Wegen einer Insektenplage den Schelmenburggraben ökologisch umgestalten
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM
4349 entstanden aus Vorlage:
OF 316/16 vom
16.05.2015 Betreff: Wegen einer Insektenplage den
Schelmenburggraben ökologisch umgestalten Der Magistrat wird aufgefordert, den
bei der Restaurierung der Schelmenburg neu gestalteten Burggraben zur
Eindämmung der Insektenplage in Bergen und zur Vermeidung des Kippens des
Grabenwassers in den warmen Monaten schnellstmöglich mit geeigneten Pflanzen
und Tieren auszustatten, die die Algenbildung eingrenzen, die Larven von
Mücken, Schnaken und Eintagsfliegen in Grenzen halten und die helfen, das
Wasser zu klären. Zusätzlich sollte rechts und links der Eingangsbrücke je eine
Fontäne installiert werden, die das zumeist wegen Wassermangels stehende Wasser in den kritischen Monaten belüftet und mit
Sauerstoff versorgt, damit es sich erst gar nicht, wie in der Vergangenheit des
Öfteren geschehen, in eine stinkende Brühe verwandelt. Geeignete
Wasserpflanzen, die auch die algenfördernde Sonneneinstrahlung eingrenzen, gibt
es aus der Familie der See- und Teichrosen genügend. Die in Massen vorhandene
Bachbunge (Veronica beccabunga) kann diese Aufgabe nicht allein erfüllen.
Außerdem müssen wieder Wasserschnecken, Gelbbrand- und andere Wasserkäfer
eingesetzt werden, die die massenhaft vorhandenen Insektenlarven eindämmen
helfen. Begründung: Berger Bürger leiden zurzeit unter Myriaden von
kleinen schwarzen Eintagsfliegen, die aus dem Burggraben kommen und tausendfach
auf den Fensterscheiben, den Hauswänden und auch im Inneren der Häuser auf den
Wänden sitzen und sich um die Lampen sammeln. Alteingesessene Bürger haben eine
solche Plage noch nie erlebt. Jetzt fürchten alle schon die Stechmücken, die
noch in der Entwicklung sind. Davon massiv betroffen ist auch die Gastronomie
der Stadthalle. Hier muss schnell etwas geschehen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 16
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.09.2015, ST 1357
Aktenzeichen: 67 0