Meine Nachbarschaft: Leimenrode
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Vorlagen
Lose Platten im Oeder Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5656 entstanden aus Vorlage: OF 784/3 vom 09.01.2020 Betreff: Lose Platten im Oeder Weg Der Magistrat wird gebeten, baldmöglichst die gefährlichen losen Gehwegplatten im Bereich Oeder Weg 56 bis 58 zu beseitigen und durch einen gefahrlos begehbaren stabilen Belag zu ersetzen. Begründung: Die Platten sind nicht mehr fest verankert, sondern wackeln, stehen hoch und sind besonders in der Dunkelheit gefährlich für Passanten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 826 Aktenzeichen: 66 2
Haushalt 2020/2021 Erhalt und Wiederherstellung von Klein- und Kleinstgrünanlagen
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2020, OF 769/3 Betreff: Haushalt 2020/2021 Erhalt und Wiederherstellung von Klein- und Kleinstgrünanlagen Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung zu bitten, Mittel für den Erhalt, die Wiederherstellung und die Pflege für Klein- und Kleinstgrünanlagen bereitzustellen. Begründung: Angesichts der klimatischen Verhältnisse, aber auch ob ihrer Bedeutung im dicht besiedelten Nordend, sind auch die kleinen und kleinsten Grünflächen wie beispielsweise die Paul-Hindemith-Anlage und der Adlerflychtplatz im Oeder Weg von Belang. Um den Erhalt der Flächen zu gewährleisten und ggf. ihr Potential aufzuwerten, sollten ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO II, TOP 1 Beschluss: Etatanregung EA 134 2020 Die Vorlage OF 769/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSituation für Fahrradfahrer am Eschenheimer Tor verbessern
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2019, OF 1177/1 Betreff: Situation für Fahrradfahrer am Eschenheimer Tor verbessern Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie die komplexe Kreuzungssituation im Bereich des Eschersheimer Tors so umgestaltet werden kann, dass sie für Fahrradfahrer so gefahrlos wie möglich passiert werden kann. Insbesondere soll geprüft werden, ob die Fahrradwege durchgehend geführt werden können, und ob eine vorgezogene Grünphase für Radfahrer eingerichtet werden kann. Begründung: Die Führung des Radverkehrs und des motorisierten Verkehrs in dem Bereich resultiert in erheblichen Gefährdungen für Fahrradfahrer, die etwa von der Eschersheimer Landstraße oder dem Oeder Weg in den Kreuzungsbereich einfahren, um in Richtung Hauptwache weiterzufahren. Die komplexe Verkehrsführung des motorisierten Verkehrs führt dazu, dass Autofahrer sich so auf den richtigen Fahrstreifen konzentrieren müssen, dass die Aufmerksamkeit für Radfahrer auf der Strecke bleibt. Dies führt regelmäßig zu gefährlichen Situationen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 14.01.2020, TO I, TOP 44 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1525 2020 Die Vorlage OF 1177/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenMehr Platz und Lebensqualität für alle - vernünftige Platzverteilung in der Weißadlergasse
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.09.2019, OA 465 entstanden aus Vorlage: OF 1011/1 vom 29.07.2019 Betreff: Mehr Platz und Lebensqualität für alle - vernünftige Platzverteilung in der Weißadlergasse Vorgang: OM 4827/19 OBR 1 Zwischenbescheid des Magistrats vom 27.01.2020 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Vielfalt des gastronomischen Angebots in der Weißadlergasse mit seinem Sitzplatzangebot im Innenraum und in den Außenbereichen zu erhalten und seine Ausweitung im Außenbereich wie folgt zu fördern: 1. Die Fahrbahn soll für den Autoverkehr auf das notwendige Maß reduziert und der Gastronomie sollen - dort wo gewünscht - Sommergartenflächen auf der ehemaligen Fahrbahn angeboten werden. 2. Wegen der unmittelbaren Nähe des Parkhauses entfallen - dort wo die Gastronomie Sommergartenflächen nutzt - die Parkplätze und ihre teure Bewirtschaftung. 3. Frei werdende Überwachungskräfte werden in den bislang ungenügend überwachten Bewohnerparkbereichen des Ortsbezirks eingesetzt. 4. Gehwegflächen sind weitgehend großzügig frei zu halten und werden nur in Ausnahmefällen für Sommergärten vergeben. 5. In der gesamten Weißadlergasse wird Tempo 30 eingerichtet. 6. In der Straße sind ausreichend Möglichkeiten zum Anschließen von Fahrrädern zu schaffen. Begründung: Zu Ziffer 1.: Die Fahrbahn ist für eine Straße mit hoher Aufenthaltsqualität und touristischer Attraktivität deutlich zu breit. Zwei Fahrzeuge können nicht nebeneinander fahren. Die Straße wird - wegen ihrer Breite - öfters nicht als Einbahnstraße erkannt. Jedoch verleitet die Straße zum zu schnellen Fahren, insbesondere nachts. Eine Reduzierung der Fahrbahnbreite ist zur Verbesserung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer sowie aus Klima- und Umweltschutzgründen geboten. Beispiele dafür, wie Sommergärten in Straßen eingerichtet werden können, gibt es viele. Kriterien für Sicherheit und Gestaltung sind vorhanden, eingespielt und müssen eingehalten werden. Da die Sommergärten gerne von der Bevölkerung angenommen werden, ist es auch gerechtfertigt, öffentlichen Raum dafür freizugeben. Beispiele von im Straßenraum eingerichteten Sommergärten im Oeder Weg: Fotos: Andreas Laeuen Zu Ziffer 2.: Im Rahmen einer Begehung Anfang Juli mit Vertreterinnen und Vertretern nahezu aller Gastronomiebetriebe wurde einhellig der Wunsch geäußert, die Parkmöglichkeiten in der Straße - wegen des nahen Parkhauses - zugunsten von Sommergärten aufzugeben. Diese Parkplätze werden - wegen der Bewirtschaftung - nicht von Anwohnerinnen und Anwohnern genutzt. Die allermeisten Gastronomiebetriebe der Straße sind inhaberin-/inhabergeführt. Sie bestehen seit mindestens sieben Jahren und sind untereinander gut vernetzt. Zu Ziffer 3.: Regelmäßig erreichen den Ortsbeirat Klagen über eine unzureichende Überwachung der Parkplakettengebiete mit ihren für die Bewohnerinnen und Bewohner reservierten Parkplätzen. Frei werdende Kräfte können - zur Zufriedenheit der Anwohnerinnen und Anwohner - in den Wohngebieten im Ortsbezirk eingesetzt werden. Die Innenstadt ist mit Parkhäusern hervorragend ausgestattet. Zu Ziffer 4.: Den Ortsbeirat haben ebenfalls Klagen über schlecht passierbare Gehwege in der Weißadlergasse erreicht. Darauf hat der Ortsbeirat bereits mit der Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4827, reagiert. Eine regelmäßige und strengere Überwachung der Gastronomie oder sogar Zurücknahmen von Genehmigungen sind auf Dauer nicht leistbar und führen zu langwierigen Klagen vor den Verwaltungsgerichten. Eine solche für alle Beteiligten unschöne Situation ist zu vermeiden. Daher sollte - gemäß dem Beschluss des Ortsbeirats - in diesem Jahr die Begehbarkeit der Fußwege sichergestellt und im nächsten Jahr eine Verlagerung der Sommergärten auf den Fahrbahnrand angestrebt werden. Zu Ziffer 5.: Tempo 30 dient der Sicherheit in dieser sehr belebten Straße. Zu Ziffer 6.: Die Ausstattung mit Anschließmöglichkeiten für Fahrräder ist in diesem Bereich ungenügend. Ein hoher Anteil der Besucherinnen und Besucher von Einrichtungen in der Straße kommt mit dem Fahrrad. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4827 Bericht des Magistrats vom 20.04.2020, B 187 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 25.09.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Verkehrsausschusses am 29.10.2019, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 465 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4728, 34. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 29.10.2019 Aktenzeichen: 66 5
Oeder Weg sicherer machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4733 entstanden aus Vorlage: OF 327/3 vom 18.09.2017 Betreff: Oeder Weg sicherer machen Offensichtlich bedingt durch eine Zunahme der Unfälle im Bereich der Einmündung der Wolfsgangstraße in den Oeder Weg wurden einige kleinere Maßnahmen in diesem Kreuzungsbereich bereits umge setzt, die eine bessere Einsichtbarkeit der Fußgängerübergänge zum Ziel hatten. Das Grundproblem, dass viele Autofahrer (und Radfahrer) den Zebrastreifen ignorieren und dazu noch mit gefühlt wesentlich höherer Geschwindigkeit als die erlaubten 30 km/h unterwegs sind, wurde dadurch nicht gelöst. Gerade am Wochenende gab es auf dem Oeder Weg wieder einen schweren Unfall mit einem Fahrradfahrer (s. Berichterstattung FNP vom 18.09.2017). Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie im Oeder Weg wirkungsvoller sichergestellt werden kann, dass die geltende Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h eingehalten wird und die Fußgänger gefahrloser die Straße überqueren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1694 Aktenzeichen: 32 1
Radentscheid-Projekte im Nordend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4681 entstanden aus Vorlage: OF 623/3 vom 07.02.2019 Betreff: Radentscheid-Projekte im Nordend Die Frankfurter Regierungsparteien haben Vertreter des Radentscheids zu Gesprächen eingeladen. In mehreren Runden, die noch andauern, werden einvernehmliche Lösungen gesucht, um einen Bürgerentscheid abzuwenden und maßgebliche Forderungen der Initiative direkt vom Magistrat umsetzen zu lassen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, in diesen Gesprächen folgende Fahrrad-Projekte im Nordend mit einzubringen und für deren Umsetzung verbindliche Zusagen zu geben und verschiedene Gestaltungsvarianten zu entwickeln: 1. Einrichtung durchgehender Fahrradspuren auf der gesamten Friedberger Landstraße; 2. Einrichtung einer Fahrradspur entlang des gesamten Anlagenrings, sowohl als von Fußgängerwegen getrennte Spur in den Grünanlagen als auch abgetrennter Bereich auf der mehrspurigen Ringstraße (wo machbar, zusammen mit einer Busspur). Zu dieser Radroute soll es gute Querungsmöglichkeiten und Anbindungen an allen Anschlussstellen im Nordend geben (Eschenheimer Anlage/Friedberger Anlage, Anschluss Sandweg, Palmstraße, Fichtestraße, Berger Straße, Friedberger Landstraße, Mercatorstraße, Scheffelstraße, Eckenheimer Landstraße, Unterweg, Sternstraße, Blumenstraße, Oeder Weg und Eschersheimer Landstraße). Die Finanzierung dieser Projekte kann aus Mitteln der Stellplatzablöse erfolgen. Die Verwendung dieser Mittel für Fahrradprojekte erfolgte in den vergangenen Jahren nur in bescheidenem Umfang. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1758 Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2020, ST 638 Aktenzeichen: 32 1
Sanierung der Straßendecke in der Querstraße und Händelstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.03.2019, OM 4499 entstanden aus Vorlage: OF 650/3 vom 14.03.2019 Betreff: Sanierung der Straßendecke in der Querstraße und Händelstraße Der Magistrat wird gebeten, einen verbindlichen und aktuellen Zeitplan für die Sanierung der Straßendecken in der Querstraße und in der Händelstraße mitzuteilen. In der Querstraße ist wohl ein Termin in diesem Jahr nach den Sommerferien vorgesehen. In einer aktuellen Fragestunde wurde angemerkt, dass es besser wäre, die Maßnahme während der Ferienzeit durchzuführen. Darüber hinaus wird der Magistrat um Auskunft gebeten, ob es unter Umständen zu weiteren Verzögerungen kommt. Der Magistrat wird ferner gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Querstraße zeitgleich mit der Erneuerung der Fahrbahn ein Radfahrstreifen markiert werden kann. Begründung: Die Erneuerung der Asphaltdecken in den beiden Straßen ist lange anhängig. Beide Maßnahmen wurden wegen größerer Baustellen zurückgestellt, waren aber auch schon für die Jahre 2015 und 2016 geplant. Die Situation für Fahrradfahrer im unteren Oeder Weg (stadteinwärts) ist nicht unproblematisch. Hier könnte eine Ableitung über die Querstraße mit Anbindung an die Fahrradwege in der Eschersheimer Landstraße von Vorteil sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2019, ST 1326 Aktenzeichen: 66 5
Abbiegemöglichkeiten vom und auf den Mainuferradweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4438 entstanden aus Vorlage: OF 1203/5 vom 04.03.2019 Betreff: Abbiegemöglichkeiten vom und auf den Mainuferradweg Der Magistrat wird gebeten , sichere Abbiegemöglichkeiten zwischen Mainuferradweg und folgenden Querstraßen zu schaffen: Große Rittergasse, Schifferstraße, Dürerstraße und Rembrandtstraße. Der Bordstein ist dort abzusenken. Altenativ ist durch Piktogramme auf der Fahrbahn kenntlich zu machen, dass auf- und abfahrende Radfahrer die Fahrbahn nutzen. Begründung: Derzeit wird Radfahrenden aus Sachsenhausen nur an wenigen Stellen die Möglichkeit eingeräumt, auf den Mainuferradweg aufzufahren. An den anderen Punkten ist es nur möglich, wenn zumindest von oder bis zur nächsten Ampel auf der Fahrbahn gefahren wird. Radfahrende dürfen den Radweg frühzeitig verlassen, um sich zum Abbiegen einzuordnen, oder sie fahren bis zur nächsten Absenkung auf der Fahrbahn. Vielen Autofahrern ist diese Regelung nicht bekannt und sie rechnen daher nicht mit Radverkehr auf der Fahrbahn. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1237 Aktenzeichen: 32 1
Abwenden von Gefahren an der Kreuzung Bornwiesenweg/Lersnerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2019, OM 4348 entstanden aus Vorlage: OF 630/3 vom 05.02.2019 Betreff: Abwenden von Gefahren an der Kreuzung Bornwiesenweg/Lersnerstraße An der Kreuzung Bornwiesenweg/Lersnerstraße parken Autos regelmäßig im Kreuzungsbereich, auch direkt in der Kurve. Hierdurch entsteht eine Gefährdung für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer, die in diesem Falle auf die Kreuzung ausweichen müssen, um die Lersnerstraße queren zu können. Zusätzlich wird die Sicht auf die Straßen behindert. Zu bedenken ist, dass der Bornwiesenweg ein stark genutzter Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der nahen Kantschule ist. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, die geschilderte Gefahrenlage an besagter Kreuzung durch geeignete Maßnahmen zu entschärfen, z. B. durch Schaffung von Gehwegnasen oder Setzen von Pollern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 990 Aktenzeichen: 66 2
Einrichtung einer Fahrradstraße zur westöstlichen Querung des Ortsbezirks 1
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.02.2019, OA 360 entstanden aus Vorlage: OF 861/1 vom 03.02.2019 Betreff: Einrichtung einer Fahrradstraße zur westöstlichen Querung des Ortsbezirks 1 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine geschützte und eigens für Radfahrende ausgewiesene Fahrradstraße zur West-Ost-Durchquerung des Ortsbezirks 1 einzurichten und zwar nach Möglichkeit in folgender Weise: a) Südlich der Mainzer Landstraße auf Höhe der Günderrodestraße ist ein Durchstich von der Kreuzung Galluswarte/Mainzer Landstraße zur Adam-Riese-Straße einzurichten. b) Der Radweg ist in beiden Richtungen entlang der Adam-Riese-Straße auch auf Höhe von Speyerer Straße bis Heinrichstraße bis zur Hafenstraße zu führen. c) Im Bereich Hafenstraße ist eine gut nutzbare Überquerungsmöglichkeit vorzusehen. d) Im Abschnitt Niddastraße, Rudolfstraße, Poststraße bis zum Hauptbahnhof (Bahnhofsvorplatz) ist ein sicherer Radweg in beide Richtungen anlegen zu lassen. e) Im Bereich des Bahnhofsvorplatzes soll eine friktionslose Radverkehrsführung mit eigener Doppelspur hin zur Kaiserstraße führen, wo man sich heute nur halblegal durchquälen kann. f) In der Kaiserstraße bis zum Roßmarkt und von dort über die Katharinenpforte sind Radwege in beide Richtungen neu anzulegen bzw. zu ergänzen. g) Die bereits bestehende Fahrradstraße über Bleidenstraße, Liebfrauenberg und Töngesgasse ist besser zu kennzeichnen und vom störenden Kopfsteinpflaster zu befreien. h) Im Bereich der östlichen Töngesgasse sind Radwege in beiden Richtungen anlegen zu lassen. i) Die Route ist dann durch die Straße An der Staufenmauer zur Kurt-Schumacher-Straße zu führen. j) In der Kurt-Schumacher-Straße ist auf dem vorhandenen Parkstreifen ein Radweg gegen die Fahrtrichtung bis zur Fußgängerquerung auf Höhe der Albusstraße einzurichten. Der Radverkehr quert dort parallel mit dem Fußverkehr zur Albusstraße. k) Von dort ist die Fahrradstraße über die Breite Gasse in die Zeil und weiter mit einem guten Übergang über die Seilerstraße hinein in die Friedberger Anlage zu führen, von wo aus Radfahrende Sandweg, Berger Straße, Zoo etc. ansteuern können. Begründung: Ziel ist es, Radfahrenden, die aus dem westlichen Teil des Ortsbezirks 1 in die Innenstadt oder den östlichen Teil des Ortsbezirks fahren möchten, die mit Abgasen verseuchte Mainzer Landstraße auf ihrem Weg zu ersparen und außerdem ein ruhiges, sicheres "Flaniergefühl" für Radfahrende zu ermöglichen (siehe Fahrradstraßen in den Niederlanden). Heute ist die Fahrt entweder nur entlang der großen, abgasbelasteten Straßen oder als kleinteiliger, dauernd unterbrochener Spießrutenlauf von großer Querstraße zu großer Querstraße ohne eigenen Raum und meist ohne eigene Verkehrsregelung für Radfahrende möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.07.2019, B 259 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.02.2019 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.03.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 360 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 3819, 29. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 26.03.2019 Aktenzeichen: 32 1
Sicherung der Kreuzung Bornwiesenweg/Lersnerstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2019, OF 637/3 Betreff: Sicherung der Kreuzung Bornwiesenweg/Lersnerstraße Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Kreuzungsbereich Bornwiesenweg/Lersnerstraße wirksam gegen das Zuparken durch Autos gesichert wird. Begründung: Die Kreuzung gehört u.a. in den Schulwegeplan der Holzhausenschule. Die Kreuzung ist häufig zugeparkt, was für alle Verkehrsteilnehmer zu unnötigen Gefährdungssituationen führt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 21.02.2019, TO II, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 637/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 630/3 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenErgänzung der Milieuschutzsatzung NordendMitte Erhaltungssatzung Nr. 50
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.11.2018, OA 345 entstanden aus Vorlage: OF 581/3 vom 15.11.2018 Betreff: Ergänzung der Milieuschutzsatzung Nordend-Mitte Erhaltungssatzung Nr. 50 Vorgang: M 170/18 Zwischenbescheid des Magistrats vom 16.05.2019 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich die Milieuschutzsatzung Nordend-Mitte in folgender Weise zu ergänzen: 1. Das Dreieck Nordendstraße/Richard-Wagner-Straße/Weberstraße wird ebenfalls unter Milieuschutz gestellt; 2. das Gebiet Fichardstraße/Eschersheimer Landstraße/Fürstenbergerstraße/Oeder Weg wird ebenfalls unter Milieuschutz gestellt; 3. es werden alle Bemühungen unternommen, die von vielen Bürgern geäußerte Einschätzung zu überprüfen und zu belegen, dass aufgrund des vorhandenen Aufwertungspotenzials, Aufwertungsdrucks und Verdrängungsgeschehens die Voraussetzungen für eine rechtssichere Ergänzung der Milieuschutzsatzung Nordend Mitte durch die beiden genannten Gebiete gegeben ist. Dazu sollen ausführliche Begehungen, die detaillierte Betrachtung aller Planungs- und Sozialdaten und eine enge Einbindung von Ortsbeirat, Sozialbezirksvorstehern und weiteren ortskundigen Personen und Bewohnern stattfinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 170 Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 319 Antrag vom 02.01.2020, OF 775/3 Anregung vom 20.02.2020, OA 535 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 05.12.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2019, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 345 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2019, TO I, TOP 78 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 345 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 345 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage E 11 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019, TO II, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OA 345 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage E 11 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= vereinfachtes Verfahren) 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 345 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 3786, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 § 4187, 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.06.2019 Aktenzeichen: 61 0
Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend - Notwendige Ergänzungen neu prüfen
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.11.2018, OA 344 entstanden aus Vorlage: OF 579/3 vom 15.11.2018 Betreff: Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend - Notwendige Ergänzungen neu prüfen Vorgang: M 224/14; M 170/18; M 171/18; M 175/18 Die Stadtverordnetenversammlung hat den Aufstellungsbeschluss für das Nordend im Jahr 2015 gefasst, um die Verdrängung der angestammten Wohnbevölkerung zu verhindern. Seitdem hat sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt und der Aufwertungsdruck im Nordend weiter verschärft. Das könnte zu einer Neubewertung des Milieuschutzes in den Teilbereichen des Nordends führen, die in den räumlich enger gefassten Satzungsbeschlüssen vom 08.11.2018 außen vor geblieben sind. Im Einzelnen betrifft dies folgende Teilbereiche (Tb): a) Tb des Stadtbezirks (StB) 201, Oeder Weg bis Eschersheimer Landstraße; b) Tb des StB 203, Oeder Weg bis Eschersheimer Landstraße: Holzhausenviertel; c) Tb des StB 212, Nordendstraße bis Rat-Beil-Straße; d) Tb des StB 222, Hallgartenstraße bis Münzenberger Straße, Hartmann-Ibach-Straße bis Wetteraustraße. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. für die Teilbereiche des 2015 räumlich umfassenderen Aufstellungsbeschlusses für die Erhaltungssatzung Milieuschutz für das Gebiet Nordend III (entsprechend der Vorlage M 224, Erhaltungssatzung Nr. 50), die nicht in die aktuellen Satzungsbeschlüsse (M 170, M 171 und M 175) aufgenommen wurden, die erneute Aufstellung von Milieuschutzsatzungen zu prüfen; 2. für den Stadtbezirk 202 die Aufstellung einer Milieuschutzsatzung zu prüfen; 3. dafür Sorge zu tragen, dass bei der Vergabe der einzuholenden Gutachten auch auf hinreichende Ortskenntnisse der Bewerber geachtet wird und dass die Ortskenntnisse der zuständigen Stadt- und Sozialbezirksvorsteherinnen und -vorsteher erhoben und in die Gutachten einbezogen werden. Begründung: Zu 2.: Der Stadtbezirk 202 (nördlich Adickesallee) war nicht Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses aus dem Jahr 2015. Die hier in den letzten Jahren neu errichtete Frankfurt School of Finance & Management hat mit hoher Wahrscheinlichkeit den Aufwertungsdruck in diesem StB deutlich verschärft. Deshalb sollte untersucht werden, inwieweit aufgrund der veränderten Situation auch für diesen StB eine Milieuschutzsatzung aufgestellt werden kann. Zu 3.: In der Begründung zur Erhaltungssatzung Nr. 50 finden sich teilweise nicht nachvollziehbare Bewertungen, die vermutlich auch auf mangelnde Ortskenntnis zurückzuführen sind. Als Beispiel sei der westliche Teilbereich des StB 201 genannt. Diesem Quartier wird nach den Ergebnissen der Indikatorenanalyse ein geringes bis sehr geringes Aufwertungspotenzial bescheinigt - was von der tatsächlichen Entwicklung bitter widerlegt wird (jüngste Beispiele sind die Spekulationsverkäufe in der Lersnerstraße). Auch die in diesem Gebiet behauptete Bebauung mit Einfamilienhäusern und Stadtvillen trifft nicht zu. Zu dieser Bewertung kommt es, weil dieser Teilbereich des StB 201 unzulässigerweise zu dem nördlich gelegenen Holzhausenviertel (zum Stadtbezirk 203 gehörend) subsumiert wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 224 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 170 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 171 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 175 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 427 Antrag vom 02.01.2020, OF 775/3 Anregung vom 20.02.2020, OA 535 Bericht des Magistrats vom 21.09.2020, B 472 Bericht des Magistrats vom 08.01.2024, B 5 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 05.12.2018 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung der KAV am 14.01.2019, TO II, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage OA 344 wird zugestimmt. 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2019, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 344 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2019, TO I, TOP 77 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 344 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 344 wird im Rahmen der Vorlage E 11 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019, TO II, TOP 49 Beschluss: Der Vorlage OA 344 wird im Rahmen der Vorlage E 11 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 344 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Beschlussausfertigung(en): § 3785, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 § 4396, 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.08.2019 Aktenzeichen: 60 10
Freischneiden des Durchfahrt-Verboten-Schildes am Feldwegeanschluss Mittelweg, gegenüber der Hausnummer 47 am Fritz-Schubert-Ring
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2018, OF 216/16 Betreff: Freischneiden des Durchfahrt-Verboten-Schildes am Feldwegeanschluss Mittelweg, gegenüber der Hausnummer 47 am Fritz-Schubert-Ring Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, das "Durchfahrt Verboten-Verkehrsschild am Feldwegeanschluss Mittelweg am Fritz-Schubert endlich freizuschneiden, nachdem es nach dem Laubabfall wieder zu sehen ist. Begründung: Im Sommer, als das Schild durch einen am Wegrand stehenden Zwetschgenbaum total zugewachsen und nicht zu sehen war, wurden mehrmals von der Polizei an hinter dem Schild parkende Kraftfahrzeuge "Knöllchen" verteilt. Leider wurde unserer Bitte in der "Aktuellen Viertelstunde", den Baum zu beschneiden nicht nachgekommen. Vielleicht haben die Arbeiter der Straßenverkehrsamtes das Schild auch nicht finden können. Es wäre deshalb bürgerfreundlich, wenn das Schild während der Wintermonate für die nächste Saison freigeschnitten würde. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 16 am 27.11.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 216/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
Weiter lesenVerkehrsführung am Metropolis
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2018, OM 3812 entstanden aus Vorlage: OF 505/3 vom 02.08.2018 Betreff: Verkehrsführung am Metropolis Vorgang: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OM 3812 durch die Vorlage OM 3937 ersetzt wurde. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Verkehrsführung im Anlagenring vor dem Metropolis in folgender Weise gestaltet werden kann: 1. Vom Hessendenkmal bis zur Einmündung in den Oeder Weg wird auf der rechten (nördlichen) Seite des Anlagenrings eine kombinierte Bus- und Radspur eingerichtet; 2. In geeigneter Entfernung vor der Einmündung in den Oeder Weg wird diese Bus- und Radspur auch für alle anderen Fahrzeuge freigegeben, die aus dem Anlagenring in den Oeder Weg abbiegen wollen; 3. Nach der Einmündung in den Oeder Weg wird die Radspur auf der rechten Seite des Anlagenrings weiter geradeaus geführt bis zur Kreuzung mit der Eschersheimer Landstraße; 4. Ab der Höhe der Einmündung in den Oeder Weg wird die nächste links neben der Radspur liegende Fahrspur als Rechtsabbieger in die Eschersheimer Landstraße ausgewiesen und ebenfalls bis zur Kreuzung mit der Eschersheimer Landstraße links neben der Radspur geführt. Vor der Ausweisung als Rechtsabbieger kann diese Spur schon als kombinierte Geradeaus- und Rechtsabbiegespur vorbereitet werden; 5. Die Radspur erhält an der Kreuzung vor der Eschersheimer Landstraße eine Aufstellfläche, die sich auch vor die Rechtsabbiegespur für die Fahrzeuge erstreckt, sodass die Radfahrer geradeaus und nach rechts weiter fahren können; 6. Alle anderen Fahrzeugspuren links neben der Rechtsabbiegespur in die Eschersheimer Landstraße bleiben wie bisher, d. h. links daneben die Geradeausspur, daneben die kombinierte Geradeaus- und Linksabbiegespur, daneben der Linksabbieger Richtung Eschenheimer Tor. Begründung: Auf diese Weise wird der Bus 36 beschleunigt, die Radfahrer werden sicher geführt und die Rechtsabbiegeverkehre in den Oeder Weg und die Eschersheimer Landstraße werden entflochten und damit die Staugefahr reduziert. Die Situation, dass Fahrzeuge beim Rechtsabbiegen auf rechts von ihnen fahrende Radfahrer achten müssen, gibt es überall in der Stadt. Sie ist hier unkritisch, weil die Radfahrer gut sichtbar direkt neben den Fahrzeugen fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.10.2018, OM 3937 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsführung am Metropolis
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2018, OM 3937 entstanden aus Vorlage: OF 505/3 vom 02.08.2018 Betreff: Verkehrsführung am Metropolis Vorgang: OM 3812/18 OBR 3 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage vom 25.10.2018, OM 3812, durch die Vorlage OM 3937 ersetzt wird. 2. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Verkehrsführung im Anlagenring vor dem Metropolis in folgender Weise gestaltet werden kann: a) Vom Hessendenkmal bis zur Einmündung in den Oeder Weg wird auf der rechten (nördlichen) Seite des Anlagenrings eine kombinierte Bus- und Radspur eingerichtet; b) In geeigneter Entfernung vor der Einmündung in den Oeder Weg wird diese Bus- und Radspur auch für alle anderen Fahrzeuge freigegeben, die aus dem Anlagenring in den Oeder Weg abbiegen wollen; c) Nach der Einmündung in den Oeder Weg wird die Radspur auf der rechten Seite des Anlagenrings weiter geradeaus geführt bis zur Kreuzung mit der Eschersheimer Landstraße. Die Radspur wird hier rot eingefärbt; d) Ab der Höhe der Einmündung in den Oeder Weg wird die nächste links neben der Radspur liegende Fahrspur als Rechtsabbieger in die Eschersheimer Landstraße ausgewiesen und ebenfalls bis zur Kreuzung mit der Eschersheimer Landstraße links neben der Radspur geführt. Vor der Ausweisung als Rechtsabbieger kann diese Spur schon als kombinierte Geradeaus- und Rechtsabbiegespur vorbereitet werden; e) Die Radspur erhält an der Kreuzung vor der Eschersheimer Landstraße eine Aufstellfläche, die sich auch vor die Rechtsabbiegespur für die Fahrzeuge erstreckt, sodass die Radfahrer geradeaus und nach rechts weiter fahren können; f) Alle anderen Fahrzeugspuren links neben der Rechtsabbiegespur in die Eschersheimer Landstraße bleiben wie bisher, d. h. links daneben die Geradeausspur, daneben die kombinierte Geradeaus- und Linksabbiegespur, daneben der Linksabbieger Richtung Eschenheimer Tor. Begründung: Auf diese Weise wird der Bus 36 beschleunigt, die Radfahrer werden sicher geführt und die Rechtsabbiegeverkehre in den Oeder Weg und die Eschersheimer Landstraße werden entflochten und damit die Staugefahr reduziert. Die Situation, dass Fahrzeuge beim Rechtsabbiegen auf rechts von ihnen fahrende Radfahrer achten müssen, gibt es überall in der Stadt. Sie ist hier unkritisch, weil die Radfahrer gut sichtbar direkt neben den Fahrzeugen fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.10.2018, OM 3812 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2019, ST 571 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1823 Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2020, ST 639 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 21.02.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Parkraummanagement im Nordend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2018, OM 3653 entstanden aus Vorlage: OF 504/3 vom 01.08.2018 Betreff: Parkraummanagement im Nordend Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit es analog den Regelungen z. B. in Hanau möglich ist, in ausgewählten Straßen im direkten Einzugsgebiet des Oeder Wegs, der Glauburgstraße, der Friedberger Landstraße und der Berger Straße das Parken nur mit Parkschein bei freiem Parken für Bewohner mit Ausweis zu gestatten. Begründung: Im Gegensatz zu anderen Städten des Rhein-Main-Gebiets (beispielsweise Hanau) gibt es im Nordend keine Kombination von Bewohnerparken und freiem Parken mit zu bezahlendem Parkschein. Durch diese Maßnahme kann der Parkdruck für Anwohner gemildert werden und zugleich bestünde eine zeitlich befristete Parkmöglichkeit für Nicht-Anwohner. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2306 Aktenzeichen: 61 1
Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm „Sitzbänke - ausgeruht mobil“ auch im Nordend umsetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2018, OM 3651 entstanden aus Vorlage: OF 500/3 vom 30.07.2018 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" auch im Nordend umsetzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 1314/17 Der Magistrat wird in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 1314 zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beauftragt, an folgenden Standorten zusätzliche Sitzbänke aufzustellen: - Merianplatz, vor dem Geschäft "Escatira" (Ersatz einer fehlenden Bank); - Berger Straße, im Bereich Kantstraße (im Bereich Bücherschrank oder Rundbänke um die Bäume); - Berger Straße, Höhe ehemalige Videothek "Tomin"; - Berger Straße, Höhe Hausnummer 106; - Berger Straße, Höhe Hausnummer 98 - 100; - im Bereich "Hessendenkmal"; - im Bereich Musikantenweg/Thomasiusstraße; - im Bereich Spielplatz an der Schopenhauerstraße (Ersatz abgebauter Bänke); - Friedberger Landstraße/Gießener Straße vor der Senioreneinrichtung "Curanum"; - in der Rat-Beil-Straße neben dem weißem Friedhofstor; - im Bereich Cronstettenstraße/Klettenbergstraße; - im Bereich der "Kastanienallee" zwischen Oeder Weg und Holzhausenschlösschen; - a n der Kreuzung Spohrstraße/Nordendstraße vor "Rosa Canina" und dem Stalburg-Theaterladen. Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten und Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs, selbstständig zurückzulegen. Die Stadtverordnetenversammlung hat daher das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beschlossen und Mittel im städtischen Haushalt bereitgestellt, um im Stadtgebiet zusätzliche Sitzbänke aufzustellen. Dabei wurde auch festgelegt, dass die Ortsbeiräte über die Standorte der Sitzbänke entscheiden. Über dieses Programm sollten auch im Ortsbezirk 3 weitere Sitzgelegenheiten geschaffen werden. Die genannten Standorte wurden von Bürgern bei einer von der CDU-Stadtverordnetenfraktion durchgeführten Befragung vorgeschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2018, ST 2259 Aktenzeichen: 67 0
Baumaßnahme Fürstenbergerstraße 2
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2018, OF 526/3 Betreff: Baumaßnahme Fürstenbergerstraße 2 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu beantworten, wie sich der Baufortschritt an der Liegenschaft Fürstenbergerstraße 2 (Ecke Oeder Weg, Paul-Hindemith-Anlage) darstellt. Seit Monaten ist an der begonnen Baustelle keine Aktivität mehr zu beobachten. Gibt es Auflagen das Gebäude zu erhalten? Können wenigstens die für die Baustelle abgesperrten Parkplätze wieder frei gegeben werden? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 3 am 13.09.2018, TO II, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 997 2018 Die Vorlage OF 526/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenTrinkwasserbrunnen im Stadtteil
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.08.2018, OM 3571 entstanden aus Vorlage: OF 514/3 vom 01.08.2018 Betreff: Trinkwasserbrunnen im Stadtteil Der Magistrat wird aufgefordert, an zentralen Plätzen im Stadtteil Trinkwasserbrunnen einzurichten. Der Ortsbeirat schlägt u. a. den Friedberger Platz, den Merianplatz, den Luisenplatz, die südwestliche Ecke an der Eckenheimer Landstraße/Ecke Glauburgstraße, die südliche Seite des Platzes am Eiscafé im Oeder Weg und den Platz vor dem Haupteingang des Günthersburgparks vor. Begründung: Die hohen Temperaturen der vergangenen Wochen haben wieder einmal gezeigt, dass Trinkwasserbrunnen auch im Nordend dringend gebraucht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2224 Antrag vom 01.12.2021, OF 166/3 Aktenzeichen: 91 90
Griesheim: Einmündungen in die Waldschulstraße gegen parkende Autos sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3226 entstanden aus Vorlage: OF 718/6 vom 18.05.2018 Betreff: Griesheim: Einmündungen in die Waldschulstraße gegen parkende Autos sichern Der Magistrat wird gebeten, die Einmündungen (Platanenstraße, Ahornstraße und Kastanienstraße) in die Waldschulstraße z. B. mit Fahrradbügeln so zu sichern, dass dort keine Pkws parken können. Begründung: Aufgrund der Verengung des Straßenquerschnittes an den Einmündungen der Querstraßen werden diese nur untergeordnet wahrgenommen. Dort werden zunehmend regelwidrig Fahrzeuge abgestellt. Durch die so entstehenden Engstellen kommt es zu Verkehrsproblemen. Größere Fahrzeuge sowie Rettungsdienste und die Müllabfuhr können diese Engstellen schlecht oder gar nicht passieren. Für Fußgänger entstehen unübersichtliche Verkehrssituationen. Fahrradbügel scheinen an dieser Stelle besonders geeignet, da hier auch Fahrradabstellmöglichkeiten fehlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1676 Antrag vom 30.05.2019, OF 1016/6 Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4794 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrszählung auf dem Oeder Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.05.2018, OM 3190 entstanden aus Vorlage: OF 473/3 vom 30.04.2018 Betreff: Verkehrszählung auf dem Oeder Weg Der Magistrat wird gebeten, baldmöglichst eine Verkehrszählung auf dem Oeder Weg, der Eckenheimer Landstraße und der Friedberger Landstraße durchzuführen. Die Zählung sollte Spitzenzeiten (morgens und abends) aber auch die Zeiten unter Tage abbilden. Begründung: Seit dem Umbau der Hochbahnsteige auf der Eckenheimer Landstraße berichten Anwohnerinnen und Anwohner über ein erhöhtes Verkehrsaufkommen auf dem Oeder Weg. Um hier belastbare Zahlen der aktuellen Situation zu erhalten, sollten aktuelle Werte erhoben werden. In diesem Zuge sollten auch die Nachbarstraßen Friedberger Landstraße und Eckenheimer Landstraße betrachtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1910 Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 638 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 3 am 13.09.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 61 10
Abfalleimer entlang der Gehwege der Mainzer Landstraße stadtein- und stadtauswärts vom Platz der Republik bis zur Schmidtstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3113 entstanden aus Vorlage: OF 584/1 vom 20.04.2018 Betreff: Abfalleimer entlang der Gehwege der Mainzer Landstraße stadtein- und stadtauswärts vom Platz der Republik bis zur Schmidtstraße Wer zu Fuß von der Innenstadt ins Gallus geht, stellt fest, dass die Gehwege von Kleinabfällen verunreinigt sind. Die Vorstellung, dass Menschen ihre Einwegbecher, benutzten Taschentücher, Verpackungsmüll, Essensreste u. Ä. einpacken und zu Hause ordnungsgemäß entsorgen, hat leider mit der gelebten Realität in unserer Stadt wenig zu tun. Da zumindest ein Teil der Bevölkerung willens ist, Abfall in den dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen, wenn einer am Gehweg aufgestellt ist, sollte die Stadt die Möglichkeit dazu bieten. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. auf der ganzen Strecke eine angemessene Anzahl von Müllbehältern aufstellen zu lassen; 2. die Behälter - wo möglich und sinnvoll, und noch nicht geschehen - im Bereich der Einmündungen von Querstraßen oder in der Nähe von Fußgängerampeln anbringen zu lassen, da sich so vielleicht auch noch die Müllmenge im öffentlichen Raum der Seitenstraßen reduzieren lassen könnte. Begründung: Das Problem Abfall im öffentlichen Raum ist ein Dauerthema in der Stadt. Es werden bereits in vielen Bereichen Abfalleimer aufgestellt. Die Gehwege der Mainzer Landstraße würden sich hier auch anbieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1519 Aktenzeichen: 79 4
Ersatzhaltestelle „Rebstöcker Straße“ kennzeichnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3121 entstanden aus Vorlage: OF 592/1 vom 21.04.2018 Betreff: Ersatzhaltestelle "Rebstöcker Straße" kennzeichnen Der Magistrat wird aufgefordert, in der Rebstöcker Straße die Ersatzhaltestelle sichtbar zu kennzeichnen, an der die Straßenbahnen abfahren, wenn die Hauptstrecke auf der Mainzer Landstraße, z. B. wegen eines Unfalls, gesperrt ist und über die Kleyerstraße umfahren wird. Da die Strecke ab Dezember sowieso durch die Linie 14 genutzt werden soll, ist es sinnvoll, die bereits jetzt als Ersatzhaltestelle und später sicherlich regulär genutzte Haltestelle dauerhaft und gut sichtbar zu kennzeichnen. Wünschenswert wäre hierbei natürlich auch eine zeitnahe barrierefreie Gestaltung. Außerdem wird der Magistrat gebeten, für diesen, leider doch öfter auftretenden Fall, einen Hinweis an der eigentlichen Haltestelle "Rebstöcker Straße" auf die in der Querstraße liegende Ersatzhaltestelle anzubringen. Begründung: Regelmäßig ereignen sich auf der Mainzer Landstraße Unfälle, welche eine Sperrung derselben zur Folge haben. Glücklicherweise können die Straßenbahnen der Linien 11 und 21 im Falle eines Unfalls zwischen der Galluswarte und der Haltestelle "Rebstöcker Straße" die Mainzer Landstraße über die alte Strecke in der Kleyerstraße umfahren. Dabei halten die Bahnen jedoch an einer anderen Stelle und bedienen nicht die reguläre Haltestelle "Rebstöcker Straße" oder pendeln zurück. Fahrgäste, die an der regulären Haltestelle stehen, wissen aber meist nicht, dass dies der Fall ist oder sind unsicher, an welcher Stelle sie in die Bahn steigen sollen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1428 Aktenzeichen: 92 13
Straßenschäden beseitigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.04.2018, OM 3068 entstanden aus Vorlage: OF 460/3 vom 05.04.2018 Betreff: Straßenschäden beseitigen Der Magistrat wird gebeten, im Nordend Straßenschäden (Löcher in der Asphaltdecke) zu beseitigen. Es handelt sich um folgende Stellen: 1. Mittelweg, vor der Hausnummer 4. 2. Oeder Weg, vor der Hausnummer 34 (Immobilienbüro) direkt hinter der Haltelinie an der Ampel. 3. Elkenbachstraße (Merianstraße/Herderstraße). 4. Herderstraße vor Elkenbachstraße. Begründung: Die Stellen sind bei Dunkelheit, insbesondere für Fahrradfahrer, schwer zu erkennen und stellen eine Gefahr dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1333 Aktenzeichen: 66 5
Parksituation Holzhausenstraße zwischen Eckenheimer Landstraße und Oeder Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.04.2018, OM 3065 entstanden aus Vorlage: OF 394/3 vom 15.01.2018 Betreff: Parksituation Holzhausenstraße zwischen Eckenheimer Landstraße und Oeder Weg Der Magistrat wird gebeten, wieder ein absolutes Park- und Halteverbot auf der nördlichen Fahrbahn der Holzhausenstraße zwischen Eckenheimer Landstraße und Oeder Weg einzurichten. Begründung: Nach den Bauarbeiten an den Hochbahnsteigen der U 5 ist das vorübergehende Parkrecht auf der rechten Fahrbahnseite von der Eckenheimer Landstraße zum Oeder Weg in der Holzhausenstraße einfach bestehen geblieben. Dadurch wird die rechte Fahrbahn bis kurz vor die Ampelkreuzung zugeparkt und es entsteht eine gefährliche Situation, weil die Autofahrer bis weit über den Mittelstreifen ausweichen müssen, um sich in die Wartschlange vor der Ampel einzureihen und damit den entgegenkommenden Autos im Weg stehen. Für Fahrradfahrer ist der Zustand völlig unmöglich, weil sie nicht zwischen den parkenden und den wartenden Autos durchkommen und entweder auf den Bürgersteig ausweichen müssen oder aber auf die Gegenfahrbahn in den entgegenkommenden Verkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1329 Aktenzeichen: 32 1
Post- und DHL-Partnerfiliale im Kiosk Glauburg wird Ende März schon wieder geschlossen!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2018, OM 2912 entstanden aus Vorlage: OF 447/3 vom 15.03.2018 Betreff: Post- und DHL-Partnerfiliale im Kiosk Glauburg wird Ende März schon wieder geschlossen! Der Magistrat wird gebeten, seinen Einfluss bei der Post bzw. DHL dahin gehend geltend zu machen, dass eine große Post- und DHL-(Partner-)filiale im westlichen Nordend zwischen Eckenheimer Landstraße und Oeder Weg erhalten bleibt. Die Paketabholung im westlichen Nordend sollte auch dort sein. Begründung: Für viele Nordendler ist die Filiale auf der Ostzeil/Ecke Lange Straße für die Paketabholung oder -aufgabe ein unzumutbar weiter Weg und ohne direkten ÖPNV-Anschluss. Die Kleinstpartnerpost im Gebäude der Firma Merz kann die Post- und Paketmengen, die in der ehemaligen Filiale in der Fürstenberger Straße beziehungsweise im Kiosk Glauburg anfielen, platzmäßig nicht schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1141 Aktenzeichen: 92 31
Geschwindigkeitsmessungen am Fritz-Schubert-Ring in Höhe „Mittelweg“/Grünanlage
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2787 entstanden aus Vorlage: OF 148/16 vom 13.11.2017 Betreff: Geschwindigkeitsmessungen am Fritz-Schubert-Ring in Höhe "Mittelweg"/Grünanlage Der Magistrat wird gebeten, in Anbetracht der feuchten Witterung mit gefrierender Straßenoberfläche am Fritz-Schubert-Ring in der steilsten Hanglage am "Mittelweg" in allen Monaten mit Nachtfrostgefahr mindestens zweimal pro Monat zwischen 07:30 Uhr und 14:00 Uhr die Geschwindigkeit der Richtung Süden fahrenden Fahrzeuge zu messen und Raser kostenpflichtig zu verwarnen. Begründung: Neben dem Anliegerverkehr, dem Kindertaxiverkehr zu den Schulen und dem Pendlerverkehr von der Nordumgehung hat auch der stetig wachsende Schleichverkehr durch den ampelgesteuerten Engpass am Berger Rathaus enorm zugenommen. Da die meisten Unfälle am Fritz-Schubert-Ring in den Herbst- und Wintermonaten wegen zu schnellen Fahrens bei Glätte im steilen Kurvenbereich zwischen "Mittelweg" und Schwimmbad verursacht wurden - die abrupt ausgebremsten Fahrzeuge kommen dann ins Schlingern oder Schleudern und sind nicht mehr zu steuern -, müssen die zu schnell fahrenden Autofahrer, und das sind viele, diszipliniert werden. Die Aufforderung "langsam fahren" an der Ecke Speierlingweg ist nur zeitweise vorhanden und wird von den meisten Fahrern ignoriert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2018, ST 1001 Aktenzeichen: 32 4
Kurvenbereiche Sternstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2018, OM 2691 entstanden aus Vorlage: OF 331/3 vom 19.10.2017 Betreff: Kurvenbereiche Sternstraße Vorgang: OM 3749/14 OBR 3; ST 1509/15 Der Magistrat wird gebeten, die Kurvenbereiche Sternstraße/Mittelweg und Sternstraße/Oberweg durch Markierungen oder andere Maßnahmen so zu gestalten, dass diese Bereiche nicht mehr zugeparkt werden. Das an der Ecke Sternstraße/Mittelweg befindliche, kaum erkennbare Halteverbotsschild soll entfernt werden. Begründung: Schon vor drei Jahren wurden bei einer Begehung mit der Ortsvorsteherin und dem Leiter des Straßenverkehrsamtes diese Maßnahmen verabredet. Geschehen ist seither nichts. Hier soll dieser Antrag zur Erinnerung dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.12.2014, OM 3749 Stellungnahme des Magistrats vom 09.10.2015, ST 1509 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2018, ST 821 Aktenzeichen: 32 1
Fahrspuränderungen auf dem Anlagenring vor dem Metropolis
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2018, OF 395/3 Betreff: Fahrspuränderungen auf dem Anlagenring vor dem Metropolis Der Ortsbeirat möge daher beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob folgende Änderungen der Verkehrsführung möglich sind: - die Einrichtung einer kombinierten Bus- und Fahrradspur von der Einmündung Eckenheimer Landstraße bis zur Einmündung Oeder Weg, die im letzten Teil für in den Oeder Weg einbiegende Kraftfahrzeuge freigegeben wird - die Möglichkeit der Weiterfahrt für Fahrradfahrer geradeaus über die Eschersheimer Landstraße hinaus mit entsprechenden Markierungen auf der Fahrbahn - die zweite Spur von rechts als kombinierte Geradeausspur und Abbiegespur in die Eschersheimer Landstraße einzurichten. Die linken Spuren werden als Geradeaus- und Linksabbiegespuren belassen. Begründung: Die Behinderung des Busses 36 beim Abbiegen in den Oeder Weg wird durch den Rückstau der Abbieger in die Eschersheimer hervorgerufen. Die Verlagerung dieses Abbiegeverkehrs in die Spur links daneben entschärft die Situation. Die Benutzung und Weiterführung der Spur für Fahrradfahrer macht für diese die Situation übersichtlicher und subjektiv sicherer als eine Führung zwischen den Autospuren. Abbieger in den Oeder Weg und in die Eschersheimer müssen natürlich die geradeausfahrenden Radfahrer beachten. Eine farbliche Markierung der Spur wäre dafür sehr hilfreich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.11.2017, OF 348/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 348/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 395/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 348/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 395/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 348/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 395/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 19.04.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. a) Die Ortsvorsteherin wird gebeten, bezüglich der Verkehrsführung am Eschenheimer Turm einen Ortstermin zu organisieren. b) Die Vorlage OF 348/3 wird bis nach dem Ortstermin zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 395/3 wird bis nach dem Ortstermin zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 14.06.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 348/3 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 395/3 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2018 Erhalt und Wiederherstellung von Klein- und Kleinstgrünanlagen
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2018, OF 384/3 Betreff: Haushalt 2018 Erhalt und Wiederherstellung von Klein- und Kleinstgrünanlagen Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung zu bitten, Mittel für den Erhalt, die Wiederherstellung und die Pflege für Klein- und Kleinstgrünanlagen bereitzustellen. Begründung: Im dicht bebauten Nordend werden auch die kleinen und kleinsten Grünflächen wie beispielsweise die Paul-Hindemith-Anlage und der Adlerflychtplatz im Oeder Weg oder die Grünfläche Jahnstraße Ecke Sternstraße dringend benötigt. Ihre Pflege wird zum Teil stark vernachlässigt. Damit der Erhalt nicht am fehlenden Geld scheitert, sollten ausreichend Mittel bereit gestellt werde. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2018, TO II, TOP 5 Beschluss: Etatanregung EA 110 2018 Die Vorlage OF 384/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBewohnerinnen und Bewohner in Seckbach besser vor Schleichverkehr schützen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2493 entstanden aus Vorlage: OF 269/11 vom 16.11.2017 Betreff: Bewohnerinnen und Bewohner in Seckbach besser vor Schleichverkehr schützen Der Magistrat wird gebeten, konkrete Vorschläge zu erarbeiten, wie die Bewohnerinnen und Bewohner von Seckbach besser vor Schleichverkehr geschützt werden können. Für die Nussgartenstraße und die Straße Am Schießrain s ollen beispielhafte Maßnahmen erarbeitet und deren Wirksamkeit in der Praxis überprüft werden. Begründung: Die Problematik der Belastung und Gefährdung von Anwohnerinnen und Anwohnern durch zunehmenden Schleichverkehr bestimmt zunehmend die Sitzungen des Ortsbeirats. Durch die permanente Überlastung der Durchgangsstraßen im Frankfurter Osten versuchen immer mehr Fahrer die Staus zu umgehen, indem sie in kleinste Parallel- oder Querstraßen ausweichen, um ein paar Meter gutzumachen. Für die Anwohnerinnen und Anwohner ist dies aus vielen nachvollziehbaren Gründen eine große Belastung. Die vom Ortsbeirat geforderten Verkehrskontrollen wurden unter Hinweis auf die begrenzten personellen Ressourcen immer wieder abgelehnt. Es muss geprüft werden, ob durch veränderte Einbahnstraßenregelungen oder die Sperrung von Nebenstraßen kurzfristige Verbesserungen möglich sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 459 Aktenzeichen: 32 1
Sicherung des Fußgängerüberwegs im Oeder Weg 55-57
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2223 entstanden aus Vorlage: OF 294/3 vom 09.08.2017 Betreff: Sicherung des Fußgängerüberwegs im Oeder Weg 55-57 Der Magistrat wird gebeten, auf dem vor dem Haus Oeder Weg 55-57 (ehemals Wild Schmidt, heute Pizzeria Super Bro's) befindlichen Pkw-Stellplatz direkt am Zebrastreifen Fahrradbügel aufzustellen, um dadurch die Sicht auf die am Straßenrand stehenden Fußgänger, die den Zebrastreifen betreten wollen, frei zu machen. Begründung: Derzeit versperren parkende Autos die Sicht auf den Zebrastreifen. Insbesondere beim Halt des Busses 36 und den die Straße passierenden Fahrgästen fahren Autos häufig bis auf den Zebrastreifen vor, weil Fußgänger zu spät wahrgenommen werden. Diese Situation kann durch Aufstellen von Fahrradbügeln verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2451 Aktenzeichen: 66 2
Vorgärten überprüfen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2225 entstanden aus Vorlage: OF 304/3 vom 09.08.2017 Betreff: Vorgärten überprüfen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob nachfolgend genannte Vorgärten im westlichen Nordend der Vorgartensatzung entsprechend genutzt werden beziehungsweise ob es Ausnahmegenehmigungen gibt oder hier weitere Maßnahmen zur Begrünung ergriffen werden müssen: 1. Jahnstraße 47, 49, 51 (vor den Restaurants) 2. Sternstraße 19 3. Oberweg 4, 12, 46 4. Wielandstraße 2 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2018, ST 10 Aktenzeichen: 63 0
Folgen der kurzfristig festgelegten, geänderten Abfolge der Umbauarbeiten auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und Weißem Stein bzw. zwischen Körberstraße und Klarastraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2017, OF 344/9 Betreff: Folgen der kurzfristig festgelegten, geänderten Abfolge der Umbauarbeiten auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und Weißem Stein bzw. zwischen Körberstraße und Klarastraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Unter Berücksichtigung der Tatsachen, dass - nach den bisherigen Planungen der maximale Zeitraum für Vollsperrungen jenseits der Körberstraße nur 15 Tage (BA 3), sonst lediglich 8 Tage (BA 2) bzw. 9 Tage (BA 4) umfasste, - diese Vollsperrungen jeweils nur einen kleinen Abschnitt zwischen zwei Querstraßen umfassten, - die Einzelhandelsgeschäfte an der Eschersheimer Landstraße somit zu jederzeit während der Umbauphase mit geringem Aufwand erreichbar waren, - den betroffenen Einzelhändlern die Umbaupläne in deren ursprünglicher Form so rechtzeitig bekannt gegeben worden waren, dass sie sich - im Rahmen des Möglichen - darauf einstellen konnten, - nunmehr kurzfristig eine Änderung des Bauablaufs beschlossen wurde, die eine Vollsperrung zwischen Körberstraße und der Klarastraße von fast drei Monaten Dauer vorsieht, - die dafür vorgesehene Umleitungsstrecke für den Bereich Eschersheimer Landstraße jenseits der Klarastraße in nördlicher Richtung derartig umständlich ist, dass sie faktisch gleichbedeutend mit einer Fortsetzung der Vollsperrung bis zur Straße Am Lindenbaum ist, - die Änderung so kurzfristig erfolgte, dass die Gewerbetreibenden an der Eschersheimer Landstraße keine Chance hatten, sich auf dieses Ausmaß der Vollsperrungen einzurichten, - mit einem großflächigen Sterben der Einzelhandelsgeschäfte gerechnet werden muss, wird der Magistrat aufgefordert, 1. unverzüglich das ursprüngliche Sperrungskonzept mit den kleinräumigen Umfahrungen wieder aufzunehmen, 2. innerhalb dieses Sperrungskonzepts für eine maximale Beschleunigung der Bauarbeiten Sorge zu tragen, 3. die Gewerbetreibenden für alle Maßnahmen, die im Hinblick auf die Änderung des Bauablaufs vorgenommen wurden, zu entschädigen, 4. die "unvorhersehbaren Umstände im Baugrund" sowie 5. die angeführten "negativen verkehrlichen Auswirkungen" zu erklären. Begründung: Die Auswirkungen des nunmehr vorgesehenen Bauablaufs überschreiten die Duldungspflicht der Gewerbetreibenden deutlich. Diese sind unmittelbar in ihrer Existenz bedroht. Besonders unerfreulich ist, dass damit die Nahversorgung der Bevölkerung im Umkreis akut gefährdet ist. Eine Wiederherstellung der Nahversorgungssituation nach Abschluss der Bauarbeiten durch Neuanfänge ist angesichts der ohnehin schwierigen Lage an der Eschersheimer Landstraße nicht zu erwarten. Wenn man bedenkt, dass in den letzten Jahren viele Eingriffe in den Baugrund erfolgten, vermögen die für die Änderung des Bauablaufs angeführten Argumente nicht zu überzeugen. Entweder hat die Stadt ihre Pflicht zur Dokumentation des Vorgefundenen vernachlässigt, oder die vorhandenen Daten wurden den Unternehmen nicht zur Verfügung gestellt bzw. von diesen nicht im gebotenen Maße berücksichtigt. Ebenso wenig überzeugt der allgemeine Hinweis auf "negative verkehrliche Auswirkungen" der bisherigen Konzeption. Weder ist erkennbar, inwieweit beispielsweise der massive Rückstau auf der Eschersheimer Landstraße stadtauswärts vor der Hügelstraße im abendlichen Berufsverkehr durch die Änderung des Bauablaufes beseitigt werden könnte, noch äußert sich der Magistrat dazu, wie die sich aus der jetzigen Konzeption ergebende Blockade der Dehnhardtstraße vor der Kreuzung Am Lindenbaum vermieden werden kann. Hier handelt es sich um eine sehr deutlich bemerkbare negative verkehrliche Auswirkung. Faktisch wird damit nur eine Verlagerung der Belastungen auf andere Teile der Bevölkerung erreicht, nicht jedoch eine Lösung. Diese wäre nur durch eine massive Beschleunigung der Bauarbeiten selbst zu ermöglichen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.08.2017, OF 330/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 9 am 24.08.2017, TO I, TOP 34 Die Vorlage OF 344/9 wird zum gemeinsamen Antrag von FDP und BFF erklärt. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 330/9 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 344/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und BFF (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenAmpelschaltung Oeder Weg/Glauburgstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2017, OM 1866 entstanden aus Vorlage: OF 242/3 vom 04.05.2017 Betreff: Ampelschaltung Oeder Weg/Glauburgstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Ampelschaltung an der Kreuzung Oeder Weg und Glauburgstraße, entsprechend der Ampelschaltung Oeder W eg/Holzhausenstraße, nach 22:00 Uhr blinkend zu stellen. Begründung: Die Verkehrssituation scheint auf dem Oeder Weg abends derart zu sein, dass nach 22:00 Uhr keine Ampelschaltung an der Kreuzung Oeder Weg/Holzhausenstraße nötig ist. Daher ist anzunehmen, dass im Sinne der Emissions- und Lärmvermeidung auch an der Kreuzung mit der Glauburgstraße eine blinkende Ampel möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1991 Aktenzeichen: 32 1
Diagonalsperre Kreuzung Oberweg/Humboldtstraße sofort wieder entfernen
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2017, OF 281/3 Betreff: Diagonalsperre Kreuzung Oberweg/Humboldtstraße sofort wieder entfernen Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die kürzlich wieder angebrachte Diagonalsperre an der Kreuzung Oberweg/Humboldtstraße sofort wieder zu entfernen. Durch Installation der Diagonalsperre ist die Ausfahrt über den Oberweg auf den Oederweg versperrt, diese muß wieder geöffnet werden, um chaotische Verkehrsverhältnisse in der Jahnstraße zu vermeiden. Begründung: Während des Baus der Hochbahnsteige in der Eckenheimer Landstraße wurde die Diagonalsperre Oberweg/Humboldtstraße entfernt und anschließend nicht wieder aufgebaut, was angesichts der veränderten Verkehrsführung im Viertel absolut sinnvoll war. Sie wurde nun wieder eingebaut und muß sofort wieder entfernt werden. Vor der Neuinstallation teilte sich der Autoverkehr im Viertel unterhalb der Hermannstraße auf die "Ausfahrten" Oberweg zum Oederweg und Jahnstraße zur Eckenheimer Landstraße. Da der Verlauf der Einbahnstraße Mittelweg in der veränderten Verkehrsführung umgekehrt wurde, fällt dieser als Ausfahrt weg. Daher ist die Jahnstraße nach Installation der Diagonalsperre der einzige Ausgang des gesamten Verkehrs aus dem Viertel. Nun ist die schmale Jahnstraße überhaupt nicht dazu ausgelegt, diesem Verkehrsaufkommen gerecht zu werden. Die Situation in der Jahnstraße zeigt, dass das Viertel dringend zwei Ausfahrten braucht und deshalb die Ausfahrt über den Oberweg zum Oederweg wieder geöffnet werden muß. Die Autos in der Jahnstraße parken bis zur Kreuzung mit der Eckenheimer Landstraße, d.h. die Kreuzung ist weder für Autos, noch für Fußgänger einsehbar, vor allem nicht für Kinder. Die Überquerung der Jahnstraße gehört aber zu dem Schulweg der Liebfrauenschüler aus dem Viertel. Es gibt für die Kinder weder einen Zebrastreifen noch einen Fußgängerampel, was bisher kein Problem war, allerdings mit dem erhöhten Verkehrsaufkommen unbedingt notwendig wäre. Da die Autofahrer die Eckenheimer Landstraße aufgrund der parkenden Autos nicht einsehen können, fahren sie bis über den Fahrradweg auf die Straße. Das zwingt wiederum die Fahrradfahrer dazu, auf die Fahrbahn auszuweichen. Da sich aber genau in Höhe der Jahnstraße die Fahrbahn wegen der Bahnschienen sowieso verengt, ist eine Gefährdung aller Verkehrsteilnehmer gegeben. Dieses Chaos trägt erheblich zu der ohnehin schon unübersichtlichen Situation an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Anlagenring bei. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 3 am 22.06.2017, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 281/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 3 am 24.08.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 281/3 wird bis zur Sitzung am 07.12.2017 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 281/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 281/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 281/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 281/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 19.04.2018, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage OF 281/3 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAnleinpflicht für Hunde im Landschafts- und Naturschutzgebiet in der örtlichen Presse publizieren und durchsetzen und auf Betretungsverbot der privaten Grundstücke mit Schildern an den Feldwegeanschlüssen und den Schutz der Grundstücke und aller Wildtiere
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2017, OF 109/16 Betreff: Anleinpflicht für Hunde im Landschafts- und Naturschutzgebiet in der örtlichen Presse publizieren und durchsetzen und auf Betretungsverbot der privaten Grundstücke mit Schildern an den Feldwegeanschlüssen und den Schutz der Grundstücke und aller Wildtiere und Pflanzen hinweisen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten in der örtlichen Presse auf die Anleinpflicht für Hunde hinzuweisen und dies auch stichprobenartig zu kontrollieren und die Spaziergänger und sonstigen Besucher mit Schildern darauf hinzuweisen, daß das Betreten der Grundstücke nicht erlaubt ist. Die inzwischen entstandenen Trampelpfade quer über private Grundstücke sind durch geeignete Hecken zu schließen. Begründung: Immer wieder haben Hundebesitzer ihre Hunde nicht an der Leine und gehen zudem noch mit den Tieren quer auf inzwischen entstandenen Trampelpfaden durch fremde Grund- stücke. Am 2.5. 2017 konnte ich beobachten, wie mehrere Rehe am Mittelweg von Süden kommend in Panik den Weg überquerten und mit großen Sprüngen nach Norden flüchteten. Ihnen folgte ein Hund und dann seine Besitzerin, die ihn erst auf dem Weg dann anleinte. Viele Wildtiere haben bereits Junge. Es kann nicht sein, daß sich Spaziergänger und Hundebesitzer über Recht und Gesetz einfach hinwegsetzen, weil ihnen der Rechtsstatus der Grundstücke nicht bekannt ist und sie sich einfach auf die öffentliche Nutzung des Grüngürtels berufen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 109/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: WBE, CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: BFF
Weiter lesenNachgefragt: Sicherung Fußgängerüberweg Bornwiesenweg/Fichardstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.04.2017, OM 1446 entstanden aus Vorlage: OF 224/3 vom 05.04.2017 Betreff: Nachgefragt: Sicherung Fußgängerüberweg Bornwiesenweg/Fichardstraße Vorgang: OM 3889/15 OBR 3; ST 667/15 Mit der Stellungnahme ST 667 hat der Magistrat angekündigt, entsprechend der Anregung OM 3889 den Überweg Bornwiesenweg/Fichardstraße durch Fahrradständer und Poller zu sichern. Seit nunmehr knapp zwei Jahren ist dort nichts geschehen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, umgehend die zugesagten Fahrradständer und Poller zu installieren. Begründung: Nach knapp zwei Jahren der Zusage durch den Magistrat, ohne dass er tätig wurde, erübrigt sich eine weitere Begründung. Dennoch sollte erneut daran erinnert werden, dass bis heute Pkws vor diesem Zebrastreifen verkehrswidrig parken und damit insbesondere Schulkinder beim Überqueren gefährdet sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.02.2015, OM 3889 Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2015, ST 667 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1379 Aktenzeichen: 66 2
Verkehrssicherheit Wolfsgangstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.04.2017, OM 1436 entstanden aus Vorlage: OF 164/3 vom 01.02.2017 Betreff: Verkehrssicherheit Wolfsgangstraße Vorgang: OM 541/16 OBR 3; ST 1662/16 Bezug nehmend auf seine Stellungnahme ST 1662 wird der Magistrat gebeten, einen gesicherten Überweg (Zebrastreifen) an der Einmündung der Justinianstraße vor der Hausnummer 14 einzurichten. Begründung: Die Einrichtung eines gesicherten Fußgängerüberwegs ist nach wie vor dringend geboten, da viele Eltern mit Kindern vom südlichen Oeder Weg aus durch die Grünanlage zur Wolfsgangstraße gehen, dort aber wegen parkender Autos und dem fließenden Verkehr nur unter erschwerten Bedingungen sowohl zum Holzhausenpark wie auch zur Kita gelangen. Durch den Fußgängerüberweg entfallen nach Ansicht des Ortsbeirates keine zwölf, sondern fünf bis maximal sieben Stellplätze, auf der nördlichen Seite keiner, vor dem Zebrastreifen (Einmündung) ein, maximal zwei für den Überweg (Längsparken), auf der südlichen Seite vier, maximal fünf für den Überweg und den Schutzbereich vor dem Zebrastreifen. Dieser Verlust öffentlicher Autostellplätze sollte allen die Sicherheit, insbesondere von Kindern, wert sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2016, OM 541 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1662 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1253 Aktenzeichen: 32 1
Nachgefragt: Fahrradabstellplätze unterer Oeder Weg und Eiserne Hand
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.04.2017, OM 1441 entstanden aus Vorlage: OF 225/3 vom 05.04.2017 Betreff: Nachgefragt: Fahrradabstellplätze unterer Oeder Weg und Eiserne Hand Vorgang: OM 3969/15 OBR 3; ST 896/15 Mit der Stellungnahme ST 896 hat der Magistrat angekündigt, entsprechend der Anregung OM 3969 im unteren Oeder Weg beim REWE-Markt und Zeit für Brot zwei Parkplätze in Fahrradabstellplätze mit acht Fahrradbügeln umzuwandeln. Außerdem wurde zugesagt zu prüfen, wo und wie viele Fahrra dabstellplätze in der Eisernen Hand beim REWE-Markt geschaffen werden können. Weder im unteren Oeder Weg noch in der Eisernen Hand konnten trotz intensiver Suche nach knapp zwei Jahren diese Fahrradabstellplätze gefunden werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, umgehend die zugesagten Fahrradabstellplätze zu installieren (Oeder Weg) beziehungsweise auszuweisen und zu installieren (Eiserne Hand). Begründung: Nach knapp zwei Jahren der Zusage durch den Magistrat, ohne dass er tätig wurde, erübrigt sich eine weitere Begründung. Dennoch sollte erneut auf die äußerst angespannte Situation fehlender Fahrradabstellplätze im Nordend hingewiesen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.03.2015, OM 3969 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 896 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1261 Aktenzeichen: 32 1
Klärung der Verkehrsführung Mittelweg/Oberweg/Humboldtstraße nach dem Bau der Hochbahnsteige
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2017, OM 1388 entstanden aus Vorlage: OF 123/3 vom 31.10.2016 Betreff: Klärung der Verkehrsführung Mittelweg/Oberweg/Humboldtstraße nach dem Bau der Hochbahnsteige Der Magistrat wird aufgefordert, im Mittelweg als verkehrsberuhigendes Element die Parkanordnung zu ändern. Die ersten drei Parkplätze sollen nach der Einfahrt auf der rechten Seite, dann weiter auf der linken Seite bis zur Kreuzung Mittelweg/Klitscherstraße verlegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1046 Antrag vom 12.08.2020, OF 930/3 Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6668 Antrag vom 14.05.2022, OF 286/3 Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2276 Antrag vom 29.02.2024, OF 660/3 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5309 Aktenzeichen: 32 1
Elektroladestation im Oeder Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2017, OM 1287 entstanden aus Vorlage: OF 165/3 vom 01.02.2017 Betreff: Elektroladestation im Oeder Weg Vorgang: OM 3647/14; ST 164/15 Bezug nehmend auf die Stellungnahme des Magistrats ST 164 wird der Magistrat gebeten, die missverständliche Beschilderung an der Elektroladesäule im Oeder Weg/Ecke Bornwiesenweg (siehe Foto) dergestalt zu verändern, dass klar ersichtlich wird, dass die Parkbucht links neben der Ladesäule ausschließlich Elektrofahrzeugen während des Ladevorgangs vorbehalten ist. Dies kann beispielsweise durch eine Beschilderung mit dem Zeichen 286 (eingeschränktes H alteverbot) und dem Zusatzzeichen laufende Nummer 63.5 der Anlage 2, Abschnitt 9 zur Straßenverkehrsordnung (siehe Abbildung) und dem Zusatz "während des Ladevorgangs" umgesetzt werden. Begründung: Derzeit ist nicht ersichtlich, auf welche Parkflächen genau sich die Beschilderung (siehe Foto) bezieht. Daher wird die Parkbucht neben der Elektroladesäule regelmäßig von Nicht-Elektrofahrzeugen belegt, sodass eine Nutzung durch Elektrofahrzeuge eigentlich nie möglich ist. Eine Ausweisung der Parkbucht links neben der Ladesäule als eingeschränkter Halteverbotsbereich mit Ausnahmeregelung für Elektrofahrzeuge erscheint als sinnvollste, durch die Straßenverkehrsordnung auch vorgesehene Lösung. Außerdem hieße die derzeitige Beschilderung, dass alle Elektrofahrzeuge im gesamten Parkscheinbereich kostenlos parken können. Das kann nicht der Sinn sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.11.2014, OM 3647 Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2015, ST 164 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1045 Beratung im Ortsbeirat: 3
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