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Meine Nachbarschaft: Justinuskirchstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst, Nied und Unterliederbach: Parksündern durch bauliche Maßnahmen entgegenwirken

13.08.2019 · Aktualisiert: 12.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4868 entstanden aus Vorlage: OF 1079/6 vom 23.07.2019 Betreff: Höchst, Nied und Unterliederbach: Parksündern durch bauliche Maßnahmen entgegenwirken Der Magistrat wird gebeten, in der Emmerich-Josef-Straße (Stadtteil Höchst) zwischen der Königsteiner Straße und dem Parkplatz der Kasinostraße (Andreasplatz) aufseiten der Deutschen-Bank-Filiale kleine Betonblöcke auf den Rand des Bordsteins zu legen, sodass ein Parken auf der "linken Seite" nicht weiter möglich ist. Vor dem Haus im Nieder Kirchweg 39 (Stadtteil Nied) ist eine Bushaltestelle. Hinter dem markierten Parkplatzstreifen, auf der Grenzmarkierung und dahinter im Busbereich parken leider öfters Fahrzeuge. Auch vor dem Haus Nieder Kirchweg 31 wurde eine ähnliche Situation gemeldet. Dort parken sie sogar teilweise auf dem Radweg. Fahrradbügel (oder Poller) könnten diese ärgerliche Situation beheben. Der Magistrat wird daher gebeten, Fahrradbügel (oder Poller) an dieser Stelle anzubringen. Der Magistrat wird abschließend gebeten, vor dem Eingang der Euckenstraße 36 bis 38 (Stadtteil Unterliederbach) Fahrradbügel (oder Poller) aufzustellen, damit die Müllabfuhr die großen Mülltonnen auch mit Sicherheit entleeren kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2019, ST 2156 Antrag vom 03.02.2020, OF 1237/6

OF (Antrag Ortsbeirat)

Genehmigung der bestehenden Main-Weser-Bahnlinie

30.05.2019 · Aktualisiert: 24.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2019, OF 652/9 Betreff: Genehmigung der bestehenden Main-Weser-Bahnlinie Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob ihm bekannt ist, ob eine Genehmigung für die bestehende Main-Weser-Bahn vorliegt. Begründung: Weder die Deutsche Bahn noch das Eisenbahnbundesamt konnten bislang das Vorliegen der Genehmigung bestätigen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 13.06.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 652/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: An der Kreuzung Hostatostraße/Justinuskirchstraße Poller durch Fahrradbügel ersetzen

07.05.2019 · Aktualisiert: 19.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4522 entstanden aus Vorlage: OF 979/6 vom 20.04.2019 Betreff: Höchst: An der Kreuzung Hostatostraße/Justinuskirchstraße Poller durch Fahrradbügel ersetzen Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Kreuzung Hostatostraße/Justinuskirchstraße in Frankfurt am Main-Höchst vorhandenen Poller soweit wie möglich durch Fahrradbügel zu ersetzen. Begründung: An dieser Stelle wurden die schraffierten Straßenflächen größtenteils mit Pollern vor Falschparkern geschützt (siehe Bilder). An der nordwestlichen Ecke wurden bereits Fahrradbügel anstelle von Pollern verwendet. An den drei anderen Ecken ist es sicher möglich, zumindest einige Poller durch weitere Fahrradbügel zu ersetzen, die den gleichen Effekt erzielen und einen Zusatznutzen als Fahrradparkplatz haben. Es handelt sich um eine Geschäftsstraße mit vielen Kunden (zwei Sparkassen, Apotheke etc.). Hier bleibt den Menschen, die mit dem Fahrrad kommen, häufig nur die Möglichkeit, ihr Fahrrad auf dem Fußweg abzustellen, was wiederrum die Fußgänger beeinträchtigt. Zusätzlicher Parkraum für Fahrräder kann an dieser Stelle Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1604 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst/Nied: Fuß- und Radwege an der Nidda

07.05.2019 · Aktualisiert: 19.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4526 entstanden aus Vorlage: OF 985/6 vom 20.04.2019 Betreff: Höchst/Nied: Fuß- und Radwege an der Nidda Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten umsetzbar sind, um den zunehmenden Verkehr von Fußgängern und Radfahrern an der Nidda sinnvoll zu lenken. Insbesondere die beiden folgenden Varianten sollten geprüft werden: a) Fuß- und Radweg auf verschiedenen Uferseiten der Nidda; b) Verbreiter ung der Wege, um mehr Verkehr aufnehmen zu können. Begründung: Die Uferwege entlang der Nidda, zwischen Höchst und Rödelheim, erfreuen sich im Sommer steigender Beliebtheit. Zusätzlich zum Freizeitverkehr von Fußgängern, Radlern, Nutzern von Elektrorollern und Joggern ist dies eine wichtige Verbindung im Radverkehrsnetz. Die vorhandenen Wege können dem zunehmenden Verkehr nicht gerecht werden. Weder das Spazierengehen noch das Radfahren kann nebeneinander erfolgen, da permanentes Überholen oder Gegenverkehr zum "Gänsemarsch" zwingt. Ein Gebiet mit einem so hohen Freizeitwert sollte mit entsprechenden Wegen ausgestattet sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1608 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Beleuchtung des Fußgängerüberweges vor dem Hallenbad

26.03.2019 · Aktualisiert: 10.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.03.2019, OM 4464 entstanden aus Vorlage: OF 951/6 vom 22.02.2019 Betreff: Höchst: Beleuchtung des Fußgängerüberweges vor dem Hallenbad Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) in der Melchiorstraße vor dem Hallenbad Höchst mit einer helleren, normgerechten Beleuchtung ausgestattet wird. Begründung: Augenscheinlich ist hier keine separate Beleuchtung vorhanden. Die Straßenbeleuchtung reicht nicht aus, um die Autofahrer auf den Gefahrenpunkt hinzuweisen, zudem parkende Pkws oft die Sicht auf den Überweg einschränken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1191 Aktenzeichen: 91 52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Frankfurter Westen: Abfallbehälter an Haltestellen häufiger leeren

26.03.2019 · Aktualisiert: 10.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.03.2019, OM 4459 entstanden aus Vorlage: OF 945/6 vom 20.02.2019 Betreff: Frankfurter Westen: Abfallbehälter an Haltestellen häufiger leeren Der Magistrat wird gebeten, die entsprechenden Stellen der VGF aufzufordern, den Reinigungszyklus an den Haltestellen des ÖPNV zu verkürzen. Insbesondere überquellende Abfallbehälter sind immer wieder Grund für Beschwerden. Exemplarisch seien die Haltestellen "Hostatostraße" und "Zuckschwerdtstraße" in Höchst genannt. Das Problem zeigt sich jedoch an fast allen Haltestellen im Frankfurter Westen. Begründung: Die Bemühungen der Kampagne cleanffm, einen umsichtigeren Umgang mit dem Thema Müll zu erreichen, werden durch das Erscheinungsbild vieler Haltestellen zunichtegemacht. Um mehr Menschen vom sorgfältigen Umgang mit Müll zu überzeugen, ist eine ausreichende Kapazität der Müllbehälter unbedingt erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1201 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Wildpinkeln auf dem Andreasplatz unterbinden

26.03.2019 · Aktualisiert: 10.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.03.2019, OM 4465 entstanden aus Vorlage: OF 952/6 vom 16.02.2019 Betreff: Höchst: Wildpinkeln auf dem Andreasplatz unterbinden Der Magistrat wird gebeten, den Bereich vor der Kath. Kindertagesstätte St. Josef (Emmerich-Josef-Straße 14) so umzugestalten, dass das Wildpinkeln unmittelbar gegen den Außenbereich der Kita unterbunden oder zumindest stark erschwert wird. Begründung: Die Stelle unmittelbar vor der Kita hat sich insbesondere im Sommer 2018 zu einem Hotspot für Wildpinkler entwickelt. Fast jeden Morgen (manchmal auch mittags) waren deutlich sichtbare und riechbare menschliche Urinspuren vorhanden. Hinter dieser Pinkelstelle schließt unmittelbar das Außengelände für die Kinder an. Für die Kinder, aber auch für die Erzieherinnen ist dies ein unhaltbarer Zustand, der dringend verändert werden muss. Nicht nur aus geruchstechnischen Gründen, sondern auch unter hygienischen Gesichtspunkten sollte hier kurzfristig Abhilfe geschaffen werden. Das erste Bild zeigt die Situation im Sommer 2018, das zweite Bild gewährt einen Einblick auf die unmittelbare Gegenseite der Pinkelstelle im Inneren des Kita-Geländes. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2019, ST 1117 Aktenzeichen: 79 2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Neubau der Verkehrsstation „Gateway Gardens“ hier: Fuß- und Radwegverbindung von und zur S-Bahn-Station Bericht des Magistrats vom 18.01.2019, B 6

22.03.2019 · Aktualisiert: 20.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung vom 22.03.2019, OA 378 entstanden aus Vorlage: OF 1182/5 vom 04.03.2019 Betreff: Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens" hier: Fuß- und Radwegverbindung von und zur S-Bahn-Station Bericht des Magistrats vom 18.01.2019, B 6 Vorgang: OA 90/16 OBR 5; V 41/16 OBR 5; ST 1182/16 Der Ortsbeirat nimmt die Vorlage B 6 über den Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens" zum Anlass, auf die noch immer unbefriedigende Verbindung für Fußgängerinnen und Radfahrerinnen vom Gewerbegebiet "Gateway Gardens" Richtung Süden, also zum Terminal 2 und nach Mörfelden-Walldorf, hinzuweisen. Zwar hat der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1182 zugesagt, für den Fuß- und Radverkehr die bestehende Unterführung unter der BAB 3 zu nutzen, allerdings erst nach der Fertigstellung einer separaten Unterführung für ein im Gewerbegebiet ansässiges Unternehmen. Dieses benutzt nämlich die bestehende Unterführung exklusiv, da die Stadt der Fraport AG eine entsprechende Gestattung eingeräumt hat. Die Stellungnahme ST 1182 beruht auf der Vorlage OA 90, für die die Stadtverordnetenversammlung das vereinfachte Verfahren beschlossen hat. Damit ist die Angelegenheit aus dem Aufmerksamkeitsbereich der Stadtverordnetenversammlung verschwunden. Es ist keinerlei Fortschritt beim Bau der neuen Unterführung zu erkennen. Weder für den Magistrat noch für die Gateway Gardens Grundstücksgesellschaft gibt es bis jetzt einen handfesten Grund, sie zu bauen. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine verbindliche Planung für die Öffnung der Unterführung unter der BAB 3 für den Fuß- und Radverkehr vorzulegen. Die Planung soll auch die Rücknahme der o. g. Gestattung ohne den Bau einer separaten Unterführung berücksichtigen. Begründung: Seit Jahrzehnten besteht der Missstand, dass die wichtige, auch überregional bedeutsame Wegeverbindung unter der BAB 3 für den Fuß- und Radverkehr gesperrt bleibt. Als "Gateway Gardens" zur Konversionsfläche wurde, bestand die Möglichkeit, dem abzuhelfen. Leider hat die Stadt lieber der Fraport die Exklusivrechte für die Unterführung eingeräumt. Dies ist besonders ärgerlich, weil damit die Fraport ihr Hoheitsgebiet erneut weiter nach Frankfurt hinein verlagert hat. Das Gewerbegebiet "Gateway Gardens" wurde mit der Maßgabe entwickelt, den motorisierten Individualverkehr möglichst gering zu halten. Etwa eine viertel Milliarde Euro wird in die S-Bahn-Verbindung investiert. Da erscheint es geradezu lächerlich, nicht die wenigen Tausend Euro in die Hand zu nehmen, um die Unterführung zu öffnen und so zu einer wesentlichen Steigerung der Attraktivität des Umweltverbundes beizutragen. Gateway Gardens: Derzeit gesperrte Autobahnunterführung Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 18.01.2019, B 6 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.06.2016, V 41 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1182 Anregung vom 04.11.2016, OA 90 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1180 Antrag vom 08.10.2019, OF 1436/5 Anregung vom 25.10.2019, OA 486 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.03.2019 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.03.2019, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 378 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 30. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.04.2019, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 378 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 6 = Zurückweisung, OA 378 = Annahme) 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.04.2019, TO II, TOP 44 Beschluss: 1. Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 378 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3910, 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.04.2019 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Fahrradschutzstreifen in der Leverkuser Straße/Ecke Bolongarostraße

04.12.2018 · Aktualisiert: 30.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2018, OM 4082 entstanden aus Vorlage: OF 879/6 vom 15.11.2018 Betreff: Höchst: Fahrradschutzstreifen in der Leverkuser Straße/Ecke Bolongarostraße Der Magistrat wird gebeten, den von der Bolongarostraße in die Leverkuser Straße führenden Fahrradschutzstreifen bis mindestens zur Emmerich-Josef-Straße weiterzuführen. Sollte dies nicht möglich sein, ist durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass ein für den Radverkehr sicheres Einfädeln in den Straßenbereich gewährleistet ist. Begründung: Der auf einer ehemals schraffierten Fläche angelegte Fahrradschutzstreifen führt von der Ampel in der Bolongarostraße im Bereich der Rudolf-Schäfer-Anlage in die Leverkuser Straße und endet dort vor einem Parkplatz, ohne dass für Autofahrer erkennbar ist, dass hier Radfahrer unvermittelt in die Straße einfahren müssen. Dies stellt für alle Verkehrsteilnehmer eine Gefährdung dar. Der Fahrradschutzstreifen sollte deshalb möglichst bis zur nächsten Kreuzung weitergeführt werden oder der Radverkehr ist am Ende des Fahrradschutzstreifens sicher auf die Straße zu führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2019, ST 544 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2019 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Höchst: Brüningbrunnen

13.11.2018 · Aktualisiert: 12.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2018, OF 836/6 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Höchst: Brüningbrunnen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die nachhaltige Reinigung des Brüningbrunnens auf dem Höchster Marktplatz in den Haushalt 2019 einzuplanen. Begründung: Nachdem der Brunnen in 2018 erstmalig wieder einen ansehnlichen Wasserstrahl hervorgebracht hat, konnte die Reinigung mangels finanzieller Mittel nicht durchgeführt werden. Viele Höchster Bürger und Wochenmarktbesuchern aus der Region beschweren sich über den Zustand des Kulturdenkmals. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 04.12.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 330 2018 Die Vorlage OF 836/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: fraktionslos

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkplatz: Friedhofsbesucher haben das Nachsehen

11.09.2018 · Aktualisiert: 11.12.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2018, OM 3629 entstanden aus Vorlage: OF 298/7 vom 13.08.2018 Betreff: Parkplatz: Friedhofsbesucher haben das Nachsehen Der Praunheimer Friedhofsparkplatz ist bekanntermaßen in einem maroden Zustand. Davon abgesehen sind die Parkplätze in den meisten Fällen von Nicht-Friedhofsgängern belegt. Die Stadt Frankfurt hat nun einen einzigen Stellplatz mit einem Schild "Friedhofsbesucher" gekennzeichnet. Weder der bauliche Zustand noch die Parksituation werden den Friedhofsbesuchern gerecht, gerade im Falle von Beerdigungen. Eine Lösung besonders für ältere und gehbehinderte Besucher sollte gefunden werden. Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass 1. der ganze Parkplatz als Friedhofsparkplatz sichtbar gekennzeichnet wird, 2. regelmäßige Kontrollen durchgeführt werden, 3. der Parkplatz zeitnah grundsaniert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2317

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Sitzgelegenheit für die Bushaltestelle „Höchst Bahnhof“ errichten

11.09.2018 · Aktualisiert: 28.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2018, OM 3616 entstanden aus Vorlage: OF 787/6 vom 21.08.2018 Betreff: Höchst: Sitzgelegenheit für die Bushaltestelle "Höchst Bahnhof" errichten Der Magistrat wird gebeten, an der provisorisch errichteten Bushaltestelle "Höchst Bahnhof" in der Dalbergstraße Sitzmöglichkeiten und einen Witterungsschutz für die wartenden Fahrgäste zu errichten. Begründung: Fahrgäste, die derzeit an der Bushaltestelle "Höchst Bahnhof" auf den Bus warten, haben keine Möglichkeit, sich dort hinzusetzen, und sind den Witterungsverhältnissen ungeschützt ausgesetzt. Insbesondere für ältere oder bewegungseingeschränkte Menschen erschwert dies die Wartezeit. Eine Sitzgelegenheit und eine Überdachung würde die Wartezeit für viele Fahrgäste erleichtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2211 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Erholungsfläche Spielplatz Coburger Weg/Neu-Zeilsheim

07.08.2018 · Aktualisiert: 16.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3404 entstanden aus Vorlage: OF 745/6 vom 24.07.2018 Betreff: Zeilsheim: Erholungsfläche Spielplatz Coburger Weg/Neu-Zeilsheim Vorgang: OM 1918/17 OBR 6; ST 2308/17 Der Magistrat wird gebeten, a) das in der Vorlage ST 2308 angekündigte Nutzungskonzept zur Umgestaltung der Freifläche des Spielplatzes im Coburger Weg dem Ortsbeirat 6 vorzustellen; b) die während der Ortsbegehung am 27.06.2017 zugesagten Veränderungen der Verkehrswege im Umfeld des Platzes (Entfernung des Parkplatzes vor dem Haus im Coburger Weg 58, Randeinfassung der Bäume als Schutz der Wurzelbereiche, Sperrmarkierungen in den Einmündungen Coburger Weg/Neu-Zeilsheim) umzusetzen (s. auch Protokoll des Ortstermins vom 10.07.2017). Begründung: Zwölf Monate nach der Ortsbegehung am ehemaligen Spielplatz im Coburger Weg hat sich leider nichts getan. Weder wurde das in der Stellungnahme des Magistrats zugesagte Nutzungskonzept entwickelt noch ein Planungsentwurf erstellt. Auch die Verbesserung der Verkehrswege durch Sperrmarkierungen wurde bisher nicht umgesetzt, was insbesondere die Entsorgungsfahrzeuge der FES immer wieder vor große Probleme stellt. Anlage 1 (ca. 207 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.08.2017, OM 1918 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2308 Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2053 Aktenzeichen: 61 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

B-Plan eingehalten?

30.07.2018 · Aktualisiert: 23.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2018, OF 661/1 Betreff: B-Plan eingehalten? Vorgang: M 59/10; M 239/13 In zwei E-Mails von der Aurelis Real Estate Service GmbH vom 4.10.17 und 10.11.17 wird angekündigt, dass geplant ist den Europagarten zeitgleich mit der Bauabnahme in die Baulast der Stadt Frankfurt zu übergeben. In der M59 aus 2010 "1. Bebauungsplan Nr. 850 - Europaviertel West -Teilbereich 2" wird die größe der Parkfläche des Europagarten mit 55.100 qm angegeben. Weder in dieser Planung noch in der M239 aus 2013 "Bebauungsplan Nr. 850 Ä - Europaviertel West - Teilbereich 2 - 1. vereinfachte Änderung" war eine Bebauung innerhalb des Parks vorgesehen. Dennoch befindet sich am nördlichen Rand des Parks ein wohl als Verkaufspavillion mit Aussichtstrum errichtetes Gebäude welches überwiegend gastronomisch genutzt wird. Dies vorangestellt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten die folgenden Fragen zu beantworten: - Wann erfolgt oder erfolgte die Übertragung der Baulast des Europagartens auf die Stadt Frankfurt? - Wie groß ist die Fläche des Parks? - Wie groß ist die Fläche die durch die derzeitige Nutzung (Gastronomie) der Öffentlichkeit nur eingeschränkt zur Verfügung steht? - Verstößt die Bebauung gegen den Bebauungsplan Nr. 850 Ä? - Ist beabsichtigt die Bebauung im Park zu belassen? - Wer trägt ggf. die Kosten für einen Rückbau und das Anlegen von Rasenflächen? - Entstehen an anderer Stelle im Bereich des B-Plans zusätzliche öffentliche Grünflächen zum Ausgleich? - Wer ist, nach der Übertragung der Baulast auf die Stadt, der Eigentümer des Bauwerks? - Welche Nutzung ist zukünftig von Seiten des Magistrats für das Bauwerk vorgesehen? - Rechnet der Magistrat mit Miet- oder Pachteinnahmen für das Gebäude? Wenn ja, in welcher Höhe? - Wird von Seiten des Magistrats daran gedacht, frei zugängliche öffentliche Toiletten zu re alisieren? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.04.2010, M 59 Vortrag des Magistrats vom 06.12.2013, M 239 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 14.08.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 964 2018 Die Vorlage OF 661/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und PARTEI gegen U.B. (= Ablehnung)

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Mehr Lebensqualität im Europaviertel II: Europa-Allee endlich als urbanen Boulevard gestalten!

28.07.2018 · Aktualisiert: 30.01.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2018, OF 651/1 Betreff: Mehr Lebensqualität im Europaviertel II: Europa-Allee endlich als urbanen Boulevard gestalten! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Europaallee zur Verbesserung der Aufenthalts- und Lebensqualität für Anlieger und Besucher endlich zu einem urbanen Boulevard umzugestalten, und zwar durch folgende Umbaumaßnahmen (siehe umseitige Abbildung): - Die Häuser der Anlieger werden durch seitliche, verkehrsberuhigte Erschließungsstraßen (Tempo 30 Zonen) erschlossen, in denen auch der Fahrradverkehr gefährdungsfrei abgewickelt wird; - Der sich anschließende Grünstreifen verringert sich auf Grund des Platzbedarfs der U-Bahnrampe auf nunmehr 7,80m, was noch eine hinreichende Aufenthaltsqualität verspricht; - Der Grünstreifen zwischen den durchgehenden Fahrbahnen entspricht nunmehr der Breite der U-Bahntrasse. Abbildung 1 (Anmerkung: Diese Abbildung ist deckungsgleich mit Abbildung 5 der Begründung) Begründung: Mit einer solchen Konzeption könnte für den öffentlichen Raum der Europaallee für die Anlieger und Besucher eine größere Lebensqualität gewonnen werden, die einem breiten, selbstbewussten Boulevard gerecht wird. Die Erschließung muss einerseits feinteilig entlang der Häuser erfolgen und ein dem Quartier entsprechendes Leben ermöglichen. Sie muss andererseits die Funktionen einer Straße gerecht werden, die überörtliche Funktionen erfüllt. Dies ermöglicht der vorgeschlagene Entwurf. Bei der Entscheidung über den Straßengrundriss, also die Breite der Bürgersteige, der Straßen und Radwege sowie der Grünflächen wurden schwerwiegende Fehler gemacht, unter denen die Europaallee heute leidet. Die ursprüngliche Idee zur Gestaltung der Europaallee fußte auf den folgenden Überlegungen: Es sollte eine repräsentative neue Ost-West-Achse entstehen mit dem Charakter eines europäischen Boulevards. (Historisch waren Boulevards repräsentative Straßen auf ehemaligen Befestigungsanlagen oder Eisenbahntrassen, die sich durch eine großzügige Gestaltung des Straßenraums auszeichneten.) Der Idee zur Europaallee lag der Grundriss der Lissaboner "Avenida da Liberdade" zu Grunde. Diese Gestaltungsvorstellung integrierte zwei weitere Prämissen: die einer breiten Frischluftschneise für die Belüftung der Innenstadt mittels des vorherrschenden Westwinds und die der potentiellen Entlastung der Mainzer Landstraße und der Theodor-Heuss-Allee von dem von Westen einströmenden Pendlerverkehren. Es wurde deshalb aus verkehrlichen, klimatischen und gestalterischen Gründen ein Straßenquerschnitt von 60m gewählt. Am östlichen und am westlichen Ende der Straße sollten entsprechend inszenierte Höhepunkte den öffentlichen Raum gestalten. Am östlichen Ende ein Platz mit dem Foyer eines (Musical)Theaters sowie weit sichtbare Wasserspiele und am westlichen Ende durch ein kulturelles Institut. Soweit die ursprüngliche Zukunftsvision für das Europaviertel. Aus all dem wurde mangels Kreativität und Gestaltungswillen des Magistrats nichts! Zunächst zum Straßengrundriss: In den 90er Jahren wurde ein Straßengrundriss geplant, der großen europäischen Boulevards (so der "Avenida da Liberdade") entsprach. Neben 6m breiten Bürgersteigen, was für die Fußgängerfrequenzen und Außengastronomie völlig ausreichend ist, sollten Nebenerschließungsstraßen mit Parkplätzen (Tempo 30-Zonen) und integriertem Radverkehr entstehen. Nach opulenten 12m breiten Grünflächen sollten mittig die beiden durchgehenden zweispurigen Straßen für den Durchgangsverkehr liegen. Abbildung 2 zeigt einen Ausschnitt aus dieser ursprünglich geplanten Konzeption für die öffentlichen Flächen. Abbildung 2 Dieses bewährte Konzept sollte sowohl eine gute Erschließung der anliegenden Gebäude mit ausreichenden Parkplätzen als auch einem verkehrssichern Radverkehr sicher stellen können. Die beiden Seitenerschließungsstraßen sollten als Tempo 30 Zonen ausgewiesen werden. Die 12m breiten Grünräume hätten gleichermaßen als beruhigte Abstandsflächen wie auch als Aufenthaltsflächen für die Anwohner dienen können. Der Durchgangsverkehr wäre in seinen Belastungen reduziert worden. Für die mittlere Verkehrstrennung reicht ein Abstandsstreifen von 1m. Dieses Konzept wurde vom Magistrat der Stadt in den 2000er Jahren aus nicht nachvollziehbaren Gründen über den Haufen geworfen. Stattdessen wurde der in Abbildung 3 ausschnittsweise dargestellte Grundriss beschlossen und ausgeführt. Abbildung 3 Dieser Straßenquerschnitt zeigt deutliche Schwächen und massive Mängel: Zwischen den beiden Straßen (mit ihren Parkplätzen) und den Wohn- und Bürogebäuden liegen 7,50m breite bepflanzte Grünstreifen, die eine direkte Erschließung der Wohn- und Bürogebäude verhindern. Um von den Parkplätzen zu den Gebäuden zu kommen, muss man diese Grünstreifen (Hundeklos!) überqueren. Diese Situation ist für Anlieferungen, Ver- und Entsorgungsfahrzeuge sowie Rettungsdienste unzumutbar. Die Fahrradfahrer werden wieder in die Gefahr gebracht, direkt seitlich an den parkenden Autos vorbeizufahren (Gefahr der sich öffnenden Autotüren). Der straßenmittig liegende Grünstreifen mit 5,70m Breite ist für die Lebensqualität an der Straße völlig unnütz. Die Bürgersteige mit mehr als 7,00m Breite sind angesichts der zu erwartenden Fußgängerfrequenzen überdimensioniert. Zusammenfassend muss gesagt werden, dass dieser Straßenquerschnitt (Grundriss) den Anforderungen an einen Innerstädtischen Boulevard in keiner Weise gerecht wird. Weder unterstützt er die Anforderungen der Anwohner an die Erschließung ihrer Häuser, noch schafft er innerstädtische, urbane Qualitäten. Die wichtige Trennung zwischen langsamen Erschließungsverkehren (Neugierige, Besucher, Anlieger) und dem unausweichlichen Durchgangsverkehr erfolgt nicht. Dieses widerspricht dem Konzept eines urbanen Boulevards. Durch den gegenwärtigen (und für den Stadtteil viel zu spät stattfindenden) Bau der U- Bahn sind die öffentlichen Flächen im östlichen Bereich der Europaallee heute völlig zerstört. Es ergibt sich damit die einmalige Chance, weitgehend kostenneutral (!) über eine optimalere Gestaltung der öffentlichen Flächen in diesem Bereich nachzudenken und die gravierendsten Mängel des Straßenquerschnitts zu korrigieren. Allerdings sieht die für die Zeit nach dem U-Bahnbau beschlossene Straßenplanung (Abbildung 4) eine Fortsetzung der Planungsmängel vor. Abbildung 4 Die Abbildung 4 zeigt die im Jahr 2013 beschlossene Ausführung des Straßenquerschnitts der Europaallee nach der Errichtung der U-Bahn im Bereich der Rampe zur oberirdischen Führung der Trasse. Zwar ist der Straßengrundriss jetzt symmetrisch, aber aus den mangelhaften Erschließungsqualitäten der früheren Planungen haben die Verantwortlichen nichts gelernt. In der Straßenmitte liegt ein für die Anwohner völlig unnützer Grünstreifen mit fast 18m Breite und minderwertiger Erholungsqualität, der für Fußgänger eigentlich nicht erreichbar ist. Der überbreite Fußgängerweg grenzt erneut an einen Grünstreifen, der die Erreichbarkeit der Parkplätze am Straßenrand und die Erschließung der Gebäude massiv behindert. Der Radweg unterliegt der schon beschriebenen Gefährdungssituation durch die ein- und aussteigenden Autofahrer. Diese völlig unzureichende Planung, die die Potentiale der Europaallee nicht ausnutzt, ließe sich unter dem Ziel einer urbanen Qualität des Stadtteils Dank der nach der U-Bahnbaustelle erforderlichen Neugestaltung des Straßenraums heute noch korrigieren. Es könnte noch auf die ursprünglich geplante Konzeption eines urbanen Boulevards zurückgegriffen werden. Abbildung 5 zeigt diese Konzeption, die sich an der ursprünglichen Planung der 90er Jahre orientiert: Abbildung 5 Die Häuser der Anlieger werden wiederum durch seitliche, verkehrsberuhigte Erschließungsstraßen (Tempo 30 Zonen) erschlossen, in denen auch der Fahrradverkehr gefährdungsfrei abgewickelt wird. Der sich anschließende Grünstreifen verringert sich auf Grund des Platzbedarfs der U-Bahnrampe auf nunmehr 7,80m, was noch eine ausreichend Qualität verspricht. Der Grünstreifen zwischen den durchgehenden Fahrbahnen entspricht der Breite der U-Bahntrasse. Hier wird gegenüber der aktuellen städtischen Planung keine Fläche mehr unsinnig verschenkt. Es geht allein um die Nutzbarkeit und Attraktivität des Boulevards für die Anwohner und Besucher. Mit einer solchen Konzeption könnte für den öffentlichen Raum der Europaallee, bei allen Mängeln der Fassadengestaltung der angrenzenden Gebäude, für die Anlieger und Besucher eine größere Lebensqualität gewonnen werden, die einem breiten, selbstbewussten Boulevard gerecht wird. Die Erschließung muss einerseits feinteilig entlang der Häuser erfolgen und ein dem Quartier entsprechendes Leben ermöglichen. Sie muss andererseits die Funktionen einer Straße gerecht werden, die überörtliche Funktionen erfüllt. Dies ermöglicht der vorgeschlagene Entwurf. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 14.08.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 18.09.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 30.10.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 27.11.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 22.01.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64

05.06.2018 · Aktualisiert: 17.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.06.2018, OA 270 entstanden aus Vorlage: OF 184/16 vom 16.05.2018 Betreff: Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Vorgang: OA 191/17 OBR 16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Kreuzungsbereich Leuchte/Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Triebstraße einen Kreisverkehr einzurichten. Begründung: Im Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64, heißt es unter anderem: "Anmeldungen investiver Bedarfe sind nur zulässig, wenn sie wesentlich und unabweisbar sind, das heißt, sie müssen der Substanzerhaltung oder in besonderem Maße der Zukunftssicherung dienen. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall nicht gegeben." Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Antrag vom 24.10.2017, OA 191, sehr wohl gegeben, denn durch das neu entstehende Baugebiet Leuchte sowie die Vergrößerungspläne des Hessen Centers ist zukünftig mit erheblicher Zunahme des innerörtlichen Verkehrs zu rechnen. Dieser Ziel- und Quellenverkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Weder die Hahnenkammstraße, Barbarossastraße, Bornweidstraße oder Riedstraße sind geeignet, den Ziel- und Quellenverkehr für das Neubaugebiet mit circa 400 Wohneinheiten und circa 600 bis 700 Pkws aufzunehmen, zumal in den oben genannten Straßen einseitig geparkt werden darf. Die in Bergen-Enkheim ansässige Ingenieurgesellschaft für Verkehr und Stadtplanung mbH hat Mitgliedern des Ortsbeirates 16 klar aufgezeigt, dass a) ein Kreisverkehr an dieser Stelle sehr wohl möglich sowie sinnvoll ist und b) dort ein Kreisverkehr auch mit kleinerem Budget implantiert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.10.2017, OA 191 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1949 Antrag vom 03.04.2024, OF 247/16 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 130 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.06.2018 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 12.06.2018, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 64 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 270 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung unter Hinweis auf ST 1154/17) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 64 = Zurückweisung, OA 270 = Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.06.2018, TO II, TOP 31 Beschluss: 1. Die Vorlage B 64 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 270 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung unter Hinweis auf ST 1154/17) Beschlussausfertigung(en): § 2866, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2018 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrskonzept für Höchster Innenstadt

05.06.2018 · Aktualisiert: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3213 entstanden aus Vorlage: OF 722/6 vom 03.06.2018 Betreff: Verkehrskonzept für Höchster Innenstadt Vorgang: OM 4856/11 OBR 6; ST 522/13 Der Magistrat wird gebeten, endlich ein umfassendes Verkehrskonzept für die Höchster Innenstadt zu erarbeiten. Dies soll im Rahmen eines Partizipationsprozesses mit allen vor Ort Betroffenen geschehen. Begründung: Rund um die vehemente Debatte über die Setzung eines Pollers in einer Altstadtgasse hat sich gezeigt, wie schwierig die Verkehrssituation in der Höchster Innenstadt ist. Dies gilt sowohl für den fließenden als auch für den ruhenden Verkehr. Punktuelle Maßnahmen führen nur zu Verdrängung und zu strittigen Auseinandersetzungen unter den Betroffenen. Es ist hier Aufgabe der Stadt, einen Interessensausgleich zu erarbeiten und mit den Bürgerinnen und Bürgern zu diskutieren. Auf frühere Forderungen des Ortsbeirats nach einem solchen Verkehrskonzept hat sich der Magistrat leider immer weggeduckt. In der Vorlage OM 4856 hatte der Ortsbeirat die nachfolgende Forderung an den Magistrat gerichtet: "Der Magistrat wird gebeten, ein Verkehrskonzept für den Bereich Melchiorstraße, Hilligengasse, Storchgasse und Emmerich-Josef-Straße zu entwickeln, um die unzumutbare und teilweise auch gefährliche Verkehrssituation zu beheben." Schon zwei Jahre später antwortete der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 12.04.2013, ST 522, abschließend. In ihr war zu lesen: "Bei den in der Anregung angesprochenen Straßen handelt es sich um das Kerngebiet von Höchst. Veränderungen in diesem Bereich haben daher entscheidenden Einfluss auf das gesamte Verkehrsgeschehen im Stadtteil. Eine separate Erstellung eines Verkehrskonzeptes für diese vier Straßen würde deshalb eine Überarbeitung des Stadtteilverkehrsplans aus dem Jahr 2003 erfordern." Diese Einschätzung des Magistrats war und ist völlig richtig. Leider sind den Worten keine Taten gefolgt, und deshalb wird es allerhöchste Zeit. Nicht nur die 2011 angesprochenen Straßen, sondern die komplette Innenstadt von Höchst braucht ein zeitgemäßes und konsistentes Verkehrskonzept. Und der Magistrat sollte jetzt damit beginnen, ehe weiterer Unfrieden in der Bevölkerung durch Einzelmaßnahmen produziert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.01.2011, OM 4856 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2013, ST 522 Antrag vom 04.08.2018, OF 760/6 Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3393 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1836 Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2019, ST 814 Aktenzeichen: 61 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Höchst: Fahrradbügel im Kreuzungsbereich Hostatostraße/Albanusstraße aufstellen

21.05.2018 · Aktualisiert: 10.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2018, OF 699/6 Betreff: Höchst: Fahrradbügel im Kreuzungsbereich Hostatostraße/Albanusstraße aufstellen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, an der Kreuzung Hostatostraße mit der Albanusstraße möglichst auf allen 4 schraffierten Sperrflächen Fahrradbügel aufzustellen. Begründung: An dieser Kreuzung befinden sich Einzelhandelsgeschäfte und die Volksbank Frankfurt, jedoch keine ausreichende Möglichkeit, ein Fahrrad fest anzuschließen und vor Diebstahl zu sichern. Es gibt dort nur zwei Stangen mit Verkehrsschildern, die sich bedingt eignen aber schnell belegt sind. Geeignete sichere Abstellmöglichkeiten, die nicht die Fußgänger behindern, sind erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 05.06.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 699/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 6 am 07.08.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 699/6 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Zufahrt zur Schrimpegasse über Schwarzbachstraße

08.05.2018 · Aktualisiert: 04.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3102 entstanden aus Vorlage: OF 674/6 vom 19.04.2018 Betreff: Schwanheim: Zufahrt zur Schrimpegasse über Schwarzbachstraße Der Magistrat wird gebeten, die Schwarzbachstraße ab der Einmündung mit der Straße Alt-Schwanheim in Richtung Schrimpegasse mit Pollern so zu verengen, dass trotz beidseitigem Halteverbot das widerrechtliche Parken nicht mehr möglich ist. Begründung: Weder die Müllabfuhr noch Rettungsfahrzeuge können bei widerrechtlichem Parken in die Schrimpegasse gelangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1564 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Fahrradabstellanlagen am Mainufer und am Marktplatz

10.04.2018 · Aktualisiert: 20.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2954 entstanden aus Vorlage: OF 664/6 vom 05.04.2018 Betreff: Höchst: Fahrradabstellanlagen am Mainufer und am Marktplatz Vorgang: OM 2083/17 OBR 6; ST 256/18 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob unter Berücksichtigung seiner Stellungnahme vom 09.02.2018, ST 256, Fahrradabstellanlagen am Mainufer und am Marktplatz in Höchst errichtet werden können. 1. Höchster Mainufer Am Höchster Mainufer sollten die beiden Anlagen direkt am Radweg errichtet werden, um die historisch wertvolle Ansicht des Schlossensembles nicht zu stören. Die Blickachsen auf das Schlosstor sowie in entgegengesetzter Richtung zum Main bleiben erhalten. In Bezug auf die Nutzung des Mainufers beim Schlossfest ist darauf zu achten, die Stellplätze der Schausteller sowie die damit verbundenen Verkehre nicht zu beeinträchtigen. Vor diesem Hintergrund konnten die beiden in der u. a. Skizze gezeigten Standorte gefunden werden. Um keine zu große, ggf. störende Anlage zu etablieren, schlägt der Ortsbeirat zwei Standorte mit jeweils einer doppelstöckigen Anlage vor. Dadurch können sowohl in der Nähe des Brüningparks/der Schiffsmeldestelle als auch direkt am Aufgang zum Schlossplatz durch das Zolltor Fahrräder sicher und trocken geparkt werden. Favorisiert wird die doppelstöckige Anlage, damit die überdachte Fläche nicht für eine Fremdnutzung (Grillen, Picknick, Schlafplatz, ...) genutzt werden kann. Fläche A: In unmittelbarer Nähe zur gut besuchten Gastronomie "Alte Schiffsanlegestelle", vom Brüningpark kommend in der Verlängerung des rechten Gehweges direkt links am Radweg. Fläche B: Am Rande der nicht durch Pkws befahrbaren Fläche in unmittelbarer Nähe zum Zolltor. Die Anlage sollte mit direktem Zugang zum Radweg auf der Grünfläche platziert werden. 2. Höchster Marktplatz Im Rahmen eines Ortstermins sollen mögliche Standorte für eine Fahrradabstellanlage am Höchster Marktplatz erörtert werden. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2083 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 256 Stellungnahme des Magistrats vom 27.08.2018, ST 1641 Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2018, ST 2025 Antrag vom 06.09.2019, OF 1116/6 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5034 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 07.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Quartiersmanagement Bahnhofsviertel

13.03.2018 · Aktualisiert: 05.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2883 entstanden aus Vorlage: OF 530/1 vom 24.02.2018 OF 531/1 vom 25.02.2018 Betreff: Quartiersmanagement Bahnhofsviertel Der Magistrat wird aufgefordert, nach dem Auslaufen des Bund-Länder-Förderprogramms "Stadtumbau im Bahnhofsviertel" Ende 2017 ein Quartiersmanagement im Stadtteil Bahnhofsviertel im Rahmen des Programms "Aktive Nachbarschaft" einzuführen. Die Entwicklungschancen des Gebiets sollen bewahrt und weiterentwickelt werden, hierfür ist das Programm sehr gut geeignet und hat sich in anderen Quartieren gut bewährt. Das Quartiersmanagement im Bahnhofsviertel soll den sozialen Zusammenhalt im Viertel fördern und durch gezielte Projekte zum Abbau von Konflikten und Spannungen und der Stärkung des sozialen Zusammenhaltes beitragen. Das Quartiersmanagement soll auf vorhandene Strukturen aufbauen und eng mit den ansässigen Initiativen und Akteuren zusammenarbeiten, wie z. B. der Werkstatt Bahnhofsviertel des Fördervereins Bahnhofs- und Gutleutviertel. Begründung: Das Bahnhofsviertel ist ein sozial eher schwacher Stadtteil mit besonderen Risikolagen. Der Benachteiligungsindex des Quartiers liegt mit 83,5 Prozent im Frankfurter Sozialmonitoring 2017 deutlich über dem Frankfurter Durchschnitt. Das Frankfurter Bahnhofsviertel steht seit Jahrzehnten im Fokus lokalpolitischer Überlegungen und bündelt auf engstem Raum sowohl die positiven Aspekte großstädtischer Vielfalt als auch nahezu sämtliche sozialen Problemstellungen eines großstädtischen Lebensraumes. Das Viertel steht im Fokus der Drogenpolitik der Stadt Frankfurt, umfasst die größte Toleranzzone im Sinne der Frankfurter Sperrgebietsverordnung. Es weist eine enorm hohe Arbeitsplatzdichte auf kleiner Fläche auf und ist zugleich Wohnort einer wachsenden, hochgradig differenzierten Bewohnerschaft. Alle diese Funktionen stellen spezifische Ansprüche an den Sozialraum Bahnhofsviertel und alle Gruppen der Gesellschaft haben das Recht auf Teilhabe am öffentlichen Raum. Selbstverständlich ist diese gemeinsame Teilhabe am öffentlichen Raum teilweise konfliktbehaftet und führt nicht nur, aber in besonderem Maße zu Problemen mit den dort wohnenden Menschen. Der Stadtteil steht weiterhin vor großen Herausforderungen. Innerhalb eines Ankommens-und Durchzugsquartiers für Neuzugewanderte besteht gleichzeitig eine hohe Dichte an Haushalten mit sozialen Problemlagen. Überdurchschnittlich ist die Arbeitslosenrate der Bewohnerschaft. 20 Prozent erhalten existenzsichernde Mindestleistungen; dies betrifft insbesondere zwei von fünf Kindern. Obdachlosigkeit ohne Bezug von Leistungen ist hierbei nicht erfasst. Die Wanderungsrate ist auffällig hoch, von vier Einwohnerinnen und Einwohnern sind 2015 mehr als drei zu- oder weggezogen. 70 Prozent der Menschen haben einen Migrationshintergrund, bei den Minderjährigen liegt der Anteil bei knapp 90 Prozent. Ende 2015 waren knapp 6 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner des Quartiers Asylbewerberinnen und Asylbewerber, während es in Frankfurt insgesamt nur 0,6 Prozent sind. Die Wohnnutzung im Bahnhofsviertel wurde mit dem Projekt "Stadtumbau im Bahnhofsviertel" gefördert und es wurde erfolgreich ein Veränderungsprozess zur Umgestaltung des Viertels eingeleitet und umgesetzt. Vor einigen Jahren prägte die Diskussion über Leerstand und Verwahrlosung des öffentlichen Raums die öffentliche Wahrnehmung, während heute die Kriminalität und mangelnde öffentliche Sicherheit die politische Diskussion prägen. Weder eine rein baulich orientierte Stadterneuerung noch rein ordnungspolitische motivierte Maßnahmen der Sicherheitsbehörden können allein dazu beitragen, die genannten Probleme zu lösen. Für die nachhaltige Entwicklung des Viertels ist eine Stärkung des sozialen Zusammenhaltes der vielfältigen Bewohnerschaft notwendig. Zugleich sind konkrete Projekte und Maßnahmen erforderlich, um das Gemeinwesen und die Netzwerke im Bahnhofsviertel zu stützen und zu entwickeln. Es ist dabei zweckmäßig, auf den vorhandenen Strukturen und Erkenntnissen aufzubauen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2018, ST 1002 Antrag vom 02.05.2020, OF 1265/1 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6006 Aktenzeichen: 51

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Brüningbrunnen auf dem Höchster Marktplatz instand setzen

05.12.2017 · Aktualisiert: 15.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2553 entstanden aus Vorlage: OF 546/6 vom 06.10.2017 Betreff: Höchst: Brüningbrunnen auf dem Höchster Marktplatz instand setzen Der Magistrat wird gebeten, den Brunnen auf dem Höchster Marktplatz zu reinigen und dessen Wasserspiel instand zu setzen. Begründung: Aufgrund der seit Monaten andauernden Funktionslosigkeit des Brunnens wird dieser als Abfallbehälter fehlinterpretiert. Entsprechend vermüllt sind die Wasserbecken. Der Höchster Marktplatz erhält so, nicht zuletzt durch den ebenfalls im schlechten Zustand befindlichen Ettinghausenplatz, verstärkt einen verwahrlosten Charakter. Für Bürger und Wochenmarktbesucher entsteht der Eindruck, dass man sich um diesen Teil von Höchst nicht mehr kümmert. Dies wirft ein schlechtes Licht auf den Stadtteil. Das Gesamtbild des Höchster Marktplatzes wird durch den funktionsfähigen, historischen Brunnen aufgewertet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 435 Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3408 Aktenzeichen: 41

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gastronomie und Einzelhandel auf dem Tel-Aviv-Platz oder Kindertagesstätte

05.12.2017 · Aktualisiert: 12.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2524 entstanden aus Vorlage: OF 460/1 vom 19.11.2017 Betreff: Gastronomie und Einzelhandel auf dem Tel-Aviv-Platz oder Kindertagesstätte In Nachbarschaftsforen und im Deutschen Architektur-Forum (http://www.deutsches-architektur-forum.de/forum/showthread.php?t=7642&page= 57) wird darüber diskutiert, dass für das auf dem Tel-Aviv-Platz über dem Tunnelmund geplante Gebäude die Nutzung geändert werden soll. Auf der Plattform competitionline (https://www.competitionline.com/de/projekte/66939) wird das Bauwerk wie folgt dargestellt: ". . Aktuell wird die Nutzung als Kita favorisiert. Die Nachfrage und der Bedarf nach Kinderbetreuungseinrichtungen im Europaviertel ist extrem hoch. Die direkte Anbindung an die Wohngebiete, die entstehende Verkehrsfreiheit und die angrenzende Parklandschaften bieten optimale Voraussetzungen für eine entsprechende Nutzung." Während in allen Planungen und Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern immer von Gastronomie und Einzelhandel in dem Gebäude gesprochen wurde, soll - so wird in diesen Foren berichtet - jetzt eine internationale Kindertagesstätte einziehen. Mit dem Bau soll bereits Anfang 2018 begonnen werden. Die für das vierte Quartal 2017 den Bewohnerinnen und Bewohnern zugesagte Vorstellung der überarbeiteten Planung ist kommentarlos "ausgefallen". Die Wellen der Empörung ob der Entscheidung über die Nutzungsänderung schlagen hoch! Weder im Gallus noch im Europaviertel gibt es einen echten städtischen Platz. Dass Kitas benötigt werden, steht außer Frage, aber eine Kita auf dem Tel-Aviv-Platz wäre das Ende des von den Bewohnerinnen und Bewohnern gewünschten Platzes und einer Belebung am Abend. Auch Familien benötigen nicht nur Wohnungen, sondern eine funktionierende Nachbarschaft und Möglichkeiten zur Vernetzung im Umfeld. Ohne Plätze, Orte der Begegnung und Lokale "um die Ecke" entwickelt sich das Europaviertel mehr und mehr zu einer eintönigen Trabanten-Schlaf-Siedlung, in der die Anonymität in der Nachbarschaft zunehmend Probleme schaffen wird. Gastronomie bietet sich an dieser Stelle geradezu an, wo man freie Sicht auf und über den Park und auf die Skyline der Stadt hat. Die zentrale Lage des Platzes im Schnittpunkt der Wegebeziehungen zwischen den Parks, an den Haltestellen der Stadtbahn und des Busses sowie des kleinen Einkaufszentrums am Übergang zwischen Gallus und Europaviertel ist wie geschaffen dafür, zu einem Ort der Begegnung zu werden. Diese Chance darf nicht durch unpassende Nutzungen vertan werden. Auf der Website für Wettbewerbe und Architektur - competitionline - wird gerade die spektakuläre Lage des Bauwerks angepriesen: "Das Bauwerk wird auf dem Tel-Aviv-Platz Frankfurt a. M. errichtet, welcher sich oberhalb der Unterführung der Europa-Allee befindet und direkt in den Europagarten übergeht. Es handelt sich um das einzige Bauwerk in dieser zentralen Sichtachse. Von Westen wirkt das Gebäude als Brückenbauwerk, von Osten wird es Teil der Platz- und Parklandschaften mit spektakulärem Skylineblick." Diese Lage spricht für Gastronomie, Aufenthaltsmöglichkeiten für alle und nicht dafür, "eine Kita aufzustellen". Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. dem Ortsbeirat mitzuteilen, welche Nutzung für das von der Eberhard Horn Designgruppe auf dem Tunnelmund/Tel-Aviv-Platz zu errichtende Quergebäude vorgesehen ist; 2. die Öffentlichkeit im Gallus und Europaviertel kurzfristig (z. B. durch Presseerklärungen) über den Sachstand zu informieren, um ggf. Gerüchten entgegenzutreten; 3. dem Ortsbeirat mitzuteilen, wie er gedenkt, den Ortsbeirat und die Bevölkerung von Gallus und Europaviertel in Entscheidungen einzubeziehen, die die Möglichkeiten zur Nutzung des Platzes berühren (z. B. Nutzung von Gebäuden/Anlagen u. Ä.); 4. den Beginn des Baus des Quergebäudes sofort zu stoppen, wenn hier zwischenzeitlich eine Umplanung des Gebäudes und/oder Änderungen gegenüber der bisher gegenüber dem Ortsbeirat und den Bürgerinnen und Bürgern kommunizierten Nutzung veranlasst wurde. Den Bausünden und Fehlplanungen, die das Europaviertel auszeichnen, sollte hier nicht noch eine weitere hinzugefügt werden. Begründung: Im Deutschen Architektur-Forum diskutieren in der Regel gut informierte und zum Teil auch fachlich versierte Menschen. Die bisher zum Europaviertel über dieses Forum verbreiteten Informationen waren korrekt. Insofern wird dieser Aussage - Kita statt Gastronomie - große Bedeutung beigemessen. Vor diesem Hintergrund sind viele Bewohnerinnen und Bewohner alarmiert und aufgebracht - auch Eltern! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 714 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 10.04.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grundstückstausch für die Liegenschaft Bessemerstraße 7

28.11.2017 · Aktualisiert: 20.03.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2463 entstanden aus Vorlage: OF 149/16 vom 13.11.2017 Betreff: Grundstückstausch für die Liegenschaft Bessemerstraße 7 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten seitens der Stadt Frankfurt bestehen, um in Zusammenarbeit mit dem Islamischen Informations- und Serviceleistungen e. V. (IIS) einen Grundstückstausch für die von diesem erst kürzlich erworbene Liegenschaft Bessemerstraße 7 herbeizuführen. In eine solche Untersuchung soll auch das kürzlich von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung beschlossene interkommunale Gewerbegebiet am Roten Graben zwischen Frankfurt-Fechenheim und Maintal im Hinblick darauf einbezogen werden, inwieweit dort dem Moscheeverein ein geeignetes Tauschgrundstück angeboten werden kann, das sowohl über die gewünschte bebaubare Fläche sowie Parkmöglichkeiten für etwa 200 Kraftfahrzeuge verfügt. Soweit der Magistrat über andere entsprechend große Grundstücke mit ausreichend darstellbaren Parkplätzen verfügt, sollen auch diese einer Prüfung unterzogen werden. Begründung: Nachdem der IIS e. V. laut eigenen Aussagen mit jeweils durchschnittlich 450 Besuchern zu den regelmäßigen Freitagsgebeten und während des Fastenmonats Ramadan sowie den weiteren islamischen Feiertagen rechnet, wird die schmale Bessemerstraße mitsamt der umliegenden Wohnbebauung voraussichtlich an mindestens 80 Tagen im Jahr mit Großveranstaltungen erheblich belastet. Hinzu kommt noch die regelmäßige, tägliche Besucherfrequenz aufgrund von Seminaren, sonstigen Veranstaltungen sowie den üblichen kulturellen Aktivitäten einer Moscheegemeinde. Weder ist das vom IIS e. V. erworbene Grundstück mit seiner Größe von etwa 2.000 Quadratmetern für den vom Moscheeverein angestrebten Nutzungsumfang geeignet noch kann die beengte Bessemerstraße den Verkehrsfluss der Besucherinnen und Besucher aufnehmen (An- und Abfahrt mit dem Pkw). Auch stehen keine ausreichenden Parkmöglichkeiten im ohnehin bereits stark frequentierten Viertel zwischen Hessen-Center, Borsigallee und dem Autobahnende A 66 sowie dem Unterzentrum Victor-Slotosch-Straße zur Verfügung. Und dies trotz des bewirtschafteten Parkraums der umliegenden Lebensmittel- und Discountermärkte sowie des Hessen-Centers. Unabhängig von der Verkehrsproblematik ist die Beeinträchtigung der direkt angrenzenden, hoch verdichteten Wohnbebauung (Bücher-Areal) durch die aus dem Moscheebetrieb resultierende Lärmbelastung (alleine im Fastenmonat Ramadan 30 Tage am Stück nach Sonnenuntergang, im Juni ab ca. 21:30 Uhr) nicht verhältnismäßig und kann den umliegenden Anwohnern daher unmöglich zugemutet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2018, ST 637

OA (Anregung Ortsbeirat)

Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße

24.10.2017 · Aktualisiert: 17.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.10.2017, OA 191 entstanden aus Vorlage: OF 138/16 vom 20.09.2017 Betreff: Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. im Kreuzungsbereich Leuchte/Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Triebstraße einen Kreisverkehr einzurichten; 2. den Durchgangs- und Pendlerschleichverkehr im Verlauf Leuchte/Fritz-Schubert-Ring/Im Sperber/Röhrborngasse/Marktstraße bzw. Marktstraße/Am Königshof/Fritz-Schubert-Ring/Leuchte durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Begründung: Durch das neu entstehende Baugebiet Leuchte sowie die Aktivitäten des Hessen Centers ist zukünftig mit erheblicher Zunahme des innerörtlichen Verkehrs zu rechnen. Dieser Ziel- und Quellenverkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Weder die Hahnenkammstraße, Barbarossastraße, Bornweidstraße oder Riedstraße sind geeignet, den Ziel-und Quellenverkehr für das Neubaugebiet mit circa 400 Wohneinheiten und circa 600 bis 700 Pkws aufzunehmen, zumal in den oben genannten Straßen einseitig geparkt werden darf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Antrag vom 16.05.2018, OF 184/16 Anregung vom 05.06.2018, OA 270 Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 532 Antrag vom 03.04.2024, OF 247/16 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 130 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 01.11.2017 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 191 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung unter Hinweis auf ST 1154) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2042, 16. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 05.12.2017 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Höchst: Verkehrsführung in der Leunastraße bei Planung der Regionaltangente West (RTW) überdenken

22.10.2017 · Aktualisiert: 15.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2017, OF 507/6 Betreff: Höchst: Verkehrsführung in der Leunastraße bei Planung der Regionaltangente West (RTW) überdenken Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, gegebenenfalls zusammen mit der Planungsgesellschaft nachfolgende Frage zu prüfen und zu beantworten: Kann bei der Planung der Regionaltangente West (RTW) in der Leunastraße die vorgesehene Verkehrsführung dahingehend geändert werden, dass wie bisher (bei Fahrtrichtung Leunabrücke) das Linksabbiegen in die Emmerich-Josef-Straße sowie die Brüningstraße möglich ist. Begründung: Nach den bisher vorgestellten Plänen zur RTW ist das Linksabbiegen (bei Fahrtrichtung Leunabrücke) in die o.g. Straßen nicht mehr vorgesehen. Beide Straßen sind aber wichtige Verbindungen in das Zentrum von Höchst, sowie den Höchster Markt. Unter anderem durch Verlegung des geplanten Haltepunkts in Richtung des Höchster Bahnhofs könnten diese Verbindungen erhalten bleiben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.10.2017, OF 526/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 07.11.2017, TO I, TOP 33 Beschluss: Auskunftsersuchen V 647 2017 Auskunftsersuchen V 648 2017 1. Die Vorlage OF 507/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 526/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Überdachte Fahrradständer wie an der Konstablerwache auch im Frankfurter Westen einsetzen!

12.09.2017 · Aktualisiert: 15.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2083 entstanden aus Vorlage: OF 467/6 vom 28.08.2017 Betreff: Überdachte Fahrradständer wie an der Konstablerwache auch im Frankfurter Westen einsetzen! 1. Der Magistrat wird gebeten, überdachte Fahrradständer nach dem Modell, welches kürzlich an der Konstablerwache in der Innenstadt installiert wurde, auch im Frankfurter Westen aufzustellen. Dabei wird der Magistrat gebeten, seine Kenntnisse über Besitzverhältnisse und sonstige Gegebenheiten zu nutzen, um selbstständig Standorte zu ermitteln. 2. Seitens des Ortsbeirats 6 können folgende Standorte vorgeschlagen werden, die vom Magistrat auf ihre Eignung zu überprüfen sind: - Höchster Bahnhof Nordseite; - Höchster Bahnhof Südseite (großer Bedarf, Prüfung im Zusammenhang mit den Plänen zur Neugestaltung des Vorplatzes ); - Bahnhof Griesheim; - Höchster Mainufer; - Höchster Marktplatz; - allgemein Schulen aller Art. 3. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Anlagen in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn AG auch für deren Leihräder verwendet werden können, die derzeit an vielen Orten störend viel Platz wegnehmen, was bei Verwendung solcher Anlagen nicht sein müsste. Begründung: Allein schon die Überdachung der Fahrradständer bringt einen Riesenvorteil für die Nutzerinnen/Nutzer. Aber noch gravierender erscheint, dass dieses neue Konzept wesentlich weniger Platz beansprucht, als alle im Frankfurter Westen bisher verwendeten Fahrradbügel. Gerade an den genannten Orten, wie Schulen und Bahnhöfen, aber auch auf öffentlichen Plätzen stehen oft sehr viele Fahrräder teilweise mangels Abschließmöglichkeit unzureichend gesichert, teilweise auch störend im Weg. Durch das Angebot, Fahrräder sicher und auch noch überdacht in Abstellanlagen unterstellen zu können, könnte das Stadtbild verschönert werden. Gleichzeitig wird ein weiterer Schritt zum Ausbau der Attraktivität des Fahrradfahrens geleistet. Die Aufstellung solcher Anlagen wird einige planerische Vorarbeit benötigen und eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Deswegen sollte man schnellstens damit anfangen. Angesichts der Tatsache, dass durch die Ausbreitung von Fahrrädern mit Elektroantrieb die Zahl hochwertiger Räder wie auch die Zahl der Fahrräder insgesamt in Zukunft weiter steigen wird, erscheint es um so drängender, möglichst bald solche Anlagen auch im Frankfurter Westen bieten zu können. Ständer an der Konstablerwache mit Variante für 32 Fahrräder Platz für 64 Fahrräder Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 256 Antrag vom 21.03.2018, OF 644/6 Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2954 Antrag vom 06.09.2019, OF 1116/6 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5034 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Höchst: Gestaltung des Eingangsbereiches der Kirche St. Josef

27.08.2017 · Aktualisiert: 15.09.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2017, OF 473/6 Betreff: Höchst: Gestaltung des Eingangsbereiches der Kirche St. Josef Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, die schraffierte Fläche auf der Straße vor dem Haupteingang der Kirche St. Josef in der Hostatostraße aufzupflastern um einen attraktiveren Vorplatz zu schaffen. Begründung: Die Fassade der kath. Kirche St. Josef in Höchst wird aktuell renoviert, was zu einer Aufwertung des im Jugendstil gestalteten Gebäudes führt. Das Hauptportal befindet sich relativ nah an der Hostatostraße. Das Halten vor dem Kircheneingang wird durch eine Sperrfläche untersagt. Diese Fläche könnte durch eine Aufplasterung mit dem Gehweg verbunden werden und den Fußgängern zur Verfügung stehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 568 2017 Die Vorlage OF 473/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Folgen der kurzfristig festgelegten, geänderten Abfolge der Umbauarbeiten auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und Weißem Stein bzw. zwischen Körberstraße und Klarastraße

19.08.2017 · Aktualisiert: 30.08.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2017, OF 344/9 Betreff: Folgen der kurzfristig festgelegten, geänderten Abfolge der Umbauarbeiten auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und Weißem Stein bzw. zwischen Körberstraße und Klarastraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Unter Berücksichtigung der Tatsachen, dass - nach den bisherigen Planungen der maximale Zeitraum für Vollsperrungen jenseits der Körberstraße nur 15 Tage (BA 3), sonst lediglich 8 Tage (BA 2) bzw. 9 Tage (BA 4) umfasste, - diese Vollsperrungen jeweils nur einen kleinen Abschnitt zwischen zwei Querstraßen umfassten, - die Einzelhandelsgeschäfte an der Eschersheimer Landstraße somit zu jederzeit während der Umbauphase mit geringem Aufwand erreichbar waren, - den betroffenen Einzelhändlern die Umbaupläne in deren ursprünglicher Form so rechtzeitig bekannt gegeben worden waren, dass sie sich - im Rahmen des Möglichen - darauf einstellen konnten, - nunmehr kurzfristig eine Änderung des Bauablaufs beschlossen wurde, die eine Vollsperrung zwischen Körberstraße und der Klarastraße von fast drei Monaten Dauer vorsieht, - die dafür vorgesehene Umleitungsstrecke für den Bereich Eschersheimer Landstraße jenseits der Klarastraße in nördlicher Richtung derartig umständlich ist, dass sie faktisch gleichbedeutend mit einer Fortsetzung der Vollsperrung bis zur Straße Am Lindenbaum ist, - die Änderung so kurzfristig erfolgte, dass die Gewerbetreibenden an der Eschersheimer Landstraße keine Chance hatten, sich auf dieses Ausmaß der Vollsperrungen einzurichten, - mit einem großflächigen Sterben der Einzelhandelsgeschäfte gerechnet werden muss, wird der Magistrat aufgefordert, 1. unverzüglich das ursprüngliche Sperrungskonzept mit den kleinräumigen Umfahrungen wieder aufzunehmen, 2. innerhalb dieses Sperrungskonzepts für eine maximale Beschleunigung der Bauarbeiten Sorge zu tragen, 3. die Gewerbetreibenden für alle Maßnahmen, die im Hinblick auf die Änderung des Bauablaufs vorgenommen wurden, zu entschädigen, 4. die "unvorhersehbaren Umstände im Baugrund" sowie 5. die angeführten "negativen verkehrlichen Auswirkungen" zu erklären. Begründung: Die Auswirkungen des nunmehr vorgesehenen Bauablaufs überschreiten die Duldungspflicht der Gewerbetreibenden deutlich. Diese sind unmittelbar in ihrer Existenz bedroht. Besonders unerfreulich ist, dass damit die Nahversorgung der Bevölkerung im Umkreis akut gefährdet ist. Eine Wiederherstellung der Nahversorgungssituation nach Abschluss der Bauarbeiten durch Neuanfänge ist angesichts der ohnehin schwierigen Lage an der Eschersheimer Landstraße nicht zu erwarten. Wenn man bedenkt, dass in den letzten Jahren viele Eingriffe in den Baugrund erfolgten, vermögen die für die Änderung des Bauablaufs angeführten Argumente nicht zu überzeugen. Entweder hat die Stadt ihre Pflicht zur Dokumentation des Vorgefundenen vernachlässigt, oder die vorhandenen Daten wurden den Unternehmen nicht zur Verfügung gestellt bzw. von diesen nicht im gebotenen Maße berücksichtigt. Ebenso wenig überzeugt der allgemeine Hinweis auf "negative verkehrliche Auswirkungen" der bisherigen Konzeption. Weder ist erkennbar, inwieweit beispielsweise der massive Rückstau auf der Eschersheimer Landstraße stadtauswärts vor der Hügelstraße im abendlichen Berufsverkehr durch die Änderung des Bauablaufes beseitigt werden könnte, noch äußert sich der Magistrat dazu, wie die sich aus der jetzigen Konzeption ergebende Blockade der Dehnhardtstraße vor der Kreuzung Am Lindenbaum vermieden werden kann. Hier handelt es sich um eine sehr deutlich bemerkbare negative verkehrliche Auswirkung. Faktisch wird damit nur eine Verlagerung der Belastungen auf andere Teile der Bevölkerung erreicht, nicht jedoch eine Lösung. Diese wäre nur durch eine massive Beschleunigung der Bauarbeiten selbst zu ermöglichen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.08.2017, OF 330/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 9 am 24.08.2017, TO I, TOP 34 Die Vorlage OF 344/9 wird zum gemeinsamen Antrag von FDP und BFF erklärt. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 330/9 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 344/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und BFF (= Annahme)

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Beschilderung zum Parkhaus Höchst

15.08.2017 · Aktualisiert: 15.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.08.2017, OM 1922 entstanden aus Vorlage: OF 454/6 vom 31.07.2017 Betreff: Höchst: Beschilderung zum Parkhaus Höchst Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung zum Parkhaus Höchst zu verbessern. Die Bekanntheit des Parkhauses und insbesondere der günstigen Parkgebühren könnten optimiert werden. Dies könnte durch entsprechende Hinw eisschilder gelingen, die bereits vor Einfahrt in den Dalbergkreisel angebracht werden könnten. Begründung: Das Parkhaus in der Billtalstraße 2 wird wenig genutzt, obwohl der Parkdruck im Bereich der Königsteiner Straße und der Hostatostraße hoch ist und der Mangel an Parkplätzen immer wieder beklagt wird. Dabei ist der Tarif mit 0,50 Euro/Stunde sehr günstig und wird sogar von einigen Geschäften in der Umgebung erstattet. Ein Grund liegt vermutlich darin, dass keinerlei Hinweise auf dieses Parkhaus am Dalbergkreisel vorhanden sind. Lediglich direkt vor dem Parkhaus befinden sich in der Königsteiner Straße für beide Richtungen sichtbare Hinweisschilder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 254 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Verkehrssicherheit in der Melchiorstraße und der Fußgängerzone der Königsteiner Straße erhöhen

15.08.2017 · Aktualisiert: 13.08.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.08.2017, OM 1923 entstanden aus Vorlage: OF 455/6 vom 06.07.2017 Betreff: Höchst: Verkehrssicherheit in der Melchiorstraße und der Fußgängerzone der Königsteiner Straße erhöhen Der Magistrat wird gebeten, - die Zufahrt für Pkws und Lkws in die Königsteiner Straße über die Melchiorstraße nach der Hofeinfahrt der Liegenschaft Melchiorstraße 1 durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden, z. B. steuerbare, versenkbare Poller; - in der Melchiorstraße zwischen Albanusstraße und Königsteiner Straße geeignete Maßnahmen umzusetzen, die ein Parken im absoluten Halteverbot und das Fahren auf dem nördlichen Bürgersteig verhindern, z. B. durch Setzen von Pollern neben den Fahrbahnabsenkungen; - die Anlieferung von Waren für die Geschäfte in der Fußgängerzone der Königsteiner Straße in der Zeit von 11:00 Uhr bis 05:00 Uhr durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden, z. B. steuerbare, versenkbare Poller an den Einfahrten am Kreisel und der Emmerich-Josef-Straße; - bis zur Umsetzung baulicher Maßnahmen Verkehrskontrollen in den frühen Morgenstunden zwischen 03:00 Uhr und 05:00 Uhr und den späten Abendstunden zwischen 22:00 Uhr und 24:00 Uhr durchzuführen. Begründung: Die Anwohner der Melchiorstraße und der Fußgängerzone der Königsteiner Straße werden zunehmend von rücksichtslosen Autofahrern und dem Anlieferverkehr belästigt und gefährdet, da sich nicht an die Regeln gehalten wird. Es wird im Halteverbot geparkt und über die Bürgersteige gefahren, um dem Gegenverkehr oder anliefernden Fahrzeugen auszuweichen. Bereits gegen 03:00 Uhr wird die Königsteiner Straße zum Anliefern angefahren. Es wird überhaupt in und an die Königsteiner Straße gefahren, dabei werden die Verkehrszeichen "Verbot der Einfahrt" mit Zusatz "Anlieger frei" missachtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 255 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1568 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Lärm, Staub und Dreck im Gallus - während im Europaviertel alles besser wird?

06.08.2017 · Aktualisiert: 22.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2017, OF 377/1 Betreff: Lärm, Staub und Dreck im Gallus - während im Europaviertel alles besser wird? Während für die Bewohnerinnen und Bewohner des Europaviertels regelmäßig neue Infrastruktur geschaffen wird und sich damit die Lebensqualität in dem Bereich erfreulicherweise verbessert, leiden die angestammten Anwohnerinnen und Anwohner unter Baumaßnahmen und Umleitungen und den daraus resultierenden Belastungen. Obwohl - in kleinem Rahmen - auch das Gallus von den neuen Einrichtungen im Europaviertel profitiert (profitieren wird) ist es unverständlich, dass der Hauptteil der baustellenbedingten Lasten bislang dem Gallus aufgebürdet wurde. Zu weiterer Verärgerung führt, dass es keine (Vorab)information gibt: Weder zu Sinn und Zweck der einzelnen Maßnahmen noch zu deren Dauer. Die Bürgerinnen und Bürger im Gallus fühlen sich überrumpelt und ausgenutzt. Besonders in der durch unsinnige Umleitungen geplagten Heinrichstraße gibt es eine Reihe von Anwohnerinnen und Anwohner, die - wenn sie es nur könnten - sofort wegziehen würden. Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie kann die Heinrichstraße wirksam verkehrlich entlastet werden? 2. Warum müssen Pumpen zur Grundwasserabsenkung in verdichteten Wohnbereichen aufgestellt werden und nicht an anderer Stelle? 3. Warum erfolgte keine Information der Bewohner durch Wurfzettel, über Art und Dauer einzelner Baumaßnahmen? 4. Mit welchen weiteren Belastungen, verursacht durch U-Bahn-Bau, Verlegung von Kanälen und Leitungen, Umleitungen, Abtransport von Aushub usw. hat die Anwohnerschaft im Gallus in den nächsten 2 bis 3 Jahren noch zu rechnen? a) Gibt es Möglichkeiten, diese Belastungen zu minimieren oder von Wohnbereichen im Gallus weg zu verlagern? Wenn ja welche? 5. Angesichts der zur Zeit enorm hohen Belästigung durch Lärm stellen Martin-Hörner der Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr eine (wenn auch geringe und allgemein tolerierte) zusätzliche Belastung dar. Auf Intervention des Ortsbeirates konnte vor vielen Jahren einmal eine Erleichterung für die Anwohnerschaft erreicht werden. Ist es möglich, in diesem Sinne erneut Gespräche mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Feuerwache Heinrichstraße zu führen und diese für die Belange der Bewohnerschaft zusätzlich zu sensibilisieren? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 22.08.2017, TO I, TOP 27 Vor der Abstimmung über die Vorlage OF 377/1 ändert die antragstellende Fraktion den Betreff der Vorlage in "Baumaßnahmen im Gallus" ab. Frau Schreiner, FDP, stellt den Änderungsantrag, den ersten Absatz des Tenors zu streichen. Weiterhin stellt Herr Korte, FDP, den Änderungsantrag, den ersten Satz des zweiten Absatzes des Tenors zu streichen. Beschluss: Auskunftsersuchen V 552 2017 1. Dem Änderungsantrag von Frau Schreiner wird zugestimmt. 2. Dem Änderungsantrag von Herr Korte wird zugestimmt. 3. Die Vorlage OF 377/1 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: 2 SPD, 2 CDU, 1 FDP und fraktionslos gegen 1 SPD, 1 CDU und GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. und 1 FDP (= Enthaltung) zu 2.: SPD, CDU, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) zu 3.: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nachgefragt: Fahrradabstellplätze unterer Oeder Weg und Eiserne Hand

20.04.2017 · Aktualisiert: 28.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.04.2017, OM 1441 entstanden aus Vorlage: OF 225/3 vom 05.04.2017 Betreff: Nachgefragt: Fahrradabstellplätze unterer Oeder Weg und Eiserne Hand Vorgang: OM 3969/15 OBR 3; ST 896/15 Mit der Stellungnahme ST 896 hat der Magistrat angekündigt, entsprechend der Anregung OM 3969 im unteren Oeder Weg beim REWE-Markt und Zeit für Brot zwei Parkplätze in Fahrradabstellplätze mit acht Fahrradbügeln umzuwandeln. Außerdem wurde zugesagt zu prüfen, wo und wie viele Fahrra dabstellplätze in der Eisernen Hand beim REWE-Markt geschaffen werden können. Weder im unteren Oeder Weg noch in der Eisernen Hand konnten trotz intensiver Suche nach knapp zwei Jahren diese Fahrradabstellplätze gefunden werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, umgehend die zugesagten Fahrradabstellplätze zu installieren (Oeder Weg) beziehungsweise auszuweisen und zu installieren (Eiserne Hand). Begründung: Nach knapp zwei Jahren der Zusage durch den Magistrat, ohne dass er tätig wurde, erübrigt sich eine weitere Begründung. Dennoch sollte erneut auf die äußerst angespannte Situation fehlender Fahrradabstellplätze im Nordend hingewiesen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.03.2015, OM 3969 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 896 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1261 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Paul-Ehrlich-Schule sanieren - geht!

29.01.2017 · Aktualisiert: 22.02.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2017, OF 312/6 Betreff: Paul-Ehrlich-Schule sanieren - geht! Der Ortsbeirat möge beschließen, die Bildungsdezernentin Sylvia Weber wird eingeladen, in einer der nächsten Sitzungen des Ortsbeirats 6 ihr Konzept zur Sanierung der Paul-Ehrlich-Schule vorzustellen. Begründung: In einem Artikel im Höchster Kreisblatt am 28. Januar 2017 werden die bekannten Probleme an der maroden Paul-Ehrlich-Schule noch einmal ausführlich dargestellt. Der Ortsbeirat hat sich schon mehrmals mit dem Thema befasst und den baldigen Beginn der Sanierung gefordert. Nun wird die Bildungsdezernentin Sylvia Weber am 28. Januar im HK mit der Aussage zitiert, eine Sanierung sei zu kostspielig, die Schule müsse abgerissen und neu gebaut werden. Allerdings sei noch kein geeignetes Grundstück gefunden. Weder der Standort der Schule nach dem Neubau noch ein eventueller Übergangsstandort scheinen festzustehen. Das Problem werde durch die Seveso-III-Richtlinie verschärft. Die Situation scheint damit so verfahren wie noch nie. Im besagten Artikel wird die Kritik der Betroffenen vorgebracht, Sylvia Weber sei für sie nicht zu sprechen. Dies kann nicht das letzte Wort der Bildungsdezernentin bleiben. Ein öffentlicher und transparenter Austausch über die Situation ist dringend notwendig. Der Ortsbeirat bietet sich hierfür als ortsnahes Gremium an. Wenn nicht über die Köpfe der Betroffenen vor Ort hinweg entschieden werden soll, ist es wichtig, jetzt schnell miteinander ins Gespräch zu kommen. Dabei sollte die Bildungsdezernentin voran gehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 14.02.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 312/6 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2 CDU nehmen an der Abstimmung über die Vorlage OF 312/6 nicht teil.

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterführung der Leunastraße im Bereich der Hostatoschule

17.01.2017 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1086 entstanden aus Vorlage: OF 282/6 vom 03.12.2016 Betreff: Unterführung der Leunastraße im Bereich der Hostatoschule Der Magistrat wird gebeten, die Fußgänger- und Radfahrerunterführung zur Querung der Leunastraße stillzulegen und das gewonnene Gelände im Bereich der Hostatostraße der Hostatoschule für deren Erweiterung zur Verfügung zu stellen. Begründung: Aufgrund geänderter Wegebeziehungen und Zugänge/Zufahrten zum Industriepark wird diese Fußgänger- und Radfahrerunterführung von der Bevölkerung nicht mehr benutzt. Die Unterführung unterliegt allerdings einem Unterhaltungs- und Pflegeaufwand und verursacht laufende Kosten. Die angrenzende Hostatoschule benötigt jedoch dringend Platz für einen Erweiterungsbau, der an diese Stelle gewonnen werden könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2017, ST 812 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1892 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 499 Aktenzeichen: 66 6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradwege in Nieder-Erlenbach besser ausschildern

01.11.2016 · Aktualisiert: 18.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 804 entstanden aus Vorlage: OF 54/13 vom 17.10.2016 Betreff: Fahrradwege in Nieder-Erlenbach besser ausschildern Der Magistrat wird gebeten, das Radwegenetz in Nieder-Erlenbach besser auszuschildern. Gerade für ortsunkundige Radfahrer sind die Wegebeziehungen aus dem Stadtteil heraus nicht immer leicht nachzuvollziehen. Zusätzliche Wegweiser an den Kreuzungen Alt-Erlenbach/Niedereschbacher Straße, Alt-Erlenbach/Neue Fahrt, entlang Alt-Erlenbach bei Gierke, Alt-Erlenbach/Am Steinberg, Alt-Erlenbach/Am Riedhof und weiter abzweigend Richtung Ober-Erlenbach können helfen, die Radwegebeziehungen auch für ortsunkundige Fahrer zu verdeutlichen. Begründung: Die regionalen Radwege sind oftmals sehr gut ausgeschildert: Neben Richtungsangaben finden sich auch Entfernungskilometer zu den nächsten Ortschaften wieder. Innerhalb des Stadtteils sucht man eine solch einfache Beschilderung der Radrouten vergeblich. Weder die Route Richtung Dortelweil noch die Wege nach Ober-Erlenbach, Harheim, Massenheim oder Nieder-Eschbach sind innerhalb des Ortes sichtbar ausgeschildert. Erst hinter der Frankfurter Gemarkung findet man z. B. in Ober-Erlenbach oder auch in Dortelweil wieder Radwegebeschilderungen. Eine Beschilderung auch in Frankfurt würde die Attraktivität des Verkehrsmittels Fahrrad erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 147 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrskonzept für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/ Leuchte/Triebstraße

01.11.2016 · Aktualisiert: 08.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 793 entstanden aus Vorlage: OF 42/16 vom 26.07.2016 Betreff: Verkehrskonzept für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/ Leuchte/Triebstraße Der Magistrat wird aufgefordert, vor Baubeginn im Baugebiet Leuchte die uneingeschränkte Öffnung dieser Straße sicherzustellen - entweder durch Kreisverkehr oder durch Ampelregelung. Dabei ist der Durchgangs- und Pendlerschleichverkehr im Verlauf Leuchte/Fritz-Schubert-Ring/Im Sperber/Röhrborngasse/Marktstraße bzw. Marktstraße/ Am Königshof/Fritz-Schubert-Ring/Leuchte durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Begründung: Der Ziel- und Quellenverkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Weder die Hahnenkammstraße, Barbarossastraße, Bornweidstraße oder Riedstraße sind geeignet den Ziel-und Quellenverkehr für das Neubaugebiet mit ca. 400 Wohneinheiten und ca. 600-700 Pkws aufzunehmen, zumal in den oben genannten Straßen einseitig geparkt werden darf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 178 Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2017, ST 1154 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schau- und Aushangkasten

01.11.2016 · Aktualisiert: 30.04.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 808 entstanden aus Vorlage: OF 60/13 vom 23.10.2016 Betreff: Schau- und Aushangkasten Der Magistrat wird gebeten zu klären, in wessen Besitz/Eigentum der städtischen Verwaltung sich der Schau-/Aushangkasten zum Aushang für öffentliche Mitteilungen am Rathaus im Stadtteil Nieder-Erlenbach befindet. Sollte ein Besitzer/Eigentümer nicht feststellbar sein, wird der Magistrat gebeten, die Zuordnung des Schau-/Aushangkastens zum Büro der Stadtverordnetenversammlung zu veranlassen. Begründung: Vor circa zehn Wochen wurde die Glasscheibe des o. g. Kastens zerstört. Eine Reparatur konnte bisher nicht veranlasst werden, da trotz zahlloser Mails und Telefongespräche kein Besitzer/Eigentümer innerhalb der Stadtverwaltung festzustellen war. Weder in den Unterlagen/Inventarverzeichnissen des Liegenschaftsamtes (zuständig für das Rathaus Nieder-Erlenbach) noch in denen des Büros der Stadtverordnetenversammlung (zuständig für die Kästen zur Bekanntgabe der Ortsbeiratsmitteilungen) ließ sich der Schau-Aushangkasten ermitteln. Somit fühlt sich in der Stadtverwaltung niemand für die Reparatur verantwortlich. Daher können auch zurzeit keine öffentlichen Bekanntmachungen, wie z. B. die Einladung des Ortsbeirates zu seinen Sitzungen, ausgehängt werden. Damit eine Reparatur rasch erfolgen kann, ist daher die Zuordnung dieses Schau-/Aushangkastens zu einer städtischen Dienststelle, hier am besten zum Büro der Stadtverordnetenversammlung, vorzunehmen, da dieses für eine Anzahl von Kästen der Ortsbeiräte im Stadtgebiet verantwortlich zeichnet. Zur besseren Wahrnehmung sind Bilder anhängend. (c) Dieter Lorenz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 330 Aktenzeichen: 13 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parksituation vor der Filiale der Frankfurter Sparkasse (Schelmenburgplatz)

01.11.2016 · Aktualisiert: 13.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 798 entstanden aus Vorlage: OF 72/16 vom 18.10.2016 Betreff: Parksituation vor der Filiale der Frankfurter Sparkasse (Schelmenburgplatz) Der Magistrat wird gebeten, die markierten Parkplätze vor dem Zugang zur Sparkasse so zu gestalten, dass für bewegungsbehinderte Menschen und für Personen mit Kinderwagen ein direkter Zugang möglich ist. Begründung: Weder vom Schelmenburgplatz noch über die Treppe ist hier ein Zugang möglich, die Besucher müssen sich zwischen den parkenden Pkw durchschlängeln, wie auf den beigefügten Fotos ersichtlich. Hier sollte nicht bis zur Sanierung des Schelmenburgplatzes gewartet werden, sondern kurzfristig die Parkplatzmarkierung in diesem Bereich geändert werden, evtl. auch durch das Anbringen von Pollern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 179 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Höchst: Bahnhof Südseite - Parkplätze/Taxistandplätze

12.10.2016 · Aktualisiert: 09.11.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2016, OF 229/6 Betreff: Höchst: Bahnhof Südseite - Parkplätze/Taxistandplätze Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die 6 geplanten Taxistandplätze um die 5 geplanten Parkplätze in gleicher Reihe auf insgesamt 11 Taxistandplätze erweitert werden können. Weiterhin sollten folgende Fragen beantwortet werden: - Wie ermittelt der Magistrat die Notwendigkeit eines Taxistandes und die erforderliche Anzahl der Wartepositionen? - Sollte die Anzahl der 11 Standplätze danach nicht ausreichen, wo kann in unmittelbarer, und zumutbarer Nähe eine Fläche für nachrückende Taxis errichtet werden, die nicht zu Lasten anderer Interessen der Anwohner, Ladeninhaber und Kunden umliegender Geschäfte geht? Begründung: Im Widerstreit der Interessen konkurrieren Taxis mit Anwohnern und Kunden um die knappen Parkmöglichkeiten rund um die Dahlbergstraße. Die Taxivereinigung hat in der Sitzung deutlich gemacht, dass 6 Warteplätze der Nachfrage, insbesondere auch für wichtige Kurzstreckenfahrten in den Industriepark hinein, nicht gerecht werden. Der Ortsbeirat ist bestrebt, allen Nutzern des Vorplatzes vom Höchster Bahnhof gerecht zu werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2016, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 205 2016 Die Vorlage OF 229/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulwegsicherheit/Verkehrssicherheit an der Heddernheimer Kirchstraße

06.10.2016 · Aktualisiert: 15.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.10.2016, OM 670 entstanden aus Vorlage: OF 57/8 vom 10.09.2016 Betreff: Schulwegsicherheit/Verkehrssicherheit an der Heddernheimer Kirchstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Heddernheimer Kirchstraße folgende Maßnahmen zu veranlassen, um die Querung der Straße insbesondere für Schulkinder verkehrssicherer zu gestalten: 1. An der Kreuzung zur Gerningstraße ist ein weiterer Fußgängerüberweg einzurichten, weil viele Kinder auch dort über die Straße gehen; 2. der Gehweg vor allen Fußgängerüberwegen ist zu verbreitern, um die Querung zu verkürzen; 3. vor den Fußgängerüberwegen ist der gesetzlich geforderte Abstand von fünf Metern z. B. mit Pollern einzufordern, sonst nützt der Fußgängerüberweg nichts; 4. die Beschilderung des Fußgängerüberwegs ist auf Augenhöhe mit blau-weißen Reflektoren auffälliger zu kennzeichnen; 5. die Piktogramme sind zu erneuern und durch weitere Markierungen, die auf die Fußgängerüberwege/die Schulkinder hinweisen, zu ergänzen und/oder es ist eine Fahrbahnverengung aufzutragen; 6. regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen sind durchzuführen. Begründung: - Gerade diese Straße queren viele Kinder jeden Tag mehrfach an verschiedenen Stellen auf ihrem Hin- und Rückweg zu den vielen Einrichtungen: Robert-Schumann-Schule, Sporthallen der Turnerschaft, Hort "Dinos Freunde", Kita "Sunshine", Thomas-Kita, "Klub für Kids". - Vor der Grundschule müssen die Kinder hinter parkenden Autos hindurch, um auf den Zebrastreifen zu gelangen. Sie selbst überblicken das Verkehrsgeschehen erst, wenn sie bereits auf der Fahrbahn sind. Als kleinere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sind die Kinder aus dem Blickfeld der Autofahrer und werden schlecht gesehen. - Die Beschilderung der Fußgängerüberwege ist aus Autofahrerperspektive nicht optimal sichtbar. - Der Streckenverlauf der Durchgangsstraße Heddernheimer Kirchstraße lädt viele Auto- und Busfahrerinnen und Busfahrer zum Gas geben ein. An Tempo 30 halten sich längst nicht alle. - Erst vor Kurzem ist ein Schulkind von einer Autofahrerin gestreift worden. Weder Kind noch Autofahrerin konnten einander sehen. Zum Glück fuhr sie nicht zu schnell. Der erste Zebrastreifen vor dem Hort "Dinos Freunde": Der zweite Zebrastreifen vor der Grundschule: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1837 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zweiter Versuch: Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Albanusstraße durchgängig ermöglichen

28.06.2016 · Aktualisiert: 05.10.2016

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2016, OM 234 entstanden aus Vorlage: OF 73/6 vom 13.06.2016 Betreff: Zweiter Versuch: Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Albanusstraße durchgängig ermöglichen Vorgang: OM 1194/12 OBR 6; ST 1232/12 Der Magistrat wird gebeten, das Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Albanusstraße nun doch durchgängig, also auch zwischen Emmerich-Josef-Straße und Hostatostraße, zu ermöglichen. Die dafür nötigen baulichen Maßnahmen, wie sie in der Vorlage ST 1232 beschrieben wurden, sind auszuführen, wenn dabei nicht mehr als zwei Autoparkplätze verloren gehen. Begründung: Bereits 2012 regte der Ortsbeirat an, die Albanusstraße zwischen Emmerich-Josef-Straße und Hostatostraße wieder für das Radfahren gegen die Einbahnstraße zu öffnen. Dies war vorher schon einmal so gewesen, doch wurde diese Öffnung dann in der Zeit von Bauarbeiten wieder aufgehoben und danach nicht mehr eingerichtet. Auf die Anregung antwortete der Magistrat dann, man könne die Öffnung nur durchführen, wenn auf Kosten von einem oder zwei Autoparkplätzen eine Fahrradpforte im Einmündungsbereich Albanusstraße/Hostatostraße eingerichtet wird (vgl. ST 1232). Daraufhin entschied sich eine knappe Mehrheit im Ortsbeirat gegen das durchgängige Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Albanusstraße. Seitdem sind nun schon wieder vier Jahre vergangen und das Radfahren gegen die Einbahnstraße ist in Frankfurt noch selbstverständlicher geworden. Ursprüngliche Ängste vor vermehrten Unfällen haben sich als unbegründet erwiesen. Insgesamt ist die Einsicht in die Vorteile einer veränderten Verkehrspolitik, die sich für eine Förderung des umweltfreundlichen Radverkehrs auch dann ausspricht, wenn einmal ein oder zwei Autoparkplätze betroffen sind, weiter gestiegen. Es ist also einen Versuch wert, an dieser Stelle nun doch noch die Durchgängigkeit des Radfahrens in beiden Richtungen zu ermöglichen. Radfahren gegen die Einbahnstraße verkürzt die Wege, macht das Radfahren nach den gemachten Erfahrungen zweifellos attraktiver und bremst den Autoverkehr, was in Wohngebieten von allen Anwohnerinnen und Anwohnern gewünscht wird. Eine kleine Wegstrecke zwischendurch darf nicht in einer Richtung ein Hindernis werden, wie es jetzt in der Albanusstraße der Fall ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.05.2012, OM 1194 Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1232 Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1357

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