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Meine Nachbarschaft: Kalbacher Stadtpfad

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat)

Erweiterung der Grundschule Kalbach durch benachbarte Gebäude?

14.10.2019 · Aktualisiert: 29.10.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2019, OF 486/12 Betreff: Erweiterung der Grundschule Kalbach durch benachbarte Gebäude? Es war zu vernehmen, dass die Stadt Frankfurt Gespräche mit den Eigentümern der Häuser "Kalbacher Hauptstraße" 50 und 52 geführt hat mit dem Ziel, durch einen Erwerb dieser Gebäude zusätzliche Flächen für die Grundschule Kalbach zu erschließen. Der Ortsbeirat begrüßt dies ausdrücklich. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, über den Stand der Gespräche hierzu zu berichten und ggf. über weitere Planungen in diesem Zusammenhang zu berichten. Begründung: Eine Erweiterung der Grundschule Kalbach durch unmittelbar benachbarte Gebäude würde die Raumprobleme der Schule wirksam lindern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 25.10.2019, TO I, TOP 10 Vor der Beschlussfassung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 486/12 dahin gehend ab, dass im letzten Satz des Tenors nach dem Wort "Zusammenhang" das Wort "vertraulich" eingefügt wird. Beschluss: Die Vorlage OF 486/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und 3 SPD gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mülleimer neben den Glascontainern im Kalbacher Stadtpfad

13.09.2019 · Aktualisiert: 22.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5101 entstanden aus Vorlage: OF 475/12 vom 29.08.2019 Betreff: Mülleimer neben den Glascontainern im Kalbacher Stadtpfad Der Magistrat wird gebeten, in unmittelbarer Nähe der Glascontainer im Kalbacher Stadtpfad (am westlichen Ende des Parkplatzes) Mülleimer aufzustellen. Begründung: Die Glascontainer an der oben genannten Stelle werden sehr regelmäßig genutzt und sind bisweilen auch überfüllt. Naturgemäß fällt bei der Entsorgung des Altglases auch Restmüll an, wie z. B. Deckel oder Tüten. Dieser wird teilweise auf dem Boden entsorgt. Hier kann ein Mülleimer Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2019, ST 2229 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Feldweg Teilbereich Kalbacher Stadtpfad bis A 661

13.09.2019 · Aktualisiert: 22.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5104 entstanden aus Vorlage: OF 478/12 vom 30.08.2019 Betreff: Feldweg Teilbereich Kalbacher Stadtpfad bis A 661 Der Magistrat wird gebeten, den bis heute noch nicht ausgebesserten Feldweg im Teilabschnitt zwischen Überführung Kätcheslach und Alte Riedbergstraße mit einer Asphaltdecke zu überziehen. Begründung: Da dieser Streckenabschnitt von zahlreichen Radfahrern und Fußgängern regelmäßig genutzt wird, auch lernen dort viele Kinder das Radfahren und Rollern, ist eine Verbesserung des Belages wünschenswert und erforderlich. Somit sind geeignete Maßnahmen zur Instandsetzung vorzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2334 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kenntlichmachung der Vorfahrtsregelung auf der Riedbergallee

16.08.2019 · Aktualisiert: 11.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.08.2019, OM 4914 entstanden aus Vorlage: OF 455/12 vom 30.07.2019 Betreff: Kenntlichmachung der Vorfahrtsregelung auf der Riedbergallee Derzeit wird von vielen Verkehrsteilnehmern, die auf der Alten Riedbergstraße/Riedbergallee in westliche Richtung fahren, das Rechts-vor-Links-Gebot an der Einmündung zur Bertha-Bagge-Straße und der östlichen Ausfahrt der Erna-Pinner-Straße nicht beachtet. Der Magistrat wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen, wie z. B. die Kennzeichnung einer Haltelinie auf der Riedbergallee, zu ergreifen, um auf die Vorfahrtsreglung hinzuweisen. Begründung: Seitens der Anwohner wurde darauf hingewiesen, dass es an der Kreuzung Riedbergallee/Bertha-Bagge-Straße bzw. Erna-Pinner-Straße immer wieder zu prekären Situationen kommt, weil das Rechts-vor-Links-Gebot von vielen Pkw-Fahrern nicht beachtet wird. Durch Kennzeichnung einer Haltlinie auf der Riedbergallee könnte die Situation entschärft werden. Diese optischen Maßnahmen könnten auch dazu beitragen, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung dort eingehalten wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2027 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Besseres Mikroklima am Ortseingang von Kalbach durch Baumpflanzung

16.08.2019 · Aktualisiert: 21.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.08.2019, OM 4922 entstanden aus Vorlage: OF 466/12 vom 03.08.2019 Betreff: Besseres Mikroklima am Ortseingang von Kalbach durch Baumpflanzung Der Magistrat wird gebeten, am Ortseingang von Kalbach gegenüber der Straße Am Weißkirchener Berg 27 bis 29 die beiden leeren Baumscheiben wieder mit Bäumen zu bepflanzen und darüber hinaus weitere Bäume und Büsche in Richtung Umgehungsstraße auf dem freien städtischen Grundstück anzupflanzen. Foto: Privat Begründung: Vor geraumer Zeit wurde der links neben der Bushaltestelle befindliche Baum gefällt. Eine Nachpflanzung erfolgte nicht. Da sich eine weitere Baumscheibe in unmittelbarer Nachbarschaft befindet, die nicht mehr bepflanzt ist, sind hier Nachpflanzungen vorzunehmen. Da nun bekanntlich Bäume für ein verbessertes Mikroklima sorgen und auch den Ortseingang attraktiver gestalten, sind entlang der Straße Am Weißkirchener Berg über die zwei fehlenden Bäume hinaus Baumpflanzungen vorzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2019, ST 2200 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1155 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erinnerung: Sicherung der Fünf-Meter-Zone im Bereich Am Hopfenbrunnen/ Am Weißkirchener Berg

16.08.2019 · Aktualisiert: 11.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.08.2019, OM 4924 entstanden aus Vorlage: OF 469/12 vom 25.07.2019 Betreff: Erinnerung: Sicherung der Fünf-Meter-Zone im Bereich Am Hopfenbrunnen/ Am Weißkirchener Berg Vorgang: OM 3025/18 OBR 12; ST 1395/18 Der Magistrat wird gebeten, die mit der Stellungnahme vom 30.07.2018, ST 1395, zugesicherte Fahrbahnmarkierung eines Parkwinkels fünf Meter vor dem Kreuzungsbereich Am Hopfenbrunnen/Am Weißkirchener Berg umzusetzen. Begründung: Im oben beschriebenen Bereich der Straße Am Hopfenbrunnen wird aufgrund der noch fehlenden Markierung nach wie vor regelmäßig bis zum Kreuzungsbereich geparkt, mit der Folge, dass das Einbiegen in die Straße Am Hopfenbrunnen bei Gegenverkehr mitunter zu komplizierten Rangieraktionen führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.04.2018, OM 3025 Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1395 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2019, ST 1998 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erweiterung der Kita Krambambuli innerhalb der festgesetzten Fläche für Gemeinbedarf

10.05.2019 · Aktualisiert: 21.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4634 entstanden aus Vorlage: OF 432/12 vom 23.04.2019 Betreff: Erweiterung der Kita Krambambuli innerhalb der festgesetzten Fläche für Gemeinbedarf Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die ausgewiesene Fläche für Gemeinbedarf innerhalb des Bebauungsplans Nr. 688 - Kalbach-Süd vom 25.03.1997 am Kalbacher Stadtpfad 8 für eine Erweiterung der Kita Krambambuli durch Pavillons geeignet ist. Begründung: Auch in Kalbach werden weitere Hortplätze benötigt. Daher sind bestehende Flächen für Gemeinbedarf zu prüfen. Der o. g. Vorschlag greift mit Rücksprache der Kita Krambambuli eine Anregung auf, die sich die freie Fläche angrenzend an die bestehende Außenfläche der Kita als Pavillonfläche vorstellen kann. Darüber hinaus ist eine Versorgung mit Essen, Bewegungsräumen, Bibliothek etc. vom Bestandsgebäude der Kita gewährleistet. Weiterhin muss nicht im laufenden Betrieb der Kita ein Umbau erfolgen, der zu Einschränkungen in der Nutzung und des Tagesablaufes führen kann. Somit könnten zeitnah und kostenbewusst weitere Hortplätze eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2019, ST 1881 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 951 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einbau einer Belüftungs- und/oder Klimaanlage in das Obergeschoss der Kita Krambambuli

29.03.2019 · Aktualisiert: 20.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.03.2019, OM 4515 entstanden aus Vorlage: OF 423/12 vom 07.03.2019 Betreff: Einbau einer Belüftungs- und/oder Klimaanlage in das Obergeschoss der Kita Krambambuli Vorgang: OM 3838/18 OBR 12; ST 174/19 Mit Stellungnahme vom 25.01.2019, ST 174, teilt der Magistrat mit, "die Problematik der erhöhten Temperaturen im Obergeschoss der Kindertagesstätte Krambambuli ist dem Magistrat bekannt. Das Amt für Bau und Immobilien als verantwortlicher Betreiber wird in den Wintermonaten die Funktionalität der angebrachten Ventilatoren von Fachpersonal prüfen lassen. Darüber hinaus wird die Problematik genau analysiert und Lösungen entwickelt". Da nun die Wintermonate vergangen sind, ohne dass eine der oben genannten Aktivitäten erfolgt ist , wird der Magistrat aufgefordert, in die Kita Krambambuli am Kalbacher Stadtpfad eine Belüftungs- und/oder Klimaanlage einzubauen, damit im kommenden Sommer 2019 sämtliche Räume im oberen Stockwerk uneingeschränkt genutzt werden können. Begründung: Zur Vermeidung von Wiederholungen wird inhaltlich auf die einstimmig beschlossene Vorlage OM 3838 vom 26.10.2018 verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2018, OM 3838 Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 174 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1410 Auskunftsersuchen vom 13.03.2020, V 1603 Aktenzeichen: 40 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Instandsetzung des Bürgersteigs in der Straße Kalbacher Stadtpfad im Verlauf des Grundstücks der Kita Krambambuli

22.02.2019 · Aktualisiert: 09.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2019, OM 4342 entstanden aus Vorlage: OF 409/12 vom 27.01.2019 Betreff: Instandsetzung des Bürgersteigs in der Straße Kalbacher Stadtpfad im Verlauf des Grundstücks der Kita Krambambuli Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig entlang des Grundstücks der Kita Krambambuli im Kalbacher Stadtpfad Nr. 8 instand setzen zu lassen. Begründung: Für Bürgerinnen und Bürger besteht auf dem Gehweg entlang des Grundstücks der Kita Krambambuli Unfallgefahr, da an einigen Stellen der Verbundstein durch Wurzelwerk hochgedrückt ist. Hier bittet der Ortsbeirat um Abhilfe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1038 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgänger besser sichern zwischen Riedbergplatz und Hans-Bethe-Straße

22.02.2019 · Aktualisiert: 09.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2019, OM 4337 entstanden aus Vorlage: OF 402/12 vom 10.02.2019 Betreff: Fußgänger besser sichern zwischen Riedbergplatz und Hans-Bethe-Straße Vorgang: OM 3836/18 OBR 12; ST 164/19 Der Magistrat wird gebeten, die Querung der Otto-Schott-Straße zwischen Riedbergplatz und Hans-Bethe-Straße besser zu sichern, z. B. durch markierte und mit Pfosten gesicherte Aufstellflächen vom Straßenrand aus wie im Bild beispielhaft dargestellt. Begründung: Nachdem die Stellungnahme ST 164 klargestellt hat, dass der starke Fußgängerverkehr über die Otto-Schott-Straße nicht durch einen Fußgängerüberweg ("Zebrastreifen") gesichert werden kann, sollten hier andere wirksame Verbesserungen umgesetzt werden. Die Otto-Schott-Straße ist nicht nur durch den Verkehr der umliegenden Wohnblöcke und ihrer Tiefgaragen belastet, sondern zusätzlich durch den gesamten Verkehr in die Tiefgarage des Riedbergzentrums. Während am Südende der Otto-Schott-Straße Fußgänger ggf. im Schutz der Ampel Riedbergallee die Otto-Schott-Straße queren können, ist dies - bei gleicher Verkehrsmenge - auf der Höhe der Hans-Bethe-Straße nicht möglich. Die Einrichtung einer künstlichen Fahrbahnverengung hat sich zur Querung der Straße Am Hasensprung mit dem Weg Am Schlittenberg sehr bewährt und sollte daher auch an dieser Stelle in ähnlicher Weise umgesetzt werden. Dies gilt umso mehr, als die Otto-Schott-Straße für eine Einbahnstraße ungewöhnlich breit ist, da sie ja ursprünglich für ein Befahren in beide Richtungen geplant war. Dadurch werden Autofahrer eher zu zu schnellem Fahren verleitet, während sich die Querungszeit für Fußgänger dadurch verlängert. Auch mit einer Verengung bleibt die Durchfahrt von liefernden Lkws und ggf. sogar Stadtbussen möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2018, OM 3836 Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 164 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1036 Aktenzeichen: 66 2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Konzeption und Finanzierung einer neuen Kindertagesstätte und eines neuen Versammlungs- und Veranstaltungsraums am Kalbacher Stadtpfad

30.11.2018 · Aktualisiert: 09.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 30.11.2018, OA 343 entstanden aus Vorlage: OF 373/12 vom 19.11.2018 Betreff: Konzeption und Finanzierung einer neuen Kindertagesstätte und eines neuen Versammlungs- und Veranstaltungsraums am Kalbacher Stadtpfad Vorgang: OM 2702/18 OBR 12; OM 3198/18 OBR 12; ST 965/18; OM 3465/18 OBR 12; ST 1973/18; OM 3832/18 OBR 12; OM 3833/18 OBR 12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ersatzweise ein Bau- und Nutzungskonzept einschließlich Finanzierungsvorlage für den vom Ortsbeirat 12 angeregten (siehe OM 3198 und OM 3833) und vom Dezernenten für Bau und Immobilien am 14.09.2018 befürworteten Neubau eines vielseitig nutzbaren Versammlungs- und Veranstaltungsraums in Kombination mit einer weiteren Kindertagesstätte für Kalbach am Kalbacher Stadtpfad zu erstellen, da in Kürze den Kalbacher und Riedberger Vereinen die städtische Alte Turnhalle (Grubweg 6) durch Schließung entzogen wird und der Bedarf einer weiteren Kita in Kalbach bestätigt ist. Beim Nutzungskonzept ist zu berücksichtigen, dass diese Räumlichkeiten so konzipiert werden, um die folgenden, vom Publikum stark frequentierten Veranstaltungen zu ermöglichen: - Oldie Night des FS Kalbach - Osterparty der Kerbeburschen - Kinderbuchmesse "Klapperschlange" des Kindervereins - Weihnachtsmarkt der Kalbacher Vereine und Gruppierungen - Ortsbeiratssitzungen mit Bürgerbeteiligung (ca. sechsmal jährlich) - Sportkurse und -veranstaltungen von Vereinen wie z. B. dem Riedberger Sportverein - Basare für Baby- und Kinderbekleidung Daraus ergeben sich eine Reihe von Anforderungen an den Multifunktions-/Bewegungs-/ Turnhallenraum: - Innengröße des Hauptraums von ≥ 400 Quadratmetern - Nebenräume (barrierefrei): Umkleiden/Garderoben, Toiletten, Duschen, Lagerräume für Sportausrüstung, aber auch für Bestuhlung und Tische - Bodenbelag entweder universell nutzbar oder leicht für nicht sportliche Nutzungen umrüstbar - ausreichende Deckenhöhe für Sportangebote - Belüftung, Fluchtwege usw. ausreichend für eine Zulassung für mindestens 199 Personen (analog Alte Turnhalle) - separater Eingang zur Halle ohne Kita-Durchquerung - ggf. Möglichkeit einer Bühne - ggf. Möglichkeit zur Trennung des Raumes zur gleichzeitigen Nutzung durch Kita und Dritte - für Veranstaltungen eine Küchenzeile und Tresen Der Ortsbeirat soll mindestens halbjährlich über den Fortschritt des Vorhabens informiert werden. Begründung: Die Anregungen des Ortsbeirats 12, die Alte Turnhalle für die Vereine nutzbar zu erhalten, bis ein Ersatzbau fertiggestellt ist (OM 2702, OM 3465, OM 3832, OM 3833), blieben ohne verbindliche Antworten. Vielmehr wurden die derzeitigen Nutzer aufgefordert, die Halle bis zum 31.12.2018 zu räumen. Um die Vereinsaktivitäten in dem Stadtteil Kalbach-Riedberg nicht auf Jahre hinaus zu beschränken, ist ein Ersatzbau zügig vorzubereiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.01.2018, OM 2702 Anregung an den Magistrat vom 18.05.2018, OM 3198 Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 965 Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3465 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1973 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2018, OM 3832 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2018, OM 3833 Bericht des Magistrats vom 03.05.2019, B 147 Auskunftsersuchen vom 28.08.2020, V 1747 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7223 Etatanregung vom 18.03.2022, EA 102 Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4318 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 05.12.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 21.01.2019, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 343 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2019, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 343 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 52. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 11.02.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OA 343 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Beschlussausfertigung(en): § 3549, 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 21.01.2019 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beleuchtung in den Parkanlagen

30.11.2018 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2018, OM 4046 entstanden aus Vorlage: OF 376/12 vom 11.11.2018 Betreff: Beleuchtung in den Parkanlagen Vorgang: OM 1163/17 OBR 12; ST 759/17; OM 1980/17 OBR 12; ST 338/18 Der Magistrat wird gebeten, beleuchtete Wegeverbindungen im Kätcheslachpark-Ost und West einzurichten. Unter anderem gemeint ist der Fußweg in der Verlängerung der Straße Am Schlittenberg Richtung Feldweg bis zum Kätcheslachweiher und von dort zur Ecke Alte Riedbergstraße/Riedbergallee bis zur U-Bahn. Dabei wird der Magistrat gebeten, adaptive LED-Straßenlaternen einzusetzen, bei denen Bewegungsmelder ein Signal senden, wann die Laternen ihre maximale Leuchtkraft entfalten sollen. Durch den Neubau der IGS Kalbach-Riedberg wird die Zahl der Schülerinnen und Schüler, welche den Weg in den frühen Morgenstunden nutzen, langfristig zunehmen. Hier gilt es, rechtzeitig für die Sicherheit der Schulkinder vorzusorgen. Immer wieder wird dies auch von Frauen gewünscht, die den Park in der Dunkelheit meiden und sich dadurch in ihrem Bewegungsradius eingeschränkt fühlen. Hier gilt es, zwischen den Naturschutz- und Sicherheitsaspekten und dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung einen Kompromiss zu finden. Begründung: Mit der Vorlage vom 18.08.2017, OM 1980, wurde die beantragte Beleuchtung mit dem Argument abgelehnt, der in der Nähe befindliche Verbindungsweg am Riedberg vom Johann-Beyer-Weg zur Straße An der Bergstraße in Kalbach könne mit einem geringen Umweg als alternative und beleuchtete Wegeverbindung genutzt werden. Dies ist nicht richtig, da der Weg in Richtung Altenhöferallee in südwestlicher Richtung verläuft und nicht Richtung U-Bahn an der Riedbergallee (südöstlich vom Schlittenberg). Der Fußweg verlängert sich dadurch laut Google-Maps von 13 auf mehr als 25 Minuten. Bei der adaptiven Straßenbeleuchtung wird die Lichtgestaltung im öffentlichen Raum durch dynamisches Licht intelligent optimiert. Bewegungsmelder senden ein Signal, wann die Laternen ihre maximale Leuchtkraft entfalten sollen, so z. B. wenn zu Fuß Gehende auf den Wegen zu erkennen sind. In der restlichen Zeit bleiben die Laternen entweder ganz dunkel oder werden beispielsweise auf 20 Prozent der maximalen Helligkeit reduziert. Die Leuchtintensität, Leuchtdauer oder Sensibilität der Radarsensoren kann variabel eingestellt werden. So können der Energieverbrauch und die Lichtverschmutzung minimiert werden. Die Wege durch den Kätcheslachpark werden von vielen Bürgerinnen und Bürgern oft und gerne genutzt, um kurze Wege vom nördlichen Teil des Riedbergs in die Gebiete südlich des Parks zu haben oder sich zwischen Kalbach und Riedberg zu bewegen. Insbesondere Kinder und Jugendliche, aber auch Seniorinnen und Senioren nutzen die Wege häufig. Gerade in den Wintermonaten ist eine Beleuchtung außerordentlich wichtig, um Unfälle zu vermeiden. Der Ortsbeirat begrüßt in diesem Zusammenhang die Stellungnahme vom 21.04.2017, ST 759, in der eine Beleuchtung des Parkbereiches zwischen Jugendhaus Riedberg und der Johann-Georg-Elser-Straße entlang der westlichen Seite des Piratenspielplatzes in Aussicht gestellt wurde, und freut sich, dass derzeit die Laternen für die Wegeverbindung aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1163 Stellungnahme des Magistrats vom 21.04.2017, ST 759 Anregung an den Magistrat vom 18.08.2017, OM 1980 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 338 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2019, ST 551 Aktenzeichen: 91 52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Akustische Elemente an den Lichtsignalanlagen in Kalbach und Riedberg

30.11.2018 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2018, OM 4047 entstanden aus Vorlage: OF 378/12 vom 04.11.2018 Betreff: Akustische Elemente an den Lichtsignalanlagen in Kalbach und Riedberg Der Magistrat wird gebeten, sämtliche Lichtsignalanlagen im Stadtteil Kalbach-Riedberg mit akustischen Elementen für sehbehinderte und blinde Menschen auszustatten. Begründung: Viele Lichtsignalanlagen im Stadtteil wie z. B. Am Martinszehnten/Heinrich-Lanz-Allee, Kalbacher Hauptstraße/Am Martinszehnten, Lange Meile/Josef-Bautz-Straße/L 3019 sowie Am Weißkirchener Berg/L 3019 sind nicht behindertengerecht ausgestattet. Elemente der Blindensignalisierung sind Taster mit einem Orientierungston und einem Vibrationssignal sowie auch Lautsprecher. Ein Orientierungston erleichtert das Auffinden des Ampelmastes. Daneben gibt es die Vibration am Taster und einen Freigabeton aus dem Lautsprecher, die das Grünsignal auch für blinde und sehbehinderte Menschen wahrnehmbar machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2019, ST 590 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Treppe in der Straße Am Hang barrierefrei

26.10.2018 · Aktualisiert: 05.02.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2018, OM 3835 entstanden aus Vorlage: OF 358/12 vom 10.10.2018 Betreff: Treppe in der Straße Am Hang barrierefrei Der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit der Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt am Main die Treppe in der Straße Am Hang so umzugestalten, dass diese künftig auch für Menschen, die mit Rollatoren unterwegs sind, nutzbar ist. Begründung: Diese Treppe dient zum einen dazu, um zu den Bushaltestellen "Alte Riedbergstraße" zu gelangen und weiterhin auch die dort ansässige Arztpraxis zu erreichen. Auch sind viele Anwohnerinnen und Anwohner aus dem Bereich des Kirschenwäldchens bzw. der Kalbacher Hauptstraße zum Umgehen dieser Treppe gezwungen, weite Umwege bzw. andere Transportwege wie das Taxi zu nutzen, um direkt auf kurzem Wege zu der Allgemeinarztpraxis zu gelangen. Daher sollte vonseiten der Stadt Frankfurt für Abhilfe gesorgt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 274

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einbau einer Belüftungs- und/oder Klimaanlage in das Obergeschoss der Kita Krambambuli

26.10.2018 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2018, OM 3838 entstanden aus Vorlage: OF 366/12 vom 26.10.2018 Betreff: Einbau einer Belüftungs- und/oder Klimaanlage in das Obergeschoss der Kita Krambambuli Der Magistrat wird aufgefordert, in die Kita Krambambuli am Kalbacher Stadtpfad eine Belüftungs- und/oder Klimaanlage einzubauen, damit im nächsten Sommer sämtliche Räume im oberen Stockwerk uneingeschränkt genutzt werden können. Begründung: Aus einem Schreiben des Elternbeirates der Kita Krambambuli vom 23.10.2018 ergibt sich, dass die Nutzung des Obergeschosses in den Sommermonaten nur eingeschränkt möglich und auch gesundheitlich beeinträchtigend ist. Offensichtlich scheint vonseiten des entsprechenden Amtes keine wirklich nachhaltige Lösung gegen die hohen Temperaturen eingebaut worden zu sein. Die Ventilatoren haben keine Verbesserung erbracht. Daher unterstützt nun der Ortsbeirat dieses berechtigte Anliegen gerne. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 174 Anregung an den Magistrat vom 29.03.2019, OM 4515

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weiternutzung der Alten Turnhalle im Grubweg 6

26.10.2018 · Aktualisiert: 12.02.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2018, OM 3833 entstanden aus Vorlage: OF 352/12 vom 12.10.2018 Betreff: Weiternutzung der Alten Turnhalle im Grubweg 6 Vorgang: OM 3198/18 OBR 12 Attraktive Veranstaltungsräume sind wichtig für Kalbach-Riedberg. Diese sind essenziell für das gesellschaftliche, kulturelle und sportliche Angebot im Stadtteil. Insbesondere Veranstaltungen wie z. B. die Kalbacher Kinderbuchmesse, der Weihnachtsmarkt oder das Angebot des Riedberger SV gilt es reibungs- und nahtlos zu ermöglichen. Der bauliche Zustand der Alten Turnhalle im Grubweg 6 macht ein langfristiges Angebot allerdings schwierig realisierbar. Der Magistrat wird an den in der Anregung OM 3198 einstimmig vom Ortsbeirat geforderten neuen Versammlungs- und Veranstaltungsraum im Stadtteil erinnert und erneut gebeten, diesen in Abstimmung mit dem Ortsbeirat zu realisieren. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, die Alte Turnhalle im Grubweg 6 zu erhalten, dass eine Nutzung für die Vereine möglich bleibt. Dies muss so lange erfolgen, bis Alternativen zur Verfügung stehen. Hierfür sind insbesondere, aber nicht ausschließlich die Themen Heizen, Schließen und Sanitär zeitnah zu betrachten. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung am 14.09.2018 wurde der Zustand der Alten Turnhalle präsentiert. Es wurden bauliche Mängel festgestellt, die eine langfristige Nutzung der Halle schwierig machen. Ungeachtet dessen muss die Alte Turnhalle noch so lange genutzt werden können, bis der neue Veranstaltungsraum am Kalbacher Stadtpfad zur Verfügung steht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.05.2018, OM 3198 Antrag vom 19.11.2018, OF 373/12 Anregung vom 30.11.2018, OA 343 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 327

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verlegung des Betriebshofes Heddernheim

16.08.2018 · Aktualisiert: 02.11.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2018, OF 342/8 Betreff: Verlegung des Betriebshofes Heddernheim Mit großem Interesse wurde die Nachricht aufgenommen, dass der Betriebshof Heddernheim perspektivisch aufgegeben und an einer anderen Stelle neugebaut werden soll. Die Betriebsabläufe lassen erahnen, dass der neue Betriebshof im Frankfurter Norden gesucht wird. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Gibt es erste Ergebnisse dieser Grundstückssuche? 2. Ist die Fläche gegenüber der Krebsmühle, an der BAB 5 /Am Weißkirchener Berg mit in der Auswahl? 3. Wann ist mit einem endgültigen Ergebnis zu rechnen? Begründung: Neben der Suche für einen neuen Betriebshof ist auch die Entwicklung des dann nutzbaren Gebietes an der U-Bahnstation Heddernheim eine sehr reizvolle Aufgabe. Deswegen wäre ein möglicher Zeitrahmen wünschenswert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 13.09.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 342/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 8 am 25.10.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1026 2018 Die Vorlage OF 342/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beseitigung der Gefahr am Kalbacher Stadtpfad durch ein nicht instand gehaltenes Haus

10.08.2018 · Aktualisiert: 22.03.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3464 entstanden aus Vorlage: OF 328/12 vom 27.07.2018 Betreff: Beseitigung der Gefahr am Kalbacher Stadtpfad durch ein nicht instand gehaltenes Haus Vorgang: OM 313/11 OBR 12; ST 1088/11 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, inwieweit die Eigentümer des Gebäudes am Kalbacher Stadtpfad 17 seitens der Bauaufsicht veranlasst werden können, das Gebäude und das Grundstück instand zu setzen. Durch herabfallende Dachziegel geht eine konkrete Gefahr für die Anwohner und Kinder der nahe gelegenen Kindertagesstätte n aus. Begründung: Schon in einer Anregung des Ortsbeirates im Jahr 2011 wurde auf den desolaten Zustand des Gebäudes hingewiesen (OM 313). In der Antwort des Magistrats (ST 1088) wurde darauf hingewiesen, dass nur eingeschritten werden kann, wenn eine konkrete Gefahrensituation vorhanden ist. Da mittlerweile anscheinend die Dachziegel (siehe Foto) herabfallen, ist diese nun gegeben. Garageneinfahrt Kalbacher Stadtpfad 17, farbig online, Quelle privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.08.2011, OM 313 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2011, ST 1088 Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2056 Antrag vom 01.06.2021, OF 45/12 Auskunftsersuchen vom 11.06.2021, V 77 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2024, OM 4984 Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weitere Glascontainer in Kalbach

15.06.2018 · Aktualisiert: 26.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3389 entstanden aus Vorlage: OF 318/12 vom 01.06.2018 Betreff: Weitere Glascontainer in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, die FES GmbH sowie deren Vertragspartner zu bitten, an den nachfolgenden drei Standorten 1. Am Weißkirchner Berg gegenüber der Endhaltestelle der ehemaligen Linie 28 "Am Hopfenbrunnen"; 2. Kalbacher Stadtpfad gegenüber der ev. Kindertagesstätte Krambambuli und 3. auf dem Park-and-ride-Platz der U-Bahn-Station "Kalbach" jeweils einen weiteren Glascontainer zusätzlich aufzustellen. Begründung: Mitte Mai diesen Jahres kam es stadtweit und insbesondere im Stadtteil Kalbach zum Überquellen der Glascontainer mit wilden Ablagerungen, die eine Gefährdung darstellen. Angesichts dieser Tatsache sind weitere Glascontainer notwendig. Allein mindestens 23 Glascontainer stehen auf dem Riedberg, das zeigt die Unterversorgung Kalbachs. Für den dritten Standort ist der Ortsbeirat 10 zu beteiligen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2018, ST 1986 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 10 am 07.08.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage OM 3389 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit erhöhen - Zusätzliche Verkehrsspiegel in der Talstraße anbringen

15.06.2018 · Aktualisiert: 17.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3390 entstanden aus Vorlage: OF 319/12 vom 04.06.2018 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen - Zusätzliche Verkehrsspiegel in der Talstraße anbringen Der Magistrat wird vor dem Hintergrund zunehmenden Verkehrs gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an folgenden Einmündungen in die Talstraße zusätzlich zu dem bereits vorhandenen Verkehrsspiegel jeweils ein weiterer Verkehrsspiegel wie folgt angebracht werden kann: 1. an der Einmündung der Straße Am Hasensprung in die Talstraße von Süden kommend, um den aus Westen von der Talstraße kommenden Verkehr einsehen zu können sowie 2. an der Einmündung der Straße An der Grünhohl in die Talstraße von Norden kommend, um den aus Westen von der Talstraße kommenden Verkehr einsehen zu können. Begründung: An den Einmündungen der Straßen An der Grünhohl und Am Hasensprung in die Talstraße ist jeweils ein Verkehrsspiegel vorhanden, um den aus Richtung Osten von der Talstraße kommenden Verkehr einsehen zu können. Um den jeweils aus Richtung Westen von der Talstraße kommenden Verkehr einsehen zu können, fehlt dagegen jeweils ein Verkehrsspiegel. Umgekehrt gilt die mangelnde Einsehbarkeit in gleicher Weise für den aus Richtung Westen von der Talstraße kommenden Verkehr hinsichtlich der Einsehbarkeit der Straße Am Hasensprung beziehungsweise für den aus Richtung Norden von der Straße An der Grünhohl kommenden Verkehr hinsichtlich der Einsehbarkeit der Talstraße. Da der Verkehr an den jeweiligen Einmündungen zuzunehmen scheint, wird der Magistrat darum gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob insoweit jeweils ein Verkehrsspiegel angebracht werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2018, ST 2045 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 26.10.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Veranstaltungsraum in der zu errichtenden Einrichtung Am Hasensprung/Kalbacher Stadtpfad

18.05.2018 · Aktualisiert: 27.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.05.2018, OM 3198 entstanden aus Vorlage: OF 308/12 vom 03.05.2018 Betreff: Veranstaltungsraum in der zu errichtenden Einrichtung Am Hasensprung/Kalbacher Stadtpfad Vorgang: OA 193/17 OBR 12 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem noch von der Stiftung Waisenhaus zu erwerbenden Grundstück an der Straße Am Hasensprung (OA 193) nicht nur eine Kindertagesstätte, sondern auch ein vielseitig nutzbar, entsprechend groß dimensionierter Versammlungs- und Veranstaltungsraum gebaut werden kann. Dieser sollte nicht nur der Einrichtung selbst, sondern in gleichem Maße von den Kalbacher und Riedberger Gruppierungen und Vereinen sowie vom Ortsbeirat für dessen Sitzungen genutzt werden können. Wenn eine solche Planung möglich wäre, könnte dieser neue Anlaufpunkt für den Stadtteil perspektivisch eine hervorragende Ergänzung des bisherigen mangelhaften Raumangebots sein. Begründung: Schon mehrfach merkte der Ortsbeirat an, dass bei öffentlichen Bauten, wie zuletzt der IGS Kalbach-Riedberg, entsprechende Räume für die Nutzung im Stadtteil vorzusehen sind. Da das oben genannte Grundstück nun für Bildungs- und Betreuungszwecke gesichert wurde, ist dies bei diesem Neubau ebenso zu berücksichtigen. Insbesondere da hier noch nicht mit der Planung begonnen wurde, hat man die Chance, die nötigen Räume sinnvoll zu integrieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 03.11.2017, OA 193 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1973 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2018, OM 3833 Antrag vom 19.11.2018, OF 373/12 Anregung vom 30.11.2018, OA 343 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1556 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 12 am 14.09.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherung der Fünf-Meter-Zone im Bereich Am Hopfenbrunnen/Am Weißkirchener Berg

13.04.2018 · Aktualisiert: 07.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.04.2018, OM 3025 entstanden aus Vorlage: OF 292/12 vom 01.03.2018 Betreff: Sicherung der Fünf-Meter-Zone im Bereich Am Hopfenbrunnen/Am Weißkirchener Berg Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass in der Straße Am Hopfenbrunnen vor der Einmündung in die Straße Am Weißkirchener Berg die Fünf -Meter-Zone gesichert wird. Begründung: Im oben beschriebenen Bereich der Straße Am Hopfenbrunnen wird regelmäßig bis fast in die Kreuzung hinein geparkt. Das führt dazu, dass nur noch eine Fahrspur frei ist. Wollen nun also Fahrzeuge in die Straße Am Hopfenbrunnen einbiegen und gleichzeitig Fahrzeuge in Richtung Am Weißkirchener Berg ausfahren, führt dies zu Situationen mit komplizierten Rangieraktionen. (Foto: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1395 Antrag vom 25.07.2019, OF 469/12 Anregung an den Magistrat vom 16.08.2019, OM 4924 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2019, OM 5516

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sitzbank Kalbacher Hauptstraße Nr. 36

29.03.2018 · Aktualisiert: 23.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.03.2018, OF 294/12 Betreff: Sitzbank Kalbacher Hauptstraße Nr. 36 Der Ortsbeirat bittet die Ortsvorsteherin, folgenden Brief an den Magistrat zu senden: Mit der Ortsbeiratsinitiative OIB 65/2017 vom 17.2.2017 wurde der Magistrat u. a. gebeten, die Schäden an der Sitzbank am alten Rathaus Kalbach zu beseitigen. Dafür hatte der Ortsbeirat Mittel aus seinem Budget zur Verfügung gestellt. Leider ist diese Bank immer noch reparaturbedürftig, da ein Brett der Sitzfläche stark beschädigt ist. Der Ortsbeirat bittet, diese Reparatur zeitnah auszuführen, da die Bank, bedingt durch die Bushaltestelle, intensiv genutzt wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 294/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Asphaltierung von Fahrrad- und Gehweg im Bereich Am Weißkirchener Berg/Altenhöferallee in Richtung Bommersheim

27.03.2018 · Aktualisiert: 23.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2018, OF 296/12 Betreff: Asphaltierung von Fahrrad- und Gehweg im Bereich Am Weißkirchener Berg/Altenhöferallee in Richtung Bommersheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Weg nördlich von der Straße Am Weißkirchener Berg ab der Kreuzung Altenhöferallee bis zur Autobahnüberführung in Richtung Bommersheim zu asphaltieren. Begründung: Der an die Ampel anschließende Gehweg kann nur teilweise begangen und befahren werden, bei Regen gar nicht. (s. Abb.1 auf Folgeseite). Durch die Asphaltierung des Weges (Ampel àAutobahnüberführung) könnte man die Strecke begehbar und befahrbar machen. Die restliche Strecke Richtung Kalbach und Bommersheim ist schon asphaltiert und stellt somit kein Hindernis für Fahrradfahrer und Fußgänger da. Abb. 1 Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 296/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Annahme)

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sofort mit dem Bau von Betreuungseinrichtungen auf dem Grundstück Kalbacher Stadtpfad/Ecke Am Hasensprung beginnen

16.03.2018 · Aktualisiert: 07.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2934 entstanden aus Vorlage: OF 266/12 vom 04.03.2018 Betreff: Sofort mit dem Bau von Betreuungseinrichtungen auf dem Grundstück Kalbacher Stadtpfad/Ecke Am Hasensprung beginnen Vorgang: OA 193/17 OBR 12 Der Magistrat wird gebeten, unverzüglich mit der Planung und dem Bau von dauerhaften Betreuungseinrichtungen auf dem Grundstück Kalbacher Stadtpfad/Ecke Am Hasensprung zu beginnen. Begründung: In einer Pressemitteilung vom 1. März 2018 berichtet die Bildungsdezernentin Sylvia Weber, dass eine weitere provisorische Einrichtung eröffnen wird. Da der Bedarf nach Kinderbetreuung in den kommenden Jahrzehnten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ansteigen wird, gilt es hier nicht nur an Provisorien, sondern an nachhaltigen Lösungen zu arbeiten. Das oben genannte Grundstück wurde im Zuge der Anregung OA 193 vom 03.11.2017 und den daraus folgenden Beschlüssen dauerhaft für Betreuungs- und Schulzwecke gesichert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 03.11.2017, OA 193 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1578 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 40 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Der Nachweis ausreichender Kindergarten- und Betreuungsplätze in Kalbach scheitert nicht an fehlenden Grundstücken

16.03.2018 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2935 entstanden aus Vorlage: OF 267/12 vom 02.03.2018 Betreff: Der Nachweis ausreichender Kindergarten- und Betreuungsplätze in Kalbach scheitert nicht an fehlenden Grundstücken Der Magistrat wird gebeten, ungeachtet seiner positiven Entscheidung zur Eröffnung eines weiteren Kindergartens am Kalbacher Stadtpfad, dies nicht abschließend zum Nachweis der Kindergarten- und Betreuungsplätze in Kalbach anzusehen, sondern für die noch fehlenden Plätze und insbesondere im Hinblick auf die Einführung kostenfreier Kindergartenplätze und dem geplanten Rechtsanspruch ganztägiger Betreuungsplätze, den Bau einer weiteren Kindertagesstätte in Kalbach für Kinder von ein bis zehn Jahren vorzubereiten. Das städtische Grundstück am Grubweg 6 bietet auf der Freifläche neben der alten Turnhalle noch ausreichend Platz für die Errichtung einer temporären Kindertagesstätte. Begründung: Die Bemühungen des Magistrats, weitere Kindergartenplätze für den Stadtteil Kalbach-Riedberg durch die Aktivierung der bestehenden Pavillons am Kalbacher Stadtpfad zu schaffen, werden vom Ortsbeirat begrüßt. Damit wird den Beschwerden von Eltern und den Bedenken des Ortsbeirats an den zweifelhaften Zahlen und Deckungsgraden der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung Rechnung getragen. Es ist zu bedenken, dass die vorgesehene Einführung der kostenfreien Kitaplätze und eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung weitere Engpässe bei den Platzangeboten schaffen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1723 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 40 3

OF (Antrag Ortsbeirat)

Abfallbehälter Kreuzung Kalbacher Stadtpfad/Feldweg zum Weiher

10.01.2018 · Aktualisiert: 01.02.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2018, OF 256/12 Betreff: Abfallbehälter Kreuzung Kalbacher Stadtpfad/Feldweg zum Weiher Der Ortsbeirat bittet den Magistrat den Abfallbehälter, der an der Kreuzung Kalbacher Stadtpfad/In der Kätcheslach neben der Bank entfernt wurde (Vandalismus) zu ersetzen. Begründung: Die Wege Kalbacher Stadtpfad/In der Kätcheslach sind sehr beliebte Spazierwege und die Bürger nutzen sehr gern die ohnehin spärlich vorhandenen Bänke. An der angesprochenen Stelle steht eine Bank, in deren Umgebung sich der Müll häuft, seitdem der Abfallbehälter entfernt wurde. Es wäre im Sinn der Bürger an dieser Stelle wieder einen Abfallbehälter aufzustellen. Wenn wir saubere Straßen und Wege haben wollen, müssen auch die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 12 am 26.01.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 256/12 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Keine Filialschließung der Frankfurter Sparkasse in Kalbach

01.12.2017 · Aktualisiert: 04.06.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2017, OM 2487 entstanden aus Vorlage: OF 245/12 vom 30.11.2017 Betreff: Keine Filialschließung der Frankfurter Sparkasse in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, Gespräche mit der Landesbank Hessen-Thüringen - Girozentrale - als Träger der Frankfurter Sparkasse und den Mitgliedern im Verwaltungsrat der Sparkasse zu führen, um die für den 25.01.2018 geplante Schließung der Frankfurter Sparkasse Filiale Kalbach in der Kalbacher Hauptstraße 26 rückgängig zu machen. Die Aufstellung eines Geldautomaten und Briefkastens für Überweisungsträger an zentraler Stelle in Kalbach stellt keinen Ersatz für die in der Filiale angebotenen Dienstleistungen dar. Begründung: Die Schließung der Filiale der Frankfurter Sparkasse in der Kalbacher Hauptstraße ist für den 25.01.2018 angekündigt. Nach dem Gesetz vom 14.05.2007 zur Errichtung der Frankfurter Sparkasse als Anstalt des öffentlichen Rechts ist diese eine "Landesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts". Die Aufgaben der Frankfurter Sparkasse ergeben sich aus § 2 dieses Gesetzes. Demnach ist sie ein dem gemeinen Nutzen dienendes Wirtschaftsunternehmen. Sie erledigt im Interesse ihrer Kunden Dienstleistungen nach Maßgabe der Satzung. Hierzu gehört, dass in Kalbach Kunden diese Dienstleistungen angeboten werden. Weiterhin ist festzustellen, dass viele ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger in Kalbach wohnen, die nicht in der Lage sind, mit dem ÖPNV die nächste Filiale zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 572 Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3156

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

SB-Terminal und Geldautomat für die Post-Partnerfiliale in der Kalbacher Hauptstraße 12

01.12.2017 · Aktualisiert: 22.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2017, OM 2479 entstanden aus Vorlage: OF 237/12 vom 10.11.2017 Betreff: SB-Terminal und Geldautomat für die Post-Partnerfiliale in der Kalbacher Hauptstraße 12 Der Magistrat wird beauftragt, bei der Deutschen Postbank AG und der Deutschen Post AG anzuregen, in der Post-Partnerfiliale in Frankfurt-Kalbach, Kalbacher Hauptstraße 12, ein SB-Terminal und einen Geldautomaten der Deutschen Postbank AG bzw. Cash Group für Bankgeschäfte und zur Bargeldversorgung aufzustellen. Begründung: Während Kunden der Volks- und Raiffeisenbanken und Sparkassen eine kostenfreie und nahe Bargeldversorgung im Stadtteil vorfinden, ist die Nutzung dieser Geldautomaten für Nichtkunden mit deutlichen Gebühren versehen. Auch die Versorgung mit Bargeld über den örtlichen REWE-Markt ist an eine Mindesteinkaufssumme gebunden. Kunden der Geschäftsbanken finden indes kein kostenfreies Angebot vor und besonders für ältere Menschen sind die Wege sehr weit. Ein SB-Terminal und ein Geldautomat in der Post-Partnerfiliale Kalbach mit Auszahlungs-, Überweisungs- und Umbuchungsfunktion würde die kostenfreie Bargeldversorgung sicherstellen, Bankgeschäfte auch ohne PC ermöglichen und zudem der Festigung der Post-Partnerfiliale dienen, da es für ein zusätzliches Angebot und mehr Kundenfrequenz der Filiale sorgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 555 Aktenzeichen: 92 31

OA (Anregung Ortsbeirat)

Das Grundstück Kalbacher Stadtpfad/Ecke Am Hasensprung dauerhaft für Betreuungs- und Schulzwecke sichern

03.11.2017 · Aktualisiert: 19.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 03.11.2017, OA 193 entstanden aus Vorlage: OF 227/12 vom 22.10.2017 Betreff: Das Grundstück Kalbacher Stadtpfad/Ecke Am Hasensprung dauerhaft für Betreuungs- und Schulzwecke sichern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, das im Bebauungsplan Nr. 688 als Fläche für den Gemeinbedarf - Grundschule - ausgewiesene Grundstück Kalbacher Stadtpfad/Ecke Am Hasensprung (Flurstücke 3965 bis 3970) dauerhaft für Betreuungs- und Schulzwecke zu sichern. 2. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, a) das vorgenannte Areal in städtisches Eigentum zu bringen und b) ein Konzept zu erstellen, wie die verschiedenen Bedarfe des Stadtteils aus dem Kita- und dem Grundschulbereich dort mittelfristig abgebildet werden können. In diesem Zusammenhang soll insbesondere dargestellt werden, ob zusätzliche Betreuungsplätze und Angebote der außerschulischen Nachmittagsbetreuung unter einem Dach gebündelt werden können. Begründung: Aufgrund des weiterhin hohen Bedarfs an Betreuungs- und Schulplätzen in Kalbach-Riedberg und der weiter steigenden Einwohner- und Kinderzahl sind vom Magistrat die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auch zukünftig ausreichende Flächen hierfür zur Verfügung stehen. Das Grundstück Kalbacher Stadtpfad/Ecke Am Hasensprung ist hierfür ideal und wird auch deshalb schon seit einigen Jahren zur provisorischen Unterbringung verschiedener ausgelagerter Einrichtungen genutzt. Die planungsrechtliche Ausweisung als Gemeinbedarfsfläche - Grundschule - ist bereits Mitte der 1990er-Jahre erfolgt. Bislang ist es allerdings versäumt worden, die Flächen auch in das Eigentum der Stadt Frankfurt am Main zu bringen. Grundstücke für Kindertagesstätten und Schulen sind in der gesamten Stadt Mangelware. In fast allen Stadtteilen fehlt es an geeigneten Grundstücken für den Bau oder die Erweiterung von Betreuungseinrichtungen und Schulen. Dass es in Kalbach noch Flächen für den Ausbau von Betreuungsangeboten gibt, die überdies auch schon planungsrechtlich gesichert sind, ist ein Glücksfall. Daher sollten zeitnah auch die eigentumsrechtlichen und konzeptionellen Voraussetzungen für den Ausbau der pädagogischen Angebote in einem der am schnellsten wachsenden Stadtteile Frankfurts geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2934 Anregung an den Magistrat vom 18.05.2018, OM 3198 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 08.11.2017 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.11.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OA 193 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 16. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 04.12.2017, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 193 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.12.2017, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 193 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2017, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2017, TO II, TOP 43 Beschluss: Der Vorlage OA 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 2124, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Pavillons im Kalbacher Stadtpfad - zeitweiliges Ausweichquartier für die Kita 134 „Im Hain“

03.11.2017 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2303 entstanden aus Vorlage: OF 226/12 vom 02.10.2017 Betreff: Pavillons im Kalbacher Stadtpfad - zeitweiliges Ausweichquartier für die Kita 134 "Im Hain" Der Magistrat wird gebeten, die Pavillons im Kalbacher Stadtpfad für die Kinder der Kita 134 "Im Hain" im Sommer 2018 für ca. 12 Wochen als Ausweichquartier zur Verfügung zu stellen, da umfangreiche Brandschutzmaßnahmen in der Kita vorgenommen werden müssen. Begründung: In den Pavillons am Kalbacher Stadtpfad sind zurzeit noch immer Kinder untergebracht, in deren Bonameser Kita die Sanierungsmaßnahmen andauern. Die Kita 134 "Im Hain" soll voraussichtlich wegen der anstehenden Brandschutzmaßnahmen während der Sommerferien 2018 komplett geschlossen werden, was für viele Familien ein Betreuungsproblem geben wird. Auch die angedachte Möglichkeit, die Kinder für die Dauer von 12 Wochen täglich mit dem Bus in ein Ausweichquartier zu fahren, ließe sich durch eine Nutzung der deutlich näheren Anlage im Kalbacher Stadtpfad verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 589 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 40 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbindungsweg zwischen Riedberg und Kalbach beleuchten

18.08.2017 · Aktualisiert: 22.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2017, OM 1980 entstanden aus Vorlage: OF 201/12 vom 04.08.2017 Betreff: Verbindungsweg zwischen Riedberg und Kalbach beleuchten Vorgang: B 172/12 Der Magistrat wird gebeten, den Fußweg in der Verlängerung der Straße Am Schlittenberg Richtung Feldweg bis zum Kätcheslachweiher und von dort zur Ecke Alte Riedbergstraße/Riedbergallee bis zur U-Bahn zu beleuchten. Begründung: Auch wenn der Stadtteilverbindungsweg, welcher mit der Vorlage B 172 vom 20.04.2012 initiiert wurde, seit einiger Zeit beleuchtet ist, besteht immer noch ein Bedarf an einer Beleuchtung des oben genannten Weges. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg vollkommen dunkel und ohne zusätzliche Beleuchtung wie Taschenlampen oder Ähnliches kaum nutzbar. Durch den Neubau der IGS Kalbach-Riedberg wird die Anzahl an Schülerinnen und Schülern, welche den Weg in den frühen Morgenstunden nutzen, langfristig zunehmen, hier gilt es für die Sicherheit der Schulkinder schon rechtzeitig vorzusorgen. Da es sich jedoch um ein Landschaftsschutzgebiet handelt, gilt es zwischen den Naturschutz- und Sicherheitsaspekten einen Kompromiss zu finden. Hier könnte man z. B. mit kleinen LED-Leuchten in Bodennähe und geringerer Leuchtstärke arbeiten oder ähnlichen minimal-invasiven Technologien. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.04.2012, B 172 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2190 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 338 Antrag vom 11.11.2018, OF 376/12 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2018, OM 4046 Aktenzeichen: 91 52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gefahr auf dem Bürgersteig in der Straße Am Hasensprung beseitigen

19.05.2017 · Aktualisiert: 15.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1664 entstanden aus Vorlage: OF 147/12 vom 09.04.2017 Betreff: Gefahr auf dem Bürgersteig in der Straße Am Hasensprung beseitigen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob geeignete Maßnahmen getroffen werden können, um Gefahren auf dem Fußweg zu verhindern. In der Straße Am Hasensprung, vor der Garageneinfahrt von Haus Nr.10, ist das Ge fälle des Bürgersteigs so stark, dass besonders Rollstuhlfahrer, Personen mit Kinderwagen und ältere Menschen gefährdet sind. Durch die starke Neigung können Rollstühle und/oder Kinderwagen aus dem Gleichgewicht kommen und schlimmstenfalls umkippen. Begründung: Die Stadt hat eine Sicherungspflicht für öffentliche Wege. Im oben aufgeführten Bereich besteht Handlungsbedarf. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1914 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2447 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 12 am 15.09.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sitzbänke in der Feldflur zwischen Kalbach und Riedberg

19.05.2017 · Aktualisiert: 09.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1670 entstanden aus Vorlage: OF 160/12 vom 05.05.2017 Betreff: Sitzbänke in der Feldflur zwischen Kalbach und Riedberg Der Magistrat wird gebeten, auf dem Verbindungsweg zwischen dem Johann-Beyer-Weg und der Straße An der Bergstraße mindestens zwei Sitzbänke aufzustellen. Um die gute Fernsicht in beide Richtungen, sowohl auf den Taunus wie auch auf den Stadtteil Riedberg, genießen zu können, wären beidseitig nutzbare Bänke mit Rückenlehne vorteilhaft. Um keine zusätzlichen Reinigungskosten entstehen zu lassen und im Hinblick auf die Kampagnen zur Müllvermeidung, ist auf die Anbringung von Papierkörben zu verzichten. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Bemühungen der Stadt, die o. g. Wegeverbindung durch die installierte Beleuchtung und die jetzt vorgenommenen Baumpflanzungen als Spazierweg aufzuwerten. Ältere Personen vermissen auf der ca. 500 Meter langen Wegstrecke Sitzmöglichkeiten. Auch die guten Sichtbeziehungen in die Landschaft sprechen für die Aufstellung von Sitzbänken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1488 Anregung an den Magistrat vom 01.12.2017, OM 2480 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2018, ST 74 Aktenzeichen: 67 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34

10.03.2017 · Aktualisiert: 19.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.03.2017, OA 133 entstanden aus Vorlage: OF 138/12 vom 24.02.2017 Betreff: Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34 Vorgang: OM 717/16 OBR 12; ST 43/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, durch das Rechtsamt prüfen zu lassen, inwieweit die Rechtsauffassung und Handlungsweise der Bauaufsicht zutrifft, durch die Stadt hergestellte und unterhaltene öffentliche Verkehrsflächen, sofern sie sich im Privatbesitz befinden, ohne Entwidmungsverfahren beseitigen und bebauen lassen zu können, oder ob diese Handlungsweise im Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht, nach der auch im privaten Besitz befindliche Verkehrsflächen zum öffentlichen und zu erhaltenden Verkehrsraum zählen, sofern sie aufgrund stillschweigender oder ausdrücklicher Duldung des Verfügungsberechtigten zur Benutzung durch jedermann zugelassen sind. 2. Der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, mit welchen Begründungen das Erwerbsrecht der Stadt nach § 3 des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes nicht in Anspruch genommen wurde, um die Erhaltung der für den öffentlichen Verkehr notwendigen Bürgersteigflächen vor den Gebäuden Kalbacher Hauptstraße 37 und Weißkirchener Weg 34 zu sichern. Begründung: In Beantwortung einer Anregung des Ortsbeirats 12 mit Stellungnahme vom 09.01.2017, ST 43, erklärt die Bauaufsicht, dass die Bebauung einer bisher der Öffentlichkeit zugänglichen und von der Stadt hergestellten und instand gehaltenen Bürgersteigfläche zulässig ist, da diese Fläche nicht im öffentlichen Eigentum ist und somit nicht den Status eines öffentlichen Bürgersteigs erfüllt. Infolge wurde der bisher 1,5 Meter breite Bürgersteig auf eine Breite von 1,0 Meter und stellenweise auf 0,60 Meter reduziert. Im Weißkirchener Weg 34 stehen vor dem Geschäft eines Altgerätehändlers auf dem öffentlichen Bürgersteig Schrottgeräte. Auch in diesem Fall, der zur Gefährdung von Passanten führt, erkennt die Bauaufsicht keine Funktion als Verkehrsfläche, da sich der betreffende Teil des Bürgersteigs im Privatbesitz befindet. In den alten Ortsteilen kommt es durch früher geltende Baugesetze nicht selten vor, dass die vor den bebauten Privatgrundstücken liegenden Verkehrsflächen, meist Bürgersteige, zum Teil in Privatbesitz sind. Das Urteil des Bundesgerichtshofs stützt die Auffassung, dass es sich dabei um öffentliche Verkehrsflächen handelt, die nicht zur freien Verwendung der Eigentümer stehen. Um die Nutzungsrechte dieser Flächen zu regeln, wurde 2001 das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz als Bundesgesetz erlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 717 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 43 Bericht des Magistrats vom 14.08.2017, B 262 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 15.03.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 8 am 20.04.2017, TO I, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage OA 133 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 10. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.04.2017, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 133 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.05.2017, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 133 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.05.2017, TO II, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage OA 133 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1353, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beschilderung für Ortsfremde verbessern - Kalbach-Riedberg auf Verkehrsschildern besser ausweisen

20.01.2017 · Aktualisiert: 03.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1164 entstanden aus Vorlage: OF 122/12 vom 09.01.2017 Betreff: Beschilderung für Ortsfremde verbessern - Kalbach-Riedberg auf Verkehrsschildern besser ausweisen Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung auf den Zufahrtsstraßen nach Kalbach-Riedberg dahin gehend zu verbessern, dass beide Teile des Stadtteils ausgeschildert sind und hierzu, soweit erforderlich, Gespräche mit Nachbarkommunen sowie der Straßenverkehrsverwaltung beziehungsweise Hessen Mobil aufzunehmen. Insbesondere schlägt der Ortsbeirat folgende Anpassungen der Beschilderung vor: - Vor und an der Kreuzung "Kalbacher Hauptstraße/Am Martinszehnten" zum einen von Bonames kommend für den Geradeausverkehr sowie für den Linksabbiegeverkehr von Kalbach kommend und für den Rechtsabbiegeverkehr vom Martinszehnten kommend zusätzlich zu "F-Niederursel" und "Oberursel" auch "F-Riedberg" zu ergänzen; - an der Kreuzung "Rosa-Luxemburg-Straße/Am Weißkirchener Berg" bzw. "Frankfurter Landstraße" zusätzlich zu "F-Kalbach" auch "F-Riedberg" auszuweisen; - an der Kreuzung "Am Weißkirchener Berg/L 3019" aus Kalbach kommend für den Linksabbiegeverkehr "F-Riedberg" auszuweisen; - an der Kreuzung "Lange Meile/L 3019" aus Kalbach kommend für den Links abbiegeverkehr "F-Riedberg" auszuweisen sowie - auf den Ausfahrttafeln der Abfahrt 6 (Heddernheim) der BAB 661 aus Süden kommend den Schriftzug "F-Riedberg" zu ergänzen. Begründung: Zahlreiche Hinweisschilder auf den Zufahrtsstraßen zum Stadtteil enthalten unvollständige und teilweise irreführende Angaben zu den beiden Teilen des Stadtteils. Dies kann dazu führen, dass Ortsfremde fehlgeleitet werden. Darüber hinaus trägt dies besser dem gewachsenen Stadtteil Rechnung. Daher wird der Magistrat gebeten, im Sinne einer Verbesserung der Beschilderung selbst tätig zu werden beziehungsweise zur Verbesserung der Beschilderung mit den zuständigen Nachbarkommunen beziehungsweise den zuständigen Straßenverkehrsbehörden Kontakt aufzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 684 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1828 Aktenzeichen: 66 7

OF (Antrag Ortsbeirat)

Gefährliche Kanaldeckel

03.01.2017 · Aktualisiert: 25.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2017, OF 128/12 Betreff: Gefährliche Kanaldeckel Der Ortbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, sich mit der zuständigen Firma in Verbindung zu setzen, die für den Einbau der Kanalkästen verantwortlich ist, die sich auf der Kalbacher Hauptstraße vor dem Alten Rathaus und auf der anderen Straßenseite, sowie auf dem Bürgersteig gegenüber der Straße Am Schlinkenborn befinden. Diese Firma ist aufzufordern, die Abdeckungen dieser Kästen so einzubauen, dass keine Kanten hervorragen. Begründung: Die Kanaldeckel stehen zwischen zwei und fünf Zentimeter hervor und sind gefährliche Stolperfallen. Dieser Antrag ist so dringend, weil bereits am 29. Dezember eine Seniorin aus Kalbach an einem herausragenden Kanaldeckel gestolpert und hingefallen ist. Sie hat sich eine Schulterverletzung zugezogen, so dass ein Krankenwagen angefordert werden musste. Sie ist über einen der Kanaldeckel, der nicht einmal sehr hoch hervorsteht, gestolpert, Nicht auszudenken wenn jemand über den unverantwortlich hochstehend Kanaldeckel an der Bushaltestelle vor dem Alten Rathaus stolpert und hinfällt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 128/12 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Sicherheit für Schulkinder und Fußgänger im oberen Bereich der Straße Am Hasensprung

09.12.2016 · Aktualisiert: 17.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.12.2016, OM 1066 entstanden aus Vorlage: OF 117/12 vom 09.12.2016 Betreff: Mehr Sicherheit für Schulkinder und Fußgänger im oberen Bereich der Straße Am Hasensprung Der Magistrat wird gebeten, wie in dem Ortstermin am 07.12.2016 zwischen Vertretern der Stadtverwaltung und Mitgliedern des Ortsbeirats 12 einvernehmlich vereinbart, die Fahrbahnquerungen im Zuge der Fußwegeverlängerungen An der Wellenburg und Am Schlittenberg für Schulkinder und Fußgänger sicherer zu gestalten. Dazu ist die Fahrbahn im Bereich des Fußweges Am Schlittenberg in Höhe des Spielplatzes mittels Fahrbahnmarkierungen von beiden Seiten einzuengen und mit Pollern abzusichern. In Höhe der Fußwegeverbindung An der Wellenburg sind die mehrere Meter zurückgesetzten Poller auf dem südlichen Bürgersteig in Richtung Bordsteinkante zu versetzen, um das Parken auf dem Fußweg auszuschließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 569 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Instandsetzung des Wegekreuzes (Steinkruzifix) Am Weißkirchener Berg/An der Bergstraße

04.11.2016 · Aktualisiert: 07.02.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 896 entstanden aus Vorlage: OF 94/12 vom 20.10.2016 Betreff: Instandsetzung des Wegekreuzes (Steinkruzifix) Am Weißkirchener Berg/An der Bergstraße Der Magistrat wird gebeten, an dem unter Denkmalschutz stehenden Wegekreuz von 1875 an der Kreuzung der Straßen Am Weißkirchener Berg und An der Bergstraße Instandsetzungsarbeiten vorzunehmen, da erhebliche Schäden und Abplatzungen an dem Sandsteinkreuz aufgetreten sind. Begründung: Die vor etlichen Jahren vorgenommenen Ausbesserungen weisen inzwischen erhebliche Schadstellen auf. Damit sich das Ausmaß der Schäden nicht erhöht und zur Sicherheit von Passanten wird eine Instandsetzung für erforderlich gehalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 268

OF (Antrag Ortsbeirat)

Gemeinbedarfsfläche im Bebauungsplan Nr. 688 in ein reines Wohngebiet umdefinieren

24.10.2016 · Aktualisiert: 09.11.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2016, OF 93/12 Betreff: Gemeinbedarfsfläche im Bebauungsplan Nr. 688 in ein reines Wohngebiet umdefinieren Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bebauungsplan B 688 wie folgt zu ändern: Die im Bebauungsplan B 688 an der Ecke Kalbacher Stadtpfad / Am Hasensprung (Flurstücke 3964-3968) ausgewiesene Fläche "Fläche für Gemeinbedarf - Grundschule" wird umdefiniert und statt wie bisher als "Sonderfläche Gemeinbedarf" zukünftig als reines Wohngebiet (WR) mit einer Grundflächenzahl (WRZ) von maximal 0,3 für die Errichtung von freistehenden Einfamilienhäusern vorgesehen. Begründung: Der Bebauungsplan B 688 sieht an der Ecke Kalbacher Stadtpfad / Am Hasensprung (Flurstücke 3964-3968) derzeit noch eine Gemeinbedarfsfläche "Fläche für Gemeinbedarf - Grundschule" vor. Derzeit wird die Fläche für eine Kita Auslagerung genutzt. Langfristig besteht in Kalbach kein Bedarf mehr für eine "Fläche für Gemeinbedarf - Grundschule". Die Grundschule wurde am alten Standort erweitert. Darüber hinaus sind auch keine anderweitigen langfristigen Nutzungsmöglichkeiten als Gemeinbedarfsfläche ersichtlich. Insbesondere kommt mangels Bedarf auch keine dauerhafte Nutzung für eine Kindertagesstätte in Betracht. Weitere Gemeinbedarfszwecke sind ebenfalls nicht ersichtlich. Für die Verwendung der Gemeinbedarfsfläche etwa für die Errichtung eines Bürgerhauses etc. ist der Standort mitten in einem Wohngebiet ungeeignet, da bereits die straßenmäßige Erschließung nicht hinreichend gesichert ist bzw. ein Verkehr erzeugt würde, der den Anwohnern nicht zumutbar ist. Vor diesem Hintergrund sowie in Anbetracht des Bedarfes nach Wohnungen in Frankfurt und des Baubestandes im unmittelbaren Umfeld bietet sich daher die Umwidmung der Gemeinbedarfsfläche in eine Fläche zur Nutzung als reines Wohngebiet, insbesondere zur Bebauung mit freistehenden Einfamilienhäusern an. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 04.11.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 93/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP (= Annahme)

Partei: FDP

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