Anlieger der Straße Am Gansbühel vor Durchgangsverkehr schützen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 17.06.2013, OM
2270 entstanden aus Vorlage:
OF 179/11 vom
27.05.2013 Betreff: Anlieger der Straße Am Gansbühel vor
Durchgangsverkehr schützen Der Magistrat wird gebeten, die bestehende
Beschilderung der Straße Am Gansbühel in Fechenheim so zu verändern, dass
motorisierte Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer rechtzeitig erkennen können, dass in dieser Straße nur
Anliegerverkehr gestattet ist. Begründung: Die Verkehrszeichen "Durchfahrt verboten" und
"Anlieger frei" befinden sich erst mehrere Meter hinter dem
Tempo-30-Zonen-Schild. Sie sind erst erkennbar, wenn man bereits in die Straße
eingefahren ist. Das führt in der Praxis dazu, dass alle Fahrzeuge, die in die
Straße eingebogen sind, diese auch durchfahren. Die beste Lösung wäre, die
Schilder an den Straßenbeginn zu versetzen und eine Beschilderung auf der
Straße Alt-Fechenheim, die die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer
rechtzeitig darauf hinweist, dass es sich bei der Straße Am Gansbühel um eine
Anliegerstraße handelt, aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.09.2013, ST 1328
Aktenzeichen: 32 1