Aufstellen der Verkehrszeichen 350-40 (beidseitig) am Fußgängerüberweg über die Pfortenstraße zum Fechenheimer Rathaus
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.04.2010, OM
4133 entstanden aus Vorlage:
OF 431/11 vom
05.03.2010 Betreff: Aufstellen der Verkehrszeichen 350-40
(beidseitig) am Fußgängerüberweg über die Pfortenstraße zum Fechenheimer
Rathaus Der Magistrat wird gebeten, am oben angegebenen
Fußgängerüberweg die Verkehrszeichen 350-40 (beidseitig) aufstellen zu
lassen. Begründung: Vor zirka zwei Jahren wurde
der oben angegebene Fußgängerüberweg eingerichtet. Die dazugehörigen
Verkehrszeichen fehlen trotz telefonischer Intervention bis heute. Sie sollen
nach Auskunft des Straßenverkehrsamtes auch nicht aufgestellt werden, weil
Kraftfahrzeuge an der Ecke Alt-Fechenheim ohnehin halten müssten. Diese Argumentation überzeugt nicht,
denn beim hier aufgestellten Verkehrszeichen 205 ("Vorfahrt gewähren!") handelt
es sich nicht um ein Stopp-Schild. Es ist also keine "wartepflichtige Zufahrt"
im Sinne des § 26 STVO. Demzufolge muss zwingend nur gehalten werden, wenn von
rechts Autoverkehr kommt, der Vorfahrt hat. Das Kinder- und Jugendhaus befindet sich an dieser
Ecke im Fechenheimer Rathaus. Wie die Wetterverhältnisse im Winter 2010 zeigten,
ist bei geschlossener Schneedecke der Fußgängerüberweg für die Fußgängerinnen
und Fußgänger zwar möglicherweise noch sichtbar, er ist aber für ortsfremde
motorisierte Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer nicht oder nicht
früh genug erkennbar (siehe Anlage). Die selbe Situation ergibt sich auch bei
Blendung durch Regen oder bei schlechten Sichtverhältnissen in der Dämmerung
oder nachts. Die
Fußgängerinnen und Fußgänger verlassen sich aber auf den besonderen Schutz auf
dem ihnen bekannten Überweg und werden völlig unnötig gefährdet. Es wird ihnen
also eine Sicherheit vorgegaukelt, die objektiv nicht in vollem Umfang
vorhanden ist. Um den
Fußgängerinnen und Fußgängern, besonders Kindern, den Schutz zukommen zu
lassen, den sie auf einem Fußgängerüberweg zu Recht erwarten können und auf den
sie sich verlassen, ist das Aufstellen der oben angegebenen Verkehrszeichen an
diesem Überweg unbedingt und schnellstmöglich erforderlich. Auch wenn generell eine "Lichtung des
Schilderwaldes" gewünscht und mancherorts auch durchaus notwendig ist, so muss
doch dort, wo die Sicherheit von Fußgängern, besonders Kindern, gefährdet ist,
diese Vorrang haben. Da durch
die Beschilderung mehr Sicherheit für Kinder geschaffen werden kann, darf es
auch keine Rolle spielen, dass sich der Zebrastreifen in einer Tempo-30-Zone
befindet. Anlage 1 (ca.
1,2 MB)
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.06.2010, ST 833
Aktenzeichen: 66 7