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Anlieger der Straße Am Gansbühel vor Durchgangsverkehr schützen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2013, OM 2270 entstanden aus Vorlage: OF 179/11 vom 27.05.2013 Betreff: Anlieger der Straße Am Gansbühel vor Durchgangsverkehr schützen Der Magistrat wird gebeten, die bestehende Beschilderung der Straße Am Gansbühel in Fechenheim so zu verändern, dass motorisierte Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer rechtzeitig erkennen können, dass in dieser Straße nur Anliegerverkehr gestattet ist. Begründung: Die Verkehrszeichen "Durchfahrt verboten" und "Anlieger frei" befinden sich erst mehrere Meter hinter dem Tempo-30-Zonen-Schild. Sie sind erst erkennbar, wenn man bereits in die Straße eingefahren ist. Das führt in der Praxis dazu, dass alle Fahrzeuge, die in die Straße eingebogen sind, diese auch durchfahren. Die beste Lösung wäre, die Schilder an den Straßenbeginn zu versetzen und eine Beschilderung auf der Straße Alt-Fechenheim, die die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer rechtzeitig darauf hinweist, dass es sich bei der Straße Am Gansbühel um eine Anliegerstraße handelt, aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2013, ST 1328 Aktenzeichen: 32 1