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Mietspiegel 2022 ff.: Für Wohnungen an Straßen mit besonders hoher Lärmbelästigung darf kein Zuschlag für gehobene oder sehr gute Wohnlagen mehr erhoben werden!
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7211 entstanden aus Vorlage: OF 940/3 vom 08.09.2020 Betreff: Mietspiegel 2022 ff.: Für Wohnungen an Straßen mit besonders hoher Lärmbelästigung darf kein Zuschlag für gehobene oder sehr gute Wohnlagen mehr erhoben werden! Vorgang: B 173/18 Der Magistrat wird aufgefordert, in der Mietspiegelkommission darauf hinzuwirken, dass 1. in den Mietspiegel 2022 Straßen(-abschnitte) mit besonders hoher Lärmbelastung wieder aufgenommen und in der Kartenübersicht erkennbar markiert werden; 2. für Wohnungen in Straßen(-abschnitten) mit besonders hoher Lärmbelastung, die nach den Bewertungen des Gutachterausschusses in gehobener oder sehr guter Wohnlage liegen, der Zuschlag für die gehobene oder sehr gute Lage wieder entfällt. Begründung: Für Wohnungen an Straßen(-abschnitten) mit besonders hoher Lärmbelastung, die nach den Bewertungen des Gutachterausschusses in gehobener oder sehr guter Wohnlage liegen, galt bis zum Mietspiegel 2016 (Geltungsdauer bis 31.05.2018), dass der im Mietspiegel für diese Lagen festgelegte Zuschlag entfällt. Diese Regelung wurde ohne nachvollziehbare Begründung aufgehoben, was massive Mieterhöhungen der betroffenen Mieter zur Folge hatte. Für sehr gute bzw. gehobene Wohnlagen liegt der Zuschlag aktuell bei 1,96 Euro bzw. 0,96 Euro pro Quadratmeter (Mietspiegel 2020). Weder im Mietspiegel 2018 noch im Bericht des Magistrats zu diesem (B 173 vom 15.06.2018) gibt es einen Hinweis auf den Wegfall dieser Regelung. Im Nordend wurden zuletzt im Mietspiegel 2016 die Adickesallee, die Nibelungenallee, die Rothschildallee, die Höhenstraße, die Eschersheimer Landstraße, die Friedberger Landstraße, die Friedberger Anlage und die Eschenheimer Anlage als Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung ausgewiesen. Kein anderer Ortsbezirk weist in diesem Maße Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung aus. Im Nordend gibt es einen Straßenabschnitt mit besonders hoher Lärmbelastung in "sehr guter Wohnlage", und zwar die Eschersheimer Landstraße zwischen Heinestraße und Holzhausenstraße (im Bereich der Hausnummern 66 bis 112). Darüber hinaus gibt es folgende Straßen(-abschnitte) mit besonders hoher Lärmbelastung in "gehobener Wohnlage": Nibelungenallee, Rothschildallee und Höhenstraße, Friedberger Landstraße, Friedberger Anlage und Eschenheimer Anlage. Die Bewertung der Wohnlage basiert auf Höhe und Entwicklung des Bodenwerts. Deshalb weist der Mietspiegel 2020 auch nahezu 100 Prozent aller Lagen im Nordend als gehobene oder sehr gute Wohnlagen aus - trotz des dichtesten Netzes an Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung. Deshalb muss der Lagenzuschlag an diesen Straßen mit dem Mietspiegel 2022 wieder entfallen! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.06.2018, B 173 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1249 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64 3
Geisterfahrer auf Schutzstreifen für Fahrradfahrer im Marbachweg
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6821 entstanden aus Vorlage: OF 897/9 vom 19.10.2020 Betreff: Geisterfahrer auf Schutzstreifen für Fahrradfahrer im Marbachweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, zu berichten und Maßnahmen zu ergreifen, um die Benutzung des Schutzstreifens für Fahrradfahrer auf dem Marbachweg in Richtung Osten (Südseite) von der Eschersheimer Landstraße bis zur Leitung des Fahrradverkehrs auf einen eigenen Fahrradweg etwa auf der Hälfte des Weges zur Bertramstraße sicherer zu gestalten, zum Beispiel durch Anbringung von Richtungspfeilen Richtung Osten auf dem durch Schutzstreifen markierten Fahrradweg. Begründung: Auf dem im Tenor genannten Teilstück des Fahrradschutzstreifens Richtung Osten sind immer wieder Fahrradfahrer anzutreffen, die entgegen der dort zugelassenen Fahrtrichtung in westliche Richtung fahren. Dadurch fahren Fahrradfahrer häufig dem fließenden Autoverkehr entgegen. Gerade in der dunkleren Jahreszeit entstehen nicht nur durch unbeleuchtete Fahrräder häufig gefährliche Situationen. Eine Möglichkeit wäre es, wie an anderen Stellen der Stadt und generell in manchen anderen Städten, auf den Schutzstreifen für Fahrräder Richtungspfeile anzubringen, an denen sich Fahrradfahrer zusätzlich orientieren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 479 Aktenzeichen: 32 1
Lkw-Durchfahrtsverbot für die Cronstettenstraße und Berger Straße
Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6664 entstanden aus Vorlage: OF 866/3 vom 13.05.2020 Betreff: Lkw-Durchfahrtsverbot für die Cronstettenstraße und Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, für folgende Straßen ein Durchfahrtsverbot für Lkws über 3,5 Tonnen zu erlassen: 1. Cronstettenstraße; 2. Berger Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 348 Antrag vom 22.04.2021, OF 7/3 Auskunftsersuchen vom 06.05.2021, V 14 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Bäume in der Falkensteiner Straße
Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6434 entstanden aus Vorlage: OF 923/3 vom 14.08.2020 Betreff: Bäume in der Falkensteiner Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob zumindest auf einem der beiden sehr breiten Gehwege der Falkensteiner Straße zwischen Adickesallee und Frauensteinplatz Straßenbäume gepflanzt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 268 Antrag vom 18.04.2021, OF 8/3 Anregung an den Magistrat vom 06.05.2021, OM 94 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Zusätzliches Grün für die Eschersheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6283 entstanden aus Vorlage: OF 897/3 vom 10.06.2020 Betreff: Zusätzliches Grün für die Eschersheimer Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, den schmalen Grünstreifen auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Cronstettenstraße und Alleenring zu entsiegeln und als "Bienenstreifen" mit Blumen als Wildblumenwiese zu gestalten. Begründung: Leider ließ sich die Idee der Baumpflanzungen leitungsbedingt nicht umsetzen. Eine Blumenwiese wäre sicherlich trotz Leitungen möglich. Auch wenn der Streifen sehr schmal ist, müssen alle innerstädtischen Möglichkeiten zur Begrünung und Entsiegelung genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1832 Aktenzeichen: 67 0
Zusätzliche Bäume für das Nordend Hier: Cronstettenstraße
Antrag vom 10.06.2020, OF 892/3 Betreff: Zusätzliche Bäume für das Nordend Hier: Cronstettenstraße Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob im Bereich der Cronstettenstraße zwischen Oederweg und Eschersheimer Landstraße Bäume im Rahmen des Programms "1000 neue Bäume für Frankfurt" gepflanzt werden können, die der Straße einen Alleencharakter verleihen. Begründung: Die Straße hat einen sehr breiten Straßenquerschnitt, breite Gehwege und weiträumige Gehwegnasen in einigen Kreuzungsbereichen. Sie könnte durch die Pflanzung von zusätzlichen Bäumen einen Alleecharakter erhalten. Neben dem wichtigen ökologischen Effekt hätte diese Maßnahmen sicherlich auch einen dämpfenden Einfluss auf die Verkehrssituation in diesem Bereich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 33 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1708 2020 Die Vorlage OF 892/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Linksabbiegender Radverkehr an der Kreuzung Hügelstraße/Raimundstraße
Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6098 entstanden aus Vorlage: OF 781/9 vom 04.03.2020 Betreff: Linksabbiegender Radverkehr an der Kreuzung Hügelstraße/Raimundstraße Vorgang: OM 4977/19 OBR 9; ST 122/20 Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnmarkierungen der Fahrradwegeführung beim Linksabbiegen von der Ginnheimer Hohl kommend auf die Hügelstraße in Richtung Eschersheimer Landstraße folgendermaßen zu verändern: 1. D er Fahrradweg über die Kreuzung in Fahrtrichtung Dornbusch schwenkt für das Abbiegen nach links auf die Hügelstraße im Bereich der östlichen Fahrspuren der Hügelstraße nach rechts aus und führt dann nach links auf die Hügelstraße; 2. auf der Hügelstraße wird rechts ein Radschutzstreifen neu markiert, welcher ab dem Haltestreifen der östlichen Fahrspuren vor der Einmündung Raimundstraße die von der Ginnheimer Hohl kommenden Linksabbieger aufnimmt, über die Einmündung der Raimundstraße führt und schließlich auf den Radweg führt, welcher zwischen Gehweg und Straße bereits vorhanden ist; 3. an der Haltelinie auf der Hügelstraße wird eine Fahrrad-Lichtsignalanlage installiert, welche eine vergleichbare Taktung wie diejenige für die Kfz hat; 4. der bisherige Überweg des Radweges über die Raimundstraße entfällt. Dieser verläuft derzeit östlich des Fußgängerüberweges. Durch den Radschutzstreifen auf der Hügelstraße kann der Radverkehr künftig hier die Raimundstraße überqueren; 5. der bestehende Radweg, welcher derzeit entlang der Hügelstraße nach Norden verläuft, wird ab der Querung mit der Straße Am Hochwehr nach links auf die Straße auf einen zu markierenden Schutzstreifen statt nach rechts auf den Gehweg geleitet. Begründung: Aus der in der Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 122, genannten Querungsmöglichkeit hat sich der oben beschriebene Vorschlag entwickelt. Dieser orientiert sich an den Wegeführungen der Radwege, wie sie im Bereich der Kreuzungen Eschersheimer Landstraße/Adickesallee und Hansaallee/Miquelallee realisiert wurden. Gerade an der viel befahrenen Kreuzung Hügelstraße/Raimundstraße/Ginnheimer Hohl ist eine Verbesserung der Sicherheit für den Radverkehr bei einem ansonsten zügigen Verkehrsfluss wünschenswert und im Rahmen des obigen Vorschlages auch mit vertretbarem Aufwand umsetzbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.08.2019, OM 4977 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 122 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1581 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32 1
Verlegung eines Zebrastreifens in der Bertramstraße
Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6101 entstanden aus Vorlage: OF 786/9 vom 05.03.2020 Betreff: Verlegung eines Zebrastreifens in der Bertramstraße Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen zur Querung der Bertramstraße, der heute auf Höhe der Eduard-Rüppell-Straße in Richtung Parkplatz des Hessischen Rundfunks quert, einige Meter nach Süden zu verlegen und einen Zebrastreifen zur Querung der Bertramstraße auf Höhe der Eberhard-Beckmann-Anlage einzurichten. Heutige Position (Bild privat) Gewünschter neuer Standort (Bilder privat) Begründung: Der Weg durch die Eberhard-Beckmann-Anlage ist der direkte Weg von der U-Bahn-Station "Dornbusch" zum Hessischen Rundfunk und wird deshalb deutlich stärker frequentiert, als die Laufverbindung von der Eduard-Rüppell-Straße Richtung Parkplatz. Es wäre deshalb sinnvoll, den Zebrastreifen dorthin zu verlegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1724 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 24.09.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5
Melemstraße übergangsweise als verkehrsberuhigter Bereich?
Antrag vom 14.05.2020, OF 859/3 Betreff: Melemstraße übergangsweise als verkehrsberuhigter Bereich? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob es möglich ist, die Melemstraße kurzfristig und vorübergehend als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. Die derzeitig genehmigten Parkplätze könnten erhalten bleiben. Auf den im Regelfall nach VwV zur StVO, zum Zeichen 325.1 geforderten niveaugleichen Ausbau wird aufgrund der Ausnahmesituation verzichtet. 2. Ob und wie die Melemstrsße mittelfristig zu einem verkehrsberuhigten Bereich umgestaltet werden kann. Begründung: Die Spiel- und Bewegungsräume im Nordend sind deutlich zu klein, um mit den Abstandsregeln von allen genutzt zu werden, so dass weitere, möglichst wohnortsnahe Bewegungsräume notwendig sind, und das wohl für sicher noch ein Jahr oder mehr. Der nördliche Gehweg der Melemstraße erlaubt aufgrund der geringen Breite nicht mal das Aneinander vorbeigehen mit gebotenem Abstand, so dass auch für Fußgänger mehr Platz nötig ist. Die vorgeschlagene Straße ist keine Durchgangsstraße, eine kurzfristige Maßnahme ist also möglich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO II, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 859/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 859/3 wurde zurückgezogen.
Änderung der Sperrung auf der Eysseneckstraße
Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5840 entstanden aus Vorlage: OF 771/3 vom 02.01.2020 Betreff: Änderung der Sperrung auf der Eysseneckstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Bereich der Eysseneckstraße die derzeitige Sperrung in Höhe Kleebergstraße nach Süden bis zur Einmündung der Stettenstraße verlagert werden kann. Somit könnte der nördliche Teil der Eysseneckstraße von der Innenstadt/Westend wie auch vom Oeder Weg aus via Melemstraße und Neuhaußstraße und damit weit geringerem Umweg erreicht werden. Begründung: Im letzten Jahr war die Eysseneckstraße baustellenbedingt durchgängig befahrbar. Dies führte erstaunlicherweise zu keinem nennenswerten zusätzlichen Verkehrsaufkommen. Gleichzeitig waren die Liegenschaften in der nördlichen Eysseneckstraße wesentlich einfacher zu erreichen. Die vorgeschlagene Verschiebung der Sperrung würde das Ziel der Unterbindung von Schleichverkehr durch die Eysseneckstraße erreichen und gleichzeitig die Belastungen für die umliegenden Wohnstraßen durch Umwegefahrten verringern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1030 Aktenzeichen: 32 1
An der Adickesallee sollen über 1.100 Appartements für Studierende gebaut werden - ist das eine gute Nachricht?
Antrag vom 05.02.2020, OF 816/3 Betreff: An der Adickesallee sollen über 1.100 Appartements für Studierende gebaut werden - ist das eine gute Nachricht? Die Frankfurt School of Finance und Management (FSF) hat an der Adickesallee 36 bis 38 ein ihr gehörendes Grundstück über 12.300 m2 zum 02.01.20 an die Commerz Real, ein Unternehmen der Commerzbank-Gruppe, verkauft, um auf dem Areal eine Wohnanlage mit einer Wohnfläche von ca. 39.000 m2 für über 1.100 Appartements für Studierende zu errichten. Davon werden nach Angaben der FSF gut 80% an Studierende vermietet, 400 davon zu einem festgelegten Mietpreis an Studierende der FSF, 140 würden aus einem städtischen Programm zur Schaffung studentischer Unterkünfte gefördert (FAZ 14.12.19). Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, zeitnah die folgenden Fragen zu beantworten: - Welchen Stand der Abstimmung mit den zuständigen Dezernaten und Ämtern (insbes. Planungsdezernat, Stadtplanungsamt und Bauaufsicht) hat dieses große Wohnungsbauvorhaben? Hat der Magistrat diesem Vorhaben im Grundsatz bereits zugestimmt? - Wie viele öffentlich geförderte Wohnungen, Wohnungen mit festgelegten Mietpreisen und freifinanzierte Wohnungen sind vorgesehen? Von welchen Mietpreissegmenten wird für öffentlich geförderte Wohnungen, für Wohnungen mit festgelegten Mietpreisen und für freifinanzierte Wohnungen ausgegangen? Offenbar sind nahezu ausschließlich Ein-Zimmer-Appartements vorgesehen. Stimmt das? - Gab oder gibt es Möglichkeiten, über städtebauliche Instrumente (Baulandbeschluss, B-Plan etc.) den Bauherren vorzugeben oder auf sie einzuwirken, vielfältigere Formen bezahlbaren Wohnens für Studierende und z. B. auch für Azubis auf diesem Areal vorzusehen, z. B. für junge Familien und Partnerschaften, für WGs, für gemeinschaftliches Wohnen etc.? - Ist dieses monostrukturelle Konzept studentischen Wohnens mit dem heutigen städtebaulichen Leitbild, gerade auch gemischte Wohnformen zu fördern, vereinbar? Verträgt sich ein solches Konzept mit der Grundintention der Campusmeile? 2. Die Ortsvorsteherin lädt VertreterInnen der Frankfurt School of Finance, der Commerz Real, der Projektentwicklungsgesellschaft i Live und des Magistrats ein, um dem Ortsbeirat und der Bürgerschaft das Wohnungsbauvorhaben an der Adickesallee vorzustellen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 816/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO II, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1651 2020 Die Vorlage OF 816/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Mehr Verkehrssicherheit in der Bertramstraße
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5652 entstanden aus Vorlage: OF 759/3 vom 21.11.2019 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit in der Bertramstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. in der Bertramstraße zwischen Nibelungenallee und der Polizeimeister-Kasper-Straße Tempo 30 anzuordnen; 2. einen Fußgängerüberweg über die Bertramstraße auf Höhe der Polizeimeister-Kasper-Straße einzurichten. Begründung: Für die Bewohnerinnen und Bewohner der Bertramstraße, aber auch für die Kinder in der Kita der Bertramstraße 4a ist die Überquerung der Bertramstraße aktuell gefährlich. Es ist nicht nachvollziehbar, warum in dem südlichen Abschnitt der Bertramstraße nicht Tempo 30 angeordnet ist, während dies nördlich der Bertramstraße ab der Ecke Polizeimeister-Kasper-Straße sehr wohl der Fall ist. Ein Überweg ist in der Bertramstraße selbst nicht vorhanden und es wird mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren. An der Einmündung der Polizeimeister-Kasper Straße ist die Einmündung durch Buschwerk und Parkplätze so verbaut, dass ein Überqueren der Bertramstraße praktisch unmöglich ist. Die Einrichtung eines Überwegs macht es deshalb nötig, auch die Aufstellflächen herzustellen, die es aktuell nicht gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 830 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1857 Aktenzeichen: 61 13
Umgestaltung des Mittelstreifens der Bertramstraße an der Einmündung zum Marbachweg
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2019, OM 5544 entstanden aus Vorlage: OF 719/9 vom 21.11.2019 Betreff: Umgestaltung des Mittelstreifens der Bertramstraße an der Einmündung zum Marbachweg Das letzte Teilstück der Bertramstraße bis zur Einmündung in den Marbachweg befindet sich in einem städtebaulich unbefriedigenden Zustand, unter anderem deshalb, da er für Fußgänger nicht betreten werden kann. Der Magistrat wird deshalb gebeten, den Mittelstreifen der Bertramstraße im Einmündungsbereich zum Marbachweg so umzugestalten, dass diese Fläche von Passanten genutzt werden kann. Dazu muss das Straßenbegleitgrün beseitigt und durch Rasen ersetzt werden. Im Kreuzungsbereich sollte eine Fläche mit wasserdurchlässigem Kies gestaltet und Sitzbänke aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 524 Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1780 Aktenzeichen: 67 0
Neugestaltung Mittelstreifen Bertramstraße
Antrag vom 21.11.2019, OF 720/9 Betreff: Neugestaltung Mittelstreifen Bertramstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Nachdem der erste Ortstermin am 6.11.2019 wegen der Erhaltung der Außengastronomie bei Brot und Freunde stattgefunden hat, ergibt sich nun die Frage nach der konkreten Umsetzung einer Neugestaltung des Bereiches am Mittelstreifen zwischen den zwei Fahrbahnen der Bertramstraße auf Höhe des Cafe Brot und Freunde. Der Ortsbeirat favorisiert die Umgestaltung zu einer grünen, bürgerfreundlichen Fläche mit mehreren Sitzbänken. Daher bittet der Ortsbei rat den Ortsvorsteher einen zweiten Ortstermin mit dem zuständigen Mitarbeiter des Grünflächenamtes zu vereinbaren, um die Möglichkeiten der Umsetzung zu konkretisieren. Bildquelle Google Maps Begründung: Der Ortsbeirat bemüht sich, den öffentlichen Raum so zu gestalten, dass er von den Bürger*innen sozial genutzt werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 720/9 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 9 am 18.02.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 720/9 wurde zurückgezogen.
Ortstermin an der Bertramswiese organisieren
Antrag vom 31.10.2019, OF 711/9 Betreff: Ortstermin an der Bertramswiese organisieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, möglichst zeitnah einen Ortstermin an der Betramstraße Amellburgerstrasse; /Bertramswiese zu organisieren. Bei diesen beiden Kreuzungen soll die Verkehsrsituation gerade für Schulkinder begutachtet werden und eine Lösung entwickelt werden. Zu diesem Ortstermin sollen eingeladen werden: - Die zuständigen Ämter (Straßenverkehrsamt) - Wenn es sich um einen offiziellen Schulweg handelt ,die Schulwegkommision - Die Schulleiter*innen und KT- Leiter*innen der Umgebung - die Kinderbeauftragte - die Mitgliedre des Ortsbeirats - die Anwohner*inenn dabei soll geprüft werden ob zwei Zebrastreifen angebracht werden können. Begründung: Gestern erreichte den Ortsbeirat die Schilderung von gefährlichen Verkehrs Situationen an dieser Stelle. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9 am 31.10.2019, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 711/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Nächtliches Tempo 30 auf der Adickesallee
Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM 5333 entstanden aus Vorlage: OF 932/2 vom 25.09.2019 Betreff: Nächtliches Tempo 30 auf der Adickesallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die auf der Nibelungenallee bestehende nächtliche Tempo-30-Regelung auch auf der Adickesallee im Abschnitt zwischen Eckenheimer Landstraße und Autobahnbeginn der Bundesautobahn 66 gegebenenfalls abschnittweise fortgeführt werden kann. Im Falle eines positiven Prüfergebnisses wird um entsprechende Umsetzung gebeten. Begründung: Anregung von Bewohnern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 30 Aktenzeichen: 32 0
Außengastronomie von Brot & Freunde im Marbachweg
Antrag vom 12.08.2019, OF 680/9 Betreff: Außengastronomie von Brot & Freunde im Marbachweg Seit Januar 2016 gibt es an der Kreuzung Marbachweg / Bertramstraße ein neues Café Brot & Freunde, das einen sehr regen Zulauf bei der Bevölkerung gefunden hat. Der kleine Kaffeegarten fand bis dato auf dem Privatgrundstück der Eigentümergemeinschaft seinen Platz und war maximal bis 19 Uhr geöffnet. Ein kleiner Teil der Eigentümer will nun diesen Kaffegarten verhindern, das Café sucht deshalb einen Ersatzstandort, den es auf der gegenüberliegenden Seite auf dem Mittelstreifen der Bertramstraße gefunden hat. Das Grünflächenamt wurde bereits vom Ortsvorsteher informiert. Dies vorausgeschickt, wird der Ortsvorsteher beauftragt, einen Ortstermin mit dem Grünflächenamt zu organisieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 22.08.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 680/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Begrünung Eschersheimer Landstraße
Antrag vom 02.08.2019, OF 866/2 Betreff: Begrünung Eschersheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der asphaltierte Mittelstreifen der Eschersheimer Landstr. im Abschnitt zwischen Bremer Straße und Miquel- / Adickesallee begrünt werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO II, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1394 2019 Die Vorlage OF 866/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend - Notwendige Ergänzungen neu prüfen
Anregung vom 29.11.2018, OA 344 entstanden aus Vorlage: OF 579/3 vom 15.11.2018 Betreff: Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend - Notwendige Ergänzungen neu prüfen Vorgang: M 224/14; M 170/18; M 171/18; M 175/18 Die Stadtverordnetenversammlung hat den Aufstellungsbeschluss für das Nordend im Jahr 2015 gefasst, um die Verdrängung der angestammten Wohnbevölkerung zu verhindern. Seitdem hat sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt und der Aufwertungsdruck im Nordend weiter verschärft. Das könnte zu einer Neubewertung des Milieuschutzes in den Teilbereichen des Nordends führen, die in den räumlich enger gefassten Satzungsbeschlüssen vom 08.11.2018 außen vor geblieben sind. Im Einzelnen betrifft dies folgende Teilbereiche (Tb): a) Tb des Stadtbezirks (StB) 201, Oeder Weg bis Eschersheimer Landstraße; b) Tb des StB 203, Oeder Weg bis Eschersheimer Landstraße: Holzhausenviertel; c) Tb des StB 212, Nordendstraße bis Rat-Beil-Straße; d) Tb des StB 222, Hallgartenstraße bis Münzenberger Straße, Hartmann-Ibach-Straße bis Wetteraustraße. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. für die Teilbereiche des 2015 räumlich umfassenderen Aufstellungsbeschlusses für die Erhaltungssatzung Milieuschutz für das Gebiet Nordend III (entsprechend der Vorlage M 224, Erhaltungssatzung Nr. 50), die nicht in die aktuellen Satzungsbeschlüsse (M 170, M 171 und M 175) aufgenommen wurden, die erneute Aufstellung von Milieuschutzsatzungen zu prüfen; 2. für den Stadtbezirk 202 die Aufstellung einer Milieuschutzsatzung zu prüfen; 3. dafür Sorge zu tragen, dass bei der Vergabe der einzuholenden Gutachten auch auf hinreichende Ortskenntnisse der Bewerber geachtet wird und dass die Ortskenntnisse der zuständigen Stadt- und Sozialbezirksvorsteherinnen und -vorsteher erhoben und in die Gutachten einbezogen werden. Begründung: Zu 2.: Der Stadtbezirk 202 (nördlich Adickesallee) war nicht Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses aus dem Jahr 2015. Die hier in den letzten Jahren neu errichtete Frankfurt School of Finance & Management hat mit hoher Wahrscheinlichkeit den Aufwertungsdruck in diesem StB deutlich verschärft. Deshalb sollte untersucht werden, inwieweit aufgrund der veränderten Situation auch für diesen StB eine Milieuschutzsatzung aufgestellt werden kann. Zu 3.: In der Begründung zur Erhaltungssatzung Nr. 50 finden sich teilweise nicht nachvollziehbare Bewertungen, die vermutlich auch auf mangelnde Ortskenntnis zurückzuführen sind. Als Beispiel sei der westliche Teilbereich des StB 201 genannt. Diesem Quartier wird nach den Ergebnissen der Indikatorenanalyse ein geringes bis sehr geringes Aufwertungspotenzial bescheinigt - was von der tatsächlichen Entwicklung bitter widerlegt wird (jüngste Beispiele sind die Spekulationsverkäufe in der Lersnerstraße). Auch die in diesem Gebiet behauptete Bebauung mit Einfamilienhäusern und Stadtvillen trifft nicht zu. Zu dieser Bewertung kommt es, weil dieser Teilbereich des StB 201 unzulässigerweise zu dem nördlich gelegenen Holzhausenviertel (zum Stadtbezirk 203 gehörend) subsumiert wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 224 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 170 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 171 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 175 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 427 Antrag vom 02.01.2020, OF 775/3 Anregung vom 20.02.2020, OA 535 Bericht des Magistrats vom 21.09.2020, B 472 Bericht des Magistrats vom 08.01.2024, B 5 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 05.12.2018 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung der KAV am 14.01.2019, TO II, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage OA 344 wird zugestimmt. 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2019, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 344 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2019, TO I, TOP 77 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 344 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 344 wird im Rahmen der Vorlage E 11 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019, TO II, TOP 49 Beschluss: Der Vorlage OA 344 wird im Rahmen der Vorlage E 11 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 344 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Beschlussausfertigung(en): § 3785, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 § 4396, 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.08.2019 Aktenzeichen: 60 10
Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm „Sitzbänke - ausgeruht mobil“ auch im Nordend umsetzen
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2018, OM 3651 entstanden aus Vorlage: OF 500/3 vom 30.07.2018 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" auch im Nordend umsetzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 1314/17 Der Magistrat wird in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 1314 zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beauftragt, an folgenden Standorten zusätzliche Sitzbänke aufzustellen: - Merianplatz, vor dem Geschäft "Escatira" (Ersatz einer fehlenden Bank); - Berger Straße, im Bereich Kantstraße (im Bereich Bücherschrank oder Rundbänke um die Bäume); - Berger Straße, Höhe ehemalige Videothek "Tomin"; - Berger Straße, Höhe Hausnummer 106; - Berger Straße, Höhe Hausnummer 98 - 100; - im Bereich "Hessendenkmal"; - im Bereich Musikantenweg/Thomasiusstraße; - im Bereich Spielplatz an der Schopenhauerstraße (Ersatz abgebauter Bänke); - Friedberger Landstraße/Gießener Straße vor der Senioreneinrichtung "Curanum"; - in der Rat-Beil-Straße neben dem weißem Friedhofstor; - im Bereich Cronstettenstraße/Klettenbergstraße; - im Bereich der "Kastanienallee" zwischen Oeder Weg und Holzhausenschlösschen; - a n der Kreuzung Spohrstraße/Nordendstraße vor "Rosa Canina" und dem Stalburg-Theaterladen. Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten und Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs, selbstständig zurückzulegen. Die Stadtverordnetenversammlung hat daher das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beschlossen und Mittel im städtischen Haushalt bereitgestellt, um im Stadtgebiet zusätzliche Sitzbänke aufzustellen. Dabei wurde auch festgelegt, dass die Ortsbeiräte über die Standorte der Sitzbänke entscheiden. Über dieses Programm sollten auch im Ortsbezirk 3 weitere Sitzgelegenheiten geschaffen werden. Die genannten Standorte wurden von Bürgern bei einer von der CDU-Stadtverordnetenfraktion durchgeführten Befragung vorgeschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2018, ST 2259 Aktenzeichen: 67 0
Mobilitätsmanagementkonzept am Beispiel des Baugebiets „Nördlich Adickesallee/Frankfurt School of Finance“
Anregung an den Magistrat vom 16.08.2018, OM 3575 entstanden aus Vorlage: OF 502/3 vom 02.08.2018 Betreff: Mobilitätsmanagementkonzept am Beispiel des Baugebiets "Nördlich Adickesallee/Frankfurt School of Finance" Im Projektabschlussbericht des Konzepts zum Mobilitätsmanagement bei Bauvorhaben in Frankfurt am Main, das im Auftrag von traffiQ erarbeitet wurde, wird beispielhaft das Baugebiet "Nördlich Adickesallee/Frankfurt School of Finance" aufgeführt. Unter anderem aus diesem Beispiel werden dann im Konzept allgemeine und grundsätzliche Ergebnisse und Empfehlungen für Bauvorhaben in Frankfurt abgeleitet. Der Magistrat wird gebeten, das Mobilitätsmanagementkonzept am Beispiel des Baugebiets "Nördlich Adickesallee/Frankfurt School of Finance" mit allen Rahmenbedingungen, Analysen, Folgerungen, Problemen, Umsetzungen etc. für dieses Baugebiet sowie mit den daraus abgeleiteten allgemeinen und grundsätzlichen Ergebnissen und Empfehlungen für Bauvorhaben in Frankfurt im Ortsbeirat vorzustellen. Dabei wird insbesondere darum gebeten, zu erläutern, 1. welche Schlüsse aus den Ergebnissen des Mobilitätsmanagementkonzepts für das Bauvorhaben "Innovationsviertel" gezogen werden können/müssen, welche Ergebnisse relevant und übertragbar sind und wie das Mobilitätsmanagement für das "Innovationsviertel" konkret aussieht; 2. warum es bei den Mobilitätsmanagement-Maßnahmen keine Beteiligung von Bürgern oder dem Ortsbeirat als den lokal kundigen Betroffenen (siehe Kapite l 3.4.10 des Konzepts) gab/gibt und ob das so beibehalten werden soll oder ob das geändert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2019, ST 566 Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1944 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1020 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 3 am 24.01.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 21.02.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 10
Verbreiterung des Anna-Seghers-Pfades
Anregung an den Magistrat vom 16.08.2018, OM 3568 entstanden aus Vorlage: OF 472/3 vom 04.05.2018 Betreff: Verbreiterung des Anna-Seghers-Pfades Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der kürzlich neu benannte Anna-Seghers-Pfad möglichst so verbreitert werden kann, dass er seiner Funktion als Fuß- und Radwegeverbindung zwischen Adickesallee und Feldgerichtstraße künftig besser gerecht wird. Dazu soll neben dem Fußweg auch die Einrichtung eines gegenläufigen Radwegs geprüft werden. Gegebenenfalls sind mit Anrainern Gespräche über die Möglichkeit einer Verbreiterung zu führen. Die Führung des Anna-Seghers- Pfades ist dabei in geeigneter Weise in den Bogen der de-Bary-Straße zu integrieren, wobei Fuß- und Radweg auf einer Höhe geführt werden sollten. Begründung: Der relativ schmale Anna-Seghers-Pfad wird insbesondere in den Stoßzeiten stark von Fußgängern und Radfahrern in beiden Richtungen genutzt. Dabei kommt es wegen der geringen Breite immer wieder zu gegenseitigen Behinderungen und gefährlichen Situationen. Zusätzlich schafft die derzeitige Führung des Pfades im Bereich der de-Bary-Straße auf zwei Ebenen weitere Risiken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2206 Aktenzeichen: 66 0
Miquelallee ist keine Rennstrecke
Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3504 entstanden aus Vorlage: OF 565/2 vom 24.05.2018 Betreff: Miquelallee ist keine Rennstrecke Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Der Mittelstreifen (Leitplanken) der Miquelallee wird ab der Kreuzung Hansaallee/Miquelallee bis zur einsetzenden Begrünung Richtung Autobahn begrünt. 2. Auf der Miquelallee wird von der Adickesallee kommend, bis zur Höhe Bushaltestelle Grüneburgpark, Tempo 30 in der Nacht eingeführt, entsprechend den erfolgreichen Testverläufen beispielsweise in der Nibelungenallee/Rothschildallee. 3. Die Maßnahme zu 2. wird durch vermehrte Geschwindigkeitsmessungen in der Anfangszeit flankiert. 4. Der Magistrat spricht einen Ortstermin mit dem Ortsbeirat ab und lädt hierzu auch die betroffenen Bürgerinnen und Bürger ein. Begründung: Immer wieder erreichen den Ortsbeirat Beschwerden über Raser speziell auf dem Teilstück Miquelallee/Hansaallee bis zur Autobahn und dies vor allem in der Nacht. Die Ergebnispräsentation vom 25.01.2017 (http://frankfurt.de/sixcms/media.php/738/abschlussergebnisse_tempo30_nachts_220 17.pdf) kommt zu dem Schluss, dass die Geschwindigkeiten generell vor allem aber über 50 km/h deutlich reduziert werden konnten. Entsprechend deutlich fiel der Rückgang der Lärmbelästigung aus. Die Begrünung des Mittelstreifens hat eine weitere Lärmminderung zur Folge und ist zudem ökologisch sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2113 Aktenzeichen: 32 4
Umfangreiche Baumaßnahmen für eine Fernwärmetrasse auf dem Grünstreifen des Alleenrings für Qualitätsverbesserungen nutzen
Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3363 Betreff: Umfangreiche Baumaßnahmen für eine Fernwärmetrasse auf dem Grünstreifen des Alleenrings für Qualitätsverbesserungen nutzen Vorgang: M 232/17; OM 3185/18 OBR 3 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage vom 17.05.2018, OM 3185, durch die Vorlage OM 3633 ersetzt wird. 2. Im Rahmen der Verlegung einer Fernwärmetrasse im Bereich Adickesallee/Nibelungenallee kommt es zu umfangreichen Baumaßnahmen in diesem Grünstreifen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Rahmen der Baumaßnahmen, bei der Wiederherstellung der Grünfläche, Verbesserungen eingeplant werden können, wie zum Beispiel mehr Blühpflanzen und niedrige Hecken zur Verbesserung der Diversifikation und Artenvielfalt. Der Magistrat wird darüber hinaus aufgefordert, a) für die gefällten Bäume gleichwertige Ausgleichspflanzungen an anderer Stelle vorzunehmen und dem Ortsbeirat über Ort und Pflanzzeitpunkt dieser Ausgleichspflanzung zu berichten. b) mitzuteilen, warum die westlich gelegenen Bäume, die im Übrigen nicht in den Plänen der Anlage zur M 232 verzeichnet waren, gefällt wurden, obwohl es genügend Platz für die Trasse gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.11.2017, M 232 Anregung an den Magistrat vom 17.05.2018, OM 3185 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2018, ST 1923 Aktenzeichen: 91 50
Umfangreiche Baumaßnahmen für eine Fernwärmetrasse auf dem Grünstreifen des Alleenrings für Qualitätsverbesserungen nutzen
Anregung an den Magistrat vom 17.05.2018, OM 3185 entstanden aus Vorlage: OF 408/3 vom 01.02.2018 Betreff: Umfangreiche Baumaßnahmen für eine Fernwärmetrasse auf dem Grünstreifen des Alleenrings für Qualitätsverbesserungen nutzen Vorgang: M 232/17; OM 3363/18 Im Rahmen der Verlegung einer Fernwärmetrasse im Bereich Adickesallee/Nibelungenallee kommt es zu umfangreichen Baumaßnahmen in diesem Grünstreifen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Rahmen der Baumaßnahmen, bei der Wiederherstellung der Grünfläche, Verbesserungen eingeplant werden können. Zum Beispiel mehr Blühpflanzen und niedrige Hecken zur Verbesserung der Diversifikation und Artenvielfalt. Der Magistrat wird darüber hinaus aufgefordert, für die gefällten Bäume gleichwertige Ausgleichspflanzungen an anderer Stelle vorzunehmen und dem Ortsbeirat über Ort und Pflanzzeitpunkt dieser Ausgleichspflanzung zu berichten. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage vom 14.06.2018, OM 3363, die Vorlage OM 3185 ersetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.11.2017, M 232 Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3363 Aktenzeichen: 67 0
Verkehrsbelastung durch das Innovationsviertel
Antrag vom 05.04.2018, OF 450/3 Betreff: Verkehrsbelastung durch das Innovationsviertel Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: - Wie lange dauert nach heutigem Stand eine Autofahrt von der Friedberger Landstraße, Einmündung Gießener Straße, zu folgenden Punkten (jeweils (im Berufsverkehr von 07:00 -10:00 Uhr und von 16:00 - 19:00 Uhr): a) Innenstadt (Kreuzung Kurt-Schumacher-Straße/Battonnstraße b) Autobahnanschluss Miquell-Adickesallee in Höhe des Grüneburkparks c) Kreuzung Habsburger-/Wittelsbacherallee d) Autobahnanschluss Friedberger Landstraße - Wie lange werden sich diese Fahrzeiten darstellen, wenn zusätzlicher Verkehr durch die Bewohner des Innovationsviertels hinzukommt (auf Basis statistischer Zahlen prognostiziert und unter der Annahme von bis zu 1500 Wohnung und entsprechend großer Anzahl von Parkplätzen/Tiefgaragen im Innovationsviertel)? - Sieht der Magistrat Möglichkeiten die Auswirkungen zusätzlichen Autoverkehrs durch die Bewohner des Innovationsviertel abzumildern, durch zum Beispiel ein weitgehend autofreies Quartier, ein Quartier mit reduzierter Autoverfügbarkeit oder durch schwerpunktmäßigen Carsharing-Einsatz? Begründung: Anlässlich der Vorstellung der Pläne für das Innovationsviertel in der Dezembersitzung des Ortsbeirates 3 wurde deutlich auf die Verkehrsprobleme rund um das zu errichten Quartier hingewiesen. Die einzig mögliche Andienung über die Friedberger Landstraße hat nur eine sehr begrenzte Kapazität. Die Lösung kann eigentlich nur sein, ein wirklich weitgehend autofreies Quartier zu errichten. In diesem Sinne sollten auch dezentrale Tiefgaragen vermieden werden, um möglichst nur eine Zu- und Abfahrt zum Viertel zu haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 19.04.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 831 2018 Die Vorlage OF 450/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgende vierte Frage angefügt wird: "Wie schätzt der Magistrat damit verbundene Auswirkungen auf die Nachbarwohngebiete (Beispiel Postareal) ein?" Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Quartiersgarage Nähe Feldgerichtstraße
Antrag vom 22.11.2017, OF 347/3 Betreff: Quartiersgarage Nähe Feldgerichtstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wo in dem Quartier Feldgerichtsstraße, De-Bary-Straße, Malapertstraße zusätzliche Parkflächen geschaffen werden können, z.B. eine Quartiersgarage oder ein Parkhaus. Begründung: Parkraum ist in dem benannten Quartier Feldgerichtsstraße, De-Bary-Straße, Malapertstraße sehr knapp. Die Schüler und Lehrer der Heinrich von Kleyer-Schule, die Mitarbeiter des Hessische Rundfunk, Sportler und Besucher des Sportverein 1880 und nun zusätzlich die Studenten und Wohnheimbewohner der Frankfurt School of Finance konkurrieren neben den Bewohnern des Quartiers um die vorhandenen Parkflächen. Insbesondere Anwohner leiden unter der Dauerbeparkung ihres Quartiers durch die temporären Parkplatznutzer. Neben der Frankfurt School of Finance mit ca. 175 Stellplätzen verfügt nur der Sportverein über ca. 60 eigene Parkplätze. Die große Parkfläche Bertramswiese -Bertramstraße, die hauptsächlich von Mitarbeitern des Hessischen Rundfunks genutzt wird, ist ständig überlastet, was an der zum Teil anarchistischen Parkverhalten der Nutzer erkennbar ist. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 347/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 347/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 347/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 347/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 19.04.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 347/3 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annehme)
Wirksamer Schutz für den Ortskern Bockenheims durch Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung. Erlass eines Verbots von Vergnügungsstätten zum Schutz vor dem Betrieb von Wettbüros und Spielhalle
Antrag vom 12.11.2017, OF 427/2 Betreff: Wirksamer Schutz für den Ortskern Bockenheims durch Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung. Erlass eines Verbots von Vergnügungsstätten zum Schutz vor dem Betrieb von Wettbüros und Spielhallen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Für das von Erhaltungssatzungen erfasste Areal im Bereich des Bockenheimer Kerngebiets ist zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) ein Bebauungsplan aufzustellen. Der Bereich wird begrenzt durch folgende Straßen: - Sophienstraße (einschließlich der nordöstlichen Wohnbebauung) - Gräfstraße - Hamburger Allee - Varrentrappstraße - Hermann-Wendel-Straße - Emser Straße - Kasseler Straße/ Salvador-Allende-Straße - An den Bangerten - Main-Weser Bahn zwischen der Straße An den Bangerten und der Verlängerung der Sophienstraße auf Höhe der Sportfabrik bis zur Bahnlinie. 2. Die derzeitigen Geschosszahlen sowie Art und Maß der aktuell bestehenden Baulinien und Traufhöhen sind - insbesondere in Bezug auf die Anteile der alten dörflichen bzw. der gründerzeitlichen Bebauung und der ehemaligen Sozialwohnungen der 50er und 60er Jahre - wegen des Milieuschutzes nach (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) detailliert festzuschreiben. 3. Eine maßvolle Nachverdichtung durch Ausbau der Dachgeschosse zu Wohnungen und die Bebauung von Garagenhöfen kann in Ausnahmefällen zugelassen werden. 4. Besonderes Augenmerk ist auf das vor Ort ansässige Gewerbe, insbesondere die Handwerksbetriebe zu richten. Bei der Erarbeitung des Bebauungsplans ist nicht nur sicherzustellen, dass das bestehende Gewerbe Bestandsschutz erhält, sondern auch, dass Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbebetriebe eingeräumt werden, wo immer dies mit Rücksicht auf benachbarte Nutzungen möglich ist. 5. Die im Rahmen der Sanierung Bockenheims geschaffenen grünen Hinterhöfe und die unbebauten Hinterhöfe im Bebauungsplangebiet sind zu erhalten. 6. Die erhaltenswerten Bäume im Bebauungsplangebiet sind im Plan zu markieren und im Textteil festzuschreiben. 7. Das Bebauungsplangebiet soll vor schädlichen Nutzungen (Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros) durch Verbot der in Bebauungsplangebieten ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten geschützt werden. 8. Der Bebauungsplan ist vor der Offenlegung der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. 9. Zur Sicherung der Planung wird nach dem Aufstellungsbeschluss im Bereich des Bebauungsplangebietes Kerngebiet Bockenheim eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB erlassen und von der Möglichkeit der Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB Gebrauch gemacht, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das entsprechende Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. Begründung: Der Ortskern von Bockenheim ist sowohl baulich als auch hinsichtlich der dort anzutreffenden Nutzungen vielgestaltig. Für das Gebiet des zu beschließenden Bebauungsplans wurden Erhaltungssatzungen, die vor allem die alte dörfliche und die gründerzeitliche Bebauung und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schützen sollen, erlassen. Damit diese Erhaltungssatzungen die notwendige Schutzwirkung entfalten können, ist es notwendig, dass sich der parallel dazu entstehende Bebauungsplan weitestmöglich am Bestand orientiert. Dieses Gebiet ist nicht nur aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt schützenswert, sondern auch hinsichtlich seiner Nutzungen, seines verträglichen und attraktiven Nebeneinanders von Wohnen und Arbeiten. Die für die Wahrung des Milieuschutzes und der sozialen Zusammensetzung der Wohnbevölkerung wichtige bestehende Bebauung aus den 50er und 60er Jahren ist ebenfalls erhaltenswert. Der Erhalt wurde auch für vergleichbare Frankfurter Wohngebiete mit der NR 299 vom 21.05.2012 für den Ortskern Bornheim und mit der NR 133 vom 03.11.2011 für das Gebiet des Bebauungsplans östlich der Günderrodestraße bereits beschlossen. Die prägende Nutzungsmischung im gesamten Geltungsbereich soll unter besonderer Berücksichtigung der Wohnnutzung geschützt und fortentwickelt werden. Dem steht die Ansiedlung von Vergnügungsstätten entgegen, die sich zum einen besonders nachteilig auf die Wohnnutzung auswirken, zum anderen bewirken Vergnügungsstätten und dabei speziell Spielhallen und Wettbüros eine Verstärkung des sogenannten "Trading - Down - Effekts", der insbesondere dadurch gekennzeichnet ist, dass die vermehrte Ansiedlung von Vergnügungsstätten vornehmlich die erhaltenswerten und der Versorgung des Gebietes dienenden Läden und Lokale zunehmend verdrängt und zu einer Niveauabsenkung des Umfeldes führt. Mit diesen Verdrängungseffekten geht regelmäßig eine Steigerung des Mietpreisniveaus einher. Das Plangebiet erscheint durch seine Kleinteiligkeit - insbesondere in Bezug auf die Parzellengröße und die teilweise bereits aufgetretenen Leerstände - anfällig für die beschriebenen negativen Entwicklungen. Folgende Bebauungspläne wurden unter anderem zur Verhinderung der Nutzung von Vergnügungsstätten neu aufgestellt oder geändert: M 103/2012 Bebauungsplan Nr. 891 nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion, M 81/2012 Bebauungsplan Nr. 465 - Ginnheimer Landstraße/Rosa-Luxemburg-Straße, M 229/2011 Bebauungsplan Nr. 883 - Höchst/südliche Innenstadt, M 159/ 2011 Bebauungsplan Nr. 888 - östlich Günderrodestraße. Zur Sicherung der Planung für den künftigen Satzungsbereich ist nach dem Aufstellungsbeschluss für das Gebiet des Bebauungsplans eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB und in Einzelfällen die Aussetzung oder vorläufige Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB zu beantragen. Leider gibt es in den letzten Jahren immer mehr negative Beispiele für die Entwicklung des Bockenheimer Kernbereichs, die die Dringlichkeit der Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet der Erhaltungssatzungen deutlich machen. So wurde für das Gebiet Friesengasse 13 / Kaufungerstraße 4 (ehemaliges Tibethaus ) der Bau eines fünfgeschossigen Gebäudes direkt neben dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Friesengasse 13 und dem Hülya-Platz beantragt für die Realisierung hochpreisigen Wohnungsbaus, was sowohl der städtebaulichen Erhaltungssatzung zum Erhalt der dörflichen Struktur wie auch der Milieuschutzsatzung widerspricht. Direkt beben dem Café Exzess soll anstelle eines zweigeschossigen Gebäudes ein viergeschossiges Gebäude mit fünf Wohnungen von je 100 qm Wohnfläche zum Verkaufspreis von 7000 €/qm erbaut werden. Auch dies widerspricht der Milieuschutzsatzung. Dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Leipzigerstraße 68, das durch Überbelegung und Verwahrlosung nun einsturzgefährdet ist, droht der Abriss. Dieses Haus zählt zu den Gebäuden, die wahrscheinlich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gebaut wurden und damit Gegenstand der städtebaulichen Erhaltungssatzung sind. Nach dem Abriss könnte aufgrund von § 34 Baugesetzbuch ein viergeschossiges Gebäude mit hochpreisigen Wohnungen errichtet werden. Auch hier wird demnach die Milieuschutzsatzung verletzt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen öffentlichen Rundgang mit Vertretern des Baumamtes zu organisieren, um so den Bedarf eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung darzustellen. Der Rundgang sollte vor der Sitzung im August 2018 stattfunden. 2. Die Vorlage OF 427/2 wird zurückgestellt, bis der öffentliche Rundgang stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur Sitzung am 25.03.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird so lange zurückgestellt, bis die Terminabstimmung zu einem Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, 2 GRÜNE und FDP gegen LINKE., BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE
Geschwindigkeitsreduzierung in der Cronstettenstraße
Anregung an den Magistrat vom 24.08.2017, OM 2069 entstanden aus Vorlage: OF 289/3 vom 11.08.2017 Betreff: Geschwindigkeitsreduzierung in der Cronstettenstraße Vorgang: OM 1558/12 OBR 3; ST 102/13 Der Magistrat wird gebeten, wie schon einmal in der Anregung OM 1558 (Punkt 2) vorgeschlagen, auf der Südseite der Cronstettenstraße im gesamten Bereich der Schräg- und Senkrechtparkplätze zwischen Eschersheimer Landstraße und Klettenbergstraße die Linienmarkierung (Parkgrenze) auf dem Bürgersteg deutlich zur Fahrbahn hin zu verschieben und damit eine Verengung der Fahrbahn und eine Verbreiterung des südlichen Bürgersteigs zu erreichen. Begründung: Die Kinderkette quer durch das Nordend hat vor Kurzem die erhöhten Geschwindigkeiten auf der Cronstettenstraße als eine schon lange bekannte Gefahrenquelle erneut bestätigt. Um dieses Problem anzugehen, wurde vor etlichen Jahren eine Neumarkierung der Schräg- und Senkrechtparkplätze auf der Südseite der Straße vorgenommen, allerdings wurde die Grenzlinie auf dem Bürgersteig von der ausführenden Firma versehentlich zu weit nach Süden gezogen. Das Ergebnis war eine nach wie vor zu breite Fahrbahn durch das ungenutzte hintere Drittel der Parkplätze (und damit weiterhin erhöhte Fahrgeschwindigkeiten) und ein zu enger Bürgersteig. Der Fehler war dem Amt bekannt und sollte auch durch Neumarkierung des Bürgersteigs korrigiert werden, was aber trotz Drängen des Ortsbeirats nie geschah. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.09.2012, OM 1558 Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2013, ST 102 Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2017, ST 2417 Aktenzeichen: 32 1
Vermehrte Kontrollen des Baustellenverkehrs bei der Großbaustelle in der Holzhausenstraße (auf dem Gelände des ehemaligen Diakonissenkrankenhauses)
Anregung an den Magistrat vom 24.08.2017, OM 2072 entstanden aus Vorlage: OF 295/3 vom 09.08.2017 Betreff: Vermehrte Kontrollen des Baustellenverkehrs bei der Großbaustelle in der Holzhausenstraße (auf dem Gelände des ehemaligen Diakonissenkrankenhauses) Der Magistrat wird gebeten, unverzüglich regelmäßige Kontrollen des Baustellenverkehrs rund um die Großbaustelle in der Holzhausenstraße (auf dem Gelände des ehemaligen Diakonissenkrankenhauses) zu veranlassen. Dadurch soll mehr Verkehrs- und Schulwegsicherheit gewährleistet werden, zudem Staus, Verspätungen des Busbetriebes sowie weitere Beeinträchtigung der Anwohner aufgrund der Großbaustelle reduziert werden. Begründung: Die seit Beginn der Baustelle (seit circa neun Monaten) zum Rangieren und Beliefern der Baufahrzeuge gesperrten Anwohnerparkplätze (Holzhausenstraße 59 bis 63) auf der gegenüberliegenden Seite der Baustelle werden, statt zum Rangieren und Beliefern der Schwerlaster, hauptsächlich zum Parken von privaten Fahrzeugen der Bauarbeiter verwendet. Tatsächlich wurden bisher in wenigen Nachtaktionen Großteile, wie Kranteile, angeliefert, die für Sonderfahrzeuge ein großflächiges Rangieren bis auf die gegenüberliegende Seite der Holzhausenstraße und damit ein Parkverbot für die dort liegenden Anwohnerparkplätze erforderlich machten. Nach Errichtung des Fundamentes steht auf der Baustellenseite nur noch ein schmaler Streifen für Lastwagen zur Verfügung, der so schmal ist, dass Lkw-Fahrer ihr Material nicht neben dem Fahrzeug auf die Baustelle abladen können. Baumaterial wird daher von Lkws - auf der Holzhausenstraße stehend - auf diesem schmalen Streifen mit Schwenkarmen auf das Baugrundstück abgeladen. Damit wird eine komplette Fahrspur blockiert, häufig im Berufsverkehr. Zudem warten oftmals zwei weitere Sattelschlepper mit Anhänger - auf der Holzhausenstraße stehend - auf die Möglichkeit zur Entladung, was die Länge der Blockade durch Schwerlastwagen erhöht. Erhebliche Staus unter anderem im Berufsverkehr sind die Folge, die teilweise über den Zebrastreifen Holzhausenstraße/Eysseneckstraße reichen. Diese daraus resultierenden unnötigen Staus führen vor allem zu einer Unübersichtlichkeit und Unsicherheit in der auch von Schulkindern stark frequentierten Straße. Zudem wird der Busverkehr erheblich beeinträchtigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2350 Aktenzeichen: 63 0
Container in der Bertramstraße
Anregung an den Magistrat vom 27.04.2017, OM 1569 entstanden aus Vorlage: OF 226/9 vom 13.04.2017 Betreff: Container in der Bertramstraße Die derzeit in der Bertramstraße direkt gegenüber der Eduard-Rüppell-Straße aufgestellten Container fallen an dieser Stelle besonders negativ auf. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 1. der Glascontainer entweder um zwei Baumlücken nach Norden versetzt oder auf den östlich vom derzeitigen Standort gelegenen großen Parkplatz gestellt wird; 2. nach Möglichkeit für die Entfernung des Altkleidercontainers gesorgt wird; 3. falls eine Entfernung des Altkleidercontainers scheitert, dessen Versetzun g an den neuen Standort des Glascontainers veranlasst wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1272 Aktenzeichen: 66 0
Verkehrssicherheit im Umfeld der Holzhausenschule
Anregung an den Magistrat vom 16.01.2017, OM 1076 entstanden aus Vorlage: OF 199/2 vom 28.12.2016 Betreff: Verkehrssicherheit im Umfeld der Holzhausenschule Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Kreuzung Cronstettenstraße/Eschersheimer Landstraße eine mobile Geschwindigkeitsanzeige für den aus der Cronstettenstraße kommenden Verkehr aufzustellen; 2. zu prüfen und zu berichten, ob im Umfeld der Holzhausenschule Bodenschwellen wie an der Kreuzung Cronstettenstraße/Eckenheimer Landstraße installiert we rden können. Begründung: Bitte von Vertretern des Schulelternbeirates im Hinblick auf die Verkehrssicherheit rund um die Holzhausenschule. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 694 Aktenzeichen: 32 1
Ortsbeiratsinitiative für mehr Bewegungsmöglichkeiten und Spielangebote auch für größere Kinder im Nordend
Anregung an den Magistrat vom 10.11.2016, OM 917 entstanden aus Vorlage: OF 59/3 vom 22.08.2016 Betreff: Ortsbeiratsinitiative für mehr Bewegungsmöglichkeiten und Spielangebote auch für größere Kinder im Nordend "Spiel und Bewegung machen Kinder fit - auch im Kopf"/"Jedes zweite Kind bewegt sich zu wenig". Diese Meldungen sind bestens bekannt. Teil der Misere ist, dass sich die wohnungsnahen Freiflächen in den Großstädten in den letzten Jahren verringert haben. Gerade im Nordend, einem der kinderreichsten Stadtteile Frankfurts, nimmt jedoch der Bedarf durch die erfreulicherweise ständig wachsende Kinderzahl weiter zu. Zugleich steigt auch bei anderen Bevölkerungsgruppen der Bedarf an Freiflächen, bedingt durch geändertes Freizeitverhalten, die hohe Zahl an Singlehaushalten und teilweise sehr kleine Wohnungen. In den letzten Jahren wurden daher viele Spielplätze im Nordend neu und attraktiver gestaltet. Allerdings sind diese Spielplätze von ihrer Struktur eher für Kinder bis zum Ende der Grundschulzeit attraktiv und zumeist nur für Kinder bis zwölf Jahre zugelassen. Kinder über zwölf Jahren brauchen aber ebenfalls Bewegungsräume und geeignete Spielangebote, um sich zu entfalten. Dafür gibt es im Nordend entschieden zu wenig Flächen. Die aktuelle Diskussion um den Holzhausenpark machte dies wieder sehr deutlich. Bestehende Parks sind hoffnungslos übernutzt, deshalb müssen Alternativflächen für verschiedene Nutzergruppen gefunden werden. Die Herausforderung der nächsten Jahre wird es sein, bislang kaum oder nicht genutzte Flächen im Stadtteil so zu gestalten, dass sie für verschiedene Nutzergruppen etwas bieten. Zugleich müssen auch die Interessen der Anlieger berücksichtigt werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, auf den Grünflächen - Klettenbergstraße; - Eysseneckstraße (z. B. unterer Teil zwischen Holzhausen- und Cronstettenstraße oder oberer Teil zwischen Cronstettenstraße und Adickesallee); - Hallgartenstraße; - Oeder Weg zwischen Lersner- und Fürstenbergerstraße Bewegungs- und Spielmöglichkeiten für Kinder über zwölf Jahre zu schaffen. Dies könnten sein: - Tischtennisplatten; - Trampoline (siehe Hafenpark); - sonstige Fitnessgeräte; - ein Riesenschach (soweit Patenschaft für Figuren durch Kiosk oder Ähnliches möglich, z. B. Eysseneckstraße unterer Teil). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 416 Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST 1540
Begrünung der Eschersheimer Landstraße - mehr Bäume für das Nordend
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2016, OM 550 entstanden aus Vorlage: OF 75/3 vom 24.08.2016 Betreff: Begrünung der Eschersheimer Landstraße - mehr Bäume für das Nordend Der Magistrat wird gebeten, die Fläche des fast ein Meter breiten Betonstreifens zwischen der rechten und linken Fahrspur in der Mitte der Eschersheimer Landstraße, der in der Höhe von der Cronstettenstraße bis Miquellallee vorhanden ist, ähnlich der parallel verlaufenden Hansaallee umzugestalten und mit Bäumen zu bepflanzen. Begründung: Die Bäume würden auf dieser stark befahrenen Hauptstraße Schadstoffe, Staub und Lärm reduzieren und einen ökologischen sowie gesundheitsfördernden Beitrag für ein gesundes Klima im dicht besiedelten Nordend leisten. Derzeit wird oben genannter Betonstreifen zur Verlegung neuer Rohre aufgerissen und könnte, statt anschließend wieder versiegelt zu werden, mit Bäumen neu gestaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1753 Aktenzeichen: 67 0
Müllentsorgung der Frankfurt School of Finance & Management
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2016, OM 546 entstanden aus Vorlage: OF 67/3 vom 25.08.2016 Betreff: Müllentsorgung der Frankfurt School of Finance & Management Der Magistrat wird gebeten, die Müllentsorgung der Frankfurt School of Finance & Management am neuen Standort an der Adickesallee nicht über die Feldgerichtstraße und die de-Bary-Straße abzuwickeln, sondern hierfür die Zufahrt von der Adickesallee zu nutzen. Begründung: Anwohner berichten, dass bereits über die rückwärtige Zufahrt Müllcontainer angeliefert wurden. Angesichts der Größe und der zu erwartenden Müllmengen, erscheint die Andienung über die engen Wohnstraßen ungeeignet zu sein. Diese zusätzliche Belästigung im Wohnquartier sollte vermieden werden. Es sollte stattdessen die Zufahrt von der Adickesallee zur Tiefgarage genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1690 Aktenzeichen: 79 4
Sicherheit für die Kinder auf dem Fahrradweg
Anregung an den Magistrat vom 02.06.2016, OM 134 entstanden aus Vorlage: OF 24/3 vom 18.05.2016 Betreff: Sicherheit für die Kinder auf dem Fahrradweg Der Magistrat wird gebeten, den verbindenden Fahrradweg vom Sportverein SC Frankfurt 1880 von der Feldgerichtstraße zur Adickesallee durch die Errichtung eines sogenannten Drängelgitters an dessen Ende, wo dieser auf die Adickesallee stößt, sicherer zu gestalten. Begründung: Viele Kinder fahren alleine mit dem Fahrrad zu diesem Sportverein. Auf dem Rückweg auf diesem Fahrradweg ist die Gefahr groß, mit den auf der Fahrradspur (parallel zur Adickesallee) rasch fahrenden Radfahrern zu kollidieren. Der Ortsbeirat will die Sicherheit und Selbstständigkeit sowie das Radfahren der Kinder fördern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1055 Aktenzeichen: 32 1
Fahrradständer für die Deutsche Nationalbibliothek
Anregung an den Magistrat vom 10.12.2015, OM 4841 entstanden aus Vorlage: OF 873/3 vom 24.09.2015 Betreff: Fahrradständer für die Deutsche Nationalbibliothek Zunehmend benutzen die Besucherinnen und Besucher ein Fahrrad, um die Deutsche Nationalbibliothek an der Eckenheimer Landstraße/Ecke Adickesallee zu erreichen. Außerdem haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses beobachtet, dass die bestehenden Fahrradparkplätze auf dem Grundstück zum Parken von Fahrrädern genutzt werden, um anschließend mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus und Stadt bahn) die Innenstadt zu erreichen. Diese Entwicklung führt an die Kapazitätsgrenzen der Nationalbibliothek. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob durch die zuständigen Stellen Fahrradparkplätze auf den freien Flächen neben dem Gleisbett Richtung Innenstadt eingerichtet werden können. Begründung: Die Maßnahme würde den bestehenden Bedarf an zusätzlichen Fahrradparkplätzen für die stark besuchte Bibliothek spürbar entlasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2016, ST 482
Die Adickesallee soll wieder eine Allee mit Mittelgrünstreifen werden
Betreff: Die Adickesallee soll wieder eine Allee mit Mittelgrünstreifen werden Die Magistrat wird gebeten, 1. im Rahmen des vorgesehenen Bebauungsplanes Nr. 891 - Nördliche Adickesallee/Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion - dafür Sorge zu tragen, dass die Adickesallee den Charakter einer Allee mit begrüntem Mittelstreifen erhält; und 2. dabei die vorhandenen beiden Richtungsfahrbahnen nach Westen (stadtauswärts) einschließlich Baumbestand, Radweg und Fußweg etwas weiter nach Norden auf den dort vorhandenen öffentlichen Grund und bislang dort vorgesehene Vorgartenzonen zu verlegen, um genügend Raum für einen begrünten Mittelstreifen zwischen den Richtungsfahrbahnen der Straße zu schaffen; und 3. dabei vorhandenen Baumbestand auf der Nordseite der Adickesallee wo notwendig zu versetzen und so nachhaltig zu erweitern, dass auch dort ein durchgehender einheitlicher Alleencharakter mit Baumbestand geschaffen wird. Begründung: Der vorliegende Bebauungsplanentwurf vom 04.08.2014, auf welchem die Vorlage M 173 beruht, sieht hinsichtlich der Grünflächen der Adickesallee deutlich ausbaufähige und -bedürftige Bestimmungen vor. Einerseits wird festgestellt, dass es sich u.a. beider Allee entlang der Adickesallee um ein nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 13 Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz geschütztes Biotop handelt. Dabei werden Straßenbäume als wichtiges "lineares Vernetzungselement" entlang der Adickesallee ausdrücklich anerkannt. Andererseits beschränkt sich der Entwurf des Bebauungsplanes gleichwohl nur auf minimale Maßnahmen zur Betonung und zum Ausbau des ohnehin derzeit eher fragmentarischen Alleencharakters der Adickesallee. Dies geschieht dadurch, indem nur eine bescheidene Verstärkung der Durchgrünung im östlichen Teil zwar angedacht, aber nicht konsequent durchgeregelt wird. Dies wurde auch unter Punkt 3 in der Stellungnahme des Magistrats ST 98 vom 16.01.2015 (zu Anregung OBR 3 OM 3574, entstanden aus Vorlage der CDU OF 652/3 vom 28.08.2014) nicht mit inhaltlichen Erweiterungen oder Ergänzungen versehen, um den Anregungen des Ortsbeirates Rechnung zu tragen. In dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes wird z.B. für den Fall des (vorgesehenen) späteren Wegfalls der heutigen Tankstelle Adickesallee Ecke Eckenheimer Landstraße zu Gunsten einer Erweiterung der Deutschen Nationalbibliothek zum Thema Durchgrünung nur eine private (!) "Vorgartenzone" erwähnt, deren Zusammenhang mit der benachbarten Allee allerdings eher im Dunklen bleibt. Ähnlich lückenhaft geregelt ist eine weitere schmalere "Vorgartenzone" im Bereich der ehemaligen Oberfinanzdirektion. Was in den sogenannten Vorgartenzonen konkret geschehen soll, ist nicht geregelt, insbesondere nicht ein konkret festgelegter Ausbau oder wenigstens eine Förderung eines zusammenhängenden Alleencharakters der Adickesallee. Ein begrünter Mittelstreifen der Adickesallee ist bislang überhaupt nicht vorgesehen. Städtebaulich wäre der Ausbau des Alleencharakters der Adickesallee mit begrüntem Mittelstreifen ein echter Gewinn für Frankfurt als westliches Entree in der Verlängerung der Miquelallee. Ein so neu geschaffener klassischer Alleencharakter der Adickesallee mit begrüntem Mittelstreifen würde dann in der Verlängerung nach Osten durch die Nibelungenallee eindrucksvoll fortgesetzt. Insgesamt ist festzustellen, dass mit der Vorlage M 173 der Bebauungsplanentwurf vom 04.08.2014 u.a. zwar für Teilflächen die zulässige Grundflächenzahl auf 0,5 an Stelle von bisher 0,4 erhöht wurde. Eine nachhaltige Verbesserung der vorgesehenen Durchgrünung des Plangebietes gegenüber dem Entwurf ist nicht festzustellen. Anregungen des Ortsbeirates 3 zu diesem Thema wurden bislang im Ergebnis nicht umgesetzt. Der Ortsbeirat 3 hatte bereits mit der Anregung OM 3201 "Grüne Allee" vom 25.08.2014 (entstanden aus Antrag der CDU OF 616 vom 05.06.2014) den Magistrat um Prüfung und Bericht gebeten, früher vorgesehene Abstandsflächen wegen des jetzt nicht mehr vorgesehenen Baus eines Alleentunnels nunmehr dauerhaft als Grün- und Freiflächen am Alleenring und damit auch an der Adickesallee freizuhalten. Dazu hat der Magistrat mit Stellungnahme ST 1091 vom 25.08.2014 geantwortet, indem er nachrichtlich Inhalte des zeitlich unmittelbar vorangegangenen Bebauungsplanentwurfes referierte, ohne auf die hier noch einmal konkretisierten vorgebrachten Bedenken und Anregungen abzustellen oder diesen nachzukommen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.10.2015, M 173 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 3 am 12.11.2015, TO I, TOP 44 Beschluss: 1. Die Vorlage M 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 897/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 3 am 10.12.2015, TO I, TOP 45 Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 897/3 dahin gehend ab, dass die Vorlage als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden soll. Beschluss: 1. Der Vorlage M 173 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 897/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, 2 SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Übergang am Hessischen Rundfunk
Anregung an den Magistrat vom 05.11.2015, OM 4699 entstanden aus Vorlage: OF 994/9 vom 22.10.2015 Betreff: Übergang am Hessischen Rundfunk Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob zwischen der Eberhard-Beckmann-Anlage und dem Haupteingang des Hessischen Rundfunks ein Fußgängerüberweg oder eine "Fußgängerfurt" auf der Bertramstraße markiert werden kann, um vor allem für die älteren Besucher von abendlichen Veranstaltungen im Hessischen Rundfunk das Überqueren der Straße sicherer zu machen. Vorbild könnte eine ähnliche Anlage in der Hansaallee südlich des Bremer Platzes sein, hier wurde ein Art schwarz-weißes Schachbrettmuster auf die Fahrba hn aufgetragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 318 Aktenzeichen: 66 2
Verkehrssicherheit rund um die Holzhausenschule
Anregung an den Magistrat vom 02.11.2015, OM 4641 entstanden aus Vorlage: OF 805/2 vom 09.10.2015 Betreff: Verkehrssicherheit rund um die Holzhausenschule Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen, die im Rahmen einer gemeinsam mit dem Elternverein durchgeführten Ortsbegehung identifiziert und besprochen wurden, zeitnah umzusetzen: 1. Fußgängerüberwege an der Eschersheimer Landstraße: Ampelschaltungen synchronisieren; 2. Für den Autoverkehr, der aus der Bremer Straße kommt und rechts auf die Eschersheimer Landstraße abbiegt: Warnblinker/Hinweis auf dem Fußgängerüberweg installieren; 3. An der Ampel aus Richtung Cronstettenstraße: Stärkeres Rotlicht für Rechtsabbieger installieren; 4. Radweg auf der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts: Absperrung für Fahrradfahrer, um das Befahren des Fußgängerüberwegs und des Schulvorplatzes zu verhindern; 5. Tiefgarage Rewe-Markt: Maßnahmen, damit die Autos nicht mit hoher Geschwindigkeit aus der Tiefgarage fahren. Begründung: Die Eltern haben darum gebeten, die obigen Punkte dem Magistrat nochmals zur Kenntnis zu geben, da diese - im Gegensatz zu anderen Punkten - noch nicht umgesetzt wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 17 Aktenzeichen: 32 1
Aufzüge zur U-Bahn-Haltestelle .Eschersheimer Landstraße (Polizeipräsidium).
Antrag vom 30.10.2014, OF 701/3 Betreff: Aufzüge zur U-Bahn-Haltestelle "Eschersheimer Landstraße (Polizeipräsidium)" Die Magistrat wird gebeten zu berichten, wann mit einer benutzungsbereiten Fertigstellung des seit langer Zeit im Bau befindlichen Aufzuges zur U-Bahn Haltestelle Eschersheimer Landstraße Ecke Adickesallee gegenüber dem Polizeipräsidium und des diagonal gegenüber liegenden und ebenfalls im Bau befindlichen Aufzuges Eschersheimer Landstraße Ecke Miquelallee zu rechnen ist und aus welchen Gründe sich die Fertigstellung verzögert. Begründung: Die genannten Baustellen bestehen seit ungewöhnlich langer Zeit. Überwiegend sind keine Aktivitäten auf den Baustellen von außen erkennbar. Die alsbaldige Fertigstellung der Aufzüge ist für eine barrierefreie Nutzung der betroffenen U-Bahn Haltestelle Polizeipräsidium notwendig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 3 am 13.11.2014, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 701/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 3 am 11.12.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1213 2014 Die Vorlage OF 701/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Preise für neue Wohnungen auf dem Gelände der ehemaligen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Anregung an den Magistrat vom 11.09.2014, OM 3439 entstanden aus Vorlage: OF 625/3 vom 25.06.2014 Betreff: Preise für neue Wohnungen auf dem Gelände der ehemaligen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Im Bereich des vorgesehenen Bebauungsplanes nördliche Adickesallee ist das Gelände der ehemaligen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung unter anderem an die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG Frankfurt Holding verkauft worden. Diese beabsichtigt laut Presseberichten, auf einem Teilgelände zahlreiche Wohnungen zu errichten, davon 114 Eigentumswohnungen. Die Eigentumswohnungen sollen wie verlautbart zu einem Preis von 4.500 Euro pro Quadratmeter verkauft werden. Der Markt gäbe sogar einen noch höheren Preis her. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, aus welchem Grund eine städtische Wohnungsbau gesellschaft auf dem Gelände der ehemaligen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung neue Eigentumswohnungen zu hohen Marktpreisen im Bereich von 4.500 Euro pro Quadratmeter verkaufen will, anstatt es durch eine merklich moderatere Preisgestaltung auch einer weniger zahlungskräftigen Käuferklientel zu ermöglichen, citynah attraktives Wohneigentum zu erwerben und gleichzeitig dämpfend auf das Preisniveau von Eigentumswohnungen gerade im Bereich des Nordend einzuwirken. Begründung: Der Magistrat und seine Mitglieder haben wiederholt private Anbieter von Eigentumswohnungen wegen eines hohen Kaufpreisniveaus kritisiert. Begründet wurde diese Kritik unter anderem mit nach Angabe bedenklichen Gentrifizierungstendenzen im Nordend, was Bedarf für Milieuschutzsatzungen erzeugen soll. Bei einer solchen Ausgangslage ist es unverständlich, wenn die Stadt bei Projekten, bei denen sie direkt Einfluss auf die Verkaufspreise einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft hat, nichts gegen hohe Marktpreise für Eigentumswohnungen unternimmt und damit genau diejenige als negativ dargestellte Preisentwicklung im Nordend befeuert, die sie bei privaten Anbietern kritisiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1520 Aktenzeichen: 64 0
Sperrung der Eckenheimer Landstraße bei der Nationalbibliothek in Richtung Süden/Verkehrsumleitung wegen Bauarbeiten
Antrag vom 24.08.2014, OF 653/3 Betreff: Sperrung der Eckenheimer Landstraße bei der Nationalbibliothek in Richtung Süden/Verkehrsumleitung wegen Bauarbeiten Die Magistrat wird gebeten zu berichten, 1. warum im Rahmen der Sperrung der Eckenheimer Landstraße bei der Nationalbibliothek in Richtung Süden zwischen Adickesallee und Cronstettenstraße aus Anlass des Umbaus der dort gelegenen Haltestelle der U5 der ursprünglich vorgesehene Termin der Aufhebung der Straßensperrung am 17.08.2014 nicht eingehalten wurde und die Straßensperrung zum Datum dieses Informationsersuchens noch besteht, und 2. warum im Zusammenhang mit den vorgenannten Bauarbeiten dem Kraftfahrzeugverkehr keinerlei Umleitungshinweis angeboten wurde, und 3. welches Verkehrsleitkonzept für den Kraftfahrzeug- und Fahrradverkehr den aktuellen Bauarbeiten an den U-Bahn-Haltestellen Nationalbibliothek und Hauptfriedhof in der Eckenheimer Landstraße zu Grunde liegt. Begründung: Die genannte Straßensperrung löst erheblichen Verkehrsrückstau und erhebliche Verkehrsverlagerungen in andere Straßen aus. Diese Verkehrsprobleme werden verstärkt durch den ebenfalls langwierigen Umbau der U-Bahnhaltestelle Hauptfriedhof und die nicht vorbeschilderte Sperrung der Zufahrten zur Eckenheimer Landstraße vom Kühhornshofweg und von der Kaiser-Sigmund-Straße aus. Die Bauarbeiten an der U-Bahn-Haltestelle Nationalbibliothek scheinen zeitweise sehr schleppend zu verlaufen, wenn teilweise über mehrere Tage hinweg keine Bauaktivitäten erkennbar sind und Bürgerinnen und Bürger den Eindruck gewinnen, hier liege eine sogenannte "Schlafbaustelle" vor. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2014, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 653/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 09.10.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 653/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
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