Meine Nachbarschaft: Konstanzer Straße
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Aufhebung der verwirrenden Tempo-30-Zone am Kleedreieck
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2016, OM 721 entstanden aus Vorlage: OF 67/11 vom 24.09.2016 Betreff: Aufhebung der verwirrenden Tempo-30-Zone am Kleedreieck Der Magistrat wird aufgefordert, die Tempo-30-Zone in der Willmannstraße zwischen der Kreuzung Kleestraße und Alt-Fechenheim aufzuheben und durch Tempo 30 zu ersetzen. Hierzu sind das Tempo-30-Zone-Schild kurz hinter besagter Kreuzung sowie das Schild zur Aufhebung der Tempo-30-Zone in Alt-Fechenheim hinter der Einmündung der Kleestraße gegen Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder "Tempo 30" zu tauschen. Außerdem ist hierzu auf der gesamten Straße Alt-Fechenheim zwischen Schießhüttenstraße und Kleestraße die Tempo-30-Zone aufzuheben und durch Tempo 30 zu ersetzen. Begründung: Es ist mehr als verwirrend für Autofahrerinnen und Autofahrer, dass vor der Kreuzung Willmannstraße/Kleestraße in der Willmannstraße die Tempo-30-Zone aufgehoben wird, nach der Kreuzung wieder eingeführt wird, um dann nach der nächsten Kreuzung wieder aufgehoben zu werden. Wesentlich verwirrender ist für Autofahrerinnen und Autofahrer auf der Straße Alt-Fechenheim, dass nach der Einmündung der Willmannstraße und 50 Meter vor dem Zebrastreifen die Tempo-30-Zone aufgehoben wird und somit quasi Tempo 50 gilt, damit nach dem Zebrastreifen wieder Tempo 30 ausgeschildert wird. Dies führt außerdem zu der aberwitzigen und gefährlichen Situation, dass Autofahrerinnen und Autofahrer regelmäßig vor dem Zebrastreifen beschleunigen. Dieser Zustand ist so nicht hinnehmbar. Anlage Anlage 1 (ca. 319 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 32 Aktenzeichen: 32 1
Erhöhung der Kapazität auf der Linie U 7 und der Buslinie 44
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.11.2015, OM 4736 entstanden aus Vorlage: OF 370/11 vom 17.10.2015 Betreff: Erhöhung der Kapazität auf der Linie U 7 und der Buslinie 44 Der Magistrat wird gebeten, auf die VGF dahin gehend einzuwirken, dass in der Zeit von montags bis freitags 07:00 bis 09:00 Uhr die Linie U 7 mit vier kleinen Wagen beziehungsweise zwei durchgehenden lang en Wagen in Richtung Hausen verkehrt. Die Abfahrtszeiten der Buslinie 44 in Richtung Enkheim ab 13:00 Uhr sollen geprüft und die Kapazitäten angepasst werden. Begründung: Erhöhung der Kapazität auf der Linie U 7. Jahrelang verkehrte die U 7 montags bis freitags ab der Station "Schäfflestraße" um 07:32 Uhr und dann wieder um 07:38 Uhr in Richtung Hausen. Dies wurde mit der letzten Fahrplanänderung geändert, sodass die U 7 von der genannten Station um 07:32 Uhr und dann erst wieder um 07:42 Uhr sowie um 07:47 Uhr abfährt. Diese Änderung hat jedoch die Belange der vielen Schülerinnen und Schüler verkannt. Für die Frankfurter Schülerinnen und Schüler beginnt der Unterricht um 08:00 Uhr, sodass die Schülerinnen und Schüler auf die U-Bahnen um 07:32 Uhr und um 07:42 Uhr angewiesen sind. Die U-Bahn U 7 um 07:47 Uhr ist für ein pünktliches Eintreffen in den Schulen ungeeignet. Im Vergleich zu dem früheren Fahrplan kommt es jetzt durch die Auseinanderziehung der Abfahrtszeiten dazu, dass die U 7 mit den Fahrzeiten 07:32 Uhr und 07:42 Uhr regelmäßig völlig überfüllt ist. Die U 7 fährt unter der Woche (morgens) immer nur mit drei kleinen Einzelwagen oder einem großen Wagen und einem kleinen Wagen, was in etwa drei kleinen Wagen entspricht. Es hat sich gezeigt, dass durch die Fahrplanumstellung die Kapazität des Zuges regelmäßig zu klein ist und es zu wenige Sitzplätze sowie Stehplätze gibt. Ein vierter kleiner Wagen oder zwei große Wagen sind daher dringend notwendig. Die genannten Bahnen sind auch stark von Pendlerinnen und Pendlern aus dem Umland frequentiert und zählen mit zu den vollsten Bahnen am Morgen. Zwar verkehrt die U 4 mit vier kleinen Wagen und durch sie lassen sich die zentralen Innenstadtstationen ebenso erreichen. Dies schafft jedoch keine Abhilfe für die vielen Schülerinnen und Schüler aus Bergen-Enkheim, dem Riederwald und Fechenheim, die zur Brüder-Grimm-Schule, der Helmholtzschule oder dem Heinrich-von-Gagern-Gymnasium fahren. Die zeitlich nachfolgenden U 7-Züge, im Zeitraum zwischen 07:00 bis 09:00 Uhr, sind regelmäßig, spätestens ab der Station "Parlamentsplatz", völlig überfüllt, sodass sich viele Passagiere nicht einmal mehr festhalten können. Daher erscheint es nicht nur als Merkmal der Servicequalität, sondern auch unter Beachtung der Sicherheit der Fahrgäste dringend erforderlich, dass die U 7 mit vier Wagen oder zwei großen Wagen verkehrt. Buslinie 44 von Frankfurt Fechenheim nach Enkheim: Die Buslinie ist ein wichtiges Verbindungsglied der Stadtteile Fechenheim-Süd mit Fechenheim-Nord, Bergen-Enkheim und Maintal. Viele Schülerinnen und Schüler besuchen die Schulen in den jeweils anderen Stadtteilen. Die Abfahrtszeiten des Busses liegen sehr knapp an den Unterrichtsenden der Heinrich-Kraft-Schule und der Freien Christlichen Schule in Frankfurt-Fechenheim. Fast alle 600 Schülerinnen und Schüler der Freien Christlichen Schule haben täglich um 13:10 Uhr Schulschluss. Die Haltestelle ist 500 Meter entfernt. Es sind genau fünf Minuten nach Schulschluss, um den Bus zu erreichen. Jeden Tag verpassen sehr viele Kinder den Bus und müssen dann 30 Minuten auf den nächsten Bus warten. Das führt dazu, dass die Straße Alt-Fechenheim von den Kindern wild überquert oder bei roter Fußgängerampel überrannt wird. Die Kinder achten dabei nicht auf den Verkehr, um den Bus noch zu erreichen. Eine geringfügige Verzögerung in der Abfahrtszeit würde hier eine große Entlastung und einen entscheidenden Beitrag zur Verkehrssicherheit bedeuten. Der Bus der Linie 44 füllt sich an der Haltestelle "Jakobsbrunnenstraße" komplett, und es wäre wünschenswert, hier mehr Kapazitäten anbieten zu können. Sei dies in der Art von einer zusätzlichen Frequenz oder in einem wenige Minuten nach hinten gelegten Takt und einem größeren Bus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 364 Aktenzeichen: 92 14
Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main -.Fortschreibung 2015 - Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei Jahren
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2015, OF 375/11 Betreff: Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main - Fortschreibung 2015 - Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei Jahren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, inwieweit räumliche Überkapazitäten in Kindertagesstätten von anderen Einrichtungen wie Grundschulen genutzt werden können. Speziell an Überkapazitäten in der Kindertagesstätte Fechenheim, in der Dieburger Straße und die räumliche Enge in der Freiligrathschule in der Fachfeldstraße. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 09.10.2015, B 379 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 11 am 16.11.2015, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1518 2015 1. Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 375/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2015/2016 Blindenanforderungstaster an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler.Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße nachzurüsten.
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2014, OF 278/11 Betreff: Haushalt 2015/2016 Blindenanforderungstaster an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße nachzurüsten. Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Nachrüstung von Blindenanforderungstastern an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße / Baumertstraße werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: im Ortsteil Fechenheim-Nord beheimatet. Wenn sehbehinderte Menschen ihre Hunde von dieser Schule übernehmen, leben diese für eine Weile im Hotel in der Vilbeler Landstraße, damit die Tiere sich an die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer gewöhnen können. Die Querungsstelle Pfortenstraße/Baumertstraße ist die am meisten genutzte Querungsstelle in Fechenheim und liegt im Zentrum von Fechenheim mit seinen Geschäften. Ampeln für sehbehinderte Menschen sind mit am Ampelmast in einer Höhe von circa 2,10 Metern montierten trichterförmigen akustischen Signalgebern ausgerüstet. Im Normalfall müssen bei diesen Ampeln die Signale über die Fußgängergrünphase von sehbehinderten Menschen angefordert werden. Dafür ist ein Kästchen mit dem Anforderungstaster in etwa 0,85 Meter Höhe vorgesehen. Mit diesem akustischen und taktilen Signal wird im Normalfall keine Freigabe für die Fußgängerinnen und Fußgänger, sondern nur das Freigabesignal für sehbehinderte Menschen angefordert. Besteht die Möglichkeit der Anforderung der Grünphase, so ist für die sehenden Fußgängerinnen und Fußgänger ein gekennzeichneter Taster vorgesehen. Die sehbehinderten Menschen fordern durch Drücken ihres Anforderungstasters für das Freigabesignal gleichzeitig die Grünphase an. Nähern sich die sehbehinderten Menschen dem Ampelmast, so orientieren sie sich anhand des "Klopfgeräusches". Nach Erreichen des Ampelmastes ertasten die sehbehinderten Menschen mit ihrer freien Hand das Anforderungskästchen. Den Anforderungstaster für die Freigabesignale finden die sehbehinderten Menschen an dessen Unterseite. Ein während einer Grünphase betätigter Anforderungstaster aktiviert das Freigabesignal erst zur nächsten Grünphase. Eine Grundorientierung vermittelt ihm ein auf einem Vibrationsplättchen aufgebrachter, in Überquerungsrichtung weisender Pfeil. Bei einzelnen Bauformen sind Vibrationsplättchen verbaut. Das Vibrationsplättchen ist vor allem für hör- und sehbehinderte Menschen hilfreich, aber auch sehbehinderte Menschen ohne Hörbehinderung nutzen meist diese zusätzliche Information über die auf die Vibrationsplättchen aufgelegten Finger. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 11 am 06.10.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 10 2014 Die Vorlage OF 278/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAnforderungstaster für sehbehinderte Menschen an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße nachzurüsten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.05.2014, OM 3134 entstanden aus Vorlage: OF 246/11 vom 06.04.2014 Betreff: Anforderungstaster für sehbehinderte Menschen an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße nachzurüsten Der Magistrat wird aufgefordert, für sehbehinderte Menschen an den Lichtsignalanlagen der Querungsstellen Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße Blindenanforderungstaster nachzurüsten. Begründung: In beiden Wohngebieten gibt es sehbehinderte Menschen. Auch eine Schule für Blindenhunde ist im Ortsteil Fechenheim-Nord beheimatet. Wenn sehbehinderte Menschen ihre Hunde von dieser Schule übernehmen, leben diese für eine Weile im Hotel in der Vilbeler Landstraße, damit die Tiere sich an die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer gewöhnen können. Die Querungsstelle Pfortenstraße/Baumertstraße ist die am meisten genutzte Querungsstelle in Fechenheim und liegt im Zentrum von Fechenheim mit seinen Geschäften. Ampeln für sehbehinderte Menschen sind mit am Ampelmast in einer Höhe von circa 2,10 Metern montierten trichterförmigen akustischen Signalgebern ausgerüstet. Im Normalfall müssen bei diesen Ampeln die Signale über die Fußgängergrünphase von sehbehinderten Menschen angefordert werden. Dafür ist ein Kästchen mit dem Anforderungstaster in etwa 0,85 Meter Höhe vorgesehen. Mit diesem akustischen und taktilen Signal wird im Normalfall keine Freigabe für die Fußgängerinnen und Fußgänger, sondern nur das Freigabesignal für sehbehinderte Menschen angefordert. Besteht die Möglichkeit der Anforderung der Grünphase, so ist für die sehenden Fußgängerinnen und Fußgänger ein gekennzeichneter Taster vorgesehen. Die sehbehinderten Menschen fordern durch Drücken ihres Anforderungstasters für das Freigabesignal gleichzeitig die Grünphase an. Nähern sich die sehbehinderten Menschen dem Ampelmast, so orientieren sie sich anhand des "Klopfgeräusches". Nach Erreichen des Ampelmastes ertasten die sehbehinderten Menschen mit ihrer freien Hand das Anforderungskästchen. Den Anforderungstaster für die Freigabesignale finden die sehbehinderten Menschen an dessen Unterseite. Ein während einer Grünphase betätigter Anforderungstaster aktiviert das Freigabesignal erst zur nächsten Grünphase. Eine Grundorientierung vermittelt ihm ein auf einem Vibrationsplättchen aufgebrachter, in Überquerungsrichtung weisender Pfeil. Bei einzelnen Bauformen sind Vibrationsplättchen verbaut. Das Vibrationsplättchen ist vor allem für hör- und sehbehinderte Menschen hilfreich, aber auch sehbehinderte Menschen ohne Hörbehinderung nutzen meist diese zusätzliche Information über die auf die Vibrationsplättchen aufgelegten Finger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1067 Aktenzeichen: 32 1
Aufstellen von Abfallkörben im Abschnitt Leo-Gans-Straße/Konstanzer Straße in Frankfurt-Fechenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2014, OM 2879 entstanden aus Vorlage: OF 232/11 vom 26.01.2014 Betreff: Aufstellen von Abfallkörben im Abschnitt Leo-Gans-Straße/Konstanzer Straße in Frankfurt-Fechenheim Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich Leo-Gans-Straße/ Konstanzer Straße wieder öffentliche Abfallkörbe aufzustellen, die von der FES geleert werden. Begründung: Bürgerinnen und Bürger sowie Anwohnerinnen und Anwohner haben sich am Informationsstand des Regionalrates beschwert, dass wegen fehlender Abfallbehälter Müll und Unrat auf die Straße und den Gehweg geworfen werden. Da in diesem Bereich ein großer Spielplatz ist, fällt jede Menge Abfall an. Hier ist dringend Abhilfe zu schaffen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 725 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2014, ST 1375 Aktenzeichen: 67 0
Haushalt 2014 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn; über Verlängerung der Trasse der B.448
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2013, OF 204/11 Betreff: Haushalt 2014 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn; über Verlängerung der Trasse der B 448 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ausreichend Mittel für Planung und Bau der Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn einzustellen. Die Verlängerung der Trasse ist von der heutigen Endhaltestelle der Linie 12 (Hugo-Junkers-Straße) bis zur Dieburger Straße vorzusehen. Begründung: Hohes privates Verkehrsaufkommen der Beschäftigten des Gewerbegebietes Karl-Benz-Straße und zu erwartende Erweiterungen der Wohnbebauung im Bereich der Dieburger und der Konstanzer Straße lassen es zwingend notwendig erscheinen die Nahverkehrsinfrastruktur in diesem Bereich entscheidend zu verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 30.09.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 254 2013 Die Vorlage OF 204/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAusweisung Tempo 30 in der Straße Alt-Fechenheim zwischen Kleestraße und der Straße Am Gansbühel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2013, OM 2461 entstanden aus Vorlage: OF 192/11 vom 16.08.2013 Betreff: Ausweisung Tempo 30 in der Straße Alt-Fechenheim zwischen Kleestraße und der Straße Am Gansbühel Der Magistrat wird beauftragt, aus sicherheits- und lärmbedingten Gründen in dem hauptsächlich als Wohngebiet genutzten Abschnitt der Straße Alt-Fechenheim zwischen Kleestraße und der Straße Am Gansbühel Tempo 30 auszuweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2014, ST 89 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1
Anlieger der Straße Am Gansbühel vor Durchgangsverkehr schützen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2013, OM 2270 entstanden aus Vorlage: OF 179/11 vom 27.05.2013 Betreff: Anlieger der Straße Am Gansbühel vor Durchgangsverkehr schützen Der Magistrat wird gebeten, die bestehende Beschilderung der Straße Am Gansbühel in Fechenheim so zu verändern, dass motorisierte Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer rechtzeitig erkennen können, dass in dieser Straße nur Anliegerverkehr gestattet ist. Begründung: Die Verkehrszeichen "Durchfahrt verboten" und "Anlieger frei" befinden sich erst mehrere Meter hinter dem Tempo-30-Zonen-Schild. Sie sind erst erkennbar, wenn man bereits in die Straße eingefahren ist. Das führt in der Praxis dazu, dass alle Fahrzeuge, die in die Straße eingebogen sind, diese auch durchfahren. Die beste Lösung wäre, die Schilder an den Straßenbeginn zu versetzen und eine Beschilderung auf der Straße Alt-Fechenheim, die die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer rechtzeitig darauf hinweist, dass es sich bei der Straße Am Gansbühel um eine Anliegerstraße handelt, aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2013, ST 1328 Aktenzeichen: 32 1
Haushalt 2013 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.12 Verkehrsplanung Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn über Verlängerung der Trasse der B448
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2013, OF 162/11 Betreff: Haushalt 2013 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.12 Verkehrsplanung Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn über Verlängerung der Trasse der B448 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ausreichend Mittel für Planung und Bau der Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn einzustellen. Die Verlängerung der Trasse ist von der heutigen Endhaltestelle der Linie 12 (Hugo-Junkers-Straße) bis zur Dieburger Straße vorzusehen. Begründung: Neuansiedlungen im Bereich des Gewerbegebietes Karl-Benz-Straße und zu erwartende Erweiterungen der Wohnbebauung im Bereich der Dieburger und der Konstanzer Straße lassen es zwingend notwendig erscheinen die Nahverkehrsinfrastruktur in diesem Bereich entscheidend zu verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 11 am 21.01.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 30 2013 Die Vorlage OF 162/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2013 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Wegebeziehung Konstanzer Straße/Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2013, OF 158/11 Betreff: Haushalt 2013 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Wegebeziehung Konstanzer Straße/Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind ausreichend Mittel einzustellen um zwischen der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße eine befestigte Wegeverbindung mit wassergebundener Decke zu planen und anzulegen. Der Weg sollte entlang des bestehenden unbefestigten Pfades in der Verlängerung eines befestigten Fußweges zur südlich der Konstanzer Str. gelegenen Kita verlaufen. Die bereits bestehende Beleuchtung entlang der vorhandenen Wegeabschnitte soll genutzt werden. Begründung: Im Bereich Ferdinand-Porsche-Straße liegen von der Fechenheimer Bevölkerung stark genutzte Einzelhandelsgeschäfte, jedoch kein direkter offizieller Weg aus dem südlichen Stadtteil zu diesen Einkaufsmöglichkeiten. Es liegt nun weder im Sinne der Fechenheimer Bevölkerung, noch im Sinne der Gesamtverkehrssituation im Frankfurter Osten, durch nicht vorhandene Fuß-/Radwege mehr Autoverkehr zu generieren und die Möglichkeit, Einkaufsmöglichkeiten zu Fuß zu erreichen, zu schmälern. Deshalb ist es dringend notwendig, hier mit entsprechenden Maßnahmen Abhilfe zu schaffen. Da die Prüfung der Flächenverfügbarkeit für die oben genannte Wegeverbindung ergeben hat, dass der Bereich zwischen der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße sich vollständig in städtischem Besitz befindet, besteht für die Realisierung dieses Weges kein Hindernis. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 11 am 21.01.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 26 2013 Die Vorlage OF 158/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFitnessgeräte für Senioren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2012, OM 1318 entstanden aus Vorlage: OF 135/11 vom 29.05.2012 Betreff: Fitnessgeräte für Senioren Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Wiese am Abenteuerspielplatz (Konstanzer Straße/Bodenseestraße) einige Fitnessgeräte für Senioren aufzustellen. Begründung: Fechenheimer Senioren wünschen sich altersgerechte Fitnessgeräte. Die Wiese am Abenteuerspielplatz ist hierfür bestens geeignet, da sie sich zentral mitten im Ort befindet und gut erreichbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2012, ST 1610 Aktenzeichen: 67 0
Fehlende Beschilderung von Zebrastreifen am Kleedreieck in Fechenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2011, OM 130 entstanden aus Vorlage: OF 8/11 vom 04.05.2011 Betreff: Fehlende Beschilderung von Zebrastreifen am Kleedreieck in Fechenheim Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung an den Fußgängerüberwegen (Punkt 2-5) durch das beidseitige Aufstellen der Verkehrszeichen 350-40 vervollständigen zu lassen. Am Kleedreieck in Fechenheim gibt es fünf Zebrastreifen, die völlig unterschiedlich beschildert sind. 1. Alt-Fechenheim/Kleestraße am Taxistand, - beidseitig beschildert, 2. Kleestraße/Ecke Alt-Fechenheim - unbeschildert, 3. Kleestraße an der ehemaligen Postagentur - einseitig beschildert, 4. Willmannstraße 1 - unbeschildert, 5. Kleestraße/Ecke Baumertstraße - unbeschildert. Begründung: Zu 2.: Der Zebrastreifen liegt auf der Hauptdurchgangsachse in Nord/Süd-Richtung (Alt-Fechenheim - Kleestraße - Baumertstraße) direkt hinter einer scharfen Kurve und ist erst direkt an der Abbiegung zu sehen. Für Ortsfremde, wenn Schnee darauf liegt, überhaupt nicht. Dies gilt für alle nachfolgend beschriebenen Mängel. zu 2. und 3.: Die beiden Fußgängerüberwege sind nur wenige Meter von einander entfernt. Ein Übergang ist völlig unbeschildert, der andere Übergang, an der Postagentur, nur einseitig. zu 4. und 5.: Die beiden Fußgängerüberwege sind an der selben Kreuzungseinmündung gelegen, wie die ehemalige Postagentur und unbeschildert. Sie befinden sich in einer Tempo-30-Zone. Dies ist für Fußgänger völlig unerheblich, denn die Willmannstraße ist ein beliebter Schleichweg und hier wird kreuz und quer abgebogen. Das ist besonders für Kinder sehr unübersichtlich und gefährlich. Die Beschilderung der Fußgängerüberwege würde mehr Sicherheit schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2011, ST 985 Aktenzeichen: 66 7
Buslinie 44: Haltestelle Bodenseestraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2011, OM 131 entstanden aus Vorlage: OF 9/11 vom 04.05.2011 Betreff: Buslinie 44: Haltestelle Bodenseestraße Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Ortsbeirat mitzuteilen, warum an der Wartehalle in Richtung Seckbach-Leonhardsgasse statt der üblichen 80 Zentimeter breiten Seitenwände nur 40 Zentimeter breite Seitenwände montiert wurden, obwohl der Fußweg breit genug ist und 2. gegebenenfalls die schmalen Seitenwände gegen die üblichen 80 Zentimeter breiten auszutauschen. Begründung: Aufgrund eines Antrags des Ortsbeirates aus dem Jahr 2007 wurde vor circa einem Jahr die Wartehalle in Richtung Seckbach aufgestellt. Laut Anforderungsprofil zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main (NVP), siehe B 404 vom 22.09.2006, Punkt I.1, Haltestellenausstattung, ist an allen Haltestellen ein Unterstand für Fahrgäste zu errichten, sofern dies situationsbedingt möglich ist. Dies ist hier der Fall. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2011, ST 883 Aktenzeichen: 92 13
Verwahrloster Zustand des städtischen Grundstücks Willmannstraße 1
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2011, OM 4902 entstanden aus Vorlage: OF 515/11 vom 22.12.2010 Betreff: Verwahrloster Zustand des städtischen Grundstücks Willmannstraße 1 Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass das städtische Grundstück Willmannstraße 1 und dessen Einzäunung in einen verkehrssicheren Zustand versetzt werden. Zaunabschnitte, die auf den Gehweg zu fallen drohen, und umgefallene Zaunelemente sind umgehend zu beseitigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2011, ST 392 Aktenzeichen: 23 20
Schneeräumungsdienst auf Gehwegen entlang städtischer Grundstücke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2011, OM 4901 entstanden aus Vorlage: OF 513/11 vom 22.12.2010 Betreff: Schneeräumungsdienst auf Gehwegen entlang städtischer Grundstücke Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass durch die rechtzeitige, zeitnahe Schneeräumung der Gehwege entlang städtischer Grundstücke die Bildung von nicht mehr begehbaren Eisflächen verhindert wird. Das soll insbesondere an Stellen geschehen, die durch aufgestellte Glascontainer, wie an der Kreuzung Bodenseestraße/Konstanzer Straße, von vielen Bürgern benutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2011, ST 402 Aktenzeichen: 79 4
Anbringung von Haltegriffen beim Eingang der Postagentur in der Willmannstraße in Fechenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2010, OM 4507 entstanden aus Vorlage: OF 471/11 vom 29.07.2010 Betreff: Anbringung von Haltegriffen beim Eingang der Postagentur in der Willmannstraße in Fechenheim Der Magistrat wird aufgefordert, die Deutsche Post AG zu bitten, dass am Eingang der Postagentur in der Willmannstraße Haltegriffe (auf beiden Seiten) angebracht werden. Begründung: Mitglieder des Ortsbeirates wurden in dieser Angelegenheit mehrfach von Seniorinnen und Senioren um Hilfe gebeten. Die Eingangsstufe zum Postamt ist relativ hoch und von Personen, die sich nur noch mit einer Gehhilfe fortbewegen können, ohne fremde Hilfe sehr schwer zu bewältigen. Das Anbringen von Haltegriffen auf beiden Seiten des Eingangs stellt eine wesentliche Erleichterung dar und wäre ohne großen technischen und finanziellen Aufwand zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2010, ST 1509 Aktenzeichen: 92 31
Wegebeziehung Konstanzer Straße/Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.06.2010, OM 4271 entstanden aus Vorlage: OF 457/11 vom 30.05.2010 Betreff: Wegebeziehung Konstanzer Straße/Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim Der Magistrat wird aufgefordert, den Fuß- und Radweg zwischen dem südlichen Ende der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße laut der Planskizze (Anhang zur ST 1092 vom 15.11.2004) seiner Stellungnahme ST 1092 vom 15.11.2004 einzurichten. Begründung: Im Bereich Ferdinand-Porsche-Straße liegen von der Fechenheimer Bevölkerung stark genutzte Einzelhandelsgeschäfte, jedoch kein direkter offizieller Weg aus dem südlichen Stadtteil zu diesen Einkaufsmöglichkeiten. Es liegt nun weder im Sinne der Fechenheimer Bevölkerung, noch im Sinne der Gesamtverkehrssituation im Frankfurter Osten, durch nicht vorhandene Fußwege mehr Autoverkehr zu generieren und die Möglichkeit, Einkaufsmöglichkeiten zu Fuß zu erreichen, zu schmälern. Deshalb ist es dringend notwendig, hier mit entsprechenden Maßnahmen Abhilfe zu schaffen. Da die Prüfung der Flächenverfügbarkeit für die oben genannte Wegeverbindung ergeben hat, dass der Bereich zwischen der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße sich vollständig in städtischem Besitz befindet, besteht für die Realisierung dieses Weges kein Hindernis. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2010, ST 1149 Aktenzeichen: 66 2
Drohende Verschlechterung der Einkaufsmöglichkeiten in Fechenheim hier: Bestandssicherung des Nahkauf-Marktes in der Gründenseestraße 24
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.05.2010, OM 4209 entstanden aus Vorlage: OF 439/11 vom 01.05.2010 Betreff: Drohende Verschlechterung der Einkaufsmöglichkeiten in Fechenheim hier: Bestandssicherung des Nahkauf-Marktes in der Gründenseestraße 24 Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich Gespräche mit dem Betreiber des Nahkauf-Marktes in der Gründenseestraße 24 mit dem Ziel aufzunehmen, 1. diesen auch nach der Übernahme des Tengelmann-Marktes in der Pfortenstraße 1 durch die Rewe-Handelsgruppe geöffnet zu halten. 2. Planungssicherheit auch für die sechs Beschäftigten des Nahkauf-Marktes zu schaffen. Begründung: Der Tengelmann-Markt in der Pfortenstraße wird in wenigen Wochen (Anfang August dieses Jahres) von der Rewe-Handelsgruppe übernommen. Damit wird dieser Markt teilweise das gleiche Sortiment wie der Nahkauf-Markt anbieten. Es gibt nun Gerüchte und große Befürchtungen in der Wohnbevölkerung von Fechenheim-West, dass der Betreiber des Nahkauf-Marktes diese Tatsache zum Anlass nimmt, um seine Geschäftsräume einer anderen, möglicherweise profitableren Nutzung zuzuführen (Fitnessstudio, Spielhalle). Damit würde die selbe Verschlechterung der Einkaufssituation wie 2005 eintreten. Damals wurde der seit vielen Jahren bestehende Penny-Einkaufsmarkt in der Gründenseestraße 24 geschlossen. Die Wirtschaftsförderung konnte seinerzeit erreichen, dass dieser Einkaufsmarkt von der Rewe-Handelsgruppe übernommen wurde und seitdem als Nahkauf-Markt zur allseitigen Zufriedenheit in dem verdichteten Wohngebiet die Grundversorgung sicherstellt. Der vergleichsweise kleine Einkaufsmarkt, mit einem dennoch guten, auch preislich akzeptablen Sortiment und mit einer kleinen türkischen Ecke ist genau auf die Bedürfnisse der dort lebenden Bevölkerung zugeschnitten. Die Schließung wäre ein enormer Verlust für das große Wohngebiet westlich der Baumertstraße bis zur Max-Eyth-Straße und Leo-Gans-Straße und der südlichen Konstanzer Straße. Hier wohnen viele Familien und ältere Menschen, die nicht über einen Pkw verfügen und somit auf den Einkaufsmarkt in der Gründenseestraße angewiesen sind. Er ist für viele Ältere und Behinderte als einziger in fußläufiger Entfernung erreichbar. Auch viele Bewohnerinnen und Bewohner der Seniorenwohnanlage in der Bregenzer Straße kaufen hier ein. Die Gespräche sollten schnellstmöglich aufgenommen werden, bevor für Fechenheim negative Entscheidungen getroffen werden und zur Beruhigung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2010, ST 935 Aktenzeichen: 92 31
Aufstellen der Verkehrszeichen 350-40 (beidseitig) am Zebrastreifen Konstanzer Straße 78 zur Freiligrath- und Heinrich-Kraft-Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.04.2010, OM 4134 entstanden aus Vorlage: OF 432/11 vom 05.03.2010 Betreff: Aufstellen der Verkehrszeichen 350-40 (beidseitig) am Zebrastreifen Konstanzer Straße 78 zur Freiligrath- und Heinrich-Kraft-Schule Der Magistrat wird gebeten, am oben angegebenen Fußgängerüberweg die Verkehrszeichen 350-40 (beidseitig) aufstellen zu lassen. Begründung: Vor einigen Jahren wurde direkt am Ausgang der oben angegebenen Schulen der Fußgängerüberweg eingerichtet, um mehr Sicherheit vor allem für die Schüler der Grundschule zu schaffen. Die dazugehörigen Verkehrszeichen wurden dennoch bis heute nicht aufgestellt. Wie die Wetterverhältnisse im Winter 2010 zeigten, ist bei geschlossener Schneedecke der Fußgängerüberweg für die Fußgängerinnen und Fußgänger zwar möglicherweise noch sichtbar, er ist aber für ortsfremde motorisierte Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer nicht oder nicht früh genug erkennbar (siehe Anlage). Die selbe Situation ergibt sich auch bei Blendung durch Regen oder bei schlechten Sichtverhältnissen in der Dämmerung oder nachts. Die Fußgängerinnen und Fußgänger verlassen sich aber auf den besonderen Schutz auf dem ihnen bekannten Überweg und werden völlig unnötig gefährdet. Es wird ihnen also eine Sicherheit vorgegaukelt, die objektiv nicht in vollem Umfang vorhanden ist. Um den Fußgängerinnen und Fußgängern, besonders Kindern, den Schutz zukommen zu lassen, den sie auf einem Fußgängerüberweg zu Recht erwarten können und auf den sie sich verlassen, ist das Aufstellen der oben angegebenen Verkehrszeichen an diesem Überweg unbedingt und schnellstmöglichst erforderlich. Auch wenn generell eine "Lichtung des Schilderwaldes" gewünscht und mancherorts auch durchaus notwendig ist, so muss doch dort, wo die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern, besonders Kindern gefährdet ist, diese Vorrang haben, insbesondere, wie hier vor einer Grundschule. Da durch die Beschilderung mehr Sicherheit für Kinder geschaffen werden kann, darf es auch keine Rolle spielen, dass sich der Zebrastreifen in einer Tempo-30-Zone befindet. Anlage 1 (ca. 3,7 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2010, ST 832 Aktenzeichen: 66 7
Aufstellen der Verkehrszeichen 350-40 (beidseitig) am Fußgängerüberweg über die Pfortenstraße zum Fechenheimer Rathaus
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.04.2010, OM 4133 entstanden aus Vorlage: OF 431/11 vom 05.03.2010 Betreff: Aufstellen der Verkehrszeichen 350-40 (beidseitig) am Fußgängerüberweg über die Pfortenstraße zum Fechenheimer Rathaus Der Magistrat wird gebeten, am oben angegebenen Fußgängerüberweg die Verkehrszeichen 350-40 (beidseitig) aufstellen zu lassen. Begründung: Vor zirka zwei Jahren wurde der oben angegebene Fußgängerüberweg eingerichtet. Die dazugehörigen Verkehrszeichen fehlen trotz telefonischer Intervention bis heute. Sie sollen nach Auskunft des Straßenverkehrsamtes auch nicht aufgestellt werden, weil Kraftfahrzeuge an der Ecke Alt-Fechenheim ohnehin halten müssten. Diese Argumentation überzeugt nicht, denn beim hier aufgestellten Verkehrszeichen 205 ("Vorfahrt gewähren!") handelt es sich nicht um ein Stopp-Schild. Es ist also keine "wartepflichtige Zufahrt" im Sinne des § 26 STVO. Demzufolge muss zwingend nur gehalten werden, wenn von rechts Autoverkehr kommt, der Vorfahrt hat. Das Kinder- und Jugendhaus befindet sich an dieser Ecke im Fechenheimer Rathaus. Wie die Wetterverhältnisse im Winter 2010 zeigten, ist bei geschlossener Schneedecke der Fußgängerüberweg für die Fußgängerinnen und Fußgänger zwar möglicherweise noch sichtbar, er ist aber für ortsfremde motorisierte Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer nicht oder nicht früh genug erkennbar (siehe Anlage). Die selbe Situation ergibt sich auch bei Blendung durch Regen oder bei schlechten Sichtverhältnissen in der Dämmerung oder nachts. Die Fußgängerinnen und Fußgänger verlassen sich aber auf den besonderen Schutz auf dem ihnen bekannten Überweg und werden völlig unnötig gefährdet. Es wird ihnen also eine Sicherheit vorgegaukelt, die objektiv nicht in vollem Umfang vorhanden ist. Um den Fußgängerinnen und Fußgängern, besonders Kindern, den Schutz zukommen zu lassen, den sie auf einem Fußgängerüberweg zu Recht erwarten können und auf den sie sich verlassen, ist das Aufstellen der oben angegebenen Verkehrszeichen an diesem Überweg unbedingt und schnellstmöglich erforderlich. Auch wenn generell eine "Lichtung des Schilderwaldes" gewünscht und mancherorts auch durchaus notwendig ist, so muss doch dort, wo die Sicherheit von Fußgängern, besonders Kindern, gefährdet ist, diese Vorrang haben. Da durch die Beschilderung mehr Sicherheit für Kinder geschaffen werden kann, darf es auch keine Rolle spielen, dass sich der Zebrastreifen in einer Tempo-30-Zone befindet. Anlage 1 (ca. 1,2 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2010, ST 833 Aktenzeichen: 66 7
Verzicht auf Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die für behindertengerechte Rampen benötigten Flächen auf Bürgersteigen im Ortsbeirat 11
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2010, OM 4046 entstanden aus Vorlage: OF 421/11 vom 16.02.2010 Betreff: Verzicht auf Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die für behindertengerechte Rampen benötigten Flächen auf Bürgersteigen im Ortsbeirat 11 Vorgang: OF 364/11 vom 26.08.2009; Schreiben d. Ortsvorstehers an die Deutsche Post AG v. 12.10.2009; Schreiben d. Deutschen Post AG v. 10.11.2009 Der Magistrat wird gebeten, 1. auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die von der Deutschen Post AG geplante Rampe (auf dem Bürgersteig vor der Postagentur Fechenheim, Willmannstraße 4), aus sozialen und infrastrukturellen Gründen zu verzichten. 2. in ähnlichen Fällen im Ortsbezirk 11 analog zu verfahren. Begründung: Für diese Rampe von 2,63 Meter Länge + 1,70 Meter Podest vor der Tür werden bei 0,80 Meter Breite nur insgesamt 3,46 m2 Fläche benötigt. Nach telefonischer Auskunft beabsichtigt die Deutsche Post AG nun möglicherweise doch, vor der Postagentur Fechenheim, Willmannstraße 4, eine Rampe für mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger errichten zu lassen, um ihnen den Zugang zu dieser wichtigen Einrichtung Fechenheims zu erleichtern. Der Bürgersteig ist breit genug. Passanten werden durch die Rampe nicht behindert. Auch bauliche Gründe stehen dem Vorhaben, nach telefonischer Aussage der Post, nicht entgegen. Diese sinnvolle, geplante Investition der Post in die Infrastruktur des Stadtteils und damit das Bekenntnis zum Standort Fechenheim, sollte auch im Interesse der Stadt Frankfurt am Main sein und entsprechend gefördert werden, zumal es sich auch nur um einen minimalen Betrag handeln kann. Die Stadt Frankfurt am Main sollte diese Bauwerke, die aus sozialen Gründen erforderlich und ausdrücklich gewünscht sind (siehe Behinderten-Bauleitlinien der Stadt Frankfurt am Main), nicht noch zusätzlich mit Gebühren belasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2010, ST 704 Aktenzeichen: 66 5
Markierung der beiden Feuerwehrzufahrten zur Gründenseestraße 31 bis 35 und Meersburger Straße 15 bis 11
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2009, OM 3328 entstanden aus Vorlage: OF 336/11 vom 29.05.2009 Betreff: Markierung der beiden Feuerwehrzufahrten zur Gründenseestraße 31 bis 35 und Meersburger Straße 15 bis 11 Der Magistrat wird gebeten, die Feuerwehrzufahrten zu den Häusern Gründenseestraße 31 bis 35 und Meersburger Straße 15 bis 11 zu schraffieren. Begründung: Die Feuerwehrzufahrten werden ständig von Fahrzeugen zugeparkt. Die bei gelegentlichen Polizeikontrollen verteilten Strafzettel bleiben ohne Wirkung. Deshalb ist es dringend notwendig, eine Schraffierung vorzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2009, ST 1387 Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2009, ST 1466 Aktenzeichen: 66 7
Wegebeziehung Konstanzer Straße/Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2009, OM 3331 entstanden aus Vorlage: OF 341/11 vom 06.06.2009 Betreff: Wegebeziehung Konstanzer Straße/Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim Bezug nehmend auf die Stellungnahme ST 1092/04 wird der Magistrat aufgefordert, zwischen der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße eine befestigte Wegeverbindung mit wassergebundener Decke anzulegen. Der Weg sollte entlang eines bestehenden unbefestigten Pfades, in der Verlängerung eines befestigten Fußweges, zur südlich der Konstanzer Straße gelegenen Kita verlaufen. Die bereits bestehende Beleuchtung entlang der vorhandenen Wegeabschnitte soll genutzt werden. Begründung: Im Gewerbegebiet der Carl-Benz-Straße liegen mittlerweile einige, durch die Fechenheimer Bevölkerung genutzte, Einzelhandelsgeschäfte. Um zu unterstützen, dass diese Einrichtungen auch zu Fuß und per Fahrrad vernünftig zu erreichen sind, sollte umgehend die Wegebeziehung zwischen dem Ende der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße hergestellt werden. Da der bestehende Trampelpfad oft auch in frühen und späten Stunden des Tages genutzt wird, um das Gewerbegebiet oder auch Offenbach zu erreichen, soll für eine adäquate Beleuchtung gesorgt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2009, ST 1181 Aktenzeichen: 66 2
Fuß- und Radweg in Verlängerung der Pfortenstraße zur Ferdinand-Porsche-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2009, OM 2885 entstanden aus Vorlage: OF 305/11 vom 09.12.2008 Betreff: Fuß- und Radweg in Verlängerung der Pfortenstraße zur Ferdinand-Porsche-Straße Der Magistrat wird gebeten, 1. den oben angegebenen Weg zu sanieren. 2. die Beschilderung am westlichen Anfang des Weges folgendermaßen zu ändern: Das Zusatzschild "Anlieger frei" ist gegen ein Schild "Radfahrer frei" (wie am östlichen Weganfang) auszutauschen. 3. den Absperrpfosten, der circa 20 Meter vom westlichen Weganfang widerrechtlich abgesägt und von der Mitte des Weges an den Rand versetzt wurde, in die Mitte zurück zu versetzen und dort stabil zu verankern. Begründung: Der Weg ist durchgehend circa zwei Meter breit und über weite Strecken mit Schlaglöchern übersät. Er soll in einen Zustand versetzt werden, in dem er gefahrlos von Fußgängern und Radfahrern benutzt werden kann. Die Beschilderung an beiden Enden des Weges muss korrespondieren. Anlage 1 (ca. 3,7 MB) # Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2009, ST 519 Aktenzeichen: 66 2
Bebauung Kleedreieck und Willmannstraße/Einbeziehung des Ortsbeirates
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2008, OM 2534 entstanden aus Vorlage: OF 241/11 vom 02.08.2008 Betreff: Bebauung Kleedreieck und Willmannstraße/Einbeziehung des Ortsbeirates Im Zuge der Diskussion um das Heinrich-Schleich-Haus wurden Pläne zur Neubebauung des Kleedreiecks bekannt. Der Magistrat wird aufgefordert, - vorliegende Bebauungspläne im Ortsbeirat vorzustellen. - dem Ortsbeirat über Vorgaben seitens des Magistrats für eine Neubebauung (Bereich Willmannstraße) des Kleedreiecks zu berichten. - seine Einschätzung zum Bau einer Einrichtung der Seniorenbetreuung an dieser Stelle (Verkehrsaufkommen, Freiflächen etc.) vorzustellen. - den Ortsbeirat in eine Neubebauung des Kleedreiecks einzubeziehen. - den Ortsbeirat über den Verkauf der städtischen Grundstücke in diesem Bereich zu informieren. - dem Ortsbeirat zu erläutern, warum eine Nutzung des Kleedreiecks selbst und des darauf stehende Gewerbegebäudes nur noch zeitlich beschränkt genehmigt wird. - den Ortsbeirat darüber zu informieren, ob im Zuge einer Neubebauung in diesem Bereich auch das Kleedreieck selbst bebaut werden soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.10.2008, ST 1531 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2009, ST 127 Auskunftsersuchen vom 29.10.2018, V 1037
Sanierung des Fahrradweges Konstanzer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2008, OM 2538 entstanden aus Vorlage: OF 246/11 vom 29.05.2008 Betreff: Sanierung des Fahrradweges Konstanzer Straße Der Magistrat wird gebeten, den oben angegebenen Fahrradweg (östliche Straßenseite), zwischen Gründenseestraße und südlichem Ende, sanieren zu lassen. Begründung: Hier befinden sich die Freiligrath- und die Heinrich-Kraft-Schule. Sie werden von Schülern ab dem Grundschulalter besucht. Der asphaltierte Belag ist an vielen Stellen gerissen, weist große Löcher und Rillen auf. Um besonders die Sicherheit für Schüler und Schülerinnen zu erhöhen, sollte die Sanierung nicht auf die lange Bank geschoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.10.2008, ST 1516 Aktenzeichen: 66 2
Buslinie 44: 1. Haltestelle Jakobsbrunnenstraße 2. Haltestelle Pfortenstraße Aufstellen von Wartehallen jeweils in beide Fahrtrichtungen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2007, OM 1148 entstanden aus Vorlage: OF 108/11 vom 30.03.2007 Betreff: Buslinie 44: 1. Haltestelle Jakobsbrunnenstraße 2. Haltestelle Pfortenstraße Aufstellen von Wartehallen jeweils in beide Fahrtrichtungen Der Magistrat wird gebeten, die VGF aufzufordern, 1. an den o. g. Haltestellen (in beide Fahrtrichtungen) Wartehallen aufstellen zu lassen. 2. sich dafür einzusetzen, dass diese Maßnahmen auf der Prioritätenliste ganz oben aufgenommen werden. Begründung: zu 1.: Unmittelbare Nachbarn der Haltestelle Jakobsbrunnenstraße sind die Freie Christliche Schule und eine Kinderärztin. Viele Schüler und Eltern mit Kleinkindern benutzen diesen Bus. zu 2.: In unmittelbarer Nähe der Haltestelle Pfortenstraße liegt die Meldestelle und die ev. Melanchthon-Kirche. Da sie sehr zentral im Ortskern liegt, wird sie außerdem besonders häufig von älteren und behinderten Fahrgästen für Fahrten zum Einkaufen benutzt. Es gibt an beiden Haltestellen (in beide Fahrtrichtungen) derzeit keine Möglichkeit, anderweitig Schutz bei schlechtem Wetter zu finden. Der Bus fährt nur im 30-/60-Minuten-Takt. Laut Anforderungsprofil zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main (NVP) - siehe B 404 vom 22.09.2006, Punkt I.1, Haltestellenausstattung - ist an allen Haltestellen ein Unterstand für Fahrgäste zu errichten, sofern dies situationsbedingt möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.07.2007, ST 1177 Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2008, ST 303 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2008, ST 1426 Aktenzeichen: 92 11
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