Verzicht auf Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die für behindertengerechte Rampen benötigten Flächen auf Bürgersteigen im Ortsbeirat 11
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2010, OM
4046 entstanden aus
Vorlage: OF 421/11 vom
16.02.2010 Betreff: Verzicht auf Erhebung von
Sondernutzungsgebühren für die für behindertengerechte Rampen benötigten
Flächen auf Bürgersteigen im Ortsbeirat 11 Vorgang: OF 364/11 vom 26.08.2009; Schreiben
d. Ortsvorstehers an die Deutsche Post AG v. 12.10.2009; Schreiben d. Deutschen
Post AG v. 10.11.2009 Der Magistrat wird gebeten, 1. auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für
die von der Deutschen Post AG geplante Rampe (auf dem Bürgersteig vor der
Postagentur Fechenheim, Willmannstraße 4), aus sozialen und infrastrukturellen
Gründen zu verzichten. 2. in ähnlichen Fällen im Ortsbezirk 11 analog zu
verfahren. Begründung: Für diese Rampe von 2,63 Meter
Länge + 1,70 Meter Podest vor der Tür werden bei 0,80 Meter Breite nur
insgesamt 3,46 m2 Fläche benötigt. Nach telefonischer Auskunft beabsichtigt die Deutsche
Post AG nun möglicherweise doch, vor der Postagentur Fechenheim, Willmannstraße
4, eine Rampe für mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger errichten zu
lassen, um ihnen den Zugang zu dieser wichtigen Einrichtung Fechenheims zu
erleichtern. Der Bürgersteig
ist breit genug. Passanten werden durch die Rampe nicht behindert. Auch
bauliche Gründe stehen dem Vorhaben, nach telefonischer Aussage der
Post, nicht entgegen. Diese
sinnvolle, geplante Investition der Post in die Infrastruktur des Stadtteils
und damit das Bekenntnis zum Standort Fechenheim, sollte auch im Interesse der
Stadt Frankfurt am Main sein und entsprechend gefördert werden, zumal es sich
auch nur um einen minimalen Betrag handeln kann. Die Stadt Frankfurt am Main sollte diese Bauwerke,
die aus sozialen Gründen erforderlich und ausdrücklich gewünscht sind (siehe
Behinderten-Bauleitlinien der Stadt Frankfurt am Main), nicht noch zusätzlich
mit Gebühren belasten. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.05.2010, ST 704
Aktenzeichen: 66 5