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Vorlagen
Spiel- und Grünanlagen um die Wohnhäuser Reichelstraße 50, Guaitastraße 33A und Mahräckerstraße 13 aufwerten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2018, OM 2700 entstanden aus Vorlage: OF 405/9 vom 15.01.2018 Betreff: Spiel- und Grünanlagen um die Wohnhäuser Reichelstraße 50, Guaitastraße 33A und Mahräckerstraße 13 aufwerten Der Magistrat wird gebeten, Kontakt mit dem Volks- Bau- und Sparverein Frankfurt am Main eG (VBS) aufzunehmen, damit die Spiel- und Grünanlagen zwischen den Häusern Reichelstraße 50, Guaitastraß e 33A und Mahräckerstraße 13 aufgewertet werden. Begründung: Hier gibt es nicht genug Spielgeräte und Sitzbänke. Wünschenswert wären unter anderem ein großes Klettergerüst und zwei Tischtennisplatten. Die Bewohnerinnen und Bewohner der Häuser nutzen die Außenflächen gerne zu Erholung. Es gibt einen Bolzplatz im guten Zustand, eine große Wiese und einige Bänke. Leider haben die Bewohnerinnen und Bewohner nicht genug Spiel- und Sitzgelegenheiten. Zwei Tischtennisplatten, die vor Jahren entfernt wurden, wurden nie ersetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2018, ST 871 Aktenzeichen: 67 0
Lärmschutzwand auf der südlichen Seite der A 66
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2640 entstanden aus Vorlage: OF 480/2 vom 16.01.2018 Betreff: Lärmschutzwand auf der südlichen Seite der A 66 Der Magistrat wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, 1. dass auf der südlichen Seite der A 66 eine Lärmschutzwand (z. B. aus Glas) angebracht wird, um den Autolärm für die Bockenheimer Anwohnerinnen und Anwohner in der Ginnheimer Landstraße, an den Sportanlagen, an der Universität sowie in den Kleingärten zu reduzieren; 2. dass die unter Ziffer 1. benannte Lärmschutzwand als ortsbezogene Einzelfallmaßnahme in den nächsten Lärmaktionsplan für den Regierungsbezirk Darmstadt aufgenommen wird und dass die gegebebenfalls noch notwendigen städtischen Beschlüsse zur technischen, rechtlichen und finanziellen Durchführbarkeit der Lärmschutzwand zeitnah gefasst werden. Begründung: Der Magistrat teilte im Februar 2015 auf eine entsprechende Bürgerinitiative (mit mehreren hundert Befürworterinnen und Befürworter) auf ffm.de (Bürgerbeteiligungsportal der Stadt Frankfurt am Main) mit, dass eine Lärmschutzeinrichtung an der südlichen Seite der A 66 im Bereich der Ginnheimer Landstraße grundsätzlich sinnvoll sei und er sie im Rahmen der kommunalen Lärmminderungsplanung aufgreifen werde. Der Magistrat hat sein Versprechen bislang nicht umgesetzt, sodass diese Maßnahme nach Anregung der seinerzeit schon aktiven Bürger neuerlich angestoßen werden soll. Zur Lärmschutzwand: Zwischen Hausen und der Ginnheimer Landstraße gibt es bereits eine transparente Lärmschutzwand, die den Autolärm in nördliche Richtung deutlich dämpft. Dort befindet sich das weitläufige Buga-Gelände (Hundewiese, Fitness-Platz). Die Wirkung der Lärmschutzwand ist hier deutlich spürbar. Auf der südlichen Seite der A 66 ist die Lärmbelästigung, insbesondere bei geöffneten Fenstern und bei Aufenthalt im Freien, erheblich. Ebenso wie in nördlicher Richtung wäre auf der südlichen Seite der A 66 eine transparente Wand aus Glas angebracht, die eine Strecke von ca. 400 bis 500 Metern abdeckt. Die Lärmbelästigung für Anwohnerinnen und Anwohner der Ginnheimer Landstraße sowie für die Kleingärten könnte dadurch erheblich reduziert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 679 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1976 Aktenzeichen: 66 0
Kreuzung sicherer gestalten - Schulweg muss ohne Risiko möglich sein
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2642 entstanden aus Vorlage: OF 484/2 vom 19.01.2018 Betreff: Kreuzung sicherer gestalten - Schulweg muss ohne Risiko möglich sein Vorgang: OM 394/16 OBR 2; OM 2499/17 OBR 2 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zeitnah in einem Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern aus Ortsbeirat und Franckeschule (Schulleitung und Schulelternbeirat) zu erläutern, warum er es offenbar ablehnt, die Kreuzung Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Sophienstraße verkehrsberuhigt zu gestalten, um damit den Kindern der Franckeschule einen sicheren Schulweg zum Auslagerungsort der Schule zu ermöglichen; 2. da Erfahrungen vieler Betroffener zeigen, dass diese Kreuzung nicht sicher genug ist, zu berichten, wie die in einem Schulwegsicherungstermin Ende September 2017 vor Ort von Eltern, Ortsbeirätinnen und Ortsbeiräten sowie Anwohnerinnen und Anwohnern angeregten Maßnahmen, vor allem auf der Westseite der Kreuzung (beispielsweise Installierung einer Interimsampel, Fahrbahnschwellen, -markierungen), doch noch aufgegriffen werden können. Mit diesen Maßnahmen kann der Kreuzungsbereich mit seinen vom Ortsbeirat bereits mehrfach - vor allem im August 2016 (OM 394) - benannten Mängeln insgesamt verkehrssicherer gestaltet werden; 3. die nachfolgend angeführten Maßnahmen, die alle bereits vorliegen, zusätzlich und kurzfristig zu realisieren: a) Auf den Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) zur Querung der Sophienstraße ist aktiv hinzuweisen - sowohl direkt als auch im Vorfeld in der Ginnheimer Straße Ecke Ginnheimer Landstraße; b) ein Transparent (Banner "Achtung Schule" o. ä.), über die Ginnheimer Straße Ecke Ginnheimer Landstraße gespannt, soll Autofahrer aufmerksam machen; c) In diesem Zusammenhang ist die Verkehrswacht zu kontaktieren und deren Erfahrungen und Kompetenz im Hinblick auf entsprechende Hinweise zu nutzen; d) Ämtervertreterinnen und Ämtervertreter beobachten zu Schulbeginn den Ablauf sowohl der Wegenutzung als auch den Verkehrsfluss; 4. zügig einen weiteren Termin mit der VGF zu vereinbaren. Dabei soll eine mögliche Verlegung der Haltestelle des 34er Busses Richtung Kirchplatz um wenige Meter besprochen werden. Dies würde die Aufstellung einer Interimsampel, selbst bei Einsatz von Gelenkbussen, ermöglichen; 5. darüber aufzuklären, wann die auch vom Magistrat bereits 2015 als veraltet bezeichnete Ampelanlage an der Ostseite der Kreuzung erneuert wird; 6. zu erläutern, warum es dem Magistrat so schwerfällt, auf begründete Sorgen von Eltern und Ortsbeirätinnen und Ortsbeiräten in einem angemessenen Zeitraum und in adäquater Form zu reagieren; 7. den Schulweg zum Auslagerungsort der Franckeschule auf der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße unverzüglich mit Gefahrzeichen "Kinder" oder "Schulweg" (z. B. Verkehrszeichen 136 "Kinder" nach Anlage 1 zu § 40 StVO) sowie Piktogrammen auf dem Straßenbelag, mit denen auf die Grundschule und die Tempo-30-Zone hingewiesen wird, auszustatten, um den Autoverkehr auf den Schulweg der Schülerinnen und Schüler hinzuweisen; 8. zu prüfen und berichten, ob der Schulweg zum Auslagerungsort der Franckeschule auf der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße von Seiten der Stadt Frankfurt mit einer Geschwindigkeitsanzeige für Autofahrer ausgestattet werden kann, um dem Autoverkehr in der Tempo-30-Zone jeweils seine tatsächliche Geschwindigkeit vor Augen zu führen. Begründung: Es muss zeitnah geredet, vor allem aber auch gehandelt werden, denn bislang hat der Magistrat offiziell nicht auf die konstruktiven Anregungen der Franckeschuleltern vom 1. November 2017, unterstützt und ergänzt vom Ortsbeirat, reagiert. Eher informell über Umwege und auch nur auf Nachfrage war zu erfahren, dass das Straßenverkehrsamt die Kreuzung für sicher hält und keine weiteren Maßnahmen ergreifen will. Der Ortsbeirat hat bereits mehrfach auf Unsicherheiten und Gefahrenpunkte an dieser Kreuzung hingewiesen und im August 2016 auf zusätzliche Herausforderungen durch die Schulwegsicherung aufmerksam gemacht. Diese Einschätzungen wurden in einem Vororttermin Ende September 2017 untermauert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 394 Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2499 Antrag vom 11.02.2018, OF 504/2 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2756 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2018, ST 820 Aktenzeichen: 66 2
Ampel-Rot beim Bushalt in der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2637 entstanden aus Vorlage: OF 465/2 vom 19.12.2017 Betreff: Ampel-Rot beim Bushalt in der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob vor den Haltestellen der Buslinie 34 auf der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße jeweils eine Ampel installiert werden kann, die bei der Anfahrt der Busse zur Haltestelle auf Rot schaltet. Diese könnten für einen Probebetrieb auch als Interimsampel aufgestellt und bei Erfolg der Maßnahme dauerhaft installiert werden. Begründung: Mit der Auslagerung der Franckeschule an den Auslagerungsort hinter der FTG ist es dringend geboten, die Querung der Ginnheimer Landstraße an dieser Stelle weiter zu sichern. Wie schon durch frühere Anträge bemängelt, werden die Busse der Linie 34 bei ihrem Halt an dieser Stelle, trotz durchgestrichener Markierung und der mittig angebrachten Querungshilfe, sehr oft illegal und mit hoher Geschwindigkeit überholt, trotz Tempo 30. Besonders während der Spitzenverkehrszeit werden der Gegenverkehr und auch querende Fußgänger, auch zukünftige Grundschüler, durch diese Manöver gefährdet. Wie hilfreich solche Ampelschaltungen sind, zeigt sich am Beispiel der Voltastraße. An den beiden Haltestellen der Straßenbahnlinie 17 ist jeweils vor der Haltestelle eine Ampel installiert, die bei der Anfahrt der Straßenbahn auf Rot schaltet, um den Ein- und Ausstieg der Fahrgäste nicht zu gefährden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1459 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Schulweg der ausgelagerten Franckeschule durch Gefahrzeichen und weitere Maßnahmen sichern
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2018, OF 485/2 Betreff: Schulweg der ausgelagerten Franckeschule durch Gefahrzeichen und weitere Maßnahmen sichern Der Ortsbeirat möge beschließen, 1. der Magistrat wir aufgefordert den Schulweg zum Auslagerungsort der Franckeschule auf der Ginnheimer Landstraße / Sophienschule unverzüglich mit Gefahrzeichen "Kinder", "Schulweg" (z.B. Verkehrszeichen 136 "Kinder" nach Anlage 1 zu § 40 StVO) sowie Piktogrammen auf dem Straßenbelag, mit denen auf die Grundschule und die Tempo-30-Zone hingewiesen wird, auszustatten, um den Autoverkehr auf den Schulweg der Schülerinnen und Schüler hinzuweisen. 2. der Magistrat wir aufgefordert zu prüfen und berichten, ob der Schulweg zum Auslagerungsort der Franckeschule auf der Ginnheimer Landstraße / Sophienschule von Seiten der Stadt Frankfurt mit einer Geschwindigkeitsanzeige für Autofahrer ausgestattet werden kann, um den Autoverkehr auf den Schulweg der Schüllerinnen und Schüler in der 30er-Zone jeweils seine tatsächliche Geschwindigkeit vor Augen zu führen. Begründung: Soweit die bisherigen Anregungen des Ortsbeirates aus Sicht des Magistrats bislang keine Umsetzung finden, sind gleichwohl kurzfristig Maßnahmen zur Sicherung des Schulweges zu ergreifen. Die Eilbedürftigkeit ergibt sich aus dem unmittelbar bevorstehenden Beginn der Auslagerung Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 485/2 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenInterimsampelanlage zur Schulwegsicherung für den Auslagerungsstandort der Franckeschule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2499 entstanden aus Vorlage: OF 440/2 vom 07.11.2017 Betreff: Interimsampelanlage zur Schulwegsicherung für den Auslagerungsstandort der Franckeschule Der Magistrat wird gebeten, am Ende der Sophienstraße, Ecke Ginnheimer Straße, eine bedarfsgesteuerte Interimsampelanlage zu installieren, die die Überquerung der Ginnheimer Straße für die Grundschulkinder absichert. Im Zuge dessen wäre es ratsam, auch die Ampelanlage zur Querung der Ginnheimer Landstraße mit einer Bedarfssteuerung auszustatten. Begründung: Der Schulweg der Grundschulkinder, der ab Ende Dezember ausgelagerten Franckeschule weist an diesem Übergang ein erhebliches Sicherheitsrisiko auf. Um diesen Umstand zu mildern, ist es notwendig diesen Übergang mit einer bedarfsgesteuerten (Interims-) Ampelanlage für die Grundschulkinder, die aus dem südlichen Bereich der Sophienstraße und Ginnheimer Straße kommen, besser zu schützen. Gerade zu den Zeiten, zu denen die Grundschulkinder zum Auslagerungsstandort der Franckeschule gehen, sind sowohl die Ginnheimer Landstraße als auch die Ginnheimer Straße stark befahrene Straßen. Die Unversehrtheit auf dem Schulweg sollte eine Interimsampelanlage wert sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2642 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 678 Aktenzeichen: 66 2
Verbesserung des Straßenbildes am Ortseingang von Ginnheim vor dem Kinderspielplatz - Wasserhäuschen neuer Nutzung zur Verfügung stellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.11.2017, OM 2406 entstanden aus Vorlage: OF 378/9 vom 09.11.2017 Betreff: Verbesserung des Straßenbildes am Ortseingang von Ginnheim vor dem Kinderspielplatz - Wasserhäuschen neuer Nutzung zur Verfügung stellen Der Kiosk in der Ginnheimer Landstraße vor dem Kinderspielplatz im Bereich zwischen Mahräckerstraße und Endhaltestelle "Ginnheim" der Straßenbahnlinie 16, der in früheren Jahren häufig zu Beschwerden der Anwohner sowie der Nutzer des Kinderspielplatzes führte, insbesondere wegen des Verkaufs, Konsums und der Folgen des Konsums alkoholischer Getränke, steht seit geraumer Zeit (mindestens ein Jahr) leer und verwahrlost zusehends (siehe Foto). Der Anblick stellt eine Verunstaltung des Straßen- und Ortsbildes dar und ist auch im Hinblick auf die dahinter stattfindende Nutzung als Kinderspielplatz völlig unangebracht. Östlich hinter dem Kiosk erstreckt sich ein umfangreiches reines Wohngebiet mit Mehrfamilienhäusern und vielen kinderreichen Familien. An keiner anderen Stelle im Ortsbezirk 9 wird Kindern und ihren Eltern eine derartige Spielfläche zum Aufenthalt und kommunikativen Verweilen angeboten. Der Ortsbeirat 9 könnte sich ein Nachbarschaftscafé ohne Alkoholausschank an dieser Stelle gut vorstellen. Ein kommunikativer Treffpunkt für die Begleitpersonen der auf dem Spielplatz spielenden Kinder mit Cafécharakter - ohne Alkoholausschank - mit Sichtkontakt zum Spielplatz wäre wünschenswert. Der Magistrat wird daher gebeten, 1. dafür Sorge zu tragen, dass das leer stehende Gebäude in einen sauberen und ansprechenden Zustand versetzt und die Verwahrlosung in der Umgebung des Gebäudes beseitigt wird; 2. dem Ortsbeirat 9 zu berichten, welche Maßnahmen zur "Instandsetzung" gemäß Ziffer 1 veranlasst werden, welche Genehmigungen (zum Beispiel gewerbe- und baurechtlicher Art) für das Gebäude bestehen und wie die Eigentums- und Besitzverhältnisse sind; 3. mit Interessenten für den Betrieb eines (Stadtteil-) Cafés, darunter mit der Initiative "Klimawerkstatt Ginnheim", in V erhandlungen einzutreten mit dem Ziel, baldmöglichst dort einen kommunikativen Treffpunkt/ein Stadtteilcafé einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 595 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2018, ST 1931 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 60 10
Unzulängliche Informationen an der Straßen- und U-Bahn-Haltestelle „Ginnheim“ (Endstation)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.11.2017, OM 2405 entstanden aus Vorlage: OF 356/9 vom 26.10.2017 Betreff: Unzulängliche Informationen an der Straßen- und U-Bahn-Haltestelle "Ginnheim" (Endstation) Seit geraumer Zeit wird von Ginnheimern, die in der Nähe der oben genannten Endhaltestelle wohnen und die Straßenbahnlinie 16 oder die U-Bahn-Linien U 1 oder U 9 nutzen, bemängelt, dass zum einen die Anzeigetafeln mit unterschiedlicher Methodik bei der Fahrgastinformation (beispielsweise "16 Offenbach Gleis 1 2", darunter "U 1 Willy-Brandt-Platz 16:57") (vgl. Foto 1) arbeiten, wobei die Uhrzeitangaben in der Realität nicht nachvollzogen werden könnten. Darüber hinaus sei auch seit mehr als einem Jahr die große Uhr vorne am Beginn der Station auf Höhe der Ginnheimer Landstraße, direkt neben der straßenseitigen Anzeigetafel, abmontiert. Sie befindet sich jetzt ganz hinten, am Ende des Gleises 5 in Richtung Römerstadt, wo man sie praktisch nicht zur Orientierung nutzen könne (vgl. Foto 2). Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 1. die mehreren vorhandenen Fahrgastinformationstafeln für die Verkehrsteilnehmer verständliche Hinweise über die Abfahrtszeiten geben und insbesondere bei den dynamischen Angaben eine einheitliche Methode verwenden; 2. die große runde Uhr von dem Platz im rückwärtigen Bereich der Station wieder nach vorne, zur Ginnheimer Landstraße hin, möglichst an ihren alten Platz neben der dortigen Informationstafel, versetzt wird. Foto 1 Foto 2 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 532 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 92 13
Knöterichweg: Wege im Dunkel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2250 entstanden aus Vorlage: OF 352/2 vom 01.09.2017 Betreff: Knöterichweg: Wege im Dunkel Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass für die auf den Knöterichweg angewiesenen Anrainer der Ginnheimer Landstraße durch eine angemessene Beleuchtung eine entsprechende Verkehrssicherheit gegeben ist. Begründung: Nach Einbruch der Dunkelheit ist es im entsprechenden Areal beispielsweise nicht mehr möglich, ohne Taschenlampe die Müllcontainer zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 107 Aktenzeichen: 91 52
Gehwegverengung vor dem REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 beseitigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2207 entstanden aus Vorlage: OF 316/9 vom 14.08.2017 Betreff: Gehwegverengung vor dem REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 beseitigen Der Magistrat wird gebeten, die Gehwegverengung vor dem REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 zu beseitigen. Begründung: An dieser Stelle hat einmal ein Baum gestanden, von dem nunmehr nur noch der Stumpf übrig geblieben ist. Die Verengung ist hüfthoch und wird leider immer öfter als Mülleimer fehlgedeutet. Hier kann der Durchgang für Anwohner und Kunden erheblich erleichtert werden, indem der Fußweg einfach verbreitert wird. Es handelt sich um eine kleine Maßnahme, die die Lebensqualität der Anwohner erhöht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2479 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1137
Bäume entlang der Ginnheimer Landstraße 183 bis 209
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2205 entstanden aus Vorlage: OF 313/9 vom 14.08.2017 Betreff: Bäume entlang der Ginnheimer Landstraße 183 bis 209 Der Magistrat wird gebeten, in der Ginnheimer Landstraße auf der Straßenseite mit den Hausnummern 183 bis 209 kleinkronige Bäume zu pflanzen. Begründung: An dieser Stelle ist der Bürgersteig sehr breit und bietet ausreichend Platz für eine weitere Bepflanzung. Bäume würden das Straßenbild erheblich aufwerten und verschönern. Auch kleinkronige Bäume können zur Verbesserung des Stadtklimas beitragen und beispielsweise dabei helfen, die Straße etwas abzukühlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2504 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 453 Antrag vom 22.04.2022, OF 271/9 Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2298 Aktenzeichen: 66 2
„Einfach nur Fußball spielen“ Gesucht wird: Ersatzfläche für offenen Fußballtreff
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2017, OM 2166 entstanden aus Vorlage: OF 347/2 vom 31.08.2017 Betreff: "Einfach nur Fußball spielen" Gesucht wird: Ersatzfläche für offenen Fußballtreff Vorgang: M 146/17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, auf welchen Ersatzflächen dem seit circa 15 Jahren bestehenden offenen Fußballtreff auf dem ehemaligen Buga-Gelände, nach Wegfall von Ascheplatz und Wiese durch notwendige Auslagerungsarbeiten, weiterhin Raum gewährt werden kann. Im Rahmen der Prüfung möglicher Ersatzflächen ist unter anderem 1. in Gesprächen mit dem VfR Bockenheim zu klären, unter welchen Bedingungen ein Teil der Bezirkssportanlage West auch nicht organisierten Kickern (einmal wöchentlich circa 25 Spieler) zur Verfügung gestellt werden kann; 2. im Kontakt mit der Johann Wolfgang Goethe-Universität zu erörtern, ob die Fläche an der Ginnheimer Landstraße, für die laut dem Vortrag des Magistrats M 146 ein Tausch beabsichtigt ist, temporär für eine Nutzung als Bolzplatz bereitgestellt werden kann; 3. in diesem Zusammenhang zu klären, ob der Teil der Fläche, der auch nach der Bebauung mit einem Studierendenwohnheim für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen soll, längerfristig für unorganisierten Sport genutzt werden kann, für den es in Frankfurt zwar Bedarf, aber zu wenig Flächen gibt. Begründung: Die Präsentation des Auslagerungsvorhabens Franckeschule am 21.08.2017 im Ortsbeirat 2 hat gezeigt, dass sowohl der große Ascheplatz als auch die daneben liegende Wiese in die Maßnahmen der Auslagerung einbezogen werden. In dem beschriebenen Bereich hat sich seit circa 15 Jahren ein offener sonntäglicher Fußballtreff etabliert. Die Mannschaft mit insgesamt bis zu 40 Interessenten aus allen Altersklassen und vielen Nationen würde das gemeinsame sonntägliche Spielen bei Wind und Wetter gerne fortsetzen und sucht nun, bislang vergeblich, einen Ersatzplatz. Die große öffentliche Wiese im weiteren Verlauf des ehemaligen Buga-Geländes wird unter anderem vom Cricketverein genutzt, der Bolzplatz am Schönhof ist für diesen Zweck zu klein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 31.07.2017, M 146 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2336
Keine Herausnahme einer Fläche aus dem Grüngürtel zugunsten des Baus eines Studentenwohnheims Alternative: Bau eines Studentenwohnheims anstelle des geplanten Büroturms auf dem Gelände des ehemaligen AFE-Turms und Umnutzung des ehemaligen Polizeipräsidium
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2017, OF 345/2 Betreff: Keine Herausnahme einer Fläche aus dem Grüngürtel zugunsten des Baus eines Studentenwohnheims Alternative: Bau eines Studentenwohnheims anstelle des geplanten Büroturms auf dem Gelände des ehemaligen AFE-Turms und Umnutzung des ehemaligen Polizeipräsidiums als Studentenwohnheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Die Magistratsvorlage M 146 vom 31.07.2017 wird zurückgewiesen. 2. Auf die Herausnahme einer Fläche aus dem Grüngürtelareal (Grundstück "Ginnheimer Landstraße o. Nr", Gemarkung Bockenheim (488), Flur 8, Flurstück 72/21) zum Zweck der Bebauung wird verzichtet. 3. Stattdessen wird das vorgesehene Studentenwohnheim entweder auf dem Gelände des geplanten Bürohochhauses neben dem im Bau befindlichen Hotel und Boarding House Turm, auf dem Grundstück des ehemaligen AFE-Turms an der Robert -Mayer-Straße gebaut, oder das Gebäude des ehemaligen Polizeipräsidiums an der Friedrich-Ebert-Anlage wird nach 15 Jahren Leerstand und Verwahrlosung dem Studentenwerk zum Zweck des Umbaus zum Studentenwohnheim kostenlos oder in günstiger Erbpacht zur Verfügung gestellt, womit auch der Wahrung des Denkmalschutzes Rechnung getragen werden könnte. Das übrige Grundstück wird zum Bau von öffentlich geförderten Wohnungen nach dem ersten Förderweg genutzt. Begründung: Auch Frankfurt leidet unter dem Klimawandel. Laut Klimaplanatlas sind die Temperaturen in Frankfurt bereits im Durchschnitt um zwei Grad Celsius gestiegen. Deshalb ist es dringend notwendig, jede Grünfläche zu erhalten. Es ist nicht nachvollziehbar, dass auf dem Gelände des ehemaligen Campus Bockenheim an der Robert-Mayer-Straße, das im Eigentum der ABG Frankfurt Holding steht, ein Gelände verkauft wird, um darauf ein Bürohochhaus zu errichten, und stattdessen an der Ginnheimer Landstraße eine für das Klima wichtige Grünfläche geopfert wird, um hier ein Studentenwohnheim zu errichten. Das frühere Polizeipräsidium an der Friedrich -Ebert-Anlage soll nach dem Vorbild des ehemaligen 4. Polizeireviers in der Wiesenhüttenstraße, das vom Land für die Nutzung als Studentenwohnheim kostenlos zur Verfügung gestellt wurde, für den Bau eines Studentenwohnheims genutzt werden. Es kann nicht sein, das öffentliches Eigentum bewusst ungenutzt bleibt und somit als Spekulationsobjekt dem Verfall preisgegeben wird, während gleichzeitig dringend günstiger Wohnraum für Studenten benötigt wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 31.07.2017, M 146 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage M 146 wird zurückgestellt, bis eine Vorstellung im Ortsbeirat erfolgt. 2. a) Die Vorlage OF 345/2 wird zurückgestellt, bis eine Vorstellung im Ortsbeirat erfolgt. b) Der Ortsvorsteher wird gebeten, hierzu einen Vertreter des Magistrats in den Ortsbeirat einzuladen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Der Vorlage M 146 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 345/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. und Piraten (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Annahme); Piraten (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenTaxi-Halteplatz in der Wilhelm-Epstein-Straße gegenüber dem Markus Krankenhaus
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2017, OF 307/9 Betreff: Taxi-Halteplatz in der Wilhelm-Epstein-Straße gegenüber dem Markus Krankenhaus Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig auf der östlichen Seite der Wilhelm-Epstein-Straße, die noch zum Ortsbezirk 9 gehört, gegenüber dem Haupteingang des Markus-Krankenhauses einen Taxi-Halteplatz für mindestens drei, besser fünf Taxen einzurichten. Begründung: Taxen müssen bei etwa kontinuierlichem auftretendem Bedarf jeweils aus einiger Entfernung angefordert werden. Es besteht dringender Handlungsbedarf für einen Halteplatz unmittelbar vor Ort. Es ist einer Großstadt wie Frankfurt am Main nicht angemessen, nicht vor jeder bedeutenden Klinik einen Taxi-Halteplatz einzurichten. Evtl. handelt es sich beim Markus-Krankenhaus sogar um das einzige Krankenhaus in Frankfurt ohne einen räumlich angebundenen Taxi-Halteplatz. Vor allem aber sind die öffentlichen Verkehrsmittel nicht für jedermann in jeglicher körperlichen und gesundheitlichen Situation alternativ als Transportmittel geeignet. Insbesondere gilt dies für Patienten mit (frischen) Operationswunden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 9 am 24.08.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 307/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 9 am 21.09.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 307/9 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Annahme) bei Enthaltung 1 CDU, LINKE. und BFF
Partei: FDP
Weiter lesenGinnheimer Wochenmarkt - Zugänglichkeit des Marktbereichs für Mobilitätseingeschränkte verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM 1611 entstanden aus Vorlage: OF 259/9 vom 05.05.2017 Betreff: Ginnheimer Wochenmarkt - Zugänglichkeit des Marktbereichs für Mobilitätseingeschränkte verbessern Vorgang: OM 1032/16 OBR 9; ST 576/17 Der am 20. April 2017 eröffnete Wochenmarkt auf dem Gelände vor dem REWE-Markt an der Ginnheimer Landstraße erfreut sich bereits jetzt größter Beliebtheit bei den Ginnheimern. Allerdings wurde bereits bei der Eröffnung erkennbar und hat sich in der Folge bestätigt, dass für zu Fuß von Norden, aus dem Ginnheimer Ortskern, kommende Marktbesucherinnen und Marktbesucher, welche in der Mobilität eingeschränkt sind, etwa weil sie auf einen Rollator angewiesen sind oder einen Kinderwagen mit sich führen, vorhandene Zugangshindernisse beseitigt werden müssen. Derzeit sind sie auf die Nutzung des schmalen Bürgersteigs entlang der Ginnheimer Landstraße bis zur erheblich weiter südlich gelegenen Einfahrt zum Parkgelände neben dem Eingang des REWE-Marktes angewiesen, um von dort wieder "zurück" in den Bereich der Marktstände zu gehen. Grund ist die sockelartige Abgrenzung zwischen Bürgersteig und Marktgelände, die außerhalb der Marktzeit zum Parken genutzt wird. Dieser für den angesprochenen Personenkreis beschwerliche Umweg wäre nicht notwendig, wenn am nördlichen Beginn des Wochenmarktbereichs ein barrierefreier Zugang von der Ginnheimer Landstraße zum Wochenmarktgelände geschaffen würde. Der Magistrat wird daher gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass etwa in Höhe des vorhandenen "Trampelpfades" durch das Gestrüpp südlich der vorhandenen Müllplatzanlage eine verkehrssichere und barrierefreie Zuwegung für Fußgänger zwischen der Ginnheimer Landstraße und dem Wochenmarktbereich hergestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2016, OM 1032 Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 576 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1393 Aktenzeichen: 90 1
Ein 180 Meter hohes Hochhaus auf dem Gelände der Deutschen Bundesbank verhindern
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.04.2017, OA 148 entstanden aus Vorlage: OF 126/2 vom 11.10.2016 Betreff: Ein 180 Meter hohes Hochhaus auf dem Gelände der Deutschen Bundesbank verhindern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Bau eines 180 Meter hohen Hochhauses auf dem Gelände der Deutschen Bundesbank in der Wilhelm-Epstein-Straße nicht zu genehmigen. Begründung: Das Gebäude der Deutschen Bundesbank wurde in den 70er-Jahren zusammen mit dem Miquelknoten und dem Fernsehturm mitten in einen Grüngürtel gesetzt. Es ist nicht vertretbar, dass durch ein weiteres 180 Meter hohes Hochhaus dieser ehemalige Grünzug vor dem Palmengarten, dem Botanischen Garten und dem Grüneburgpark weiter beeinträchtigt wird, dies insbesondere im Hinblick darauf, dass es sich hier lediglich um eine Zusammenführung bereits ausreichend untergebrachter Mitarbeiter (zum Beispiel im Skyper im Bankenviertel) handeln soll. Es ist nicht zu rechtfertigen, dass bei einem Leerstand von circa 1,2 Millionen Quadratmeter Büroraum - wobei im derzeitigen Hochhausrahmenplan weitere acht Standorten für Büro-Hochhäuser vorgesehen sind - weitere Vorhaben dieser Art realisiert werden. Die repräsentativen Bauten wie das ehemalige Polizeipräsidium oder die Matthäuskirche an der Friedrich-Ebert-Anlage sollten als Entree die Vorstände der Deutschen Bundesbank an ihr Wirken für das Gemeinwohl erinnern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.12.2017, B 411 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 03.05.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.05.2017, TO I, TOP 74 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 148 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 12. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.06.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 148 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.08.2017, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 148 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.09.2017, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 148 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.09.2017, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 148 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2017, TO II, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OA 148 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1848, 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2017 Aktenzeichen: 63 0
Weihnachtsbeleuchtung in Ginnheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2017, OF 240/9 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung in Ginnheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat gewährt dem Ginnheimer Gewerbering e. V. einen Zuschuss in Höhe von 7.500,00 Euro für die Anschaffung von Weihnachtsbeleuchtung im Stadtteil Ginnheim. Begründung: Der Ginnheimer Gewerbering e.V. möchte für die untere Raimundstraße, die Ginnheimer Hohl, den Ginnheimer Kirchplatz und die Ginnheimer Landstraße Weihnachtsbeleuchtung anschaffen. Die Gesamtkosten werden schätzungsweise 36.000,00 Euro betragen. Die Beleuchtung soll jährlich wieder verwendet werden. Diese Beleuchtung würde gerade in der Vorweihnachtszeit den Stadtteil deutlich attraktiver machen und zu einer Aufwertung des Straßenbildes in der dunklen Jahreszeit beitragen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 240/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 9 am 18.05.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 240/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 9 am 22.06.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 240/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 9 am 24.08.2017, TO I, TOP 4 Die Vorlage OF 240/9 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, FDP und BFF erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 126 2017 Die Vorlage OF 240/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung ersatzlos gestrichen wird und der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Ortsbeirat 9 gewährt dem Geschäftsring Dornbusch e. V. und dem Ginnheimer Gewerbering e. V. jeweils 4.000 € für die Anschaffung von Weihnachtsbeleuchtung." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 GRÜNE und LINKE.
Partei: BFF
Weiter lesenAuch U-Bahnen und Straßenbahnen im 24-Stunden-Betrieb
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2017, OM 1383 entstanden aus Vorlage: OF 198/9 vom 02.03.2017 Betreff: Auch U-Bahnen und Straßenbahnen im 24-Stunden-Betrieb Vorgang: OM 910/16 OBR 11; ST 194/17 Nach Ankündigung von Oberbürgermeister Peter Feldmann sollen ab Ende 2018 die U-Bahnen und Straßenbahnen in Frankfurt zumindest auf ausgewählten Strecken rund um die Uhr verkehren. Nach Pressemeldungen von Anfang Februar 2017 ist geplant, auf nachgefragten Strecken in der Nacht einen durchgehenden Halbstundentakt anzubieten. Im Gespräch ist auch die durch Ginnheim führende Straßenbahnlinie 16. Nach Auskunft eines VGF-Vertreters gegenüber Anwohnern der Ginnheimer Landstraße soll allerdings die Gleisanlage des dortigen Gleisbetts erst im Jahre 2019 erneuert werden. Derzeit macht sich der schlechte Zustand des Gleisbetts durch verstärkt festzustellende Erschütterungen in den angrenzenden Häusern bemerkbar. Durch den möglichen nächtlichen Straßenbahnverkehr käme für die Anwohner eine zusätzliche Lärmbelastung mit Störung der Nachtruhe hinzu. Der Magistrat wird daher gebeten, dafür Sorge zu tragen, 1. dass der Erneuerungstermin der Gleisanlagen der Straßenbahnlinie 16 im Bereich der Ginnheimer Landstraße vor die Inbetriebnahme des Nachtverkehrs vorgezogen wird; 2. dass geprüft und dem Ortsbeirat 9 berichtet wird, welche Möglichkeiten es gibt, die Straßenbahnfahrzeuge auf einen emissionsärmeren Betrieb umzurüsten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2016, OM 910 Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 194 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1675 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1998 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 9 am 24.08.2017, TO I, TOP 3 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 14
Neugestaltung des Geländes vor dem Rewe-Markt in der Ginnheimer Landstraße und dem ReweGetränkemarkt (Hausnummern 164 bis 184)
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2017, OF 209/9 Betreff: Neugestaltung des Geländes vor dem Rewe-Markt in der Ginnheimer Landstraße und dem Rewe-Getränkemarkt (Hausnummern 164 bis 184) Der Ortsbeirat bittet den Magistrat das Gelände vor dem Rewe-Markt und den anderen sich dort befindenden Geschäften mit Fahrradbügeln auszustatten. Vor dem Getränkemarkt soll die zweckfreie Gehwegverengung beseitigt werden. Langfristig wünscht sich der Ortsbeirat eine Gesamtplanung des Geländes, bei der sich die Parkplätze nicht platzraubend auf dem Gelände sondern direkt an der Ginnheimer-Landstraße befinden. So könnte hier ein ganz neuer ansehnlicher Platz mit Sitzgelegenheiten entstehen. Begründung: Auf dem Gelände gibt es keine ordentlichen Fahrradbügel, keine Sitzgelegenheiten und die Grünanlagen sind unansehnlich und vermüllt. Der Fußweg direkt an der Straße wird kaum genutzt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 209/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 209/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 9 am 18.05.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 209/9 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGinnheim ist keine Mülldeponie - Gelände am Verbindungsweg unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Ginnheimer Waldgasse entrümpeln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2017, OM 1140 entstanden aus Vorlage: OF 162/9 vom 05.01.2017 Betreff: Ginnheim ist keine Mülldeponie - Gelände am Verbindungsweg unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Ginnheimer Waldgasse entrümpeln Das Gelände unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Ginnheimer Waldgasse war und ist in einem beklagenswerten Zustand. Einkaufswagen, Sperrmüll und unzählige Hundekottüten liegen herum, ein abgebranntes Sofa verrottet. Ginnheim ist keine Mülldeponie. Es stellt sich die Frage, ob es nicht vielleicht sinnvoll wäre, probeweise Müllbehälter bereitzustellen. Zumindest aber sollte an dieser Stelle regelmäßig danach geschaut werden, ob Unrat entfernt werden muss. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass das Gelände am Verbindungsweg unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Ginnheimer Waldgasse regelmäßig entrümpelt und die probeweise Bereitstellung von Müllbehältern geprüft wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2017, ST 639 Aktenzeichen: 79 4
Schulweg Ginnheim - Ecke Ginnheimer Stadtweg/Am Eisernen Schlag
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2017, OM 1141 entstanden aus Vorlage: OF 163/9 vom 05.01.2017 Betreff: Schulweg Ginnheim - Ecke Ginnheimer Stadtweg/Am Eisernen Schlag Aufgrund von Beschwerden von Eltern, die morgens ihre Kinder per Fahrrad/Laufrad auf dem Weg zum Kindergarten in Alt-Ginnheim begleiten, ist davon auszugehen, dass es dort morgens an der Einmündung der Straße Am Eisernen Schlag in den Ginnheimer Stadtweg häufig zu Verkehrsproblemen kommt. An den beiden gehwegabgesenkten Straßenecken ist nämlich regelmäßig der abgesenkte, gegenüberliegende Straßenbereich so zugeparkt, dass für Kinderwagen, Fahrradfahrer und Fußgänger eine Querung in Richtung Alt-Ginnheim/Unterführung der Rosa-Luxemburg-Straße nicht gefahrlos möglich ist. Die kleinen Kinder sind häufig zwischen den parkenden Autos auch für Fahrradfahrer, die auf dem Ginnheimer Stadtweg fahren, nicht zu sehen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass beide bordsteinabgesenkten Stellen im Einmündungsbereich des Straßenbereichs so frei gehalten werden, dass dort Kinder und andere zu schützende Personen hindernisfrei die Straße überqueren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.03.2017, ST 657 Aktenzeichen: 66 2
Was wurde eigentlich aus . . . ? Heute: Gut erreichbare Sammelbehälter für Elektroschrott auch im Ortsbezirk 2 aufstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2017, OM 1077 entstanden aus Vorlage: OF 186/2 vom 02.01.2017 Betreff: Was wurde eigentlich aus . . . ? Heute: Gut erreichbare Sammelbehälter für Elektroschrott auch im Ortsbezirk 2 aufstellen Vorgang: OM 3849/15 OBR 2; ST 679/15 Der Magistrat wird um einen aktuellen Sachstandsbericht zu seiner Stellungnahme vom 04.05.2015, ST 679, gebeten. Begründung: In dieser Stellungnahme hat der Magistrat positiv auf eine Anregung des Ortsbeirates 2 reagiert, im Ortsbezirk gut erreichbare Sammelboxen für Elektroschrott und elektronische Kleinteile aufzustellen. Zitate aus der Stellungnahme: "Die FES GmbH hat die vorgeschlagenen Standplätze auf ihre Eignung hin überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die vorgeschlagenen Standplätze in der Ginnheimer Landstraße in der Nähe der ‚Sportuni' und am Westbahnhof grundsätzlich für die Aufstellung von Sammelcontainern geeignet wären." "Die FES GmbH wird nun die notwendigen sogenannten Sondernutzungsgenehmigungen für die Aufstellung der Container bei den zuständigen Ämtern beantragen. Weiterhin muss die FES GmbH für neu aufzustellende Container sowie bereits vorhandene Container für Elektroschrott zukünftig geänderte gefahrengutrechtliche Vorschriften beachten. Dies kann dazu führen, dass sich die Aufstellung der gegebenenfalls neu zu gestaltenden Container möglicherweise noch eine gewisse Zeit verzögern wird." Da offenbar bislang keine Sammelboxen aufgestellt wurden, stellt sich die Frage, wie lange die "gewisse Zeit" noch ungewiss ist. Der Ortsbeirat hat durchaus Verständnis, wenn sich aufgrund von Änderungen rechtlicher Vorschriften die Umsetzung von Maßnahmen verzögert. Fast zwei Jahre bedürfen allerdings dringend einer Erklärung und einer - hoffentlich positiven - Perspektive. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.02.2015, OM 3849 Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2015, ST 679 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 630 Aktenzeichen: 79 4
Zusage für Ginnheimer Wochenmarkt endlich einlösen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2016, OM 1032 entstanden aus Vorlage: OF 154/9 vom 17.11.2016 Betreff: Zusage für Ginnheimer Wochenmarkt endlich einlösen Vorgang: OM 282/11 OBR 9; OM 3626/14 OBR 9; OM 4002/15 OBR 9; ST 784/15; ST 967/15 In seiner Stellungnahme vom 03.07.2015, ST 967, hat der Magistrat zum Ausdruck gebracht, dass er aufgrund der positiven Haltung der Hafen- und Marktbetriebe nach Abschluss der laufenden Standortprüfung den Ginnheimer Wochenmarkt an dem auf einer gemeinsamen Ortsbesichtigung Ende Februar 2015 von allen Beteiligten befürworteten Platz vor dem REWE-Markt an der Ginnheimer Landstraße im Frühjahr 2016 einrichten möchte. Bis nunmehr Ende des Jahres 2016 ist nichts geschehen und sind dem Ortsbeirat auch keinen negativen Stellungnahmen bekannt geworden. Den Ginnheimern, die diesen Wochenmarkt dringend wünschen und auf seine Einrichtung seit vielen Jahren warten, ist nicht mehr zu vermitteln, dass die Einrichtung eines einfachen Wochenmarktes nach Abschluss des Standortfindungsvorgangs mehr als anderthalb Jahre beansprucht, ohne dass ein Fortschritt zu erkennen ist. Der Magistrat wird daher gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Wochenmarkt, so wie im Jahre 2015 mit dem Ortsbeirat 9 abgestimmt, endlich etabliert wird oder andernfalls gegenüber dem Ortsbeirat 9 darzulegen, welche Hindernisse aufgetreten sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.11.2014, OM 3626 Anregung an den Magistrat vom 19.03.2015, OM 4002 Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2015, ST 784 Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2015, ST 967 Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 576 Antrag vom 05.05.2017, OF 259/9 Antrag vom 05.05.2017, OF 260/9 Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM 1611 Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM 1612 Aktenzeichen: 90 1
Aktuelle Planung für den vorgesehenen Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke hier: Ortsbezirk 9
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2016, OM 837 entstanden aus Vorlage: OF 125/9 vom 17.10.2016 Betreff: Aktuelle Planung für den vorgesehenen Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke hier: Ortsbezirk 9 Der Magistrat wird um Auskunft bzw. Vorstellung gebeten, wie sich die aktuelle zeitliche Planung für den vorgesehenen Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke darstellt und welche Vorkehrungen der Magistrat vorgesehen hat, damit die davon ausgehenden Beeinträchtigungen, insbesondere des öffentlichen Straßen- und Verkehrsnetzes, nicht zu Verkehrskollapsen führen. Besonders betroffen sind u. a. folgende Straßen: Endstüc k des Berkersheimer Weges, Lachweg, Alt-Eschersheim, Niedwiesenstraße (als voraussichtliche Baustraße), Am Weißen Stein, Teilbereiche der Eschersheimer Landstraße, Kurhessenstraße, Woogstraße, Alt-Ginnheim, Teilbereiche der Ginnheimer Landstraße. Deshalb ist eine baldige Vorstellung der aktuellen Planungen, insbesondere auch der zeitlichen, geboten, damit notwendige Folgerungen gezogen und Anpassungsmaßnahmen ins Auge gefasst werden können. Begründung: Nach verschiedenen Maßnahmen um die Bahnstrecke und nach Presseberichten ist wohl davon auszugehen, dass mit einem Beginn des viergleisigen Ausbaus in absehbarer Zeit (im Jahr 2017) zu rechnen ist. Die Anwohner sollen angeblich nur mit subjektiven Beeinträchtigungen belastet werden. Die sich aus einem Ausbau ergebenden Folgen für Verkehrsführungen und sonstige Maßnahmen zur Minimierung von Beeinträchtigungen für die Anwohne können wohl nicht ohne Weiteres aus der Planfeststellung übernommen werden, weil dieser bisher nicht aktualisiert wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 297 Aktenzeichen: 69
Ampelanlagen für Seh- und Hörgeschädigte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 832 entstanden aus Vorlage: OF 133/2 vom 07.10.2016 Betreff: Ampelanlagen für Seh- und Hörgeschädigte Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampelanlagen - in der Leonardo-da-Vinci-Allee zur Straßenbahnhaltestelle "Rebstockbad"; - ab der Leonardo-da-Vinci-Allee bis in den Rebstockpark (alt); - an der Kreuzung der Bockenheimer Landstraße zur Senckenberganlage; - an der Kreuzung Adalbertstraße zur Gräfstraße (Bockenheimer Warte); - an der Kreuzung Schloßstraße zur Adalbertstraße (Richtung Westbahnhof); - an der Kreuzung Sophienstraße zur Franz-Rücker-Allee; - an der Kreuzung Ginnheimer Landstraße zur Schloßstraße mit Drückern ausgestattet werden können, die sowohl akustische Signale und möglichst auch Vibrationen ausgeben können. Sollte dies umsetzbar sein, wird der Magistrat um zeitnahe Umsetzung gebeten. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, bei Neu- und Umplanungen von Ampelanlagen diese gleich mit Ampeldrückern mit akustischem Signal sowie Vibration auszustatten. Begründung: Blinde und/oder hörgeschädigte Menschen in unserer Stadt können die Signale der Ampeln nicht oder nur schwer wahrnehmen. Diesen Bürgerinnen und Bürgern könnten entsprechende Ampeln ermöglichen, ohne Gefahr und/oder fremde Hilfe die Straße zu überqueren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 290
Gelände der Deutschen Bundesbank und des Fernsehturms in der Wilhelm-Epstein-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 822 entstanden aus Vorlage: OF 144/2 vom 31.10.2016 Betreff: Gelände der Deutschen Bundesbank und des Fernsehturms in der Wilhelm-Epstein-Straße Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, wie der derzeitige Planungsstand für das Gelände der Zentrale der Deutschen Bundesbank sowie die Zukunft des Fernsehturms (Europaturm) in der Wilhelm-Epstein-Straße ist und ob eine Aufnahme als Denkmal aus Sicht des Magistrats sinnvoll ist; 2. den Bauherren zu bitten, evtl. Bauvorhaben rechtzeitig vor Entscheidungen zum Bauantrag im Ortsbeirat 2 vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 321 Aktenzeichen: 61 00
Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Schotterweg am Rand des Niddaparks
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 817 entstanden aus Vorlage: OF 108/2 vom 22.09.2016 Betreff: Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Schotterweg am Rand des Niddaparks Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der Weg parallel zur A 66 zwischen der Unterführung der S-Bahn-Linie und der Kreuzung Ginnheimer Landstraße/Franz-Rücker-Allee grundlegend saniert wird. Begründung: Es handelt sich um eine von Radfahrern viel befahrene Strecke. Der Weg wird viel auch von Müttern mit Kinderwagen und Rad fahrenden Kindern benutzt, um in den Volkspark Niddatal oder umgekehrt in den Grüneburgpark/Botanischen Garten zu kommen. Viele Jogger laufen auf diesem Weg, was auf die Nähe zu den Universitätssportanlagen zurückzuführen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 185 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1066 Aktenzeichen: 66 2
Entfernung der Schranke in der Franz-Werfel-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.09.2016, OM 498 entstanden aus Vorlage: OF 19/9 vom 30.05.2016 Betreff: Entfernung der Schranke in der Franz-Werfel-Straße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Schranke in der Franz-Werfel-Straße (auf Höhe der Unterführung der Rosa-Luxemburg-Straße) probeweise für sechs Monate geöffnet wird. Begründung: Die Feuerwehr Ginnheim hat mehrfach darauf hingewiesen, dass die Schranke Einsätze der Feuerwehr behindert und ihre Öffnung im Brandfall zu einer Verzögerung führen kann, deren Folgen unabsehbar sind. Im Übrigen handelt es sich bei der Schranke um ein Überbleibsel aus alten Zeiten, dessen Sinn heute nicht mehr zu erkennen ist. Es besteht kein Grund mehr, die Franz-Werfel-Straße für den Verkehr zu sperren und den Zugang zu Teilen Ginnheims auf diese Weise künstlich zu erschweren. Während der mehrmonatigen Öffnung der Schranke im Zuge der Straßenbauarbeiten in der Ginnheimer Landstraße hat sich gezeigt, dass eine Beseitigung der Schranke keine ungewollten Verkehrsströme durch die Franz-Werfel-Straße auslösen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2016, ST 1516 Antrag vom 03.05.2018, OF 469/9 Auskunftsersuchen vom 17.05.2018, V 890 Aktenzeichen: 66 0
Kreuzungsbereich Sophienstraße und Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Zugang zur BUGA neu ordnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 394 entstanden aus Vorlage: OF 75/2 vom 10.08.2016 Betreff: Kreuzungsbereich Sophienstraße und Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Zugang zur BUGA neu ordnen Der Magistrat wird aufgefordert, den gesamten Querungsbereich der Kreuzung Sophienstraße und Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße mit verkehrssichernden Maßnahmen so neu zu ordnen, dass umfassend gesicherte Abläufe für alle am Verkehr Beteiligten garantiert sind. Hierbei ist besonders darauf zu achten, dass 1. derzeit bestehende Gefahrenpunkte, wie das verkehrswidrige und gefährdende Überholen des 34er Busses an der Haltestelle Richtung Dornbusch oder die veraltete Technik der Fußgängersignalanlage, ausgeräumt werden; 2. die Neuordnung so gestaltet wird, dass sie den Anforderungen eines sicheren Schulweges mit gefahrlosen Querungshilfen gerecht wird; 3. der Maßnahmenplanung zeitnah ein Ortstermin mit beteiligten Ämtern, Schule und Schulbehörde, Polizei, Elternvertretern und Ortsbeirat vorangestellt wird. Begründung: Neben der bisher schon regen Frequentierung wird der Kreuzungsbereich aller Voraussicht nach im kommenden Jahr zusätzlich den Anforderungen eines sicheren Schulwegs (Auslagerung der Franckeschule hinter die FTG) genügen müssen. In diesem Zusammenhang macht es Sinn, den gesamten Querungsbereich noch einmal auf mögliche Verbesserungen hin zu überprüfen. Zwar ist der Magistrat in der Vergangenheit schon Anregungen des Ortsbeirates gefolgt und hat Unsicherheiten an besagter Kreuzung entschärft (stationäre Rotlichtüberwachung, Polizeikontrollen, Verengung der Rechtsabbiegerspur in der Sophienstraße), dennoch ist die verkehrliche Sicherheit im gesamten Kreuzungsbereich immer noch verbesserungswürdig. So ist hinsichtlich einer evtl. Modernisierung der derzeitigen, vom Magistrat selbst als "veraltet" bezeichneten Fußgängersignalanlage noch nichts bekannt. Auch wird der 34er Bus Richtung Dornbusch an der Haltestelle vermehrt riskant überholt. Derartige Überholmanöver haben auch an der Haltestelle Richtung Kirchplatz zugenommen - dort wird die Mittelinsel umfahren und der entgegenkommende Verkehr sowie querende Fußgänger gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1541 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2642 Antrag vom 11.02.2018, OF 504/2 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2756 Aktenzeichen: 32 1
Parkbänke für die Bewohner der Altenwohnanlage Reichelstraße 50
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2016, OF 80/9 Betreff: Parkbänke für die Bewohner der Altenwohnanlage Reichelstraße 50 Der Ortsbeirat bittet den Ortsvorsteher sich mit dem Volks- Bau- und Sparverein in Verbindung zu setzen, damit den Bewohner in der Reichelstraße 50 ausreichend Parkbänke zu Verfügung stehen. Begründung: Die Bewohner der Altenwohnanlage Reichelstraße 50 treffen sich zum Plaudern in den umliegenden Grünanlagen. Die bereitstehen Parkbänke sind dabei oft komplett besetzt. Mehr Sitzgelegenheiten würden den sozialen Austausch und die Lebensqualität der Siedlung erhöhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 01.09.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 80/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSpielplätze zwischen den Gebäuden Mahräckerstraße 13, Guaitastraße 33 und Reichelstraße 50 reparieren und ausbauen
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2016, OF 79/9 Betreff: Spielplätze zwischen den Gebäuden Mahräckerstraße 13, Guaitastraße 33 und Reichelstraße 50 reparieren und ausbauen Der Ortsbeirat bittet den Ortsvorsteher sich mit dem Volks- Bau- und Sparverein (VBS) in Verbindung zu setzen, damit die Spielplätzezwischen den Gebäuden der Mahräckerstraße 13, Guaitastraße 33 und Reichelstraße 50 repariert und erweitert werden. Vielleicht sieht der VBS auch die Möglichkeit, ein Parkschachspiel vor dem Wohnhaus der Reichelstraße 50 anzulegen. Begründung: Die Bewohner der Siedlung nutzen die Grünanlagen und Spielplätze um sich auszutauschen: Jung und Alt trifft sich. Die Spielplätze sind jedoch in einen beklagenswerten Zustand. Eine Reparatur der Spielgeräte und/oder eine Erweiterung bzw. Neugestaltung der Außenanlagen würde die Lebensqualität der Bewohner enorm verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 01.09.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 79/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFußgängerüberweg über die Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.06.2016, OM 204 entstanden aus Vorlage: OF 27/9 vom 30.05.2016 Betreff: Fußgängerüberweg über die Eschersheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass zwischen dem Sinaipark und der Klimsch-Anlage ein Fußgängerüberweg über die Eschersheimer Landstraße angelegt wird. Begründung: Die Klimsch-Anlage und der Sinaipark sind zusammen Teil des Grünzuges, der sich ausgehend von der Wilhelm-Epstein-Straße über die Platenstraße (in Höhe Zirkus Zarakali) und den Abenteuerspielplatz bis nach Eckenheim zieht und auch Teil des sogenannten "Grünen Y" ist. An dieser Stelle wird diese viel genutzte Grünverbindung derzeit durch die Eschersheimer Landstraße unterbrochen. Auch die vielen Anwohner auf der Westseite der Eschersheimer Landstraße bekämen mit diesem Überweg direkten Zugang zum Sinaipark. Die Realisierung dieses Überwegs ist explizit im Entwurf des Koalitionsvertrags der Stadtregierung enthalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1226 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 407 Aktenzeichen: 32 1
Kurzzeitparkplätze entlang der Einkaufszone der Ginnheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.06.2016, OM 200 entstanden aus Vorlage: OF 20/9 vom 30.05.2016 Betreff: Kurzzeitparkplätze entlang der Einkaufszone der Ginnheimer Landstraße Vorgang: OM 4794/15 OBR 9; ST 421/15 Die Ortsbeiratsanregung vom 03.12.2015, OM 4794, setzt die beim Wirtschaftstag Dornbusch-Ginnheim des Magistrats am 14. Juli 2014 unter Teilnahme des Wirtschaftsdezernenten, Vertretern der Wirtschaftsförderung Frankfurt, des Ortsbeirats 9, der IHK und der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main gewonnenen Erkenntnisse unter Beteiligung der Geschäftsleute entlang des in Rede stehenden Abschnitts der Einkaufszeile der Ginnheimer Landstraße sowie der Stellungnahmen von Anwohnern auf der gegenüberliegenden Straßenseite um. Die Obengenannten hielten die in der Vorlage OM 4794 ausgesprochene Forderung für notwendig und angemessen. Von daher kann die Stellungnahme vom 29.02.2016, ST 421, in Ton und Inhalt nicht nachvollzogen werden. Zum einen wurde keineswegs die "Einführung einer Parkscheibenregelung" angeregt, sondern die "Einrichtung von nicht kostenpflichtigen Kurzzeitparkplätzen". Wie dies "(verkehrs-)technisch" umgesetzt wird, bleibt der Kreativität des Magistrats überlassen. Die Unterscheidung im Verkehrsbedürfnis von Einkaufszonen im "ländlichen Bereich der Stadt" sowie "nichtländlicher Zonen" ist aus Sicht der Betroffenen wie des Ortsbeirats 9 nicht nachvollziehbar. Ferner ist auch die räumliche Abgrenzung der "ländlichen Bereiche der Stadt" der Vorlage ST 421 nicht zu entnehmen. Der Maßstab für beides ist erläuterungsbedürftig. Der Magistrat wird daher gebeten, unter Überprüfung der im Wirtschaftstag vom 14. Juli 2014 festgestellten Bedürfnisse des örtlichen Einzelhandels unter Heranziehung des damals herausgearbeiteten Meinungsbildes die Ortsbeiratsanregung OM 4794 zu überprüfen sowie einer erneuten Bewertung unter Berücksichtigung des gemeinsamen Ziels der Vermeidung bzw. Beseitigung von Leerständen in Einkaufszonen zu unterziehen und das Ergebnis dem Ortsbeirat 9 mitzuteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2015, ST 421 Anregung an den Magistrat vom 03.12.2015, OM 4794 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1066 Aktenzeichen: 66 0
Bereich um den Verbindungsweg unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Auf der Schloßhecke gestalten!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.06.2016, OM 201 entstanden aus Vorlage: OF 21/9 vom 30.05.2016 Betreff: Bereich um den Verbindungsweg unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Auf der Schloßhecke gestalten! Der Magistrat wird gebeten, sich mit dem Gelände am Verbindungsweg unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Auf der Schlosshecke gestalterisch auseinanderzusetzen. Denkbar wären Sitzgelegenheiten, Spielmöglichkeiten, Tischtennisplatten oder auch eine Skaterbahn. Vor allem aber sollte der gesamte Bereich möglichst so bepflanzt werden, dass sich die Bürgerinnen und Bürger dort gerne aufhalten. Begründung: Im Bereich unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Auf der Schloßhecke wird der Verbindungsweg tagsüber von sehr vielen Bewohnern genutzt, um die Kleingärten zu erreichen, dort spazieren zu gehen oder schnell aus dem alten Ortskern Ginnheims zur Straßen- und U-Bahn-Haltestelle zu gelangen. Besonders im Bereich hin zu den Bahngleisen der Straßenbahnlinie 16 muss der Bewuchs zurückgeschnitten werden. Das Gelände bietet trotz seiner Lage unter der Rosa-Luxemburg-Straße ein hohes Nutzungspotenzial für den Stadtteil. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1080 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 312 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1406 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2018, ST 50 Aktenzeichen: 67 0
Aktuelle Parkplatzsituation im Bereich Guaitastraße/Reichelstraße in Verbindung mit Baumaßnahmen des Volks-, Bau- und Sparvereins Frankfurt am Main eG
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2016, OF 13/9 Betreff: Aktuelle Parkplatzsituation im Bereich Guaitastraße/Reichelstraße in Verbindung mit Baumaßnahmen des Volks-, Bau- und Sparvereins Frankfurt am Main eG Der obige Verein lässt z. Z. in der Guiatastraße ein neues Wohngebäude errichten und in der Reichelstraße einen Wohnblock sanieren. Durch die Baumaßnahmen stehen - zwangsläufig - die Parkplätze im öffentlichen Verkehrsraum während der Bauzeit nicht zur Verfügung. Zusätzlich wurden im Baubereich bisher vorhandene Garagen abgerissen. Durch die gleichzeitige Abfolge dieser baulichen Maßnahmen hat sich der Parkdruck erheblich verschärft; ist zur Parkraum-Not geworden. Wie zu erfahren, weichen Bewohner der Reichelstraße bis nach Bockenheim aus, um überhaupt einen Parkplatz zu finden. Der erwähnte Verein führt in seiner Mitglieder-Information 2/2015 u. a. aus: "Die erforderlichen Pkw-Stellplätze werden wir auf dem ebenfalls noch zu bauenden Quartiers-Parkplatz nahe der Reichelstraße 50 bereitstellen". Im Kontext stellen sich Fragen nach dem moralischen Impetus des Volks-, Bau- und Sparvereins und danach, ob der Verein den angekündigten Quartiers-Parkplatz nicht schon vor Beginn der Hausbau-Maßnahmen hätte errichten können. Über den Zeitpunkt des Baus dieses Parkplatzes schweigt sich der Verein übrigens aus. Vor dem geschilderten Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die Parkplatzfrage - auch in Verbindung mit dem Volks-, Bau- und Sparverein - zu prüfen, sich um Hilfsmöglichkeiten für die Anwohner zu bemühen und anschließend zu berichten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 9 am 28.04.2016, TO II, TOP 4 Beschluss: Auskunftsersuchen V 2 2016 Die Vorlage OF 13/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen CDU und GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: FDP
Weiter lesenRingstraßenbahn - Umsetzung der Planung Schloßstraße
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.01.2016, OA 705 entstanden aus Vorlage: OF 809/2 vom 17.11.2015 Betreff: Ringstraßenbahn - Umsetzung der Planung Schloßstraße Vorgang: B 381/15 Der Ortsbeirat befürwortet das Konzept der Ringstraßenbahn wie in der Studie von SHP Ingenieuren im November 2014 dargestellt und empfiehlt dessen Verfolgung und Umsetzung. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, die Entscheidung über die Trassenführung der geplanten Ringstraßenbahn im Bereich des Ortsbezirkes 2 isoliert und vor einer Gesamtentscheidung zu dem Projekt zu treffen. 2. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, die Trassenführung nicht über die Schloßstraße bzw. Ginnheimer Straße verlaufen zu lassen, sondern entsprechend der Empfehlung auf Seite 65 des Berichtes (Prüfung der Alternativt rassen) auf den Gleisen der heutigen Linie 16. 3. Der Magistrat wird außerdem aufgefordert, die Planungen des Amtes für Straßenbau und Erschließung der Stadt Frankfurt zur Gestaltung der Schloßstraße unmittelbar fortzusetzen und zur Umsetzung zu bringen. Begründung: Zu 1. und 2.: Ergibt sich aus der Studie von SHP Ingenieuren. Zu 3.: In zahlreichen Anträgen des Ortsbeirates 2 wurden Verbesserungsplanungen für den Straßenzug der Schloßstraße beantragt. Es liegen seit Jahren Planungsvarianten des Amtes für Straßenbau und Erschließung vor, die alleine deshalb nicht weiterverfolgt wurden, weil das Konzept einer Ringstraßenbahn ggf. Bereiche der Schloßstraße wie auch der Ginnheimer Landstraße beansprucht. Da es sich erwiesen hat, dass auch die vorliegenden Untersuchungen des Büros SHP Ingenieure zu dem Ergebnis kommen, dass die Führung einer Ringstraßenbahn über die Schloßstraße und die Ginnheimer Straße problematisch ist, sollte dieses Argument kein Grund mehr sein, die Planungen einer verkehrsberuhigt gestalteten Stadtstraße nicht zu vervollständigen und umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.10.2015, B 381 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2016, ST 822 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.01.2016 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.02.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 705 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Punkt 1. Annahme, Punkt 2. und 3. Ablehnung) und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6811, 47. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 16.02.2016 Aktenzeichen: 92 11
Bei der Planung der Ringstraßenbahn für die mittel- bis langfristige Planung die Alternative A über die Ginnheimer Landstraße, Rödelheimer Straße und Schloßstraße weiterhin ermöglichen
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.12.2015, OF 824/2 Betreff: Bei der Planung der Ringstraßenbahn für die mittel- bis langfristige Planung die Alternative A über die Ginnheimer Landstraße, Rödelheimer Straße und Schloßstraße weiterhin ermöglichen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Bei der Planung der Ringstraßenbahn soll trotz des geplanten Verlaufs über die Gleise der Linie 16 als mittel- bis langfristige Möglichkeit die Führung über die Ginnheimer Landstraße, Rödelheimer Straße und Schloßstrasse ermöglicht werden. Begründung: Wie aus der Studie zur Ringstraßenbahn Seite 7 hervorgeht, gibt es an der Station Kirchplatz mehrere Umsteigebeziehungen, die auf der Strecke Sportuni bis Kirchplatz entstehen. Weiterhin geht aus der Studie Seite 10 hervor, dass bei einer Führung über die Gleise der Linie 16 der westliche Teil Bockenheims um den Kirchplatz und den Schönhof nicht an die Straßenbahn angeschlossen ist. Deshalb ist es notwendig, mittel- bis langfristig die Linie über die Ginnheimer Landstraße und Rödelheimer Straße zu führen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.10.2015, B 381 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage B 381 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 824/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU und FDP gegen LINKE. und BFF (= Annahme); SPD und fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenKurzzeitparkplätze entlang der Einkaufszone der Ginnheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2015, OM 4794 entstanden aus Vorlage: OF 987/9 vom 21.10.2015 Betreff: Kurzzeitparkplätze entlang der Einkaufszone der Ginnheimer Landstraße Die Einzelhandelsgeschäfte entlang der Ginnheimer Landstraße zwischen den Kreuzungen mit der Wilhelm-Epstein-Straße und der Platenstraße sind auf Kundenfrequenz auch aus dem weiteren Umfeld, insbesondere dem nördlich gelegenen Ginnheimer Ortskern, angewiesen. Erfreulicherweise hat, neben dem erfolgreichen Einsatz des Ginnheimer Gewerberings, die Verbesserung der Straßenoberfläche und der Aufenthaltsqualität zum Verschwinden vorhanden gewesener Leerstände geführt. Nunmehr bleibt zu bemängeln, dass die vorhandenen Parkplätze entlang der Reihe der Unternehmen großenteils von Langzeitparkern genutzt werden. Potenziellen Geschäftskunden werden sie damit entzogen, was zu vielerlei Beschwerden geführt hat. Der Magistrat wird daher aufgefordert, für die Einrichtung von nicht kostenpflichtigen Kurzzeitparkplätzen auf der westlichen Seite zwischen dem Orthopädiegeschäft "Metz" und dem Fahrradladen "Fahrradstation" mit einer Höchstdauer erlaubten Parkens von einer Stunde zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 421 Antrag vom 30.05.2016, OF 20/9 Anregung an den Magistrat vom 09.06.2016, OM 200 Aktenzeichen: 32 1
Nutzung der Sportplätze zwischen Wilhelm-Epstein-Straße und FranzWerfelStraße/Platenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2015, OM 4802 entstanden aus Vorlage: OF 1019/9 vom 19.11.2015 Betreff: Nutzung der Sportplätze zwischen Wilhelm-Epstein-Straße und Franz-Werfel-Straße/Platenstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Vereine welchen der vier (oder fünf; inklusive des Bolzplatzes) Sportplätze zwischen Wilhelm-Epstein-Straße und Franz-Werfel-Straße/Platenstraße nutzen, zu welchen Trainings- und Spielzeiten die Plätze jeweils wöchentlich belegt sind, ob es fundierte Kenntnisse (zum Beispiel systematische Beobachtung) darüber gibt, wie stark der de facto frei bespielbare Bolzplatz westlich der vier Sportplätze, direkt östlich der Rosa-Luxemburg-Straße genutzt wird, und wenn ja, wie stark diese Nutzung ist. Sollte dieser Bolzplatz in einen vereinsgebundenen beziehungsweise nicht mehr frei benutzbaren Fußballplatz umgewandelt werden, wird der Magistrat gebeten, zeitgleich einen neuen Bolzplatz, in vergleichbarer Größe, in der Platensiedlung zur Verfügung zu stellen. Eine Lösung im Zusammenhang mit der zweiten Stufe Grünzug Platenstraße sollte angestrebt werden. Außerdem wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie die Vereine sich die bestehenden vereinsgebundenen Plätze effektiver teilen könnten und ob eine Bespielung dieser Plätze auch durch vereinsungebundene Menschen aus der Siedlung möglich wäre. Begründung: Nach Augenschein ist der Bolzplatz der meist genutzte aller Sportplätze in diesem Bereich und sollte deshalb auch bei gegebenenfalls weiteren dort hinzukommenden Vereinen unbedingt erhalten oder ersetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2016, ST 572 Aktenzeichen: 52 2
Spielplatz an der Reichelstraße 50 aufwerten
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2015, OF 1015/9 Betreff: Spielplatz an der Reichelstraße 50 aufwerten Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, den Spielplatz an der Reichelstraße 50 aufzuwerten. Neben der Rutsche sollten eine Tischtennisplatte, eine Schaukel und ein Klettergerät dazukommen. Auch Sportgeräte, wie im Niddapark, würden den Spielplatz attraktiver machen. Für eine baldige Realisierung zmindest eines Bausteines stellt der Ortsbeirat 10.000 € aus dem Ortsbeiratsbudget zu Verfügung. Begründung: Der Spielplatz an der Reichelstraße 50 bietet sehr viel Platz und könnte viel mehr genutzt werden, gäbe es denn genügend Spielmöglichkeiten. Vor vier Jahren wurden dort leider zwei Tischtennisplatten ersatzlos entfernt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 9 am 03.12.2015, TO I, TOP 22 Die Vorlage wird zum interfraktionellen Antrag erklärt Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 397 2015 Die Vorlage OF 1015/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBehinderung der öffentlichen Verkehrsmittel auf der Ginnheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2015, OM 4698 entstanden aus Vorlage: OF 988/9 vom 21.10.2015 Betreff: Behinderung der öffentlichen Verkehrsmittel auf der Ginnheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, auf dem Gehweg unmittelbar nach der Ausfahrtskurve der Straßenbahnlinie 16 in südlicher Richtung der Ginnheimer Landstraße die Pfostenreihe ab der Fußgängerampel beginnen zu lassen. Begründung: Momentan beginnt die Pfostenreihe erst einige Meter nach der Ausfahrtskurve der Straßenbahn. Dies führt regelmäßig dazu, dass dort falsch parkende Fahrzeuge den Verkehrsfluss im Allgemeinen und die öffentlichen Verkehrsmittel (Straßenbahnlinie 16, Buslinie 39) im Besonderen nicht unerheblich beeinträchtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 316 Aktenzeichen: 66 0
Baumaßnahmen in der Straße Am Dornbusch
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2015, OF 964/9 Betreff: Baumaßnahmen in der Straße Am Dornbusch Vorgang: V 1328/15 OBR 9; ST 1092/15 Die begonnen Arbeiten für die Fahrradroute in der Wilhelm-Epstein-Straße lassen erahnen, welche Auswirkungen der Umbau der Straße Am Dornbusch auf das Umfeld haben wird. Der zukünftige Baustellenbereich wird von den 2 Buslinien 34 und 64 durchquert, bereits jetzt gab es wohl Umlegungen im Linienverlauf, wie Anwohner und Benutzer berichten. Diese Veränderungen sind, so hat es den Anschein, wohl nicht ausreichend kommuniziert worden. Aus der Stellungnahme St 1092 geht bereits hervor, dass die Linie 64 durch die zeitweise Nutzung der Fallerslebenstraße als Umleitung für den IV betroffen sein wird. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird deshalb um Auskunft gebeten, welche Umleitungsrouten von traffiQ für die Bauphase vorgesehen sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.04.2015, V 1328 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1092 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 9 am 10.09.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1440 2015 Die Vorlage OF 964/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenMüllentsorgung in der Straße Am Eichenloh
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2015, OM 4358 entstanden aus Vorlage: OF 949/9 vom 17.06.2015 Betreff: Müllentsorgung in der Straße Am Eichenloh Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Deutsche Annington Service GmbH ins Benehmen zu setzen, um direkt oder indirekt eine Verbesserung der unbefriedigenden Müllbeseitigung zu erreichen, - weil Müll an unterschiedlichen Stellen der Straße abgestellt wird; - weil Termine für die Abholung von Sperrmüll mit der Folge nicht beachtet werden (was in der Regel von Mietern und nicht der FES verursacht wird), dass dieser zu lange herumsteht; - weil öffentliche Bürgersteige als Müllkippe missbraucht werden; - weil die Deutsche Annington Service GmbH sowohl zur eigenen Beseitigung als auch zum Einwirken auf Mieter gefordert ist. Begründung: Die Deutsche Annington Service GmbH ist Eigentümer mehrerer Wohnblocks in der Straße Am Eichenloh. Während eines Treffens mit Anwohnern der Straße Am Eichenloh im Mai 2014 haben sich zufällig zwei Vertreter der Deutschen Annington Service GmbH in der Straße aufgehalten. Es kam zu einem Dialog mit dem positiven Ausgang, dass man sich bereit erklärte, für eine bessere Müllbeseitigung zu sorgen und auf mehr Sauberkeit zu achten. Darüber hinaus wurde eine Überwachung im zeitlichen Turnus zugesagt. Dies war eine Absprache auf privater Basis ohne die Einschaltung irgendeiner amtlichen Stelle. Inzwischen hat sich die Situation aber leider wieder erheblich verschlechtert. Zu sehen ist dies auch auf dem Bild, dabei handelt es sich um Kombinationen von Sperr- und Restmüll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2015, ST 1438 Aktenzeichen: 79 4
Bürgersteig der Wilhelm-Epstein-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2015, OF 950/9 Betreff: Bürgersteig der Wilhelm-Epstein-Straße Ziemlich zu Straßen-Beginn auf der südlichen Seite in Richtung der Sportanlage sind eine ganze Anzahl von Verbundsteinen lose und zum Teil auch schon herausgehoben. Der Magistrat wird gebeten, sich der Frage anzunehmen und die erforderlichen straßentechnische Schritte, ein Neu-Pflastern, in absehbarer Zeit zu veranlassen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 02.07.2015, TO I, TOP 21 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 950/9 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenGelände am Verbindungsweg unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Auf der Schlosshecke verschönern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2015, OM 4213 entstanden aus Vorlage: OF 923/9 vom 13.05.2015 Betreff: Gelände am Verbindungsweg unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Auf der Schlosshecke verschönern Der Magistrat wird gebeten, das Gelände am Verbindungsweg unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Auf der Schlosshecke zu verschönern. Der Bereich in Richtung der Straßenbahngleise könnte geebnet und bepflanzt werden und der Bereich in Richtung der Kleingärten durch einen Zaun gegliedert werden. Müll ist zu beseitigen, Bewuchs ist regelmäßig zurückzuschneiden. Eine Verlängerung zu den Bahngleisen der S-Bahn und eine Unterführung hin zum Niddapark sind wünschenswert. Begründung: Der gesamte Bereich unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Auf der Schlosshecke ist in einem beklagenswerten Zustand. Der Baumbestand sollte geordnet und gestaltet werden. Der Verbindungsweg wird tagsüber von vielen Bewohnern genutzt, um die Kleingärten zu erreichen, in denen sich ein Spaziergang durchaus lohnt. Nachts ist der Bereich zwar ausgeleuchtet, aber angsteinflößend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1343 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST 278 Aktenzeichen: 60 10
Fußgänger/Fahrradfahrer an der Kreuzung Ginnheimer Straße/Sophienstraße besser schützen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.04.2015, OM 4020 entstanden aus Vorlage: OF 667/2 vom 02.04.2015 Betreff: Fußgänger/Fahrradfahrer an der Kreuzung Ginnheimer Straße/Sophienstraße besser schützen Vorgang: OM 751/12 OBR 2; ST 798/12 1. Der Magistrat wird gebeten, an der oben bezeichneten Kreuzung weitere verkehrssichernde Maßnahmen vorzunehmen. Vor dem Hintergrund der Beschwerde aus einer der anliegenden Kindertagesstätten, in der darauf hingewiesen wird, dass ein Kind am Ampelübergang an dieser Kreuzung von einem Auto "gestreift" wurde, ist dies beschleunigt anzugehen. Insbesondere ist an eine Ampelschaltung oder -anlage zu denken, die Fußgängern, vor allem Kindern, mehr als zehn Sekunden Zeit zum Überqueren der Straße lässt. 2. Da dem Vernehmen nach zudem Autofahrer an dieser Stelle häufig und gerne bei Rot über die Ampel fahren, wird der Magistrat ferner gebeten, an dieser Stelle vermehrt zu kontrollieren und Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung zu ahnden. 3. Der Magistrat wird darüber hinaus um eine Einschätzung ersucht, ob für diese Kreuzung eine Neuordnung Sinn macht, da hier vielfältige Nutzungen bestehen - außer Auto- und Busverkehr queren hier vor allem auch Kinder mit und ohne Fahrrad, ebenso Kindergruppen mehrerer Kindertagesstätten aus der Umgebung, aber auch des gesamten Stadtteils auf dem Weg zum BUGA-Gelände beziehungsweise zum Abenteuerspielplatz oder auch Erwachsene und Familien mit Kindern und Fahrrädern auf dem Weg ins Grüne. Begründung: Die Maßnahmen, die 2012 im Anschluss an die Stellungnahme ST 798 an der Ecke Sophienstraße/Ginnheimer Landstraße erfolgten (Abpollerung und neue Beschilderung für Rechtsabbieger, Erneuerung des Zebrastreifens über die Sophienstraße), haben durchaus zur Entschärfung beigetragen. Dennoch war und ist die Ampelschaltung mit einer Freigabezeit für Fußgänger von zehn Sekunden offenbar gerade für Kinder nicht ausreichend. Da auch die Beschwerden über undisziplinierte Autofahrerinnen und Autofahrer zunehmen, besteht an diesem Punkt dringender Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.01.2012, OM 751 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 798 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1074 Antrag vom 11.02.2018, OF 504/2 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2756 Aktenzeichen: 32 1
Milieuschutz als wirksame städtebauliche Maßnahme zum Schutz vor Verdrängung und sozialen Strukturveränderungen verstärkt kommunizieren und kontrollieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.04.2015, OM 4019 entstanden aus Vorlage: OF 665/2 vom 02.04.2015 Betreff: Milieuschutz als wirksame städtebauliche Maßnahme zum Schutz vor Verdrängung und sozialen Strukturveränderungen verstärkt kommunizieren und kontrollieren Der Magistrat wird gebeten, 1. über die Möglichkeiten des Milieuschutzes hinsichtlich des Erhalts von preiswertem Wohnraum und gemischter Bevölkerungsstrukturen in Informationsveranstaltungen vor Ort - hier jeweils für die Bereiche der Erhaltungssatzungen in Bockenheim und im Westend - verstärkt zu informieren. Zusätzlich sollte eine offene Beratung in Kooperation mit dem Ortsbeirat und den Mieterinitiativen den Bewohnern Gelegenheit geben, von einem effektiven Milieuschutz zu profitieren; 2. sicherzustellen, dass durch ausreichende personelle Ausstattung Bauanträge und Bauausführung intensiv geprüft und kontrolliert werden können und damit der Genehmigungsvorbehalt im Sinne der Milieuschutzsatzungen angewandt werden kann; 3. die Grenzen des Gebietes zu überprüfen und zu berichten, warum die an das jetzt festgelegte Milieuschutzgebiet angrenzenden Bereiche für die Erhaltungssatzungen Bockenheim I und II, etwa Sophienstraße oder Hedwig-Dransfeld-Straße, Franz-Rücker-Allee und damit der gesamte Bereich von der Grenze Grüneburgpark bis zum Westbahnhof, Ginnheimer Landstraße und Gräfstraße, bislang nicht als schützenswert eingestuft wurden, obgleich sie sowohl baulich als auch von der Bevölkerungsstruktur her durchaus unterschiedlich und schützenswert erscheinen. Begründung: Während die Öffentlichkeit dem Milieuschutz grundsätzlich positiv gegenübersteht, bleiben doch Fragen hinsichtlich der Kriterien. Es besteht ein großes Bedürfnis nach Beratung und Information hinsichtlich der Möglichkeiten, aber auch der Grenzen des Milieuschutzes. Es bestehen zudem Bedenken aufgrund von Erfahrungen im Westend, dass gut gemeint noch nicht gut ist, weil die personelle Ausstattung nicht ausreicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 1004 Aktenzeichen: 61 00
Eine Erhaltungssatzung für Bockenheim Nord
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2015, OF 663/2 Betreff: Eine Erhaltungssatzung für Bockenheim Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Der Magistrat wird beauftragt, für das Gebiet Bockenheim Nord (Ginnheimer Höhe) in Frankfurt am Main eine Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich der aufzustellenden Erhaltungssatzung wird durch die folgenden Straßen begrenzt: Sophienstraße (Verlängerung bis zur Main-Weser-Bahn) Main-Weser-Bahn bis zur A 66 A 66 bis Miquelallee Miquelallee Zeppelinallee bis Sophienstraße Begründung: Bockenheim Nord, die sogenannte Ginnheimer Höhe, zeichnet sich durch eine stark gemischte Bausubstanz aus. So gibt es an der Ginnheimer Landstraße noch kleine ehemalige Fabrikanlagen und Gebäude aus der Mitte des 19. Jahrhunderts. Ferner gibt es noch einen gr0ßen Bestand an Gebäuden, die aus der Entstehungszeit der Ginnheimer Höhe ( von 1900 bis ca. 1930 ) stammen. Diese Gebäude sind als Beispiele für die Baugeschichte ihrer Entstehungszeit besonders zu schützen. Weiterhin häufen sich die Hinweise darauf, dass im Gebiet Ginnheimer Höhe ein großer Spekulationsdruck herrscht, der zur Verdrängung der angestammten Bevölkerung führt. So wird in der Hedwig-Dransfeld-Straße 6 - 8 ein 50er Jahre-Bau in ein Luxus-Gebäude "Taunusblick" mit Penthouse umgebaut, was zu einer 50%igen Mieterhöhung für die Mieter führt. Um diesem steigenden Verdrängungsdruck entgegen zu wirken, ist eine Erhaltungssatzung für dieses Gebiet zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) dringend notwendig. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 20.04.2015, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 663/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenWochenmarkt in Ginnheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.03.2015, OM 4002 entstanden aus Vorlage: OF 898/9 vom 05.03.2015 Betreff: Wochenmarkt in Ginnheim Vorgang: OM 3626/14 OBR 9; ST 249/15 Der Ortsbeirat hält - wie bekannt - seit Längerem die Einrichtung eines Wochenmarktes zur Stärkung des Einzelhandels und Verbesserung des Einzelhandelsangebots in Ginnheim für wünschenswert. Dem Anliegen, ihn mit den bekannten positiven Effekten im Ortskern einzurichten, nicht zuletzt der Stärkung der wohnortnahen Versorgung der Bewohner des Stadtteils, wie auch der kommunikativen und belebenden Funktion einer derartigen regelmäßig stattfindenden Veranstaltung wegen, käme der Vorschlag am nächsten, der sich im Rahmen des am 24.02.2015 durchgeführten Ortstermins von Mitgliedern des Ortsbeirats 9, einschließlich des Ortsvorstehers, mit fachkundigen Vertretern der HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH (HFM; vergleiche Stellungnahme ST 249) durchsetzte, den Bereich vor dem REWE-Markt in der Ginnheimer Landstraße 172 dafür in Anspruch zu nehmen. Da es sich nach Auskunft der Vertreter der HFM insoweit um überwiegend zum Parken genutzten öffentlichen Straßenraum handelt, und der REWE-Markt seinerseits auf seiner Südseite über eine große Parkfläche verfügt, besteht kein Raumproblem, und die Synergiemöglichkeiten zwischen dem Wochenmarkt und dem Einzelhandelsmarkt kämen voll zum Tragen. Die Örtlichkeit befindet sich nahe des Ortszentrums und ist verkehrsmäßig optimal erschlossen, insbesondere durch die Endhaltestellen der U-Bahn-Linien 1 und 9 sowie der Straßenbahn 16. Zudem befinden sich dort Haltestellen dreier Buslinien. Die fußläufige Nähe zu der Ansiedlung von kleinen Einzelhandelsgeschäften und Betrieben entlang der Ginnheimer Landstraße lässt auf den von diesen Gewerbetreibenden erwünschten Frequenzanschub hoffen. Im Interesse der baldigen Einrichtung des vom Ortsbeirat dringend befürworteten Wochenmarktes wird auf die Bezeichnung eines "Markttages" verzichtet. Der Mittwoch wäre sicher angenehm, eventuell auch der Donnerstag. Das im Rahmen des oben angegebenen Ortstermins zutage getretene Engagement der beiden anwesenden Vertreter der HFM soll an dieser Stelle ausdrücklich hervorgehoben werden, es lässt auf eine fachkundige und effiziente Bearbeitung der Angelegenheit vertrauen. Der Magistrat wird daher gebeten, die Etablierung eines Wochenmarktes für Ginnheim vor dem REWE-Markt in Höhe der Ginnheimer Landstraße 172 im Bereich der Parkstreifen östlich der Ginnheimer Landstraße in Angriff zu nehmen und einen aus seiner fachkundigen Sicht für den Stadtteil interessanten Wochenmarkt mit einer in seinem Ermessen gestellten Anzahl von Marktbeschickern für einen der örtlichen Situation entsprechenden Tageszeitraum an einem sich als geeignet herausstellenden Wochentag (außer Dienstag) einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.11.2014, OM 3626 Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2015, ST 249 Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2015, ST 967 Antrag vom 17.11.2016, OF 154/9 Anregung an den Magistrat vom 01.12.2016, OM 1032 Aktenzeichen: 90 1
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