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Meine Nachbarschaft: Leimenrode

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat)

Keine Diagonalsperre im nördlichen Oeder Weg

26.08.2021 · Aktualisiert: 22.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2021, OF 89/3 Betreff: Keine Diagonalsperre im nördlichen Oeder Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf die Einrichtung einer Diagonalsperre am nördlichen Oeder Weg zwischen Eckenheimer Landstraße und Holzhausenstraße zu verzichten. Stattdessen soll der Magistrat prüfen und berichten, inwiefern sich das Projekt fahrradfreundliche Nebenstraße auch mit der Installation von Bodenschwellen und Fahrbahnverschwenkungen umsetzen lässt, die den motorisierten Verkehr auf Fahrradgeschwindigkeit herunterbremsen. Begründung: Der Oeder Weg ist eine von wenigen verbliebenen Einkaufsstraßen in Frankfurt, noch dazu eine mit sehr wenig Leerstand, trotz Coronapandemie und einem zunehmenden Trend zum Onlineshopping. Das ist der Arbeit der ansässigen Gewerbetreibenden zu verdanken, die sich über Jahre einen treuen Kundenstamm aufgebaut haben, der weit über das Nordend hinausreicht. Mit der Diagonalsperre fürchten die Gewerbetreibenden von diesen Kunden abgeschnitten zu werden. Ein entsprechender Brief, gezeichnet von 22 Gewerbetreibenden des Oeder Wegs, mit der Bitte, auf die Diagonalsperre im Norden ebenso zu verzichten wie auf die Schranke im Süden und den Wegfall von 79 Parkplätzen, ging der Stadtverordnetenversammlung und dem Magistrat Mitte Juli zu. Schranke und Parkplatzrückbau sind inzwischen umgesetzt. Die Gewerbetreibenden fürchten, sich nicht mehr auf dem Oeder Weg halten zu können. Ein Verlust an Attraktivität dieser Stadtteil-Einkaufsstraße steht ebenso zu befürchten wie ein Verlust an Arbeitsplätzen. Der Wegfall von Geschäften - und damit auch von Kunden - kann zudem einen Dominoeffekt auslösen und die Existenznot anderer Gewerbetreibender, insbesondere der Gastronomie, verschärfen. Im Gegensatz zur kritisierten Diagonalsperre sind Bodenschwellen und Verschwenkungen einfach und provisorisch einzurichten. Sie erlauben es, Fahrzeugen von Norden weiterhin in den Oeder Weg ein- und die Geschäfte anzufahren und machen den Oeder Weg durch die Drosselung auf Fahrradgeschwindigkeit sowohl fahrradfreundlich als auch unattraktiv für den Durchfahrtsverkehr. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 89/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme)

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baumscheiben von drei Platanen in der Fichardstraße

08.07.2021 · Aktualisiert: 17.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 577 entstanden aus Vorlage: OF 70/3 vom 22.06.2021 Betreff: Baumscheiben von drei Platanen in der Fichardstraße Der Magistrat wird gebeten, die Baumscheiben von drei Platanen in der Fichardstraße 54 bis 60 derart wiederherzustellen, dass der Wasserstrahl beim Bewässern in den Wurzelbereich dringen kann. Ebenfalls sollen die Anwohner, die an einer Baumpatenschaft Interesse zeigen, über die Aufstellung geeigneter Regenwassertonnen beraten werden. Begründung: Eine Anwohnerin will sich besagter Platanen annehmen. Dadurch, dass sich die Erde um die Stämme aber angehäuft hat und stark verdichtet ist, fließt das Gießwasser auf den Bürgersteig statt in den Wurzelbereich. Da die Bäume durch die letzten Dürrejahre bereits stark gelitten haben, wäre ein schnelles Handeln wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1821 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Behindertenübergang im Kreuzungsbereich Oeder Weg/Ecke Wolfsgangstraße

08.07.2021 · Aktualisiert: 21.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 572 entstanden aus Vorlage: OF 44/3 vom 26.05.2021 Betreff: Behindertenübergang im Kreuzungsbereich Oeder Weg/Ecke Wolfsgangstraße Der Magistrat wird gebeten, den Behindertenübergang am Oeder Weg/Ecke Wolfsgangstraße (östlich der Paul-Hindemith-Anlage) durch eine Markierung kenntlich zu machen. Im Kreuzungsbereich Oeder Weg/Ecke Wolfsgangstraße (östlich der Paul-Hindemith-Anlage, siehe Foto unten) ist der Gehweg abgesenkt, sodass ein barrierefreies Überqueren der Straße möglich ist. Allerdings ist diese Stelle sehr oft zugeparkt, sodass ein Überqueren nicht möglich ist, deshalb ist es notwendig, den Bereich des abgesenkten Gehweges zu markieren, und so zu gewährleisten, dass ein barrierefreies Überqueren möglich ist. Quelle: Google Earth Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2021, ST 2181 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Kreuzung Holzhausenstraße/Oeder Weg

06.07.2021 · Aktualisiert: 22.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.07.2021, OF 77/3 Betreff: Kreuzung Holzhausenstraße/Oeder Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Zuge der Umgestaltung des Oeder Wegs als fahrradfreundliche Nebenstraße die Kreuzung Holzhausenstraße / Oeder Weg so zu gestalten, dass - die Holzhausenstraße in beiden Fahrtrichtungen zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße durchgehend befahrbar bleibt, - der Oeder Weg zwischen Eckenheimer Landstraße und Holzhausenstraße in beiden Richtungen befahrbar bleibt, - an der Kreuzung Holzhausenstraße / Oeder Weg, von Norden kommend, ausschließlich nach rechts in Richtung Westen abgebogen werden kann. Die Geradeausfahrt aus Norden in den Oeder Weg wird durch eine quergestellte Pollerreihe (oder ein anderes bauliches Element) verhindert, die schmal zwischen den beiden Fahrtrichtungen der Holzhausenstraße steht. Diese ist in der Breite so bemessen, dass der von Norden kommende Verkehr zwar an der Durchfahrt in den unteren Oeder Weg gehindert wird, aber der von Süden den Oeder Weg hinaufkommende Bus sie beim Linksabbiegen in die Holzhausenstraße ohne Probleme passieren kann. - durch die genannte Pollerreihe (oder ein anderes Element) auch das Linksabbiegen aus der östlichen Holzhausenstraße in den Oeder Weg verhindert wird, - das Rechtsabbiegen aus der westlichen Holzhausenstraße in den Oeder Weg, insbesondere für den Bus, problemlos möglich ist. Für diese Verkehrsführung wird eine Pilotphase von einem halben Jahr anberaumt. Erst wenn sich diese Verkehrsführung nicht bewähren sollte, werden andere Lösungen für die Reduzierung des Durchgangsverkehrs im Oeder Weg aus Richtung Norden erprobt. Begründung: Gegenüber einer Einbahnstraßenregelung Richtung Norden im Oeder Weg zwischen Holzhausenstraße und Eckenheimer Landstraße ist die oben vorgeschlagene Lösung wirksamer und anwohnerfreundlicher, dabei ebenfalls einfach, auch zur Probe, durchführbar. Bei der Einbahnstraßenregelung müsste der gesamte Verkehr von Norden um den engen Bereich am oberen Ende des Oeder Wegs auf die Eckenheimer Landstraße herumgeführt werden, was zur erhöhten Belastung der Anwohner in diesem Bereich sowie zur vermehrten Staubildung führt. Nach dieser Umfahrung würde dann der Verkehrsanteil, der nach Westen will, in die Holzhausenstraße einbiegen - ein unnötiger Umweg gegenüber der Lösung im Antrag. Auf dem gleichen Wege würde aber auch der Durchgangsverkehr aus Richtung Norden in den Oeder Weg gelangen, da man von der Holzhausenstraße problemlos nach links in den Oeder Weg abbiegen könnte. Auch ein Linksabbiegeverbot würde da nur wenig helfen. Damit wäre das eigentliche Ziel, den von Norden kommenden Durchgangsverkehr aus dem Oeder Weg herauszuhalten, konterkariert. Das Argument, dass es bei der im Antrag vorgeschlagenen Lösung für den Bus zu schwierig sei, von Süden nach links in die Holzhausenstraße abzubiegen, kann im Übrigen nicht nachzogen werden, da es nachweislich in Frankfurt für Busse wesentlich schwierigere Abbiege- und Wendesituationen gibt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.06.2021, OF 62/3 Nebenvorlage: Antrag vom 27.08.2021, OF 84/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 62/3 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 77/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 77/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 84/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 84/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Annahme)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schilder für das Landschaftsschutzgebiet Berger-Bischofsheimer Hang

06.07.2021 · Aktualisiert: 01.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 536 entstanden aus Vorlage: OF 45/16 vom 02.07.2021 Betreff: Schilder für das Landschaftsschutzgebiet Berger-Bischofsheimer Hang Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass dem MainÄppelHaus Lohrberg und dem Obst- und Gartenbauverein Bergen-Enkheim so schnell wie möglich die Erlaubnis gegeben wird, das Schild, wie es am Eingang des Wagenweges zu finden ist, auch an den Wegeingängen des Mittelwegs und des Riedwegs aufzustellen. Begründung: Vor allem im Zuge von Corona ist der Berger-Bischofsheimer Hang von Erholungssuchenden stärker frequentiert worden. Manche Menschen sind jedoch neu und wissen nicht, was es mit diesem Landschaftsschutzgebiet auf sich hat. Das bestehende Schild klärt die Besucherinnen und Besucher auf freundliche Art und Weise auf, damit alle dieses Gebiet noch lange gemeinsam harmonisch nutzen können. Der Mittelweg und der Riedweg sind neben dem Wagenweg die stark frequentiertesten Eingänge zum Landschaftsschutzgebiet und Schilder erscheinen dort sinnvoll. Das MainÄppelHaus hat zugesagt, sich um die Aufstellung und Pflege der Schilder zu kümmern. Das bestehende Schild am Eingang des Wagenweges (eigene Aufnahme) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2021, ST 2067 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Versetzen des „Durchfahrt-verboten-Schildes“ am Feldwegeanschluss FritzSchubertRing/Mittelweg

06.07.2021 · Aktualisiert: 01.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 530 entstanden aus Vorlage: OF 25/16 vom 30.05.2021 Betreff: Versetzen des "Durchfahrt-verboten-Schildes" am Feldwegeanschluss Fritz-Schubert-Ring/Mittelweg t Der Magistrat wird gebeten, das völlig eingewachsene Durchfahrt-verboten-Schild am Feldwegeanschluss Fritz-Schubert-Ring/Mittelweg auf die gegenüberliegende Nordseite des Weges zu versetzen. Begründung: Der Weg wird rege als Parkplatz genutzt, deshalb und weil das Schild zugewuchert ist, kann man das Schild nicht sehen. Die Hecke auf der Nordseite dagegen wird regelmäßig geschnitten, sodass dann keine Ausreden mehr gelten. Offensichtlich können die Gärtner, wie auch die Polizei, das Schild nicht finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2087 Aktenzeichen: 66 7

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrradfreundlicher Oeder Weg soll ein Gewinn für alle werden!

24.06.2021 · Aktualisiert: 15.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2021, OF 62/3 Betreff: Fahrradfreundlicher Oeder Weg soll ein Gewinn für alle werden! Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten bei der Planung zur Umgestaltung des Oeder Wegs in eine Fahrradfreundliche Nebenstraße: - Auf die Sperrung des Oeder Wegs aus Richtung Norden zunächst zu verzichten. Weitere Sperrungen sollen erst in einem weiteren Schritt geprüft werden, wenn die weiteren Umgestaltungsmaßnahmen umgesetzt wurden und zu keiner spürbaren Verlangsamung des Verkehrs geführt haben. - Bei der Umgestaltung von Parkflächen sollen nur die Flächen freigeräumt werden, die künftig auch von Gastronomen oder Einzelhändlern genutzt werden. Begründung: Bei der letzten Präsentation der Pläne zur Umgestaltung des Oeder Weges waren leider lediglich ADFC und Radentscheid und nicht die Einzelhändler eingeladen. Der Ortsbeirat 3 möchte die Interessen der Geschäftsleute auf dem Oeder Weg aber auf jeden Fall in der Planung berücksichtigen. Ebenfalls hat die Anwohnerschaft der Seitenstraßen die nachvollziehbare Befürchtung, dass ein Entfall von über 70 Parkplätzen auf dem Oeder Weg bis Glauburgstraße eine Zunahme des Parksuchverkehrs in den Seitenstraßen zur Folge hätte. Deshalb schlägt das Gremium diesen Kompromiss vor um den Befürchtungen von ausbleibenden Kunden und der Zunahme des Parksuchverkehrs in den angrenzenden Straßen Rechnung zu tragen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 06.07.2021, OF 77/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 62/3 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 77/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fragen zur Neuplanung des Clementinen Kinderkrankenhauses

10.06.2021 · Aktualisiert: 15.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 281 entstanden aus Vorlage: OF 48/3 vom 24.05.2021 Betreff: Fragen zur Neuplanung des Clementinen Kinderkrankenhauses Im Spätsommer 2020 wurden Anwohnern und den Mitgliedern des Ortsbeirats 3 die Pläne für den Neubau des Clementinen Kinderkrankenhauses entlang der Richard-Wagner-Straße vorgestellt. Die Baumaßnahme sollte im Frühjahr 2021 beginnen. Das Bauprojekt umfasst die Errichtung eines Neubaus sowie den Umbau des Bestandsgebäudes an der Richard-Wagner-Straße/Ecke Weberstraße (ehemalige Palliativstation des Marienkrankenhauses). Im Rahmen der Entwurfsplanung und den damit einhergehenden Prüfungen wurden nun Baumängel in besagtem Eckgebäude Richard-Wagner-Straße/Weberstraße entdeckt. Diese fallen so schwerwiegend aus, dass eine Sanierung nicht möglich ist. Es besteht die Notwendigkeit, das Gebäude abzureißen. Dies wurde den Anwohnern und dem Ortsbeirat vor einigen Wochen mitgeteilt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Wird seitens der Stadtplanung nach Abriss des Bestandsgebäudes inkl. dort vorhandener Parkplätze auf die ausreichende, mindestens im bestehenden Umfang stattfindende Schaffung von unterirdischen Parkmöglichkeiten für Mitarbeiter, Patienten und Besucher geachtet? 2. Wird bei der nun vergrößerten Baustelle nochmals das Thema Baustellenlogistik überprüft? Es gab und gibt berechtigte Zweifel an der geplanten Führung des abfließenden Baustellenverkehrs über die Weberstraße und/oder die Richard-Wagner-Straße in die Eckenheimer Landstraße. 3. Verfolgt die Stadtplanung bzw. das Amt für Straßenbau und Erschließung mit Bezug auf das Ziel "Fahrradstadt Frankfurt" einen wünschenswerten Umgestaltungsplan des Straßenraums für die Richard-Wagner-Straße? 4. Plant das Amt für Straßenbau und Erschließung bereits die nach den jahrzehntelangen Baumaßnahmen notwendige Grundsanierung von Straßen und Bürgersteigen der Richard-Wagner-Straße im Abschnitt Nibelungenallee bis Eckenheimer Landstraße? 5. Plant das Amt für Straßenbau und Erschließung im Abschnitt Nibelungenallee bis zur Weberstraße auf der Richard-Wagner-Straße die Einrichtung von Gehwegnasen, Fahrradständern sowie eine Fortführung der für das Mikroklima im dicht bebautem Nordend wichtigen Baumreihen auf dem unteren Abschnitt der Richard-Wagner-Straße sowie geeignete Maßnahmen, den mit dem Krankenhausstandort verbundenen Autoverkehr zu verlangsamen? 6. Wird seitens der baugenehmigenden Stadtplanung darauf geachtet, dass die Planung des Neubaus des Clementinen Kinderkrankenhauses klimafreundliche Dach- und Fassadenbegrünungen berücksichtigt? Begründung: Die Richard-Wagner-Straße gleicht im Abschnitt zwischen den Kreuzungsbereichen mit der Brahmsstraße im Nordosten und der Eckenheimer Landstraße im Südwesten einer Dauerbaustelle. Bürgersteige wurden auf der nördlichen Straßenseite teilweise nur notdürftig wieder hergestellt und sind durch die Baustelleneinrichtung von der Einmündung der Brahmsstraße bis zur Einmündung der Weberstraße auf der südlichen Seite komplett gesperrt. Es ist zum einen erforderlich, für die sicherlich nun länger andauernde Baustellenphase eine vernünftige Zwischenlösung zu finden, und anschließend die Richard-Wagner-Straße weiterzuentwickeln, auch im Sinne einer Verbindung des Radverkehrs an die Eckenheimer Landstraße und den Oeder Weg als Verbindung in die Innenstadt. Gleichzeitig sollte die erforderliche Umplanung dazu genutzt werden, um nun das Gesamtgebäude auch vor dem Hintergrund von Klimaaspekten neu zu überdenken. Dach- und Fassadenbegrünungen kühlen Gebäude im Sommer und tragen zu einem angenehmen Mikroklima in der Umgebung bei. Da sich die bebauten Städte bzw. Stadtquartiere schneller aufheizen, sollte dies bei großen privaten wie öffentlichen Bauprojekten beachtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1814 Aktenzeichen: 53 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkraumbewirtschaftung im Nordend

10.06.2021 · Aktualisiert: 19.07.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 271 entstanden aus Vorlage: OF 9/3 vom 07.04.2021 Betreff: Parkraumbewirtschaftung im Nordend Die Parkraumbewirtschaftung im Nordend wird bereits umgesetzt. Leider gab es hierzu im Vorfeld keinerlei Information für die Anwohnerschaft und den Ortsbeirat, deshalb erreichen den Ortsbeirat vermehrt Anfragen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Nach welchen Kriterien werden die Parkscheinautomaten aufgestellt? Wurde die erforderliche Barrierefreiheit berücksichtigt? Wurden die Arbeiten an eine Fremdfirma vergeben? 2. In der Presse war zu lesen, dass der Oeder Weg erst im Zuge der geplanten Umgestaltung in das neue Parkkonzept integriert wird. Was bedeutet das für die dortige Parkregelung in der Zwischenzeit? 3. Ist für die ansässigen Geschäfte/Gewerbetreibenden vorgesehen, dass sie mittels eines Gerätes die Parkgebühr für ihre Kunden in der ersten Stunde um 50 Prozent reduzieren können, von zwei Euro auf ein Euro? 4. Wie wird die Bewohnerschaft über die geänderte Parkregelung informiert? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2264 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Datenbasierte Verkehrspolitik für das Nordend

27.05.2021 · Aktualisiert: 15.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 36/3 Betreff: Datenbasierte Verkehrspolitik für das Nordend Vorgang: B 56/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu erheben, 1. wie viele PKW im Nordend (Stand 2021) zugelassen sind. 2. wie sich die Zahl der zugelassenen PKW im Nordend im Zeitraum der letzten 5 Jahre verändert hat. 3. wie viele PKW davon ein E-Nummernschild haben. 4. wie viele Elektro-Ladesäulen und Wasserstofftanksäulen für Brennstoffzellenautos im Stadtgebiet existieren, wie sich diese auf das Stadtgebiet verteilen und wer sie zur Verfügung stellt. 5. wie viele Bewohnerparkausweise (Stand 2021) im Nordend ausgestellt / gültig waren. 6. wie viele Gewerbeparkausweise (Stand 2021) im Nordend ausgestellt / gültig waren. 7. wie sich die Zahl der Bewohner- und Gewerbeparkausweise im Zeitraum der letzten 5 Jahre verändert hat. 8. ob und wie viele Parkflächen es gibt, die Car-Sharing-Anbietern vorbehalten sind. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, zu erheben oder zumindest nachvollziehbar zu schätzen, 9. wie viele ausgewiesene PKW-Parkflächen es im Nordend gibt. 10. wie viele Straßenkilometer darüber hinaus als Parkflächen im Nordend genutzt werden können. 11. wie viele dieser Straßenkilometer ausschließlich Besitzer:innen von Bewohnerparkausweisen vorbehalten sind, sofern diese nicht deckungsgleich sind mit den 2.753 Bewohnerparkplätzen, welche in B 56 vom 8.2.2021 ausgewiesen wurden. 12. wie viele Parkplätze und Parkhäuser es im Nordend gibt, wie viele Parkplätze diese anbieten und wie deren durchschnittliche Auslastung ist. Begründung: Der öffentliche Straßenraum in Frankfurt ist begrenzt. Insbesondere in den Innenstadtlagen, die sich durch eine hohe Verdichtung auszeichnen, kommt es deshalb immer wieder zu Konflikten in Politik und Stadtgesellschaft darüber, wie dieser begrenzte Straßenraum gerecht auf alle Verkehrsteilnehmenden zu verteilen sei. Klar ist: Um unsere Stadt vor Staus zu schützen, müssen attraktive Angebote geschaffen werden, um Menschen dazu zu bewegen, Verkehrsmittel jenseits des eigenen PKWs zu nutzen. Solche Anreize Fußgängerinfrastruktur liegen. Klar ist für uns aber auch, dass jeder Mensch stets selbstbestimmt dasjenige Verkehrsmittel wählen können soll, das ihm in der jeweiligen Situation am praktischsten erscheint. Dazu muss er die benötigte Infrastruktur aber auch vorfinden können. So zentral die Frage der individuellen Mobilität für die Stadtgesellschaft ist und so weitreichend die Entscheidungen sind, welche die Kommunalpolitik regelmäßig auf diesem Gebiet trifft, so befremdlich ist es, dass die Stadt Frankfurt in zentralen Fragen nicht die nötigen Daten bereitstellen kann, um faktenbasierte und an den Bedürfnissen der Bevölkerung orientierte Entscheidungen treffen zu können. Aus dem Bericht des Magistrats B 56 vom 8.2.2021 geht hervor, dass die Stadt - keine Statistik über die Anzahl der Parkplätze für PKW im öffentlichen Straßenraum führt. - zwar weiß, wie viele PKW in Frankfurt zugelassen sind (359.895), jedoch nicht, wie sich diese PKW auf die einzelnen Stadtteile verteilen. Die Stadt kann nicht einmal die Anzahl der bewirtschafteten Parkplätze im Stadtgebiet benennen, obwohl die Parkraumbewirtschaftung zu ihren Einnahmen beiträgt und die Kenntnis solcher Daten eine deutlich treffsicherere Verkehrs- und Parkraumplanung ermöglichen würde. Die Zahl der PKW in Frankfurt ist seit 2007 kontinuierlich gestiegen. Allein im Zeitraum 2019-2020 sind laut Statistischem Jahrbuch Frankfurt fast 20.000 PKW hinzugekommen. Mit 340.180 zugelassenen PKW 2019 gegenüber 765.315 Einwohner:innen besitzt fast jede:r zweite Frankfurter:in einen PKW. Für das Nordend mit seinen 54.000 Einwohner:innen kennt der Magistrat nur 2.753 für Bewohner:innen reservierte Stellplätze. Unklar bleibt hier, wie sich diese Zahl genau zusammensetzt und ob Parkflächen am Straßenrand hier bereits einbezogen wurden. Dennoch werden im Stadtgebiet zunehmend Parkflächen umgewidmet, ohne dass beispielsweise durch neue Quartiersgaragen Ausgleich geschaffen wird. Allein im Oeder Weg sollen im Rahmen der Umgestaltung zur fahrradfreundlichen Nebenstraße über 70 Parkflächen wegfallen. Politik muss sich an den Bedürfnissen der Bürger:innen ausrichten und darf nicht auf Bauchentscheidungen beruhen. Dafür braucht es Daten und Fakten. Der Magistrat wird aufgefordert, diese zu erheben. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.02.2021, B 56 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 36/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 118 2021 Die Vorlage OF 36/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung die letzten vier Absätze ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerüberweg vom Holzhausenpark zum Mittelstreifen der Eysseneckstraße

06.05.2021 · Aktualisiert: 13.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2021, OM 93 entstanden aus Vorlage: OF 5/3 vom 22.04.2021 Betreff: Fußgängerüberweg vom Holzhausenpark zum Mittelstreifen der Eysseneckstraße Der Magistrat wird gebeten, am Übergang vom Holzhausenpark zum Mittelstreifen der Eysseneckstraße eine direkte, sichere Querung für Fußgängerinnen und Fußgänger herzustellen und hierfür einen Ortstermin anzuberaumen. Begründung: Der begrünte Mittelstreifen der Eysseneckstraße setzt die Grünfläche des Holzhausenparks optisch fort. Das gegenüber des Eingangs zum Holzhausenpark befindliche Wasserhäuschen dient auch vielen großen und vor allem kleinen Parkbesucherinnen und Parkbesucher zur Versorgung mit Süßigkeiten und Erfrischungen. Vom Park ist das Wasserhäuschen durch die stark befahrene Holzhausenstraße getrennt. Ein direkter, sicherer Überweg existiert an dieser Stelle nicht. Die bestehende Verkehrsführung sieht vor, dass Fußgängerinnen und Fußgänger vom Park kommend zunächst die Hammanstraße, dann die Holzhausenstraße am bestehenden Überweg links von der Eysseneckstraße und schließlich die Eysseneckstraße von der linken Seite zum Mittelstreifen überqueren müssen. Dies entspricht nicht der Lebensrealität. Viele Fußgängerinnen und Fußgänger nutzen ungeachtet der Überwege den direkten Weg. Die Holzhausenstraße ist als eine der Hauptachsen zwischen Eschersheimer Landstraße und Oeder Weg stark vom Individualverkehr befahren, auch die Buslinie M36 verkehrt auf dieser Strecke. Die in diesem Bereich einmündenden Querstraßen (Eysseneckstraße, Hammanstraße und Klettenbergstraße) erschweren die Übersichtlichkeit für Fußgängerinnen und Fußgänger. Zwar ist der Bereich unmittelbar vor dem Eingang zum Park für parkende Fahrzeuge gesperrt, die vor und hinter der Markierung abgestellten Fahrzeuge führen jedoch zu einer erheblichen Einschränkung der Sichtverhältnisse - nicht nur für die querenden Fußgängerinnen und Fußgänger, sondern auch für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Autofahrerinnen und Autofahrer auf der Holzhausenstraße. Ein sicherer Überweg wäre daher dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1328 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreiheit von Gehwegen und Radfahrstreifen

06.05.2021 · Aktualisiert: 17.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2021, OM 91 entstanden aus Vorlage: OF 3/3 vom 22.04.2021 Betreff: Barrierefreiheit von Gehwegen und Radfahrstreifen Der Magistrat wird dringend aufgefordert, auf die Barrierefreiheit der Gehwege und Radfahrstreifen zu achten. Dies gilt insbesondere bei der Umsetzung von Maßnahmen der eigenen Ämter. Gehwege und Radfahrstreifen dürfen nicht blockiert werden und müssen in ihren Mindestbreiten erhalten werden. Im Bedarfsfall (Aufstellung von Geräten, Einrichtung von Baustellen) müssen Ausgleichsmaßnahmen erfolgen oder Umleitungen eingerichtet werden. Im Rahmen der Vorbereitungen zur Parkraumbewirtschaftung ist im Nordend vor der Liegenschaft Mittelweg 11 auf einem ohnehin sehr engen Gehweg eine der Parkuhren installiert worden. Zurzeit wird diese Stelle zusätzlich wegen der gegenüberliegenden Baustelle durch Absperrbaken beengt. Nach der Aufstellung der Parkuhr verbleibt nun eine Durchgangsbreite von deutlich weniger als einem Meter. Auch nach Entfernung der Absperrbaken ist der Gehweg noch zu eng. Der Gehweg im Oeder Weg, kurz vor der Einmündung der Cronstettenstraße, ist für Fußgänger zurzeit komplett gesperrt ohne irgendeine Umleitung. Es handelt sich nicht nur um einen Schulweg, sondern es ist der Weg zu den Krabbelstuben und Kindergärten in der Cronstettenstraße und wird daher von Familien mit kleinen Kindern stark genutzt. Da eine Ausweichmöglichkeit fehlt (gegenüber verlaufen die Bahnschienen, es gibt keinen Gehweg), sind die Eltern gezwungen, mit Kindern auf den Radfahrstreifen auszuweichen. Hier muss schnellstens eine Lösung gefunden werden, die auch den schwächsten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern gerecht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1549 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Der Oeder Weg als fahrradfreundliche Nebenstraße

18.02.2021 · Aktualisiert: 15.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7206 entstanden aus Vorlage: OF 1057/3 vom 18.02.2021 Betreff: Der Oeder Weg als fahrradfreundliche Nebenstraße Der Ortsbeirat begrüßt den vom Verkehrsdezernat vorgelegten Planungsentwurf zur Ausgestaltung des Oeder Wegs als fahrradfreundliche Nebenstraße. Der Magistrat wird gebeten, diesen Entwurf unter folgenden Maßgaben weiterzuverfolgen: 1. Der Oeder Weg bleibt für den Anwohnerverkehr, den Lieferverkehr sowie Busse und Zweiräder ohne Einschränkungen befahrbar. Ziel der Maßnahmen ist allein die Reduzierung des Durchgangsverkehrs aus nördlicher und südlicher Richtung, eine Verkehrsberuhigung und die Vermeidung von unnötigem Parksuchverkehr. 2. Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme Oeder Weg erfolgt in einzelnen Teilschritten, die bezüglich Kommunikation und Beteiligung aller Betroffenen, insbesondere auch der Gewerbetreibenden, zu jeder Zeit umfassend begleitet werden. 3. Alle Teilschritte werden sowohl vor Beginn der Maßnahme als auch während und nach deren Durchführung ausführlich durch Verkehrsmessungen und Befragungen aller Betroffenen begleitet. 4. Für die Erprobung der Teilschritte wird ausreichend Zeit angesetzt, um im Hinblick auf die Verkehrsmessungen und einzelne Gestaltungsmaßnahmen zu validen Ergebnissen zu kommen. Die Ergebnisse werden umgehend transparent gemacht und diskutiert, erst anschließend beginnen ggf. nächste Teilschritte. 5. Als erster Teilschritt bietet sich die probeweise Sperrung der südlichen Einfahrt vom Eschenheimer Turm in den Oeder Weg sowie die Durchführung von gestalterischen Maßnahmen im unteren Teil des Oeder Wegs bis zur Querstraße an. 6. Die Diagonalsperre auf der Kreuzung Oeder Weg/Holzhausenstraße wird nicht realisiert. Stattdessen wird durch eine geeignete Verkehrsführung auf der Kreuzung sichergestellt, dass die Befahrbarkeit der Holzhausenstraße in Ost-West-Richtung auf ihrer gesamten Länge erhalten bleibt, aber gleichzeitig die Einfahrt von Norden in den Oeder Weg für den Durchgangsverkehr verhindert wird. Hierfür gibt es einfache technisch durchführbare Lösungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1114 Antrag vom 12.01.2023, OF 434/3 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Oeder Weg als fahrradfreundliche Nebenstraße

18.02.2021 · Aktualisiert: 21.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7205 entstanden aus Vorlage: OF 1021/3 vom 07.01.2021 Betreff: Oeder Weg als fahrradfreundliche Nebenstraße Der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zur Umgestaltung des Oeder Wegs in eine fahrradfreundliche Nebenstraße. Der Magistrat wird gebeten, die Planungen weiterzuführen und den Verkehrsversuch zur Umsetzung zu bringen. Die Umsetzbarkeit soll im Vorfeld und während des Versuchszeitraums durch Verkehrszählungen nachgewiesen werden. Dabei sind auch die Auswirkungen auf die Nebenstraßen zu betrachten. Die Funktion des Oeder Weges als Einkaufsstraße soll bei allen Planungen besonders bedacht werden, ebenso die Fußgängerfreundlichkeit in allen Bereichen, in denen Platz für Außengastronomie geschaffen wird. Bei der Anordnung von Parkplätzen sollen eine Parkraumbewirtschaftung für Anwohnende und Bereiche für Ladezonen und Kurzeitparkmöglichkeiten berücksichtigt werden. Die Zufahrt zum Parkhaus in der Querstraße soll von der Eschersheimer Landstraße aus allen Richtungen gut möglich sein. Dadurch sollen sich einerseits auch die Gewerbetreibenden wiederfinden und andererseits soll eine faktenbasierte Bewertung der Auswirkungen geschaffen werden. Der gesamte Prozess soll, so wie er gut begonnen wurde, durch eine permanente Kommunikation, öffentliche Information, wiederkehrende Erhebungen und gegebenenfalls direktem Nachsteuern weiter begleitet werden. Dauerhaft negative Auswirkungen durch den Versuch auf die Anwohner und das Gewerbe vor Ort sollen dadurch vermieden werden. Begründung: Die Planungen, die eine Zufahrtsregelung am unteren Ende des Oeder Weges und an der Holzhausenstraße vorsehen, werden vom Ortsbeirat begrüßt. Der Durchfahrtsverkehr würde damit reduziert werden, mehr Platz für Radfahrende und Fußgänger geschaffen und die Aufenthaltsqualität gesteigert werden. Die Sorgen der Gewerbetreibenden und Anwohner vor Ort sollen durch die durchzuführenden Erhebungen zu der Verkehrsplanung im Oeder Weg begleitet werden. Es muss nachvollziehbar sein, ob die Anpassung der Verkehrsführung zu negativen Folgen bei den Anwohnern und Gewerbetreibenden führt. Nur auf dieser Basis ist der Bedarf für Nachsteuerungen objektiv zu ermitteln. Mit den Ergebnissen lässt sich auch der Erfolg des Versuchs auf Fakten basierend bewerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1153 Antrag vom 24.06.2021, OF 61/3 Auskunftsersuchen vom 08.07.2021, V 119 Antrag vom 18.10.2021, OF 175/2 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lastenfahrradparkplätze

18.02.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7207 entstanden aus Vorlage: OF 1059/3 vom 10.02.2021 Betreff: Lastenfahrradparkplätze Vorgang: OM 6668/20 OBR 3; ST 350/21 Der Magistrat wird gebeten, im Mittelweg zwischen der Eckenheimer Landstraße und der Humboldtstraße einen Lastenfahrradparkplatz einzurichten. Die Umsetzung dieser Maßnahme soll möglichst zusammen mit der Umsetzung der Anregungen aus der Vorlage OM 6668 erfolgen. Begründung: Mit einem Schreiben zum Pilotprojekt "Parkplätze für Lastenräder" bittet der Magistrat die Ortsbeiräte um Mithilfe, mögliche Standorte identifizieren zu können. Im angesprochenen Abschnitt des Mittelweges sind zwei bis drei Lastenfahrräder bekannt, die auf dem Bürgersteig abgestellt werden. Es wird gebeten, hierfür einen Platz für drei solcher Räder, wie vorgeschlagen, einzurichten und dafür einen Pkw-Stellplatz umzubauen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6668 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 350 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1115 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Oeder Weg - Umgestaltung und Straßensperrungen nicht übers Knie brechen

02.02.2021 · Aktualisiert: 24.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2021, OF 1047/3 Betreff: Oeder Weg - Umgestaltung und Straßensperrungen nicht übers Knie brechen Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert die vorliegende Umgestaltung des Oeder Wegs zunächst zurückzustellen. Begründung: Es hat sich gezeigt, dass insbesondere die Punkte der geplanten Diagonalsperre an der Holzhausenstraße und die geplante Durchfahrtsbeschränkung am Anlagenring sehr kontrovers diskutiert werden. Gerade auch der Austausch mit den Gewerbetreibenden über die geplante Umgestaltung braucht Zeit. Die Veränderung der Verkehrsströme und die Auswirkungen auf die Anliegerstraßen muss berücksichtigt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 1047/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und FDP (= Annahme)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Benennung der Straßen im Baugebiet südlich am Riedsteg

31.01.2021 · Aktualisiert: 21.04.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2021, OF 309/13 Betreff: Benennung der Straßen im Baugebiet südlich am Riedsteg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main, die Straßen im ausgewiesenen Baugebiet "Südlich am Riedsteg" wie folgt zu benennen: - die erste Straße welche parallel in südöstlicher Richtung zur Straße am Riedsteg liegt und gleichzeitig die Straße "Am Mittelpfad" kreuzt soll mit "Am Mittelpfad" benannt werden, um die nordöstliche Querung fortzuführen. - die von dort aus nächste Parallelstraße in südöstlicher Richtung bitten wir "Zum kleinen Ried" zu benennen. - die von dort aus nächste Parallelstraße in südöstlicher Richtung bitten wir "Zum Schwalbenberg" zu benennen. - die von dort aus nächste Parallelstraße in südöstlicher Richtung bitten wir als Ringstraße um das neue Baugebiet zu führen und "Zur Erlenbachaue" zu benennen. Somit Würde diese Straße ebenfalls eine Querstraße zu den drei oben genannten darstellen und in die Straße "Am Riedsteg" bzw. "Alt Erlenbach" münden. Bei der Benennung der Straßennamen wurde sich an den Richtlinien aus dem "Leitfaden zur Straßenbenennen" der Stadt Frankfurt orientiert. Des Weiteren wurde sich am Buch des Nieder- Erlenbacher Geschichtsvereins "Die Flurnamen der Gemarkung Nieder- Erlenbach" von 2003 orientiert, im Sinne der Herstellung eines Ortsbezugs. Zur besseren Orientierung bitte den Kartenanhang beachten. Begründung: Im ausgewiesenen Baugebiet "Südlich am Riedsteg" wird es 4 bzw. 5 neue Straßenzüge geben. Diese sind zu benennen. Der Ortsbreirat hatte sich darauf verständigt die Straßennamen Personen und Sachneutral zu benennen, sowie einen Bezug zu Nieder- Erlenbach herzustellen. Aus diesem Grund wurde sich am natürlichen Umfeld des geplanten Baugebiets sowie historischen Flurstücken orientiert. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 13 am 23.02.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Initiative OI 35 2021 Die Vorlage OF 309/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erhalt des kleinen Anbaus im Mittelweg 1

21.01.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7145 entstanden aus Vorlage: OF 1043/3 vom 20.01.2021 Betreff: Erhalt des kleinen Anbaus im Mittelweg 1 Der Magistrat wird gebeten, dem Erhalt des kleinen Anbaus am Haus im Mittelweg 1 trotz anderslautender Anordnung im Sinne der Vorgartensatzung zuzustimmen. Der Anbau wird im Moment von einem Hausmeisterservice genutzt. Der vorläufige Erhalt wird auf maximal fünf Jahre begrenzt. Begründung: Der kleine Anbau am Haus im Mittelweg 1 soll im Sinne der Vorgartensatzung zurückgebaut werden, um die Fläche dort zu entsiegeln. Im Moment wird der Anbau, der früher ein Obst- und Gemüseladen war, von einem Hausmeisterservice als Büro genutzt. Der Hausmeisterservice befindet sich gerade im Umbruch, ein Generationenwechsel soll erfolgen. Daher wäre es für den Erhalt des kleinen Betriebes wichtig, dass durch den Erhalt des zentralen Büros eine gewisse Kontinuität entsteht. Der Abriss und die folgende Entsiegelung der Fläche hätte zur Folge, dass an dieser Stelle der einzige Vorgarten auf der linken Seite der Eckenheimer Landstraße (stadtauswärts) gegenüber der Haltestelle "Musterschule" entsteht. Die Bewohner und Bewohnerinnen des Hauses sind nicht davon überzeugt, dass ein Vorgarten an dieser Stelle wirklich zielführend ist, wie man schon an anderen kleinen Grünflächen entlang der Eckenheimer Landstraße beobachten kann. Sie werden zugemüllt und sind beliebte Anlaufstationen für Wildpinkler, gerade in unmittelbarer Nähe der U-Bahn-Haltestelle. Ein zeitlich befristeter Erhalt des kleinen Anbaus würde einem kleinen, im Nordend verwurzelten Betrieb eine mittelfristige Planungssicherheit ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1063 Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Oeder Weg 106: Mieter schützen, Vorkaufsrecht ausüben!

21.01.2021 · Aktualisiert: 31.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7142 entstanden aus Vorlage: OF 1045/3 vom 20.01.2021 Betreff: Oeder Weg 106: Mieter schützen, Vorkaufsrecht ausüben! Der Magistrat wird gebeten , den Verkauf des Wohnhauses im Oeder Weg 106 an die Westend Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH (WPS) durch Ausübung des Vorkaufsrechts zu verhindern. Begründung: In den beiden letzten Jahren wurden die zahlreichen Entmietungspraktiken der WPS in den Frankfurter Tageszeitungen FAZ, FNP und FR immer wieder thematisiert. Im Nordend waren Mieterinnen und Mieter in von der WPS erworbenen Wohnhäusern u. a. in der Eckenheimer Landstraße und in der Bornheimer Landstraße sowie in der Spohrstraße und in der Leimenrode betroffen. Jetzt sind es die Mieterinnen und Mieter im Oeder Weg 106. Das Wohnhaus im nordöstlichen Oeder Weg liegt im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Nr. 50 - Nordend Mitte. Vielleicht ist es ein glücklicher Zufall, weil der Milieuschutz auf der gegenüberliegenden Seite nicht mehr gilt. Es liegt jetzt am Magistrat, dem Geschäftsmodell der WPS Einhalt zu gebieten und dazu alle verfügbaren rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 777 Aktenzeichen: 23 20

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Wolfsgangstraße/Bornwiesenweg

21.01.2021 · Aktualisiert: 31.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7158 entstanden aus Vorlage: OF 1008/3 vom 27.10.2020 Betreff: Kreuzung Wolfsgangstraße/Bornwiesenweg Der Magistrat wird aufgefordert, die Verkehrsführung im Kreuzungsbereich der Wolfsgangstraße/Bornwiesenweg deutlich zu kennzeichnen. Begründung: Es herrscht immer wieder bei vielen Verkehrsteilnehmern Verunsicherung an der o. g. Kreuzung. Einige nehmen sie aufgrund der Gestaltung als Kreisverkehr wahr. Tatsächlich handelt es sich allerdings um eine normale Kreuzung mit Rechts-vor-Links-Regelung. Dies führt immer wieder zu Beinaheunfällen auf dieser Kreuzung, die gerade morgens von vielen Schülerinnen und Schülern passiert wird. Eine eindeutige Beschilderung mit Richtungspfeilen wäre sicherlich ein Beitrag, um die Sicherheit zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 791 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Einzelhandel im Oeder Weg erhalten - keine reine Fahrradstraße

07.01.2021 · Aktualisiert: 24.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2021, OF 1022/3 Betreff: Einzelhandel im Oeder Weg erhalten - keine reine Fahrradstraße Der Oeder Weg ist eine unverwechselbare Einkaufsstraße im Nordend und funktioniert trotz der Nähe zur Innenstadt. Die Anfahrtmöglichkeit mit dem Auto ist für viele Gewerbetreibende ein wichtiger Standortfaktor für den Oeder Weg. Gerade auch für Geschäfte deren Kunden nicht nur aus dem direkten Einzugsbereich kommen. Natürlich ist die aktuelle Situation auch für die Geschäftsleute auf dem Oeder Weg sehr schwierig. Gerade jetzt sollte die Politik versuchen sie mit allen möglichen Maßnahmen zu unterstützen. Der Ortsbeirat 3 - Nordend begrüßt deshalb Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung der Aufenthaltsqualität auf dem Oeder Weg wie zum Beispiel: - Begrünungsmaßnahmen - zusätzliche Bänke - zusätzliche Fahrradständer - breitere Fußgängerwege durch Verlagerung von Sommergärten - sicherere Querungsmöglichkeiten für Fußgänger - Verlangsamung des Verkehrs auf der Straße Abgelehnt werden - die Sperrung des Oeder Wegs am Anlagenring und an der Holzhausenstraße, - die Umwandlung des Oeder Wegs in eine reine Fahrradstraße. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1022/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 1022/3 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrradfreundlicher Grüneburgweg - Anliegerinnen bzw. Anlieger von Beginn an einbinden

31.12.2020 · Aktualisiert: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2020, OF 1263/2 Betreff: Fahrradfreundlicher Grüneburgweg - Anliegerinnen bzw. Anlieger von Beginn an einbinden Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Planungsprozess zur Umgestaltung des Grüneburgwegs zur Fahrradfreundlichen Nebenstraße die aktuellen Planungsstände sowohl auf dem Radfahrportal der Stadt Frankfurt (www.radfahren-ffm.de) als auch vor Ort durch eine Ausstellung/Schautafeln zu veröffentlichen und die Bürger*innen zu ermutigen sich im Gestaltungsprozess einzubringen, wie es auch schon beim Oeder Weg geschehen ist. Begründung: Die Umgestaltung des Grüneburgwegs wird nicht einhellig von Geschäftstreibenden und Anwohner*innen befürwortet. Es gibt vielfältige Bedenken. Diese gilt es zu hören, zu diskutieren und zu berücksichtigen für weitere Planungsschritte. Gerade ein solches Projekt sollte von einer breiten Mehrheit der Menschen vor Ort getragen werden. Eine Frühzeitige Einbindung ist daher ein wichtiges Element der Planung. Hierfür müssen als erstes die aktuellen Planungsstände an die Öffentlichkeit gebracht werden. Da der Ortsbeirat aufgrund der Kontaktbeschränkungen nicht mehr die Reichweite erzielt wie vor einem Jahr, müssen andere und weitere Wege gegangen werden. Das Beispiel der online- und Vor-Ort-Veröffentlichung der Pläne beim Oeder Weg ist ein gutes Beispiel, an dem sich auch die Planungen für den Grüneburgweg orientieren sollten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1263/2 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Wer schützt die Fußgänger?

30.12.2020 · Aktualisiert: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2020, OF 1272/2 Betreff: Wer schützt die Fußgänger? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Absicht besteht, Fußgänger vor Rad- und Rollerverkehr auf den Gehwegen zu schützen; und 2. wenn ja, wie dies geschehen soll; und 3. wenn nein, warum die gesetzlichen Vorschriften durch die Stadt ignoriert werden. Begründung: In den letzten Jahren hat der Rad- und seit deren Genehmigung auch der E-Roller-Verkehr auf allen Geh-wegen in der Stadt extrem zugenommen. Kontrollen sind extrem selten und dank Verzicht auf Bußgeldsanktionen auch wenig nachhaltig. Vielfach fahren mehrere Radfahrer in beiden Richtungen rechts und links an erschreckten Fußgängern auf dem Gehweg vorbei. Sie fahren zum Teil bis in Ladeneingänge hinein oder S-Bahnsteige entlang. Und sie fahren natürlich rücksichtslos an Hauseingängen vorbei, aus denen jeden Moment ein Mensch heraustreten könnte. Radfahrer schlängeln sich zwischen Fußgängern hindurch, die bei grüner Fußgängerampel Straßen überqueren, sie fahren im Slalom um Fußgänger auf Zebrastreifen oder in Fußgängerzonen (zum Teil in extrem hoher Geschwindigkeit), Sie fahren von einer Straße quer über das Gehwegeck in die nächste Querstraße - nur Zentimeter vor zurückspringenden Fußgängern vorbei. Auch wenn parallel zum Gehweg Radwege angelegt sind, fahren viele Radfahrer auf den Gehwegen. Spazierengehen in Grünanlagen ist praktisch unmöglich geworden, weil zahlreiche Radfahrer die Grünanlagen (und dabei nicht nur die Wege, sondern auch Rasenflächen) als Rennstrecken benutzen. Auch E-Roller erfreuen sich an Slalomfahrten um Fußgänger in Fußgängerzonen herum. Die Fußgänger sind am Ende ihrer Leidensfähigkeit. Wenn die Stadt nicht endlich nachhaltig durchgreift, werden sie sich selbst zur Wehr setzen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1272/2 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP und Piraten gegen CDU, LINKE. und BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Heinestraße in Sackgasse umwandeln

30.11.2020 · Aktualisiert: 09.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6984 entstanden aus Vorlage: OF 990/3 vom 16.11.2020 Betreff: Heinestraße in Sackgasse umwandeln Der Magistrat wird gebeten, die Heinestraße in eine Sackgasse umzuwandeln. Die Zufahrt soll nur noch über die Eschersheimer Landstraße möglich sein. Am Ende der Sackgasse vor der Einmündung in den Bornwiesenweg solle n eine Absperrung durch Poller und ein Wendehammer errichtet werden. Die Zufahrt soll durch abschließbare Poller im Notfall für die Feuerwehr möglich sein. Der Wendehammer soll nach Möglichkeit durch vorgezogene Bürgersteige platzähnlich gestaltet werden. Begründung: Während Bauarbeiten war die beschriebene Situation schon einmal provisorisch gegeben und hat sich gut bewährt. Die Heinestraße hat keinen nennenswerten Durchgangsverkehr und die Sperrung wirkte sich nicht nachteilig auf umliegende Straßen aus. Die Beruhigung der Straße war hingegen ein Gewinn für das nachbarschaftliche Leben. Die Umwandlung in eine Spielstraße ist nicht erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 732 Antrag vom 03.05.2021, OF 26/3 Antrag vom 21.08.2021, OF 82/3 Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1032 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mittelweg fußgänger- und fahrradfreundlich gestalten

24.09.2020 · Aktualisiert: 19.04.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6668 entstanden aus Vorlage: OF 930/3 vom 12.08.2020 Betreff: Mittelweg fußgänger- und fahrradfreundlich gestalten Vorgang: OM 1388/17 OBR 3; ST 1046/17 Der Magistrat wird aufgefordert, den Mittelweg fußgänger- und fahrradfreundlich zu gestalten. Folgende erste Maßnahmen werden vorgeschlagen: Auf der Sperrfläche Ecke Mittelweg/Klitscherstraße werden Fahrradständer installiert, auch um Autos daran zu hindern, auf dem Fußgängerüberweg zu parken. Zur Verkehrsberuhigung wird außerdem die Parkanordnung geändert, indem zwei Autoparkplätze im Mittelweg nach der Einfahrt auf die rechte Straßenseite verlegt und in Fahrradparkplätze umgewandelt werden. Des Weiteren wird geprüft, ob nicht ein Autoparkplatz auf dem kleinen Plätzchen, das den Mittelweg trennt, für die Aufstellung von Fahrradständern ersetzt werden kann. Begründung: Der Mittelweg ist als wichtige Verbindung zwischen Eckenheimer Landstraße und Oeder Weg eine enge Straße, in der es trotz hohen Bedarfes keine Fahrradständer gibt und die zudem noch aufgrund der Innenstadtnähe von Schleichverkehr und "Fremdparkern" stark belastet ist. Die Folge ist, dass Fahrräder kaum sicher abgestellt werden können und jeder verfügbare Platz (Straßenschilder, Drängelgitter) genutzt wird, um Fahrräder abzuschließen. Der sehr enge Bürgersteig wird damit für Fußgänger noch weiter zugestellt, was zusätzlich zu den zugeparkten Kreuzungen den Mittelweg für Fußgänger und gerade auch für Kinder sehr unübersichtlich macht. Die kleine Straße muss dringend umgestaltet werden, um dem Bedarf an Fahrradparkplätzen zu entsprechen und auch der Straße als Verbindung für Fußgänger von der Eckenheimer Landstraße zum Oeder Weg gerecht zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2017, OM 1388 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1046 Antrag vom 10.02.2021, OF 1059/3 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 350 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7207 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1751 Antrag vom 14.05.2022, OF 286/3 Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2276 Antrag vom 29.02.2024, OF 660/3 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5309 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufwertung der Glauburgstraße: Verbesserte Aufenthaltsqualität und größere Verkehrssicherheit

24.09.2020 · Aktualisiert: 09.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6666 entstanden aus Vorlage: OF 912/3 vom 14.08.2020 Betreff: Aufwertung der Glauburgstraße: Verbesserte Aufenthaltsqualität und größere Verkehrssicherheit Der Magistrat wird gebeten, in enger Abstimmung mit dem Ortsbeirat ein Konzept zu entwickeln, wie Schritt für Schritt die Schrägparkplätze für Pkw in der Glauburgstraße zwischen Friedberger Landstraße und Oeder Weg in Parallelparkplätze umgewandelt werden können. Folgende Ziele sollen dabei verfolgt werden: 1. Höhere Aufenthaltsqualität für zu Fuß Gehende auf den dann breiteren Bürgersteigen; 2. mehr Platz für Geschäftsauslagen, Bummeln, Außengastronomie und Kultur (Stärkung der Glauburgstraße als Einzelhandels- und Freizeitstandort); 3. größere Sicherheit für Radfahrende durch das Parallelparken angesichts der im Ostteil der Glauburgstraße verlegten Straßenbahnschienen; Folgende Vorgaben sollen zudem gelten: 1. Die Durchführung aller Einzelschritte soll insgesamt nicht länger als ein Jahr dauern; 2. die 50:50-Regelung beim Bewohnerparken muss grundsätzlich gewahrt bleiben; 3. die erste Maßnahme soll wegen der dort vorhandenen Gefährdung der Radfahrenden die Umwandlung des Schrägparkens in Parallelparken auf der Nordseite der Glauburgstraße zwischen Friedberger Landstraße und Spohrstraße sein. Die weiteren Abschnitte sollen ab der Lenaustraße nach Westen bis zum Oeder Weg folgen. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, zu prüfen und zu berichten, - ob über die Glauburgstraße ein Fußgängerüberweg markiert werden könnte; - ob die noch vorhandenen Flächen zwischen den Schienen asphaltiert und vom Kopfsteinpflaster befreit werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 151 Antrag vom 19.10.2021, OF 121/3 Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1038 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60 10

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrradparkplätze in der Sömmerringstraße

20.09.2020 · Aktualisiert: 24.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2020, OF 970/3 Betreff: Fahrradparkplätze in der Sömmerringstraße Der Ortsbeirat 3 - Nordend hat vor der Sommerpause den Antrag beschlossen, dass in der Sommerringstraße vor Hausnr. 27 Fahrradparkplätze eingerichtet werden sollen. Im ursprünglichen Antragstext war ausgeführt, dass die Anwohnerschaft des Hauses keine Autos hätten und ausschließlich Fahrräder nutzen würden. Nachdem die beschlossenen Maßnahmen öffentlich wurde meldeten sich Anwohner aus dem Haus und aus der Nachbarschaft und widersprachen dieser Aussage. In einem Ortstermin der Ortsvorsteherin mit den Anwohnern wurde ein Kompromissvorschlag erarbeitet und mit den Fraktionsvorsitzenden abgestimmt und mehrheitlich befürwortet. Das Verkehrsdezernat folgte diesem Alternativvorschlag allerdings nicht und forderte einen neuen Ortsbeiratsbeschluss. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, der Magistrat wird aufgefordert die vor dem Anwesen Sömmerringstraße 27 installierten Fahrradständer um die Ecke in den Bornwiesenweg in Ergänzung der dort bereits bestehenden Fahrradständer zu verlegen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 970/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 970/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 970/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 970/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme) bei Enthaltung BFF

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel Bornwiesenweg/Ecke Leimenrode

27.08.2020 · Aktualisiert: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6437 entstanden aus Vorlage: OF 926/3 vom 14.08.2020 Betreff: Fahrradbügel Bornwiesenweg/Ecke Leimenrode Der Magistrat wird gebeten, im Bornwiesenweg, an der Ecke Leimenrode, Fahrradbügel zu installieren. Begründung: Im angesprochenen Bereich befinden sich drei Parkbuchten für Pkws. Daneben wäre noch Platz für Fahrradbügel. Der Durchgang für Fußgänger wäre weiterhin ausreichend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 270 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Öffnung des Opernplatzes

03.08.2020 · Aktualisiert: 01.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2020, OF 1348/1 Betreff: Öffnung des Opernplatzes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Betretungsverbot ab Mitternacht sowie die Räumung um 01:00 Uhr des Opernplatzes am Wochenende aufzuheben. Zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung am Opernplatz sind stattdessen die folgenden Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Landespolizei umzusetzen: 1. Aufrechterhaltung einer sichtbaren Polizeipräsenz und weiterhin regelmäßige Bestreifung des Opernplatzes durch uniformierte Polizeikräfte; 2. verstärkte Alkoholkontrollen von Kraftfahrzeugführern in der unmittelbaren räumlichen Umgebung des Opernplatzes; 3. konsequentes und schnelles Einschreiten bei Gewalttaten und 4. erforderlichenfalls eine Begrenzung der Anzahl von auf dem Opernplatz aufhältigen Personen in Verbindung mit entsprechenden Zugangskontrollen. Begründung: Durch die derzeitig geltenden Betretungs- und Aufenthaltsverbote werden die vielen Menschen in unserer Stadt, die friedlich auf dem Opernplatz feiern wollen, für die Gewaltexzesse einiger Weniger bestraft. Damit schießt der Magistrat über das Ziel hinaus. Es bestehen bessere, weniger einschneidende Möglichkeiten der Sicherstellung von Ordnung auf dem Opernplatz. Die Öffnung des Opernplatzes für unsere Bürger in Verbindung mit angemessenen Maßnahmen zum Schutz sowohl der Feiernden als auch der Einsatzkräfte stellt insoweit einen guten Mittelweg dar, der weder Randalen Tür und Tor öffnet noch junge Menschen unter Generalverdacht stellt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 1348/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU und U.B. gegen GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und Die PARTEI (= Annahme)

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weitere Fahrradständer im Nordend Auf schraffierten Flächen im Nordend und im Bereich von Baumreihen

25.06.2020 · Aktualisiert: 07.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6284 entstanden aus Vorlage: OF 901/3 vom 10.06.2020 Betreff: Weitere Fahrradständer im Nordend Auf schraffierten Flächen im Nordend und im Bereich von Baumreihen Der Magistrat wird aufgefordert, weitere Fahrradständer im Nordend zu installieren, 1. an folgenden Kreuzungen auf den bestehenden schraffierten Sperrflächen: a) Burgstraße im Einmündungsbereich zur Bornheimer Landstraße vor dem Zebrastreifen, b) Sandweg vor der Ampel am Alleenring, c) Weberstraße im Kreuzungsbereich mit der Eisernen Hand, d) Bornwiesenweg im Kreuzungsbereich mit der Fichardstraße; 2. im Bereich von Baumreihen vor den Bäumen straßenseitig oder fußwegseitig: a) Bornheimer Landstraße zwischen Burgstraße und Friedberger Landstraße, b) Egenolffstraße. Beide Standorte wurden bereits 2011 vorgeschlagen und 2012 auch zugesagt. Begründung: Der Bedarf nach Fahrradabstellmöglichkeiten steigt auch im Nordend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1851 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkplatzsuchverkehr mit moderner Technik verringern

28.05.2020 · Aktualisiert: 14.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6091 entstanden aus Vorlage: OF 800/3 vom 03.01.2020 Betreff: Parkplatzsuchverkehr mit moderner Technik verringern Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob im Nordend eine digitale Parkraumerfassung installiert werden kann, mit der der Parkplatzsuchverkehr reduziert werden soll. Der Parkraum, der erfasst werden soll, umfasst als Pilotprojekt die Berger Straße und den Oeder Weg. Zur Erfassung sollen auf dem Boden Sensoren angebracht werden, die den Zustand des Parkplatzes - belegt oder frei - an eine Anwendung melden, die diese Informationen als Open Data zur Verfügung stellt. So können diese Informationen in Navigationssystemen verwendet werden und nach Nordend einfahrenden Autofahrern anzeigen, wie viele Parkplätze insgesamt belegt sind und in welchem Bereich noch die Chance besteht, einen Parkplatz zu finden. Das Nordend soll dabei wegen des hohen Parkdrucks und der Situation der Einkaufsstraße als Pilotraum gelten, um herauszufinden, ob durch digitale Maßnahmen der Parkplatzsuchverkehr signifikant verringert werden kann. Begründung: Parkplatzsuchverkehr ist für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer ein Ärgernis. Die vorgeschlagenen Maßnahmen orientieren sich technisch an bestehenden Systemen auf Supermarktparkplätzen. Sie sollen für Autofahrer eine Entscheidungshilfe sein, ob sie in ein Viertel oder in eine Straße zur Parkplatzsuche überhaupt hineinfahren oder direkt Alternativen erwägen. Natürlich kann die Parkplatzanzeige nur eine Momentaufnahme sein, aber erfahrene Autofahrer wissen die Information, ob in einer Straße nur ein oder zehn Parkplätze frei sind, einzuschätzen. So arbeiten ja auch Parkleitsysteme. Es soll aus Kostengründen auf stationäre Anzeigen verzichtet werden, und die Bereitstellung als Open Data ermöglicht es allen - kommerziell oder privat -, entsprechende sinnvolle Anwendungen für Smartphones oder andere Endgeräte zu entwickeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1707 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 3

OA (Anregung Ortsbeirat)

Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfen

20.02.2020 · Aktualisiert: 22.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 20.02.2020, OA 535 entstanden aus Vorlage: OF 775/3 vom 02.01.2020 Betreff: Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfen Vorgang: OA 344/18 OBR 3; OA 345/18 OBR 3; OM 4038/18 OBR 3; ST 667/19; B 319/19; B 427/19 Der Ortsbeirat hat die Stadtverordnetenversammlung bzw. den Magistrat in mehreren Anträgen gebeten, für Gebiete, die nicht in die Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend aufgenommen wurden, die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen erneut zu prüfen. Die Antworten des Magistrats können nicht überzeugen: "Entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015, § 5643 (M 217) sind die Erhaltungssatzungen nach Ablauf von fünf Jahren nach Satzungsbeschluss vom Magistrat auf Basis aktualisierter Daten auf ihre Wirkung und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks zu überprüfen. Kurzfristig wird es daher keine Ergänzung der bestehenden Erhaltungssatzungen geben. Ob und um welche Gebiete die Satzungsgebiete künftig erweitert werden, ist dann Gegenstand einer umfassenden Untersuchung". Der erste Satz des Zitats kann sich nur auf Gebiete beziehen, für die die Erhaltungssatzung gilt, denn nur in diesen Gebieten kann die Wirkung der Erhaltungssatzung auf B asis aktualisierter Daten und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks überprüft werden. Nicht dagegen in Stadtbezirken oder Teilbezirken, die nicht zum Satzungsgebiet gehören. Wenn signifikante Anhaltspunkte gegeben sind, die eine Ergänzung des Satzungsgebietes bzw. die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen geboten sein lassen, um "unerwünschten Veränderungsdruck durch übermäßige Aufwertungsprozesse zu dämpfen und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 Absatz Nr. 2 BauGB" beizutragen, ist es zwingend geboten, die erforderliche "umfassende Untersuchung" ohne Zeitverzug zu veranlassen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Verdrängungsdruck die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schon so weit verändert hat, dass es kein schützenswertes Milieu mehr gibt (siehe dazu Artikel in der FAZ vom 19.12.2019 "Häuserkampf mit Aktenbergen": https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/so-setzt-sich-frankfurt-fuer-den-milieusc hutz-der-viertel-ein-16543078.html). Der Ortsbeirat hat in seinen Anregungen darauf hingewiesen, dass die Begründungen für den Ausschluss bestimmter Gebiete aus den Erhaltungssatzungen teilweise nicht nachvollziehbar und zum Teil auch nachweislich unzutreffend sind. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den folgenden Stadtbezirken und Teilbereichen von Stadtbezirken unverzüglich mit den umfassenden Untersuchungen zu beginnen und die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen zu prüfen: 1. Teilbereich des Stadtbezirks 201 (Oeder Weg bis Eschersheimer Landstraße) Diesem Teilbereich wird in der Indikatorenanalyse ein geringes bis sehr geringes Aufwertungspotenzial bescheinigt, was von der tatsächlichen Entwicklung bitter widerlegt wird (Spekulationsverkäufe in der Lersnerstraße etc.). 2. Stadtbezirk 202 Die hier neu errichtete School of Finance & Management hat in den letzten Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit den Aufwertungsdruck in diesem Stadtbezirk verschärft. 3. Teilbereich des Stadtbezirks 212 (Nordendstraße bis Rat-Beil-Straße) Das ganz überwiegend hochpreisige Wohnungsneubauprojekt Marie wird den Aufwertungsdruck in diesem Teilbereich mit hoher Wahrscheinlichkeit erhöhen. 4. Teilbereich des Stadtbezirks 222 (Hallgartenstraße bis Münzenberger Straße, Hartmann-Ibach-Straße bis Wetteraustraße) Die Nachbarschaft zur Frankfurt University of Applied Sciences, vor allem aber zum Neubauquartier Günthersburghöfe wird den Aufwertungsdruck spürbar erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 29.11.2018, OA 344 Anregung vom 29.11.2018, OA 345 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4038 Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2019, ST 667 Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 319 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 427 Bericht des Magistrats vom 25.09.2020, B 534 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 78 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 535 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2020, TO I, TOP 90 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 535 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2020, TO II, TOP 59 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 535 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.05.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 535 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.06.2020, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 535 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5516, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 § 5620, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2020 § 5956, 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 22.06.2020 Aktenzeichen: 60 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellung von Fahrradbügeln in der Sömmerringstraße

20.02.2020 · Aktualisiert: 21.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5842 entstanden aus Vorlage: OF 780/3 vom 02.01.2020 Betreff: Aufstellung von Fahrradbügeln in der Sömmerringstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Sömmerringstraße vor dem Haus Nr. 27 acht bis zehn Fahrradbügel zu installieren. Dafür sollen zwei Längsparkplätze aufgegeben werden. Begründung: Die Sömmerringstraße verbindet den Oeder Weg mit dem Bornwiesenweg. Auf der gesamten Länge der Sömmerringstraße (ca. 300 Meter) ist auf beiden Straßenseiten Längsparken (auf Gehwegen halb in Fahrtrichtung links bzw. rechts) vorgesehen. Hingegen gibt es keine Abstellplätze für Fahrräder. Das hat zur Folge, dass Fahrräder in großer Anzahl auf den ohnehin schmalen Gehwegen (auf denen auch noch mit halbem Pkw geparkt werden darf) abgestellt und vorzugsweise an den Vorgartenzäunen angeschlossen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2020, ST 1139 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Änderung der Sperrung auf der Eysseneckstraße

20.02.2020 · Aktualisiert: 24.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5840 entstanden aus Vorlage: OF 771/3 vom 02.01.2020 Betreff: Änderung der Sperrung auf der Eysseneckstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Bereich der Eysseneckstraße die derzeitige Sperrung in Höhe Kleebergstraße nach Süden bis zur Einmündung der Stettenstraße verlagert werden kann. Somit könnte der nördliche Teil der Eysseneckstraße von der Innenstadt/Westend wie auch vom Oeder Weg aus via Melemstraße und Neuhaußstraße und damit weit geringerem Umweg erreicht werden. Begründung: Im letzten Jahr war die Eysseneckstraße baustellenbedingt durchgängig befahrbar. Dies führte erstaunlicherweise zu keinem nennenswerten zusätzlichen Verkehrsaufkommen. Gleichzeitig waren die Liegenschaften in der nördlichen Eysseneckstraße wesentlich einfacher zu erreichen. Die vorgeschlagene Verschiebung der Sperrung würde das Ziel der Unterbindung von Schleichverkehr durch die Eysseneckstraße erreichen und gleichzeitig die Belastungen für die umliegenden Wohnstraßen durch Umwegefahrten verringern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1030 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hochbeete für den Oeder Weg

20.02.2020 · Aktualisiert: 29.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5852 entstanden aus Vorlage: OF 783/3 vom 08.01.2020 Betreff: Hochbeete für den Oeder Weg Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob aus dem Programm "Frankfurt frischt auf" zwei weitere Hochbeete im Bereich der Einmündung Bornwiesenweg in ähnlicher Art wie die vorhandenen finanziert und aufgestellt werden können. Die Patenschaft für die bestehenden hat die Initiative "KuNo - Kunst im Nordend" übernommen, sie würde auch die neuen Hochbeete pflegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2020, ST 925 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zusätzliche Fahrradbügel im Oeder Weg vor dem REWE-Markt

20.02.2020 · Aktualisiert: 21.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5851 entstanden aus Vorlage: OF 782/3 vom 02.01.2020 Betreff: Zusätzliche Fahrradbügel im Oeder Weg vor dem REWE-Markt Der Magistrat wird gebeten, im Oeder Weg vor dem REWE-Markt weitere acht bis zehn Fahrradbügel zu installieren. Dafür können zwei Längsparkplätze aufgegeben werden . Begründung: Die Kunden des REWE-Marktes kommen ganz überwiegend zu Fuß oder mit dem Rad. Weil die vor und gegenüber des REWE-Markts aufgestellten acht Fahrradbügel nicht ausreichen, ist der Fußweg auf Höhe des REWE-Markts an Werktagen regelmäßig von abgestellten Rädern vollgestellt. Die gegenüber des Kinocenters Metropolis auf Höhe der Bushaltestelle vorgesehenen Fahrradabstellplätze werden von REWE-Kunden vermutlich kaum genutzt, weil ihnen die Entfernung zu groß ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2020, ST 1137 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Überprüfung Taktzeiten Fußgängerampelphasen auf der Eschersheimer Landstraße

20.02.2020 · Aktualisiert: 04.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5857 entstanden aus Vorlage: OF 829/3 vom 29.01.2020 Betreff: Überprüfung Taktzeiten Fußgängerampelphasen auf der Eschersheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, auf der Eschersheimer Landstraße, insbesondere an den Kreuzungen, die im Bereich ausgewiesener Schulwege liegen (Fichardstraße, Lersnerstraße, Wolfsgangstraße, Holzhausenstraße), die Taktzeiten der Fußgängerampeln und die Anforderzeiten, hauptsächlich in den Zeiten zwischen 7:00 Uhr und 8:00 Uhr sowie 12:00 Uhr und 14:00, Uhr zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern. Begründung: Den Ortsbeirat haben einige Beschwerden aus der Bürgerschaft erreicht, die sich über zu kurze Ampelphasen und zu lange Wartezeiten, insbesondere in den Morgen- und Mittagsstunden, beklagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1029 Antrag vom 25.08.2022, OF 447/2 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2752 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zusätzliche Fahrradbügel in der Sömmerringstraße

20.02.2020 · Aktualisiert: 21.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5843 entstanden aus Vorlage: OF 781/3 vom 09.01.2020 Betreff: Zusätzliche Fahrradbügel in der Sömmerringstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Sömmerringstraße an folgenden Stellen Fahrradbügel zu installieren: 1. vor der Hausnummer 20 zwischen den beiden Ausfahrten, statt der ein bis zwei Parkplätze; 2. westlich der Hausnummer 31 vor dem Garagengebäude zwischen den beiden Ausfahrten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2020, ST 1141 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2

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