Meine Nachbarschaft: Kleine Brückenstraße
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Abwertung der Elisabethenstraße durch Wettbüros verhindern
Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3914 entstanden aus Vorlage: OF 1011/5 vom 12.10.2018 Betreff: Abwertung der Elisabethenstraße durch Wettbüros verhindern Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Elisabethenstraße keine weiteren Wettbüros zu genehmigen und zu prüfen und zu berichten, ob die bestehenden Genehmigungen von Wettbüros zurückgenommen oder widerrufen werden können und dies gegebenenfalls auch den Inhabern gegenüber zu verfügen. Begründung: Die Erdgeschosszone der Elisabethenstraße ist von inhabergeführtem Einzelhandel sowie einer Kindertagesstätte geprägt und erfüllt eine wichtige Versorgungsfunktion für die anliegende Wohnbevölkerung. Die Elisabethenstraße ist aufgrund einer aufwendigen Baustelle bereits seit längerer Zeit vom Publikumsverkehr abgeschnitten und befindet sich nunmehr unter Abwertungsdruck. Dieser Prozess wird durch die bestehenden Wettbüros weiter verstärkt. Nunmehr besteht auch vereinzelter Leerstand, und es ist zu vermeiden, dass diese Liegenschaft zu einem Wettbüro umgenutzt wird. Die antragsgegenständlichen bestehenden Einrichtungen sind aufgrund des durch Tische, Monitore und Getränkeausschank vermittelten Verweilcharakters von bloßen Wettannahmestellen abzugrenzen und als Wettbüros anzusehen. Sämtliche Liegenschaften der nördlichen Seite der Elisabethenstraße befinden sich in einem überwiegend von Wohnnutzung geprägten Gebiet. Denn in den durchweg mehrstöckigen Gebäuden ist lediglich die Erdgeschosszone gewerblich genutzt, in den darüber liegenden Stockwerken ist ausschließlich Wohnnutzung vorhanden. Mithin ist ein faktisches Mischgebiet anzunehmen. Insbesondere liegen die Wettbüros selbst auch nicht in einem Abschnitt, der überwiegend gewerblich genutzt wird. Sie fügen sich daher nicht in den vorhandenen Ordnungsrahmen ein (vgl. zur vergleichbaren Situation: VG Frankfurt am Main, Urt. vom 16.05.2018 - 8 K 6942/17). Die Wettbüros lösen zudem städtebauliche Spannungen in Form eines Trading-Down-Effektes aus und verletzen somit das Rücksichtnahmegebot gemäß § 15 Absatz 1 Baunutzungsverordnung. Dieser erfahrungsmäßig bei Wettbüros anzunehmende Trading-Down-Effekt ist in der Elisabethenstraße umso mehr anzunehmen, als die anderen vorhandenen, nicht störenden Nutzungen wie Zeitschriften- und Kleidungshandel einen deutlich größeren Umsatz erfordern, um einen einem Wettbüro vergleichbaren Gewinn zu erwirtschaften. Somit besteht ein großer Anreiz, bestehende - der Nahversorgung dienende - Nutzungen in Wettbüros umzunutzen. Nach alledem sind Wettbüros in der Elisabethenstraße unzulässig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 447 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 63 0
Elisabethenstraße häufiger reinigen
Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3913 entstanden aus Vorlage: OF 1010/5 vom 16.10.2018 Betreff: Elisabethenstraße häufiger reinigen Der Magistrat wird gebeten, die Elisabethenstraße häufiger zu reinigen. Nach Möglichkeit sollen auch am Wochenende Reinigungen durchgeführt werden. Begründung: Bürger beschweren sich über eine zunehmende Vermüllung und Beeinträchtigung durch Glasscherben des neu angelegten Bürgersteigs der nördlichen Seite der Elisabethenstraße. Der erst kürzlich neu angelegte Belag des Bürgersteigs ist bereits jetzt in hohem Maße fleckig. In Einzelfällen wurden auch menschliche Exkremente vor den Eingängen der anliegenden Einrichtungen aufgefunden. Um diesem Missstand abzuhelfen, sind häufigere Reinigungen erforderlich. Da die Beeinträchtigungen durch Glasscherben insbesondere am Wochenende auftreten und damit eine nicht unerhebliche Gefährdung einhergeht, sind die Straßenreinigungen auch am Wochenende erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 218
Verbotenes Fahren von Pkws und Lkws auf Straßenbahnschienen vor dem Südbahnhof und durch die Hedderichstraße zwischen Bruchstraße und Darmstädter Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3903 entstanden aus Vorlage: OF 991/5 vom 06.09.2018 Betreff: Verbotenes Fahren von Pkws und Lkws auf Straßenbahnschienen vor dem Südbahnhof und durch die Hedderichstraße zwischen Bruchstraße und Darmstädter Landstraße Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass mit geeigneten Maßnahmen verhindert wird, dass besonders in den Abendstunden Pkws und Lkws auf Straßenbahnschienen vor dem Südbahnhof und durch die Hedderichstraße zwischen Bruchstraße und Darmstädter Landstraße fahren, obwohl dies dort nicht gestattet ist. Begründung: Nicht nur von Passanten, sondern auch von Bus- und Straßenbahnfahrern wird kritisiert, dass besonders in den Abendstunden die oben genannte Streckenführung von Pkws und Lkws befahren wird. Dies führt zur besonderen Gefährdung nicht nur der Wartenden an den Haltestellen, sondern auch für das Bedienungspersonal von Bussen und Straßenbahnen. Die Straßenführung der Hedderichstraße an der Post vorbei durch die Brückenstraße oder die Bruchstraße zur Textorstraße ist die einzige Möglichkeit, zur Darmstädter Landstraße zu gelangen. Der beschriebene Weg auf den Schienen wird deshalb als Abkürzung genutzt, obwohl die Durchfahrt dort nicht gestattet ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 194
Entfernung der Graffitis an den Eingangssäulen zum Oppenheimer Platz
Anregung an den Magistrat vom 21.09.2018, OM 3762 entstanden aus Vorlage: OF 972/5 vom 25.08.2018 Betreff: Entfernung der Graffitis an den Eingangssäulen zum Oppenheimer Platz Der Magistrat wird gebeten , die Graffitis an den zur Walter-Kolb-Straße befindlichen Eingangssäulen zum Oppenheimer Platz zu entfernen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass die beiden zur Walter-Kolb-Straße befindlichen Eingangssäulen mit Graffitis beschmiert sind. Aus Sicht des Ortsbeirates sind die beschmierten Eingangssäulen dem Gesamtbild des Oppenheimer Platzes nicht zuträglich. Daher bittet der Ortsbeirat um Entfernung derselben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2018, ST 2337
Fahrradabstellplätze Neuer Wall
Anregung an den Magistrat vom 21.09.2018, OM 3764 entstanden aus Vorlage: OF 976/5 vom 02.09.2018 Betreff: Fahrradabstellplätze Neuer Wall Der Magistrat wird gebeten, im Neuen Wall auf Höhe der Hausnummer 2b weitere Fahrradständer aufzustellen. Begründung: In der unmittelbaren Umgebung sind nicht ausreichend Fahrradabstellplätze vorhanden. Es besteht aber Bedarf für solche, da viele Bürgerinnen und Bürger und Anwohnerinnen und Anwohner dieses Wohngebietes Fahrrad fahren. Weiterhin stellen an dieser Stelle auch zahlreiche Besucherinnen und Besucher der anliegenden Gaststätten ihre Fahrräder ab. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 129 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2019, ST 1297 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2
Fahrradroute Gutzkowstraße
Anregung an den Magistrat vom 21.09.2018, OM 3770 entstanden aus Vorlage: OF 984/5 vom 04.09.2018 Betreff: Fahrradroute Gutzkowstraße Vorgang: M 76/18 Der Magistrat wird gebeten, von der Gutzkowstraße über die Willemerstraße eine durchgehende Fahrradroute bis zum Anschluss Seehofstraße einzurichten. Dafür sind die Mittel einzusetzen, die aufgrund der zurückgestellten Vorlage M 76 - Fahrradroute Textorstraße - nicht mehr benötigt werden. Begründung: Die Gutzkowstraße lässt sich wesentlich einfacher als Radroute ausbauen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.04.2018, M 76 Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 136 Beratung im Ortsbeirat: 5
Austausch der Lavasteine am Affentorplatz
Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3473 entstanden aus Vorlage: OF 888/5 vom 22.05.2018 Betreff: Austausch der Lavasteine am Affentorplatz Der Magistrat wird gebeten, die Lavasteine unter den Bäumen am Affentorplatz auszutauschen, z. B. durch Erde oder Rindenmulch. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner und das Kinderhaus Sachsenhausen berichten, dass die Lavasteine unter den Bäumen bis in das Kinderhaus und die Hauseingänge gelangen. Dort verursachen sie erhebliche Probleme, besonders weil sie die Sturzgefahr erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2172 Beratung im Ortsbeirat: 5
Überbrückungshilfe für Geschäftsinhaber in der Elisabethenstraße bei konkret drohender wirtschaftlicher Existenzvernichtung
Anregung an den Magistrat vom 08.06.2018, OM 3310 entstanden aus Vorlage: OF 889/5 vom 16.05.2018 Betreff: Überbrückungshilfe für Geschäftsinhaber in der Elisabethenstraße bei konkret drohender wirtschaftlicher Existenzvernichtung Der Magistrat wird aufgefordert, den Geschäftsinhabern in der Elisabethenstraße, die durch die Bauarbeiten in dem Maße einen Umsatzrückgang zu verzeichnen haben, der zu ihrer wirtschaftlichen Existenzvernichtung führt, eine finanzielle Überbrückungshilfe durch Darlehen zu gewähren. Begründung: Seit Monaten finden in der Elisabethenstraße die Bauarbeiten zur Neugestaltung statt. Dies führt laut Presseberichten bei den dort ansässigen Geschäftsinhabern zu erheblichen Umsatzeinbußen. Dies ist grundsätzlich hinzunehmen, da bauliche Neugestaltungen verkehrsüblich und notwendig sind, zumal auch die Betroffenen selbst von der Neugestaltung profitieren. Allerdings sollte es vermieden werden, dass in diesem Zusammenhang wirtschaftliche Existenzen zerstört werden. Droht dies, so sollte den Betroffenen eine Überbrückungshilfe von Seiten der Stadt durch Darlehen gewährt werden. Die Voraussetzungen der konkreten Gefahr einer Existenzvernichtung sind von den Geschäftsinhabern anhand entsprechender Unterlagen darzulegen. Gegebenenfalls kann eine entsprechende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eingeschaltet werden. Dieses vorliegende Modell ist auch bereits in Mannheim erfolgreich praktiziert worden. Es ist niemandem gedient, wenn nach Abschluss der gesamten Straßenbauarbeiten der überwiegende Teil der Ladengeschäfte einen Leerstand zu verzeichnen hat, weil die entsprechenden Geschäftsinhaber Insolvenz anmelden mussten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2018, ST 2000 Aktenzeichen: 92 31
Sperrung nördliches Mainufer hier: Verkehrszählung in Sachsenhausen
Anregung an den Magistrat vom 08.06.2018, OM 3300 entstanden aus Vorlage: OF 872/5 vom 15.05.2018 Betreff: Sperrung nördliches Mainufer hier: Verkehrszählung in Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, vor und während der probeweisen Sperrung des nördlichen Mainufers eine Verkehrszählung am Sachsenhäuser Ufer, entlang der Walter-Kolb-Straße, der Gartenstraße, der Kennedyallee und der Mörfelder Landstraße durchzuführen. Die Ergebnisse sind dem Ortsbeirat anschließend vorzustellen. Begründung: Verkehrsdezernent Klaus Oesterling (SPD) möchte ab dem Sommer 2019 das nördliche Mainufer probeweise für den Autoverkehr sperren lassen. Derzeit fahren täglich rund 20.000 Fahrzeuge auf dieser Seite des Mainufers. Durch die geplante Sperrung wird es zu einer Verlagerung des Verkehrs kommen. Von dieser Verlagerung wird insbesondere auch Sachsenhausen negativ betroffen sein. Um die Auswirkungen objektiv bewerten zu können, ist eine umfassende Verkehrszählung vor und während der probeweisen Sperrung nötig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1879 Aktenzeichen: 61 10
Zebrastreifen zur Verkehrsinsel auf der Textorstraße/Ecke Brückenstraße schaffen
Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2928 entstanden aus Vorlage: OF 788/5 vom 20.02.2018 Betreff: Zebrastreifen zur Verkehrsinsel auf der Textorstraße/Ecke Brückenstraße schaffen Der Magistrat wird gebeten, zwei Zebrastreifen zur Verkehrsinsel auf der Textorstraße/Ecke Brückenstraße zu schaffen und die Bordsteine abzusenken. Begründung: Auf der Verkehrsinsel befinden sich zwei Altglascontainer. Zudem ist ein Queren der Textorstraße auf Höhe des Cafés Ernst (Textorstraße 40) durch dort parkende Kfzs erschwert und meist mit Kinderwagen unmöglich. Um das Queren der Textorstraße an dieser Stelle zu erleichtern und die Zugänglichkeit der Altglascontainer zu verbessern, bietet sich die Installation von zwei Zebrastreifen an. (Quelle: Google Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1129 Antrag vom 14.10.2020, OF 1814/5 Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6853 Aktenzeichen: 66 7
Kreativität und Historizität in Alt-Sachsenhausen fördern
Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2930 entstanden aus Vorlage: OF 791/5 vom 27.02.2018 Betreff: Kreativität und Historizität in Alt-Sachsenhausen fördern Vorgang: OM 2739/18 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Förderkriterien der Förderrichtlinie Alt-Sachsenhausen dahin gehend zu ändern, dass gleichrangig zu Wohnnutzungen nunmehr auch - in Anlehnung an die Kriterien des Frankfurter Programms zur Förderung des Umbaus leerstehender Räume für Kreative - Nutzungen der Branchen der Kreativwirtschaft gefördert werden. Ebenso soll die Ertüchtigung des historischen Bestands Fördergegenstand sein. Begründung: Gemäß Punkt 1.1 der Förderrichtlinie Alt-Sachsenhausen ist Hauptziel der Förderung, die Wohnfunktion des Viertels zu stärken. Dies konnte allem Anschein nach bisher kaum erreicht werden, zudem ist auch fraglich, ob mit einem solchen Schwerpunkt des Gebiets nicht auch angestammte wünschenswerte Nutzungen der Apfelweinkultur und auch neue Institutionen, wie beispielsweise der Freitagsmarkt, aufgrund zu erwartender Klagen aufgrund sich dann ändernder Lärmschutzrichtwerte verdrängt werden. Dies zeigen nicht zuletzt die Erfahrungen der ebenfalls im Fördergebiet liegenden Einrichtungen des "Markts im Hof" sowie die ehemalige Stereobar, die sich Anwohnerbeschwerden ausgesetzt sehen bzw. sahen. Um solche städtebaulichen Spannungen gar nicht erst entstehen zu lassen, sollte sich der Förderschwerpunkt auf die Kreativwirtschaft erstrecken. Dies auch gerade deshalb, um so an die sehr vorteilhafte Entwicklung des Brückenviertels anknüpfen zu können, welches hierdurch geprägt ist. Mit dem Umbau der Elisabethenstraße ist zu erwarten, dass durch Beseitigung der Barrierewirkung derselben, nunmehr eine wechselseitige Beeinflussung des klassischen Alt-Sachsenhausens sowie des Brückenviertels möglich wird. Auch mit der Ansiedlung der European School of Design wäre ein passendes Leuchtturmprojekt vorhanden. Zudem ist bereits ein Nukleus der Kreativwirtschaft - der kleine Mann mit dem Blitz, Libertine Lindenberg etc. - in dem Viertel vorhanden. Neben der Kreativwirtschaft sollte aber auch der historische Bestand Alt-Sachsenhausens verstärkt, gefördert und auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Zu nennen ist hierbei zum Beispiel der gotische Wohnturm, als aber auch die vermutlich (siehe dazu Anregung an den Magistrat vom 16.02.2018, OM 2739) in einem Hinterhof der Paradiesgasse gelegenen Reste der Stadtmauer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.02.2018, OM 2739 Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2018, ST 1205 Aktenzeichen: 61 0
Reste der Stadtmauer in Alt-Sachsenhausen unter Denkmalschutz stellen
Anregung an den Magistrat vom 16.02.2018, OM 2739 entstanden aus Vorlage: OF 760/5 vom 30.01.2018 Betreff: Reste der Stadtmauer in Alt-Sachsenhausen unter Denkmalschutz stellen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das im Hinterhof der Liegenschaft Paradiesgasse 38 auf der südlichen Grenze des Flurstücks 27/2 zur Bebauung der Wallstraße befindliche Mau erwerk Teil der im 14. und 15. Jahrhundert errichteten Stadtbefestigung ist und die Anforderungen an ein Kulturdenkmal im Sinne von § 2 Abs. 1 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes erfüllt. Gegebenenfalls wird der Magistrat gebeten, eine Eintragung in das Denkmalverzeichnis anzuregen. Begründung: Das Mauerwerk ist dem Augenschein nach älter als die umgebende gründerzeitliche Bebauung und liegt genau auf der Linie der ehemaligen Stadtbefestigung der zweiten Stadterweiterung. Derzeit befindet sich im Denkmalverzeichnis keine diesbezügliche Eintragung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 27.02.2018, OF 791/5 Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2930 Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2018, ST 861 Antrag vom 01.10.2019, NR 987 Aktenzeichen: 60 3
Querungsmöglichkeit der Baustelle Elisabethenstraße schaffen
Antrag vom 30.01.2018, OF 758/5 Betreff: Querungsmöglichkeit der Baustelle Elisabethenstraße schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten darauf hinzuwirken, dass in den Arbeitspausen (insbesondere nach Feierabend und am Wochenende) der Baustelle an der Elisabethenstraße die Absperrgitter so gestellt werden, dass eine Querung der Elisabethenstraße von und in die Brückenstraße für den Fußverkehr in direkter Richtung möglich ist. Begründung: Derzeit ist eine Querung der Elisabethenstraße für Fußgänger in direkter Richtung von der Alten Brücke kommend in die südliche Brückenstraße nicht möglich. Vielmehr leiten die Absperrgitter Fußgänger zu einer Querungsstelle weiter östlich unmittelbar auf eine Parkbucht (kurz vor der Zufahrt zur Liegenschaft Brückenstraße 17 von der Elisabethenstraße). Zwischen den parkenden Autos können Fußgänger vom PKW-Verkehr leicht übersehen werden. Nicht zuletzt aus Gründen der Unfallgefahr ist diese Wegeführung eine unhaltbare Situation. Zudem klagen seit der Einrichtung der Baustelle Inhaber der Geschäfte im Brückenviertel über Umsatzeinbußen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 16.02.2018, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 758/5 wurde zurückgezogen.
Anschluss der Buslinie 36 - Haltestelle „Palmengarten“
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2615 entstanden aus Vorlage: OF 716/5 vom 05.01.2018 Betreff: Anschluss der Buslinie 36 - Haltestelle "Palmengarten" Der Magistrat wird gebeten, umgehend die Anbindung der Buslinie 36 (Sachsenhausen - Westbahnhof) erneut an die Haltestelle "Palmengarten" zu veranlassen. Begründung: Vor etwa zwei Jahren entschied traffiQ, die Buslinie 36 in Richtung Westbahnhof am Mitscherlichplatz abbiegen zu lassen. Somit kann der Palmengarten nicht mehr direkt angefahren werden. Diese Entscheidung diente wohl den wirtschaftlichen Interessen der traffiQ. Es wurde nicht auf die Bedürfnisse der älteren Generation, der Schulklassen und Familien mit Kindern eingegangen, die nun unnötig lange Umsteige- und Wartezeiten an der Goethe Universität Campus Westend in Kauf nehmen müssen. Da die Buslinie 36 vom Hainerweg kommend bis zur Elisabethenstraße eine große Strecke Sachsenhausens durchfährt und deshalb auch Sachsenhäuser Bürger betroffen sind, die gerne den Palmengarten besuchen, ist es aus den genannten Gründen dringend erforderlich, eine erneute Anbindung an diese Haltestelle durch die Buslinie 36 umzusetzen. Der vorliegende Antrag greift darum nicht zuletzt auch eine Anregung aus dem Seniorenbeirat auf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2018, ST 642 Aktenzeichen: 92 11
Unterstützung des Projektes „Die Frankfurter Kunstsäule“ (II)
Antrag vom 19.12.2017, OF 700/5 Betreff: Unterstützung des Projektes "Die Frankfurter Kunstsäule" (II) Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, in Zusammenarbeit mit "Kultur am Main" auf dem Brückenspielplatz an der Einmündung der Brückenstraße in der Gutzkowstraße das Projekt "Die Frankfurter Kunstsäule" zu verwirklichen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 2.000,00 Euro. Begründung: Das Projekt "Die Frankfurter Kunstsäule" ist in der Ortsbeiratssitzung am Freitag, dem 10.02.2017 durch Herrn Koch und Herrn Hartlaub vorgestellt worden. Das Projekt stellte im Jahr 2017 eine Bereicherung für den Stadtteil Sachsenhausen dar. Der Ortsbeirat befürwortet das Projekt und würde sich über eine Verwirklichung auch im Jahre 2018 freuen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 163 2018 Die Vorlage OF 700/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2018 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Kinder- und Jugendzentrum auf der Liegenschaft Willemerstraße/Neuer Wall
Antrag vom 18.12.2017, OF 686/5 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Kinder- und Jugendzentrum auf der Liegenschaft Willemerstraße/Neuer Wall Vorgang: V 198/16 OBR 5; ST 441/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden ausreichend Mittel für den Neubau eines Kinder- und Jugendzentrum auf der Liegenschaft Willemerstr./Neuer Wall in den Haushalt 2018 eingestellt. Begründung: Der Magistrat hat in seiner ST 441 vom 27.02.2017 mitgeteilt, dass in der Liegenschaft Willemerstr./Neuer Wall in Sachsenhausen sich derzeit zwei Kinderzentren (KiZ 55 und KiZ 145) in einem Gebäude befinden. Die Gebäude sind marode und die Auflagen des Brandschutzes aufgrund von Sonderbaukontrollen führen seit Jahren zu keiner wirtschaftlichen Lösung. Aufgrund der tieferen Planung für die Gesamtsanierung wurde deutlich, dass die Gesamtsanierung unwirtschaftlich ist und ein Abriss und Neubau die wirtschaftlichste Alternative darstellt. Aufgrund der Bedarfslage im Stadtteil Sachsenhausen sollen 42 Kindergartenplätze neu geschaffen werden. Der Magistrat schlägt daher in seiner ST 441 den mittelfristigen Abriss und Neubau der Gebäude vor. Da die Planung und Ausschreibung sich bei solchen Projekten oftmals über Jahre hinzieht, sollten bereits jetzt mittel in den Haushalt eingestellt werden. Zudem gibt es seit Jahren Beschwerden von Anwohnern im Frankfurter Norden, insbesondere des Adlhoch- und des Diesterwegplatzes, nach denen sich gerade bei sommerlichen Temperaturen Jugendliche und junge Erwachsene dort treffen und es zu Lärmbelästigungen und zu einer Vermüllung dieser beiden Plätze kommt. Ein Jugendklub würde diesen Jugendlichen und jungen Erwachsenen einen Raum bieten, in dem sie sich unter sozialpädagogischer Betreuung aufhalten könnten. Eine solche Einrichtung würde, neben anderen Maßnahmen, die Situation vor allem am Adlhochplatz entschärfen. Auch vor diesem Hintergrund ist der Neubau der Gebäude auf der Liegenschaft der Willemerstr./Neuer Wall zur Schaffung eines Jugendklubs und weiterer Kindergartenplätze dringend geboten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.10.2016, V 198 Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 441 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Etatanregung EA 31 2018 Die Vorlage OF 686/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fußgängersicherheit im Abtsgäßchen
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2435 entstanden aus Vorlage: OF 658/5 vom 07.11.2017 Betreff: Fußgängersicherheit im Abtsgäßchen Der Magistrat wird gebeten, das Abtsgäßchen als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen und für den Durchgangsverkehr zu sperren. Begründung: Anwohner beobachten häufig gefährlich schnelle Pkws, deren Fahrer mit völligem Unverständnis auf Fußgänger reagieren. Die Kraftfahrer sind wohl der Ansicht, die Fußgänger sollten die schmalen Schrammborde rechts und links der Fahrbahn benutzen. Diese sind jedoch nicht durchgängig begehbar und erfordern für die Benutzung ein Mindestmaß an Sportlichkeit. In der Straße gibt es auch zwei Gaststätten, von deren Besuchern nicht erwartet werden kann, dass sie sich beim Abschied schleunigst von der Straßenfläche entfernen, um eiligen Kraftfahrern die Durchfahrt zu ermöglichen. Außerdem ist an der Einmündung der kleinen Brückenstraße ein eigentlich überflüssiges Tempo-30-Schild angebracht, das Autofahrer nochmals zu einer besonderen Rücksichtnahme auffordern soll. Es vermittelt aber offenbar den falschen Eindruck, dass bis zu diesem Schild die innerorts üblichen 50 km/h gefahren werden dürften, die leider auch immer wieder ausgenutzt werden. Aus diesen Gründen ist es angebracht, das Abtsgäßchen in einen verkehrsberuhigten Bereich umzuwandeln. Das ganz in der Nähe liegende Fritschengäßchen wurde ebenfalls als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Diese Maßnahme hat sich bewährt. Wegen der Enge des Abtsgäßchens ist es unerwünscht, dass diese Straße als Durchfahrt beim Parkplatzsuchverkehr oder als Umfahrung der Ampeln in der Paradiesgasse genutzt wird. Der Ortsbeirat hält es für vertretbar, diese Autos bis zur Paradiesgasse vorfahren zu lassen. Dort führt die Straße zweispurig stadtauswärts. Es ist daher sinnvoll, das Abtsgäßchen für den Kraftfahrzeugverkehr zu sperren und nur für Anlieger freizugeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 128 Aktenzeichen: 32 1
Sperrung des Radverkehrs in Einbahnstraßen aufgrund von Baustellen
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2443 entstanden aus Vorlage: OF 669/5 vom 07.11.2017 Betreff: Sperrung des Radverkehrs in Einbahnstraßen aufgrund von Baustellen Der Magistrat wird gebeten, die Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr nicht mehr bei der Einrichtung von Baustellen grundsätzlich aufzuheben. Begründung: Exemplarisch sei hier in der Vergangenheit für mehrere Monate die Stegstraße in Höhe der Gutzkowstraße genannt. Gegenwärtig besteht eine Sperrung in der Waidmannstraße/Ecke Kennedyallee und der Martin-May-Straße/Ecke Gutzkowstraße, in beiden Fällen wegen einer zehn Meter langen Einengung an einer Baustelle. Die Restbreite der Fahrbahn beträgt mindestens drei Meter. Außerdem sind die Strecken gut einsehbar, sodass ein Begegnungsverkehr problemlos möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 170 Aktenzeichen: 32 1
Gelbes Blinklicht für Fußgängerquerungen an der Kreuzung Brückenstraße/Schifferstraße
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2429 entstanden aus Vorlage: OF 649/5 vom 07.11.2017 Betreff: Gelbes Blinklicht für Fußgängerquerungen an der Kreuzung Brückenstraße/Schifferstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Brückenstraße/ Schifferstraße zwei gelbe Blinklichter anzubringen und so die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Begründung: Aufgrund der Baumaßnahmen entlang der Elisabethenstraße wird der Verkehr derzeit über die Brückenstraße und dann weiter über die Schifferstraße Richtung Süden geführt. Dies führt zu einem deutlich erhöhten Verkehrsaufkommen in diesem Bereich. An die Schifferstraße grenzt der stark frequentierte Spielplatz "Alter Friedhof Sachsenhausen". Zahlreiche Kinder und Jugendliche nutzen die Ampelanlage Brückenstraße/Schifferstraße auf ihrem Weg zu diesem Spielplatz. Kinder und andere Fußgänger, welche die Schifferstraße überqueren, und Autofahrer, die aus der Brückenstraße kommen und in die Schifferstraße abbiegen, haben gleichzeitig eine Grünphase. Durch das Anbringen von gelben Blinklichtern werden die Autofahrer auf die parallele Grünphase der Fußgänger aufmerksam gemacht und die Verkehrssicherheit wird deutlich gesteigert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 168 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5781 Aktenzeichen: 32 1
Gestaltung des Platzes vor dem Kuhhirtenturm
Antrag vom 07.11.2017, OF 656/5 Betreff: Gestaltung des Platzes vor dem Kuhhirtenturm Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Platz vor dem Kuhhirtenturm in Fußgängerbereich(e) und für PKW befahrbarem Bereiche bzw. PKW-Parkplätze durch Installation von Pollern einzuteilen. Zudem bitte der Ortsbeirat den Magistrat auf dem Platz vor dem Kuhhirtenturm im für PKW dann nicht mehr befahren Bereich Fahrradständer zu installieren. Kurzfristig sollte zudem ein fehlender Poller, der den weitern Teil der Große Rittergasse vom Platz am Kuhhirtenturm trennt, angebracht werden. Begründung: Der Platz vor dem Kuhhirtenturm könnte durch wenige Veränderungen sowohl für Anwohnerinnen und Anwohner als auch Besucherinnen und Besucher des Bürgeramtes als auch Passanten unter gleichzeitiger Nutzungsoptimierung attraktiver gestaltet werden. Eine vollständige Sperrung ist auf Grund einer an dem Platz gelegenen Garageneinfahrt nicht möglich. Auch ist zu bedenken, dass es bei Veranstaltung des Hindemith-Museums zu Be- und Entladeverkehr kommen kann. Dennoch sollte dem Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nach einer innerstädtischen Ruhezone, die auch dem mittelalterlichen Charakter des Viertels Rechnung trägt, so weit wie möglich entsprochen werden. Dazu könnte der für PKW zugängliche Bereich klar von jenem für Passanten durch Setzen von Pollern abgegrenzt werden. Gleichzeitig könnten entlang der Wehrmauer Kurzzeitparkplätze für Besucherinnen und Besucher des Bürgeramtes geschaffen werden. Die zu schaffende Fußgängerzone kann zudem durch Bänke zum Verweilen einladen. Auch lassen die Poller im Notfall einen Zugang zu den an den Platz angrenzenden Häusern seitens Rettungswagen und Feuerwehr zu. Skizze zur möglichen Raumaufteilung: Quelle der Aufnahme: Googlemaps Fehlender Poller an der Zufahrt zur Großen Rittergasse bzw. Paradiesgasse: Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2017, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 656/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Annahme)
Öffnung der Brückenstraße
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2335 entstanden aus Vorlage: OF 608/5 vom 17.10.2017 Betreff: Öffnung der Brückenstraße Der Magistrat wird erneut gebeten, die Brückenstraße auf dem Teilstück zwischen der Wallstraße und der Elisabethenstraße für den Fahrradverkehr in nördlicher Richtung nach Abschluss der Bauarbeiten auf der Elisabethenstraße zu öffnen. Begründung: Der Ortsbeirat schließt sich damit der wiederholten und dringlich vorgetragenen Bitte von Sachsenhäuser Bürgern an. Die allerwenigsten Radfahrer nehmen den Umweg über die verkehrsreiche Walter-Kolb-Straße oder schieben ihr Rad durch die Brückenstraße. Die Straße trägt ihren Namen, weil sie der direkte Weg zur Alten Brücke ist. Wer soll verstehen, dass die Straße diese Funktion für den Radverkehr nicht übernehmen kann? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 686 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 16.03.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (AltSachsenhausen) III
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2330 entstanden aus Vorlage: OF 597/5 vom 25.09.2017 Betreff: Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen) III Vorgang: OM 3657/14 OBR 5; ST 209/15 Der Magistrat wird erneut gebeten, weitere Bereiche des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen), insbesondere in der Großen Rittergasse und der Paradiesgasse, dauerhaft auszufugen. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 06.02.2015, ST 209, teilt der Magistrat mit, dass er das Kopfsteinpflaster in Alt-Sachsenhausen nach erfolgreicher Erprobung mit Epoxidharzmörtel verfugen wird. Dazu sollten zunächst (im Jahr 2015) die Klappergasse sowie der Abschnitt in der Kleinen Rittergasse zwischen Klappergasse und Frankensteiner Straße verfugt werden und weitere Teilbereiche sukzessiv folgen. Leider ist die Verfugung ins Stocken gekommen. Die Große Rittergasse und die Paradiesgasse sind noch immer nicht verfugt. Insofern bittet der Ortsbeirat den Magistrat erneut, die Verfugung möglichst zeitnah zu veranlassen. Dies vor dem Hintergrund, dass die tiefen Fugen des Kopfsteinpflasters mit Kronkorken, Zigarettenstummeln, Glasscherben usw. verunreinigt sind und Stolperfallen bilden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2014, OM 3657 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 209 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 377 Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4709 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4434 Aktenzeichen: 66 5
Abfallbehälter und Fahrradbügel für das Brückenviertel II
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2317 entstanden aus Vorlage: OF 581/5 vom 25.09.2017 Betreff: Abfallbehälter und Fahrradbügel für das Brückenviertel II Vorgang: OM 1648/17 OBR 5; ST 1357/17 Der Magistrat wird gebeten, im Sachsenhäuser Brückenviertel weitere Abfallbehälter und Fahrradbügel zu installieren. Mögliche Standorte: Gelb = Mülleimer; rot = Fahrradständer Quelle: Auszug aus dem Auskunftssystem des Stadtplanungsamtes Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt, dass der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 31.07.2017, ST 1357, mitgeteilt hat, dass er zumindest einen Abfallbehälter an der Kreuzung der Wallstraße mit der Brückenstraße aufstellen wird. Um Verschmutzungen im Brückenviertel, welches in den letzten Jahren zusehends lebendiger geworden ist und wo daher aus Sicht des Ortsbeirates eine positive Entwicklung stattfindet, zu begegnen, ist es sinnvoll, weitere Abfallbehälter in der Wallstraße und der Brückenstraße anzubringen. Auch ist es wünschenswert, hier, wie an vielen anderen Stellen im Stadtgebiet, Möglichkeiten zu schaffen, Fahrräder abzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1648 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1357 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 284 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1916 Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2018, ST 2048 Aktenzeichen: 79 4
Genehmigung für den „Markt im Hof“
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2324 entstanden aus Vorlage: OF 591/5 vom 20.10.2017 Betreff: Genehmigung für den "Markt im Hof" Der Magistrat wird gebeten, möglichst zeitnah über eine beantragte Nutzungsänderung des "Markts im Hof" in der Liegenschaft Wallstraße 9-13, 60594 Frankfurt am Main, positiv zu entscheiden. Dies unter der aufschiebenden Bedingung, dass eine Genehmigung des Regierungspräsidiums Darmstadt für den Weiterbetrieb erteilt wird. Begründung: Der allseits beliebte "Markt im Hof" benötigt für den Weiterbetrieb vom Magistrat - Bauaufsicht - eine Genehmigung der Nutzungsänderung. Die Antragsunterlagen werden derzeit ausgefertigt und zeitnah der Bauaufsicht vorgelegt. Gleichzeitig ist von diesem Verfahren unabhängig vom Regierungspräsidium Darmstadt eine weitere Entscheidung über den Weiterbetrieb des "Markts im Hof" erforderlich. Diese Genehmigung ist für Anfang November zu erwarten. Um einen möglichst zeitnahen Weiterbetrieb zu ermöglichen, wäre es sinnvoll, unter der oben genannten aufschiebenden Bedingung bereits jetzt über die Nutzungsänderung zu entscheiden. So würde keine unnötige Zeit verstreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 153 Aktenzeichen: 63 0
Dreieichstraße 34: Wildes Plakatieren
Antrag vom 20.10.2017, OF 615/5 Betreff: Dreieichstraße 34: Wildes Plakatieren Der Magistrat wird gebeten festzustellen, wer rund um das Gebäude Dreieichstraße 34 die wilde Plakatierung verursacht. Der Magistrat wird aufgefordert, die Verursacher dem gebührlichen Strafmaß zuzuführen und zu veranlassen, dass die Plakatierung in aller Gänze einwandfrei entfernt wird. Stellvertretend sollte gegebenenfalls die Stadt dies zunächst tun, um die Bürger endlich von diesem asozial anmutenden Schandfleck zu befreien. Hier ist dringende Hilfe erforderlich. Begründung: Das Gebäude in der Dreichstraße 34 ist seit Jahren zum Ärger der Bewohner im Wand-an-Wand befindlichen Gebäude Willemerstraße 4 in sehr problematischem Zustand. Nachdem das Gebäude Dreieichstraße 34 in der Vergangenheit mehrfach den Besitzer gewechselt hat, ist es immer mehr heruntergekommen und verursacht permanenten Unmut und Unruhe. Immer wieder muss die Polizei eingeschaltet werden, um Unbefugte vom Gelände, auf dem sich einst auch ein Kiosk befand, zu entfernen. Die derzeitige Hausverwaltung ist diesem Problem nicht immer gewachsen. Durch unzureichende Kontrollen verschaffen sich nicht nur Unbefugte Einlass auf das Grundstück, auch die Plakatierung rund um das Gebäude erfolgt von allen möglichen Unbekannten ohne jeglichen Vertrag, also wild. Dass keinerlei Verträge hinsichtlich der Plakatierung bestehen, hat die derzeitige Hausverwaltung nochmals bestätigt. Die Plakatierung (siehe anliegende Fotos) schützt bedauerlicherweise aber gleichzeitig Unbefugte, die sich widerrechtlich Zugang zum Grundstück verschaffen. Unter anderem deshalb ist es nunmehr dringend erforderlich, diesem Treiben schnellstens ein Ende zu setzen. Für die Dreieichstraße insgesamt ist dieses Areal ein Schandfleck, der - so wie er ist - immer weiter zu Gesetzlosigkeiten einlädt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 53 Beschluss: Auskunftsersuchen V 629 2017 Die Vorlage OF 615/5 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Dreieichstraße 34: Wildes Plakatieren Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob die Plakatierung rund um das Gebäude Dreieichstraße 34 einer Genehmigung bedarf, und wenn ja, ob diese vorliegt. Begründung: Das Gebäude in der Dreichstraße 34 ist seit Jahren, zum Ärger der Bewohner des im Wand an Wand befindlichen Gebäudes Neuer Wall 4, in sehr problematischem Zustand." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parkplätze in der Oppenheimer Straße kenntlich machen
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2147 entstanden aus Vorlage: OF 558/5 vom 29.08.2017 Betreff: Parkplätze in der Oppenheimer Straße kenntlich machen Der Magistrat wird gebeten, die Parkplätze auf der Fahrbahn in der Oppenheimer Straße zwischen der Hausnummer 31 und der Einmündung Schifferstraße auf der Seite der ungeraden Hausnummern deutlich kenntlich zu machen. Auch die Mitarbeiter der Parkraumüberwachung sind entsprechend zu schulen, dass in diesem Bereich nicht auf dem Gehweg geparkt werden soll. Begründung: Der Gehweg ist schmal und wird stark von Fußgängern frequentiert. Daher ist parken in diesem Bereich auf der Straße vorgesehen. Diese Regelung ist aber den Autofahrern nicht bewusst. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2468 Aktenzeichen: 66 3
Weihnachtsbeleuchtung Brückenviertel Erweiterung des Sternkonzeptes von 2016
Antrag vom 03.08.2017, OF 511/5 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung Brückenviertel Erweiterung des Sternkonzeptes von 2016 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 5 bezuschusst zweckgebunden aus seinem Ortsbeiratsbudget den Gewerbeverein Brückenviertel e.V. zur Anschaffung, Anbringung und Unterhaltung von Leuchtsternen in der Brücken-, Schul- und Wallstraße in Höhe von 4.078,66 Euro. Der Magistrat wird gebeten, die Abwicklung des Zahlungsverkehrs direkt mit dem Gewerbeverein vorzunehmen. Begründung: Die Gesamtkosten der Beleuchtung betragen 13.595,55 Euro. Die Finanzierung von 9.516,89 Euro ist bereits gesichert, bezüglich des Restbetrags in Höhe von 4.078,66 Euro ist der Gewerbeverein jedoch auf andere Mittel angewiesen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 5 am 18.08.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 110 2017 Die Vorlage OF 511/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung)
Fußgängerquerung an der Gutzkowstraße/Ecke Stegstraße sichern
Anregung an den Magistrat vom 23.06.2017, OM 1894 entstanden aus Vorlage: OF 495/5 vom 06.06.2017 Betreff: Fußgängerquerung an der Gutzkowstraße/Ecke Stegstraße sichern Der Magistrat wird gebeten, die Fußgängerquerung der Stegstraße im Bereich der Gutzkowstraße durch Poller an der Ecke vor der Gutzkowstraße 24 zu sichern. Begründung: Die abgesenkte Fußgängerquerung an dieser Stelle wird regelmäßig von Pkws zugeparkt, sodass Fußgänger auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Das macht die Situation gefährlich für Fußgänger und unübersichtlich für Autofahrer, vor allem bei schlechter Sicht abends und nachts. In dieser Zeit herrscht reger Straßen- und Fußgängerverkehr aufgrund der zahlreichen gastronomischen Angebote in der Umgebung. Zudem liegt die Querung im Bereich eines ausgewiesenen Schulwegs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1849 Aktenzeichen: 32 1
Das Brückenviertel im überarbeiteten Einzelhandels- und Zentrenkonzept angemessen darstellen
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1649 entstanden aus Vorlage: OF 448/5 vom 01.05.2017 Betreff: Das Brückenviertel im überarbeiteten Einzelhandels- und Zentrenkonzept angemessen darstellen Der Magistrat wird gebeten, das Einzelhandels- und Zentrenkonzept wie folgt zu überarbeiten: 1. Das Quartier um die Brückenstraße/Elisabethenstraße/Wallstraße wird zukünftig als B-Zentrum dargestellt. 2. Die räumliche Umgrenzung dieses Quartiers wird um die östliche Schulstraße, die südliche Brückenstraße, die Kleine Brückenstraße und die Schifferstraße erweitert. Begründung: Derzeit wird das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Frankfurt am Main von 2011 überarbeitet. Dieses Konzept soll die künftige Einzelhandelsentwicklung in Frankfurt steuern und hat nicht zuletzt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens von Einzelhandelsvorhaben eine wichtige Orientierungsfunktion. In dem Konzept von 2011 ist das sogenannte "Brückenviertel" als C-Zentrum dargestellt, passender wäre jedoch die Kategorie B-Zentrum. In Anlage 2 des Konzepts werden C-Zentren als Versorgungszentren mit Ausrichtung auf den Stadtteil bzw. den zugeordneten Wohnsiedlungsbereich mit einem Angebotsschwerpunkt im täglichen Bedarf, ergänzt um ausgewählte mittel- und langfristige Bedarfsgüter und einem Lebensmittel-SB-Markt als Magnetbetrieb definiert. Demgegenüber wird ein B-Zentrum als ein Versorgungszentrum mit Ausrichtung auf die Versorgungsstruktur des Ortsbezirks mit teilweise auch übergreifenden Versorgungsfunktionen sowie differenzierten Gütern und Dienstleistungen des kurz- und mittelfristigen Bedarfs, ergänzt um spezialisierte langfristige Angebote, u. a. Warenhaus, Kaufhaus, Fachgeschäfte mit zentrenrelevanten Sortimenten, als Magnetbetriebe umschrieben. Das sogenannte Brückenviertel hat keinen Lebensmittelmittel-SB-Markt als Magnetbetrieb. Auch ein Schwerpunkt im Angebot des Alltagsbedarfs ist im Brückenviertel nicht gegeben. Vielmehr verhält es sich so, dass das Angebot hochgradig spezialisiert ist und eine Versorgungsfunktion über die Grenzen des Ortsbezirks hinaus erfüllt. Tatsächlich hat sich unter den über 65 Läden im Viertel mit 15 verschiedenen Bekleidungsgeschäften ein entsprechender Schwerpunkt gebildet. Ferner finden sich hier mehrere Musikfachhändler, Kinderbekleidungsgeschäfte, Einrichtungs- und Designläden, zwei Buchhandlungen, zwei Apfelweinfachhändler, ein Feinkost- und Spirituosenfachhandel, spezialisierte Lebensmittelhändler und Gastronomiebetriebe, die jeweils den oben umschriebenen Magnetbetrieben im Sinne eines B-Zentrums entsprechen. Läden für den Alltagsbedarf stellen im Brückenviertel gerade lediglich eine Ergänzung zu solchen des mittelfristigen Bedarfs dar, welche den deutlichen Schwerpunkt bilden. Auch die räumliche Umgrenzung ist zu überarbeiten, denn die Orientierungsfunktion des Konzepts wird den tatsächlichen Begebenheiten des Viertels nicht gerecht. So wird im Konzept von 2011 (Anlage 3) lediglich die nördliche Brückenstraße, die Wallstraße und die Elisabethenstraße erfasst. Unerwähnt bleiben die Schifferstraße, die Kleine Brückenstraße und der südlich vom Alten Friedhof gelegene Teil der Brückenstraße. Diese sind jedoch genauso Teil des Brückenviertels und weisen ebenfalls eine Ladenstruktur auf, die auf den spezifischen Charakter dieses Zentrums ausgerichtet ist. Des Weiteren stehen diese Läden in einem fußläufig erlebbaren Zusammenhang zu dem im Konzept von 2011 bereits anerkannten Viertel. Da auch laut dem Konzept außerhalb des jeweiligen Versorgungszentrums lediglich in besonders gelagerten Einzelfällen und nach eingehender Prüfung eine Neuansiedlung zugelassen werden soll, bedarf es einer grundsätzlichen Ausweitung der Fläche des Zentren-Bereichs des Brückenviertels. Denn durch diese Verknappung der für Einzelhandel verfügbaren Flächen steigen die Gewerbemieten, was gerade für den inhabergeführten Einzelhandel zur Verdrängung aus angestammten Versorgungszentren führt bzw. eine Ansiedlung solcher erschwert. Es ist aber so, dass gerade der inhabergeführte Einzelhandel zur Lebendigkeit eines Stadtteils beiträgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1751 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 61 0
Tempo-30-Zonen um die Textorstraße
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1643 entstanden aus Vorlage: OF 441/5 vom 03.05.2017 Betreff: Tempo-30-Zonen um die Textorstraße Der Magistrat wird gebeten, die Textorstraße zwischen Holbeinstraße und Brückenstraße in die jeweiligen Tempo-30-Zonen westlich und östlich der Schweizer Straße zu integrieren. Zwischen Holbeinstraße und Oppenheimer Landstraße ist die Textorstraße für den Radverkehr gegen die Einbahnstraße freizugeben. Begründung: Die vor mehr als zehn Jahren begonnen Überlegungen für eine Radroute in der Textorstraße sind über das Vorplanungsstadium nicht hinausgekommen. Leider ist nicht erkennbar, dass sich das in den nächsten zehn Jahren ändern könnte. Es ist daher sinnvoll, nun mit kostengünstigen, kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen für den Radverkehr eine akzeptable Umfahrung zur verkehrsreichen Mörfelder Landstraße zu schaffen. In der Textorstraße besteht schon jetzt im angegebenen Bereich eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Sie ist aber als Vorfahrtstraße ausgeschildert und zum Teil sehr breit, was zu Geschwindigkeitsübertretungen verführt. Durch die Einbeziehung in die schon bestehenden Tempo-30-Zonen kann die Vorfahrtsregelung entfallen und die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit besser durchgesetzt werden. Dies würde die Straße für den Radverkehr attraktiver machen. Zudem könnte die Wiederholung des Verkehrszeichens "Tempo 30" vor jeder Kreuzung entfallen und der Schilderwald gelichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1948 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1130 Antrag vom 14.10.2020, OF 1815/5 Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6854 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 23. Sitzung des OBR 5 am 08.06.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Ideen
Keine Ideen gefunden.