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Wegen einer Insektenplage den Schelmenburggraben ökologisch umgestalten

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4349 entstanden aus Vorlage: OF 316/16 vom 16.05.2015 Betreff: Wegen einer Insektenplage den Schelmenburggraben ökologisch umgestalten Der Magistrat wird aufgefordert, den bei der Restaurierung der Schelmenburg neu gestalteten Burggraben zur Eindämmung der Insektenplage in Bergen und zur Vermeidung des Kippens des Grabenwassers in den warmen Monaten schnellstmöglich mit geeigneten Pflanzen und Tieren auszustatten, die die Algenbildung eingrenzen, die Larven von Mücken, Schnaken und Eintagsfliegen in Grenzen halten und die helfen, das Wasser zu klären. Zusätzlich sollte rechts und links der Eingangsbrücke je eine Fontäne installiert werden, die das zumeist wegen Wassermangels stehende Wasser in den kritischen Monaten belüftet und mit Sauerstoff versorgt, damit es sich erst gar nicht, wie in der Vergangenheit des Öfteren geschehen, in eine stinkende Brühe verwandelt. Geeignete Wasserpflanzen, die auch die algenfördernde Sonneneinstrahlung eingrenzen, gibt es aus der Familie der See- und Teichrosen genügend. Die in Massen vorhandene Bachbunge (Veronica beccabunga) kann diese Aufgabe nicht allein erfüllen. Außerdem müssen wieder Wasserschnecken, Gelbbrand- und andere Wasserkäfer eingesetzt werden, die die massenhaft vorhandenen Insektenlarven eindämmen helfen. Begründung: Berger Bürger leiden zurzeit unter Myriaden von kleinen schwarzen Eintagsfliegen, die aus dem Burggraben kommen und tausendfach auf den Fensterscheiben, den Hauswänden und auch im Inneren der Häuser auf den Wänden sitzen und sich um die Lampen sammeln. Alteingesessene Bürger haben eine solche Plage noch nie erlebt. Jetzt fürchten alle schon die Stechmücken, die noch in der Entwicklung sind. Davon massiv betroffen ist auch die Gastronomie der Stadthalle. Hier muss schnell etwas geschehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1357 Aktenzeichen: 67 0