Wegebeziehung Konstanzer Straße/Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 22.06.2009, OM
3331 entstanden aus Vorlage:
OF 341/11 vom
06.06.2009 Betreff: Wegebeziehung Konstanzer
Straße/Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim Bezug nehmend auf die Stellungnahme
ST 1092/04 wird der Magistrat aufgefordert, zwischen der Konstanzer Straße und
der Ferdinand-Porsche-Straße eine befestigte Wegeverbindung mit
wassergebundener Decke anzulegen. Der Weg sollte entlang eines bestehenden
unbefestigten Pfades, in der Verlängerung eines befestigten Fußweges, zur
südlich der Konstanzer Straße gelegenen Kita verlaufen. Die bereits bestehende
Beleuchtung entlang der vorhandenen Wegeabschnitte soll genutzt werden. Begründung: Im Gewerbegebiet der
Carl-Benz-Straße liegen mittlerweile einige, durch die Fechenheimer Bevölkerung
genutzte, Einzelhandelsgeschäfte. Um zu unterstützen, dass diese Einrichtungen
auch zu Fuß und per Fahrrad vernünftig zu erreichen sind, sollte umgehend die
Wegebeziehung zwischen dem Ende der Konstanzer Straße und der
Ferdinand-Porsche-Straße hergestellt werden. Da der bestehende Trampelpfad oft auch in frühen und
späten Stunden des Tages genutzt wird, um das Gewerbegebiet oder auch Offenbach
zu erreichen, soll für eine adäquate Beleuchtung gesorgt werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 31.07.2009, ST 1181
Aktenzeichen: 66 2