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Verzicht auf Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die für behindertengerechte Rampen benötigten Flächen auf Bürgersteigen im Ortsbeirat 11

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2010, OM 4046 entstanden aus Vorlage: OF 421/11 vom 16.02.2010 Betreff: Verzicht auf Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die für behindertengerechte Rampen benötigten Flächen auf Bürgersteigen im Ortsbeirat 11 Vorgang: OF 364/11 vom 26.08.2009; Schreiben d. Ortsvorstehers an die Deutsche Post AG v. 12.10.2009; Schreiben d. Deutschen Post AG v. 10.11.2009 Der Magistrat wird gebeten, 1. auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die von der Deutschen Post AG geplante Rampe (auf dem Bürgersteig vor der Postagentur Fechenheim, Willmannstraße 4), aus sozialen und infrastrukturellen Gründen zu verzichten. 2. in ähnlichen Fällen im Ortsbezirk 11 analog zu verfahren. Begründung: Für diese Rampe von 2,63 Meter Länge + 1,70 Meter Podest vor der Tür werden bei 0,80 Meter Breite nur insgesamt 3,46 m2 Fläche benötigt. Nach telefonischer Auskunft beabsichtigt die Deutsche Post AG nun möglicherweise doch, vor der Postagentur Fechenheim, Willmannstraße 4, eine Rampe für mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger errichten zu lassen, um ihnen den Zugang zu dieser wichtigen Einrichtung Fechenheims zu erleichtern. Der Bürgersteig ist breit genug. Passanten werden durch die Rampe nicht behindert. Auch bauliche Gründe stehen dem Vorhaben, nach telefonischer Aussage der Post, nicht entgegen. Diese sinnvolle, geplante Investition der Post in die Infrastruktur des Stadtteils und damit das Bekenntnis zum Standort Fechenheim, sollte auch im Interesse der Stadt Frankfurt am Main sein und entsprechend gefördert werden, zumal es sich auch nur um einen minimalen Betrag handeln kann. Die Stadt Frankfurt am Main sollte diese Bauwerke, die aus sozialen Gründen erforderlich und ausdrücklich gewünscht sind (siehe Behinderten-Bauleitlinien der Stadt Frankfurt am Main), nicht noch zusätzlich mit Gebühren belasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2010, ST 704 Aktenzeichen: 66 5