Elektroladestation im Oeder Weg
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 16.02.2017, OM
1287 entstanden aus
Vorlage: OF 165/3 vom
01.02.2017 Betreff: Elektroladestation im Oeder Weg Vorgang: OM 3647/14; ST 164/15 Bezug nehmend auf die Stellungnahme des Magistrats
ST 164 wird der Magistrat gebeten, die missverständliche Beschilderung an
der Elektroladesäule im Oeder Weg/Ecke Bornwiesenweg (siehe Foto) dergestalt zu
verändern, dass klar ersichtlich wird, dass die Parkbucht links neben der
Ladesäule ausschließlich Elektrofahrzeugen während des Ladevorgangs vorbehalten
ist. Dies kann beispielsweise durch eine Beschilderung mit dem Zeichen 286
(eingeschränktes H alteverbot) und dem Zusatzzeichen
laufende Nummer 63.5 der Anlage 2, Abschnitt 9 zur Straßenverkehrsordnung
(siehe Abbildung) und dem Zusatz "während des Ladevorgangs" umgesetzt
werden. Begründung: Derzeit ist nicht ersichtlich, auf welche
Parkflächen genau sich die Beschilderung (siehe Foto) bezieht. Daher wird die
Parkbucht neben der Elektroladesäule regelmäßig von Nicht-Elektrofahrzeugen
belegt, sodass eine Nutzung durch Elektrofahrzeuge eigentlich nie möglich ist.
Eine Ausweisung der Parkbucht links neben der Ladesäule als eingeschränkter
Halteverbotsbereich mit Ausnahmeregelung für Elektrofahrzeuge erscheint als
sinnvollste, durch die Straßenverkehrsordnung auch vorgesehene Lösung. Außerdem
hieße die derzeitige Beschilderung, dass alle Elektrofahrzeuge im gesamten
Parkscheinbereich kostenlos parken können. Das kann nicht der Sinn sein.
Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an
den Magistrat vom 13.11.2014, OM 3647
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.02.2015, ST 164
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.06.2017, ST 1045
Beratung im Ortsbeirat: 3