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Höchst: Information und Präsentation zur Parkraumanalyse Höchster Markt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3003 entstanden aus Vorlage: OF 617/6 vom 14.10.2022 Betreff: Höchst: Information und Präsentation zur Parkraumanalyse Höchster Markt Die integrierte Nahmobilitäts- und Parkraumanalyse Innenstadt Frankfurt-Höchst wurde vom Stadtplanungsamt im Zuge des Förderprojekts "Stadtteilmanagement Innenstadt Höchst" an ein externes Unternehmen (Planersocietät) vergeben. Während die Gesamtstudie im Frühjahr 2023 vorliegen soll, wurde der Projektbestandteil "Parkraumanalyse Höchster Markt" vorgezogen und liegt vollendet vor. Die Ergebnisse wurden auf Schautafeln bereits während der Stadtteilwerkstatt am 21.05.2022 gezeigt, jedoch bisher nicht veröffentlicht. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, über den Status des Projektbestandteils "Parkraumanalyse Höchster Markt" zeitnah zu informieren und die Ergebnisse dem Ortsbeirat durch das Stadtplanungsamt präsentieren zu lassen. Begründung: Das Vorziehen der Teilanalyse begründet sich damit, dass das ebenfalls in Regie des Stadtteilmanagements laufende Projekt "Attraktivierung Höchster Markt" möglichst noch innerhalb der Förderlaufzeit bearbeitet werden soll. Die Teilanalyse wurde als wichtiger Baustein dafür definiert. Um ein zügiges Vorankommen zu gewährleisten, sollten die Teilanalyse und die aus ihr resultierenden Erkenntnisse und Empfehlungen schnellstmöglich als Arbeitsgrundlage präsentiert und zur Verfügung gestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 1009 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-3
Laubbläser im Ortsbezirk 10 einschränken
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2022, OF 456/10 Betreff: Laubbläser im Ortsbezirk 10 einschränken Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, 1. wie der Betrieb von Laubbläsern, die nicht mit Batteriestrom arbeiten, im Ortsbezirk 10 unterbunden werden kann. 2. dass der Einsatz von Laubbläsern auf Gras- und Grünflächen ab sofort antragspflichtig werden soll. Entsprechend müssten die betroffenen Satzungen neu formuliert und beschlossen werden. Begründung: 1. Während die Bevölkerung aufgerufen wird, jede Kilowattstunde Strom und Heizung einzusparen, verbrennen Hausverwaltungen und Gartenbetriebe weiter Benzin und Diesel in Laubbläsern. Die neuen elektrischen Laubbläser sind zudem leiser. 2. Ökologische Schäden sind wissenschaftlich dokumentiert. Tiere und Pflanzen werden von ihrem natürlichen Lebensraum weggeblasen und das ökologische Gleichgewicht wird gestört. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 08.11.2022, TO II, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 456/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 10 am 06.12.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 456/10 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP und AfD gegen GRÜNE (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNeujahrsfeuerwerk für den Ortsbezirk 7
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2022, OF 219/7 Betreff: Neujahrsfeuerwerk für den Ortsbezirk 7 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat dazu auf, sich im Ortsbezirk 7 für die Organisation eines öffentlichen, professionellen und zentralen Feuerwerks zu Neujahr einzusetzen. Hierzu soll der Magistrat einen passenden Platz im Ortsbezirk ausmachen. Wünschenswert wäre bei der Organisation eine Beteiligung von Bürger*innen- und/oder Gewerbevereinen, um sich für das Projekt vorab eine breite Unterstützung zu sichern. Bei Interesse und Kapazität könnten die Vereine die Organisation des Feuerwerks auch federführend in die Hand nehmen. Die Stadt würde in diesem Fall nur initial anregend und unterstützend, auch im finanziellen Sinne, auftreten. Eine (Mit-)Finanzierung aus Mitteln des Ortsbeirats ist denkbar. Zur umfassenden Finanzierung bietet sich neben Spenden an, Gewerbetreibenden gegen Gebühr oder Umsatzbeteiligung den Verkauf von Essen und Trinken auf dem Feuerwerksplatz zu ermöglichen. Gleichzeitig wird dadurch das Feuerwerk noch mehr zu einem gesellschaftlichen Event und Anlass zusammenzukommen. Sollte das Projekt zeitlich nicht zum kommenden Neujahr umgesetzt werden können, wird eine Umsetzung für das nächste Jahr gefordert. Begründung: Jedes Jahr werden insbesondere in Großstädten wie Frankfurt Unmengen an privaten Feuerwerkskörpern zu Sylvester gezündet. Das führt zu einem starken Anstieg an gesundheitsschädlichem Feinstaub, Vermüllung sowie zu vielen (Brand-)Verletzungen. Ein professionelles, zentrales und öffentliches Feuerwerk im Ortsbezirk kann dazu beitragen, dass insgesamt weniger Feuerwerkskörper genutzt werden. Wird das Projekt ein Erfolg, sollte es für die Zukunft auch in anderen Ortsbezirken umgesetzt werden. In diesem Sinne kann der Ortsbeirat mit diesem Antrag einen bedeutenden Beitrag zu einem geselligem, umweltfreundlichem, sauberem und sicherem Frankfurt insbesondere an und um Sylvester leisten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 219/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenFrankfurter Westen: Fragen zum Auskunftsersuchen vom 24.05.2022, V 411
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2022, OF 619/6 Betreff: Frankfurter Westen: Fragen zum Auskunftsersuchen vom 24.05.2022, V 411 Vorgang: V 411/22 OBR 6; ST 1943/22 Im Rahmen des oben genannten Auskunftsersuchens hatte sich der Ortsbeirat mit dem Thema "Katastrophenschutz im Frankfurter Westen nicht vernachlässigen" mit einigen Fragen an den Magistrat gewandt. Die beantworteten Fragen, werfen weitere Fragestellungen auf. Diesen Ausführungen vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu weiteren Fragestellungen Stellung zu beziehen: - Im Koalitionsvertrag der amtierenden Stadtregierung wurden bessere steuerliche Rahmenbedingungen für geförderten Wohnraum forciert. Wann und wie werden diese Maßnahmen für die Berufsfeuerwehr und insbesondere für die Angehörigen der westlichen Berufsfeuerwehrwachen umgesetzt? (Hinweis: Frage wurde im letzten Auskunftsersuchen nicht beantwortet). - Einige deutsche Feuerwehren bieten Ihren ehrenamtlichen Brandschützerinnen/ Brandschützern ein kostenloses regionales ÖPNV-Ticket an. Dieses soll den Weg zum Übungsdienst/ Einsatzdienst erleichtern und zusätzlich als Wertschätzung für den gefahrenvollen Dienst an der Allgemeinheit dienen. Ist eine solche Idee auf Ebene des Magistrats für die hiesigen Katstrophenschützer bereits diskutiert worden? Kann eine längst überfällige Bereitstellung auch in der Metropolregion Frankfurt am Main erfolgen? - Im Auskunftsersuchen werden Budgetanpassungen im Bereich von Fahrzeugbeschaffungen aufgrund der Preissteigerungen benannt. Wie werden sich diese Budgetanpassungen konkret auf die freiwilligen Feuerwehren und deren technisches Equipment auswirken? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.05.2022, V 411 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1943 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 530 2022 Die Vorlage OF 619/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenTempo 30 vor der Heinrich-Kromer-Schule effektiver durchsetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2962 entstanden aus Vorlage: OF 205/8 vom 28.09.2022 Betreff: Tempo 30 vor der Heinrich-Kromer-Schule effektiver durchsetzen Der Magistrat wird beauftragt, zu einer verbesserten Durchsetzung von Tempo 30 vor der Heinrich-Kromer-Schule in Fahrtrichtung Alt-Niederursel am Beginn der verkehrsberuhigten Zone eine elektronische Geschwindigkeitstafel anzubringen. Begründung: Vor der Heinrich-Kromer-Schule finden auf der Niederurseler Landstraße immer noch zu hohe Fahrgeschwindigkeiten statt. Das kann jeder Passant dort beobachten. Damit die Wahrnehmung der Tempo-30-Zone direkt nach dem Ampelstopp an der Kreuzung Roßkopfstraße/Niederurseler Landstraße erhöht wird, sind in grün oder rot leuchtende Geschwindigkeitsanzeigen, wie sie in ganz Europa zum Einsatz kommen, ein möglicher Weg zu mehr Sicherheit. Je nach Gerät, das zeigen Erfahrungswerte, kann die Geschwindigkeit der Autofahrer um durchschnittlich mindestens 25 Prozent reduziert werden. Mit speziellen Antennen könnten Fahrzeuge bereits in Höhe der Goldgrubenstraße erfasst werden. Die Geräte laufen kostengünstig mit Feststrom oder über das öffentliche Straßenbeleuchtungsnetz sowie mit Batterie oder Solarzellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 352
IGS Kalbach-Riedberg wird zur Josephine-Baker-Schule
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2022, OF 287/12 Betreff: IGS Kalbach-Riedberg wird zur Josephine-Baker-Schule Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, die IGS Kalbach-Riedberg in "Josephine-Baker-Schule" zu benennen. Begründung: Die IGS Kalbach-Riedberg hat selber eine ausführliche Begründung zu diesem Namensvorschlag formuliert: "Wir an unserer Schule legen viel Wert auf Vielfalt, bei uns sind alle willkommen. Wir beschäftigen uns mit verschiedenen Weltanschauungen und versuchen die Kinder zu ermutigen, ihre eigenen Lernwege zu finden. Wir sehen die Schule als Raum, in dem wichtige Erfahrungen gemacht werden. Hier steht die Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes im Mittelpunkt. Dazu gehört eine fachübergreifende, soziale, kulturelle und politische Bildung. Wir versuchen, alle Menschen, die an unsrer Schule sind, mit einzubeziehen. Anstatt Kinder und Jugendliche nur zu bewerten, möchten wir ihre Stärken und Kompetenzen hervorheben und sie dabei unterstützen, diese zu entwickeln. Sprache und Kommunikation ist deshalb wichtig. Sich selbst ausdrücken lernen, seine Interessen formulieren lernen und seinen eigenen Weg in einer demokratischen Gesellschaft zu finden und auch gegen Widerstände zu gehen, ist Teil des Erziehungs- und Bildungsauftrages unserer Schule. Wir haben in der Schulgemeinde, in der Schulleitung, in der Schulkonferenz darüber gesprochen, was unsere Schule besonders auszeichnet und drei Begriffe gefunden, die uns besonders wichtig sind: Courage, Vielfalt und Miteinander. Für genau dies steht der Name "Josephine Baker". Wer war Josephine Baker? Josephine Baker war eine US-amerikanische Tänzerin, Sängerin und Schauspielerin. Sie wurde 1906 in St. Louis, Missouri geboren und wuchs in ärmlichen Verhältnissen auf. Mit elf Jahren wurde sie Zeugin von rassistisch motivierter Gewalt und Brandstiftung gegen afroamerikanische Familien. Ein Jahr später brach sie die Schule ab. Zeitweise obdachlos nahm sie viele Jobs an, um zu überleben. Mit 13 heiratete sie das erste Mal, trennte sich aber wieder und begann bei einer Straßenkünstlergruppe zu arbeiten. Ihre Karriere als Showgirl führte sie schließlich nach Europa, hauptsächlich nach Paris, wo sie 1975 verstarb. Ihre Popularität in Europa setzte sie für den Kampf gegen Rassismus ein und brachte sich dafür oft in Gefahr. Josephine Baker setzte sich für Menschenrechte, Gleichberechtigung und Vielfalt ein. So adoptierte sie auch zwölf Waisen unterschiedlicher ethnischer Herkunft, um ein Zeichen zu setzen. [Quelle: Wikipedia, Stand 10. Juni 22] Warum wir uns Josephine Baker als Namensgeberin unserer Schule wünschen Josephine Baker war eine zerrissene Weltbürgerin, die aus den USA stammt, sich aus prekären Verhältnissen in einer schwierigen Zeit emanzipiert hat und in Frankreich eine kulturelle, politische und soziale Heimat fand. Sie lebte gerne ein Jahr in Berlin und gestaltete dort auch das Kulturleben mit. Sie passt somit zum internationalen Frankfurt und zur Bevölkerung Frankfurts, die zu einem hohen Anteil aus "Aageplackten" besteht und Menschen, die hier leben möchten. Als Frau, als Schwarze, als Mensch mit einer offenen sexuellen Orientierung hat sie vielfach Diskriminierung erlebt. Sie hat sich gleichwohl nicht "versteckt" und ihre Formen des emanzipierten Zusammenlebens gegen Widerstände verteidigt. Sie hat eine große "Regenbogenfamilie" gegründet und das vielfältige Miteinander in einem Familienmodell zu leben versucht. Nicht immer ist alles geglückt. Josephine Baker hatte Courage, neue Wege zu gehen und Grenzen zu verschieben, aber auch sich politisch zu engagieren: in der Bürgerrechtsbewegung in den USA, gegen die Nationalsozialisten im zweiten Weltkrieg in Frankreich. Auch wir möchten die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen ermutigen, zu sagen, wenn ihnen etwas nicht passt und sich unbequemen Fragen zu stellen. Joesphine Baker ist eine Inspirationsfigur. Wir alle werden tagtäglich mit Klischees konfrontiert und wir denken, man sollte sich damit auseinandersetzen. Am Leben der Josephine Baker kann man lernen, wie viele Möglichkeiten das Leben bietet und welche ungeheuren Aufgaben es gemeinsam zu bewältigen gibt. Diese Auseinandersetzung zu führen, sehen wir auch als Auftrag, der sich aus dem neuen Namen dann noch stärker ergäbe. Stand der Diskussion in der Schulgemeinde und darüber hinaus Wir haben mit Schülerinnen und Schülern, mit Eltern und Kolleginnen und Kollegen gesprochen und uns mit dem Leben von Josephine Baker beschäftigt. Auf einem Gourmetnachmittag und in der Schulkonferenz haben wir mit interessierten Menschen das Für und Wider zu diesem Namen diskutiert. Wir haben mit einem Teil der Familie von Josephine Baker gesprochen. Wir haben zur Anne Frank Stiftung Kontakt aufgenommen. Wir haben mit dem Leiter der Anti- Diskriminierungsstelle des AmKa in Frankfurt am Main gesprochen, zum ISD und zur Vorsitzenden des Ausschusses "Diversität. ." der Stadt Frankfurt Kontakt aufgenommen. Die ersten Rückmeldungen haben uns ermutigt, dem Ortsbeirat diesen Namen für die Schule vorzuschlagen." Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Volt LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 12 am 14.10.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Initiative OI 13 2022 Die Vorlage OF 287/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die IGS Kalbach-Riedberg in "Josephine-Baker-Gesamtschule" umbenannt werden soll. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Volt, LINKE.
Weiter lesenBau eines neuen Gerätehauses im Stadtteil Harheim, Grundstück Gemarkung Harheim, Flur 3, Flurstück 264/1-6
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2022, OF 107/14 Betreff: Bau eines neuen Gerätehauses im Stadtteil Harheim, Grundstück Gemarkung Harheim, Flur 3, Flurstück 264/1-6 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, wie weit die Planungen für das neue Gerätehaus der Freiwillige Feuerwehr Harheim vorangeschritten sind und um eine zeitliche Einordnung, wann mit dem Baubeginn zu rechnen ist. Begründung: Nachdem das Grundstück mittlerweile in das Eigentum der BKRZ Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH (BKRZ) übergegangen ist, hält es der Ortsbeirat es für wichtig, zügig mit dem Bau eines neuen Gerätehauses zu beginnen. Das bestehende Feuerwehrgerätehaus entspricht in baulicher und funktionaler Hinsicht nicht mehr den gestiegenen Anforderungen für die Rettungs- und Hilfeleistungen der Feuerwehr. Dies gilt besonders mit Hinblick auf die vielfältigen Herausforderungen, welche die freiwilligen Feuerwehren meistern müssen. Auch für die Gewinnung von Nachwuchs ist es wichtig, der freiwilligen Feuerwehr attraktive Rahmenbedingungen zu bieten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 14 am 10.10.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 513 2022 Die Vorlage OF 107/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenZufahrt zur Scherbiusstraße sichern: Markierungen aufbringen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2743 entstanden aus Vorlage: OF 434/2 vom 12.07.2022 Betreff: Zufahrt zur Scherbiusstraße sichern: Markierungen aufbringen Der Magistrat wird gebeten, 1. die Einfahrt in die Scherbiusstraße aus Richtung Braunfelsstraße (Kuhwaldsiedlung) durch entsprechende Markierungen und Erneuerung des Halteverbotsschilds zu sichern und 2. einen Spiegel in Höhe des Einbahnstraßenschilds auf der südlichen Straßenseite der Funckstraße an der T-Kreuzung Scherbiusstraße/Ecke Funckstraße zu montieren. Begründung: Die Einfahrt zur Scherbiusstraße wird häufig zugeparkt, sodass insbesondere die Müllabfuhr und andere größere Fahrzeuge nicht mehr, bzw. nur schlecht, passieren können. Die Anwohner wendeten sich insbesondere vor dem Hintergrund eines nicht lange zurückliegenden Brandes in der Scherbiusstraße an ein Mitglied des Ortsbeirates. Im Rahmen dessen wurde besonders deutlich, dass die Zufahrt, wenn unrechtmäßig geparkt wird, zu eng ist. Um darauf noch deutlicher hinzuweisen, sollen Markierungen angebracht werden. Des Weiteren soll auf Anregung der Anwohner ein Spiegel montiert werden, um die Einsehbarkeit in die Funckstraße beim Abbiegen aus der Scherbiusstraße zu verbessern und damit der Unfallgefahr entgegenzuwirken. Im Rahmen zweier Ortstermine mit Anwohnern, einer davon gemeinsam mit dem zuständigen Schutzmann vor Ort, hat sich ein Mitglied des Ortsbeirates ein Bild von der Situation gemacht. Dieses Halteverbotsschild, Scherbiusstraße 43, sollte wieder aufgestellt werden und die Fläche abmarkiert werden. Hier wird regelmäßig widerrechtlich geparkt. Entlang dieses Zaunes erscheint eine Straffierung sinnvoll, um zu verdeutlichen, dass die Fläche für große Fahrzeuge für die Zufahrt benötigt wird. Um die Einfahrt sicherzustellen, sollte dieser Bereich an der Braunfelsstraße bis zur Einfahrt Scherbiusstraße freigehalten werden, und entsprechend abmarkiert werden. Die T-Kreuzung Scherbiusstraße/Funckstraße ist schlecht einsehbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 47 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-0
Auskunftsersuchen zum untersagten Wiederaufbau des „Blauen Haus“ in Niederrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2669 entstanden aus Vorlage: OF 506/5 vom 20.08.2022 Betreff: Auskunftsersuchen zum untersagten Wiederaufbau des "Blauen Haus" in Niederrad Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, warum es mehr als vier Jahre gedauert hat bis die Absage von der Stadt Frankfurt für den zugesagten Wiederaufbau des "Blauen Haus" kam, und welche Überlegungen getroffen wurden, damit das " Blaue Haus" am bisherigen Standort erhalten bleibt als auch welche alternativen Fördermöglichkeiten für den Verein für Kunst und freie Zeit bestehen. Der Magistrat wird ferner aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das "Blaue Haus" am bisherigen Standort erhalten bleibt. Begründung: Im Januar 2018 ist das "Blaue Haus" am Niederräder Ufer vollständig abgebrannt. Die Zusage für die Unterstützung des Wiederaufbaus seitens der Stadt Frankfurt folgte zeitnah. Auch der Ortsbeirat 5 sicherte finanzielle Unterstützung zu. Nun folgt, mehr als vier Jahre nach dem verheerenden Brand, die Absage für den Wiederaufbau. Es ist überaus unverständlich, warum die Meinung der Unteren Naturschutzbehörde derart spät folgt und die Stadt Frankfurt keine Alternativen am bisherigen Standort vorschlägt. Der Ortsbeirat 5 fordert weiterhin den Wiederaufbau des Blauen Haus" am Niederräder Ufer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 1016 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 27.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 5 am 24.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 5 am 24.03.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60-11
Wie geht es weiter mit der Julius-Leber-Schule?
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2022, OF 622/1 Betreff: Wie geht es weiter mit der Julius-Leber-Schule? Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Wann läuft die Betriebsgenehmigung der Container auf dem Schulhof der Julius-Leber-Schule ab? 2. Wie soll mit den Containern nach Ablauf der Genehmigung umgegangen werden? Bleiben diese auf dem Schulhof stehen? Werden sie von der Stadt gekauft o.Ä.? Oder ist damit zu rechnen, dass diese abgebaut werden? 3. Wann kann die dringend notwendige und sicherheitsrelevante Brandsanierung an der Julius-Leber-Schule konkret beginnen und wie ist der Zeitplan der Sanierung? 4. Wann kann mit der Auslagerung zwecks Beginn der Brandsanierung begonnen werden? 5. Wird weiterhin eine Auslagerung in die Räume der ehemaligen Freien Christlichen Schule in Fechenheim angestrebt und wenn ja, wie ist der genaue Zeitplanung der Ertüchtigung des Gebäudes? 6. Gibt es Schadstoffbelastung in den dort zu nutzenden Räumen? 7. Wann kann die Auslagerung dorthin erfolgen? Wenn nein, welche Alternativen gibt es? Begründung: Die Julius-Leber-Schule (eine berufliche Schule mit aktuell ca. 2900 Schülerinnen und Schülern) wartet seit sehr vielen Jahren auf die Renovierung der zugesagten Außenstelle Seilerstraße 36 (ehemals Friedrich-Stoltze-Schule), die seit ca. 12 Jahren leer steht. Da die Schule mehr Räume benötigte, wurden vor langer Zeit Container auf dem Schulhof aufgestellt, doch so kann die Situation nicht bleiben. Auch eine dringend notwendige Brandsanierung wird aktuell immer noch nicht begonnen, da es keine Auslagerungsmöglichkeiten gibt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 501 2022 Die Vorlage OF 622/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHöchst: Fußgängerüberweg im Kreuzungsbereich Emmerich-Josef-Straße/Ecke Kasinostraße ist erforderlich!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2563 entstanden aus Vorlage: OF 539/6 vom 22.08.2022 Betreff: Höchst: Fußgängerüberweg im Kreuzungsbereich Emmerich-Josef-Straße/Ecke Kasinostraße ist erforderlich! Vorgang: OM 1797/22 OBR 6; ST 1552/22 Der Magistrat wird gebeten, im Kreuzungsbereich der Emmerich-Josef-Straße/Ecke Kasinostraße am Andreasplatz einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) zu markieren. Begründung: Bereits mit der Ortsbeiratsanregung OM 1797 wurde gefordert, einen zuvor bestehenden Fußgängerüberweg wieder zu markieren. In der Stellungnahme ST 1552 schreibt der Magistrat: "Der in Rede stehende Fußgängerüberweg (FGÜ) war nur temporär notwendig, während dort ein Schulweg wegen einer Gehwegvollsperrung bauzeitlich nicht passierbar war. In 100 Metern Entfernung, östlich an der Zuckschwerdtstraße, befindet sich eine Lichtsignalanlage zur signalgeregelten Querung." Verwunderlich ist, dass der Fußgängerüberweg nicht wie üblich bei temporären Maßnahmen gelb, sondern wie an den Resten zu erkennen ist, weiß markiert war. Auch wenn hier angeblich kein Fußgängerüberweg notwendig ist, so ist er es zumindest an der Stelle, an der im Schulwegeplan der Stadt Frankfurt am Main der Weg über die Emmerich-Josef-Straße führt (siehe Ausschnitt aus Geoportal Frankfurt). Ein Fußgängerüberweg in diesem Bereich hilft aber auch allen Passantinnen und Passanten, sicher über die stark frequentierte Straße zu kommen. Ausschnitt aus Geoportal Frankfurt: . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1797 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1552 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2794 Aktenzeichen: 66 2
Mobilität im Ortsbezirk 1: Ortstermin Kreuzung Mainluststraße/Gutleutstraße/Weserstraße: Neuordnung der Verkehrsführung zur Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmende
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2640 entstanden aus Vorlage: OF 587/1 vom 16.08.2022 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Ortstermin Kreuzung Mainluststraße/Gutleutstraße/Weserstraße: Neuordnung der Verkehrsführung zur Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmende Der Magistrat wird gebeten, zeitnah einen Ortstermin mit Mitgliedern des Ortsbeirats 1 sowie Vertreterinnen und Vertreter des Amtes für Straßenbau und Erschließung, Straßenverkehrsamt, Grünflächenamt und der betroffenen Nachbarschaft an der Kreuzung Mainluststraße/Gutleutstraße/Weserstraße wahrzunehmen mit dem Ziel, die Verkehrsführung für Autofahrende verständlicher zu machen, zahlreiche Umwegfahrten für Ortsunkundige zu vermeiden, die Interessen der Anwohnenden und Gewerbetreibenden stärker zu berücksichtigen und eine durchgehende Radwegeverbindung von der Weserstraße zur Mainluststraße zu schaffen. Des Weiteren sollen Möglichkeiten zum Lärmschutz, zur Entsiegelung, zur Begrünung und zur Baumpflanzung erörtert werden. Begründung: Die Beschilderung, Markierung und Anordnung der Fahrspuren in der Mainluststraße sowie im Kreuzungsbereich mit der Gutleutstraße sind nicht eindeutig. Zahlreiche, vor allem ortsunkundige Pkw-Fahrerinnen und Pkw-Fahrer vermuten, dass die rechte der beiden Fahrspuren in den Tunnel führt. Bei Nutzung dieser Fahrspur gelangen die Pkw jedoch auf die Fahrspur, die zur Umfahrung bei Tunnelsperrung und für Anwohnende gedacht ist. Sie müssen kurz vor dem Willy-Brandt-Platz einen U-Turn machen und gelangen wieder auf die Gutleutstraße zurück. Dabei fahren viele zu schnell und gefährden wiederum die Gäste, die sich dort in den Sommergärten aufhalten. Einige Fahrerinnen und Fahrer bemerken den Trugschluss kurz vor der Tunneleinfahrt, queren die Sperrfläche und "schneiden" so andere Pkw in gefährlicher Weise. Das führt zu erheblichem Mehrverkehr oder zu zahlreichen Beinaheunfällen. Außerdem gefährdet das die vielen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden, die außerdem in diesem Bereich auf den Verkehrsinseln minutenlang auf Grün warten müssen. Da oft der Eindruck entsteht, die Ampelanlage reagiere nicht auf die Anforderung, queren viele Menschen die Straße bei Rot. Radfahrende haben hier bisher gar keine sichere Querungsmöglichkeit. . Anlage Bild: Planauszug Geoportal Frankfurt, Luftbild 2021 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2749 Aktenzeichen: 32-1
Höchst: Unfallgefahr an der Batterie beheben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2565 entstanden aus Vorlage: OF 541/6 vom 30.07.2022 Betreff: Höchst: Unfallgefahr an der Batterie beheben Vorgang: OM 654/21 OBR 6; ST 2213/21 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2213 (Anregung vom 07.09.2021, OM 654), zugesagte Auffüllung der Fugen zwischen den Naturpflastersteinen an der Batterie sowie das ebenfalls zugesagte Anbringen eines Schildes "Achtung Fußgänger" an dem Häuschen an der Fähre auf der Höchster Seite zeitnah in die Tat umzusetzen, und dem Ortsbeirat verbindlich mitzuteilen, wann jeweils die Umsetzung der Maßnahme erfolgen wird. Begründung: Laut Stellungnahme ST 2213 wurde die Umsetzung der Maßnahme für das vierte Quartal 2021 zugesagt. Das ist leider bis dato, drittes Quartal 2022, noch nicht geschehen. Wie in der Anregung OM 654 zutreffend beschrieben, gab es schon mehrere brenzlige Situationen, in denen Radfahrerinnen und Radfahrer zwischen den Fugen hängen geblieben sind und fast gestürzt wären. Fast ein Jahr nach der Anregung des Ortsbeirates an den Magistrat sollte man erwarten, dass eine - vergleichsweise - mit wenig Aufwand verbundene Behebung des Mangels erfolgen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 654 Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2213 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2762 Aktenzeichen: 66 0
Höchst: Wildwasserstelle am ehemaligen Höchster Wehr - zukunftsfähiges Konzept entwickeln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2566 entstanden aus Vorlage: OF 543/6 vom 21.08.2022 Betreff: Höchst: Wildwasserstelle am ehemaligen Höchster Wehr - zukunftsfähiges Konzept entwickeln Vorgang: OM 2567/22 OBR 6 So sehr es zu begrüßen ist, dass die naturnahe Gestaltung der Nidda nach dem Umbau des Höchster Wehrs sehr idyllisch geworden ist, so problematisch ist die Übernutzung dieses Bereichs durch Erholungssuchende in den Sommermonaten zu bewerten. Überall wird Müll hinterlassen, teilweise wird mit Autos oder Motorrädern über den Uferweg gefahren, Menschen setzen sich mit Stühlen mitten in den Strömungsbereich, der eigentlich als Fischaufstiegsstelle gedacht war. Abends und nachts werden im trockenen Sommer trotz Brandgefahr Lagerfeuer entzündet. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, für die Zukunft ein Konzept zu erarbeiten, wie solche Auswüchse in künftigen Sommern unterbunden werden können. Mehr Schilder, mehr Kontrollen, klarere Regelungen, vielleicht auch zeitliche Einschränkungen, aber auch mehr Aufklärung gehören sicherlich zum Katalog der möglichen Maßnahmen. Begründung: Die Umgestaltung des Höchster Wehrs erfolgte ursprünglich mit dem Ziel, der Wasserrahmenrichtlinie zu genügen, den Fluss naturnäher zu machen und die Wanderung der Fische wieder zu ermöglichen. Mit jedem Sommer, in dem sich das Gebiet mehr zum Flussschwimmbad entwickelt, entfernt man sich immer weiter von diesen ursprünglichen Zielen. Die bisher zum Schutz der Natur vor ausufernder Nutzung durch Erholungssuchende eingeleiteten Maßnahmen scheinen, bisher keine dauerhafte Wirkung erzielt zu haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2567 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2801 Aktenzeichen: 90 31
Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2584 entstanden aus Vorlage: OF 562/6 vom 28.07.2022 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen Vorgang: OM 877/21 OBR 6; ST 233/22; NR 343/22 Der Magistrat wird gebeten, Anbietern von Carsharing-Stationen auf Basis des Antrages NR 343 folgende Stellplätze im Frankfurter Westen vorzuschlagen: Zeilsheim: West-Höchster Straße/Annabergstraße (Nähe Aldi, Buslinie M55, 53, 57) Pfaffenwiese 49 oder 51 (Nähe REWE, Buslinie M55, 53) Siedlung Taunusblick/Rombergstraße/Lenzenbergstraße (Nähe Haltestelle Buslinie 57) Pfortengartenweg: - Nähe Neu-Zeilsheim (Buslinie M55, 53) oder - Nähe Wendehammer (Durchgang zur Lenzenbergstraße/Rombergstraße, Haltestelle Buslinie 57) Sindlingen: S-Bahnhof Zeilsheim (S2, Buslinie 57) Hermann-Küster-Straße/Albert-Blank-Straße oder Hugo-Kallenbach-Straße (zwei S-Bahnhöfe, S1, S2, Buslinie M55, 53) Hermann-Brill-Straße, Sindlinger Bahnstraße oder Farbenstraße (Buslinie M55, 54) Sossenheim: Otto-Brenner-Siedlung/Otto-Brenner-Straße (Buslinie M55, 50) Carl-Sonnenschein-Siedlung/Carl-Sonnenschein-Straße (Buslinie M55, 50) Robert-Dißmann-Siedlung/Toni-Sender-Straße (Buslinie M55, 50, 58) Henri-Dunant-Siedlung/Dunantring (Stellungnahme ST 233, Buslinie M55, 50) Unterliederbach: Sossenheimer Weg/Teutonenweg (Nähe Lidl, Buslinie 50, 58, 59) Loreleystraße/Johannisallee (Buslinie 50, 58, 59) Hortensienring 131 (Bahnhof Unterliederbach) Höchst: Bahnhof Höchst (zwei bis drei Fahrzeuge) Kurmainzerstraße/Zuckschwerdtstraße/Auerstraße (Buslinie M55, 50, Tram 11) Sossenheimer Weg am Sossenheimer Bahnhof Melchiorstraße (Nähe Marktplatz/Hallenbad) Nied: Oeserstraße/Neumarkt Oeserstraße/Parkplatz Friedhof (Nähe S-Bahnhof) Birminghamstraße (Nähe Seniorenwohnanlage) Dürkheimer Straße/Alzeyer Straße Griesheim: Jägerallee 21 (Tram 11, 21) Waldschulstraße 20 (Buslinie 59, Tram 11, 21, Bahnhof Griesheim S1, S2) Waldschulstraße/Ecke Mainzer Landstraße Bingelsweg Linkstraße 71 Schwanheim/Goldstein: Am Waldgraben (Tram 12) Rheinlandstraße östlich Hausnummer 16 (Buslinie 51) Geisenheimer Straße 41 (Buslinie 51) Diese Stellplätze sollen deutlich sichtbar und leicht verständlich beschildert sein, auch damit sie nicht irrtümlich falsch beparkt werden. Begründung: Siehe Antrag NR 343: "Stationsbasiertes-Carsharing ist ein wichtiger Baustein für eine klimaverträgliche und flächensparsame Mobilität der Zukunft. Die stationsbasierte Carsharing-Variante hat sich in verschiedenen Studien immer wieder als besonders verkehrsentlastend erwiesen. Allerdings dürfen stationsbasierte Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum nur auf dafür vorgesehenen Stellplätzen bereitgestellt werden. Durch das ,Zweite Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften' ist es nun für Städte möglich, auf Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen Stellplätze für Carsharing einzurichten. Diese Möglichkeit wollen wir nutzen, das bisher limitierte Stellplatzangebot deutlich auszuweiten. Dadurch ergeben sich mehr Chancen für einen stärkeren Mobilitätsmix und eine langfristige Reduzierung des Autoverkehrs durch das Umsatteln von privaten Pkws auf Carsharing-Autos." Auch in den Stadtteilen im Frankfurter Westen ist mittlerweile ein großer Bedarf vorhanden, Carsharing zu nutzen. Daher sollten in jedem Stadtteil zwei bis drei Standorte vergeben werden, die bei höherem Bedarf auch ausgeweitet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 877 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 233 Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2766 Antrag vom 16.07.2023, OF 843/6 Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 745 Antrag vom 11.02.2024, OF 954/6 Antrag vom 03.03.2024, OF 957/6 Auskunftsersuchen vom 05.03.2024, V 888 Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5251 Antrag vom 18.01.2025, OF 1162/6 Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1122 Aktenzeichen: 61 1
Euro-Skulptur retten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2602 entstanden aus Vorlage: OF 533/1 vom 19.08.2022 Betreff: Euro-Skulptur retten Der Magistrat wird gebeten, die drohende Versteigerung der Euro-Skulptur am Willy-Brandt-Platz dadurch abzuwenden, dass er auf potenzielle Spender, vor allem aus der Finanzdienstleistungsbranche und internationale Institutionen wie die EZB, zugeht, um eine nachhaltige Finanzierung der Unterhaltungskosten durch Private sicherzustellen. Begründung: Die Euro-Skulptur am Willy-Brandt-Platz hat sich in den vergangenen 20 Jahren zu einem Frankfurter Wahrzeichen entwickelt, dass das Bild der Stadt weltweit mitprägt. Insbesondere in der Berichterstattung zu Maßnahmen der Europäischen Zentralbank taucht sie regelmäßig in internationalen Medien auf, und auch Touristen lassen sich gerne vor ihr fotografieren. Der Frankfurter Kultur Komitee e. V., der bisher die Finanzierung des Unterhalts mit Hilfe von Sponsoren sichergestellt hat, kann diesen nun nicht mehr leisten. Dies liegt auch daran, dass wegen der Coronakrise Sponsoren abgesprungen sind, außerdem treibt Vandalismus die Kosten in die Höhe. Ein Verlust dieses Wahrzeichens ist für die Europastadt Frankfurt zu verhindern, gerade in diesen Zeiten, in denen der europäische Gedanke wichtiger ist denn je. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation der Stadt sollten jedoch städtische Mittel geschont werden, vielmehr sollte der Magistrat seine Kontakte in die der Skulptur thematisch nahestehende Finanzbranche nutzen. Bei über 200 in Frankfurt ansässigen Banken wäre die Finanzierung schon nachhaltig gesichert, wenn jede Bank im Durchschnitt nur 1.000 Euro beisteuert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2713
Bebauungsplan Nr. 558 Gwinnerstraße - Fokussierung der Industrie auf die Gebiete des heutigen Bestandes
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2022, OM 2542 entstanden aus Vorlage: OF 300/11 vom 26.06.2022 Betreff: Bebauungsplan Nr. 558 Gwinnerstraße - Fokussierung der Industrie auf die Gebiete des heutigen Bestandes Vorgang: M 151/20; M 175/21; OA 114/22 OBR 11; Beschl. d. Stv.-V., § 1191/22; ST 1197/22 Der Magistrat wird gebeten, den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.2022 umzusetzen und die Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren in folgendem Punkt anzupassen: Im oben genannten Beschluss heißt es: "Der Vorlage M 175 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ausweisung von Zonen für die industrielle Nutzung möglichst weit auf die Bereiche fokussiert wird, in denen bereits Industriebetriebe ansässig sind und in denen sie eine Möglichkeit zur Erweiterung hätten. Die Versorgung soll mit effizienten, nachhaltigen Energieträgern erfolgen." In den Unterlagen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Bebauungsplanverfahren Nr. 558, wurde der Beschluss nicht umgesetzt. Zur Verdeutlichung der Ist-Bestand und die derzeitige Planung: Quelle: aus Bebauungsplan Nr. 558 mit eigener Einfärbung der derzeitigen Industriebetriebe Des Weiteren fordert der Ortsbeirat 11 den Magistrat auf, kein GI-RZ im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 558 auszuweisen. In seiner Stellungnahme vom 20.05.2022, ST 1197, berichtet der Magistrat, dass die Ausweitung von GI mit dem Vortrag des Magistrates vom 25.09.2020, M 151, begründet wird, da dort für den zentralen Bereich des Plangebietes die Sicherung und Entwicklung von Flächen für emittierende und stark emittierende Industrie vorgesehen ist. Nach Beschluss und Aktenlage ist das Gebiet im Gewerbeentwicklungsprogramm als Gewerbe (emittierend) und nicht als stark emittierend gekennzeichnet: Aus diesem Grund gibt es keinen Grund, das GI- Gebiet auszuweiten. Begründung: Es wurde zusammen mit der Stadtverordnetenversammlung ein guter Kompromiss gefunden, der eine sehr begrenzte Ausweitung der bestehenden Industrie ermöglicht, um den Charakter des nachhaltigen Gewerbegebietes zu erhalten und zu stärken. Zugleich soll den Rechenzentrumsbetreibern kein Industriegebiet vorgeschlagen werden, denn sie brauchen keine industriellen Flächen. Sie sind Gewerbe. Sie würden den GI-Status nutzen, um die Bautätigkeit in die Nacht zu verlagern und Energieerzeugung (Blockheizkraftwerk) auf ihrem Gelände zu bauen. Beides lehnt der Ortsbeirat ab (siehe auch Anregung vom 10.01.2022, OA 114). In der Vorlage OA 114 hatte der Ortsbeirat bereits ausführlich begründet, dass erheblich belästigende Betriebe (Biogaskraftwerke, große Blockheizkraftwerke, fossile Kraftwerksanlagen) in Bezug auf Emissionen, Lärm und Geruch den Zielen eines nachhaltigen Gewerbegebietes und der Nähe zu den Wohngebieten widersprechen. Des Weiteren würde sich der zulässige Lärmpegel von derzeit 65 dB(A) und 50 dB(A) nachts im Gewerbegebiet auf 70 dB(A) tags und nachts im Industriegebiet erhöhen. Das Gebiet wurde und soll weiter als nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt werden, mit dem primären Ziel, kleinere Betriebe und Handwerker anzusiedeln. Weder die bisherigen Ziele der Entwicklung noch die Nähe zu den Wohngebieten noch das Ziel der stadtklimatischen Verbesserung lassen eine Ausweisung als Industriegebiet zu. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 Anregung vom 10.01.2022, OA 114 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1197 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 867 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 11 am 16.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 11 am 06.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0
Euro-Skulptur erhalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2022, OF 532/1 Betreff: Euro-Skulptur erhalten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert alles dafür zu tun, dass die Euroskulptur am Willy-Brandt-Platz an seinem derzeitigen Standort erhalten bleibt. Dazu soll entweder der Verein Frankfurter Kultur Komitee e.V. für die Finanzierung des Unterhalts entsprechend bezuschusst werden oder die Stadt Frankfurt kauft die Euroskulptur und betreibt den Unterhalt selbst. Begründung: Die Euro-Skulptur am Willy-Brandt-Platz ist eines der Wahrzeichen Frankfurts. Wenngleich es noch gar nicht so alt ist, so zieht es jährlich viele tausend Touristen an, die gerne eine Bild davor machen. Mit dem Eurosymbol verbindet man Frankfurt, die Einführung des Euros, aber auch den Finanzplatz Frankfurt. Keine andere Stadt in Europa ist so mit dem Euro verbunden wie Frankfurt. Frankfurt ist der größte Finanzstandort Europas und damit verbinden viele Menschen diese Stadt auch. Insofern ist die Euro-Skulptur auch ein Symbol für diesen Finanzplatz. Die Euro-Skulptur sollte an ihrem Standort erhalten bleiben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 532/1 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenHöchst: Schandfleck Albanusstraße/Schleifergasse - Konstante Müllablagerungen und widerrechtlich abgestellte Mülltonnen
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.07.2022, OF 544/6 Betreff: Höchst: Schandfleck Albanusstraße/Schleifergasse - Konstante Müllablagerungen und widerrechtlich abgestellte Mülltonnen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, sich mit den für obigen Vorgang zuständigen Stellen (Stadtpolizei Frankfurt Umwelt- und Abfallrecht, Straßenbauamt) in Verbindung zu setzen und dem Ortsbeirat nach erfolgter Information folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Maßnahmen wurden seit dem gemeinsamen Ortstermin Albanusstraße/Schleifergasse in Höchst am 06.04.2022, an dem Vertreter:innen der Stadtpolizei Frankfurt - Umwelt und Abfallrecht, der FES, der Bürgervereinigung der Höchster Altstadt sowie ein Mitglied des Ortsbeirates 6 teilnahmen, zur Beseitigung der im Betreff genannten Müllablagerung und widerrechtlich abgestellten Mülltonnen unternommen? 2. Wann wurde der Tatbestand von der Stadtpolizei Frankfurt Umwelt- und Abfallrecht, wie beim gemeinsamen Ortstermin zugesagt, an das Straßenbauamt, Abteilung Sondernutzung, gesandt? 3. Wie lautet die Antwort des Straßenbauamtes bzw. was für Maßnahmen sind von dieser Stelle geplant? 4. Wurde zwischenzeitlich die von der Stadtpolizei Frankfurt - Umwelt- und Abfallrecht am 04.07.2022 per Mail zugesagte Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsvefahrens gegen die Hausbesitzer der Mülltonnen eingeleitet? 5. Welche Frist wird den Hausbesitzern eingeräumt, die Mülltonnen an die dafür vorgesehenen Stellen zu stellen? 6. Bis zu konkret welchem Zeitpunkt können Anwohner:innen und Höchster Bürger.innen damit rechnen, dass die Mülltonnen dauerhaft von der besagten Stelle entfernt sind und dadurch auch weniger Wildmüll abgelagert wird? Begründung: Schon seit etlichen Jahren sind die widerrechtlich abgestellten Mülltonnen und der damit in Verbindung stehende permanent an der Ecke Albanusstraße / Schleifergasse in Höchst abgelegte Wildmüll ein Ärgernis für Anwohner:innen, Höchster Bürger:innen, Marktbesucher:innen und v. m., die oft kopfschüttelnd an dieser hässlichen Stelle vorbeigehen. Eine Initiative Höchster Bürger:innen um die Bürgervereinigung der Höchster Altstadt wollte diesen Zustand beenden und nahm Kontakt mit den zuständigen Stellen bei der Stadt, bei der Stadtpolizei Frankfurt - Umwelt und Abfallrecht, auf. Am 06.04.2022 fand eine Ortsbegehung statt, an der neben Vertretern der Stadtpolizei und der FES die Vors. der Bürgervereinigung der Höchster Altstadt und ein Mitglied des Ortsbeirates 6 teilnahmen. Es bestand schnell Einigkeit, dass dieser katastrophale Zustand schnell beseitigt werden muss. Dreh- und Angelpunkt spielen dabei die widerrechtlich abgestellten Mülltonnen, die den Wildmüll geradezu anziehen. Durch die Mülltonnenansammlung werden zudem die sich an dieser Ecke befindlichen Fahrradbügel verdeckt und verstellt, so dass Radfahrer:innen die Bügel entweder nicht wahrnehmen bzw. sind diese schlicht nicht zugänglich und nutzbar. Dies stellt klar eine Behinderung des ruhenden Radverkehrs dar. Dies ist umso ärgerlicher, da neben den Anwohner.innen zahlreiche weitere Einrichtungen und Treffpunkte nicht in den Genuss der Fahrradbügel kommen können: Die Tafel und das Frühstückscafe der kath. Kirche an der Schleifergasse, das Cafe Frau Grau, Alte Schlosserei, zahlreiche Schüler:innen, um nur einige zu nennen. Die Verantwortlichen der Stadtpolizei sagten an diesem Treffen am 06.04.2022 zu, das Straßenbauamt, Abteilung Sondernutzung zu informieren und umgehend die Hausbesitzer der Mülltonnen mittels Fristsetzung (3-4 Wochen) aufzufordern, ihre Mülltonnen zu entfernen. Andernfalls werde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. 2 1/2 Monate lang ist leider nichts passiert. Eine daraufhin erfolgte nochmalige Nachfrage bei der Stadtpolizei Umwelt- und Abfallrecht, was Stand der Sache ist, ergab, dass die Angelegenheit zwar an das zuständige Straßenbauamt weitergeleitet, sonst aber nicht gehandelt wurde. Die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens gegen die Hausbesitzer wurde von der Stadtpolizei daraufhin mit Mail vom 04.07.2022 angekündigt. Vom Straßenbauamt gab es bisher noch keine Information. Anwohner:innen und Höchster Bürger:innen haben keine Geduld und kein Verständnis mehr für weitere Verzögerungen, Zuständigkeitsgerangel zwischen den Ämtern oder andere Ausreden. Es ist höchste Zeit, an diesem Zustand zügig etwas zu ändern. Es besteht dringender Handlungsbedarf! Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 464 2022 Die Vorlage OF 544/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenVorstellung des Brandschutzkonzeptes für die neue Haltestelle „Eschersheim“ der Linie S 6
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2514 entstanden aus Vorlage: OF 293/9 vom 23.06.2022 Betreff: Vorstellung des Brandschutzkonzeptes für die neue Haltestelle "Eschersheim" der Linie S 6 Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Bahn ins Benehmen zu setzen und diese aufzufordern, in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen das aktuelle Brandschutzkonzept für die neue S-Bahn-Station "Eschersheim" vorzustellen. Bei der öffentlichen Informationsveranstaltung am 17.03.2022 gab es vonseiten der Bürgerinnen und Bürger zahlreiche Fragen zu der neuen Haltestelle, auch bezüglich des Brand- und Katastrophenschutzes, die nicht beantwortet wurden. Die Bedeutung des neu ins Spiel gekommenen, nicht planfestgestellten Rettungsplatzes wirft ebenfalls Fragen auf. Begründung: Die rege Teilnahme an der öffentlichen Informationsveranstaltung und zahlreiche Fragen seitens der Bürgerinnen und Bürger hat gezeigt, dass es ein großes Bedürfnis nach Information gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2646 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 9 am 10.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 13
Effizienzsteigerung und Ausbau der Onlineterminvergabe der für den Ortsbezirk 2 zuständigen Bürgerämter
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2439 entstanden aus Vorlage: OF 399/2 vom 15.05.2022 Betreff: Effizienzsteigerung und Ausbau der Onlineterminvergabe der für den Ortsbezirk 2 zuständigen Bürgerämter Der Magistrat wird gebeten, 1. zeitnah eine flexible, leistungsfähige Onlineterminvergabe in den für alle Ortsbezirke zuständigen Bürgerämtern sicherzustellen und die Effizienz nachhaltig zu erhöhen; 2. die Onlineantragsstellung und -bearbeitung in das System zu integrieren; 3. zeitnah dem Ortsbeirat über Kosten, Umsetzungszeitraum, schon angestoßene Maßnahmen und Anzahl der bereits heute möglichen Onlineantrags-Bearbeitungsprozesse Bericht zu erstatten. Begründung: Es gab Beschwerden von Bürgern aus dem Ortsbezirk. Das Bürgeramt ist für die meisten Bürger im Ortsbezirk der städtische Dienstleister, den sie regelmäßig in Anspruch nehmen, gleichsam die Visitenkarte der Stadtverwaltung. Eine effiziente, kundenorientierte Onlineterminbuchung sollte für alle Bürger und Steuerzahler eine Selbstverständlichkeit sein. Der gegenwärtige Onlineterminvergabeprozess macht fassungslos: Morgens um 07:00 Uhr werden die Termine für die nächste (und auch nur eine einzige Woche freigeschaltet). Wer sich um 07:03 Uhr oder 07:04 Uhr einwählt, hat verloren - es gibt dann keine freien Termine mehr. Zum Glück können die Bürger dann noch auf den "Jackpot" zurückgreifen: Beim Einloggen um 24:00 Uhr (Mitternacht!) werden dann ggf. einige Termine für den Folgetag freigeschaltet. Weder ist eine Terminbuchung mit längerem Vorlauf möglich, die für viele Bürger (z. B. Berufstätige mit weniger Flexibilität) hilfreich wäre, noch ist ein spontanes Erscheinen im Bürgeramt nicht möglich. Die einfachsten Verwaltungsakte (Ummeldung, Anmeldung, Personalausweisantrag) werden zur Tortur. Laut den Ergebnissen der Umfrage "Leben in Frankfurt 2021" (Erscheinungsdatum 31.03.2022) hat die Digitalisierung für die Bevölkerung gerade im Hinblick auf ihre konkrete Umsetzung eine große Bedeutung (siehe Bericht Seite 44/45): 80 Prozent der Bürger wünschen sich eine stärkere Digitalisierung der Verwaltung. Den Ausbau der Möglichkeit, Termine bei den Ämtern online zu vereinbaren, halten 57 Prozent für wichtig bzw. Anträge online zu stellen und eine digitale Antwort zu erhalten (54 Prozent), finden mehr als die Hälfte sehr wichtig. Neben der desaströsen Terminvergabe ist die Möglichkeit, alle Anträge online beim Bürgeramt einzureichen, noch nicht gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 109 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 12-0
Grillplatz/Waldspielplatz Schwanheim: Chaotische und rechtswidrige Zustände beenden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2352 entstanden aus Vorlage: OF 149/6 vom 23.08.2021 Betreff: Grillplatz/Waldspielplatz Schwanheim: Chaotische und rechtswidrige Zustände beenden Der Magistrat wird gebeten, 1. die chaotischen und rechtswidrigen Zustände auf dem Schwanheimer Grillplatz zu beenden und mit angepassten Kontrollen den Regelungen der Grünanlagensatzung für Grillplätze wieder Geltung zu verschaffen; 2. die völlige Übernutzung durch anwesendes Personal (z. B. Parkwächter) zu unterbinden; 3. dem Aufkommen angepasste Behältnisse zur Entsorgung von Asche und Restmüll zur Verfügung zu stellen; 4. die vorhandenen Toilettenanlagen zu öffnen und bei Bedarf zu erweitern; 5. ein Konzept zu entwickeln, welches eine Nutzung von Grillplätzen im Allgemeinen und insbesondere eines Grillplatzes in Schwanheim erwarten lässt, die mit den Interessen a) des Naturschutzes (wilder Abschnitt von Bäumen, Vermüllung), b) des Immissionsschutzes (Lärm und Luft), c) des Gesundheits- und Seuchenschutzes (Verkotung, Herumliegen rohen Fleisches), und d) der allgemeinen Gefahrenabwehr (insbesondere Brandgefahr) vereinbar ist. Begründung: Die Zustände auf dem Schwanheimer Grillplatz haben sich in einer Weise fehlentwickelt, dass nun ein entschlossenes Handeln der Stadt notwendig ist. Es gibt eine völlige Übernutzung des Grillplatzes, eine Ausdehnung des Grillens außerhalb der erlaubten Flächen in den Wald hinein, das Abspielen von lauter Musik mittels technischer Geräte sowie eine infolge von Fehlnutzung erhebliche Belästigung durch Rauch, Geruch und Lärm. Die zur Verfügung gestellten Abfallbehälter sind offenkundig viel zu klein für die Größe des Grillplatzes. Die Frankfurter Grünanlagensatzung bestimmt insbesondere in § 3 Absatz 4 eindeutig, auf welche Weise die Grillplätze zu nutzen sind. Würden diese Regeln in Schwanheim im Wesentlichen eingehalten werden, gäbe es keine Probleme. Wie auch andere Regelungen - als Beispiel mögen die Parkverbote dienen - bedürfen sie der Kontrolle und Durchsetzung. Warum der Magistrat glaubt, dass es in Schwanheim von selbst läuft und man dort faktisch kein Kontrollpersonal einsetzt, ist nicht nachvollziehbar. Dass die vorhandenen sanitären Einrichtungen des Waldspielplatzes verschlossen sind und nicht zur Verfügung stehen, trägt zu den Beanstandungen bei. Im Gegenteil müssten eher die sanitären Einrichtungen erweitert werden. Andere Kommunen mit ähnlichen Problemen haben Lösungen für ihre Situation entwickelt. Vermutlich wird man sie nicht einfach übertragen können. Sich damit zu befassen und Konzepte für Frankfurt zu entwickeln, erscheint zum Ziel einer allgemeinverträglichen Nutzung des Grillplatzes zu führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2335 Antrag vom 03.05.2025, OF 1216/6 Anregung vom 20.05.2025, OA 559 Aktenzeichen: 67 0
Müllheizkraftwerk/Müllverbrennungsanlage im Wohngebiet Heddernheim - Sachstandsanfrage zu Umweltschutzstandards und Sicherheitskonzept
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2022, OF 183/8 Betreff: Müllheizkraftwerk/Müllverbrennungsanlage im Wohngebiet Heddernheim - Sachstandsanfrage zu Umweltschutzstandards und Sicherheitskonzept Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Ist- Stand zu folgenden Fragen vorzulegen: 1. Woher kommt der angelieferte Müll? Wie viel Hausmüll und wie viel Gewerbemüll wird aus Frankfurt geliefert? Wie viel aus dem Rhein- Main- Gebiet, aus anderen Bundesländern und/oder aus dem Ausland? 2. Was genau zählt zum sogenannten Hausmüll? Zählt hierzu auch Müll aus Krankenhäusern und verarbeitendem Gewerbe? 3. Gibt es in Frankfurt oder dem Rhein- Main- Gebiet eine Recyclinganlage für Verpackungsmüll? Wohin werden die Abfälle aus der gelben Tonne transportiert? Ist es zutreffend, dass Verpackungsmüll in das MHKW Heddernheim verbracht wird? 4. Werden neben den veröffentlichten Messungen emittierter Luftschadstoffe auch Bodenuntersuchungen in den umliegenden Stadtteilen des MHKWs gemacht? Wird die Sedimentation von Schadstoffen kartiert und veröffentlicht? 5. Wie viele Tonnen des Klimagases CO2 stößt die MVA jährlich aus? 6. Ist vorgesehen den Ortsbeirat 8 und Umweltverbände aus erster Hand zu informieren und Führungen zum technischen Stand der MVA mit einer umfangreichen Besichtigung anzubieten? 7. Gibt es einen Katastrophenplan, falls sich ein gefährlicher Störfall im MHKW ereignet, der Bürger:innen und Umwelt in den angrenzenden Stadtteilen bedrohen würde? Wie funktioniert die Kommunikation im Katastrophenfall? Bei welchem Amt liegt dann die Einsatzleitung? Begründung: Gerade in diesen Zeiten mit stark steigenden Preisen und Engpässen bei fossilen Energieträgern gibt ein MHKW relativ stabile Versorgungssicherheit bei der Wärmeerzeugung (Fernwärme). Auch werden durch die MVA Abfälle entsorgt. Es landen hier jedoch auch große Mengen Abfälle, die eigentlich vermieden, wiederverwendet oder recycelt werden könnten. Das entspricht grundsätzlich nicht dem Gedanken einer umfassenden Kreislaufwirtschaft. Allerdings ist hier auch die Lage der Müllverbrennungsanlage Heddernheim mitten in den dicht besiedelten Wohngebieten Heddernheim und Nordweststadt überaus Besorgnis erregend. Dass sich da Unmut aufgrund von Mülltransporten, immer wiederkehrenden Geruchsbelastungen sowie Feinstaubbelastung kundtut, liegt auf der Hand. Sorgen bezüglich dauerhafter Schadstoffbelastungen und besonders vor einer möglichen Brand- oder Explosionskatastrophe wiegen hier schwer. Im Juli 2021 kam es beispielsweise im MHKW Heddernheim laut FNP vom 04.07.2021 durch einen technischen Defekt zu einem Brand. Bei diesem Einsatz zeigte sich schon, dass sich die Löscharbeiten langwierig und schwierig und "[...] wegen der hohen Umgebungstemperaturen sehr kräftezehrend für die Einsatzkräfte [...]" gestaltet hätten. "Die arbeitenden Trupps wurden häufig bereits nach 30 Minuten zum Pausieren abgelöst, was sehr personalintensiv war." (Frankfurt-Heddernheim: Brand im Heizkraftwerk - Großaufgebot der Feuerwehr im Einsatz (fnp.de), Zugriff 10.06.2022). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 07.07.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 183/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, für den Ortsbeirat einen Gesprächstermin zu diesem Thema mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 8 am 15.09.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 183/8 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerlängerung der U-Bahn bis zum Riedbad - Planung und Umsetzung mit Priorität
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2022, OF 120/16 Betreff: Verlängerung der U-Bahn bis zum Riedbad - Planung und Umsetzung mit Priorität Der Ortsbeirat möge beschließen, dass sich der Magistrat dafür einsetzt, bei der Fortschreibung des Gesamtverkehrsplanes Frankfurt am Main (GVP) die Verlängerung der U-Bahn von der jetzigen Endstation in Enkheim über die Leuchte bis zur einer neuen Endstation Riedbad ins Vorschlagsnetz als empfohlene Maßnahme aufzunehmen und die entsprechende Planung sowie Umsetzung mit hoher Priorität voranzubringen. Begründung: Die Verlängerung der U-Bahn über die Leuchte bis zum Riedbad wurde bereits im GVP 2005 als Option aufgenommen. Eine entsprechende Planung wurde aber nicht weiter vorangetrieben. Die Verlängerung der U-Bahn sollte bei der Fortschreibung des GVP - Teil Schiene 2030+ - als empfohlene Maßnahme aufgenommen, so schnell wie irgend möglich geplant und mit hoher Priorität umgesetzt werden. Der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs ist für die Bevölkerung und die Stadt Frankfurt aus vielen Gründen erforderlich. Aufgrund der schwierigen Verkehrsanbindung des Stadtteils Bergen-Enkheim über die Straße ins Stadtzentrum besteht der dringliche Bedarf eines schienengebunden Anschlusses von ganz Bergen-Enkheim an das bestehende U-Bahn Netz. Die seit Jahrzehnten angedachte Verlängerung der U-Bahn bis zum Riedbad ist zur Erreichung dieses Ziels die kostengünstigste, am wenigsten in die Natur eingreifende und nicht zuletzt am schnellsten umsetzbare Lösung. Die Leuchte ist bereits so gestaltet, dass in der Mitte Fahrspuren für die U-Bahn oberirdisch verlegt werden können - im zweiten Teil der Verlängerung wäre die Verlegung der Schienen parallel zu Fahrbahn ebenfalls ohne große baulichen Veränderungen möglich. Durch die Verlängerung der U7 kann neben den bestehenden Wohngebieten, das neue Wohngebiet an der Leuchte, das Schulzentrum an der Riedschule, das geplante Sportzentrum inkl. Riedbad und das Naherholungsgebiet Berger Hang mit der U-Bahn direkt mit der Innenstadt und den Stadtteilen verbunden werden. Die im Eingemeindungsvertrag zwischen der damaligen Stadt Bergen-Enkheim und der Stadt Frankfurt 1978 vereinbarte Anbindung von Bergen an die U-Bahn kann streng genommen durch die Verlängerung der U-Bahn zum Riedbad nicht erreicht werden. Die derzeit angedachten Lösungen zur Verlängerung der U4 über Seckbach und Lohrberg nach Bergen oder die Reaktivierung der alten Straßenbahnlinie nach Bergen ist allerdings in absehbarer Zeit nicht realisierbar. Deswegen muss die Anbindung von Bergen an die U-Bahn-Station Riedbad bei der Planung der Verlängerung der U-Bahn zum Riedbad zwingend mitgedacht und umgesetzt werden - für Nutzer und Umwelt nach dem modernsten Stand der Technik gestaltet. Die am Riedbad ankommenden Fahrgäste sollten in einen an der U-Bahn-Station bereit stehenden Shuttle-Bus steigen können und mit ein oder zwei Zwischenhaltestellen bis zur Ecke Im Sperber/Am Königshof fahren. Der Bus sollte dort unmittelbar wenden, damit eine enge Taktung der Bus-Verbindung gewährleistet werden kann. Der Shuttle-Bus von/zur U-Bahnstation sollte von der VGF mit voll-elektrischen Klein-Bussen betrieben werden, die autonom den Fritz-Schubert-Ring befahren und bis zu 20 Passagiere befördern können. Ein batterie-angetriebener Bus hat den großen Vorteil, dass er den Fritz-Schubert-Ring ohne Lärm- oder Ruß-Emissionen aufwärts fährt und bei der Talfahrt die Batterie mittels Rekuperation teilweise wieder aufgeladen wird. Der Einsatz von autonom fahrenden Bussen bietet sich auf dem Fritz-Schubert-Ring an, da er kaum Kreuzungsverkehr aufweist und auch wenig Fuß- oder Radverkehr. Weil die Erprobung autonom fahrender Busse von der EU, vom Bund und den Busherstellern sehr stark gefördert wird, kann der Betrieb jedenfalls in den ersten Jahren nahezu ohne Kosten für die Stadt Frankfurt respektive die VGF erfolgen. Der Stadt Frankfurt als auch Bergen-Enkheim wird eine mit neuester Technik verkehrende Busverbindung zu positiv belegter Aufmerksamkeit in der Fachwelt verhelfen - und als Anziehungspunkt für viele interessierte Besucher dienen. Der Verlauf der U-Bahntrasse bis zum Riedbad und des E-Busses bis zum Im Sperber in Bergen kann den beigefügten Abbildungen entnommen werden. Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 120/16 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: WBE, SPD und LINKE gegen CDU, GRÜNE und FDP (= Annahme) bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
Weiter lesenUrban Gardening in Höchst, Ortsbezirk 6 besser unterstützen
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2022, OF 499/6 Betreff: Urban Gardening in Höchst, Ortsbezirk 6 besser unterstützen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten - das Genehmigungsverfahren für die i. R. des Urban Gardening Projektes beantragte Begrünung des Andreasplatzes in Höchst deutlich zu beschleunigen, - grundsätzlich sich für eine bessere und zügigere Koordination zwischen den Urban Gardening-Initiativen im Ortsbezirk 6 und den zuständigen Ämtern einzusetzen - die Grundversorgung mit Wasser für das Bewässern der Pflanzen sicherzustellen, zum Beispiel mittels der Bereitstellung von Standrohren und Regentonnen. Letztere könnten am Höchster Hallenbad und/oder an der Markthalle aufgestellt werden, - die Frage zu beantworten, welche Perspektiven für das Urban Gardening Projekt über das Jahr 2023 hinaus geplant sind Begründung: "Urban Gardening" ist seit geraumer Zeit ein im Zusammenhang mit dem Klimawandel geläufiger Begriff, der keiner weiteren Definition bedarf. Auch die Stadt Frankfurt und mit ihr das als Ansprechpartnerin fungierende Frankfurter Grünflächenamt haben sich klar für eine deutliche Begrünung der Stadt und damit dem an die Bürger:innen gewandten Angebot des "Urban Gardenings" verpflichtet. Die sich in diesem Zusammenhang im Ortsbezirk 6, insbesondere im Stadtteil Höchst 2019 gebildete Initiative "Höchst wachsen lassen", gegründet von Höchster Bürgerinnen, hatte und hat das klare Ziel vor Augen, städtische Grünflächen für die urbane Landwirtschaft zu nutzen und Menschen in Höchst damit Begegnung zwischen Kulturen und Generationen zu eröffnen. Zentrale Orte wurden definiert, neben anderen der Marktplatz und der Andreasplatz in Höchst Leider musste die Initiative hierbei etliche Hürden überwinden. Die Unterstützung durch die zuständigen Ämter, u.a. das Grünflächenamt, lief nicht immer reibungslos. Z. B. wurde der Genehmigungsantrag für die Begrünung des Andreasplatzes am 25.02.2021 von der Initiative eingereicht. Der Ortstermin, der das Projekt konkret ins Laufen bringen kann, fand dann gut über 1 Jahr später, am 17.05.22 unter Beteiligung des Grünflächenamtes, des Straßenbauamtes und des Stadtteilbüros statt. Zwar wird dieser Ortstermin von der Initiative als sehr positiv beschrieben. Trotzdem besteht nach den gemachten Erfahrungen die Unsicherheit, wie lange jetzt noch auf die endgültige Genehmigung gewartet werden muss. Eine zügige Genehmigung ist unabdingbar, da auch der Höchster Sommer irgendwann zu Ende geht. Positiv erwähnt werden muss andererseits, dass auf dem Höchster Marktplatz jetzt nun nach 2 1/2 Jahren drei Pflanzbeete an Baumscheiben umgesetzt wurden (siehe auch Artikel im Höchster Kreisblatt / Pfingsten 2022 "Stadtgärtnerinnen mit der wollen den Marktplaztz aufblühen lassen"). Ein großes Problem für die Umsetzung und vor allem Pflege der Beete und Kübel stellt die Grundversorgung mit Wasser dar .Auch wenn am Höchster Markt und auch schon für den Andreasplatz bereits Patenschaften mit Anwohner:innen und Kindertagesstätten (Andreasplatz: Kita t. Josef und Kita Alte Villa) gefunden wurden, kann es nicht so bleiben, dass die Pflanzen mit "Privat"wasser per Gießkannen begossen werden. Wasseranschlüsse und die erforderliche Technik müssen durch die städtisch verantwortlichen Stellen (Grünflächenamt) bereitgestellt werden. Hierfür eignen sich Standrohre oder auch Regentonnen. Auch gibt es bis heute keine Transparenz darüber, wie es mit dem Projekt nach 2023 weitergehen soll. Diese "Hürden" behindern die großartige Arbeit der Initiative, die sich dankenswerter Weise (noch) nicht hat beirren lassen und an dem Projekt festhält. Damit das so bleibt, ist eine bessere Koordination zwischen den zuständigen Ämtern und der Initiative wichtig. Konkret müssen zügig die technischen Voraussetzungen für das Bewässern der Pflanzen hergestellt sowie eine schnelle Genehmigung des "Urban Gardening" auf dem Andreasplatz erfolgen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 499/6 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
Weiter lesenAltstadt Höchst: Bausubstanz, Wohnraum und Erscheinungsbild erhalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2173 entstanden aus Vorlage: OF 474/6 vom 15.04.2022 Betreff: Altstadt Höchst: Bausubstanz, Wohnraum und Erscheinungsbild erhalten Der Magistrat wird gebeten, 1. die Besitzer der weitgehend leer stehenden Häuser Justinusplatz 6, Bolongarostraße 145 und 155 sowie Höchster Schloßplatz 7 wegen einer möglichen Vermietung zu kontaktieren und das Ausmaß der Mängel am Bau begutachten zu lassen und nach Möglichkeit eine Behebung zu veranlassen; 2. insbesondere bei den Häusern Bolongarostraße 132, 163, 170 und 181 sowie im restlichen Gebiet der historischen Höchster Altstadt unter Einbeziehung des einschlägigen Regelwerks (Ensembleschutz, Bebauungspläne, satzungsrechtliche Beschlüsse) die Vereinbarkeit der Anbringung von großen Werbetafeln und dem Betrieb von Glücksspiel baurechtlich zu überprüfen und gegebenenfalls eine Änderung des bisherigen Zustands zu veranlassen; 3. für das Haus Bolongarostraße 170, von dem die Baufälligkeit des Dachs, die auch Nachbarn in Mitleidenschaft zieht, seit Längerem bekannt ist, eine Information über den Sachstand zu geben; 4. die städtische Wohnungsgesellschaft ABG zu einer Sanierung des Hauses Kronengasse 15 zu veranlassen. Begründung: Die Höchster Altstadt ist ein geschichtsträchtiges Juwel mit zum Teil sehr altem und schönen Baubestand. Außerdem herrscht in Frankfurt Wohnungsnot. Daher ist es dringend geboten, den Baubestand in einem Zustand zu erhalten, der der gesamten Umgebung gerecht wird, und zugleich Wohnraum nutzbar zu machen. Die Bürgervereinigung Höchster Altstadt hat auf die angesprochenen Beispiele aufmerksam gemacht. Beispiel Bolongarostraße 132: Quelle: Wiebe Beispiel Höchster Schloßplatz 7: Beispiel Kronengasse 15: Quelle: Wiebe Quelle: Wiebe Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2291 Antrag vom 25.08.2023, OF 825/6 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4360 Auskunftsersuchen vom 29.10.2024, V 1032 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 60 10
Höchst: Optimierung der Toilettensituation an Markttagen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2172 entstanden aus Vorlage: OF 473/6 vom 09.05.2022 Betreff: Höchst: Optimierung der Toilettensituation an Markttagen Die Toilettensituation am Höchster Marktplatz wurde bereits durch mehrere Beschlussfassungen im Ortsbeirat aufgegriffen. Immer wieder wird die eingeschränkte Betriebsbereitschaft und Hygienesituation an den Markttagen sowie außerhalb der Marktzeiten kritisiert. Jüngste Gespräche mit den Marktbeschickern ergaben, dass im Falle eines betriebsbereiten Zustands der Toilettenanlagen zu Beginn der Marktzeiten die Toilettenanlagen von den Standbetreibern in Eigenregie gesäubert werden. Zudem habe es vor einigen Jahren ein bewährtes Modell gegeben, innerhalb dessen die Toiletten nur an den Markttagen zugänglich waren und entsprechende Schlüssel von den Standbetreiberinnen und -betreibern an die Besucherinnen und Besucher ausgehändigt wurden. Durch die Notwendigkeit einer dauerhaft öffentlichen Toilettenanlage (auch außerhalb der Marktzeiten) ist dieses Modell nicht mehr praktizierbar. Den Ausführungen vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob zusätzlich eine weitere Containertoilette (in Form eines fliegenden Baus) mit barrierefreiem Zugang und Anschluss an das dortige Wasser- /Abwassernetz aufgestellt werden kann, die ausschließlich zu den Marktzeiten geöffnet wird. Bild eines fliegenden Baus in Form einer Containertoilette: Quelle: www.profishop.de Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2351 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 91 22
Frankfurter Westen: Katastrophenschutz im Frankfurter Westen nicht vernachlässigen
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.05.2022, OF 483/6 Betreff: Frankfurter Westen: Katastrophenschutz im Frankfurter Westen nicht vernachlässigen Aus mehren Pressemitteilungen und diversen Berichterstattungen haben sich seitens des Ortsbeirats Fragen rund um die finanzielle/ materielle Ausstattung des Brand- / Katastrophenschutz im Frankfurter Westen ergeben. Den Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Sind für die freiwilligen Feuerwehren sowie für die Berufsfeuerwehren des Frankfurter Westens im städtischen Gesamthaushalt die gleichen Haushaltsmittel (wie in den vorherigen Haushaltsperioden) für den laufenden Feuerwehrbetrieb eingeplant und unter welcher Haushaltsposition sind die entsprechenden Mittel erfasst? 2.Wie werden die im Koalitionsvertrag benannten besseren steuerlichen Rahmenbedingungen für geförderten Wohnraum für Berufsfeuerwehrleute der westlichen Berufsfeuerwehrwachen konkret umgesetzt? 3. Ist eine Förderung des ehrenamtlichen Engagements von Katastrophenschützer/innen (beispielsweise durch Vergünstigungen im Bereich von städtischen Einrichtungen) vorgesehen? 4. Werden entsprechende Neubeschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen, deren planmäßige Nutzungsdauer überschritten wurden im Bereich der freiwilligen Feuerwehren weiterhin verfolgt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 411 2022 Die Vorlage OF 483/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenSicherstellung des vorbeugenden Brandschutzes für die Liegenschaft Günthersburgallee 78
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2112 entstanden aus Vorlage: OF 279/3 vom 26.04.2022 Betreff: Sicherstellung des vorbeugenden Brandschutzes für die Liegenschaft Günthersburgallee 78 In der Liegenschaft Günthersburgallee 78 ist eine Anwohnerin vom Verlust ihres Wohnraums bedroht. Die Bauaufsicht hat für die Dachgeschosswohnung ein Nutzungsverbot ausgesprochen, da der vorbeugende Brandschutz derzeit nicht gewährleistet ist. Der Ortsbeirat 3 möchte die betroffene Anwohnerin davor bewahren, ihre Wohnung zu verlieren. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, ein Parkverbot vor der Liegenschaft Günthersburgallee 78 - zwei Parkplätze betreffend - einzurichten, um ausreichend Fläche für das Anleitern der Feuerwehr zur Verfügung zu stellen, damit die notwendigen Brandschutzvorschriften erfüllt sind. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, die Vollstreckung des Nutzungsverbotes bis zur Umsetzung des Parkverbots auszusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1907 Aktenzeichen: 32 1
Höchst: Unberechtigtes Parken in der Einmündung Rosengasse/Ecke Bolongarostraße beenden!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1979 entstanden aus Vorlage: OF 431/6 vom 28.03.2022 Betreff: Höchst: Unberechtigtes Parken in der Einmündung Rosengasse/Ecke Bolongarostraße beenden! Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu unternehmen, die das unberechtigte Parken in der Einmündung Rosengasse/Ecke Bolongarostraße, wie zum Beispiel durch das Setzen eines abschließbaren Pollers, verhindern. Begründung: Seit geraumer Zeit fordert die Bürgervereinigung der Höchster Altstadt Maßnahmen zur Verhinderung des täglichen unberechtigten Parkens und der damit verbundenen Behinderung anderer Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer in der Einmündung Rosengasse/Ecke Bolongarostraße in Höchst. Die Bürgervereinigung schlägt das Setzen eines abschließbaren Pollers vor, um die Zufahrten der Liegenschaften Bolongarostraße 180 und 182 für die Anlieger frei zu halten. Dieser Vorschlag erfolgte mit ausdrücklicher Zustimmung des Garagenmieters. Wegen des täglichen unberechtigten Parkens in der an sich schon recht schmalen Rosengasse ist die Zufahrt zu Hof und Garage der Liegenschaft Bolongarostraße 180 häufig blockiert (Die Zufahrt zur Bolongarostraße 182 ist zu eng und wird nicht genutzt.). Aufgrund dessen kommt es täglich zu Engpässen für andere Straßenteilnehmerinnen und Straßenteilnehmer, insbesondere Personen mit Kinderwagen, Fahrrad- sowie Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer. Die häufige Ablagerung von Sperrmüll genau an dieser Stelle spitzt diese unhaltbare Situation noch um ein Weiteres zu. Anlässlich eines im September 2019 anberaumten Ortstermins mit der ehemaligen Leiterin des Baubezirks West, Amt für Straßenbau und Erschließung, wurde der Bürgervereinigung der Regelungsbedarf bestätigt. Dessen ungeachtet hat eine Prüfung des Straßenverkehrsamtes zu der nicht nachvollziehbaren Beurteilung der Situation geführt, dass eine Absperrung nicht erfolgen könne, weil dadurch die privaten Zufahrten Bolongarostraße 180 und 182 nicht erreichbar wären. Dieser schon etwas verblüffenden Argumentation kann nicht entsprochen werden. Gerade weil sich die privaten Zufahrten in der Einmündung Rosengasse/Ecke Bolongarostraße befinden, ist das Setzen eines Pollers vonnöten. Die Poller, die stattdessen links und rechts der Einmündung in die Rosengasse gesetzt wurden, verhindern zwar das Parken links und rechts der Einmündung in die Rosengasse, aber nicht das Parken in der Rosengasse selbst. Das Setzen eines abschließbaren Pollers ist kostengünstig zu realisieren, unterbindet das tägliche unberechtigte Parken und ermöglicht den Nutzerinnen und Nutzern der Zufahrten einen zuverlässigen Zugang. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1840 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1
Höchst: Fahrradbügel installieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1980 entstanden aus Vorlage: OF 432/6 vom 17.03.2022 Betreff: Höchst: Fahrradbügel installieren Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass im Bereich der Poller in der Emmerich-Josef-Straße/Ecke Ludwigshafener Straße Fahrradbügel installiert werden. Begründung: Mit dieser Anregung wird ein Vorschlag von Anwohnerinnen und Anwohnern der Emmerich-Josef-Straße/Ecke Ludwigshafener Straße, die diesen über das Portal FFM (Frankfurt fragt mich) vorschlugen, aufgenommen (Foto anbei). Der Ortsbeirat 6 unterstützt dieses Anliegen. Poller sind sinnvoll, um Falschparken zu unterbinden, haben darüber hinaus jedoch keine weitere nützliche Funktion. Zudem fehlen Fahrradständer in diesem Bereich. Fahrradbügel beseitigen diesen Mangel und dienen darüber hinaus einem nützlichen Zweck. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2314 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Höchst: Toilettenbetrieb am Höchster Markt endlich ernst nehmen!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1981 entstanden aus Vorlage: OF 434/6 vom 05.04.2022 Betreff: Höchst: Toilettenbetrieb am Höchster Markt endlich ernst nehmen! Vorgang: OM 7289/21 OBR 6; ST 1214/21 Mit der Anregung OM 7289 wurde die regelmäßige Wartung und Instandsetzung der Toilettenanlagen am Höchster Markt gefordert. In zugehöriger Stellungnahme ST 1214 sichert der Magistrat dem Ortsbeirat 6 zu, dass im Falle von Beschädigungen innerhalb kürzester Zeit die Toiletten wieder in einen betriebsbereiten Zustand versetzt werden. Ergänzend wird in der Stellungnahme ausgeführt, dass an sieben Tagen in der Woche (dreimal täglich) die WC-Anlage durch die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH gereinigt wird. Jüngsten Zeitungsartikeln und diverse Gespräche mit Marktbesucherinnen und Marktbesuchern sowie Händlerinnen und Händlern vergegenwärtigen jedoch, dass die Toilettenanlage seit geraumer Zeit nur eingeschränkt funktionsfähig ist. Teilweise ist sogar ein Totalausfall zu beobachten. Hinzu kommt der Wunsch, die Hygienestandards bei den durch den Magistrat zugesicherten täglichen Reinigungen zu verbessern. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. die Funktionsfähigkeit der Toilettenanlage am Höchster Markt wiederherzustellen und 2. die Reinigung der Anlage wie in Stellungnahme ST 1214 zugesicherter Art und Weise dauerhaft zu gewährleisten, um die gängigen Hygienestandards entsprechend einzuhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7289 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1214 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2304 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 90 1
Zusammenarbeit von Freiwilliger Feuerwehr und Schulen stärken
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2022, OF 149/7 Betreff: Zusammenarbeit von Freiwilliger Feuerwehr und Schulen stärken In seinem Bericht stellt der Magistrat die Möglichkeit der Nachwuchsgewinnung der Jugendfeuerwehren in den Vordergrund und erwartet daher Initiativen von Seiten der Freiwilligen Feuerwehren. Hier muss ein Paradigmenwechsel stattfinden. Die Arbeit der Jugendfeuerwehren dient nicht der Betreuung von Jugendlichen nach dem Schulunterricht, sondern dient im Wesentlichen dem vorbeugenden Brandschutz. Wohnungsbrände zeugen davon, dass noch immer viele Familien keine Kenntnis über Brandgefahren haben. Durch die Unterrichtung ihrer Kinder durch die Freiwilligen Feuerwehren können indirekt diese Familien für Gefahren durch offenes Feuer sensibilisiert werden. Es ist daher in erster Linie im Interesse der Stadt, wenn die Freiwilligen Feuerwehren Schüler im vorbeugenden Brandschutz unterrichten. Dass sie hierbei das eine oder andere Mitglied gewinnen, sollte das Mindeste sein. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 7 beschließen: 1. Die Stadtverordnetenversammlung möge den B112 als Zwischenbericht zur Kenntnis nehmen. 2. Der Magistrat wird gebeten, die Frankfurter Schulen aufzufordern, die Initiative zu ergreifen, mit den Stadtteilfeuerwehren Unterricht zum Brandschutz durchzuführen Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 112 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage B 112 dient zur Kenntnis. 2. a) Ziffer 1. der Vorlage OF 149/7 wurde zurückgezogen. b) Ziffer 2. der Vorlage OF 149/7 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu b) GRÜNE, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, BFF und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenRiedbergplatz grün, schattig und mit attraktiver Außengastronomie
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2022, OM 1850 entstanden aus Vorlage: OF 196/12 vom 07.03.2022 Betreff: Riedbergplatz grün, schattig und mit attraktiver Außengastronomie Der Ortsbeirat 12 bestätigt ausdrücklich nochmals die Planungen des Magistrats für die Neugestaltung des Riedbergplatzes in der Form, wie sie im November 2021 durch das Grünflächenamt vorgestellt wurden. Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang darum gebeten, 1. die geplante Baumreihe an der nördlichen Platzseite gemäß Planung innerhalb der Beete eher südlich zu pflanzen (Abstand ca. 8,15 Meter von der Häuserreihe im Erdgeschoss); 2. im Rahmen der Feinplanung sicherzustellen, dass auch nach den Baumpflanzungen die brandschutztechnischen Anforderungen erfüllt bleiben, ohne die bislang gepachteten Flächen der gastronomischen Betriebe oder ihre installierten Sonnenschirme einzuschränken. Maßgeblich hierfür sind die regulär gepachteten Flächen ohne die befristeten Corona-Ausnahmen; 3. bei der noch erfolgenden Auswahl der Baumarten an später darunter sitzende Menschen zu denken, also beispielsweise (wie schon mündlich in Aussicht gestellt) dort keine Lindenbäume zu pflanzen. Begründung: Seitens der ansässigen gastronomischen Betriebe gab es Sorgen, dass ihre Außengastronomie durch die geplante und allgemein begrüßte Neugestaltung des Platzes eingeschränkt werden könnte. Dies würde sie - gerade nach den Belastungen der Corona-Zeit - zusätzlich belasten. Ein genauerer Abgleich der aktuellen Situation mit den im November 2021 bereits befürworteten Planungen zeigt, dass die Begrünungen und Pflanzungen an der Nordseite des Platzes weder die gastronomische Fläche einschränken noch die Nutzung der großen Sonnenschirme verhindern. Dazu ist es aber dringend erforderlich, dass die Umsetzung tatsächlich gemäß der Planung erfolgt, insbesondere bei der Platzierung der Bäume (siehe Skizze). Die rechtzeitige Einbeziehung des Brandschutzes in die Planung (womöglich ohnehin vorgesehen oder sogar schon erfolgt) schafft Rechtssicherheit für die Außenbewirtschaftung und vermeidet Sorgen. Für die Wahl geeigneter Baumarten hat das zuständige Amt schon signalisiert, Fragen wie Insektenattraktivität, Pollenflug und sonstige Absonderungen routiniert zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1410 Aktenzeichen: 67 0
Schwanheim: Verkehrsmuseum endlich wieder öffnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1805 entstanden aus Vorlage: OF 400/6 vom 20.02.2022 Betreff: Schwanheim: Verkehrsmuseum endlich wieder öffnen Vorgang: V 340/22 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie eine kurzfristige, zumindest teilweise Öffnung des Verkehrsmuseums in Schwanheim möglich ist und für wann die Öffnung geplant ist. Damit die Menschen im Verkehrsmuseum endlich wieder (Nahverkehrs-) Geschichte dauerhaft und vollumfänglich erleben können, wird der Magistrat zudem gebeten, 1. zur Unterbringung des Verkehrsmuseums mindestens eine Industriehalle als Ersatz auf das Grundstück zu stellen, das sich im VGF-Eigenbesitz befindet (wie bereits von der Geschäftsführung der VGF beschlossen); 2. dabei unter Berücksichtigung der Brandschutzauflagen darauf zu achten, dass die Fläche sowohl für die Ausstellung als auch für die Fahrzeuge ausreichend ist; 3. für eine dauerhafte Unterbringung die Planung eines Neubaus, bei dem das alte Bahnhofsgebäude der Waldbahn in einen Komplex mit Verkehrsmuseum und Gastronomie integriert wird, endlich voranzutreiben. Begründung: Bei dem Verkehrsmuseum handelt es sich um ein familienfreundliches Museum mit niedrigschwelligen Angeboten für alle Altersgruppen, insbesondere auch für Kinder. Die Fahrzeugsammlung gehört zu den traditionsreichsten seiner Art. "Das Frankfurter Verkehrsmuseum macht auf einer Ausstellungsfläche von rund 3.900 Quadratmetern Geschichte zum Erlebnis!" - so wird das Verkehrsmuseum auf der Internetseite der VGF beworben. Doch seit einiger Zeit stehen die Menschen, die in Schwanheim die Nahverkehrsgeschichte Frankfurts und des Rhein-Main-Gebiets erleben möchten, vor verschlossenen Türen. Die Fahrzeughallen sind inzwischen aus Brandschutzgründen geschlossen, da sie nie unter heutigen Brandschutzaspekten ertüchtigt wurden. Obwohl das Problem seit knapp zehn Jahren bekannt ist, wurde bisher nicht viel getan. Ein großer Neubauplan, der vor zehn Jahren noch publikumswirksam vorgestellt wurde, wurde nie umgesetzt und verschwand stattdessen wieder in der Schublade. Hinzu kommt, dass bereits jetzt keine ausreichenden Flächen vorhanden sind, sodass weder alle vorhandenen Fahrzeuge gezeigt noch die Ausstellung vollumfänglich präsentiert werden kann. Wie der Presse zu entnehmen war, hat die Geschäftsführung der VGF den Entschluss gefasst, eine Industriehalle als Ersatz auf das Grundstück zu stellen, das sich im VGF-Eigenbesitz befindet. Dieser Vorstandsbeschluss ist aber vom Aufsichtsrat der VGF seit geraumer Zeit nicht abgesegnet worden. Presseanfragen zur Zukunft des Verkehrsmuseums blieben unbeantwortet (FNP, 05.01.2022). Dem Ortsbeirat erschließt sich nicht, warum ein so traditionsreiches Museum mit Angeboten für die ganze Familie so nachlässig behandelt wird und nicht einmal diese (im Vergleich zu einem Neubau) kostengünstige Lösung umgesetzt wird. Stattdessen bleibt weiterhin unklar, wann die Menschen in Schwanheim überhaupt wieder (zumindest teilweise) Geschichte erleben können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 15.03.2022, V 340 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2623 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1934 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1069 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 41-3
Höchst: Radfahrstreifen an der Einmündung der Justinuskirchstraße in die Emmerich-Josef-Straße absichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1798 entstanden aus Vorlage: OF 389/6 vom 22.02.2022 Betreff: Höchst: Radfahrstreifen an der Einmündung der Justinuskirchstraße in die Emmerich-Josef-Straße absichern Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen (z. B. die Anbringung von Klemmfixen), um den Radfahrstreifen an der Einmündung der Justinuskirchstraße in die Emmerich-Josef-Straße gegen falsch parkende Pkw abzusichern. Begründung: An der genannten Stelle befindet sich an der Einmündung ein Radfahrstreifen, damit die gegen die Einbahnstraße fahrenden Radfahrerinnen und Radfahrer sicher in die Emmerich-Josef-Straße einbiegen bzw. geradeaus Richtung Marktplatz gelangen können. Auf der gesamten Länge der Markierung besteht absolutes Halteverbot (sogar ein Schild der VGF an der Hauswand weist darauf hin). Dennoch wird hier oftmals geparkt (siehe Foto 1), nicht selten auf dem gesamten Radfahrstreifen. Dadurch wird vor allem der Busverkehr immer wieder stark beeinträchtigt, da dieser dann nicht mehr aus der Emmerich-Josef-Straße in die Justinuskirchstraße einbiegen kann, was Staus sowie Verspätungen der Busse zur Folge hat. Wie schwierig es für Busse (nicht einmal Gelenkbusse) ist, auch wenn die Einmündung weitgehend frei ist, hier einzubiegen, wird auf Foto 2 deutlich. Steht dann noch ein Fahrzeug auf dem noch "freien" Platz zur Einmündung hin, hat der Bus keine Chance, seine Fahrt fortzusetzen. Daher ist es hier unerlässlich, mit geeigneten Maßnahmen (z. B. "Klemmfixe") das verbotene Parken zu verhindern. Foto 1: Foto 2: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1553 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 296 Aktenzeichen: 66 2
Höchst: Fußgängerüberweg in der Emmerich-Josef-Straße am Andreasplatz (wieder) markieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1797 entstanden aus Vorlage: OF 388/6 vom 22.02.2022 Betreff: Höchst: Fußgängerüberweg in der Emmerich-Josef-Straße am Andreasplatz (wieder) markieren Der Magistrat wird gebeten, in der Emmerich-Josef-Straße am Andreasplatz (wieder) einen Fußgängerüberweg zu markieren. Begründung: Im gesamten Bereich der Kreuzung Emmerich-Josef-Straße/Ecke Kasinostraße besteht keine Möglichkeit, die Straßen sicher zu überqueren, obwohl hier viele Fußgängerinnen und Fußgänger unterwegs sind und sich am Andreasplatz die Kita St. Josef befindet. Es ist erkennbar, dass an der genannten Stelle einmal ein Fußgängerüberweg markiert war (siehe Foto). Aufgrund der beschriebenen Situation ist es dringend erforderlich, dass zumindest hier wieder ein sicherer Fußgängerüberweg geschaffen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1552 Antrag vom 22.08.2022, OF 539/6 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2563 Aktenzeichen: 66 2
Rechenzentren in Bergen-Enkheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2022, OF 94/16 Betreff: Rechenzentren in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Wie viele Rechenzentren wurden bereits im Ortsbezirk Bergen-Enkheim genehmigt oder befinden sich aktuell im Genehmigungsverfahren? 2. Falls 1. zutrifft a) Wo exakt sind diese Rechenzentren im Ortsbezirk Bergen-Enkheim geplant? b) Wie stellt der Magistrat sicher, dass im Rahmen der jeweiligen Baugenehmigungsverfahren hinreichende, insbesondere für Ver-schattung und den Immissionsschutz bedeutsame Abstände zwischen Rechenzentren im Gewerbegebiet einerseits und der Wohnbebauung in angrenzenden Wohngebieten, und Natur-schutzgebieten wie dem Seckbacher Ried andererseits eingehalten werden? Wie stellt der Magistrat sicher, dass die sonstigen Belastungen von Umwelt und Anwohnern so weit wie möglich reduziert werden? Welche Abstände und Maßnahmen sind dies im Einzelnen? Hier ist vor allem auf die Gesichtspunkte I. Schutz gegen Geräusche, Lärm II. Schutz gegen Luftschadstoffe, Gerüche, Wärme III. Schutz vor übermäßigen Lichtemissionen IV. Schutz vor technisch erzeugten (künstlichen) elektrischen, magnetischen, elektromagnetischen Feldern V. Schutz vor Sicherheitsrisiken (Sabotage, Terrorakte, Brand) einzugehen und eine entsprechende Analyse vorzulegen. c) In welcher Weise sieht sich der Magistrat in der Lage und auf welcher Grundlage, im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren höchste technische und damit zeitgemäße Umweltschutzstandards zu garantieren? In der Antwort bitten wir insbesondere auf den verbundenen, erheblichen Ausstoß von Stickoxiden und Feinstaub einzugehen, die typischerweise durch Notstrom-Dieselgeneratoren, Schornsteine, Kondensatoren, Entlüftungen und Klimaanlagen der Rechenzentren in die unmittelbare Umgebung und Umwelt emittiert werden. Begründung: Auf einer Veranstaltung des Immobiliendienstleisters CBRE und der Anwaltskanzlei DLA Piper für den Masterplan Data Centre am 10.02.2022 wurde eine Karte mit der Quellenangabe ‚Stadtplanungsamt' gezeigt, auf der das Cluster "Seckbach/Bergen Enkheim" zu sehen ist. (die Karte fehlt bei den zur Verfügung gestellten Unterlagen, ist jedoch in der Aufzeichnung der Veranstaltung zu sehen) Das dargestellte Cluster trägt nicht nur den Namen des Ortsbezirks; auf der Karte ist ein expliziter Teil von Bergen-Enkheim gekennzeichnet. Auf dieser Karte geht es stadtweit um insgesamt 35 Hektar zusätzlich geplante Fläche für Rechenzentren. Wir wünschen uns eine transparente Kommunikation, falls in unserem Stadtteil Rechenzentren geplant sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 16 am 22.03.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 349 2022 Die Vorlage OF 94/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2022 Produktbereich:34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04.Grundstücks-und Gebäudemanagement Renovierung der Bunker im Riederwald
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2022, OF 227/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich:34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04.Grundstücks-und Gebäudemanagement Renovierung der Bunker im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt des Jahres 2022 werden Mittel in Höhe von 50 000.- Euro eingestellt um mit den notwendigen Brandschutzmaßnahmen und Sanierungen in den Bunkern in der Schäfflestraße und in der Lassallestraße im Riederwald beginnen zu können. Begründung: Der Magistrat ist den Wünschen des Ortsbeirates 11 gefolgt und hat beide Hochbunker im Stadtteil Riederwald gekauft, um sie den ortsansässigen Vereinen zur Nutzung zu überlassen. Seither ist jedoch nichts mehr geschehen. Für die notwendigen Brandschutzmaßnahmen und Sanierungen der Sanitär- und Elektroanlagen sollten zeitnah erste Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Sanierungsplanungen sollen in enger Abstimmung mit dem Vereinsring Riederwald stattfinden. Durch die pandemiebedingten Einnahmenverluste können die Vereine die notwendigen Maßnahmen keinesfalls selbst finanzieren. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 43 2022 Die Vorlage OF 227/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenBenennung der Haltestelle „Rennbahn“ in Niederrad behalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1724 entstanden aus Vorlage: OF 336/5 vom 04.02.2022 Betreff: Benennung der Haltestelle "Rennbahn" in Niederrad behalten Der Magistrat wird gebeten, die Umbenennung der Haltestelle "Rennbahn" in "DFB-Campus" zurückzunehmen. Eine Erwähnung der DFB-Akademie als Erläuterung kann dabei möglich bleiben, z. B. Rennbahn/DFB-Campus oder Rennbahn (DFB-Campus). Begründung: Die Umbenennung der Haltestelle "Rennbahn" in "DFB-Campus" ging völlig am Ortsbeirat 5 vorbei. Weder wurde die Umbenennung öffentlich diskutiert noch die Entscheidungsfindung öffentlich dokumentiert. Das ist so nicht hinzunehmen. Die Rennbahn in Niederrad gehört zur Erinnerungskultur der Stadt Frankfurt. Eine Änderung der Nutzung des Geländes bedeutet nicht, den Namen der Haltestelle grundsätzlich zu ändern. In der Stadt Frankfurt gibt es zahlreiche Beispiele von Nutzungsänderungen, ohne die Erinnerung zu schmälern. Ein Beispiel ist der "Roßmarkt", auf dem schon seit über 200 Jahren keine Pferde mehr verkauft werden. Es ist völlig ausreichend, die Bezeichnung "DFB-Campus" erläuternd auf den Schildern und in den Ansagen zu nennen. Ebenfalls zu nennen ist die Europäische Zentralbank, zu deren Ehren keine Haltestellen umbenannt wurden. Sie wird lediglich erwähnt bzw. erläuternd in Ansagen genannt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1582 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92 13
U-Bahn-Haltestelle „Holzhausenstraße“ den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen anpassen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1742 entstanden aus Vorlage: OF 127/3 vom 21.10.2021 Betreff: U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen anpassen Der Magistrat wird beauftragt, in der U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" an den Bahnsteigenden stadteinwärts und stadtauswärts zusätzliche Treppen einzurichten, um damit Notausgänge, die an die Oberfläche führen, zu schaffen. Somit wird die Nutzungskapazität den Anforderungen der tatsächlichen Nutzung gemäß gesetzlicher Vorgabe nach § 31 Absatz 5 BOStrab angepasst. Begründung: In § 31 Absatz 5 BOStrab (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung) wird die notwendige Größe der Haltestellen festgelegt: "Die Breite der Bahnsteige muss nach dem Verkehrsaufkommen unter Berücksichtigung der Stärke und Verflechtung der Fahrgastströme bemessen sein. Längs der Bahnsteigkante muss eine nutzbare Breite von mindestens 2,0 Metern, bei Bahnsteigen im Verkehrsraum öffentlicher Straßen von mindestens 1,5 Metern vorhanden sein. Die Querneigung des Bahnsteigs soll so ausgeführt werden, dass sie mit zwei von Hundert zur Bahnsteigkante hin ansteigt." Seit Jahren wird vom Magistrat erklärt, dass die in den 60er-Jahren gebaute U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" nicht mehr der Belastung durch das erhöhte Verkehrsaufkommen der Fahrgäste entspricht. Laut § 31 Absatz 5 Satz 1 BOStrab besteht die Pflicht, die Breite der Bahnsteige dem erhöhten Verkehrsaufkommen anzupassen. Da das in diesem Fall baulich nicht möglich ist, muss die Kapazität der U-Bahn-Haltestelle zumindest durch den Bau zusätzlicher Fluchttreppen an den beiden Bahnsteigenden erhöht und damit eine zusätzliche Möglichkeit für die Fahrgäste geschaffen werden, die U-Bahn-Haltestelle zu verlassen. Ein zusätzlicher Ausbau der Fluchttreppen ist auch aufgrund von § 31 Absatz 5 Satz 2 BOStrab notwendig, wonach die nutzbare Breite von zwei Metern nicht unterschritten werden darf. Die nutzbare Breite des Bahnsteigs stadtauswärts unterschreitet nach dem Einbau der Aufzüge die notwendige Breite. Sie beträgt nur 1,80 Meter, stadteinwärts wird die notwendige Breite gerade einmal um zehn Zentimeter überschritten. Sie beträgt 2,10 Meter. In einer U-Bahn-Haltestelle mit einem hohen Aufkommen von Fahrgästen ist es dringend notwendig, alle für die Sicherheit der Fahrgäste notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Beispielsweise wurden in Berlin nach dem Brand im Jahre 2009 in der Haltestelle "Deutsche Oper" 40 Stationen mit ähnlichem Baustandard für insgesamt über eine Milliarde Euro nachgerüstet. Auch in Frankfurt ist zur Sicherheit der Fahrgäste eine Nachrüstung der U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" durch zusätzliche Fluchttreppen dringend notwendig, insbesondere da die Hessische Bauordnung für Veranstaltungsräume zwei unabhängig nach außen führende Fluchtwege erforderlich macht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 14.03.2022, OF 226/3 Etatanregung vom 28.03.2022, EA 221 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1529 Antrag vom 28.08.2022, OF 436/2 Antrag vom 21.04.2023, OF 638/2 Aktenzeichen: 92 13
Haushalt 2022 Eine Stelle für die Verkehrspolizei im Westen und insbesondere den Höchster Markt
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2022, OF 371/6 Betreff: Haushalt 2022 Eine Stelle für die Verkehrspolizei im Westen und insbesondere den Höchster Markt Der Ortsbeirat wolle beschließen, Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für den Frankfurter Westen 50. 000€ für eine Stelle für die Verkehrspolizei in den Etat einzustellen. Diese Person soll an den Höchster Markttagen für die Einhaltung der Verkehrs-regeln sorgen und Parkverstöße ahnden. In der übrigen Zeit sind andere Orte und Stadtteile mit problematischen Verkehrssituationen zu kontrollieren. Begründung: Seit im Januar das Oberlandesgericht in Frankfurt geurteilt hat, dass private Dienstleister nicht den ruhenden Verkehr kontrollieren dürfen, werden Verstöße im Westen nicht mehr ausreichend kontrolliert. Am Markt hatte das davor der Marktmeister gemacht. Seitdem dieser diese Funktion nicht mehr ausführen darf, hat das regelwidrige Parken erheblich zugenommen und werden auch die Parkplätze für den Markt nicht immer rechtzeitig geräumt. Für einen reibungslosen Ablauf und Minderung der Konflikte, wie sie schon häufiger auch im OBR Thema waren, ist eine Verkehrskontrolle besonders an Markttagen erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 15.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 68 2022 Die Vorlage OF 371/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenVermüllung und Leerstand der Fritzlarer Straße 32 beenden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1624 entstanden aus Vorlage: OF 277/2 vom 31.01.2022 Betreff: Vermüllung und Leerstand der Fritzlarer Straße 32 beenden Der Magistrat gebeten, 1. sich mit der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer der Fritzlarer Straße 32 ins Benehmen zu setzen, um sowohl die Vermüllung als auch den Leerstand des Gebäudes zu beenden; 2. sofern die Eigentümerin bzw. der Eigentümer keine eigenen Pläne für eine Beendigung des Leerstandes haben, sich dieser bzw. diesem gegenüber dafür einzusetzen, hier gemeinschaftliches Wohnen zu ermöglichen; 3. hierfür im Benehmen mit der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer einen Kauf der Immobilie durch die KEG zu prüfen, um sie danach über eine Konzeptvergabe dem gemeinschaftlichen Wohnen zuzuführen. Begründung: Weder der Wohnungsleerstand noch die Vermüllung (siehe Abbildung anbei) sind hier akzeptabel und bedürfen einer Beendigung. Hier gemeinschaftliches Wohnen zu installieren, ist nicht prioritär. Die Immobilie wäre aber eine sinnvolle Möglichkeit, auch kleinere gemeinschaftliche Wohnprojekte (im Gegensatz zu den sonst eher großen Projekten bei Neubaugebieten) zu fördern, sofern die Eigentümerin bzw. der Eigentümer selbst keine eigenen Ambitionen haben, hier Wohnraum wiederherzustellen. Foto: privat, 23.01.2022 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 969 Aktenzeichen: 32 4
Verkehrssicherheit am Höchster Markt für Fußgängerinnen und Fußgänger
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1553 entstanden aus Vorlage: OF 337/6 vom 22.01.2022 Betreff: Verkehrssicherheit am Höchster Markt für Fußgängerinnen und Fußgänger Der Magistrat wird gebeten, das Falschparken am Höchster Markt in der Antoniterstraße auf Höhe der Markthalle durch das Aufstellen von mobilen Bänken zu verhindern. Ein Pate ist dem Ortsbeirat bekannt. An jedem Markttag wird die Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger durch verkehrswidriges Parken direkt an der Markthalle gefährdet. Um den Fußgängerinnen und Fußgängern einen eigenen sicheren Raum zu geben, gilt es den Fußweg von der Straße baulich abzugrenzen und Falschparken zu verhindern. Wegesperren, Drängelgitter etc. aus Metall sind an dieser Stelle nicht sinnvoll, da diese sogleich von Radfahrenden für die Fahrräder genutzt würden und damit erneut der Fußweg verstellt würde. Die mobilen Bänke stellen keine Veränderung des Verkehrsflusses und keine Beeinträchtigung des Marktbesuches dar, sondern dienen vielmehr der Durchsetzung der Straßenverkehrsordnung im Sinne der Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger. Für das Einkaufserlebnis Höchster Markt ist eine sichere und entspannte Atmosphäre wichtig. Für Pkw stehen neben den Parkplätzen rund um den Höchster Markt im Stadtteil Höchst zwei Parkhäuser und an der Batterie Parkplätze zur Verfügung. Begründung: Durch den an Markttagen durchgängigen Parksuchverkehr und die vielen verkehrswidrig abgestellten Pkw kommt es rund um den Höchster Markt immer wieder zu gefährlichen Situationen. Die durch den Ortsbeirat 6 in den letzten Jahren mehrfach angeregte erhöhte Kontrolldichte, um Falschparken zu verhindern, kann durch die zuständige Behörde nicht gewährleistet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1168 Aktenzeichen: 66 2
Höchst: Zugang zum Höchster Markt von der Antoniterstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1554 entstanden aus Vorlage: OF 338/6 vom 20.01.2022 Betreff: Höchst: Zugang zum Höchster Markt von der Antoniterstraße Der Magistrat wird gebeten, durch eine deutliche Markierung und Kontrollen den Zugang zum Höchster Markt von der Antoniterstraße zu Marktzeiten zu verbessern. Dabei soll besonders die ungehinderte Nutzung der doppelstöckigen Fahrradabstellanlage gewährleistet werden. Begründung: Der Zugang wird häufig von parkenden Autos versperrt. Wer dort zu Fuß den Höchster Markt betritt oder ein Fahrrad zu dem großen Fahrradständer links vom Zugang schiebt, wird so behindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1169 Aktenzeichen: 66 2
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