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Parkraumbewirtschaftung in Bornheims Ortskern
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4185 entstanden aus Vorlage: OF 484/4 vom 29.04.2015 Betreff: Parkraumbewirtschaftung in Bornheims Ortskern Vorgang: ST 483/15 Der Magistrat wird gebeten, auf Grundlage der Anlage zu seiner Stellungnahme vom 20.03.2015, ST 483, eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung in einem Geviert zu entwickeln, das von der Comeniusstraße, der Weidenbornstraße, der Eulengasse, eines Teils der Berger Straße, der Falltorstraße, der Stockheimer Straße, der Florstädter Straße, der Wittelsbacherallee, der Saalburgallee und der Saalburgstraße umschlossen wird. Begründung: 1. Die Stellungnahme hat sehr detailliert aufgezeigt, in welchen Straßen der Parkdruck des ruhenden Verkehrs so hoch ist, dass diese Straßen praktisch immer beparkt sind. Die Stellungnahme macht auch deutlich, wie stark der Parkdruck durch ortsfremde Fahrzeuge ist. Besonders problematisch ist die Tatsache, dass die meisten der im genannten Geviert befindlichen Straßen eine permanente Auslastung von 90 Prozent des Parkraumes zeigen, die nachts zum Teil auf über 100 Prozent ansteigt (verkehrswidriges Parken). Im Ergebnis hat die Anwohnerschaft zu keiner Tages- und Nachtzeit eine realistische Chance, ohne längeren Suchverkehr einen Parkplatz zu finden. Alle Straßen, auf die diese Situation zutrifft, werden durch das oben genannte Geviert umschlossen. 2. Politisch ist es schwerlich vertretbar, den Anwohnenden südlich der Saalburgallee den Kauf einer Berechtigung zum Bewohnerparken anzubieten, den Anwohnenden nördlich der Saalburgstraße aber gar kein Angebot zu machen, obwohl dort in vielen Straßen nachgewiesen der gleiche Parkdruck herrscht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2015, ST 1139 Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2016, ST 168 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 954 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 116
Anbindung des Neubaugebietes Leuchte nach Fertigstellung an die Buslinie 42: Neugestaltung der Buslinien in Bergen-Enkheim
Antrag vom 16.05.2015, OF 313/16 Betreff: Anbindung des Neubaugebietes Leuchte nach Fertigstellung an die Buslinie 42: Neugestaltung der Buslinien in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird beauftragt im Rahmen der Planungen der Anbindung des Neubaugebiets Leuchte an die traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH heranzutreten. Diese soll Kosten und mögliche Vorteile der Einführung einer schnellen Busverbindung zwischen Bergen und der U-Bahn-Station Enkheim prüfen und dem Ortsbeirat 16 einen Vorschlag zur Einführung vorstellen. Hierbei sollen folgende Fragestellungen beantwortet werden: 1. Wie hoch wäre der zusätzliche Kostenaufwand bei gleichzeitiger Reduzierung der Taktung der bestehenden Linien 43 und 42? 2. Wie viel Zeit könnten PendlerInnen aus Bergen durch die Umsetzung sparen, besonders im Berufsverkehr und insbesondere wenn sie zu Anschlussverbindungen der Linie U7 müssen. 3. Könnte nach Einführung dieser "42-Express"-Linie die reguläre Linie 42 durchgängig mit Kleinbussen betrieben werden? 4. Inwieweit könnte dies mit der in der Bachelorarbeit von Frau S. vorgestellten Variante 2 der Anbindung des Neubaugebiets Leuchte kombiniert werden? Begründung: Ein wichtiger Wunsch des Bergen-Enkheimer Ortsbeirats wurde bei den Lösungsvorschlägen der traffiQ zur Anbindung des Neubaugebiets Leuchte an die Linie 42 nicht berücksichtigt: Die Verbesserung der Anbindung Bergens an die U-Bahn-Station Enkheim durch eine weitere Buslinie. Im April 2015 wurde die Linie 43 aufgrund von Bauarbeiten in Seckbach als Verbindung zwischen Bergen Ost und Enkheim umgeleitet. In dieser Zeit erreichten PendlerInnen - auch im Berufsverkehr - die U-Bahn Station Enkheim in weniger als 10 Minuten (ausgehend von der Station Marktstraße/Landgraben). Zu Randzeiten innerhalb von 6 Minuten. Die U-Bahn-Station Enkheim ist durch die U4 und U7 gut an das Frankfurter U-Bahn-Netz angeschlossen. Deshalb nutzen viele EinwohnerInnen von Bergen den PKW um morgens nach Enkheim zu fahren und dort in die U-Bahn zu steigen. Die Alternative, die Linie 43 durch Seckbach, benötigt im Berufsverkehr über 30 Minuten zur Haltestelle Seckbacher Landstraße und wird deshalb von diesen PendlerInnen gemieden. Bei der Einführung einer schnellen Verbindung zwischen Bergen und Enkheim (wie im April 2015 geschehen) könnte deshalb sowohl die Taktung der Linie 43 als auch die der Linie 42 reduziert werden. Folgende Vorteile sind vorstellbar und sollten deshalb geprüft werden: - Kosteneinsparung, da der neue Bus nur eine kurze Strecke fährt (weniger Busse und weniger Personal notwendig). - Zeiteinsparung für die Einwohnerinnen von Bergen (auch nur 5 Minuten pro Tag wären erheblich). - Entlastung der Straßen und Einwohner in Seckbach. - Die bestehende Linie 42 könnte mit Kleinbussen betrieben werden, da zu den zwei Stoßzeiten (wenn Schüler den Bus nutzen) die neue Expresslinie für eine Fahrt kurzfristig einspringen könnte. - Das von mehreren Anwohnerinnen kritisierte Parken von Pendlerinnen in Enkheim reduziert sich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.12.2013, OF 215/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 16 am 19.05.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 16 am 30.06.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 16 am 08.09.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 16 am 29.09.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 16 am 03.11.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 16 am 01.12.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 16 am 12.01.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 16 am 16.02.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wurde zurückgezogen. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme
Bestehendes Lkw-Durchfahrtsverbot für Seckbach durchsetzen hier: Durchführung von Kontrollen und Anbringung eines zusätzlichen Hinweisschildes
Anregung an den Magistrat vom 27.04.2015, OM 4111 entstanden aus Vorlage: OF 318/11 vom 30.03.2015 Betreff: Bestehendes Lkw-Durchfahrtsverbot für Seckbach durchsetzen hier: Durchführung von Kontrollen und Anbringung eines zusätzlichen Hinweisschildes Vorgang: OM 2086/13 OBR 11; ST 926/13 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. das Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht an sämtlichen Zufahrtsstraßen nach Seckbach verstärkt zu kontrollieren. In der Gelastraße, der Straße Im Trieb sowie der Nussgartenstraße ist zusätzlich das Durchfahrtsverbot für Busse zu kontrollieren. Kontrollen sind in folgenden Bereichen durchzuführen: - Seckbacher Landstraße/Heinz-Herbert-Karry-Straße/Wilhelmshöher Straße; - Vilbeler Landstraße/Wilhelmshöher Straße; - Berger Weg/Nussgartenstraße; - Gwinnerstraße/Gelastraße; - Flinschstraße/Gelastraße/Im Trieb; 2. zusätzlich zu dem vorhandenen Hinweisschild (Richtung stadtauswärts) vor der Straßenkreuzung Seckbacher Landstraße/Weidenbornstraße/Rendeler Straße ein zweites Hinweisschild zum Durchfahrtsverbot (Richtung stadtauswärts) hinter dieser Straßenkreuzung anzubringen. Begründung: Der Ortsbeirat weist die Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 926, zurück. Es geht nicht darum, nur das Einfahrtsverbot, sondern das Durchfahrtsverbot (Ein- und Ausfahrt) für Lkw zu kontrollieren. Selbst der Verkehrsdezernent Herr Majer zeigte sich anlässlich der Bürgerinformationsveranstaltung am 20. März 2015 in Seckbach für solche Kontrollen offen. Wegen der Enge der Seckbacher Straßen wurde für schwere Kraftfahrzeuge zu Recht vor Jahren ein Durchfahrtsverbot durch den Stadtteil ausgewiesen. Allerdings sind die aufgestellten Verbotsschilder offensichtlich für Lkw- und Busfahrer längst kein Hinderungsgrund mehr, die Strecke durch den Stadtteil zwecks Wegeabkürzung zu durchfahren. Das vorhandene Hinweisschild ist für die Lkw-Fahrerinnen und Lkw-Fahrer, die von der Rendeler Straße oder Weidenbornstraße in die Seckbacher Landstraße in Richtung Seckbach einbiegen, nicht einsehbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2013, OM 2086 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 926 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1097 Aktenzeichen: 32 4
Taktung der Buslinien 38 und 43 besser auf die U 4 abstimmen
Anregung an den Magistrat vom 16.03.2015, OM 3989 entstanden aus Vorlage: OF 312/11 vom 20.02.2015 Betreff: Taktung der Buslinien 38 und 43 besser auf die U 4 abstimmen Der Magistrat wird aufgefordert, bei traffiQ auf eine bessere Abstimmung der Fahrpläne der Buslinien 38 und 43 mit der U 4 hinzuwirken. Seit den Fahrplanänderungen zum Dezember 2014 hat sich die Abstimmung zwischen den einzelnen Linien gravierend verschlechtert. Folgende Fahrplanänderungen sollten vorgenommen werden: 1. Von Seckbach zur U 4 ab Seckbacher Landstraße: 1.1 Der Busfahrplan der Linien 43 und 38 muss wieder besser auf die U-Bahn abgestimmt werden. 1.2 Bei gleicher Taktung sollten drei bis vier Minuten zum Umsteigen eingeplant werden. Der Bus könnte entsprechend früher in Bergen abfahren. 1.3 Wenn die Taktung nicht zueinander passt (zehn Minuten zu sieben/acht Minuten), sollten die Busse auf die Abfahrten der U-Bahn abgestimmt werden. Das würde bedeuten, dass sie nicht immer im gleichen Rhythmus fahren, sondern zum Beispiel abwechselnd alle zehn und 20 Minuten. 1.4 In der Zeit zwischen 21:00 Uhr und 22:00 Uhr sollte die Buslinie 38 in der 20-Minuten-Lücke der Linie 43 fahren. 2. Von der U 4 Seckbacher Landstraße nach Seckbach: 2.1 Zwischen 21:00 Uhr und 23:00 Uhr sollten die Busse der Linie 38 in der 20 Minuten-Lücke der Linie 43 fahren. So würde Seckbach in dieser Zeit wieder eine Anbindung im durchgängigen Zehn-Minuten-Takt erhalten. 2.2 Ab 23:00 Uhr sollten die Busse der Linien 43 und 38 abwechselnd fahren und sich mit der U-Bahn zu einer 15-minütigen Anbindu ng für Seckbach ergänzen (analog zu den frühen Samstag- und Sonntagmorgen). 2.3 Die Busse sollten zwei Minuten früher in Bornheim Mitte abfahren. Begründung: Zu 1.) Von Seckbach zur U 4 ab Seckbacher Landstraße: Problem: Die Taktung der Buslinie 43 und der U 4 sind nicht (mehr) aufeinander abgestimmt. Das betrifft die Fahrten werktags zwischen 10:00 Uhr und 13:00 Uhr sowie samstags zwischen 12:00 Uhr und 18:00 Uhr. Gut, wenn auch knapp getaktet sind lediglich die Busse, die um X:04 Uhr und X:34 Uhr ankommen. Die U-Bahn fährt drei Minuten später. Bei den Bussen mit der Ankunftszeit um X:14 Uhr und X:44 Uhr überschneidet sich die Ankunftszeit mit der Abfahrtszeit der U-Bahn. Dann wartet man den vollen Takt von sieben bis acht Minuten. Bei den Bussen um X:24 Uhr und X:54 Uhr wartet man fünf Minuten. Werktags, in der Zeit von 21:00 Uhr bis 22:00 Uhr, fahren zwar vier Busse der Linie 43 pro Stunde zur Seckbacher Landstraße, jedoch nicht im 15-Minuten-Takt, sondern um 21:14 Uhr, 21:24 Uhr, 21:44 Uhr und 21:54 Uhr (Ankunft Seckbacher Landstraße). Der Bus der Linie 38 fährt in dieser Zeit halbstündlich. Er füllt die Lücke jedoch nicht, sondern fährt im Minutenabstand dem Bus der Linie 43 voraus. Auch samstags von 18:00 Uhr bis 23:00 Uhr und praktisch den gesamten Sonntag gibt es diese merkwürdige Taktung. Der Bus der Linie 38 fährt in dieser Zeit ebenfalls alle 15 Minuten und ist auf die U 4 abgestimmt. Problem: U-Bahn und Busse der Linie 43 sind zwar gleich getaktet, aber die Zeiten sind nicht aufeinander abgestimmt. Das betrifft die Zeit werktags von 13:00 Uhr bis 20:00 Uhr. In diesem Zeitraum überschneiden sich die Ankunftszeiten des Busses mit den Abfahrtszeiten der U-Bahn. Man wartet also die volle Taktzeit von sieben bis acht Minuten. Früher waren sowohl die Taktung als auch die Ankunfts- und Abfahrtszeiten besser, wenn auch teilweise sehr knapp aufeinander abgestimmt. Zu 2.) Von der U 4 Seckbacher Landstraße nach Seckbach: Problem: Statt abwechselnd fahren die Buslinien 43 und 38 in den Randzeiten hintereinander her. Außerdem fahren die vier Busse der Linie 43 pro Stunde nicht im 15-Minuten-Takt, sondern abwechselnd alle zehn und 20 Minuten. Das hat zur Konsequenz, dass es mit manchen U-Bahnen keinen Anschluss nach Seckbach gibt und man an der Seckbacher Landstraße bis zu 20 Minuten warten muss. Das betrifft an allen Wochentagen die Zeiten ab 20:00 Uhr und verstärkt ab 23:00 Uhr. Von 21:00 Uhr bis 23:00 Uhr fahren vier Busse der Linie 43 pro Stunde im oben beschrieben Rhythmus. Der Bus der Linie 38 fährt nur halbstündlich, jedoch einem Bus der Linie 43 eine Minute voraus. Ab 23:00 Uhr fahren beide Busse ebenfalls im Ein-Minuten-Abstand im nur noch halbstündlichen Rhythmus. Generell ist die Wartezeit zwischen der Ankunft der U-Bahn und der Abfahrt der nächsten Busse mit sechs bis sieben Minuten zu lang. Obendrein kommen die Busse in den Randzeiten häufig verspätet. Der Ortsbeirat vermutet, dass die Fahrerinnen und Fahrer absichtlich später losfahren, weil sie sonst zu früh an den späteren Haltestellen sind. In der Vergangenheit war bis circa 23:00 Uhr ein Zehn-Minuten-Takt nach Seckbach gewährleistet. Danach fuhren beide Busse im 20-Minuten-Takt hintereinander her. Das entsprach dem U-Bahn-Takt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2015, ST 849 Aktenzeichen: 92 14
Sicher über die viel befahrene Straße: Umrüstung Ampel Seckbacher Landstraße Höhe Sankt Katharinen-Krankenhaus für seh- und geheingeschränkte Menschen
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3694 entstanden aus Vorlage: OF 432/4 vom 18.11.2014 Betreff: Sicher über die viel befahrene Straße: Umrüstung Ampel Seckbacher Landstraße Höhe Sankt Katharinen-Krankenhaus für seh- und geheingeschränkte Menschen Der Magistrat wird gebeten, die erforderlichen Schritte zu ergreifen, dass die Lichtsignalanlage ("Ampel") auf der Seckbacher Landstraße in Höhe des Sankt Katharinen-Krankenhauses so umgerüstet wird, dass seh- und geheingeschränkte Personen gefahrlos während der Grünphase die Straße überqueren können. Zur notwendigen Umrüstung gehört mindestens die Einrichtung eines akustischen Signalgebers, der die Grünphase markiert. Begründung: Die angesprochene Ampel steht in direkter Nähe eines Krankenhauses und an einer viel befahrenen Straße. Die akustische Signalanlage an dieser Ampel und mögliche andere Verbesserungen werden Menschen, die körperlich eingeschränkt sind, in Zukunft helfen, gefahrlos das Krankenhaus oder die andere Straßenseite zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2015, ST 485 Aktenzeichen: 32 1
Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrsteuerung und -überwachung Verkehrssicherheit rund um die Uhr
Antrag vom 20.10.2014, OF 422/4 Betreff: Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrsteuerung und -überwachung Verkehrssicherheit rund um die Uhr Im Haushalt werden Mittel bereitgestellt zur Einrichtung eines Teams der Stadtpolizei Verkehrssicherheit, das rund um die Uhr tätig ist und kritische und sicherheitsrelevanten Punkte gezielt kontrolliert - sowohl im ruhenden als auch im fließenden Verkehr. Begründung: Immer wieder kommt das Thema auf, dass an Stellen geparkt wird, an denen Andere erheblich behindert oder gar gefährdet werden. Beispielhaft erwähnt sei die Wiesenstraße (OM 3051), die Ortenberger Straße (OM 2516), der Bereich Eulengasse/Kleine Spillingsgasse (OM 2516), die Obermainanlage (OM 2114) und die Löwengasse (OF 414/4). Darüber hinaus werden im Ortbezirk immer mehr Straßen barrierefrei ausgebaut und die abgesenkten Übergänge sollten aus solche benutzbar sein. Leider ist das oft nicht der Fall. Besonders problematisch ist die Situation zu den Zeiten, wenn die Stadtpolizei nicht tätig ist - also nachts und am Wochenende. Hier wird nicht nur falsch geparkt, sondern auch zu schnell gefahren. Daher sollte die Stadtpolizei rund um die Uhr für Verkehrssicherheit tätig sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 4 am 04.11.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 50 2014 Die Vorlage OF 422/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung)
Verkehrskonzept „Im Prüfling“ und umliegende Straßen
Anregung an den Magistrat vom 07.10.2014, OM 3537 entstanden aus Vorlage: OF 412/4 vom 22.09.2014 Betreff: Verkehrskonzept "Im Prüfling" und umliegende Straßen Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit dem Ortsbeirat und (sofern erforderlich) einem Planungsbüro ein Verkehrskonzept für den Bereich um die Straße Im Prüfling (Bornheim) mit dem Ziel zu erstellen, eine Gleichverteilung der Verkehrsbelastung anzustreben. Begründung: Die Straße Im Prüfling wurde entlang des Bethanien Krankenhauses für den Durchgangsverkehr gesperrt. Dies hat dazu geführt, dass ein wesentlicher Teil des bisher über diese Straße abgewickelten Verkehrs nunmehr durch andere Straßen in diesem Bereich Bornheims fließt (zum Beispiel Usinger Straße, Neebstraße, Weidenbornstraße, Comeniusstraße, Rodheimer Straße, Saalburgstraße). Der Ortsbeirat hat in der Vergangenheit versucht, die zusätzlich auftretenden Verkehrsbelastungen in diesen anderen Straßen durch punktuelle Änderungen der Verkehrsführung und Maßnahmen der Verkehrsberuhigung abzumildern, was nach Aussagen diverser Anwohner jedoch nur zum Teil gelungen ist. Mit einem abgestimmten Verkehrskonzept sollte nun ein neuer Versuch unternommen werden, eine für sämtliche Anwohner möglichst erträgliche Verkehrsbelastung zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 43 Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4483 Aktenzeichen: 61 1
Verkehrsberuhigung in .Alt Bernem.
Antrag vom 17.09.2014, OF 413/4 Betreff: Verkehrsberuhigung in "Alt Bernem" Der Magistrat wird gebeten das absolute Halteverbotsschild an der Ecke Große Spillingsgasse-Ecke Alt Bernem zu entfernen. Begründung: Die PKW's rasen dort sehr schnell um die Ecke. Dies ist der Schul-und Kitaweg vieler Kinder und somit ein Gefahrenherd. Wenn dort geparkt werden darf, können die Autofahrer nicht um die Ecke rasen, sondern müssen vorsichtig abbremsen. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 4 am 07.10.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 413/4 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: SPD und LINKE. gegen CDU, FREIE WÄHLER und FDP (= Annahme) bei Enthaltung GRÜNE
Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten Bau-/Finanzierungsvorlage Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69
Anregung vom 15.07.2014, OA 534 entstanden aus Vorlage: OF 401/4 vom 15.07.2014 Betreff: Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten Bau-/Finanzierungsvorlage Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Vorgang: OM 799/12 OBR 4; ST 398/12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 28.03.14, M 69, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass 1. zusätzlich zu den in den unter Position 2a) der Vorlage M 69 genannten Umrüstungsgebieten die folgenden kulturhistorisch bedeutsamen Bereiche im Ortsbezirk Bornheim/Ostend ebenfalls mit LED-Straßenbeleuchtung unter weitestgehender Erhaltung des äußeren Erscheinungsbildes der Gasbeleuchtung umgerüstet werden: Die Straßen Alt-Bornheim, Große und Kleine Spillingsgasse, Turmstraße und die westliche Eulengasse im historischen Dorfkern Bornheim sowie im Ostend der denkmalgeschützte Carl-Heicke-Weg und ein Karree rund um den Parlamentsplatz inklusive Röderbergweg, die Luxemburgerallee, die Juchostraße und die Jacobystraße. 2. Der Magistrat wird beauftragt, rechtzeitig vor der Umrüstung anderer als in Position 1. genannter Straßen im Ortsbezirk Bornheim/Ostend, die im Moment noch mit Gasleuchten versehen sind, a) dem Ortsbeirat die Mehrkosten für eine Umrüstung mit LED wie in den Umrüstgebieten zu nennen; b) danach dem Ortsbeirat die Möglichkeit einzuräumen, unter Zuhilfenahme seines Ortsbeiratsbudgets die Mehrkosten zu tragen und so eine Umrüstung auch dieser Straßen mit LED-Leuchten unter Erhaltung des äußeren Erscheinungsbildes der Gasbeleuchtung zu gewährleisten. Begründung: Der Ortsbeirat 4 hat sich schon im Januar 2012 für die Umrüstung der Gaslaternen auf LED-Leuchten unter Beibehaltung der tradierten Formen ausgesprochen (OM 799). In seiner Stellungnahme vom 09.03.2012, ST 398, begrüßt der Magistrat die Anregung des Ortsbeirates ausdrücklich. Deshalb begrüßt der Ortsbeirat 4 die Grundidee der Vorlage M 69 auch ausdrücklich, kann aber die weitgehende Nichtberücksichtigung der Stadtteile Bornheim/Ostend nicht nachvollziehen. Die sicherlich mit guter Absicht bei der Auswahl der Umrüstgebiete verfolgte Strategie, nach festgelegten Kriterien vorzugehen, kann leider bei der Beurteilung des Ortsbezirks Bornheim/Ostend nicht nachvollzogen werden. So ist beispielsweise gerade die heterogene Struktur von Alt-Bornheim das schützenswerte Gut, wie es auch in der Erhaltungssatzung Bornheim beschrieben wird. Dies führt aber nach den Beurteilungskriterien in der Vorlage M 69 zum Ausschluss. Im Ostend ergibt sich der stadtteilprägende Charakter aus der 1920- bis 50er-Jahre-Bebauung zusammen mit den Gasleuchten aus dieser Zeit. Der Ortsbeirat ist sich der Haushaltslage der Stadt Frankfurt bewusst und fordert deshalb nur für die wichtigsten Straßen eine Mehrkostenübernahme aus dem städtischen Haushalt. Da sich die Umrüstung aber über mehrere Jahre hinziehen wird und dem Ortsbeirat weitere Straßen wichtig erscheinen, möchte er die Möglichkeit haben, bei weiteren Straßen aus eigenen Mitteln für eine Umrüstung in der historischen Form zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2012, OM 799 Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2012, ST 398 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 16.07.2014 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.07.2014, TO I, TOP 26 Der Geschäftsordnungsantrag FDP, ELF Piraten und RÖMER, die Beratung der Vorlage M 69 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird mit den Stimmen von CDU und GRÜNE abgelehnt. Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 69 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 974 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 941 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 974 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 976 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 983 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage NR 987 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OA 506 wird abgelehnt. 8. Der Vorlage OA 507 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass . . 9. Die Vorlage OA 512 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 10. Die Vorlage OA 522 wird abgelehnt. 11. Die Vorlage OA 532 wird abgelehnt. 12. Der Vorlage OA 534 wird im Rahmen der Vorlage NR 974 zugestimmt. 13. Die Vorlage OA 536 wird abgelehnt. 14. a) Der Ziffer 2. Vorlage OA 537 wird im Rahmen der Vorlage NR 974 zugestimmt. b) Die Ziffern 1. und 3. bis 6. der Vorlage OA 537 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. 15. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 538 wird im Rahmen der Vorlage NR 974 zugestimmt. b) Die Ziffern 3. und 4. der Vorlage OA 538 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. 16. Die Vorlage OA 539 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung unter Angabe der Kosten überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) sowie ELF Piraten (= Annahme im Rahmen OA 512) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 3. erster Satz: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) sowie ELF Piraten (= Annahme im Rahmen OA 512) Ziffern 1. bis 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD = Prüfung und Berichterstattung sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) und ELF Piraten (Annahme im Rahmen OA 512) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD und ELF Piraten (= Annahme im Rahmen NR 941) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER gegen FDP und ELF Piraten (= Annahme) zu 6. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 7. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) sowie ELF Piraten (= Annahme) zu 9. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FDP (= Ablehnung) sowie ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 10. CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 11. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Ziffern 2. bis 4.: CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 12. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) sowie ELF Piraten (= Annahme) zu 13. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und ELF Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 14. a) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und ELF Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und ELF Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 15. a) CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) zu 16. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) sowie ELF Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 69, NR 941, NR 974, NR 976, OA 506, OA 507, OA 512, OA 522, OA 532, OA 534, OA 536, OA 537, OA 538 und OA 539 = Enthaltung) REP (NR 941, NR 976, OA 506, OA 537 und OA 539 = Annahme, NR 974 und OA 522 = Ablehnung, OA 507, OA 512, OA 532 und OA 538 = Prüfung und Berichterstattung, OA 534 und OA 536 = vereinfachtes Verfahren) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.07.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Der Vorlage M 69 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 974 zugestimmt. Namentliche Abstimmung zur Vorlage M 69 auf Antrag der FREIEN WÄHLER- und RÖMER-Fraktion: Stadtverordneter Amann Nein Stadtverordnete Arslaner-Gölbasi Ja Stadtverordnete auf der Heide Ja Stadtverordnete Ayyildiz Nein Stadtverordneter Baier Ja Stadtverordnete Barbosa de Lima Ja Stadtverordneter Dr. Betakis Nein Stadtverordnete Brein Ja Stadtverordneter Brillante Ja (im Rahmen OA 512) Stadtverordnete Burkert fehlt Stadtverordneter Burkhardt Ja Stadtverordnete Busch Nein Stadtverordnete Czerny Ja Stadtverordneter Daum Ja Stadtverordnete David Ja Stadtverordneter Deusinger fehlt Stadtverordnete Diallo Ja Stadtverordnete Ditfurth fehlt Stadtverordnete Dörhöfer Ja Stadtverordneter Dr. Dürbeck Ja Stadtverordneter Emmerling fehlt Stadtverordnete Fischer Ja Stadtverordneter Förster Ja (im Rahmen OA 512) Stadtverordneter Dr. Gärtner Nein Stadtverordneter Gerhardt Ja Stadtverordnete Hanisch Ja Stadtverordneter Dr. Harsche Ja Stadtverordneter Heimpel Nein Stadtverordneter Heuser Ja Stadtverordneter Homeyer Ja Stadtverordneter Hübner Nein Stadtverordneter Josef Nein Stadtverordnete Kauder Ja Stadtverordneter Kirchner Ja Stadtverordneter Kliehm Ja (im Rahmen OA 512) Stadtverordneter Klingelhöfer Nein Stadtverordneter Knudt Nein Stadtverordneter Dr. Kößler Ja Stadtverordneter Krebs Enthaltung Stadtverordnete Lang Ja Stadtverordneter Lange Ja Stadtverordneter Langer Nein Stadtverordnete Latsch Nein Stadtverordneter zu Löwenstein Ja Stadtverordnete Loizides Ja Stadtverordneter Maier Ja Stadtverordnete Meister Ja Stadtverordnete Momsen fehlt Stadtverordnete Moussa Nein Stadtverordneter Müller Nein Stadtverordneter Münz Ja Stadtverordnete Nazarenus-Vetter Ja Stadtverordneter Ochs fehlt Stadtverordneter Oesterling Nein Stadtverordnete Pauli Nein Stadtverordneter Paulsen Ja Stadtverordneter Pawlik Nein Stadtverordneter Podstatny Nein Stadtverordneter Popp Ja Stadtverordnete Purkhardt Ja Stadtverordneter Quirin Ja Stadtverordneter Dr. Dr. Rahn Nein Stadtverordneter Reininger Nein Stadtverordneter Reiß Ja Stadtverordnete Rinn Nein Stadtverordneter Dr. Römer Nein Stadtverordneter Schenk Nein Stadtverordnete Scheurich Nein Stadtverordneter Dr. Schmitt Ja Stadtverordnete Schubring Ja Stadtverordneter Serke Ja Stadtverordneter Dr. Seubert Ja Stadtverordneter Siefert Ja Stadtverordneter Siegler Ja Stadtverordneter Stapf Ja Stadtverordneter Stock Ja Stadtverordnete Streb-Hesse Nein Stadtverordnete Tafel-Stein Nein Stadtverordneter Taskin Ja Stadtverordnete Dr. Teufel Ja Stadtverordnete Thiele Nein Stadtverordnete Triantafillidou Ja Stadtverordneter Trinklein fehlt Stadtverordneter Tschierschke Nein Stadtverordneter Ulshöfer Ja Stadtverordneter Vielhauer Ja Stadtverordneter Freiherr von Wangenheim Nein Stadtverordneter Arnold Weber Nein Stadtverordnete Sylvia Weber Nein Stadtverordnete Weil-Döpel Nein Stadtverordnete Werner Ja Stadtverordnete Dr. Weyland Ja Stadtverordnete Dr. Wolter-Brandecker Nein Hinweis: Die Zustimmung zur Vorlage M 69 erfolgt unter Berücksichtigung der Ergänzung durch die Vorlage NR 974. 2. Die Vorlage NR 941 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 974 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 976 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 983 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage NR 987 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OA 506 wird abgelehnt. 8. Der Vorlage OA 507 wird im Rahmen der Vorlage NR 974 zugestimmt. 9. Die Vorlage OA 512 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 10. Die Vorlage OA 522 wird abgelehnt. 11. Die Vorlage OA 532 wird abgelehnt. 12. Der Vorlage OA 534 wird im Rahmen der Vorlage NR 974 zugestimmt. 13. Die Vorlage OA 536 wird abgelehnt. 14. a) Der Ziffer 2. Vorlage OA 537 wird im Rahmen der Vorlage NR 974 zugestimmt. b) Die Ziffern 1. und 3. bis 6. der Vorlage OA 537 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. 15. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 538 wird im Rahmen der Vorlage NR 974 zugestimmt. b) Die Ziffern 3. und 4. der Vorlage OA 538 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. 16. a) Die Vorlage OA 539 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung unter Angabe der Kosten überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten zu Löwenstein, Rinn, Podstatny, Dr. Dr. Rahn, Maier, Müller, Pauli, Oesterling und Förster sowie von Stadtrat Majer dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 3. erster Satz: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Ablehnung) sowie ELF Piraten (= Annahme im Rahmen OA 512); NPD (= Enthaltung) Ziffern 1. bis 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Ablehnung) und ELF Piraten (Annahme im Rahmen OA 512); NPD (= Enthaltung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD und ELF Piraten (= Annahme im Rahmen NR 941) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER gegen FDP und ELF Piraten (= Annahme) zu 6. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 7. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und REP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) sowie ELF Piraten (= Annahme ohne Zusatz); NPD (= Enthaltung) zu 9. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD und REP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FDP (= Ablehnung) sowie ELF Piraten und RÖMER (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 10. CDU, GRÜNE, ELF Piraten und REP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 11. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) sowie REP (= Prüfung und Berichterstattung); NPD (= Enthaltung) Ziffern 2. bis 4.: CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD und REP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 12. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung), ELF Piraten (= Annahme ohne Zusatz) sowie REP (= vereinfachtes Verfahren); NPD (= Enthaltung) zu 13. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und ELF Piraten (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) sowie REP (= vereinfachtes Verfahren); NPD (= Enthaltung) zu 14. a) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und ELF Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme ohne Zusatz); NPD (= Enthaltung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und ELF Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 15. a) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und REP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) zu 16. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) sowie ELF Piraten und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) 26. Sitzung der KAV am 29.09.2014, TO II, TOP 132 Beschluss: Der Vorlage OA 534 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 4832, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014
Planungen zur Gestaltung des Eingangs Weidenbornstraße des Günthersburgparks vorstellen
Antrag vom 19.05.2014, OF 607/3 Betreff: Planungen zur Gestaltung des Eingangs Weidenbornstraße des Günthersburgparks vorstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Planungen zur Neugestaltung des Eingangs Weidenbornstraße des Günthersburgparks im Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Im Zusammenhang mit der Sanierung der Comeniusstraße wird auch der Eingang Weidenbornstraße des Günthersburgparks neu gestaltet. Bisher war der Eingang de facto ungeordnet, was in den vergangenen Jahren häufig zu Beschwerden von Anwohnern/Anliegern führte, da u.a. der freie Zugang zu den Kindertagesstätten und zur Louise-von-Rothschildschule nicht gewährleistet war. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 3 am 05.06.2014, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 607/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 3 am 10.07.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 607/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 607/3 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Öffnung der Verbindung zwischen Preungesheimer Straße und Vereinsstraße in beide Richtungen
Anregung an den Magistrat vom 25.03.2014, OM 3022 entstanden aus Vorlage: OF 370/4 vom 11.03.2014 Betreff: Öffnung der Verbindung zwischen Preungesheimer Straße und Vereinsstraße in beide Richtungen Der Magistrat wird gebeten, die sogenannte "kleine Vereinsstraße" (die nördliche der beiden Verbindungstraßen zwischen Preungesheimer Straße und Vereinsstraße) für beide Fahrtrichtungen zu öffnen. Begründung: Während der Bauphase der ABG-Neubauten in der Vereinsstraße war diese Verbindung geöffnet und erleichterte die Ausfahrt aus dem Viertel, da eine Abfahrt über die Seckbacher Landstraße nicht mehr nötig war. Ein solche Route über die Seckbacher Landstraße ist mit großen Behinderungen und Zeitverlusten für die Anwohner verbunden, da die Seckbacher Landstraße in der Regel sehr stark vom Verkehr frequentiert wird und ein Einfädeln in den Verkehr daher nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist. Während der Zeit der Öffnung im Zuge der Neubaumaßnahmen kam es zu keinen nennenswerten Störungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2014, ST 766 Aktenzeichen: 32 1
Umrüstung von Gaslaternen in den tradierten Formen
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2014, OM 2902 entstanden aus Vorlage: OF 355/4 vom 31.01.2014 Betreff: Umrüstung von Gaslaternen in den tradierten Formen Vorgang: OM 799/12 OBR 4; ST 398/12 Der Magistrat wird gebeten, bei der Umrüstung von Gaslaternen auf LED-Leuchten unter Beibehaltung der tradierten Formen den Ortsbezirk Bornheim/Ostend mit zu berücksichtigen. Dabei sollten insbesondere die Straßen Alt-Bornheim, Große Spillingsgasse, Turmstraße und die westliche Eulengasse im historischen Dorfkern Bornheim sowie im Ostend der denkmalgeschützte Carl-Heicke-Weg und ein Karree rund um den Parlamentsplatz inklusive Röderbergweg, der Luxemburgerallee, der Jucho straße und der Jacobystraße mit LED-Leuchten in den tradierten Formen des bisherigen Gaslichts umgerüstet werden. Begründung: Der Ortsbeirat 4 hat sich schon im Januar 2012 für die Umrüstung der Gaslaternen auf LED-Leuchten unter Beibehaltung der tradierten Formen ausgesprochen (OM 799). In seiner Stellungnahme vom 09.03.2012, ST 398, begrüßt der Magistrat die Anregung des Ortsbeirates ausdrücklich. Da der Ortsbeirat 4 offenbar der einzige ist, der sich aktiv für diese Art der Umrüstung ausgesprochen hat und diese auch weiterhin unterstützt, sollte der Ortsbezirk Bornheim/Ostend bei der nun anstehenden Umrüstung auch entsprechend berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2012, OM 799 Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2012, ST 398 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 1023 Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 516 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 4 am 15.07.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91 52
Lärmaktionsplan
Anregung an den Magistrat vom 18.06.2013, OM 2293 entstanden aus Vorlage: OF 303/4 vom 12.05.2013 Betreff: Lärmaktionsplan Vorgang: NR 103/11 CDU, GRÜNE; ST 1579/12 Der Magistrat wird gebeten, in die Stellungnahme zur Fortführung des Lärmaktionsplanes gegenüber dem Regierungspräsidium folgende Anmerkungen mit aufzunehmen: i) Der grobe Sachstand in Bezug auf die Autobahnen A 661 und A 66 ist im Lärmaktionsplan enthalten und bedarf einer ergänzenden Darstellung: Die Potenzialstudie für den Bereich Seckbacher Landstraße und der Straße Am Erlenbruch, umrissen im Antrag vom 22.09.2011, NR 103, arbeitet heraus, dass eine Einhausung möglich ist. Empfohlen wird, einen Antrag auf zusätzlichen Lärmschutz gemäß § 75 Abs. 2 HVwVfG für die Hallgartenschule zu stellen. Die Hallgartenschule ist wesentlich näher an der A 661 gelegen und damit höheren Pegeln als die Anwohnerinnen und Anwohner ausgesetzt. Die Anwohnerinnen und Anwohner hatten mit diesem Antrag bereits gute Erfolge erzielt und es wäre gut, die Stadt Frankfurt mit im Boot zu haben. Die Stadt Frankfurt darf mit den Kosten für die Einhausung nicht allein gelassen werden und es ist möglich, den Bund als Baulastträger in die Pflicht zu nehmen. Die Begründung in der Stellungnahme ST 1579 vom 28.09.2012 ist nicht ausreichend dargelegt und Bedarf einer genaueren Betrachtung, z. B. mit einem Rechtsgutachten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2013, ST 1371 Aktenzeichen: 79 3
Kleine Spillingsgasse in den Blick nehmen
Anregung an den Magistrat vom 14.05.2013, OM 2199 entstanden aus Vorlage: OF 285/4 vom 23.04.2013 Betreff: Kleine Spillingsgasse in den Blick nehmen Vorgang: ST 273/13 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Kleine Spillingsgasse in die Akutliste der Straßen zur Grundsanierung aufzunehmen und dabei auch den schmalen und schwierigen Fußgängerbereich besser zu gestalten; 2. dafür Sorge zu tragen, dass in der Kleinen Spillingsgasse und im Kurvenbereich zur Eulengasse das Parkverbot stärker kontrolliert wird; 3. die verbogenen rot-weißen Poller im Kurvenabschnitt zur Eulengasse, die eher die Fußgänger behindern als Parkende abzuhalten, zu entfernen und zielführend neue anzubringen. Begründung: Die Kleine Spillingsgasse ist Teil der alten dörflichen Struktur Bornheims. Daher ist der Straßenquerschnitt sehr eng, die Fußwege sehr schmal, abgeschrägt und uneben. Trotzdem wird regelmäßig dort geparkt, teilweise sogar auf dem Gehweg, was dazu führt, dass Fußgänger - vor allem auch Schul- und Kindergartenkinder - auf die Straße ausweichen müssen. Auch an den unübersichtlichen Engstellen und im ehemals abgepollerten Kurvenbereich zur Eulengasse parken regelmäßig Fahrzeuge, machen Gehweg wie Straße zum Slalomparcours und sorgen für eine Gefährdung. Müllfahrzeuge, Feuerwehr und größere Pkw müssen zwangsweise wegen der parkenden Pkw auf den gegenüberliegenden Gehweg ausweichen und kommen dort in Konflikt mit Fußgängern. Gemäß der Antwort des Magistrats, ST 273, sollte es daher zum einen unverzüglich zu verstärkten Kontrollen der Stadtpolizei kommen. Zum anderen ist für diese Straße möglicherweise im Rahmen einer Grundsanierung ganz neu über das Miteinander von Pkw, Radfahrerinnen und Radfahrern sowie Fußgängerinnen und Fußgängern nachzudenken. Der marode Zustand der Straßenoberfläche hat sich in diesem Winter weiter verschlechtert. Inzwischen weist die Gasse tiefe Schlaglöcher auf, die vor allem für Radfahrerinnen und Radfahrer zur Falle werden können, denn ein Ausweichen ist wegen der parkenden Pkw oft nicht mehr möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2013, ST 273 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST 1213 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 163 Etatanregung vom 04.11.2014, EA 50 Aktenzeichen: 66 2
Ausreichender Schutz vor Lärm und Schadstoffen vom Portal des Riederwaldtunnels und des Dreiecks „Am Erlenbruch“ der geplanten A 66/Anschluss A 661
Anregung an den Magistrat vom 15.04.2013, OM 2121 entstanden aus Vorlage: OF 174/11 vom 24.03.2013 Betreff: Ausreichender Schutz vor Lärm und Schadstoffen vom Portal des Riederwaldtunnels und des Dreiecks "Am Erlenbruch" der geplanten A 66/Anschluss A 661 Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Hessischen Landesregierung darauf zu dringen, dass - die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung mit dem Prognosehintergrund "2025" beziehungsweise "2030" im Bereich der geplanten A 66/Anschluss A 661 sofort veröffentlicht und in einer Informationsveranstaltung im Riederwald vorgestellt werden; - eine Messung der Schadstoffbelastung in dem oben angegebenen Bereich sofort veranlasst und eine Berechnung der Schadstoffbelastung im Vergleich zu den Zahlen der im ersten Absatz erwähnten Studie in Auftrag gegeben wird. Dabei soll als Planungsbeispiel auch die komplette Einhausung (beginnend vom Riederwaldtunnelportal bis zur Seckbacher Landstraße) der Baumaßnahme mit einbezogen werden; - der Riederwaldtunnel sowie die Einhausung der A 661 (vom Riederwaldtunnelportal bis zur Seckbacher Landstraße) mit einer Filteranlage versehen wird; - ein ausreichendes Lärmschutzkonzept entwickelt wird. Auch hier soll als Planungsbeispiel die komplette Einhausung der Baumaßnahme mit einbezogen werden. Begründung: Da es bereits in der Vergangenheit Grenzwertüberschreitungen für Feinstaub und Stickstoffdioxid gab (Sportmessungen aus den Jahren 2009 und 2010 im Rahmen der Planung des Riederwaldtunnels), ist eine sofortige Messung der Schadstoffe über einen längeren Zeitraum im Bereich der geplanten Baumaßnahmen in Auftrag zu geben. Bei der Auswertung ist zu berücksichtigen, dass in diesem Bereich eine Schule und eine Kindertagesstätte liegen, auf zwei Sportstätten aktiv Leistungssport betrieben wird und sich in unmittelbarer Nähe eine Altenwohnanlage befindet. Durch die neuen Zahlen der oben erwähnten Studie werden sich wahrscheinlich auch neue Zahlen für Lärm und Schadstoffe ergeben: "Hier ist meines Erachtens eine Überschreitung von Immissionsgrenzwerten nicht auszuschließen..." (Schreiben des Hessischen Umweltministeriums an das Frankfurter Umweltdezernat vom 22.11.2012). Diese müssen entsprechend bewertet werden. Aus diesem Grund erwartet der Ortsbeirat, dass in den Prognosen für die Lärm- und Schadstoffbelastung auch die Einhausung der geplanten Maßnahmen mit einbezogen wird, da in der Bevölkerung diese Möglichkeit als Schutz vor Lärm und Schadstoffen seit Langem dringend gefordert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2013, V 758 Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 1026 Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1414 Aktenzeichen: 61 12
Bereitstellung von kostenlosem Streugut am Wertstoffhof Nord (Max-Holder-Straße 29)
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2013, OM 2072 entstanden aus Vorlage: OF 216/12 vom 03.03.2013 Betreff: Bereitstellung von kostenlosem Streugut am Wertstoffhof Nord (Max-Holder-Straße 29) Der Magistrat wird aufgefordert, das Leistungsangebot des Wertstoffhofes Nord (Max-Holder-Straße 29) um die kostenlose Bereitstellung von Streugut in der Winterperiode zu erweitern. Begründung: Die FES stellt keine Streugutbehälter im Stadtgebiet mehr auf, da diese durch Vandalismus regelmäßig zerstört worden sind, und verweist darauf, dass Streugut kostenlos in den Wertstoffhöfen zur Verfügung gestellt wird. Der nächste Wertstoffhof für Kalbach-Riedberg, der diesen Service anbietet, ist der Wertstoffhof Weidenbornstraße 40 (Bornheim). Dies ist mit einer weiten Anfahrt verbunden. Die ortsnahe Bereitstellung in der Max-Holder-Straße wäre eine anwohner- und umweltfreundliche Alternative. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST 653 Aktenzeichen: 79 4
Installation eines orangenen Blinklichts am Fußgängerüberweg Seckbacher Landstraße/Ecke Wöllstädter Straße
Anregung an den Magistrat vom 12.03.2013, OM 2043 entstanden aus Vorlage: OF 261/4 vom 26.02.2013 Betreff: Installation eines orangenen Blinklichts am Fußgängerüberweg Seckbacher Landstraße/Ecke Wöllstädter Straße Der Magistrat wird gebeten, am Fußgängerüberweg Seckbacher Landstraße/Ecke Wöllstädter Straße an der Ampelanlage für den Fußgängerüberweg eine orangenes Blinklicht anzubringen, welches die aus der Wöllstädter Straße kommenden und nach rechts in die Seckbacher Landstraße einbiegenden Fahrzeuge auf die Grünphase für die Fußgänger hinweist. Begründung: Die aus der Wöllstädter Straße kommenden und nach rechts in die Seckbacher Landstraße einbiegenden Fahrzeuge übersehen häufig die für Fußgänger geltende Grünphase. Ein orangenes Warnlicht (Blinklicht) könnte hier für erhöhte Aufmerksamkeit der nach rechts abbiegenden Verkehrsteilnehmer sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 958 Aktenzeichen: 32 1
Bauprojekte in Bornheim
Anregung an den Magistrat vom 12.03.2013, OM 2041 entstanden aus Vorlage: OF 250/4 vom 04.02.2013 Betreff: Bauprojekte in Bornheim Vorgang: OM 1158/12 OBR 4; ST 1213/12 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es mittlerweile einen neuen Sachstand bezüglich des Bauvorhabens Eulengasse/Am Ameisenberg gibt, und ob dem Magistrat bezüglich der Liegenschaft Berger Straße 349 (Ecke Eulengasse) Informationen vorliegen. Begründung: Zum Grundstück Eulengasse 53-55 hatte auf Anregung des Ortsbeirates, OM 1158, der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1213 dargelegt, dass er für dieses Grundstück Bauberatungen durchführt. Mittlerweile wurde der Bebauungsplan und die Erhaltungssatzung für diesen Bereich vorgestellt, sodass bezüglich der möglichen Bebauung klarere Grundlagen gegeben sind. Die Liegenschaft Berger Straße 349 ist seit einiger Zeit ungenutzt, auch hier scheint es wahrscheinlich, dass aufgrund der nun geschaffenen Rechtsgrundlagen über die künftige Nutzung (ggf. über ein Bauvorhaben) Informationen vorliegen. Falls Informationen vorliegen, die eine öffentliche Behandlung des Themas nicht erlauben, wird der Magistrat gebeten, vertraulich zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2012, OM 1158 Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1213 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST 633 Aktenzeichen: 63 0
Fußwegverbindung Rendelerstraße - Alt Bornheim (Verlängerung Throner Straße)
Antrag vom 26.02.2013, OF 262/4 Betreff: Fußwegverbindung Rendelerstraße - Alt Bornheim (Verlängerung Throner Straße) Bei der Vorstellung des Entwurfs des neuen Bebauungsplans für Alt Bornheim wurde auf verschiedene vorgesehene Fußwegverbindungen hingewiesen, darunter auch auf den Verbindungsweg zwischen Rendelerstraße und Alt-Bornheim (zwischen Throner Straße und Johanniskirchplatz). In diesem Zusammenhang bittet der Ortsbeirat den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen: - Hat der Magistrat sich für die betroffenen Grundstücke, über die der Weg führt, ein Vorkaufsrecht gesichert oder beabsichtigt er, dies zu tun? - Besteht die Möglichkeit und die Absicht, ein Wegerecht bei den Eigentümern der Grundstücke zu erwirken? - Besteht ggf. die Möglichkeit und die Absicht, den Weg (teilweise) über das Gelände der benachbarten Kindertagesstätte zu führen? - Welche anderweitigen Maßnahmen hat der Magistrat vorbereitet bzw. getroffen, um diesen Weg baldmöglichst zu reaslisieren? Der Ortsbeirat ist sehr interessiert daran, dass dieser Weg ebenso wie der Fußweg am Langen Hof zeitnah realisiert wird, und möchte deshalb erfahren, was hier bereits unternommen wurde und wann mit welchen Ergebnissen zu rechnen ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 4 am 12.03.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 665 2013 Die Vorlage OF 262/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Entlastung der Wilhelmshöher Straße vom Durchgangsverkehr hier: Aufnahme einer Verbindungsstraße zwischen Seckbacher und Friedberger Landstraße in den städtebaulichen Rahmenplan zur Verflechtung Bornheim/Seckbach
Anregung vom 21.01.2013, OA 308 entstanden aus Vorlage: OF 152/11 vom 27.12.2012 Betreff: Entlastung der Wilhelmshöher Straße vom Durchgangsverkehr hier: Aufnahme einer Verbindungsstraße zwischen Seckbacher und Friedberger Landstraße in den städtebaulichen Rahmenplan zur Verflechtung Bornheim/Seckbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Planungen zur Einhausung der Autobahn A 661 eine Verbindungsstraße zwischen Seckbacher Landstraße und Friedberger Landstraße zu planen und in den städtebaulichen Rahmenplan zur Verflechtung Bornheim/Seckbach aufzunehmen. Begründung: Die Wilhelmshöher Straße ist eine mittelalterliche Dorfstraße, die den Verkehr des 21. Jahrhunderts aufnehmen muss. Aufgrund ihres Aufbaus und ihrer Breite ist sie für diese Belastung nicht ausgelegt und somit für diese Aufgabe völlig ungeeignet. Hauptsächlich in den Verkehrsspitzenzeiten ist die Wilhelmshöher Straße hoffnungslos überlastet. Die als komplettes Ensemble unter Denkmalschutz stehende Wohnbebauung im Ortskern Seckbachs - und mit ihm die Anwohnerinnen und Anwohner - wird durch den Verkehr seit Jahrzehnten in Mitleidenschaft gezogen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.02.2013, OF 161/16 Bericht des Magistrats vom 17.05.2013, B 249 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 30.01.2013 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2013, TO I, TOP 51 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 308 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= vereinfachtes Verfahren); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) 18. Sitzung des OBR 4 am 19.02.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OA 308 wird abgelehnt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.02.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 308 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= vereinfachtes Verfahren); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 2763, 17. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 18.02.2013 Aktenzeichen: 32 1
Entschärfen der Verkehrssituation in der Eulengasse/Kleine Spillingsgasse
Anregung an den Magistrat vom 30.10.2012, OM 1651 entstanden aus Vorlage: OF 203/4 vom 15.10.2012 Betreff: Entschärfen der Verkehrssituation in der Eulengasse/Kleine Spillingsgasse Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Straßenabschnitt Eulengasse zwischen Am Ameisenberg und Kleiner Spillingsgasse sowie in der Kleinen Spillingsgasse durch eine oder eine Kombination der folgenden Maßnahmen die derzeitige Verkehrssituation verbessert werden kann: 1. Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs (das heißt Schritttempo und möglicherweise begleitende bauliche Veränderungen oder Markierungen auf der Straße). 2. Vollständiges oder auf bestimmte Tageszeiten beschränktes Parkverbot an allen Engstellen (vor allem im Kurvenbereich und in der Kleinen Spillingsgasse). 3. Im Kurvenbereich (und an weiteren Engstellen) erfolgt eine bessere Sicherung des Gehwegs vor parkenden oder fahrenden Fahrzeugen. Begründung: Immer wieder kommt es in dem oben genannten Straßenabschnitt zum "Kräftemessen" zwischen Autofahrerinnen und Autofahrern, Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern. Trotz seiner Enge ist dieser Abschnitt phasenweise stark frequentiert und es wird versucht, so schnell wie möglich durch das Nadelöhr zu kommen. Der Straßenabschnitt ist aufgrund der baulichen Struktur sehr eng, schwer einsehbar, die Fußwege sehr schmal und trotzdem als Parkraum ausgewiesen. Die auch an den Engstellen und im ehemals abgepollerten Kurvenbereich parkenden Pkw machen Gehweg wie Straße zum Slalomparcours. Immer wieder kommt es zu gefährlichen Situationen, Beinahe-Zusammenstößen und Verbalattacken, denn nicht immer ist Einsicht in die geltenden Vorfahrtsregeln und die gebotene Rücksichtnahme auf Fußgänger gegeben. Immer wieder kommt es vor allem für Fußgänger zu schmerzhaftem Kontakt mit Außenspiegeln von Fahrzeugen, die (zum Beispiel) trotz der Enge versuchen, Radfahrerinnen und Radfahrer zu überholen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2013, ST 273 Aktenzeichen: 32 1
Geschwindigkeitsüberschreitungen im verkehrsberuhigten Bereich der oberen Berger Straße (ab Kirchnerschule bis Kreuzung Eulengasse/Enkheimer Straße )
Antrag vom 07.08.2012, OF 167/4 Betreff: Geschwindigkeitsüberschreitungen im verkehrsberuhigten Bereich der oberen Berger Straße (ab Kirchnerschule bis Kreuzung Eulengasse/Enkheimer Straße ) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, mit welchen Mitteln deutliche Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in dem Bereich der oberen Berger Str. verhindert werden können, der als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist (ab Kirchnerschule bis Kreuzung Löwengasse/Enkheimer Weg). Begründung: Der vorgenannte Straßenabschnitt ist als verkehrsberuhigter Bereich (umgangssprachlich "Spielstraße") ausgewiesen. Gemäß Straßenverkehrsordnung ist hier nur Schrittgeschwindigkeit (4 - 7 km/h) erlaubt. Diese Höchstgeschwindigkeit wird von kaum einem Verkehrsteilnehmer beachtet. Teilweise wird die Straße sogar mit Geschwindigkeiten von deutlich mehr als 30 km/h befahren. Diskussionen der Anwohner mit Autofahrern in der Vergangenheit haben gezeigt, dass vielen Autofahrern die Tatsache, dass es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich handelt, nicht bewusst ist. Eine Ursache hierfür dürfte sein, dass die Schilder zu Beginn des Bereichs oft übersehen werden und dann bis zum Ende des Bereichs an der Kreuzung der Berger Str. mit der Löwengasse/dem Enkheimer Weg keine weiteren Hinweise auf die Spielstraße vorhanden sind. Am Ende des Bereichs an der vorgenannten Kreuzung fehlen zudem Schilder, die auf das Ende der Zone hinweisen. Das dort stattdessen aufgestellte Schild mit dem Hinweis auf die nachfolgende Tempo-30-Zone wird von vielen Verkehrsteilnehmern vielmehr in dem Sinne verstanden, dass bereits der vorangegangen Straßenabschnitt als Tempo-30-Zone eingerichtet ist. In einem ersten Schritt sollte daher die Beschilderung verbessert werden, zum einen durch Schilder, die auf das Ende der Zone hinweisen, zum anderen durch zusätzliche Schilder im Bereich der Kreuzung der Berger Str. mit der Falltorstr./Freihofstr. Darüber hinaus scheint bei vielen Autofahrern ein generelles Akzeptanzproblem zu bestehen. Hier sollte überlegt werden, mit welchen Maßnahmen die Akzeptanz erhöht werden kann, um insbesondere Kinder, die diesen Bereich als Schulweg nutzen oder dort wohnen (etwa in den neu entstandenen Wohnungen und Häusern oberhalb des alten Bornheimer Rathauses) wirkungsvoller zu schützen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 4 am 21.08.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 167/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Der Ortsvorsteher wird gebeten, mit den zuständigen Fachämtern einen Ortstermin zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 4 am 25.09.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 167/4 wurde zurückgezogen.
Personenaufzug im Johanniskindergarten
Anregung an den Magistrat vom 12.06.2012, OM 1276 entstanden aus Vorlage: OF 141/4 vom 29.05.2012 Betreff: Personenaufzug im Johanniskindergarten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, einen Personenaufzug für die behinderten Kinder in dem integrativen Johanniskindergarten in der Großen Spillingsgasse 22 einzubauen und ob die Möglichkeit der Finanzierung seitens der Stadt Frankfurt besteht. Begründung: Der Johanniskindergarten ist einer von sehr wenigen Kindergärten in Bornheim, die integrativ arbeiten und auch schwerstbehinderte Kinder aufnehmen. Da der Kindergarten eine geringe Grundfläche und offene Betreuungsgruppen hat, müssen beide Etagen genutzt werden können. Dies ist jedoch nur sehr schwer möglich, da die behinderten Kinder die Treppe nicht alleine hochgehen können. Die Erzieherinnen und Erzieher müssen somit mehrmals am Tag die Kinder mit ihren Rollstühlen hoch und runter tragen. Das ist auf Dauer nicht zumutbar. Der Johanniskindergarten hat bereits versucht, eigene Mittel zu generieren, aber der Kindergarten und der Evangelische Regionalverband sehen sich nicht imstande, die Kosten von 35.000 Euro zu tragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1290 Aktenzeichen: 40 2
Kein Durchgangsverkehr Im Prüfling
Antrag vom 25.05.2012, OF 148/4 Betreff: Kein Durchgangsverkehr Im Prüfling Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob der Zebrastreifen an der Einmündung der Straße Im Prüfling in die Burgstraße zeitnah aufgepflastert werden kann und die Schilder Durchfahrt verboten /Anlieger frei deutlicher positioniert werden können, um den Durchfahrtsverkehr so zu unterbinden. Begründung: Immer wieder fahren eilige Autofahrer auf dem Weg nach Seckbach nicht über Saalburgstraße und Neebstraße zur Seckbacher Landstraße, sondern mit hohe Geschwindigkeit durch den unteren Teil der Straße am Prüfling, um dann am Rosengärtchen links in den oberen Prüfling abzubiegen und so die Seckbacher Landstraße zu erreichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 4 am 12.06.2012, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 148/4 wird durch die Annahme der Vorlage OF 158/4 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fehlende Wohnbauflächen im Nordend - Verlagerung der FES-Hauptverwaltung und des FES-Betriebshofs aus der Weidenbornstraße/Comeniusstraße
Antrag vom 10.05.2012, OF 198/3 Betreff: Fehlende Wohnbauflächen im Nordend - Verlagerung der FES-Hauptverwaltung und des FES-Betriebshofs aus der Weidenbornstraße/Comeniusstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, was aus der in den 90iger Jahren geplanten Verlagerung der FES Hauptverwaltung inklusive Betriebshof von der Weidenbornstraße/Comeniusstraße in ein geeignetes Gewerbegebiet geworden ist, um Platz für ein attraktives Wohngebiet zu schaffen. Begründung: Die FES Hauptverwaltung mit dem dazugehörigen Betriebshof liegt heute in einem reinen Wohngebiet. Im Hinblick auf fehlende Flächen für die Wohnbebauung sowie der zwangsläufig von der FES ausgehende Lärmbelästigung durch Schwerlastverkehr, z.B. in der Comeniusstraße ist der jetzige FES-Standort städtebaulich nicht mehr akzeptabel. Es ist daher wünschenswert, die FES Hauptverwaltung nebst Betriebshof in ein entsprechendes Gewerbegebiet zu verlagern, wozu sich z.B. die verkehrsmäßig gut erschlossenen Gewerbegebiete im Riederwald oder entlang der Hanauer Landstraße eignen würden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 3 am 24.05.2012, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 198/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 21.06.2012, TO I, TOP 23 Beschluss: Dem Antrag der GRÜNE-Fraktion, sich mit der Vorlage OF 198/3 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Bauprojekte in Bornheim
Anregung an den Magistrat vom 08.05.2012, OM 1158 entstanden aus Vorlage: OF 133/4 vom 24.04.2012 Betreff: Bauprojekte in Bornheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Hat die Stadt Eingriffsmöglichkeiten im Vorgriff auf die Erhaltungssatzung und kann sie auf das Bauvorhaben an der Eulenburg (Eulengasse) positiv im Sinne des Erhalts der kleinteiligen städtebaulichen Struktur einwirken? 2. Gibt es einen neuen Sachstand bezüglich des Bauvorhabens Eulengasse/Am Ameisenberg? 3. Wie beurteilt der Magistrat die Auswirkungen der projektierten Tiefgaragenzufahrt in der Gasse Alt-Bornheim in Verbindung mit dem aktuell dort in Umsetzung befindlichen Bauprojekt? Begründung: Derzeit finden in Bornheim, während der Ortsbeirat auf die Erhaltungssatzung hofft bzw. wartet, verschiedene Baumaßnahmen statt oder sollten nach Abbruch der historischen Bausubstanz längst stattgefunden haben. In der geplanten Erhaltungssatzung für Bornheim ist bzw. war die Gaststätte Eulenburg beispielsweise neben dem Solzer und der Sonne als stadtteiltypische Apfelweinkneipe mit Saal, erhalten mit der Inneneinrichtung von 1870, Keller und historischen Pressen als quartiersprägend eingestuft. Von den Alteigentümern aktuell verkauft, sollen Gaststätte und Wohnung nun laut Pressebericht vom Neueigentümer abgerissen und durch Neubauten ersetzt, das historische Inventar versteigert werden. Schräg gegenüber, Eulengasse/Ecke Am Ameisenberg, wurde bereits vor mehr als 20 Jahren eine alteingesessene Gastwirtschaft zugunsten einer Baumaßnahme abgerissen. Nachdem die Fläche lange brachlag, sollte in Rücksprache mit dem Ortsbeirat vor einigen Jahren ein auf das Stadtquartier abgestimmtes Wohnungsbauvorhaben realisiert werden. Das kleine giebelständige Haus, das dem Bauvorhaben im Wege stand, ist längst entmietet, steht aber noch immer leer und wurde nicht wie angekündigt abgerissen. Dies alles vor dem Hintergrund, dass auch in Bornheim der Druck auf den Wohnungsmarkt inzwischen erheblich angezogen hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1213 Anregung an den Magistrat vom 12.03.2013, OM 2041 Aktenzeichen: 63 0
Ringbuslinien mit Minibussen
Anregung an den Magistrat vom 01.12.2011, OM 687 entstanden aus Vorlage: OF 78/3 vom 20.10.2011 Betreff: Ringbuslinien mit Minibussen Vorgang: OM 4113/10 OBR 3 Der Magistrat wird aufgefordert, die Planungen von Minibuslinien zur Erschließung ost-westlicher Wege im Nordend gemäß der Anregung OM 4113 durch einen konkreten Umsetzungsvorschlag des Ortsbeirates zu beschleunigen, um so die zunehmend überlasteten Nord-Süd-Strecken tangential zu verbinden und somit zu entlasten. Angesichts der Straßenführungen im Nordend mit zahlreichen Einbahnstraßen und künstlichen Sperrungen ergibt sich die Einführung von Ringbuslinien mit Minibussen (wie beispielsweise der sogenannte Lohrbergbus) mindestens im 30-Minuten-Takt als sinnvollste Variante zur Erschließung des Nordends: Im Uhrzeigersinn: Wolfsgangstraße, Glauburgstraße, Alleenring, Berger Straße, Bornheimer Landstraße, Koselstraße, Adlerflychtstraße, Fichardstraße, Eschersheimer Landstraße. Es werden die U-Bahn-Linien U 1 bis U 5 sowie U 8, die Straßenbahnlinien 12 und 18 sowie mehrere Buslinien verbunden. Gegen den Uhrzeigersinn: Oeder Weg, Hermannstraße, Koselstraße, Bornheimer Landstraße, Berger Straße, Hegelstraße, Sandweg, Alleenring, Glauburgstraße, Wolfsgangstraße, Fürstenbergerstraße, Eschersheimer Landstraße. Es werden ebenfalls die U-Bahn-Linien U 1 bis U 5 sowie U 8, die Straßenbahnlinien 12 und 18 sowie mehrere Buslinien verbunden. Detaillierte Linienverlaufspläne, Darstellungen der Einzugsgebiete und Routenverlaufsbeschreibungen finden sich im Anhang. Begründung: Das Nordend ist zwar sehr gut in Nord-Süd-Richtung mit schienengebundenem Personennahverkehr (SPNV) erschlossen, doch in Ost-West-Richtung gibt es deutlich zu wenig Verbindungen. Dadurch muss zur Bewegung in dieser Richtung per ÖPNV meist der umständliche Weg in die Innenstadt und mit ein- oder gar zweimaligen Umsteigen zurück in den Stadtteil gewählt werden. Alternativ muss erst der Weg bis zum Alleenring gewählt werden, um sich mit der Buslinie 32 in Ost-West-Richtung zu bewegen und dann eine Bewegung in Nord-Süd-Richtung anzuschließen. Dazu kommt, dass die bestehenden SPNV-Verbindungen in den letzten Jahren immer stärker belastet wurden, und sich dieser Trend auch noch weiter fortsetzen wird: - Auf der A-Strecke ist zur U 1, U 2 und U 3 noch die U 8 hinzugekommen, mit der die Bewohner des Riedbergs in die Innenstadt fahren. Der Riedberg wird in den nächsten Jahren seiner Bewohnerzahl mehr als verdoppeln, sodass hier also mit zunehmend volleren Bahnen gerechnet werden muss. Schon heute ist der Abschnitt vom Rande des Nordends bis zur Hauptwache der am stärksten genutzte Abschnitt im gesamten U-Bahn-Netz überhaupt. - Mit dem kommenden Ausbau der U 5 bis zum Frankfurter Berg wächst auch hier der Druck auf diese Linie. Die Züge werden voller werden. - Neben der Straßenbahnlinie 12 wird ab Dezember 2011 auch noch die Straßenbahnlinie 18 über die Friedberger Landstraße fahren, die voraussichtlich weitgehend von Bewohnern des Frankfurter Bogens, New Betts und New Atterberry genutzt werden wird. Durch die zusätzlichen Bahnen sind weitere Rückstaus, insbesondere am Anlagenring und der Konstablerwache, zu erwarten. - Die U 4 wurde über die ehemalige Endhaltestelle Seckbacher Landstraße hinaus bis nach Enkheim verlängert, was wiederum zusätzliche Fahrgäste in die U 4 gebracht hat. Man sieht also, dass sich in den letzten Jahren auf allen SPNV-Linien im Nordend das Fahrgastaufkommen schon erhöht hat oder noch weiter erhöhen wird. Dies macht es gerade in Stoßzeiten nicht nur schwierig, einen Sitzplatz zu finden, sondern oft ist nicht einmal mehr der Zustieg möglich. Eine Linie mit Minibussen kann hier spürbar unterstützen, um einerseits die Nord-Süd-Strecken zu entlasten und andererseits die fußläufigen Entfernungen zur nächsten Haltestelle weiter zu verkürzen, was gerade älteren Bewohnern eine große Erleichterung bringt. Im Bereich zwischen dem Anlagenring und dem Alleenring fährt derzeit nur die Buslinie 36 in einer diagonalen Verbindung Konstablerwache - Campus Westend, was den Bedarf an reinen Ost-West-Verbindungen nicht deckt. Ein Minibus in diesem mittleren Segment von Frankfurts am dichtesten besiedelten Stadtteil steht allerdings vor der Herausforderung, wie in den (oft ganz bewusst) engen Straßen, den zahlreichen Einbahnstraßen und mit den Sperrungen ein stabiler und von seinen Fahrtzeiten her attraktiver Busverkehr organisiert werden kann. Hinsichtlich der Fahrzeuge eröffnet die Nutzung von Kleinbussen (wie beispielsweise für den Lohrbergbus) zahlreiche Möglichkeiten, auch kleinere Straßen wirkungsvoll als Teil der Route zu nutzen. Solche Busse kombinieren einen niederflurigen Zustieg mit einer wirtschaftlich sinnvollen Platzkapazität. Für die Routenwahl erscheint es sinnvoll, gezielt Verknüpfungen mit Haltestellen des SPNV zu ermöglichen, ohne dabei die Machbarkeit einer zügigen Fahrt aus dem Blick zu verlieren. Durch die hohe Zahl von Einbahnstraßen ist es allerdings nicht zu vermeiden, dass eine durchgehende Busverbindung, zumindest auf Teilstrecken, nicht über die gleichen Straßen geführt werden kann. Daher erscheint das Konzept einer Ringbuslinie sinnvoll. Als Beleg der Machbarkeit finden sich im Anhang Routenvorschläge für zwei Ringbuslinien, einmal im Uhrzeigersinn, einmal gegen den Uhrzeigersinn. Die beiden Routen lassen sich (ggf. mit kleinen Optimierungen) im Halbstundentakt pro Richtung umsetzen. Bedingt durch die Routenführung durch zum Teil auch kleine Straßen würde bei hoher Akzeptanz und bei Bedarf zur Kapazitätserhöhung eine Taktverdichtung notwendig werden, da größere Busse in Teilabschnitten nicht nutzbar erscheinen (z. B. Luisenplatz, Hegelstraße). Anlage 1-8 (ca. 3,3 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2012, ST 456 Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2012, ST 1595 Anregung an den Magistrat vom 15.03.2018, OM 2909 Aktenzeichen: 92 11
Sanierung der Comeniusstraße mit der Sanierung des Günthersburgparkeingangs Weidenbornstraße verbinden
Anregung an den Magistrat vom 01.12.2011, OM 692 entstanden aus Vorlage: OF 85/3 vom 19.10.2011 Betreff: Sanierung der Comeniusstraße mit der Sanierung des Günthersburgparkeingangs Weidenbornstraße verbinden Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Rahmen der jetzt begonnenen Sanierung der Comeniusstraße der Eingang Weidenbornstraße des Günthersburgparks saniert und neu gestaltet werden kann. Begründung: Der Zustand des Günthersburgparkeingangs Weidenbornstraße wurde schon mehrfach durch den Ortsbeirat moniert und eine Neugestaltung angemahnt. Im Rahmen der Sanierung der Comeniusstraße bietet sich jetzt die Gelegenheit, beide Sanierungsmaßnahmen kostenoptimal miteinander zu verbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2012, ST 663 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 3 am 26.04.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 5
Verkehrsbelastung in der Comeniusstraße verringern Rechtsabbiegerpfeil am Neebplatz einrichten
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2011, OM 673 entstanden aus Vorlage: OF 81/4 vom 15.11.2011 Betreff: Verkehrsbelastung in der Comeniusstraße verringern Rechtsabbiegerpfeil am Neebplatz einrichten Derzeit läuft nur ein Teil des von der Seckbacher Landstraße in die Stadt kommenden Verkehrs über die Neebstraße. Ein nicht geringer Teil der Autofahrer nutzt stattdessen die Weidenbornstraße oder die Usingerstraße, um dann über die Comeniusstraße in die Stadt zu gelangen. Das "Nadelöhr", das diese Aufspaltung des Verkehrs verursacht, ist die Ampel an der Einmündung der Neebstraße in die Saalburgstraße. Die Neebstraße teilt sich vor dieser Ampel in eine Rechtsabbieger- und eine Linksabbiegerspur. Die Ampel gibt Fahrzeugen auf beiden Spuren gleichzeitig grün. Der Ortsbeirat regt an, diese Ampel mit einem grünen Pfeil für Rechtsabbieger auszustatten. Dieser könnte auch als Lichtsignal ausgeführt werden, das taktgleich mit dem Linksabbiegerpfeil für die von der Saalburgstraße kommenden Fahrzeuge aufleuchtet. So könnten ohne weitere Veränderungen mehr Fahrzeuge pro Ampelphase von der Neebstraße in die Saalburgstraße einfahren. Begründung: Die Comeniusstraße ist relativ stark belastet was zu vielen Beschwerden der Anwohner geführt hat. Die Maßnahme würde dazu beitragen, den Umwegsverkehr zu verringern und so die Comeniusstraße zu entlasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2012, ST 299 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrssituation westliches Bornheim
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2011, OM 672 entstanden aus Vorlage: OF 71/4 vom 11.11.2011 Betreff: Verkehrssituation westliches Bornheim Der Magistrat möge prüfen und berichten: 1. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, den massiven Schleichverkehr, der von der Seckbacher Landstraße über die Weidenbornstraße und Comeniusstraße Richtung Burgstraße und Innenstadt fließt, zu unterbinden? 2. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, die Dortelweiler Straße von ihrer Funktion als Autobahnzubringer zu entlasten? 3. Vor einer schriftlichen Antwort des Magistrats wird um ein Planungsgespräch mit dem Ortsbeirat gebeten. Begründung: Insbesondere in der Dortelweiler Straße und der Comeniusstraße hat der Durchgangsverkehr nach Beobachtungen von Anwohnern in den letzten Jahren deutlich zugenommen, zusätzlich sind Schleichverkehre in der Weidenbornstraße, der Comeniusstraße und im südlichen Teil der Straße Im Prüfling entstanden, die der Ortsbeirat kritisch sieht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 364 Aktenzeichen: 61 1
Verkehrsbelastung in der Comeniusstraße möglichst verringern
Antrag vom 15.11.2011, OF 72/4 Betreff: Verkehrsbelastung in der Comeniusstraße möglichst verringern Die Ortsvorsteherin wird gebeten, mit den zuständigen Ämtern einen Termin zu vereinbaren, in dem die Verkehrssituation rund um den Neebplatz erörtert werden kann. Derzeit läuft nur ein Teil des von der Seckbacher Landstraße in die Stadt kommenden Verkehrs über die Neebstraße. Ein nicht geringer Teil der Autofahrer nutzt stattdessen die Weidenbornstraße oder die Usingerstraße, um dann über die Comeniusstraße in die Stadt zu gelangen. Verkehrssteuernde Maßnahmen (eventuell eine Verringerung der Rotphase an der Ampel Neebstraße / Saalburgstraße oder eine Synchronisierung der Grünphase mit der Grünphase an den Ampeln auf der Seckbacher Landstraße) könnten möglicherweise dazu beitragen, den Umwegsverkehr zu verringern und so die Comeniusstraße zu entlasten. Ebenso sind aber auch andere Maßnahmen hier zu prüfen. Begründung: Die Comeniusstraße ist relativ stark belastet, weshalb ja auch hierzu ein Runder Tisch gemeinsam mit dem OBR 3 stattgefunden hat. Daraufhin sind in der Comeniusstraße Maßnahmen getroffen worden, damit hier Tempo 30 besser eingehalten wird, doch sind auch weitere Maßnahmen zur Verringerung der Verkehrsbelastung in der Comeniusstraße zu prüfen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 4 am 29.11.2011, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 72/4 wurde zurückgezogen.
Ein Kunst-Bücherschrank für Bornheim
Antrag vom 17.10.2011, OF 64/4 Betreff: Ein Kunst-Bücherschrank für Bornheim Der Magistrat wird gebeten, in Rücksprache mit der Initiative "Ausstellungsraum Eulengasse", die sich zur Betreuung bereit erklärt hat, an folgendem Standort einen Bücherschrank aufstellen zu lassen: Ecke Weidenbornstraße/Seckbacher Landstraße. Begründung: Der "Ausstellungsraum Eulengasse" ist mit viel Enthusiasmus in die Seckbacher Landstraße 15 umgezogen und hat sich dort vergrößert. Hier gibt es die Bestrebung, in Verbindung mit den Ateliers und Kunsträumen für die Bevölkerung einen "Kunstbücherschrank" einzurichten und zu betreuen. Direkt vor der Hausnummer 15 scheint aber kein geeigneter Standort zu sein, wohl aber der Kreuzungspunkt Weidenbornstraße/Seckbacher Landstraße auf der Straßenseite Eulengasse. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 4 am 01.11.2011, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 64/4 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Neue Bücherschränke in Bornheim und Ostend
Antrag vom 06.09.2011, OF 49/4 Betreff: Neue Bücherschränke in Bornheim und Ostend Der Magistrat wird gebeten, in Rücksprache mit den Initiativen, die sich zur Betreuung des jeweiligen Bücherschrankes bereit erklärt haben, an folgenden Orten jeweils einen Bücherschrank aufstellen zu lassen: 1. Paul-Arnsberg-Platz in Höhe der Cafeteria des Bildungszentrums (Betreuung durch das Nachbarschaftszentrum Ostend). 2. Ecke Weidenbornstraße/Seckbacher Landstraße (Betreuung durch den Verein Ausstellungsraum Eulengasse in der Seckbacher Landstraße 15). 3. an der Friedberger Warte Höhe Paulinum (Elterninitiative/Senioren) Begründung: Mit großem Engagement kämpft das Nachbarschaftszentrum Ostend für die Belebung des Paul Arnsberg Platzes und stärkere nachbarschaftliche Solidarität. Ein Bücherschrank wäre ein weiterer Schritt in diese Richtung. Der "Ausstellungsraum Eulengasse" ist mit viel Enthusiasmus in die Seckbacher Landstraße 15 umgezogen und hat sich dort vergrößert. Hier gibt es die Bestrebung, in Verbindung mit den Ateliers und Kunsträumen für die Bevölkerung einen "Kunstbücherschrank" einzurichten und zu betreuen. Der Wunsch nach einer Aufstellung eines Bücherschrankes im Stadtquartier Atterberry wurde im Rahmen der Spielplatz-Termine mit dem Verein Discorso mehrfach von Vertretern der Elterninitiative und Senioren geäußert. Hier müßte im Vorfeld Rücksprache mit dem Paulinum gehalten und geklärt werden, ob eine Aufstellung bereits im Vorfeld der Platzherstellung Sinn macht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 4 am 06.09.2011, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 49/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 4 am 01.11.2011, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 49/4 wurde zurückgezogen.
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