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Meine Nachbarschaft: Leimenrode

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Idee

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat)

Ortstermin Cronstettenstraße

01.09.2022 · Aktualisiert: 30.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2022, OF 354/3 Betreff: Ortstermin Cronstettenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen Ortstermin in der Cronstettenstraße zu organisieren, um geeignete Maßnahmen zur Verkehrssicherung zu bestimmen. Dabei sollen insbesondere die von Anwohnern der Cronstettenstraße vorgebrachten Vorschläge auf ihre Machbarkeit geprüft werden: - Eine stärkere Beschilderung der 30er Zone sowie mehr Geschwindigkeitskontrollen. - Einrichtung weiterer Fußgängerüberwege am Frauensteinplatz inkl. Bremsschwellen / Berliner Kissen. - Hervorhebung der Rechts-vor-Links-Regelung an Kreuzungen durch Bremsschwellen, erhöhte Bordsteine oder bessere Straßenmarkierungen. - Einbahnstraßenlösung für die Cronstettenstraße in West-Ost-Richtung. - Umgekehrte Einbahnstraßenlösung für die Falkensteinerstraße in Nord-Süd-Richtung. Begründung: Die Diagonalsperre im oberen Oeder Weg hat die Verkehrssituation im angrenzenden Holzhausenviertel verschlechtert. Anwohner der Cronstettenstraße beklagen sich über eine Zunahme des Durchgangsverkehrs, der zudem häufig mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs ist. Die Cronstettenstraße liegt in einer 30er-Zone und entlang der Straße gibt es vier Kitas und ein Altenheim. Mit dem Ortstermin will sich der Ortsbeirat ein Bild der Lage verschaffen und prüfen, ob und welche der Vorschläge kurzfristig umsetzbar sind bzw. mittelfristig umgesetzt werden sollten, falls der Oeder Weg in seiner jetzigen Gestaltung bestehen bleibt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 354/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Klarheit bezüglich der Parksituation in der Jahnstraße schaffen

01.09.2022 · Aktualisiert: 24.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2022, OF 356/3 Betreff: Klarheit bezüglich der Parksituation in der Jahnstraße schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Jahnstraße/Ecke Oeder Weg, die ggf. in Verbindung mit dem Bewohnerparkausweis 20 bzw. Tickets zulässigen Parkflächen leicht verständlich zu kennzeichnen und mit der räumlich präzisen abgegrenzten Beschilderung zu versehen. Begründung: Seit geraumer Zeit werden Kraftfahrzeuge der Bewohnerinnen und Bewohner im Besitz eines Bewohnerparkausweises 20, die auf einem Teil des Bürgersteigs in der Jahnstraße parken, abgeschleppt bzw. mit einem Strafzettel versehen. Mangels präziser Straßenbeschilderung, die die konkrete Parkweise vorschreibt, kam es wiederholt zu unbewussten Falschparken durch die Einwohner. Durch Anbringung von präzisen, leicht verständlichen Schildern soll die Parksituation an der Jahnstraße/Ecke Oeder Weg geklärt und der verständliche Unmut der ansässigen Bewohnerinnen und Bewohner gemindert werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 356/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 3 am 13.10.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 356/3 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Auch Fußgänger müssen Straßen überqueren können

28.08.2022 · Aktualisiert: 20.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2022, OF 452/2 Betreff: Auch Fußgänger müssen Straßen überqueren können Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß Fußgänger und besonders Menschen mit Kinderwagen, im Rollstuhl oder mit Geh- oder Sehbehinderung an Straßenecken im Verlauf ihres Bürgersteigs unbehindert Querstraßen überqueren können, ohne durch enge und zugestellte Fahrradparkplätze, wie sie immer häufiger an Straßenecken angelegt werden, zu weiten Umwegen gezwungen zu werden. Begründung: Fahrradparkplätze, die sich um Straßenecken herumziehen - wie z.B. an der Kreuzung Unterlindau / Friedrichstraße - sind meist so vollgestellt, daß Fußgänger keinen Weg hindurch finden. Selbst wenn nur leere Poller oder Fahrradbügel montiert sind, passen Kinderwagen und Rollstühle nicht hindurch. Um den Fahrradparkplatz herumzugehen, ist häufig nicht möglich, weil gleich im Anschluß PKW dicht an dicht parken, so daß allenfalls ein schlanker, gesunder Fußgänger sich dazwischen durchzwängen kann; für Rollstühle und Kinderwagen sind meist weite Umwege nötig. Für sehbehinderte und blinde Menschen sind diese Fahrradparkplätze zudem gefährliche Stolperfallen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 452/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 452/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 452/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 452/2 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Änderungen auf der Wolfsgangstraße

18.08.2022 · Aktualisiert: 24.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2022, OF 355/3 Betreff: Änderungen auf der Wolfsgangstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten auf der Wolfsgangstraße a) Folgende neu geschaffenen Fahrradabstellmöglichkeiten wieder zu entfernen: - Im Bereich der Einmündung am Oeder Weg auf der südlichen Seite vor der Werbesäule - Auf den Parkflächen in Höhe Hausnummern 10/12 - Im Bereich der Hauseinfahrten Hausnummern 7 b) Die Haltelinien an der Kreuzung mit der Justinianstraße wieder einzuzeichnen. Begründung: Die Anzahl der neugeschaffenen Fahrradständer im der Wolfsgangstraße im Rahmen der Neumarkierung entspricht nicht dem Bedarf in dieser Straße in der viele Liegenschaften Fahrradabstellmöglichkeiten auf dem eigenen Grundstück haben und überwiegend Wohnnutzung vorhanden ist. Durch den Wegfall der Haltelinien im Bereich der Kreuzung mit der Justinianstraße ist die ehemalige Gefahrenstelle wieder entstanden die der Ortsbeirat vor Jahren mit den beantragten Haltelinien entschärft hatte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 355/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 3 am 13.10.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 355/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Parkplätze statt Poller auf dem Oeder Weg

18.08.2022 · Aktualisiert: 30.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2022, OF 353/3 Betreff: Parkplätze statt Poller auf dem Oeder Weg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten die Pollerreihe auf dem Oeder Weg in Höhe der Einmündung der Glauburgstraße in Parkplätze zumzuwandeln. Dabei sollte die Möglichkeit einer E-Lademöglichkeit geprüft werden. Begründung: Die Fläche der ehemaligen Fahrspur ist nach der Umgestaltung durch Poller abgegrenzt und so aktuell für niemand nutzbar. Die Schaffung von Parkplätzen in diesem Bereich des Oeder Weges beeinträchtigt die neue Fahrradstraße in keiner Weise. Durch die Umgestaltung des Oeder Weges sind auch für die Anwohnerschaft viele Parkplätze entfallen, der Bedarf ist nach wie vor sehr hoch und der Parkplatzsuchverkehr wesentlich stärker geworden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 353/3 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Umsetzung und Erneuerung des Schaukastens Oeder Weg

17.08.2022 · Aktualisiert: 21.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2022, OF 351/3 Betreff: Umsetzung und Erneuerung des Schaukastens Oeder Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen neuen Schaukasten am Oeder Weg an einer geeigneteren Stelle als der bisherigen zu installieren. Begründung: Der bisherige Schaukasten Oeder Weg (ca. Hausnummer 58) wird von den Anwohnenden so gut wie nicht beachtet: Die von der Straße aus sichtbare Seite zeigt sich in heruntergekommenem Zustand. Die mit defekter Scheibe ausgestattete Vorderseite ist mit alten Aufklebern verunstaltet, so dass die Schaufläche schlecht sichtbar ist. Zudem ist diese Seite nur schlecht einsehbar, da sie häufig durch parkende Fahrräder zugestellt ist. Ein Schaukasten in diesem Zustand und an dieser Stelle erweckt den Eindruck, der Ortsbeirat sei nicht an der Kommunikation mit Bürger:innen interessiert. Aus diesem Grunde soll ein zweiseitig nutzbarerer neuer Schaukasten an geeigneter Stelle, z.B. Oeder Weg 48 aufgestellt werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 351/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 3 am 13.10.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 351/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 351/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE., FDP und Volt (= Annahme)

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Feinstaubmessung Eckenheimer Landstraße

07.07.2022 · Aktualisiert: 05.12.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2535 entstanden aus Vorlage: OF 329/3 vom 18.06.2022 Betreff: Feinstaubmessung Eckenheimer Landstraße Laut BUND ist der lokale Kraftfahrzeugverkehr der größte Verursacher von Stickoxidemissionen (NOX) in Innenstädten. Maßnahmen zur Minderung der innerstädtischen NO2-Konzentrationen müssen daher hauptsächlich beim Kraftfahrzeugverkehr ansetzen. Bei den Kraftfahrzeugen sind die Diesel-Pkw mit 67 Prozent mit Abstand die größten Verschmutzer. Nutzfahrzeuge (Lkw) erzeugen etwa ein Fünftel, Busse fünf Prozent und Mopeds zwei Prozent. Weitere Pkw (Benziner und Hybrid) verursachen vier Prozent des NO2-Ausstoßes. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat nach mehr als 15 Jahren im September 2021 neue Leitlinien zur Luftqualität veröffentlicht. Sie enthalten Empfehlungen für neue Richtwerte bei verschiedenen Schadstoffen. Vor allem die Belastungen mit Feinstaub und Stickstoffdioxid (NO2) müssten demnach deutlich gesenkt werden. Eine der nur vier Messstationen in Frankfurt am Main befindet sich in der Friedberger Landstraße - hier handelt es sich um eine verkehrsbezogene Messstation, die die Luftbelastung in einer Straßenschlucht mit hoher Verkehrsbelastung und dichter Bebauung ermittelt. Hier werden selbst die Grenzwerte der EU für Feinstaubbelastung, die weit über denen der WHO liegen (siehe nächste Seite), fast überschritten, die gemessenen Werte bewegen sie sich häufig an der oberen Grenze. Aufgrund der Verkehrsberuhigung des Oeder Wegs hat die Verkehrsbelastung der Parallelstraßen - vor allem Eschersheimer Landstraße und Eckenheimer Landstraße - enorm zugenommen. Bei Letzterer handelt es sich auch um eine Straßenschlucht mit mittlerweile hoher Verkehrsbelastung, dichter Bebauung, wenig Begrünung und Baumbestand. Verschärft wird das Problem des zunehmenden Verkehrs noch durch die oberirdisch fahrenden Bahnen der Linie U 5, die an zwei Haltestellen auf der Eckenheimer Landstraße ("Glauburgstraße" und "Musterschule") hält und langsam die Straße hinunterfährt. Aufgrund der vielen Ampeln, aber auch der oberirdisch fahrenden U-Bahn ist die Eckenheimer Landstraße sehr stauanfällig, sodass sich in der recht engen Straße die Kraftfahrzeuge und Lkw im Durchgangsverkehr stark stauen. Die Belastung der Luft ist hier noch einmal ein besonderes Problem, weil sich direkt an der Eckenheimer Landstraße zwei Schulen sowie zwei Krabbelstuben befinden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, an der Eckenheimer Landstraße eine weitere Messstation für verkehrsbezogene Feinstaubmessung, die die Luftbelastung in einer Straßenschlucht mit hoher Verkehrsbelastung und dichter Bebauung ermittelt, einzurichten. Diese Erkenntnisse sollen auch in die Auswertung der Folgen der Verkehrsberuhigung des Oeder Wegs mit einfließen. Quelle: Tagesschau, 22.09.2021 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2380 Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2023, ST 905 Aktenzeichen: 79-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Solidarität mit der Ukraine!

07.07.2022 · Aktualisiert: 15.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2523 entstanden aus Vorlage: OF 311/3 vom 24.06.2022 Betreff: Solidarität mit der Ukraine! Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten sich im Nordend anbieten, um die Solidarität der Stadt Frankfurt und des Nordends mit der Ukraine zu bekunden, beispielsweise in Form 1. der Errichtung eines temporären Sockels (ähnlich Parklets ohne bauliche Veränderung) als angemessenere Stelle zur Darstellung der Solidarität und Erinnerung, zur Anbringung von Fotos, Flaggen und Kerzen; 2. eines Transparents mit einer entsprechenden Botschaft ("Freiheit für die Ukraine") auf der gegenüberliegenden Seite des Generalkonsulats der Russischen Föderation; 3. von Lackierungen der Straßenlaternen in der Nähe des Generalkonsulats in den Nationalfarben der Ukraine (blau und gelb); 4. von Platzierung ukrainischer Nationalflaggen entlang des unteren Oeder Wegs von der Eschenheimer Anlage bis Höhe Jahnstraße. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie die Eigentümerinnen und Eigentümer der Gebäude neben bzw. gegenüber dem Generalkonsulat der Russischen Föderation bei den Solidaritätsbekundungen miteinbezogen werden können. Der Ortsbeirat hält für die genannten Maßnahmen den Bereich der Eschenheimer Anlage und des unteren Oeder Wegs auf Höhe des russischen Generalkonsulats für besonders geeignet. Begründung: Seit dem 24. Februar 2022 herrscht wieder Krieg in Europa, ein Krieg, der schon zahlreiche Tote verursacht hat, Menschen aus ihrer Heimat vertrieben hat und die europäischen freiheitlichen Werte bedroht, ein Angriffskrieg geführt von einem russischen Aggressor, dessen diplomatische Vertreter sich in diesem Stadtteil befinden. Der Ortsbeirat möchte deshalb ein Zeichen setzen und seine Solidarität mit den Menschen in der Ukraine zum Ausdruck bringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2022, ST 2590 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1258 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerfreundliche Ampelschaltungen im Nordend

07.07.2022 · Aktualisiert: 09.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2525 entstanden aus Vorlage: OF 312/3 vom 23.06.2022 Betreff: Fußgängerfreundliche Ampelschaltungen im Nordend Der Magistrat wird gebeten, die Anforderungsampeln für den Fußverkehr im Nordend so zu programmieren, dass gängelnde Wartezeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger zeitnah abgeschafft werden, wo dies möglich ist. Hierzu zählen z. B. folgende Lichtsignalanlagen: 1. Eckenheimer Landstraße rund um die U-Bahn-Stationen "Hauptfriedhof" und "Glauburgstraße"; 2. Eckenheimer Landstraße/Ecke Nordendstraße und Schwarzburgstraße; 3. Eckenheimer Landstraße rund um den Beginn des Oeder Wegs; 4. Eckenheimer Landstraße Höhe Hausnummer 13; 5. Glauburgstraße/Ecke Lenaustraße; 6. Comeniusstraße; 7. Rohrbachstraße/ Ecke Günthersburgallee und Martin-Luther-Straße. Gleichzeitig ist es für die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger dringend erforderlich, die Ampelschaltung an Fußgängerüberwegen so einzurichten, dass die Grünphase (einschließlich Räumungsphase) für Fußgängerinnen und Fußgänger zumindest so lange dauert, bis die Fahrbahn in normaler Schrittgeschwindigkeit überquert werden kann. Dies ist insbesondere für Kinder, ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung auf der viel befahrenen, vierspurigen Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Eschenheimer Turm und Polizeimeister-Kaspar-Straße nicht der Fall. Begründung: Im Sinne der autogerechten Stadt wurden Ampelschaltungen bisher mit Vorrang für den motorisierten Individualverkehr (MIV) programmiert. Im Sinne einer sozialökologischen Verkehrswende ist es an der Zeit, die Belange des Umweltverbundes und damit auch der Fußgängerinnen und Fußgänger stärker zu berücksichtigen. Dazu gehören unter anderem Ampelschaltungen, die zu einer zeitlichen Verkürzung von Fußwegen beitragen und Fußgängerinnen und Fußgängern - insbesondere Kindern und mobilitätseingeschränkten Personen - eine sichere Überquerung von Fahrbahnen ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2612 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Keplerstraße instand setzen

07.07.2022 · Aktualisiert: 14.09.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2527 entstanden aus Vorlage: OF 287/3 vom 19.05.2022 Betreff: Keplerstraße instand setzen Der Magistrat wird gebeten , den Zustand der Keplerstraße zwischen Humboldtstraße und Oeder Weg so wiederherzustellen, dass die Schlaglöcher nachhaltig beseitigt werden. Begründung: Die Keplerstraße ist eine enge Straße, die von zahlreichen Fahrradfahrern befahren wird. Die großen Schlaglöcher sind gefährlich für alle Zweiradfahrer, die in dieser Straße fahren wollen. Diese Straßenbeschädigungen müssen nachhaltig beseitigt werden, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2397 Antrag vom 01.06.2023, OF 537/3 Antrag vom 01.06.2023, OF 538/3 Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4148 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Eckenheimer Landstraße

05.07.2022 · Aktualisiert: 28.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2463 entstanden aus Vorlage: OF 363/10 vom 21.06.2022 Betreff: Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Eckenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Eckenheimer Landstraße wie den Oeder Weg von ihrem Ende bis zur Gummersbergstraße in eine Fahrradstraße umzuwandeln. Begründung: Mit der Umwandlung des Oeder Wegs zur Fahrradstraße gibt es nun eine durchgehende sehr schnelle und komfortable Radverbindung vom Eschenheimer Tor über die Eckenheimer Landstraße bis zur Gummersbergstraße. Allerdings ist der Anschluss Richtung Norden durch die Eckenheimer Landstraße für Radfahrer trotz Tempo-30-Zone wenig attraktiv, da sie gegen die Einbahnstraße führt und die Kraftfahrer leider häufig die notwendige Rücksichtnahme missen lassen. Andererseits ist die Straße aber von Belag und Ausrichtung ohnehin schon auf eine Radstraße hin entwickelt und zudem durch die Jean-Monet-Straße in diesem Bereich als Durchgangsstraße nicht nötig. Insofern bietet es sich an, sie wie den Oeder Weg zur Fahrradstraße umzuwandeln, zumal hier nicht einmal ein störender Bus verkehrt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1307 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Wolfsgangstraße - Platz auf dem Bürgersteig

22.06.2022 · Aktualisiert: 30.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2022, OF 338/3 Betreff: Wolfsgangstraße - Platz auf dem Bürgersteig Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, wegen einer im Wege stehenden Litfaßsäule auf dem südlichen Bürgersteig der Wolfsgangstraße nahe dem Oeder Weg die Bürgersteigkante hinter der Litfaßsäule zur südlich gelegenen Parkanlage so zu verschieben, wie es die eingezeichnete Linie zeigt. Dies schafft Platz für die Fußgänger und ist wesentlich preiswerter als die Versetzung der Litfaßsäule. Die kleine Ecke der Parkanlage wird hier ohnehin niedergetrampelt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OF 338/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 338/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen SPD und Volt (= Annahme)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Umsetzung Litfaßsäule in der Wolfsgangstraße

09.06.2022 · Aktualisiert: 30.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2022, OF 337/3 Betreff: Umsetzung Litfaßsäule in der Wolfsgangstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert die Litfaßsäule auf der Wolfsgangstraße im Einmündungsbereich zum Oeder Weg zu versetzen und damit die Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende zu verbessern. Begründung: Die Litfaßsäule ist auf dem Bürgersteig so platziert, dass Fußgänger nicht aneinander vorbei gehen können. Aktuell ist rechts und links der Säule jeweils 1m Platz, weil die Säule genau mitten im Bürgersteig platziert wurde. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OF 337/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 337/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mittelweg fußgänger- und fahrradfreundlich gestalten

02.06.2022 · Aktualisiert: 07.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2276 entstanden aus Vorlage: OF 286/3 vom 14.05.2022 Betreff: Mittelweg fußgänger- und fahrradfreundlich gestalten Vorgang: OM 1388/17 OBR 3; ST 1046/17; OM 6668/20 OBR 3; ST 350/21; B 128/22 Der Magistrat wird aufgefordert, die Planungen, wie in der Stellungnahme vom 12.02.2021, ST 350, vorgesehen, unverzüglich umzusetzen und den Mittelweg fußgänger- und fahrradfreundlich zu gestalten. Begründung: Der Mittelweg als wichtige Verbindung zwischen Eckenheimer Landstraße und Oeder Weg ist eine enge Straße, in der es trotz des hohen Bedarfes keine Fahrradständer gibt, und die zudem aufgrund der Nähe zur Innenstadt vom Schleichverkehr der "Fremdparker" stark belastet ist. Die Folge ist, dass Fahrräder kaum sicher abgestellt werden können und jeder verfügbare Platz (Straßenschilder, Drängelgitter) genutzt wird, um Fahrräder abzuschließen. Der sehr enge Bürgersteig wird damit für Fußgänger noch weiter zugestellt, was zusätzlich zu den zugeparkten Kreuzungen den Mittelweg für Fußgänger und gerade auch für Kinder sehr unübersichtlich macht. Die kleine Straße muss dringend umgestaltet werden, um dem Bedarf an Fahrradparkplätzen zu entsprechen und auch der Straße als Verbindung für Fußgänger von der Eckenheimer Landstraße zum Oeder Weg gerecht zu werden. Dazu gehört die Schaffung einer Querungsmöglichkeit für Fußgänger über das Plätzchen an der Sternstraße. Zudem hat durch die Umwandlung des Oeder Wegs in eine Fahrradstraße die Verkehrsbelastung nicht nur in der Eckenheimer Landstraße enorm zugenommen, sondern vor allem auch in den Nebenstraßen, durch welche alle Fahrzeuge fahren, die über den Mittelweg einen Weg in den Oeder Weg bzw. überhaupt einen Parkplatz suchen. Dadurch werden gerade so kleine enge Straßen wie der Mittelweg in Mitleidenschaft gezogen, in die Motorräder und Autos mit stark erhöhter Geschwindigkeit einbiegen und durchfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2017, OM 1388 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1046 Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6668 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 350 Bericht des Magistrats vom 21.03.2022, B 128 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2366 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 60 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel Heinestraße

02.06.2022 · Aktualisiert: 05.12.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2278 entstanden aus Vorlage: OF 291/3 vom 18.05.2022 Betreff: Fahrradbügel Heinestraße Der Magistrat wird gebeten, eine Reihe von Fahrradbügeln einschließlich welche für Lastenfahrräder auf dem Gehweg vor der Heinestraße 6 und an der Heinestraße/Ecke Bornwiesenweg aufzustellen (Durchgängigkeit für Fußgänger und Kinder beachten). Begründung: Anwohner haben darauf hingewiesen, dass es in der gesamten Heinestraße, einschließlich den Kreuzungsbereichen, keine Fahrradbügel gibt. Vermehrte Fahrraddiebstähle sind die Folge. Neben den oben genannten Orten (siehe Bilder) gibt es auch eine Reihe weiterer Standortmöglichkeiten aufgrund des - teilweise - sehr breiten Gehweges. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2168 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 890 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Änderungsantrag: Mülleimerdeckel im neuen Rebstockpark

30.05.2022 · Aktualisiert: 17.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.05.2022, OM 2258 entstanden aus Vorlage: OF 381/2 vom 15.05.2022 Betreff: Änderungsantrag: Mülleimerdeckel im neuen Rebstockpark Vorgang: OM 482/21 OBR 2; ST 1794/21 Der Magistrat wird ergänzend zu der Anregung vom 05.07.2021, OM 482, gebeten, 1. an folgenden drei Stellen im neuen Rebstockpark Müllgaragen zu platzieren: - Straße Zum Messeparkhaus/Ecke Wilhelmine-Reichard-Weg; - August-Euler-Straße/Ecke Wilhelmine-Reichard-Weg (am Spielplatz); - Im Park, Mitte der ersten Querstraße (siehe Foto); 2. alle anderen vorhandenen Mülleimer im neuen Rebstockpark mit Deckel auszustatten. Begründung: Die gut genutzten Mülleimer werden, bevor diese geleert werden, regelmäßig von Raben und Elstern, die hier Essensreste suchen und finden, leergeräumt. Der neue Rebstockpark wird zu jeder Uhrzeit von Joggern und Spaziergängern genutzt. Die Vermüllung um die Mülleimer herum schmälert den Erholungswert und die Lebensqualität, die ein solch schöner Park den Anwohnern sein soll. Zusatz: An den genannten drei Stellen halten sich Parknutzer auf, picknicken oder essen ihre Pizza dort. Entsprechend groß ist der Müllanfall. Die vorhandenen Müllbehältnisse reichen nicht aus, um die Masse an Müll aufzunehmen. Foto: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 482 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1794 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1951 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Linksabbiegespur auf der Eschersheimer Landstraße Höhe Querstraße einrichten

21.04.2022 · Aktualisiert: 20.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2022, OF 271/3 Betreff: Linksabbiegespur auf der Eschersheimer Landstraße Höhe Querstraße einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie auf der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts auf Höhe der Querstraße eine Linksabbiegespur eingerichtet werden kann. Begründung: Das Parkhaus in der Querstraße stellt nach dem Wegfall zahlreicher Parkplatzflächen entlang des Oeder Wegs die einzige Möglichkeit dar, mit dem Auto in die Nähe des Oeder Wegs zu gelangen. Zwar wurde die Einbahnstraßenregelung in der Querstraße zugunsten einer besseren Erreichbarkeit des Parkhauses von der Eschersheimer Landstraße aufgehoben, doch wer von Norden oder außerhalb kommt, muss nun, nach Errichtung der Diagonalsperre im Norden des Oeder Wegs, große Umwege in Kauf nehmen, um das Parkhaus überhaupt erreichen zu können. Wer von außerhalb kommt, muss entweder die Friedberger oder die Eckenheimer Landstraße bis zum Ende und dann über den Anlagenring fahren oder die gesamte Eschersheimer Landstraße bis zum Eschenheimer Turm nutzen, um über Bleichstraße und Petersstraße großzügig zu wenden. Auch ein Einbiegen in eine nördlich der Querstraße parallel verlaufende Straße - etwa die Holzhausenstraße - ist von Norden kommend nicht möglich, da Linksabbiegen nirgends vorgesehen ist. Diese Situation hat für den Oeder Weg entweder zur Folge, dass den Geschäften auf dem Oeder Weg Kunden verloren gehen, die auf eine Anfahrt mit dem Auto angewiesen sind, oder dass dieser Verkehr das Verkehrsaufkommen im Anlagenring sowie in der Eckenheimer Landstraße und den Straßen zwischen Oeder Weg und Eckenheimer Landstraße erhöht. Eine Linksabbiegespur auf der Eschersheimer Landstraße würde Autofahrenden einen schnellen Zugang zu den Geschäften im Oeder Weg gewähren und Ausweichverkehr sowie unnötigen Schadstoffausstoß durch großräumige Umfahrungen vermeiden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 271/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 271/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Keine Verkehrsverlagerung in die Nachbarstraßen: Fahrradfreundlicher Oeder Weg soll ein Gewinn für alle werden!

28.03.2022 · Aktualisiert: 13.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2022, OF 264/3 Betreff: Keine Verkehrsverlagerung in die Nachbarstraßen: Fahrradfreundlicher Oeder Weg soll ein Gewinn für alle werden! Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten bei der Planung zur Umgestaltung des Oeder Wegs in eine Fahrradfreundliche Nebenstraße: - Auf die Sperrung des Oeder Wegs aus Richtung Norden zunächst zu verzichten. Weitere Sperrungen sollen erst in einem weiteren Schritt geprüft werden, wenn die weiteren Umgestaltungsmaßnahmen umgesetzt wurden und zu keiner spürbaren Verlangsamung des Verkehrs geführt haben. - Bei der Umgestaltung von Parkflächen sollen nur die Flächen freigeräumt werden, die künftig auch von Gastronomen oder Einzelhändlern genutzt werden. Begründung: Die Sperrung am südlichen Ende am Eschenheimer Tor hat bereits zu massiven Verkehrsverlagerungen in die Finkenhofstraße geführt, einer kleinen Seitenstraße. Die Verdrängung ist in noch stärkerem Ausmaß im Rahmen der geplanten Diagonalsperre am nördlichen Ende, an der Holzhausenstraße zu erwarten. Hier wird der Verkehr zusätzlich in west-östlicher Richtung und umgekehrt gekappt. Dies wird zu Auswirkungen im gesamten Bereich westlich und östlich der Eckenheimer Landstraße und auf der Eckenheimer Landstraße führen. Deshalb schlägt das Gremium diesen Kompromiss vor um den Befürchtungen von ausbleibenden Kunden und der Zunahme des Parksuchverkehrs in den angrenzenden Straßen Rechnung zu tragen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.03.2022, M 36 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: 1. Der Vorlage M 36 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 264/3 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 265/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)

Parteien: CDU, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrradfreundliche Nebenstraßen - Umgestaltung Oeder Weg

28.03.2022 · Aktualisiert: 13.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2022, OF 265/3 Betreff: Fahrradfreundliche Nebenstraßen - Umgestaltung Oeder Weg Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Zustimmung des Vortrags des Magistrats, M 36, erfolgt unter der Maßgabe, dass an der Kreuzung Oeder Weg/Holzhausenstraße nicht der in dem Vortrag M 36 genannte Diagonalfilter realisiert wird, sondern eine andere Lösung, die ebenfalls die Durchfahrt des KfZ-Verkehrs von Norden in den Oeder Weg verhindert, dabei aber die Holzhausenstraße zumindest in Ost-West-Richtung, idealerweise in beide Richtungen, für den KfZ-Verkehr durchgängig belässt (siehe OM 7206/2021 und OF 84/3/2021). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.03.2022, M 36 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: 1. Der Vorlage M 36 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 264/3 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 265/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2022 Produktbereich: 15 Bauaufsicht und Denkmalschutz Produktgruppe: 15.01 Bauaufsicht Leerstand erfassen, Eigentümer beraten, spekulativem Leerstand und dem Brachliegenlassen baureifer Grundstücke entgegenwirken

21.03.2022 · Aktualisiert: 13.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.03.2022, OF 261/3 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 15 Bauaufsicht und Denkmalschutz Produktgruppe: 15.01 Bauaufsicht Leerstand erfassen, Eigentümer beraten, spekulativem Leerstand und dem Brachliegenlassen baureifer Grundstücke entgegenwirken Der Ortsbeirat möge beschließen: die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, für die folgenden, im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen zusätzliche Personalstellen im Haushalt (Stellenplan) vorzusehen: 1. für die systematische Erfassung und Feststellung von Leerstand und der Gründe, weshalb Wohnungen oder Grundstücke ungenutzt bleiben, in einem zu erstellenden Leerstandskataster, 2. für Beratung der Eigentümer mit dem Ziel, den Leerstand abzubauen, 3. um dem spekulativen Leerstand von Wohnungen und dem Brachliegenlassen von baureifen Grundstücken entschieden entgegenwirken zu können, 4. um das Baugebot nach § 176 BauGB, dort wo es möglich ist, konsequent durchsetzen zu können. Begründung: Leerstand von Wohnraum, insbesondere auch der spekulative Leerstand ganzer Häuser, teilweise über viele Jahre, hat im Nordend in den zurückliegenden Jahren weiter zugenommen. Das darf nicht weiter hingenommen werden. Der Magistrat muss handeln. Wichtig ist die Verstärkung der Beratung von häufig älteren Eigentümern, die freie Wohnungen nicht vermieten, weil sie sich überfordert fühlen. Das Gebäudeensemble Oeder Weg 74 bis 78 wurde schon vor einigen Jahren wegen Einsturzgefahr geräumt. Der Eigentümer hat es offenbar nicht eilig, eine genehmigungsfähige Planung für die Wohnbebauung auf diesem Areal vorzulegen, obwohl der hier verlorengegangene Wohnraum dringend gebraucht wird. Zur Umsetzung der im Antrag beschriebenen überfälligen Maßnahmen reicht der gute Wille alleine nicht aus, sondern braucht es ausreichendes und gut qualifiziertes Personal. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 234 2022 Die Vorlage OF 261/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neugestaltung der Außenanlage neben der Epiphaniaskirche

18.02.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1746 entstanden aus Vorlage: OF 173/3 vom 05.01.2022 Betreff: Neugestaltung der Außenanlage neben der Epiphaniaskirche Der Ortsbeirat begrüßt die Planungen der Petersgemeinde für die Umgestaltung der Außenanlagen im Kreuzungsbereich Oeder Weg und Holzhausenstraße im Zuge des geplanten Neubaus ihres Gemeindehauses im Oeder Weg. Er wertet den Freiraum mit Sitz- und Begegnungsmöglichkeiten und klimagerechter Begrünung auf und ergänzt hervorragend die fußgänger- und fahrradfreundliche Umgestaltung des Oeder Wegs. Circa 30 Prozent der umzugestaltenden Außenfläche gehören der Stadt Frankfurt, der Rest dem Evangelischen Regionalverband Frankfurt und Offenbach. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. die für die Umgestaltung notwendige neue Vereinbarung über die Nutzung städtischer und privater Flächen mit der Petersgemeinde abzuschließen; 2. zu prüfen und zu berichten, ob der Magistrat sich an den Kosten für die Umgestaltung gemäß dem Eigentumsanteil der Stadt (circa 30 Prozent) beteiligt, d ie Kostenschätzung des städtischen Anteils beläuft sich im Moment auf circa 78.000 Euro; 3. die notwendige Zahl von Schrägparkplätzen vor dem Gemeindehaus in Längsparkplätze umzuwandeln, um die Erreichbarkeit des neuen Gemeindehauses für die Feuerwehr sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1409 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 188 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Klimabewusste Umgestaltung des Humboldtplätzchens und Bezug zur Stellungnahme ST 350

18.02.2022 · Aktualisiert: 24.04.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1751 entstanden aus Vorlage: OF 180/3 vom 29.12.2021 Betreff: Klimabewusste Umgestaltung des Humboldtplätzchens und Bezug zur Stellungnahme ST 350 Vorgang: OM 6668/20 OBR 3; ST 350/21 Der Magistrat wird gebeten, einen Entwurf zur Umgestaltung des Humboldtplätzchens, zwischen Humboldtstraße und Mittelweg, vorzulegen, der eine klimabewusste Nutzung und eine Neuordnung des Platzes vorsieht. Neben einer umfangreicheren Begrünung des Platzes sollen die Aufenthaltsqualität und die Querungsmöglichkeiten verbessert werden. Weiterhin soll der Magistrat die Anregungen der Anwohnerinnen und Anwohner bei der Planung berücksichtigen. Der Entwurf soll mit den Plänen zur fußgänger- und fahrradfreundlichen Umgestaltung des Mittelwegs (siehe Anregung vom 24.09.2020, OM 6668, und Stellungnahme vom 12.02.2021, ST 350) vereinbart werden. Dazu wird der Magistrat gebeten, den Ortsbeirat 3 zu informieren, wann der Aufstellungsbeschluss gemäß Stellungnahme ST 350 umgesetzt wird. Die Umsetzung des Aufstellungsbeschlusses gemäß Stellungnahme ST 350 soll unabhängig von dieser Anregung und möglichst zeitnah erfolgen. Begründung: Das sogenannte Humboldtplätzchen ist die Fläche, bei der die Humboldtstraße auf den Mittelweg trifft. Aktuell sind unterschiedliche Nutzungsformen dort untergebracht, in unterschiedlicher Qualität. Die Nutzungsformen sollen grundsätzlich erhalten bleiben, aber klimaangepasster und nutzerfreundlicher gestaltet werden. Die vorhandene Bepflanzung mit Bäumen zeigt sich in einem schlechten Zustand. Maßnahmen zu einer Aufwertung des Standortes im Sinne des Grüns wären hier zu prüfen, wie beispielsweise einer zusätzlichen Entsiegelung. Dies würde eine zusätzliche Aufnahme von Niederschlagswasser ermöglichen. Auch eine Erweiterung der Bepflanzung, über die vorhandenen Bäume hinaus, wäre wünschenswert. Ein Ersatz der schlecht anwachsenden Bäume ist zu prüfen. Insbesondere bietet sich eine Begrenzung des Platzes durch Hecken an, statt der bisherigen einfassenden Parkplatzflächen für Pkw und Motorräder. Die Nutzung als Parkfläche geschieht zum Teil ordnungsgemäß über die ausgewiesenen Pkw- und Motorradparkplätze, zum Teil aber auch widerrechtlich durch parkende Zweiräder (motorisiert wie unmotorisiert). Hier wäre eine Umgestaltung hinsichtlich der Mobilitätsnachfrage vor Ort denkbar. Anstatt der Pkw-Parkflächen könnten Abstellflächen für motorisierte Zweiräder sowie Fahrräder geschaffen werden. Da für diese Nutzungsform weniger Fläche notwendig ist, stünden dem Platz mehr Fläche für andere Nutzungsarten zur Verfügung, zum Beispiel eine Abgrenzung des Platzes zu den Parkplatzflächen durch eine Hecke. Eine Nutzung als Begegnungsfläche besteht durch die bereits heute vorhandenen Bänke. Dieses Angebot könnte erweitert werden, zum Beispiel durch Urban Gardening Hochbeete auf entsiegeltem Grund. Eine Querung des Platzes über den Mittelweg ist in direkter Form nicht gegeben. Zu Fuß Gehende und Radfahrende müssen sich in einer Schleife über den Platz bewegen. Der vorhandene Radweg entlang der Humboldtstraße in westlicher Randlage des Platzes führt gelegentlich zu Konflikten zwischen den Radfahrenden und spielenden Kindern oder querenden Fußgängern. Hier könnte eine bessere Abgrenzung des Radfahrstreifens oder Markierungen bzw. Schilder mit der Aufforderung zum langsam Fahren eingeplant werden. Bei der Umgestaltung sollen die Bedürfnisse und Ideen der Anwohnerinnen und Anwohner aufgenommen und berücksichtigt werden. Diese sollen von einer verbesserten Aufenthaltsqualität auf dem Humboldtplätzchen profitieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6668 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 350 Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2022, ST 1261 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2751 Antrag vom 04.03.2023, OF 502/3 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Alkoholverbotszonen im Nordend aufheben

03.02.2022 · Aktualisiert: 01.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2022, OF 215/3 Betreff: Alkoholverbotszonen im Nordend aufheben Die Coronaschutzverordnung des Landes Hessen gibt den Kommunen den nötigen Rechtsrahmen, um bei hohen Inzidenzen (über 350) sogenannte "Besondere regionale Schutzmaßnahmen" (§27) ergreifen zu können. Zu diesen zählt auch der Alkoholkonsum an publikumsträchtigen öffentlichen Orten (Abs. 1 Nr. 1). Die Stadt Frankfurt hat für das Nordend den Friedberger Platz, den Luisenplatz, den Günthersburgpark, den Merianplatz, den Matthias-Beltz-Platz sowie den unteren Oeder Weg ausgewiesen. Angesichts der sehr hohen Inzidenzen in Frankfurt muss jede geeignete Maßnahme ergriffen werden, die eine weitere Ausbreitung des Virus verhindert. Das Alkoholverbot ist dazu jedoch aus folgenden Gründen nicht geeignet: 1. Auch zwei Jahre nach Beginn der Pandemie ist kein Zusammenhang zwischen dem Konsum von Alkohol und der Verbreitung des Virus nachgewiesen. 2. Es geht beim Alkoholverbot nicht darum, das Trinken in der Gruppe zu unterbinden, denn der Konsum ist an den ausgewiesenen Orten grundsätzlich untersagt, auch wenn er allein geschieht. 3. Ginge es um das Trinken in Menschenansammlungen, würde der Alkoholgehalt des Getränks keine Rolle spielen. 4. Der Alkoholkonsum ist an publikumsträchtigen öffentlichen Orten wie auf dem Oeder Weg untersagt, in den Bars und Restaurants des Oeder Wegs - auch in den Innenräumen - aber erlaubt. 5. Das Verbot ist nicht kontrollierbar, weil nicht jedem Getränk sein Alkoholgehalt sofort anzusehen ist. Das gilt insbesondere für selbst gemischte Getränke. 6. Als Alkoholverbotszonen wurden im Nordend nicht alle Orte, an denen Menschen zusammenkommen, aufgelistet, sondern genau jene Straßen und Plätze ausgewiesen, in denen sich während der warmen Jahreszeit die Beschwerden über abendliche Versammlungen und die Störung der Nachtruhe häufen. So ist der Alkoholkonsum im Günthersburgpark verboten, im Holzhausenpark aber weiterhin erlaubt. Die Coronaschutzmaßnahmen müssen verhältnismäßig und kontrollierbar sein, sonst verlieren sie ihre Akzeptanz. Vor allem aber dürfen sie nur und ausschließlich der Pandemiebekämpfung dienen und dürfen nicht als Vorwand missbraucht werden, um eine weitere Handhabe gegen missliebige Rituale wie bspw. die wochenendlichen Zusammenkünfte auf den Plätzen des Nordends zu haben. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die fürs das Nordend ausgewiesenen Alkoholverbotszonen aufzuheben. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 215/3 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreiheit auf dem neu gestalteten Oeder Weg

21.01.2022 · Aktualisiert: 14.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1472 entstanden aus Vorlage: OF 158/3 vom 11.11.2021 Betreff: Barrierefreiheit auf dem neu gestalteten Oeder Weg Die Umgestaltung des Oeder Wegs sollte auch für zu Fuß Gehende und insbesondere auch für mobilitätseingeschränkte Personen ein Gewinn sein. Leider sind die bisherigen Maßnahmen nicht dazu genutzt worden, auch hier Verbesserungen zu erzielen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, - bei allen künftigen Straßenumgestaltungsmaßnahmen im Nordend die Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft und den Behindertenbeauftragten von Beginn der Planung an zu beteiligen; - Umgestaltungsmaßnahmen am Arbeitsplan Barrierefreiheit auszurichten. Folgende Nachbesserungen sollten kurzfristig auf dem Oeder Weg umgesetzt werden: 1. Kreuzung Stalburgstraße/Lersnerstraße: Bordsteinabsenkungen und Doppelquerungen; 2. Kreuzung Adlerflychtstraße/Sömmerringstraße: Alle vier Übergänge müssen gemäß Arbeitsplan Barrierefreiheit nachgerüstet werden, der derzeitige Zustand ist gefährlich; 3. Hermannstraße: Poller im Weg, keine Bodenindikatoren, keine Kreuzungsmöglichkeit über den Oeder Weg; 4. Einmündung Oberweg: keine Doppelquerung, Poller innerhalb des Zebrastreifens; 5. Einmündung Finkenhofstraße: Straßenschild mitten im Übergangsbereich muss versetzt werden, Querungsmöglichkeit im Rahmen der Platzneugestaltung einplanen; 6. Bushalt Bornwiesenweg: Poller im Bereich des Zebrastreifens, Mittelinsel ohne jegliche Bodenindikatoren; 7. Einmündung Bornwiesenweg: Poller im Weg, Verbesserung der Querungsmöglichkeit; 8. Einmündung Mittelweg: Poller im Weg, Verbesserung der Querungsmöglichkeit; 9. Oeder Weg unterhalb Mittelweg: E-Ladesäule mit zwei Stellplätzen - sehr schmal, keine Behindertenparkplätze, macht Ladevorgang unmöglich; 10. Kreuzung Jahnstraße/Querstraße: Übergänge gemäß Arbeitsplan Barriere freiheit gestalten, unterhalb dieser Kreuzung gibt es eine Fußgängerampel mit Mittelinsel ohne jegliche Bodenindikatoren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1111 Aktenzeichen: 66 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175

10.01.2022 · Aktualisiert: 09.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.01.2022, OA 114 entstanden aus Vorlage: OF 165/11 vom 08.01.2022 Betreff: Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175, wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Der Aufstellungsbeschluss zur Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 558 - Gwinnerstraße - mit den Zielen a) Sicherung des Bestandes der gewerblichen Flächen, Arbeitsplätze und der Kreativwirtschaft; b) Bewältigung der Nutzungskonflikte zur angrenzenden Wohnbebauung; c) klimagerechte Aufwertung der Freiräume, stadtklimatische Verbesserung und Verbesserung der inneren Erschließung (Querstraßen) wird begrüßt. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, bis zum Feststellungsbeschluss eine Veränderungssperre für das Gewerbegebiet zu veranlassen. Diese verhindert weitere (Einzel-) Baugenehmigungen nach § 34 BauGB, die der Zielsetzung des nachhaltigen Gewerbegebietes widersprechen. 3. Der Magistrat wird aufgefordert, die Magistratsvorlage M 175 in den folgenden Punkten zu verändern: a) Das Wohngebiet Gelastraße soll als Allgemeines Wohngebiet (WA) eingestuft und mit einer hinreichend breiten Abstandszone zu den Gewerbegebieten (GE) versehen werden. b) Das gewerblich genutzte Gebiet außerhalb des Wohngebietes Gelastraße soll als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen werden. Keine Fläche soll als Industriegebiet (GI) ausgewiesen werden. Bestehende Industrien genießen Bestandsschutz. c) Ausschluss einer fossilen Großkraftwerksanlage im Gewerbegebiet. d) Die Festlegung von "Eignungsgebieten für Rechenzentren" hat begrenzt innerhalb einer Zone zu erfolgen. e) Ein Umweltgutachten ist in Auftrag zu geben, welches die klimatologischen und meteorologischen Effekte, die durch die Abwärme und Konzentration von Rechenzentren und Kraftwerksanlagen, die besonders im Bereich Gewerbegebiet Seckbach entstehen, untersucht. f) Das Gebiet grenzt im Norden direkt an ein Fauna-Flora-Habitat-Gebiet. Im angrenzenden Geltungsbereich sind gezielte Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft einzuplanen. g) Für das Gewerbegebiet sollte eine Begrenzung der Abwärme, des Lärms und des Schadstoffausstoßes vorgegeben werden, soweit dies planungsrechtlich möglich ist. h) Die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 sollte die Ausweitung des Gebietes begrenzt auf die Anlieger der Borsigallee für MK beinhalten. i) Der Bebauungsplan Nr. 677 Borsigallee/Park-and-Ride-Anlage wird entweder textgenau übernommen oder dieser Bereich für den Bebauungsplan Nr. 558 ausgeschlossen. Begründung: Eine industrielle Nutzung soll ausgeschlossen werden, weil erheblich belästigende Betriebe (Biogaskraftwerke, große Blockheizkraftwerke, fossile Kraftwerksanlagen) in Bezug auf Emissionen, Lärm und Geruch den Zielen eines nachhaltigen Gewerbegebietes und der Nähe zu den Wohngebieten widersprechen. Des Weiteren würde sich der zulässige Lärmpegel von derzeit 65 dB(A) und 50 dB(A) nachts im Gewerbegebiet auf 70 dB(A) tags und nachts im Industriegebiet erhöhen. Im Regionalen Flächennutzungsplan ist dieses Gebiet als Gewerbe ausgewiesen. Generell sind breite Zonen zu den angrenzenden Wohngebieten zu berücksichtigen, in denen beispielsweise die Bebauungshöhe angepasst oder Baumpflanzungen vorgesehen werden. Das Gebiet wurde und soll weiter als nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt werden, mit dem primären Ziel, kleinere Betriebe und Handwerker anzusiedeln. Weder die bisherigen Ziele der Entwicklung noch die Nähe zu den Wohngebieten noch das Ziel der stadtklimatischen Verbesserung lassen eine Ausweisung als Industriegebiet zu. Die derzeitige vermehrte Nutzung der Gewerbeflächen für Rechenzentrumsbetreiber benötigt keine industrielle Ausweisung. Die bestehende Industrie besitzt Bestandsschutz. Ein Umweltgutachten mit den Schwerpunkten "Fördert Abwärme von Rechenzentren und Kraftwerksanlagen Starkregenfälle und Unwetter im städtischen Raum?", "Beeinflussung der Kaltluftbewegungen in die Stadt Frankfurt hinein" und "Beeinflussung und Veränderung der mesoklimatischen Bedingungen lokal und im Innenstadtgebiet" soll die derzeitige Situation analysieren. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen in den Bebauungsplan Nr. 558 - Gwinnerstraße - mit einfließen. Durch gezielte Maßnahmen wie z. B. Pufferzonen, spezifische Begrünungsauflagen und Auflagen zur Abwärme sollen Risiken der Überhitzung sowie kritische Einflussnahme durch Licht, Lärm und Luftschadstoffe reduziert werden und das FFH-Gebiet geschützt werden. Das hier vorliegende Planverfahren überschneidet sich mit dem Bebauungsplan Nr. 677 Borsigallee/Park-and-Ride-Anlage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1197 Anregung an den Magistrat vom 05.09.2022, OM 2542 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 12.01.2022 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 11.01.2022, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage M 175 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage OA 114 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 13.01.2022, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage M 175 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage OA 114 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.01.2022, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 175 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage OA 114 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.01.2022, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 175 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ausweisung von Zonen für die industrielle Nutzung möglichst weit auf die Bereiche fokussiert wird, in denen bereits Industriebetriebe ansässig sind und in denen sie eine Möglichkeit zur Erweiterung hätten. Die Versorgung soll mit effizienten, nachhaltigen Energieträgern erfolgen. 2. Die Vorlage OA 114 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 114) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 175 = Annahme im Rahmen OA 114, OA 114 = Annahme) FRAKTION (M 175 und OA 114 = Annahme) Gartenpartei (M 175 und OA 114 = Ablehnung) 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.01.2022, TO II, TOP 38 Beschluss: 1. Der Vorlage M 175 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ausweisung von Zonen für die industrielle Nutzung möglichst weit auf die Bereiche fokussiert wird, in denen bereits Industriebetriebe ansässig sind und in denen sie eine Möglichkeit zur Erweiterung hätten. Die Versorgung soll mit effizienten, nachhaltigen Energieträgern erfolgen. 2. Die Vorlage OA 114 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen OA 114) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1191, 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.2022 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Scheffelstraße/Eschenheimer Anlage

02.12.2021 · Aktualisiert: 24.04.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1280 entstanden aus Vorlage: OF 126/3 vom 08.10.2021 Betreff: Sicherheit der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Scheffelstraße/Eschenheimer Anlage Vorgang: OM 4735/19 OBR 3; ST 1818/19; OM 6986/20 OBR 3; ST 624/21 Erneut wird der Magistrat aufgefordert, unverzüglich für mehr Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer bei der Überquerung der Kreuzung Eckenheimer Landstraße mit Scheffelstraße und Eschenheimer Anlage zu sorgen. Begründung: Durch die Verkehrsberuhigung des Oeder Wegs kommt es erwartungsgemäß zu größerem Verkehrsaufkommen in anderen Straßen, so auch in der Eckenheimer Landstraße und dem Anlagenring. Die Kreuzung am Ende der Eckenheimer Landstraße mit der Scheffelstraße und der Eschenheimer Anlage ist schon lange eine Gefahrenquelle. Mit dem erhöhten Verkehrsaufkommen sind die Gefahren noch gestiegen, es ist besonders brisant, dass die gestiegene Zahl der Autos mit dem Schulbeginn in Hessen zusammengefallen ist. Viele Grundschülerinnen und Grundschüler aus dem Nordend müssen diese Kreuzung überqueren, um in die Liebfrauenschule zu kommen. Der Ortsbeirat hat nun schon zweimal den Magistrat gebeten, eine für Fußgängerinnen und Fußgänger sichere Überquerung zu ermöglichen sowie die vollkommen unübersichtliche Situation für Radfahrerinnen und Radfahrer deutlich zu verbessern. Beide Anregungen sind bisher entweder unbeantwortet geblieben oder unbefriedigend beantwortet worden, was angesichts der Tatsache, dass es sich bei der Kreuzung um einen Schulweg handelt, bei dem von Grundschülerinnen und Grundschülern eine vierspurige Straße zu überqueren ist, erstaunt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4735 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1818 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6986 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 624 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 810 Antrag vom 28.09.2022, OF 398/3 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2363 Auskunftsersuchen vom 13.10.2022, V 526 Antrag vom 20.04.2023, OF 513/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sandweg als „Frankfurter Fahrradstraße“

02.12.2021 · Aktualisiert: 07.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1276 entstanden aus Vorlage: OF 106/3 vom 21.10.2021 Betreff: Sandweg als "Frankfurter Fahrradstraße" Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit der Gruppe Radentscheid und Anliegern der Straße eine Planung zur Umgestaltung des Sandwegs in eine "Frankfurter Fahrradstraße" aufzunehmen und diese mit dem Ortsbeiräten 3 und 4 abzustimmen. Begründung: Die Gruppe Radentscheid befindet auf Nachfrage aus dem Ortsbeirat, dass der Sandweg in seiner Grundanlage ein Paradebeispiel für eine "Frankfurter Fahrradstraße" ist, und dass beim Sandweg Handlungsbedarf für sicheres Fahrradfahren besteht. Die Initiative hat für Nebenstraßen mit der "Frankfurter Fahrradstraße" quasi ein Baukastensystem entwickelt, welches auf viele Straßen anwendbar ist, wie aktuell auch im Oeder Weg und in insgesamt elf Straßen. Bei der "Frankfurter Fahrradstraße" soll nicht nur die Sicherheit für die Fahrradfahrenden erhöht werden, sondern auch die für den Fußverkehr und die Aufenthaltsqualität allgemein gesteigert werden. Ein paar Grundprinzipien sind: - Da es Tempo-30-Zonen sind, findet Mischverkehr statt. - Der Querschnitt der Fahrbahn ist so definiert, dass Autos nicht Fahrradfahrende überholen. - Der ruhende Verkehr wird ggf. reduziert, der Sicherheitsabstand zur Dooring-Zone muss immer gewährleistet sein. - Platz für Lieferverkehr wird mitgedacht, damit er nicht in zweiter Reihe parkt. - Platz für mehr Grün wird mitgedacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1431 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 792 Antrag vom 18.05.2022, OF 295/3 Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2530 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hochbeete für den Oeder Weg

02.12.2021 · Aktualisiert: 09.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1270 entstanden aus Vorlage: OF 63/3 vom 24.06.2021 Betreff: Hochbeete für den Oeder Weg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Rahmen der Umgestaltung des Oeder Wegs entsiegelte Flächen für Urban Gardening er stellt werden können. Begründung: Anwohnende im Bereich des Oeder Wegs 70 wünschen sich Hochbeete für das Urban Gardening, da die angrenzenden Häuser keine Gärten oder Grünflächen haben. Sie stellen sich als Patinnen und Paten zur Verfügung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 688 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kettenhofweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung

01.12.2021 · Aktualisiert: 02.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2021, OM 1227 entstanden aus Vorlage: OF 211/2 vom 15.11.2021 Betreff: Kettenhofweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung Vorgang: M 47/19 A) Kommunikation Der Magistrat wird gebeten, 1. den Ortsbeirat vor Beginn der Erprobungsphase über die Vorgehensweise der wissenschaftlichen Begleitung und die Evaluierungsansätze in Bezug auf Erfolg/Misserfolg des Verkehrspilotprojekts zu informieren. Hierbei sollen insbesondere die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vortragen, die für die Begleitung des Pilotprojekts vom Magistrat bestimmt bzw. beauftragt wurden. Besonders sollen hierbei folgende Einzelpunkte der Planungen gewürdigt werden, die kontrovers diskutiert wurden: a) die Auswirkung der Planungsumsetzung auf das lokale Gewerbe/den Einzelhandel und b) die Auswirkung des geplanten Modalfilters an der Arndtstraße auf die Verkehrsmengen im Kettenhofweg und den betroffenen Seitenstraßen. In diesem Zusammenhang soll der Magistrat dem Ortsbeirat bzw. der Öffentlichkeit nochmals eine Übersicht sämtlicher erhobener Verkehrszählungen zur Verfügung stellen, die im Rahmen der Vorplanung zur Umsetzung der fahrradfreundlichen Nebenstraße bislang erhoben worden sind; 2. vor Beginn der Erprobungsphase im Rahmen einer großen Flyeraktion die Anwohnerschaft über die Umsetzungsschritte der Probephase umfänglich zu informieren. Die Informationen auf dem Flyer sollten auf die Umsetzungen in den jeweiligen Abschnitten des Kettenhofwegs als Schwerpunkt differenziert sein. Die Flyeraktion soll neben den Anliegern und Anliegerinnen des Kettenhofwegs auch die Seiten- und ersten Parallelstraßen des Kettenhofwegs erreichen. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat (über den Ortsvorsteher) klar und frühzeitig zu kommunizieren, ob und in welchem Umfang er die Flyeraktion veranlasst. Der Ortsbeirat ist bereit, die Flyeraktion mit eigenem Budget und Mithilfe beim Verteilen zu unterstützen; 3. zur Erprobungsphase einen Runden Tisch einzurichten, zu dem die Gewerbetreibenden des Kettenhofwegs Vertretern des Magistrats und Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats regelmäßig ihre Sorgen bzw. Erfahrungen mit der Umsetzung der Probephase mitteilen bzw. umgekehrt persönlich informiert werden können. B) Umsetzung Der Magistrat wird um Beachtung folgender Punkte gebeten: 1. Bei Umsetzung der Erprobungsphase soll auf die Umkehrung der Einbahnstraßenregelung zwischen Kettenhofweg/Ecke Schumannstraße und Kettenhofweg/Ecke Beethovenstraße verzichtet und bei der bisherigen Einbahnstraßenregelung verblieben werden. Soweit der Magistrat im westlichen Abschnitt alternative Planungsvorschläge hat, um den Pkw-Durchgangsverkehr zu begrenzen, hört der Ortsbeirat diese gerne. 2. Zwischen Schumannstraße und Beethovenstraße sollen, ungefähr in der Mitte dieses Abschnitts, zwei Kurzzeitparkplätze auf der südlichen Straßenseite des Kettenhofwegs entstehen. Auch an den Ecken des Kettenhofwegs zur Schumannstraße und zur Beethovenstraße sollen Kurzzeitparkplätze entstehen. Die Kurzzeitparkplätze können für Kundinnen und Kunden sowie Anlieferungen genutzt werden und sollen außerhalb der Geschäftszeiten zum Anwohnerparken freigegeben werden. 3. Nach Angabe der Ämter sind Kurzzeitparkplätze derzeit nur von Montag bis Freitag geplant. Es soll geprüft werden, ob Kurzzeitparkplätze auch an Samstagen eingerichtet werden könnten, um Stellplätze für Pkw-fahrende Kundinnen und Kunden lokaler Geschäfte vorzuhalten. 4. Bei der Umgestaltung soll durchweg darauf geachtet werden, dass Barrierefreiheit bestehen bleibt bzw. erreicht wird. Das gilt vor allem bei der Platzierung von Pollern und Fahrradbügeln. Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten. 5. Zwecks Fußgängerinnen- und Fußgängerfreundlichkeit sollen bereits während des Erprobungszeitraums an sämtlichen geeigneten Kreuzungsbereichen vorgezogene Seitenräume ("Gehwegnasen") in provisorischer Form eingerichtet werden. 6. Die Pkw-Stellplätze auf Höhe des Tilly-Edinger-Platzes sollen zu Sitzmöglichkeiten im öffentlichen Raum umgestaltet werden ("Parklets"/"Sommergärten"). 7. Der Ortsbeirat spricht sich dafür aus, die Robert-Mayer-Straße zwischen Nauheimer Straße und Senckenberganlage als Einbahnstraße auszuweisen. Der Magistrat wird gebeten, diesen Vorschlag zu prüfen und - sofern er ihn als machbar erachtet - umzusetzen (Begründung s. u.). 8. Im Kettenhofweg sollen Pkw-Parkplätze sofern möglich an keiner Stelle beidseitig, sondern optimalerweise nur in Fahrtrichtung rechts eingerichtet werden. 9. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll die vorgeschlagene "Längssperre" an der Arndtstraße umgesetzt werden. 10. Zur Begrünung sollen während des Erprobungszeitraums Pflanzkübel eingeplant werden. Für diese könnten Patenschaften von Anwohnenden/Gewerbetreibenden eingerichtet werden. 11. Der Kettenhofweg/die Robert-Mayer-Straße sollen als Fahrradstraße mit Zusatzzeichen "Kfz-Verkehr frei" ausgeschildert werden. 12. In den Kreuzungsbereichen soll nur der Fahrbereich für den Radverkehr rot gefärbt werden, nicht jedoch die Dooring-Zone (siehe angehängtes Schema). Der Sicherheitstrennstreifen soll über die gesamte Länge der Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg durchgezogen werden - auch in Kreuzungsbereichen und dort, wo keine Parkplätze sind. An einmündenden Seitenstraßen sollen Wartelinien, Zebrastreifen oder eine Aufpflasterung installiert werden. 13. Sofern es auf Basis der Erfahrungen im Oeder Weg notwendig und zielführend erscheint, sollen in der Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg andere Markierungskonzepte für die Dooring-Zone genutzt werden. Begründung: Zu A) Kommunikation: Der Ortsbeirat möchte den bisherigen Weg des offenen Dialogs und einer größtmöglichen Transparenz gegenüber der Bürgerschaft beim Verkehrspilotprojekt der "fahrradfreundlichen Nebenstraßen" im Gebiet des Ortsbeirates 2 selbstverständlich weitergehen. Hierzu hält der Ortsbeirat noch die beschriebenen Schritte vor Beginn der Erprobungsphase für notwendig, die auch in den letzten Bürgerfragestunden aus der Bürgerschaft vorgetragen wurden. So hat das Hochschulteam, das gegenwärtig zur Evaluation der Erprobungsphase vom Magistrat beauftragt wird, seine qualitativen/quantitativen Beurteilungsansätze dem Ortsbeirat noch vor der Erprobungsphase vorzustellen. Zudem soll in einer breitgefächerten Flyeraktion die Anwohnerschaft der betroffenen Quartiere über die provisorischen Maßnahmen vorab informiert werden. Durch den Wegfall der Pkw-Stellplätze hält es der Ortsbeirat bei der Flyeraktion für wichtig, sich nicht nur auf die Anwohnerschaft des Kettenhofwegs zu beschränken. Die Gewerbetreibenden sind als besonders betroffene Gruppe durch einen Runden Tisch in der Erprobungsphase einzubeziehen. Zu B) Umsetzung Ziffer 1.: Die von der Planung vorgesehene Umkehrung der Einbahnstraßenregelung zwischen Schumannstraße und Beethovenstraße sollte den Durchgangsverkehr (insbesondere zwischen 08:00 Uhr und 09:00 Uhr) auf der fahrradfreundlichen Nebenstraße verhindern, was u. a. ein Planungsziel der Vorlage M 47 ist. Leider muss der Ortsbeirat in der Abwägung hier zulasten der Planung berücksichtigen, dass diese Maßnahme den Zielverkehr, der eigentlich sein Ziel im südlichen Bereich vom Kettenhofweg aus gesehen ansteuert, über die Umfahrung über den Beethovenplatz (d. h. zunächst in nördlicher Richtung) leitet. Der Ortsbeirat bittet daher, bis auf Weiteres auf diese Maßnahme zu verzichten. Der Ortsbeirat hofft, dass dieser Verzicht auf diese Planungsmaßnahme - mindestens in den betroffenen Quartieren - die Akzeptanz dem Verkehrspilotprojekt gegenüber insgesamt erhöht. Ziffer 6.: Auf diese Weise kann der Tilly-Edinger-Platz vergrößert und die Aufenthaltsqualität erhöht werden. So können die dort ansässigen Restaurants mit der Grünfläche des Tilly-Edinger-Platzes "verbunden" werden, und es kann ein attraktiver Quartiersplatz entstehen. Ziffer 7.: Die Planung sieht nach Verständnis des Ortsbeirats keine Änderungen bezüglich des beidseitigen Parkens in der Robert-Mayer-Straße, d. h. zwischen Nauheimer Straße und Senckenberganlage, vor. Die Fahrbahn ist auf diesem Abschnitt so schmal, dass einander entgegenkommende Pkw häufig nicht aneinander vorbeifahren können und es daher zu Pkw-Staus kommt, hinter denen die Radfahrenden warten müssen. Diese aktuelle Situation widerspricht der Grundidee einer fahrradfreundlichen Nebenstraße. Die Einrichtung einer Einbahnstraße würde den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit für Radfahrende und Pkw verbessern. Ziffer 12.: Schema zur Markierung im Kreuzungsbereich Quelle: https://www.nahmobil-hessen.de/unterstuetzung/planen-und-bauen/schneller-radfahr en/musterloesungen-und-qualitaetsstandards/ Insgesamt soll die Gestaltung der Kreuzungsbereiche sich an den Qualitätsstandards und Musterlösungen für das Radnetz Hessen (Hrsg. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, und Wohnen, März 2019) orientieren. Buchstabe B) generell: Die Gestaltung von Straßen und Verkehrsflächen ist eine Chance, um die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu verbessern. Straßenräume sind nicht nur ein Motor der Verkehrswende, sondern auch ein Motor der Stadtentwicklung. Das Freizeitverhalten wandelt sich und es gibt einen Trend zur "Mediterranisierung" in den Städten - Freizeit wird unter freiem Himmel verbracht. Hierzu hat die Coronapandemie noch beigetragen. Attraktive Straßen machen den Menschen entsprechende gastronomische und auch nichtkonsumorientierte Angebote für den Aufenthalt unter freiem Himmel. Breite und sichere Gehwege sowie ausreichend Sitz- und Verweilmöglichkeiten sind hierbei besonders wichtig, denn der Fußverkehr belebt die öffentlichen Räume und ist für Handel und Gastronomie wichtig. Attraktive Straßenräume müssen heutzutage klimaangepasst und gut verschattet sein. Jeder Umbau ist daher für verstärkte Begrünung zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 795 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigter Bereich in der Finkenhofstraße Abschnitt zwischen Bornwiesenweg und Eschersheimer Landstraße

04.11.2021 · Aktualisiert: 09.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1033 entstanden aus Vorlage: OF 101/3 vom 18.08.2021 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich in der Finkenhofstraße Abschnitt zwischen Bornwiesenweg und Eschersheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, den Abschnitt der Finkenhofstraße zwischen Bornwiesenweg und Eschersheimer Landstraße zum verkehrsberuhigten Bereich zu erklären. Die wenigen bislang vorhandenen Parkflächen sollten eigens gekennzeichnet und zu den bisherigen Zeiten für Bewohner mit dem Parkausweis Nr. 20 vorbehalten werden. Begründung: Dieser von Wohnhäusern gesäumte Straßenabschnitt führt als schmale Einbahnstraße von der Eschersheimer Landstraße in Richtung Oeder Weg. Er wird von Kraftfahrzeugen und Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrenden genutzt, die oft in beide Richtungen unterwegs sind. Zwar misst die Breite der Fahrbahn 4,10 Meter, die nutzbare Breite jedoch liegt wegen der wenigen ausgewiesenen Bewohnerparkplätze auf der nördlichen Seite im Durchschnitt bei 2,65 Metern. Der nördliche Gehweg erreicht Schmalstellen zwischen 55 und 65 Zentimetern. Der südliche Gehweg weist wegen Pollern und neu aufgestellten Parkomaten an mehreren Stellen weniger als 85 Zentimeter Breite auf. Die Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge ist erschwert, die Müllabfuhr (Wagenbreite mindestens 2,50 Meter) kann häufig nur durch Ausweichen auf den Gehweg passieren. Für Fußgängerinnen und Fußgänger mit Gehhilfen oder Kinderwagen, mit vielleicht zweitem Kind oder Einkaufstaschen bleibt ebenso oft nur der Gang über die Fahrbahn, insbesondere dann wenn mitten auf dem Gehweg anonym aufgestellte E-Bikes parken. Mit der geplanten - und bereits eingeleiteten - Verkehrsberuhigung des Oeder Wegs ist eine direkte Zufahrt von Süden zum Oeder Weg in naher Zukunft nicht mehr möglich, sondern muss über die Eschersheimer Landstraße erfolgen. Die nächsten Zufahrten zum Oeder Weg sind bislang die Finkenhofstraße, gefolgt von der Heinestraße und der circa 600 Meter entfernten Wolfsgangstraße. Es ist damit zu rechnen, dass Autofahrerinnen und Autofahrer mit der Finkenhofstraße die nächstmögliche Verbindung zum Oeder Weg nutzen, zumal auch Pläne vorliegen, die Heinestraße in eine Sackgasse umzuwandeln. Damit würde sich die ohnehin problematische Verkehrssituation für die Finkenhofstraße verschärfen. Die Umwandlung in eine reine Spielstraße spricht gegen die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner, die auf einen Pkw aus beruflichen, familiären oder physischen Gründen angewiesen sind. Ein schwellenloser, verkehrsberuhigter Bereich mit vorgeschriebenem Schritttempo ist geboten, um quartiersfremden Durchgangsverkehr abzuhalten und mehr Sicherheit für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Einsatzfahrzeuge zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 744 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigung Heinestraße

04.11.2021 · Aktualisiert: 10.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1032 entstanden aus Vorlage: OF 82/3 vom 21.08.2021 Betreff: Verkehrsberuhigung Heinestraße Vorgang: OM 6984/20 OBR 3; ST 732/21 Der Magistrat wird gebeten, durch das Amt für Straßenbau und Entwicklung ein Konzept zur Beruhigung der Verkehrssituation in der Heinestraße zu erarbeiten. In der Heinestraße gab es vor zwei Jahren eine Baustelle, die eine vollständige Sperrung zum Bornwiesenweg und die Einrichtung einer provisorischen Sackgasse erforderlich machte. Trotz dieser Einschränkung konnten sämtliche Zufahrten und Andienungen erfolgen, die Anwohner empfanden die Baustellensituation sogar besser als den Normalzustand. Nennenswerte Auswirkungen auf benachbarte Straßen gab es keine. Die Ein- und Ausfahrtsituation der Straße an der Eschersheimer Landstraße und zum Bornwiesenweg erscheint auch dem Ortsbeirat verbesserungswürdig, unübersichtliche Stellen können verbessert werden und unnötig großer Straßenverkehrsraum kann zugunsten von Fußgängerwegen und Aufenthaltsflächen gewonnen werden. Der Kinderbeauftragte war in Vorgesprächen beteiligt und unterstützt das Anliegen, im Sinne von besserer Einsehbarkeit in Einmündungsbereiche für Kinder und für Schulwegsicherungen. Im Einzelnen sollen folgende Punkte geprüft werden: 1. Verschmälerung des Straßenraums sowohl an der Einfahrt aus der Eschersheimer Landstraße als auch an der Ausfahrt zum Bornwiesenweg (Gehwegnasen, Fahrradbügel, Aufenthaltsfläche, Begrünung, Bänke); 2. Hervorhebung und Verbreiterung des Fahrradstreifens entlang der Eschersheimer Landstraße an der Einmündung zur Heinestraße; 3. Prüfung der Parkplatzsituation nach der Einführung der Parkraumbewirtschaftung, gegebenenfalls Reduzierung der Anzahl von Parkmöglichkeiten oder Verschwenkung der Straßenführung; 4. Aufstellung von Bänken auf den breiten Bürgersteigen im mittleren Abschnitt der Heinestraße und unter Umständen Blumenbeete für Urban Gardening. Begründung: Die Heinestraße erfüllt keine übergeordnete Funktion im Einbahnstraßengeflecht des Quartiers. Sie dient hauptsächlich der Zufahrt der Anwohnenden. Alle anderen Verkehre können problemlos über die benachbarten Straßen abgewickelt werden. Während Bauarbeiten von Januar bis August 2019 mit der Sperrung der Straße am östlichen Ende zum Bornwiesenweg konnte modellhaft die gewünschte Situation schon einmal erlebt werden. Die Müllabfuhr konnte erfolgen, ebenso alle Einfahrten und Wendemanöver in der Straße. Wegen des geringen Durchgangsverkehrs wirkte sich die Sperrung nicht nachteilig auf umliegende Straßen aus. Die Beruhigung der Straße war hingegen ein Gewinn für das nachbarschaftliche Leben und soll nun in angepasster Form dauerhaft eingerichtet werden. Der Einmündungsbereich der Heinestraße in den Bornwiesenweg ist außergewöhnlich großzügig dimensioniert, und so viel Platz ist für den Verkehrsfluss überhaupt nicht erforderlich. Stattdessen sollen großzügige Bürgersteige und vorgezogene Gehwegnasen angelegt werden. Der Kinderbeauftragte weist ausdrücklich darauf hin, dass die Querung an dieser Stelle für Kinder ausgesprochen schlecht ist. Die Einmündung aus der Eschersheimer Landstraße verleitet wegen des flachen Abbiegewinkels zu schneller Fahrweise. Der Fahrradweg entlang der Eschersheimer Landstraße ist schlecht einsehbar und soll abgesichert werden. Es kommt sogar zu Querungen der Hauptstraße aus der gegenüberliegenden Hansaallee, womit niemand rechnet und deshalb gefährliche Situationen entstehen. Die Heinestraße hat im mittleren Abschnitt schöne breite Bürgersteige. Es soll geprüft werden, ob hier Bänke zum Verweilen aufgestellt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6984 Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 732 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 494 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ein Verkehrskonzept für das westliche Nordend

04.11.2021 · Aktualisiert: 09.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1034 entstanden aus Vorlage: OF 104/3 vom 21.10.2021 Betreff: Ein Verkehrskonzept für das westliche Nordend Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat 3 ein Konzept vorzuschlagen, wie der Verkehr im Dreieck Eschersheimer Landstraße, Holzhausenstraße und Eckenheimer Landstraße neu geregelt werden kann, wenn die derzeit provisorische Umwandlung des Oeder Wegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße dauerhaft bestehen bleiben soll. Dabei sollen die Interessen der Anwohner, der Gewerbetreibenden sowie aller Verkehrsteilnehmer ausreichend berücksichtigt und miteinander abgewogen werden, insbesondere sind folgende Fragen zu klären: 1. Wie kann der Pkw- und Lieferverkehr mit Ziel Oeder Weg künftig sinnvoll geführt werden, um Ausweichverkehr wie über die Finkenhofstraße oder durch das Holzhausenviertel zu vermeiden? 2. Wie können der Fuß- und der Radverkehr sowie das Cars haring im Viertel gestärkt werden, um Anreize zu setzen, auf ein eigenes Auto zu verzichten? Ist beispielsweise eine Fahrradstraße in West-Ost-Richtung möglich, die den Oeder Weg kreuzt? 3.Wo können Anwohner und Gewerbetreibende, die auf ein Auto angewiesen sind, ausreichend Parkmöglichkeiten vorfinden? Ist bspw. eine Quartiersgarage denkbar, die sich über Kunden auf dem Oeder Weg und/oder über Unternehmen entlang der Eschersheimer Landstraße gegenfinanzieren lässt und die idealerweise von einer der Hauptstraßen erreichbar wäre? Könnten weitere Parkflächen damit kompensiert und oberirdisch weiterer Raum für andere Verkehrsteilnehmer zur Verfügung gestellt werden? Ein solches Gesamtverkehrskonzept muss vorliegen, bevor die Testphase des Oeder Wegs als fahrradfreundliche Nebenstraße abgeschlossen ist. Begründung: Die Umwandlung des Oeder Wegs zu einer fahrradfreundlichen Nebenstraße führt schon jetzt zu Ausweichbewegungen des von Süden kommenden Verkehrs, der nun vor allem über die Finkenhofstraße fließt, die erste Abzweigung von der Eschersheimer Landstraße. Die enge Straße ist dem Verkehrsaufkommen nicht gewachsen ebenso wie der sich anschließende Bornwiesenweg, sodass sich der Verkehr zum Ärger der Anwohner zurückstaut. Es ist anzunehmen, dass sich diese Situation bei der jetzigen Verkehrsführung noch verschlimmert, wenn die Heinestraße, wie von einigen Anwohnern und Teilen des Ortsbeirats gewünscht, zum Bornwiesenweg hin in eine Sackgasse umgewandelt wird. Mit der Diagonalsperre im Norden sind weitere Ausweichbewegungen ähnlich zur Finkenhofstraße zu befürchten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 495 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrradparkplätze an Straßenecken für Fußgänger durchlässig machen!

18.10.2021 · Aktualisiert: 15.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 185/2 Betreff: Fahrradparkplätze an Straßenecken für Fußgänger durchlässig machen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß Fußgänger und besonders Menschen mit Kinderwagen, im Rollstuhl oder mit Geh- oder Sehbehinderung an Straßenecken im Verlauf ihres Bürgersteigs unbehindert Querstraßen überqueren können, ohne durch vollgestellte Fahrradparkplätze, wie sie immer häufiger an Straßenecken angelegt werden, zu weiten Umwegen gezwungen zu werden. Begründung: Fahrradparkplätze, die sich um Straßenecken herumziehen - wie z.B. an der Kreuzung Unterlindau / Friedrichstraße - sind meist so vollgestellt, daß Fußgänger keinen Weg hindurch finden. Selbst wenn nur leere Poller oder Fahrradbügel montiert sind, passen Kinderwagen und Rollstühle nicht hindurch. Um den Fahrradparkplatz herumzugehen, ist häufig nicht möglich, weil gleich im Anschluß PKW dicht an dicht parken, so daß allenfalls ein schlanker, gesunder Fußgänger sich dazwischen durchzwängen kann; für Rollstühle und Kinderwagen sind meist weite Umwege nötig. Für sehbehinderte und blinde Menschen sind diese Fahrradparkplätze zudem gefährliche Stolperfallen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 185/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: 1 GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, CDU, FDP und BFF (= Annahme); 3 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umgestaltung Oeder Weg zügig vorantreiben

09.09.2021 · Aktualisiert: 15.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 724 entstanden aus Vorlage: OF 88/3 vom 04.08.2021 Betreff: Umgestaltung Oeder Weg zügig vorantreiben Vorgang: M 47/19; NR 895/19 Der Magistrat wird aufgefordert, die provisorische Umgestaltung des Oeder Wegs gemäß des Vortrag s des Magistrats M 47 "Bürgerbegehren Radentscheid Frankfurt am Main" und des Antrags NR 895 "Fahrradstadt Frankfurt am Main" zügig voranzutreiben und den nördlichen provisorischen Modalfilter mit einem Diagonalfilter Ecke Holzhausenstraße/Oeder Weg, wie vom Amt für Straßenbau und Erschließung vorgeschlagen, umzusetzen. Begründung: Der Erfolg des fahrrad- und flanierfreundlichen Oeder Wegs hängt im hohen Maße davon ab, wie viel motorisierter Durchgangsverkehr dort weiterhin fährt. Das heißt, Autoverkehr, der nicht direkt den Oeder Weg oder angrenzende Straßen ansteuert, sondern auf dem Weg in die Innenstadt ist, sollte nicht über eine Quartiersstraße fahren. Diese sollte für die dort Einkaufenden, Essenden, Radfahrenden oder dem gezielt dort hinfahrenden Autoverkehr vorbehalten sein. Wenn der Durchgangsverkehr nicht mehr über den Oeder Weg fährt, erhöht sich die Aufenthaltsqualität sowie die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Dennoch bleiben alle Geschäfte mit dem Auto erreichbar. Der Diagonalfilter ist die ideale Lösung, um den motorisierten Durchgangsverkehr aus dem Oeder Weg zu nehmen. Die Variante "Schranke am nördlichen Beginn des Oeder Wegs" würde verkehrlich vermutlich nicht den gewünschten Effekt herbeiführen. Vielmehr würde der Durchgangsverkehr über kurz oder lang, durch einen kurzen Schlenker über die Eckenheimer Landstraße, diese Schranke umfahren, wodurch sich der Nutzen der Gesamtmaßnahme deutlich reduzieren würde. Der Diagonalfilter wäre ein grünes Tor in den fahrradfreundlichen Oeder Weg, eine Schranke würde bildlich eine andere Sprache sprechen. Die Mehrwerte des Diagonalfilters sind neben dem Effekt, den motorisierten Durchgangsverkehr aus dem Oeder Weg zu nehmen, Folgende: Erhöhung der Aufenthaltsqualität, weniger Lärm- und Schadstoffemissionen, neues Grün und neue sichere und bequemere Querung der Kreuzung für zu Fuß Gehende. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 178 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Kreuzung Holzhausenstraße/Oeder Weg, geänderte Lösung

27.08.2021 · Aktualisiert: 22.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 84/3 Betreff: Kreuzung Holzhausenstraße/Oeder Weg, geänderte Lösung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Umgestaltung des Oeder Wegs als fahrradfreundliche Nebenstraße die Kreuzung Holzhausenstraße / Oeder Weg wie folgt zu gestalten: Von der Holzhausenstraße westlich des Kreuzungsbereichs bis in den Oeder Weg südlich des Kreuzungsbereichs wird zwischen den beiden gegenläufigen Fahrspuren eine trennende Barriere installiert (siehe Skizze). Diese Barriere verhindert, dass der Durchgangsverkehr von Norden in den Oeder Weg einfahren kann. Sie ermöglicht jedoch folgende Fahrbeziehungen: - Durchgängige Befahrbarkeit der gesamten Holzhausenstraße in Ost-West-Richtung zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße - Weiterfahrt für alle Fahrzeuge von Süden aus dem Oeder Weg in alle Richtungen - Weiterfahrt für alle Fahrzeuge auf dem Oeder Weg von Norden nur in westlicher Richtung in die Holzhausenstraße - Weiterfahrt für alle Fahrzeuge auf der Holzhausenstraße von Westen nur in südlicher Richtung in den Oeder Weg. Begründung: Die vorgeschlagene Verkehrsführung bietet verschiedene Vorteile: Da sich die durchgängige Befahrbarkeit der Holzhausenstraße in beiden Richtungen nicht darstellen lässt, ist es wichtig, dass aber auf jeden Fall die Durchgängigkeit in Ost-West-Richtung zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße erhalten bleibt. Zwischen Anlagenring und Hauptportal des Hauptfriedhofs ist dies die einzige legale Linksabbiegemöglichkeit aus der Eckenheimer Landstraße, die ohne Umwege durch Wohngebiete direkt nach Westen führt. Diese direkte Verbindung bis zur Eschersheimer Landstraße und darüber hinaus ist auch für viele Fahrzeuge aus der Nordendstraße und den östlich davon gelegenen Quartieren wichtig. Die vorgeschlagene Verkehrsführung hat außerdem den Vorteil, dass alle Fahrzeuge aus Richtung Norden, die nach Westen zur Eschersheimer Landstraße wollen, dies ohne Umwege direkt über den Oeder Weg und den Rechtsabbieger in die Holzhausenstraße tun können. Sie belasten damit nicht die Eckenheimer Landstraße mit dem engen Zugang an der Einmündung des Oeder Wegs und die folgenden Seitenstraßen wie Schwarzburgstraße, Glauburgstraße und Keplerstraße. Die von Süden den Oeder Weg heraufkommenden Fahrzeuge können an der Kreuzung mit der Holzhausenstraße in alle Richtungen weiterfahren. Die Einschränkungen für den von Westen kommenden Verkehr, der an der Kreuzung mit der Holzhausenstraße nach rechts in den Oeder Weg abbiegen muss, sind hinnehmbar, da es für diese Fahrzeuge alternative West-Ost-Routen gibt und diese Richtung nicht die Bedeutung der entgegengesetzten Fahrtrichtung hat. Für den Busverkehr ergeben sich keine Änderungen zur jetzigen Wegeführung, die Abbiegeradien entsprechen den jetzigen Maßen. Schließlich ist die vorgeschlagene Lösung sehr preiswert, kann also auch ohne große Kosten im Betrieb erprobt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.07.2021, OF 77/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 77/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 84/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 84/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Annahme)

Partei: SPD

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