Aufstellen der Verkehrszeichen 350-40 (beidseitig) am Zebrastreifen Konstanzer Straße 78 zur Freiligrath- und Heinrich-Kraft-Schule
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.04.2010, OM
4134 entstanden aus Vorlage:
OF 432/11 vom
05.03.2010 Betreff: Aufstellen der Verkehrszeichen 350-40
(beidseitig) am Zebrastreifen Konstanzer Straße 78 zur Freiligrath- und
Heinrich-Kraft-Schule Der Magistrat wird gebeten, am oben angegebenen
Fußgängerüberweg die Verkehrszeichen 350-40 (beidseitig) aufstellen zu
lassen. Begründung: Vor einigen Jahren wurde direkt
am Ausgang der oben angegebenen Schulen der Fußgängerüberweg eingerichtet, um
mehr Sicherheit vor allem für die Schüler der Grundschule zu schaffen. Die
dazugehörigen Verkehrszeichen wurden dennoch bis heute nicht aufgestellt.
Wie die Wetterverhältnisse im
Winter 2010 zeigten, ist bei geschlossener Schneedecke der Fußgängerüberweg für
die Fußgängerinnen und Fußgänger zwar möglicherweise noch sichtbar, er ist aber
für ortsfremde motorisierte Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer
nicht oder nicht früh genug erkennbar (siehe Anlage). Die selbe Situation
ergibt sich auch bei Blendung durch Regen oder bei schlechten
Sichtverhältnissen in der Dämmerung oder nachts. Die Fußgängerinnen und Fußgänger verlassen sich aber
auf den besonderen Schutz auf dem ihnen bekannten Überweg und werden völlig
unnötig gefährdet. Es wird ihnen also eine Sicherheit vorgegaukelt, die
objektiv nicht in vollem Umfang vorhanden ist. Um den Fußgängerinnen und Fußgängern, besonders
Kindern, den Schutz zukommen zu lassen, den sie auf einem Fußgängerüberweg zu
Recht erwarten können und auf den sie sich verlassen, ist das Aufstellen der
oben angegebenen Verkehrszeichen an diesem Überweg unbedingt und
schnellstmöglichst erforderlich. Auch wenn generell eine "Lichtung des Schilderwaldes"
gewünscht und mancherorts auch durchaus notwendig ist, so muss doch dort, wo
die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern, besonders Kindern gefährdet
ist, diese Vorrang haben, insbesondere, wie hier vor einer Grundschule. Da durch die Beschilderung mehr
Sicherheit für Kinder geschaffen werden kann, darf es auch keine Rolle spielen,
dass sich der Zebrastreifen in einer Tempo-30-Zone befindet. Anlage 1 (ca.
3,7 MB)
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.06.2010, ST 832
Aktenzeichen: 66 7