass seine Nutzung auch für Fußgänger Richtung Fritz-Kissel-Siedlung infrage kommt Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen über den Ziegelhüttenweg auf Höhe des Grundstücks Ziegelhüttenweg 37 (ALDI) so anzulegen, dass er zukünftig auch für Fußgänger Richtung Fritz-Kissel-Siedlung die sichere Überquerung des Ziegelhüttenwegs ermöglicht. Begründung: Auf der Höhe Ziegelhüttenweg 35 A befindet sich ein Zebrastreifen, der von der linken Seite des Bürgersteiges stadtauswärts zur rechten Seite führt. Dieser wird von Passanten, die die Fritz-Kissel-Siedlung erreichen wollen, selten genutzt, da sie dazu einen Umweg in die entgegengesetzte Richtung machen müssten. Die Passanten, die von ALDI kommend, die rechte Straßenseite erreichen wollen, um ihr Wohngebiet zu erreichen, nutzen ihn nicht, da sie gezwungen wären, zurückzulaufen. Stattdessen überqueren sie die Straße in Höhe des Bahnübergangs und sind dadurch vom Autoverkehr gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 473 Anregung an den Magistrat vom 02.07.2021, OM 444 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Textorstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Brückenstraße in die Tempo-30-Zonen integrieren
Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6854 entstanden aus Vorlage: OF 1815/5 vom 14.10.2020 Betreff: Textorstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Brückenstraße in die Tempo-30-Zonen integrieren Vorgang: OM 1643/17 OBR 5; ST 1130/18 Der Magistrat wird gebeten, die in seiner o. a. S tellungnahme angekündigten Maßnahmen zeitnah umzusetzen, nämlich: 1. die Textorstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Schweizer Straße sowie zwischen Schweizer Straße und Brückenstraße in die jeweiligen Tempo-30-Zonen zu integrieren; 2. die noch vorhandenen Lichtsignalanlagen abzubauen und die angekündigten Ersatzmaßnahmen umzusetzen und außerdem 3. die Diesterwegstraße im Abschnitt zwischen Diesterwegplatz und Textorstraße für den Radverkehr in beiden Richtungen freizugeben. Begründung: In der Textorstraße besteht schon jetzt im angegebenen Bereich eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Sie ist aber als Vorfahrtstraße ausgeschildert und zum Teil sehr breit, was zu Geschwindigkeitsübertretungen verführt. Durch die Einbeziehung in die schon bestehenden Tempo-30-Zonen entfällt die Vorfahrtsregelung und die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit kann besser durchgesetzt werden. Dies würde die Straße für den Radverkehr attraktiver machen. Zudem könnte die Wiederholung des Verkehrszeichens "Tempo 30" vor jeder Kreuzung entfallen und der Schilderwald gelichtet werden. Die Ampeln können entfallen, wenn zum Beispiel durch Aufpflasterungen die Sicherheit des Fußverkehrs anderweitig verbessert wird. Die Diesterwegstraße kann für den Radverkehr in Fahrtrichtung Textorstraße freigegeben werden, weil kein gesondertes Lichtsignal erforderlich wäre. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1643 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1130 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 468 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Kreuzung Oberer Schafhofweg/Letzter Hasenpfad
Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6573 entstanden aus Vorlage: OF 1739/5 vom 01.09.2020 Betreff: Kreuzung Oberer Schafhofweg/Letzter Hasenpfad Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung Oberer Schafhofweg/Letzter Hasenpfad ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden kann. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass es an der Kreuzung Oberer Schafhofweg/Letzter Hasenpfad immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt. Häufig fahren Autos an der genannten Kreuzung zu zügig und achten dabei nicht immer auf die dort laufenden Fußgängerinnen und Fußgänger. Ein Fußgängerüberweg kann hier ein sicheres Überqueren der Straße zukünftig ermöglichen und so die Fußgängerinnen und Fußgänger besser schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 281 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Wiederherstellung der Brunnenanlage gegenüber der Ecke Darmstädter Landstraße/Bischofsweg
Antrag vom 24.08.2020, OF 1747/5 Betreff: Wiederherstellung der Brunnenanlage gegenüber der Ecke Darmstädter Landstraße/Bischofsweg Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, die Brunnenanlage gegenüber der Ecke Darmstädter Landstraße/Bischofsweg insgesamt mit den Sitzbänken wieder funktionsfähig und ansehnlich herzustellen. Diese Maßnahme wird aus dem Ortsbeiratsbudget in Höhe von EUR 5.000,00 finanziert. Begründung: Die obige Brunnenanlage ist in baulicher Hinsicht sehr attraktiv. Leider ist sie völlig verwahrlost und bedarf einer Wiederinstandsetzung. Links und rechts neben der Brunnenanlage befinden sich Sitzbänke, die auch wieder hergestellt werden sollten. An dieser Stelle kommen viele Fußgänger von dem Verbindungsweg Sachsenhausen-Neu-Isenburg vorbei. Restauriert kann die Anlage ein Schmuckstück werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1747/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 13 Die Vorlage OF 1747/5 wird zum gemeinsamen Antrag von FDP, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und fraktionslos erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 462 2020 Die Vorlage OF 1747/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung)
Der Magistrat möge mit Hilfe von Experten dringend geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrsrowdytum in Wohngebieten entwickeln
Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6194 entstanden aus Vorlage: OF 1667/5 vom 04.06.2020 Betreff: Der Magistrat möge mit Hilfe von Experten dringend geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrsrowdytum in Wohngebieten entwickeln Der Magistrat wird gebeten, zeitnah Vorschläge zu entwickeln, die geeignet sind, die Anwohnerinnen und Anwohner im Bereich des Wohngebiets Schützenhüttengässchen/Letzter Hasenpfad und Umgebung vor den Verkehrsrowdys zu schützen, die in erheblicher Zahl notorisch und rücksichtslos die dort geltenden Verkehrsregeln missachten. Unter anderem werden Geschwindigkeitsbeschränkungen und Durchfahrtsverbote sowie Einbahnstraßenregelungen missachtet. Begründung: Die Straßen des genannten Wohngebiets werden tagtäglich vielfach von Pendlern und anderen Verkehrsteilnehmern unter grober Missachtung der einschlägigen Regeln der StVO als "Schleichwege" missbraucht. Alle Versuche von Anwohnerinnen und Anwohnern, von den zuständigen Behörden Hilfe und Unterstützung zu erhalten, sind bisher ergebnislos geblieben. Unter anderem wurde schließlich sogar versucht, mit Demonstrationen auf die Missstände aufmerksam zu machen und auf Schritte zur Abhilfe zu drängen. Um wachsender Politikverdrossenheit bei den Betroffenen und einer zunehmenden Fehlhaltung von immer mehr Verkehrsteilnehmern, die annehmen müssen, serienweise ohne jegliche negative Sanktion Verkehrsregeln missachten zu können, entgegenzuwirken, sind in der Anregung beschriebenen Schritte des Magistrats dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1835 Aktenzeichen: 32 1
Kurzzeitparken Textorstraße
Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6192 entstanden aus Vorlage: OF 1665/5 vom 26.05.2020 Betreff: Kurzzeitparken Textorstraße Vorgang: OM 5164/19 OBR 5; ST 2239/19 Der Magistrat wird gebeten, bezugnehmend auf seine Stellungnahme ST 2239, 1. in der Textorstraße auf der Seite der ungeraden Hausnummern zahlungspflichtige Kurzzeitparkplätze einzurichten, im Anschluss an die ortsfest vorhandenen Behindertenparkplätze, im Bereich der freien Stellplätze; 2. im Abschnitt der Textorstraße von der Kreuzung Stegstraße bis zur Kreuzung Oppenheimer Landstraße auf der Seite der geraden Hausnummern das Senkrechtparken halb auf der Straße anzuordnen; 3. anzuordnen, die Gastronomieterrassen frei zu halten; 4. sofern sich bei genauer Inaugenscheinnahme im Bereich von Baumscheiben, Schaltkästen etc. die Möglichkeit ergibt, davor Längsparkplätze einzurichten. Begründung: Die Anregung folgt der Stellungnahme des Magistrats ST 2239. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5164 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2019, ST 2239 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1846 Aktenzeichen: 32 4
Sachsenhäuser Berg, Fritz-Boehle-Straße: Verkehrsberuhigung erwirken und Unfallgefahren beseitigen
Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6195 entstanden aus Vorlage: OF 1669/5 vom 04.06.2020 Betreff: Sachsenhäuser Berg, Fritz-Boehle-Straße: Verkehrsberuhigung erwirken und Unfallgefahren beseitigen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Verkehrsmaßnahmen im o. g. Bereich schnellstens durchgeführt werden können, die das Ziel erwirken, 1. den Verkehr nachhaltig zu beruhigen und 2. damit Unfallgefahren zu beseitigen und 3. das Einziehen von Bodenschwellen nicht unbedingt erforderlich machen, da diese erfahrungsgemäß beim schnellen Überfahren störenden Lärm für das Umfeld verursachen. Begründung: Die Fritz-Boehle-Straße, der Obere Schafhofweg und der Letzte Hasenpfad sind zu reinen Durchgangsstraßen zur Darmstädter Landstraße hin geworden. Die Fritz-Boehle-Straße (schön gerade und breit angelegt) fordert zu Geschwindigkeitsbeschleunigungen jene Fahrzeugführer heraus, die vom Oberen Schafhofweg kommend Richtung Süden fahren. Am Ende, in Höhe des Kinderspielplatzes, biegen viele von ihnen dann verkehrswidrig links ab in den Sachsenhäuser Landwehrweg (eine Einbahnstraße) Richtung Darmstädter Landstraße. Der Ortsbeirat weist dringend darauf hin, dass in der Fritz-Boehle-Straße überwiegend junge Familien mit Kindern wohnen, die dabei sind, erste Erfahrungen im Straßenverkehr zu sammeln unter Benutzung von Fahrrädern, Tretrollern etc. Sollte hier verkehrsmäßig nicht eingegriffen werden, sind schwere Unfälle zum Schaden kleiner Kinder vorprogrammiert und - so scheint es - wohl unausweichlich. Der Ortsbeirat und die Anwohner bitten deshalb dringend um Hilfe, zumal weder Hinweise auf "Anlieger-Beschilderungen" noch Tempo-30-Hinweise beachtet werden. Geschwindigkeitskontrollen erfolgen nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1840 Aktenzeichen: 32 1
Bordsteinabsenkungen in Sachsenhausen und Oberrad (weiterer Versuch)
Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5930 entstanden aus Vorlage: OF 1627/5 vom 25.02.2020 Betreff: Bordsteinabsenkungen in Sachsenhausen und Oberrad (weiterer Versuch) Vorgang: OM 2332/17 OBR 5; ST 368/18; OM 4447/19 OBR 5; ST 1429/19 Der Magistrat wird gebeten, folgende niveaugleichen Nullabsenkungen umzusetzen: 1. in der Offenbacher Landstraße östlich der Hausnummer 507 an der Einmündung des Radweges; 2. an der gleichen Stelle am Übergang über die Straßenbahngleise; 3. an der Zufahrt zum Waldweg Richtung Helene-Meyer-Straße/Isenburgring östlich der Autobahn gegenüber der Hausnummer 535 der Offenbacher Landstraße Fahrtrichtung Offenbach ; 4. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung des verkehrsberuhigten Bereichs im Letzten Hasenpfad und 5. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung in die Turiner Straße. Begründung: Außer zu Ziffer 3. hat der Ortsbeirat schon in den o. g. Anregungen an den Magistrat um Ausführung von niveaugleichen Absenkungen an den genannten Stellen gebeten. Die Ausführungen des Magistrats in seinen o. a. Stellungnahmen überzeugen nicht. Der Verbau von Rundbordsteinen ist keine Nullabsenkung. Die Notwendigkeit der Rundbordsteine zur Wasserführung erschließt sich an der Stelle zu Ziffer 2. überhaupt nicht, weil das Gefälle von den Bordsteinen weg weist. An den übrigen Stellen kann das Gefälle durch einen schmalen Asphaltstreifen überbrückt werden, wie auf Bild 1 zu sehen ist. Die Ausführung der Absenkung zu Ziffer 5. wurde zunächst für das erste Quartal 2018, dann für den Herbst 2019 angekündigt. Leider besteht nach wie vor der hohe Bordsteinvorstand. Die Absenkung zu Ziffer 3. erschließt einen Verbindungsweg durch den Wald zum Isenburgring in Offenbach, der von Ortskundigen gern genutzt wird, um die Offenbacher Landstraße und den Dreieichring zu umfahren. Die vom Ortsbeirat gewünschten Absenkungen sind kein Luxus, sondern dienen der Sicherheit. Das schräge Anfahren von Bordsteinvorständen führt besonders bei ungünstiger Witterung immer wieder zu Unfällen. Davon erhalten die Behörden so gut wie nie Kenntnis, weil es sich um Alleinunfälle handelt, für die niemand in Regress genommen werden kann. So entsteht der falsche Eindruck, dass die Wege im Ganzen sicher genug seien. Bild 1: Nullabsenkung bei Bordsteinvorstand mit Asphalt überbrückt. Quelle: Privat Bild 2: Waldweg zu Ziffer 3. soll durch eine Absenkung erschlossen werden. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2332 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 368 Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4447 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1429 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1234 Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4283 Aktenzeichen: 66 2
Entlastungen für die Wohngebiete Sachsenhausens
Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5917 entstanden aus Vorlage: OF 1604/5 vom 24.02.2020 Betreff: Entlastungen für die Wohngebiete Sachsenhausens Der Magistrat wird gebeten, ein geeignetes Konzept vorzulegen, um die Wohngebiete Sachsenhausens deutlich vom Verkehr zu entlasten. Begründung: Sachsenhausen ist ein wachsender Stadtteil mit inzwischen mehr als 60.000 Einwohnern. Entsprechend groß sind die Herausforderungen im Bereich der Verkehrspolitik. Seit Monaten halten Staus weite Teile Sachsenhausens in einem Würgegriff. Auslöser hierfür ist die konzeptlose Sperrung des nördlichen Mainufers. Doch nicht nur die Sperrung des nördlichen Mainufers schadet dem Stadtteil. Hoher Parkdruck und überlastete Straßen stellen eine nicht hinnehmbare Situation für die Bürgerinnen und Bürger dar. Zuletzt haben zahlreiche Anwohner im südlichen Sachsenhausen gegen den wachsenden Schleichverkehr demonstriert. Sie zogen durch den Schützenhüttenweg, den Letzten Hasenpfad und den Sachsenhäuser Landwehrweg und machten auf die wachsenden Pendlerströme aufmerksam. Viele Anwohnerinnen und Anwohner beschreiben, dass der Durchgangsverkehr gefährliche und unerträgliche Ausmaße angenommen hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1033 Aktenzeichen: 66 0
Die Einbahnstraßenregelung im unteren Bereich Letzter Hasenpfad durch Blitzereinsatz überwachen und Verstöße unterbinden
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5782 entstanden aus Vorlage: OF 1582/5 vom 30.01.2020 Betreff: Die Einbahnstraßenregelung im unteren Bereich Letzter Hasenpfad durch Blitzereinsatz überwachen und Verstöße unterbinden Der Magistrat wird gebeten, im unteren Bereich Letzter Hasenpfad, wo dieser Einbahnstraße in Süd-Nord-Richtung ist, durch befriste te, aber intensive Verkehrsüberwachung mittels Blitzer sicherzustellen, dass die Einbahnstraßenregelung zukünftig beachtet wird. Begründung: Anwohner haben darauf hingewiesen, dass die Straße Letzter Hasenpfad als "Schleichweg" in Nord-Süd-Richtung missbraucht wird. Die beantragte Maßnahme ist geeignet, dies zu unterbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 839 Aktenzeichen: 32 4
Linksabbiegespur aus der Darmstädter Landstraße in den Schützenhüttenweg schließen
Antrag vom 30.01.2020, OF 1583/5 Betreff: Linksabbiegespur aus der Darmstädter Landstraße in den Schützenhüttenweg schließen Der Magistrat wird gebeten, die Linksabbiegerspur aus der Darmstädter Landstraße stadteinwärts in den Schützenhüttenweg zu schließen und damit den Verkehr im Bereich Schützenhüttenweg/Letzter Hasenpfad zu beruhigen und regelwidrigen Durchgangsverkehr zu beenden. Begründung: Viele Anwohner beschreiben, dass der Kraftfahrzeugverkehr im Bereich Schützenhüttenweg/Letzter Hasenpfad extrem gefährliche und und für die Anwohner unerträgliche Ausmaße angenommen hat, weil beide Straßen u. a. unter Missachtung des Schildes "Durchfahrt verboten, Anlieger frei" als "Schleichwege" für Durchgangsverkehr benutzt werden. Die beantragte Maßnahme wurde von Anwohnern vorgeschlagen und ist geeignet, dem effektiv entgegenzuwirken. Für Anlieger bleibt die Möglichkeit, über Südfriedhof und das Alte Schützenhüttengässchen ihr Ziel zu erreichen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 14.02.2020, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 1583/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1583/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 15.05.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1583/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen LINKE. (= Annahme)
Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Prioritäten setzen bei der Umrüstung von Gasleuchten auf LED
Antrag vom 03.01.2020, OF 1505/5 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Prioritäten setzen bei der Umrüstung von Gasleuchten auf LED Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Haushaltsmittel für LED-Leuchten mit folgenden Prioriäten einzusetzen: Sachsenhausen - Gutzkowstraße - Textorstraße - Oskar-Sommer-Straße Oberrad - Nonnenpfad - Kinzigstraße - De-Neufville-Straße Begründung: Der Ortsbeirat ist erfreut, dass nach den Beschlüssen des Klimaschutzplans die Umrüstung der Gasleuchten auf LED mit höherer Priorität betrieben werden soll. Da nicht zu erwarten ist, dass schon in den nächsten zwei Jahren alle Leuchten umgerüstet sein werden, schlägt der Ortsbeirat vor, die oben angeführten Straßen mit höchster Priorität umzurüsten, da dort der Leidensdruck auf Grund von häufigen Ausfällen am größten ist. Antragsteller: CDU GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 13 Die Vorlage OF 1505/5 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, GRÜNE, FDP, SPD und LINKE. erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 35 2020 Die Vorlage OF 1505/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Aufzählung der Straßen in Sachsenhausen wie folgt ergänzt wird: Walldorfer Straße, Niersteiner Straße und Wendelsweg. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Installierung besserer Lichtquellen in der Niersteiner Straße und in der Wormser Straße
Antrag vom 02.01.2020, OF 1532/5 Betreff: Installierung besserer Lichtquellen in der Niersteiner Straße und in der Wormser Straße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob es möglich ist, in der Niersteiner Str. und in der Wormser Str. bessere Lichtquellen zu installieren. Begründung: In beiden Straßen ist die Beleuchtung der nur an einer Straßenseite befindlichen Laternen so gering, dass sich Anwohner über die Gefahr von Stürzen, die auch schon vorgekommen sind, beschweren. Entweder muß die Lichtquelle der Laternen verbessert werden, oder es müssen auf der gegenüberliegenden Seite zusätzlich Neonlampen wie in der Walldorfer Str. installiert werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 1532/5 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1505/5 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Mörfelder Landstraße
Antrag vom 01.01.2020, OF 1502/5 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Mörfelder Landstraße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Planungsmittel für die Sanierung der Mörfelder Landstraße zwischen der Isenburger Schneise und der Oppenheimer Landstraße in den neuzubeschließenden Haushalt 2020/2021 einzuplanen. Begründung: Die Mörfelder Landstraße ist in dem genannten Abschnitt teilweise in einem desolaten Zustand und muss dringend saniert werden. Antragsteller: CDU GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 32 2020 Die Vorlage OF 1502/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ampelschaltung an der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg/Darmstädter Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5405 entstanden aus Vorlage: OF 1464/5 vom 03.11.2019 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg/Darmstädter Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die im September vorgenommene Änderung der Ampelschaltung an der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg/Darmstädter Landstraße wieder rückgängig zu machen. Begründung: An der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg/Darmstädter Landstraße wurde vor wenigen Wochen die Ampelschaltung geändert; die Grünschaltung ist nun unregelmäßig. Bürgerinnen und Bürger berichten, dass mehrfach Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sowie Schülerinnen und Schüler, die sich auf die seit Jahrzehnten bestehende Ampelschaltung verlassen hatten, in gefährliche Situationen geraten sind. Zudem hat sich der Verkehrsfluss an der Kreuzung nicht verbessert, sondern im Gegenteil, der fließende Verkehr auf der Darmstädter Landstraße muss nun abbremsen, um die eingefügte Grünphase im Sachsenhäuser Landwehrweg passieren zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 595 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Parkordnung Ziegelhüttenweg
Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5391 entstanden aus Vorlage: OF 1491/5 vom 22.11.2019 Betreff: Parkordnung Ziegelhüttenweg Der Magistrat wird gebeten , in Ergänzung zur Anordnung vom 27.09.2019 auch zwischen Bahnschranke und Lamboystraße auf der südöstlichen Seite des Ziegelhüttenwegs Parkwinkel zu markieren. Durch geeignete Markierungen ist auf dem Fußweg vor der Hausnummer 30 kenntlich zu machen, dass dort Rad fahrende Kinder unterwegs sind. Dort ist vor der Bahnschranke der Fußweg abzusenken. Begründung: Auch zwischen Bahnschranke und Lamboystraße wird verbotenerweise auf dem Gehweg geparkt, sodass die Anordnung von Parkwinkeln auch dort sinnvoll erscheint. Leider haben Parkwinkel offenbar nur eine begrenzte Suggestionskraft. Kraftfahrzeuge werden auch dort trotzdem verbotenerweise abgestellt. Durch Radwegsymbole auf dem Fußweg soll Kraftfahrern klargemacht werden, dass illegal abgestellte Fahrzeuge Kindern den Platz wegnehmen. Eltern dürfen ihre Kinder auf dem Fußweg auf dem Fahrrad begleiten. Ihnen soll am Ende des Fußwegs ermöglicht werden, wieder auf die Straße zu wechseln. Daher ist die Absenkung des Bordsteins vor der Bahnschranke sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 449 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Ausbesserung des Fußweges zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Kreuzung Erstes Wartegäßchen und Zweites Wartegäßchen
Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5401 entstanden aus Vorlage: OF 1460/5 vom 31.10.2019 Betreff: Ausbesserung des Fußweges zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Kreuzung Erstes Wartegäßchen und Zweites Wartegäßchen Der Magistrat wird gebeten, den Fußweg zwischen dem Sachsenhäuser Landwehrweg und der Kreuzung Erstes Wartegäßchen und Zweites Wartegäßchen instand zu setzen und mit einer wassergebundenen Decke zu befestigen. Begründung: Der oben genannte Weg wird von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern als Verbindungsweg genutzt. Besonders Familien und Kinder nutzen ihn auf dem Weg in Richtung Spielplatz am Letzten Hasenpfad. Gleichzeitig gehört der Weg zur Radroute 6, die eine wichtige Verbindung zwischen Frankfurt und Neu-Isenburg darstellt. Insbesondere nach Niederschlägen befindet sich der Weg in einem schlechten Zustand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 395 Aktenzeichen: 66 2
Holbeinkreisel: Änderungs- und Zusatzantrag zum Magistratsvortrag M 207 Anregung des Ortsbeirates 5 vom 25.10.2019, OA 484
Anregung vom 22.11.2019, OA 499 Betreff: Holbeinkreisel: Änderungs- und Zusatzantrag zum Magistratsvortrag M 207 Anregung des Ortsbeirates 5 vom 25.10.2019, OA 484 Vorgang: M 207/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: I. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage vom 25.10.2019, OA 484, durch die Vorlage OA 499 ersetzt wird. II. Der Magistrat wird aufgefordert, eine neue Planung für die Errichtung des Holbeinkreisels vorzulegen, die folgende Punkte beinhaltet: 1. Die Bürgersteignase im Bereich der Einmündung Nell-Breuning-Straße/Oppenheimer Landstraße wird so gestaltet, dass aus der Nell-Breuning-Straße nach rechts in die Oppenheimer Landstraße abbiegende Fahrzeuge (Pkws, Busse, Lkws) direkt abbiegen können, ohne die innere Fahrspur des Kreisels zu tangieren. 2. Die innere Fahrbahn des Kreisels (Innenring) wird nicht durch einen schräg anlaufenden Kreisverkehrsbordstein von der äußeren Fahrbahn (Außenring) getrennt. 3. Radwege und Radstreifen: a) Im gesamten Holbeinkreisel werden Radwege bzw. Radstreifen angelegt. b) Radwege bzw. Radstreifen werden in der Burnitzstraße, Holbeinstraße, Oppenheimer Landstraße (Richtung Textorstraße) und Hedderichstraße angelegt. c) Die Radwege unter der ersten Eisenbahnbrücke, die über die Oppenheimer Landstraße führt, werden hinter die (von der Fahrbahn aus gesehen) Stützen verlegt. d) Sollte der Magistrat Bedenken gegen die Anlegung von Radwegen oder -spuren wegen der beabsichtigten Einrichtung einer Tempo-30-Zone, in der Radwege oder Radspuren nach der Straßenverkehrsordnung nicht zulässig sind, haben, kann er - sofern dies aus seiner Sicht erforderlich ist - in den entsprechenden Straßen Geschwindigkeitsbeschränkungen (30 km/h) anordnen. 4. Eine Entscheidung über die beabsichtigte neue Verkehrsführung der Buslinie 78, die gegenwärtig den Schulstandort Textorschule/Schwanthalerschule/Holbeinschule (zukünftig IGS-Süd) im Bereich Textorstraße erschließt und zukünftig nicht anfahren soll, wird zurückgestellt, bis der Magistrat ein schlüssiges Konzept zur ÖPNV-Erschließung dieses Schulstandorts vorlegt. 5. Die Bauphase darf zwölf Monate nicht überschreiten. Dieser Zeitplan ist in der Ausschreibung zu berücksichtigen, ebenfalls sind alle evtl. zu beteiligenden Ämter, Behörden, Versorgungsunternehmen etc. schon vor der Ausschreibung einzubinden. 6. Wegen der hohen Verkehrsbedeutung des zu beplanenden Bereichs hat der Magistrat darzustellen, welche Verkehrsbeziehungen während der Bauphase erhalten bleiben, wie die Verkehrsführung der Buslinie 78 erfolgt und welche eventuellen Umleitungsstrecken vorgesehen sind. 7. Es soll geprüft werden, ob im Bereich des Brückenbauwerks der DB das Straßenniveau zur besseren Durchlüftung abgesenkt werden kann, so wie der Ausbau dieser Brücke ursprünglich vorgesehen war. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Anregung vom 25.10.2019, OA 484 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 02.11.2018, M 207 Bericht des Magistrats vom 20.04.2020, B 185 Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 81 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.11.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage OA 484 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 499 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 36. Sitzung des Verkehrsausschusses am 21.01.2020, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 484 durch die Vorlage OA 499 ersetzt wird. 2. Die Vorlage OA 499 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (OA 499 = Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 56 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 484 durch die Vorlage OA 499 ersetzt wird. 2. Die Vorlage OA 499 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5219, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 32 1
Wegnahme der Linksabbiegerspur aus der Darmstädter Landstraße in den Schützenhüttenweg prüfen
Antrag vom 07.11.2019, OF 1478/5 Betreff: Wegnahme der Linksabbiegerspur aus der Darmstädter Landstraße in den Schützenhüttenweg prüfen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Wegnahme der Linksabbiegerspur aus der Darmstädter Landstraße stadteinwärts in den Schützenhüttenweg als geeignete Maßnahmen zur Verhinderung von regelwidrigem Durchgangsverkehr und zur Verkehrsberuhigung im Bereich Schützenhüttenweg/Letzter Hasenpfad in Frage kommt. Begründung: Viele Anwohner beschreiben, dass der Kraftfahrzeugverkehr im Bereich Schützehüttenweg/Letzter Hasenpfad extrem gefährliche und und für die Anwohner unerträgliche Ausmaße angenommen hat, weil beide Straßen u. a. unter Missachtung des Schildes "Durchfahrt verboten, Anlieger frei" als "Schleichwege" für Durchgangsverkehr benutzt werden. Es müssen wirkungsvolle Maßnahmen gefunden werden, um dem entgegenzuwirken. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 1478/5 wurde zurückgezogen.
Zulassung der Wiederinbetriebnahme der Shisha-Bar im Ziegelhüttenweg 33
Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5294 entstanden aus Vorlage: OF 1432/5 vom 07.10.2019 Betreff: Zulassung der Wiederinbetriebnahme der Shisha-Bar im Ziegelhüttenweg 33 Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen bzw. Auflagen zu erlassen, die die sofort mit der Wiedereröffnung der o. g. Shisha-Bar eingetretenen Probleme (Raserei, Lärmbeschwerden, Gestank) nachhaltig beseitigen (siehe Polizei- und Ordnungsamtprotokolle vom 30.08.2019 und 31.08.2019). Darüber hinaus wird der Magistrat um Auskunft gebeten, warum die Shisha-Bar in dieser Form den Betrieb genau wie zuvor fortsetzen durfte, obwohl offenkundig viele der Probleme nicht behoben sind. Begründung: Die Shisha-Bar im Ziegelhüttenweg 33 hatte nach der Eröffnung im Januar 2018 zu erheblichen Beeinträchtigungen (Lärm, Geruch, Raserei) geführt (vgl. verschiedene vorherige Anträge an den Ortsbeirat 5). Nach massiven Beschwerden aus der Nachbarschaft und verschiedenen Verstößen (Kohlenmonoxidbelastung, Lärmbelästigung, Geruchsbelästigung, Spielautomaten mit abgelaufenen Lizenzen, Uneinsichtigkeit des Betreibers) wurde die Bar zunächst am 10.03.2019 vorübergehend geschlossen. Zum 30.08.2019 eröffnete die Bar wieder - zwar mit neuer Abluftanlage, allerdings sofort wieder mit genau den gleichen Problemen wie zuvor. Bereits mit dem Tag der Eröffnung sahen sich Nachbarn genötigt, zur Nachtzeit Polizei und Ordnungsamt um Hilfe zu bitten, da die Nachtruhe nicht eingehalten wurde, Autorennen vor der Shisha-Bar stattfanden und trotz Abluftanlage (teilweise aufgrund von weit geöffneten Fenstern) ein starker, beißender Shisha-Geruch bzw. -Qualm durch die gesamte Nachbarschaft zog. Außerdem erzeugt die Abluftanlage Betriebsgeräusche, die nun noch zusätzlich die Nachbarschaft beeinträchtigen. Da der Geruch nicht gefiltert wird, werden nun weitere Bereiche in der Nachbarschaft durch den starken Shisha-Geruch in Mitleidenschaft gezogen und belästigt. Die Situation ist also mitnichten verbessert. Gesetze werden nicht eingehalten und das Zusammenleben in der Nachbarschaft ist nachhaltig gestört. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2020, ST 357 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 14.02.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 0
Holbeinkreisel: Änderungs- und Zusatzantrag zum Magistratsvortrag M 207
Anregung vom 25.10.2019, OA 484 entstanden aus Vorlage: OF 1145/5 vom 14.01.2019 Betreff: Holbeinkreisel: Änderungs- und Zusatzantrag zum Magistratsvortrag M 207 Vorgang: M 207/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine neue Planung für die Errichtung des Holbeinkreisels vorzulegen, die folgende Punkte beinhaltet: 1. Ein direktes Abbiegen für Fahrzeuge (Pkws, Busse und Lkws) aus der Holbeinstraße in die Burnitzstraße bleibt erhalten. 2. Die Bürgersteignase im Bereich der Einmündung Nell-Breuning-Straße/ Oppenheimer Landstraße wird so gestaltet, dass aus der Nell-Breuning-Straße nach rechts in die Oppenheimer Landstraße abbiegende Fahrzeuge (Pkws, Busse, Lkws) direkt abbiegen können, ohne die innere Fahrspur des Kreisels zu tangieren. 3. Die innere Fahrbahn des Kreisels (Innenring) wird nicht durch einen schräg anlaufenden Kreisverkehrsbordstein von der äußeren Fahrbahn (Außenring) getrennt. 4. Radwege und Radstreifen: a) Im gesamten Holbeinkreisel werden Radwege bzw. Radstreifen angelegt. b) Radwege bzw. Radstreifen werden in der Burnitzstraße, Holbeinstraße, Oppenheimer Landstraße (Richtung Textorstraße) und Hedderichstraße angelegt. c) Die Radwege unter der ersten Eisenbahnbrücke, die über die Oppenheimer Landstraße führt, werden hinter die (von der Fahrbahn aus gesehen) Stützen verlegt. d) Sollte der Magistrat Bedenken gegen die Anlegung von Radwegen oder -spuren wegen der beabsichtigten Einrichtung einer Tempo-30-Zone, in der Radwege oder Radspuren nach der Straßenverkehrsordnung nicht zulässig sind, haben, kann er - sofern dies aus seiner Sicht erforderlich ist - in den entsprechenden Straßen Geschwindigkeitsbeschränkungen (30 km/h) anordnen. 5. Eine Entscheidung über die beabsichtigte neue Verkehrsführung der Buslinie 78, die gegenwärtig den Schulstandort Textorschule/Schwanthalerschule/Holbeinschule (zukünftig IGS-Süd) im Bereich Textorstraße erschließt und zukünftig nicht anfahren soll, wird zurückgestellt, bis der Magistrat ein schlüssiges Konzept zur ÖPNV-Erschließung dieses Schulstandorts vorlegt. 6. Die Bauphase darf zwölf Monate nicht überschreiten. Dieser Zeitplan ist in der Ausschreibung zu berücksichtigen, ebenfalls sind alle evtl. zu beteiligenden Ämter, Behörden, Versorgungsunternehmen etc. schon vor der Ausschreibung einzubinden. 7. Wegen der hohen Verkehrsbedeutung des zu beplanenden Bereichs hat der Magistrat darzustellen, welche Verkehrsbeziehungen während der Bauphase erhalten bleiben, wie die Verkehrsführung der Buslinie 78 erfolgt und welche eventuellen Umleitungsstrecken vorgesehen sind. 8. Es soll geprüft werden, ob im Bereich des Brückenbauwerks der DB das Straßenniveau zur besseren Durchlüftung abgesenkt werden kann, so wie der Ausbau dieser Brücke ursprünglich vorgesehen war. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 22.11.2019, OA 499 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 02.11.2018, M 207 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 30.10.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage OA 484 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 499 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 36. Sitzung des Verkehrsausschusses am 21.01.2020, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 484 durch die Vorlage OA 499 ersetzt wird. 2. Die Vorlage OA 499 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (OA 499 = Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 56 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 484 durch die Vorlage OA 499 ersetzt wird. 2. Die Vorlage OA 499 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5219, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 32 1
Temporäre Erweiterung des Schulhofes der Textorschule
Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5292 entstanden aus Vorlage: OF 1428/5 vom 02.10.2019 Betreff: Temporäre Erweiterung des Schulhofes der Textorschule Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit eine temporäre Erweiterung des Schulhofes der Textorschule zu lasten 1. der Oppenheimer Landstraße und/oder 2. des Einmündungsbereiches der Souchaystraße in die Oppenheimer Landstraße erfolgen kann. Begründung: Durch die Zusammenlegung der beiden Standorte der Textorschule an den Standort Oppenheimer Landstraße 15 wird für die Zeit der Interimslösung eine Erweiterung des Pausenhofes dringend nötig. Das Kollegium hat derzeit ein Pausenkonzept erarbeitet, das mit versetzten Pausen ein Spielen und Toben der Kinder auf dem relativ kleinen Hof ermöglicht. Dies bringt auch Nachteile mit sich. Schülerinnen und Schüler, die sechs Unterrichtsstunden haben, haben von 08:00 Uhr bis 13:30 Uhr Schule (vorher 13:10 Uhr) und nur noch zweimal 15 Minuten Hofpause (vorher 20 Minuten). Das späte Unterrichtsende schiebt die Freizeitaktivitäten später in den Nachmittag und verkürzt diese somit. Der Ortsbeirat sieht hier Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 494 Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2020, ST 1516 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 14.02.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 31
Aufstellen von Kickboard-Ständern in der Textorschule (III)
Antrag vom 07.10.2019, OF 1427/5 Betreff: Aufstellen von Kickboard-Ständern in der Textorschule (III) Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, zwei Kickboard-Ständer auf dem Schulhof der Textorschule, Oppenheimer Landstraße 15, zu installieren. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 2.200 Euro. Begründung: Etwa 60 bis 70 Schülerinnen und Schüler kommen täglich mit dem Kickboard in die Textorschule. Die bereits installierten Kickboard-Ständer reichen nicht aus. Teilweise müssen die Schülerinnen und Schüler die Kickboards mit in die Klassenräume nehmen oder im Flur abstellen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 25.10.2019, TO I, TOP 34 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 353 2019 Die Vorlage OF 1427/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Aufstellen von Bänken und Instandsetzung einer Bank in der Kisselsiedlung zwischen Beuthener Straße und Breslauer Straße sowie an der Ecke Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5192 entstanden aus Vorlage: OF 1395/5 vom 01.09.2019 Betreff: Aufstellen von Bänken und Instandsetzung einer Bank in der Kisselsiedlung zwischen Beuthener Straße und Breslauer Straße sowie an der Ecke Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg Der Magistrat wird gebeten, in der Kisselsiedlung zwischen Beuthener Straße und Breslauer Straße an folgenden Orten Bänke aufzustellen: 1. Am Kreisel zwischen Breslauer Straße Richtung Mörfelder Landstraße und Breslauer Straße Richtung Beuthener Straße befindet sich ein Platz mit drei Bäumen. Dort hat früher eine Bank gestanden, die ersatzlos weggekommen ist. 2. An der Ecke Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg vor dem Baum. Vor den sich dort befindlichen Fahrradbügeln und dem Verkehrsschild ist genügend Platz. Außerdem ist die Bank an der Ecke Breslauer Straße/Beuthener Straße instand zu setzen. Sie besitzt keine Sitzfläche mehr. Begründung: In diesem Einzugsgebiet gibt es etwa 300 Wohneinheiten mit entsprechend vielen Bewohnern. Die einzige Bank, die dort steht, besitzt keine Sitzfläche mehr. Die Menschen, meist älteren Semesters, die überwiegend zum ALDI- oder HIT-Markt zum Einkaufen gehen, haben keine Möglichkeit, sich auszuruhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2019, ST 2175 Aktenzeichen: 67 0
Aufstellung von Fahrradbügeln (III)
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5180 entstanden aus Vorlage: OF 1379/5 vom 26.08.2019 Betreff: Aufstellung von Fahrradbügeln (III) Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Stellen Fahrradbügel aufzustellen: 1. Oppenheimer Landstraße, jeweils auf dem Bürgersteig zwischen den Parkplätzen vor den Hausnummern 4, 8, 10, 12, 22; 2. Oppenheimer Landstraße 48/Ecke Schwanthaler Straße 53 auf der Sperrfläche; 3. Oppenheimer Landstraße, gegenüber der Hausnummer 3 auf dem Bürgersteig zwischen den Bäumen; 4. Holbeinstraße auf der Kiesfläche des Mittelstreifens in Höhe der Hausnummer 4. Begründung: In Sachsenhausen fehlen zahlreiche Fahrradabstellplätze. Daher ist es Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern häufig nicht möglich, ihre Räder ordnungsgemäß abzustellen. Durch das Aufstellen von Fahrradbügeln können Fahrräder ordnungsgemäß abgestellt und mögliche Störungen verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2304 Aktenzeichen: 66 2
Grünfläche zwischen dem Anwesen Ziegelhüttenweg 30 und der Bahnschranke
Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 5002 entstanden aus Vorlage: OF 1328/5 vom 01.08.2019 Betreff: Grünfläche zwischen dem Anwesen Ziegelhüttenweg 30 und der Bahnschranke Der Magistrat wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die Grünfläche zwischen dem Anwesen Ziegelhüttenweg 30 und der Bahnschranke in einen ordentlichen Zustand versetzt wird. Begründung: Die obige Fläche ist völlig verwahrlost und verunkrautet. Des Weiteren befinden sich dort Müllablagerungen. Insgesamt bietet sich ein unansehnlicher Anblick, der beseitigt werden sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 116 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0
Aufstellung von Fahrradbügeln II
Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 4990 entstanden aus Vorlage: OF 1312/5 vom 05.08.2019 Betreff: Aufstellung von Fahrradbügeln II Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Stellen Fahrradbügel aufzustellen: - Hedderichstraße, jeweils auf dem Bürgersteig zwischen den Parkplätzen, vor den Hausnummern 67, 69, 69a, 75, 77, 81, 96, 98, 118, 122, 128 und 130; - Oppenheimer Landstraße, jeweils auf dem Bürgersteig zwischen den Parkplätzen, vor den Hausnummern 4, 8, 10, 12 und 22; - Holbeinstraße 13, neben den Parkplätzen; - Holbeinstraße 15, auf der Sperrfläche. Begründung: In Sachsenhausen fehlen zahlreiche Fahrradabstellplätze. Daher ist es Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern häufig nicht möglich, ihre Räder ordnungsgemäß abzustellen. Durch das Aufstellen von Fahrradbügeln können Fahrräder ordnungsgemäß abgestellt und mögliche Störungen verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2297 Aktenzeichen: 66 2
Bänke in der Rosistenanlage 2, Ziegelhüttenweg
Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 5008 entstanden aus Vorlage: OF 1336/5 vom 08.08.2019 Betreff: Bänke in der Rosistenanlage 2, Ziegelhüttenweg Der Magistrat wird gebeten, die Bänke in der Rosistenanlage 2, Ziegelhüttenweg gegenüber Hausnummer 50, die nicht zur Gaststätte gehören, auszutauschen oder auszubessern. Begründung: Das Gelände der Kleingärtenanlage gehört der Stadt Frankfurt. Die Wege zwischen den Gärten werden gerne von Passanten, die die Gaststätte nicht aufsuchen, zum Spazierengehen genutzt. An dem Platz gegenüber und am Weg neben der Gaststätte befinden sich Bänke, die gerne nach dem Spaziergang zum Ausruhen einladen. Sie sind jedoch in einem sehr schlechten Zustand. Ein Austausch bzw. die Instandsetzung ist daher dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2137 Aktenzeichen: 67 0
Sachsenhausen: Baumscheiben und Baumpflanzungen Ziegelhüttenweg
Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 5000 entstanden aus Vorlage: OF 1326/5 vom 06.08.2019 Betreff: Sachsenhausen: Baumscheiben und Baumpflanzungen Ziegelhüttenweg Der Magistrat wird gebeten, auf der nördlichen Seite des Ziegelhüttenweges den Streifen zwischen dem Radweg und dem Fußweg zumindest teilweise zu entsiegeln, die Baumscheiben zu vergrößern und, wo immer möglich, neue Bäume zu pflanzen. Begründung: Der Streifen zwischen dem Radweg und dem Fußweg ist abschnittsweise recht unansehnlich. Es gibt Absperrgitter, zugewachsene ehemalige Baumscheiben und teilweise aufgebrochene Asphaltflächen. Die Baumscheiben könnten verlängert werden, ohne in die Verkehrsflächen von Fuß- oder Radweg einzugreifen. Überflüssige Drängel- und Schutzgitter im Ziegelhüttenweg: Quelle: Antragsteller Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2299 Aktenzeichen: 66 0
Anfrage zur geplanten Nachverdichtung in der Fritz-Kissel-Siedlung
Antrag vom 30.07.2019, OF 1319/5 Betreff: Anfrage zur geplanten Nachverdichtung in der Fritz-Kissel-Siedlung Der Ortsbeirat bittet den Magistrat der Stadt Frankfurt hinsichtlich der geplanten Nachverdichtung in der Fritz-Kissel-Siedlung um die Beantwortung folgender Fragen: 1. In der Fitz-Kissel-Siedlung haben sowohl die Nassauische Heimstätte, die Vonovia als auch die GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen Wohnungen. Es wurden allerdings lediglich die Mieter der Nassauischen Heimstätte und der Vonovia über die anstehenden Pläne zur "verträglichen Innenentwicklung der Fritz-Kissel-Siedlung" informiert. Auch aus der Presseberichterstattung lässt sich eine Beteiligung der GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen an diesem Projekt nicht entnehmen. Warum? 2. Zumindest die Nassauische Heimstätte hat die ggf. nach erfolgreicher statischer Untersuchung zur Aufstockung vorgesehenen Gebäude benannt und deren Mieter schriftlich über diese Absicht informiert. Es handelt sich um Gebäude in der Breslauer Straße, der Mörfelder Landstraße und dem Ziegelhüttenweg. In diesen Häusern haben die Mieter*innen auch Dachkammern gemietet. Fallen diese bei einer Aufstockung der Gebäude weg und wenn ja, wird es hierfür eine angemessene Mietminderung geben? 3. Die Nassauische Heimstätte hat ihren Bestandsmietern schriftlich zugesagt, dass es im Zuge der Aufstockung zu keinerlei Mieterhöhungen kommt. Trifft dies auch für die Mieter der Vonovia AG zu? Nach welchen Kriterien orientieren sich die Mieten für die neu geschaffenen Wohneinheiten? 4. Zugesichert wurde in diesem Zusammenhang "ein Mobilitätskonzept für das Quartier mit dem Ziel, die Freiräume zwischen den Häusern zu schonen und gleichzeitig den Parkdruck nachhaltig zu verringern." Bedeutet der Begriff "schonen", dass alle bisherigen Grünflächen und Anpflanzungen erhalten bleiben bzw. nach Abschluss der Bauarbeiten adäquat ersetzt werden? 5. In dem Anschreiben der Nassauischen Heimstätte vom 04.06.2019 an die betroffenen Mieter ist die Rede davon, dass die Mieter*innen durch die geplanten Arbeiten in ihrem Alltagsleben möglichst wenig beeinträchtigt werden. Da dies insbesondere für die Mieter der oberen Stockwerke, insbesondere bei älteren Mieter*innen kaum möglich sein dürfte: Besteht die Möglichkeit einer vorübergehenden anderweitigen Unterbringung bis zum Abschluss der Bauarbeiten, wenn dieser Wunsch geäußert wird? 6. Eine Aufstockung der genannten Gebäude bedeutet, dass diese nunmehr mindestens vier Obergeschosse haben werden. Ist bei den anstehenden Planungen an den Einbau von Fahrstühlen gedacht, was insbesondere für ältere und mobilitätseingeschränkte Mieter*innen eine Voraussetzung für den Bezug/Verbleib in den oberen Stockwerken sein wird? Begründung: Anfang Juni 2019 wurden die betroffenen Mieter schriftlich und auch öffentlich durch die Tagespresse über die beabsichtigte Aufstockung von Wohngebäuden der Nassauischen Heimstätte/Wohnstadt und der Vonovia AG in der Fritz-Kissel-Siedlung informiert. Dies hat seitens der betroffenen Mieterschaft natürlich zu Nachfragen an den Ortsbeirat geführt, um deren Beantwortung jetzt gebeten wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1398 2019 Die Vorlage OF 1319/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrssituation Letzter Hasenpfad
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4713 entstanden aus Vorlage: OF 1296/5 vom 20.05.2019 Betreff: Verkehrssituation Letzter Hasenpfad Der Magistrat wird gebeten, regelmäßig (alle vier bis sechs Wochen) sowohl das Einhalten der Einbahnstraßenregelung im Abschnitt Großer Hasenpfad b is Oberer Schafhofweg sowie die Geschwindigkeit im Abschnitt des verkehrsberuhigten Bereichs zwischen Schützenhüttenweg und Sachsenhäuser Landwehrweg zu kontrollieren. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass sowohl die genannte Einbahnstraßenregelung als auch die Geschwindigkeitsbeschränkung im oben beschriebenen verkehrsberuhigten Bereich von sieben km/h täglich mehrfach verletzt werden. Wiederholte Kontrollen könnten hier Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1715 Aktenzeichen: 32 1
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