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Elektroladestation im Oeder Weg

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2017, OM 1287 entstanden aus Vorlage: OF 165/3 vom 01.02.2017 Betreff: Elektroladestation im Oeder Weg Vorgang: OM 3647/14; ST 164/15 Bezug nehmend auf die Stellungnahme des Magistrats ST 164 wird der Magistrat gebeten, die missverständliche Beschilderung an der Elektroladesäule im Oeder Weg/Ecke Bornwiesenweg (siehe Foto) dergestalt zu verändern, dass klar ersichtlich wird, dass die Parkbucht links neben der Ladesäule ausschließlich Elektrofahrzeugen während des Ladevorgangs vorbehalten ist. Dies kann beispielsweise durch eine Beschilderung mit dem Zeichen 286 (eingeschränktes H alteverbot) und dem Zusatzzeichen laufende Nummer 63.5 der Anlage 2, Abschnitt 9 zur Straßenverkehrsordnung (siehe Abbildung) und dem Zusatz "während des Ladevorgangs" umgesetzt werden. Begründung: Derzeit ist nicht ersichtlich, auf welche Parkflächen genau sich die Beschilderung (siehe Foto) bezieht. Daher wird die Parkbucht neben der Elektroladesäule regelmäßig von Nicht-Elektrofahrzeugen belegt, sodass eine Nutzung durch Elektrofahrzeuge eigentlich nie möglich ist. Eine Ausweisung der Parkbucht links neben der Ladesäule als eingeschränkter Halteverbotsbereich mit Ausnahmeregelung für Elektrofahrzeuge erscheint als sinnvollste, durch die Straßenverkehrsordnung auch vorgesehene Lösung. Außerdem hieße die derzeitige Beschilderung, dass alle Elektrofahrzeuge im gesamten Parkscheinbereich kostenlos parken können. Das kann nicht der Sinn sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.11.2014, OM 3647 Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2015, ST 164 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1045 Beratung im Ortsbeirat: 3