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Verbreiterung des Brückenbauwerks über den Eschbach als Grundlage für einen sicheren Radweg von Nieder-Erlenbach nach Bonames
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.01.2017, OF 76/13 Betreff: Verbreiterung des Brückenbauwerks über den Eschbach als Grundlage für einen sicheren Radweg von Nieder-Erlenbach nach Bonames Vorgang: ST 1557/16 Der Ortsbeirat möge beschließen, als Anregung aus der ST 1557 vom 21.11.2016 hervorgehend, den Magistrat zu bitten das Brückenbauwerk in angesetzter Holzbauweise über den Eschbach zwischen Maßbornstraße und Korffstraße zu verbreitern. Hiermit könnte die Grundlage für den Ausbau eines sicheren direkten Radweges von Nieder-Erlenbach nach Bonames über Harheim gelegt werden, wie sie im regionalen Flächennutzungsplan enthalten ist. Begründung: Wie in der ST 1557 vom 21.11.2016 des Verkehrsdezernats der Stadt Frankfurt beschrieben ist ein durchgängiger Radweg von Nieder-Erlenbach nach Bonames im regionalen Flächennutzungsplan bereits enthalten. Ein bisheriger Ausbau ist nicht möglich, da das Brückenbauwerk über den Eschbach die nötigen Vorgaben nicht erfülle. Ein Ausweichen auf den Erlenbacher Stadtweg wäre regelwerkskonform möglich. Die Nutzung des Erlenbacher Stadtwegs für den Radverkehr weist dennoch nicht die Sicherheitsstandards auf, welche durch einen Radweg gegeben sind. Zudem ist die Straße durch deren Beschaffenheit an einigen Stellen nur sehr schlecht einsehbar. Aus den aufgeführten Gründen aus OM 536 und V 139 wäre deshalb ein Ausbau des Brückenbauwerks ein sinnvoller Ausbau um den Schutz der Bürger*innen im Radverkehr zu gewährleisten. Auch für Kinder als Verkehrsteilnehmer auf dem Fahrrad wäre dies eine notwendige Maßnahme um deren nötigen Schutz sicherzustellen, insbesondere da eine Zunahme des Radverkehrs durch den Bau des Gymnasium Nord abzusehen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1557 Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 13 am 07.02.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 76/13 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenÄnderung der Streckenführung der Buslinie 29 im Bereich Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 552 entstanden aus Vorlage: OF 56/12 vom 26.08.2016 Betreff: Änderung der Streckenführung der Buslinie 29 im Bereich Riedberg Der Magistrat wird in Abstimmung mit traffiQ und der VGF gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob mit einer veränderten Streckenführung der Buslinie 29 eine erneute Anbindung des Riedbergzentrums an Kalbach im Bereich der Kurzstrecke zu erreichen ist und mit der Teilung der Streckenführung Probleme mit der Einhaltung der Fahrzeiten und dadurch bedingte Mehrkosten vermieden werden können. Der Ortsbeirat schlägt vor, wie nachfolgend zeichnerisch dargestellt, folgende Grundidee in eine Überprüfung einzubeziehen: Vorschlag Linie 29 Teilung der Streckenführung der Buslinie 29: - Die Buslinie 29 fährt von Nieder-Erlenbach unter Einbeziehung der Haltestelle "Annette-Kolb-Weg" bis zur Riedbergallee, wendet um das Riedbergzentrum herum und fährt zurück. - Eine weitere Buslinie, die zum Beispiel 26 heißen könnte, fährt vom Nordwestzentrum zum Westflügel. Dadurch, dass nicht mehr die komplette Strecke Graf-von-Stauffenberg-Allee und Carl-Hermann-Rudloff-Allee in zwei Richtungen befahren wird, lässt sich eine Einsparung erzielen, die die vorgeschlagenen Fahrten der Linie 29 auf der Altenhöferallee zwischen Graf-von-Stauffenberg-Allee und Riedbergallee kompensiert. Linienweg einer neuen Linie 26 im Westflügel Hier sind verschiedene Lösungen denkbar. Vorgeschlagen wird eine Ringfahrt Otto-Schott-Straße - Altenhöferallee - Graf-von-Stauffenberg-Allee - Carl-Hermann-Rudloff-Allee. Diese Streckenführung hat den Vorteil, dass das Quartier Altkönigblick mit angebunden werden kann und so eine Direktverbindung zum östlichen Riedberg und zum Mertonviertel bestehen bleibt. Weiterhin wird keine Wendemöglichkeit benötigt (Zeichnung siehe letzte Seite - Kartengrundlage: OpenStreetMap). Begründung: Die Buslinie 29 fährt zur Erschließung diverser Wohn- und Gewerbegebiete viele Umwege. Großteils ist das eher unkritisch, weil das Angebot durch andere Linien als Direktverbindung ergänzt wird, insbesondere durch die Stadtbahnlinie U 9. Eine ungünstige Situation ist durch die Einbeziehung des Westflügels am Riedberg entstanden. Er wird mit einem Streckenabschnitt erschlossen, der bislang vor allem für die Verbindung zwischen Kalbach und Riedberg sowie für die Anbindung des nördlichen Riedbergs (Quartier Altkönigblick) genutzt wurde. Sie stellt für erstere Relation das einzige sinnvoll nutzbare Angebot dar, da die U-Bahn-Station "Kalbach" weitab von der Besiedlung liegt. Für letztere Relation gibt es ansonsten nur einen stündlichen Regionalbus. Schon aufgrund des Straßenverlaufs ist die Streckenführung Kalbach - Riedberg zwangsläufig nicht direkt. Seit dem letzten Fahrplanwechsel fährt der Bus einen Umweg über den Westflügel, wodurch sich die Fahrzeit um 3 Minuten verlängert. Die Haltestelle "Annette-Kolb-Weg", an der sich unter anderem das Gymnasium und eine Seniorenwohnanlage befinden, wird überhaupt nicht mehr angefahren. Als Ersatz wurden einige wenige Fahrten der Linie 28 zum Riedberg verlängert, womit aber nur die wichtigsten Zeiten des Schülerverkehrs abgedeckt werden. Überlegungen für eine eigene Linie zur Erschließung des Westflügels wurden zwar erwogen, aber aus Kostengründen verworfen. Vorgeschlagen wird deshalb eine andere Aufteilung des Angebots, die ohne laufende Mehrkosten und mit geringen Einmalkosten auskommt. Bewertung aus Fahrgastsicht Neben dem eigentlichen Ziel, die Fahrzeit von Kalbach und Altkönigblick zum Riedbergzentrum zu verkürzen und die Haltestelle "Annette-Kolb-Weg" wieder einzubinden, hat die Lösung folgende Vorteile: - Der Fahrplan für den Abschnitt Riedberg - NWZ kann auf die U 8 abgestimmt werden, u. a. mit einem glatten 15-Minuten-Takt tagsüber und samstags. - Durch die Linienbrechung übertragen sich Verspätungen nicht so sehr. Dem steht gegenüber, dass einige Direktverbindungen von vergleichsweise geringer Bedeutung wegfallen oder ausgedünnt werden. Am ehesten ist Kalbach - NWZ zu nennen, wo aber ein Umstieg in die U 9 am Uni Campus Riedberg sowieso die schnellere Verbindung ist. Bewertung aus Kostensicht Kilometerleistung und Fahrzeitleistung sind praktisch identisch zu heute. Dabei ist angenommen, dass die Verlängerungen der Linie 28 im Schülerverkehr entfallen können, außer einer Fahrt zur Spitzenlast (zur 1. Schulstunde), weil diese Relation wie bis 2015 von der Linie 29 abgedeckt wird. Dies gleicht einen in der Summe marginal längeren Weg der Linien 26 und 29 im Vergleich zur heutigen Buslinie 29 aus. Die in der Spitze benötigte Anzahl an Fahrzeugen wird durch die genannte Streichung von Schülerverkehrsfahrten um einen Bus geringer. Eine Halteposition muss neu gebaut werden (Verlegung Paul-Apel-Straße Ostseite). Weiterhin ist die Haltestelle "Uni Campus Riedberg" als Endhaltestelle mit Warteposition herzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 716 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1713 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1676 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2301 Aktenzeichen: 92 11
Erweiterung des Radwegenetzes im Nordosten: Schließung der Radweglücke zwischen dem bestehenden Radweg Nieder-Erlenbach - Harheim und Harheim - Bonames
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2016, OM 536 entstanden aus Vorlage: OF 35/13 vom 21.08.2016 Betreff: Erweiterung des Radwegenetzes im Nordosten: Schließung der Radweglücke zwischen dem bestehenden Radweg Nieder-Erlenbach - Harheim und Harheim - Bonames Der Magistrat wird gebeten, die Radweglücke in Richtung Bonames zwischen Maßbornstraße und Korffstraße in Harheim zügig zu schließen, spätestens aber mit dem Bau des Gymasiums Nord in Bonames. Die erforderlichen Mittel stehen in der Stellplatzablöse zur Verfügung. Begründung: Die direkte Fahrradwegeverbindung zwischen allen Frankfurter Stadtteilen (hier zwischen Nieder-Erlenbach, Harheim und Bonames) steht noch aus. Immer noch werden Radfahrer auf dem Weg zur Arbeit oder Schule über Umwege geführt. Dabei kann gerade der Umstieg vom motorisierten Individualverkehr aufs Fahrrad neben einer Verkehrsentlastung dazu beitragen, die ambitionierten Ziele der Reduktion der CO2-Emissionen in der Green City Frankfurt zu erreichen. Zudem kommt den direkten Wegeverbindungen in den Stadtteilen im Frankfurter Norden aufgrund des dünneren Angebots des ÖPNV für alle täglichen Fahrten eine hohe Bedeutung zu. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1557 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2017, OM 1352
Sachstand: Schließung der Radweglücke zwischen dem bestehenden Radweg Nieder-Erlenbach/Harheim und Harheim/Bonames
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2016, OF 36/13 Betreff: Sachstand: Schließung der Radweglücke zwischen dem bestehenden Radweg Nieder-Erlenbach/Harheim und Harheim/Bonames Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat der Stadt Frankfurt den Ist- und Planungsstand der Lückenschließung des Radweges von Nieder-Erlenbach nach Bonames über Harheim (explizit zwischen Maßbornstraße und Korfstraße) vorzulegen. Hierbei sind folgende Fragen zu beantworten: Wie weit sind die derzeitigen Planungen fortgeschritten? Zu welchem Zeitpunkt soll die Lückenschließung erfolgen? Begründung: Bereits mehrfach wurde die Schließung der Radweglücke zwischen Nieder-Erlenbach/ Harheim und Harheim/ Bonames beantragt. Bisher ist die Stadt Frankfurt dieser Lückenschließung noch nicht nachgekommen, obwohl die erforderlichen Mittel in der Stellplatzablöse zur Verfügung stehen. Eine Lückenschließung des Radweges ist jedoch dringend notwendig um den Bürger*innen und insbesondere Schüler*innen einen sicheren Weg zu Arbeit anzubieten sowie die Ziele der Reduktion der CO2 Emissionen in Green City Frankfurt zu erreichen. Daher möge die Stadt Frankfurt dem Ortsbeirat über den Ist- und Planungsstand der Lückenschließung informieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 13 am 06.09.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 139 2016 Die Vorlage OF 36/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenLückenschluss des Radweges entlang des Erlenbacher Stadtweges zwischen Nieder-Erlenbach und Bonames (zwischen Maßbornstraße und Korffstraße in Harheim)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2016, OM 328 entstanden aus Vorlage: OF 10/14 vom 19.06.2016 Betreff: Lückenschluss des Radweges entlang des Erlenbacher Stadtweges zwischen Nieder-Erlenbach und Bonames (zwischen Maßbornstraße und Korffstraße in Harheim) Der Magistrat wird gebeten, zeitgleich mit der Planung und dem Bau des Gymnasiums in Bonames den Lückenschluss in der direkten Radwegeverbindung zu planen und umzusetzen. Die erforderlichen Mittel stehen durch die Stellplatzablöse zur Verfügung. Begründung: Die direkte Fahrradwegeverbindung zwischen allen Frankfurter Stadtteilen - hier zwischen Nieder-Erlenbach, Harheim und Bonames - steht noch aus. Immer noch werden Radfahrer auf dem Wege zur Arbeit (oder Schule) über Umwege geführt. Dabei kann gerade der Umstieg vom motorisierten Individualverkehr auf das Fahrrad neben einer Verkehrsentlastung dazu beitragen, die ambitionierten Ziele der Reduktion der CO2-Emissionen in der Green City Frankfurt zu erreichen. Zudem kommt in den Stadtteilen im Frankfurter Norden aufgrund des dünneren Angebots des ÖPNV den direkten Wegeverbindungen für alle täglichen Fahrten eine hohe Bedeutung zu. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1324
Bushaltestelle „Tempelhof“, Maßbornstraße, ortsauswärts: Verlagerung und Einrichtung einer Querungshilfe
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2016, OM 209 entstanden aus Vorlage: OF 8/14 vom 28.05.2016 Betreff: Bushaltestelle "Tempelhof", Maßbornstraße, ortsauswärts: Verlagerung und Einrichtung einer Querungshilfe Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit der VGF die Bushaltestelle "Tempelhof", Maßbornstraße, ortsauswärts, aus Sicherheitsgründen aus dem unmittelbaren Kurvenbereich zu verlagern und für die Fahrgäste, die dort aussteigen, eine Querungshilfe über die Maßbornstraße einzurichten. Gleichzeitig soll eine überd achte Wartehalle installiert werden. Begründung: Vermutlich wurde die Benutzungsfrequenz dieser Haltestelle bei der Planung völlig unterschätzt. Tatsächlich wird diese eher provisorisch anmutende Haltestelle sowohl zum Zustieg wie auch zum Ausstieg gut genutzt. Dabei ergeben sich jedoch mehrere Probleme. 1. Es kommt immer wieder vor, dass aussteigende Fahrgäste in Zeitnot hinter dem Bus eilig die Straße überqueren, ohne auf die Fahrzeuge zu achten, die von der Kreuzung Erlenbacher Stadtweg/Maßbornstraße ortseinwärts fahren. Nur der gemäßigten Geschwindigkeit der Fahrer ist es zu verdanken, dass es noch zu keinen Personenschäden gekommen ist. Tatsächlich ist an dieser Stelle der Kreuzungsbereich sehr unüberschaubar und daher für Fußgänger nur unter Risiko zu queren. 2. Es ist bereits bekannt, dass zu der Verlagerung (etwa gegenüber "Netto-Markt") Landerwerb erforderlich ist, der in der Vergangenheit bereits abgelehnt worden ist. Trotzdem soll ein erneuter Versuch gestartet werden, um die Verkehrssituation sowohl für Busfahrgäste wie auch für den Straßenverkehr zu verbessern. Alternativ soll geprüft werden, ob dort eine sogenannte KAP-Bushaltestelle mit Straßenverengung einrichtbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1322 Beratung im Ortsbeirat: 14 Aktenzeichen: 93 13
Straßensanierung Alte Fahrt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 174 entstanden aus Vorlage: OF 16/13 vom 03.05.2016 Betreff: Straßensanierung Alte Fahrt Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Straße Alte Fahrt saniert und instand gesetzt wird. Begründung: Die Straße Alte Fahrt ist umgeben von zum Teil neu sanierten Straßen (Bornweg, Alt-Erlenbach). Damit das Straßenbild in diesem Bereich einheitlich ist, ist es dringend notwendig, auch die stark sanierungsbedürftige Alte Fahrt instand zu setzen. Hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass in den kommenden Monaten und Jahren im Bereich Märker Straße/Hohe Brück/Erlenbacher Stadtweg Kanalarbeiten stattfinden werden. Die Bauarbeiten sollen also in Absprache stattfinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1186
Verkehrsspiegel für mehr Sicherheit zwischen Märker Straße und Erlenbacher Stadtweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2016, OF 11/13 Betreff: Verkehrsspiegel für mehr Sicherheit zwischen Märker Straße und Erlenbacher Stadtweg Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat der Stadt Frankfurt aufzufordern einen Verkehrsspiegel an der Ausfahrt Märker Straße/ Ecke Erlenbacher Stadtweg aufzustellen. Der Spiegel soll eine Einsicht in beide Richtungen des Erlenbacher Stadtwegs, von der Märker Straße kommend sowie in die Märker Straße vom Erlenbacher Stadtweg kommend (aus Richtung der Bushaltestelle Hohe Brück), gewährleisten. Begründung: Diese Straßenecke ist von der Märker Straße kommend in den Erlenbacher Stadtweg abbiegend sehr schlecht bis gar nicht einsehbar. Das gleiche Sichtproblem erfahren Fahrer vom Erlenbacher Stadtweg kommend (aus Richtung der Bushaltestelle Hohe Brück) die in die Märker Straße abbiegen wollen. Diese schlechte Einsicht stellt ein erhebliches Verkehrsrisiko dar. Als eine Hauptverkehrsstraße ist dieser Weg durch Busse, LKW's und PKW's sehr stark frequentiert, welcher den Sicherheitsaspekt zusätzlich unterstreicht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 13 am 07.06.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 11/13 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerkehrsspiegel für mehr Sicherheit zwischen Hohe Brück und Erlenbacher Stadtweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2016, OF 10/13 Betreff: Verkehrsspiegel für mehr Sicherheit zwischen Hohe Brück und Erlenbacher Stadtweg Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat der Stadt Frankfurt aufzufordern einen Verkehrsspiegel an der Einfahrt zur Straße Hohe Brück/ Ecke Erlenbacher Stadtweg aufzustellen. Der Spiegel soll eine Einsicht rechts in den Erlenbacher Stadtweg, von der Straße Hohe Brück kommend, bei angespannter Parksituation ermöglichen. Begründung: Der ohnehin schon schlechte Einblick in den Erlenbacher Stadtweg von der Straße Hohe Brück kommend, wird zusätzlich durch parkende Autos oder Busse erschwert. Oftmals ist gar keine Einsicht möglich. Um die ohnehin angespannte Parksituation nicht durch Parkverbote weiter zu erschweren schlagen wir einen Verkehrsspiegel vor, welche die Einsicht in den Erlenbach Stadtweg (rechte Seite) auch bei parkenden Fahrzeugen ermöglicht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 13 am 07.06.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 10/13 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und BFF gegen GRÜNE und SPD (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerkehrsführung Kanalbauarbeiten Hohe Brück
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 69 entstanden aus Vorlage: OF 2/13 vom 18.04.2016 Betreff: Verkehrsführung Kanalbauarbeiten Hohe Brück Der Magistrat wird gebeten, die Überarbeitung eines Verkehrsleitkonzeptes im Zuge der angekündigten sechsmonatigen Sperrung der Kreuzung Hohe Brück/Märker Straße zu veranlassen. Zur Sicherstellung der Zufahrt in das Gebiet Bornweg /Märker Straße sollte für die verbleibenden Zufahrten über den Bornweg sowie die Alte Fahrt eine temporäre Einbahnstraßenlösung ausgeschildert werden. Der ankommende Verkehr sollte über den Bornweg, der abgehende Verkehr über die Alte Fahrt geführt werden. Verkehrsberuhigende Maßnahmen sind hierbei aufgrund der Schulwegsicherung zu prüfen. Begründung: Die Hauptverkehrslast für den betroffenen Bereich fließt momentan über die Hohe Brück auf den Erlenbacher Stadtweg. Mit Wegfall dieser Zufahrt werden die sehr engen Straßen Bornweg und Alte Fahrt als einzige verbleibende Zufahrten stärker belastet. Ein ungeregelter Begegnungsverkehr bei höherem Verkehrsaufkommen muss in diesen Straßen zwangsläufig zu Verkehrsbehinderungen führen. Eine vorübergehende Einbahnstraßenregelung würde einen besseren Verkehrsfluss in die Zielstraßen ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2016, ST 1009
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Am Riedberg“ hier: Sport- und Freizeitgelände östlich der Altenhöferallee - Bebauungsplan Nr. 803 Ä 4 - Riedberg - Altkönigblick Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 56
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.04.2016, OA 4 entstanden aus Vorlage: OF 16/12 vom 26.04.2016 Betreff: Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Am Riedberg" hier: Sport- und Freizeitgelände östlich der Altenhöferallee - Bebauungsplan Nr. 803 Ä 4 - Riedberg - Altkönigblick Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 56 Vorgang: OM 4726/15 OBR 12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 56 wird mit der Maßgabe zugestimmt, 1. dass die unter Ziffer XI. a) fallende Maßnahme in Anlage 3 (60 020) auch tatsächlich unter Sicherstellung der Deckung der Finanzierung realisiert wird; 2. dass, sollte der zeitlich vorgesehene Zeitrahmen (Anlage 3 der Vorlage M 56) nicht eingehalten werden können, dies keinen Einfluss auf die einzelnen Maßnahmen hat und diese auch über das Jahr 2017 hinaus realisiert werden; 3. dass, sollte die Realisierung der Sportflächenerweiterung wegen der Feldhamster an dieser Stelle nicht möglich sein, jedoch ein geeignetes alternatives Grundstück auf dem Riedberg gesucht wird , statt auf die Baumaßnahme zu verzichten. Begründung: Mit Protokoll der HA Stadtentwicklungsgesellschaft mbH vom 15.10.2015, welches den Fraktionen seit dem 06.04.2016 vorliegt, wurde die zusammenfassende Planungsstudie im Rahmen der zweiten Veranstaltung für die Sportanlage östlich der Altenhöferallee aufgelistet. Demnach wurde als Ausstattung der städtische Standard für eine klassische ungedeckte Sportanlage zugrunde gelegt. Diese umfasst ein Funktionsgebäude mit vier Umkleidekabinen und zwei Duschen, vier Bahnen für eine 400-Meter-Laufbahn, Weitsprung-, Hochsprung- und Kugelstoßeinrichtung, Fußballgroß- und -kleinspielfeld, Multifunktions- und Minispielfelder, 42 Parkplätze, Beleuchtungs- und Beregnungsanlagen sowie Ballfangzäune. Da als Planungszeitraum ein Jahr und für die Bauzeit ebenfalls ein Jahr veranschlagt werden, zeitgleich aber von Kartierungen der Feldhamstervorkommen gesprochen wird, muss die Notwendigkeit hier deutlich betont werden. Auch wenn die Satzung der Entwicklungsmaßnahme aufgehoben wird, entwickelt sich der Riedberg weiter. Es werden ca. weitere 5.000 Bürger an den Riedberg ziehen. Die bereits realisierte Sportanlage am Riedberg hat nach Aussage des betreuenden Vereins SC Riedberg schon jetzt die Belastungsgrenze erreicht. Zeitweise trainieren bis zu zehn Mannschaften gleichzeitig auf einem Kunstrasenplatz. Das Neubaugebiet Riedberg hat mit seinen zwei Grundschulen und zwei weiterführenden Schulen sowie zwölf Kindertagesstätten, Kirchengemeinden sowie einem Kinder- und Jugendhaus neben einer jungen Wohnbevölkerung auch einen hohen Bedarf an Sportflächen. Neben einem seit rund fünf Jahren bestehenden Sportverein hat sich nun ein weiterer gegründet. Aus dem nahen Umfeld des Riedbergs gibt es ebenfalls Vereine, die insbesondere die Leichtathletikflächen neben den Schulen nutzen können. Damit ist diese zweite Sportanlage östlich der Altenhöferallee auch über den Riedberg hinaus von Bedeutung. Daher ist unbeachtlich von der im Mittelbedarf noch umzusetzenden Maßnahme hier eine Realisierung - gegebenenfalls auch über den angestrebten Zeitraum bis 2017 hinaus - dringend erforderlich. Bereits mit der Anregung OM 4726 hat der Ortsbeirat die Notwendigkeit einer Realisierung bekundet. Und es sollte zudem ein geeignetes alternatives Grundstück im Bereich des Riedbergs gesucht werden, statt auf die Baumaßnahme zu verzichten, wenn die Feldhamster - Feldhamster gehören zu den nach Artikel 12 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU (Richtlinie 92/43/EWG des Europäischen Rates vom 21.05.1992) geschützten Tierarten - dies langfristig verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 56 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.11.2015, OM 4726 Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2016, ST 1241 Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 711 Antrag vom 22.01.2019, OF 399/12 Auskunftsersuchen vom 22.02.2019, V 1190 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 04.05.2016 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.05.2016, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 56 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2016, TO II, TOP 29 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 56 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.06.2016, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 3 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. AfD und FDP; CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) sowie BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 2. AfD, BFF und FRANKFURTER gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren); CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. AfD, BFF und FRANKFURTER gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren); CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 55, OA 3 und OA 4 = Annahme) 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.06.2016, TO I, TOP 17 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 3 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 4 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 56, OA 3 und OA 4 = Ablehnung) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.06.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 3 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. a) Die Vorlage OA 4 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Wolfgang Hübner, Tafel-Stein, Yilmaz, Baier, Pawlik und Schenk dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 68, 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2016 § 233, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2016 Aktenzeichen: 61 00
Bessere Straßenbeleuchtung in verschiedenen Bereichen von Nieder-Erlenbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4327 entstanden aus Vorlage: OF 260/13 vom 16.06.2015 Betreff: Bessere Straßenbeleuchtung in verschiedenen Bereichen von Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird gebeten, die Beleuchtung an den Kreuzungen Alt-Erlenbach/Niedereschbacher Straße, Niedereschbacher Straße/Kurmarkstraße, Alt-Erlenbach/Neue Fahrt sowie Erlenbacher Stadtweg/Hohe Brück mit leuchtstarken Straßenlaternen neuer Bauart vorzunehmen. Hierdurch werden die Sichtverhältnisse in den dunklen Monaten deutlich verbessert und dadurch das Unfallrisiko reduziert. Begründung: Vor Kurzem wurden in der Straße Alte Fahrt auf Höhe der Hausnummer 28 dreißig neue leuchtstarke Laternen angebracht, die eindrucksvoll die Fähigkeit neuer Lichttechnik unter Beweis stellen. In deutlichem Kontrast zu den schummerigen alten Straßenlampen leuchten diese sehr intensiv und die dunkle Gasse sehr gut aus. Eine Verwendung solcher lichtstarker Lampen sollte gerade die teilweise schwer einsehbaren Rechts-vor-Links-Kreuzungen mit stärkerer Verkehrsbelastung sicherer machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2015, ST 1471 Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2016, ST 682 Aktenzeichen: 91 52
Sonnensegel für den Spielplatz .In den Aspen. hier: Beteiligung des Ortsbeirates aus dem Ortsbeiratsbudget
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2015, OF 203/14 Betreff: Sonnensegel für den Spielplatz "In den Aspen" hier: Beteiligung des Ortsbeirates aus dem Ortsbeiratsbudget Der Magistrat wird gebeten, auf dem Spielplatz "In den Aspen" ein Sonnensegel zu installieren. Der Ortsbeirat beteiligt sich bis zu einer Höhe von 2.500 Euro an der Maßnahme. Begründung: Der Spielplatz ist während der Entstehung des Neubaugebietes für Kinder jeder Altersstufe eingerichtet worden. Die Fläche für die Kleinkinder (Sand und weitere Spielgeräte) ist nahezu den gesamten Tag der Sonneneinstrahlung ausgesetzt. Angrenzende Bäume sind noch so klein, dass sie die nächsten Jahre keinen Schatten spenden werden. Positive Erfahrungswerte von anderen Spielplätzen mit diesbezüglichen Sonnensegeln liegen vor. Es liegt eine Kostenschätzung des Grünflächenamtes in Höhe von 5.000 Euro vor; der Ortsbeirat wird sich mit der Hälfte der Kosten beteiligen, dies entspricht mehr als das Jahresbudget für den Ortsbeirat 14. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 14 am 18.05.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 334 2015 Die Vorlage OF 203/14 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, GRÜNE und SPD in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, GRÜNE
Weiter lesenFahrradweg entlang des Erlenbacher Stadtwegs zwischen Maßbornstraße und Korffstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2015, OF 196/14 Betreff: Fahrradweg entlang des Erlenbacher Stadtwegs zwischen Maßbornstraße und Korffstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, aus welchem Grund der mit der OM80 im Jahr 2011 beantragte Lückenschluss, der zudem laut der Stellungnahme des Magistrats ST780 im Jahr 2012 als Bestandteil einer projektierten überörtlichen Fahrradroute des "Regionalverbandes Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main" bezeichnet und somit langfristig in Aussicht gestellt wurde, in der Radverkehrs-Konzeption 2014 B108 plötzlich nicht mehr vorhanden ist. Ist daraus zu entnehmen, dass sowohl die Anregungen des Ortsbeirates wie auch das o.g. Projekt der überörtlichen Fahrradroute und gleichzeitig die ST780 durch die B108 im Jahr 2014 obsolet werden und keine Bedeutung für die Planung des Radverkehrs in Frankfurt mehr spielen und muss in der Konsequenz der bereits in Aussicht gestellte aber kalt abservierte Radweg nun erneut beantragt werden, oder handelt es sich nur um einen kleinen handwerklichen Fehler in der B108, der ohne weitere Beantragung korrigiert werden kann? Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 14 am 20.04.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1308 2015 Die Vorlage OF 196/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD
Weiter lesenToilettenanlage für Busfahrer am Erlenbacher Stadtweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3952 entstanden aus Vorlage: OF 239/13 vom 19.02.2015 Betreff: Toilettenanlage für Busfahrer am Erlenbacher Stadtweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine geeignete permanente Toilettenanlage für die Busfahrerinnen und Busfahrer am Erlenbacher Stadtweg eingerichtet werden kann. Begründung: Die blaue Chemietoilette am Erlenbacher Stadtweg ist kein Anblick, der das Ortsbild Nieder-Erlenbachs positiv bereichert. Leider ist dieses permanente Toilettenhäuschen notwendig, um den dort wartenden Busfahrern eine Möglichkeit zu einem Toilettenbesuch zu ermöglichen. Zu allem Überfluss wird das Häuschen auch regelmäßig Opfer von Vandalen, die es umstoßen und dadurch noch zusätzlich für eine Geruchsbelästigung der Anwohner sorgen. Analog zu der Toilettenanlage am Buswendeplatz in Harheim sollte auch in Nieder-Erlenbach an der Busendhaltestelle eine permanente Toilettenanlage eingerichtet werden, um die unangenehmen Zustände rund um die Chemietoilette zu beenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2015, ST 703 Antrag vom 08.05.2017, OF 94/13 Auskunftsersuchen vom 23.05.2017, V 478 Antrag vom 07.07.2017, OF 113/13 Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2025 Anregung an den Magistrat vom 12.06.2018, OM 3350 Antrag vom 26.08.2019, OF 237/13 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5056 Aktenzeichen: 91 22
Aufstellen einer Sitzbank am Verbindungsweg zwischen In den Aspen und Hochfeldstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2015, OF 190/14 Betreff: Aufstellen einer Sitzbank am Verbindungsweg zwischen In den Aspen und Hochfeldstraße Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des Verbindungsweges zwischen In den Aspen und Hochfeldstraße eine Sitzbank oder Sitzgelegenheit einzurichten. Der Ortsbeirat stellt dazu aus seinem Budget maximal 500 Euro zur Verfügung. Begründung: In diesem Bereich soll insbesondere für Senioren eine Sitzgelegenheit beziehungsweise Gelegenheit zum Ausruhen geschaffen werden. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 14 am 09.02.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 301 2015 Die Vorlage OF 190/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD
Weiter lesenRadfahrstreifen in der Maßbornstraße zwischen Am Römerbrunnen und Ortsende
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.01.2015, OM 3750 entstanden aus Vorlage: OF 184/14 vom 21.12.2014 Betreff: Radfahrstreifen in der Maßbornstraße zwischen Am Römerbrunnen und Ortsende Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob nach Entfernung des Schutzstreifens wegen Unvereinbarkeit mit § 45 Ziffer 1c StVO die Einrichtung eines farbigen Schutzstreifens ohne Anbringung weiterer Markierungen zulässig wäre. Begründung: Die eingerichteten Fahrbahnverengungen als Ersatz für die Radfahrstreifen behindern den Radverkehr und verringern subjektiv und objektiv die Sicherheit für den Zweiradverkehr und haben sich so nicht bewährt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2015, ST 630 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST 253 Aktenzeichen: 32 1
Radfahrstreifen in der Maßbornstraße zwischen Am Römerbrunnen und Ortsende
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.01.2015, OM 3751 entstanden aus Vorlage: OF 185/14 vom 21.12.2014 Betreff: Radfahrstreifen in der Maßbornstraße zwischen Am Römerbrunnen und Ortsende Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob bei Herausnahme des Abschnitts in der Maßbornstraße zwischen Ortseingang und In den Aspen aus der Tempo-30-Zone und der Einführung einer regulären Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h die in diesem Abschnitt wegen Unvereinbarkeit mit § 45 Ziffer 1c StVO entfernten Radstreifen wieder aufgezeichnet werden können. Begründung: Die eingerichteten Fahrbahnverengungen als Ersatz für die Radfahrstreifen behindern den Radverkehr und verringern subjektiv und objektiv die Sicherheit für den Zweiradverkehr und haben sich so nicht bewährt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2015, ST 630 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST 253 Aktenzeichen: 92 14
Fußgängerüberweg auf der Altenhöferallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2014, OM 3454 entstanden aus Vorlage: OF 368/12 vom 22.08.2014 Betreff: Fußgängerüberweg auf der Altenhöferallee Vorgang: OM 1470/12 OBR 12; ST 1307/13 Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf die Vervollständigung der Baumaßnahmen und Wegebeziehungen am Riedberg und unter Bezugnahme auf die Anregung OM 1470 vom 24.08.2012 erneut zu prüfen, ob auf der Altenhöferallee im Bereich der An bindung der Ricky-Adler-Straße, neben der Bushaltestelle und dem Fußgängereingang zur Sportanlage Riedberg und der Kindertagesstätte, eine Querungshilfe durch die Anlage eines Zebrastreifens errichtet werden kann. Begründung: Mit der Stellungnahme vom 02.09.2013, ST 1307, wurde die vorhergehende Anregung des Ortsbeirates negativ beschieden. Auch wenn der Grenzwert von 50 Fußgängern pro Stunde nicht ständig zu erreichen ist, wird die Querung der Altenhöferallee in diesem Bereich durch den Eingang der Sportanlage von zahlreichen Kindern und Jugendlichen genutzt. Mit der Fertigstellung der Wohnhäuser in diesem Bereich und der bevorstehenden Anlage eines größeren Spielplatzes auf der Fläche des Topografischen Wegs stellt die Verbindung von dem Weg Zum Taubenzehnten über den Valentin-Schmetzer-Weg zur Ricky-Adler-Straße eine wichtige Fußwegeachse aus dem Quartier Altkönigblick-West und umgekehrt in Richtung der Grünanlage am Lärmschutzwall dar. Hierbei muss aber die Altenhöferallee überquert werden, die als meistbefahrene Straße des Riedbergs durch die sehr gerade Straßenführung und die Nähe zur Landesstraße L 3019 viele Autofahrer zum schnellen Fahren verleitet. Mit einem Zebrastreifen, der mäßigend auf die Fahrgeschwindigkeit wirkt, erhöht sich die Sicherheit für querende Fußgänger und gleichzeitig die Attraktivität der Grünzugverbindung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.08.2012, OM 1470 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2013, ST 1307 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 189 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 16.01.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Halteverbot an der Einmündung Keltenstraße in die Maßbornstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2014, OM 3376 entstanden aus Vorlage: OF 166/14 vom 24.08.2014 Betreff: Halteverbot an der Einmündung Keltenstraße in die Maßbornstraße Der Magistrat wird aufgefordert, in der Keltenstraße im Kurvenbereich der Einmündung in die Maßbornstraße ein Halteverbot einzurichten. Begründung: Durch parkende Fahrzeuge in der Kurve unmittelbar an der Einmündung ist die Einsehbarkeit in den Kreuzungsbereich beeinträchtigt und außerdem wird die Keltenstraße im Kurvenbereich zu sehr verengt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2014, ST 1460 Aktenzeichen: 32 1
Einengungen auf der Maßbornstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.07.2014, OM 3303 entstanden aus Vorlage: OF 158/14 vom 02.06.2014 Betreff: Einengungen auf der Maßbornstraße Der Magistrat wird gebeten, die Einengungen auf der Maßbornstraße entsprechend den Plänen des Straßenverkehrsamtes einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2014, ST 1337 Stellungnahme des Magistrats vom 03.11.2014, ST 1413 Aktenzeichen: 66 0
Spurrinnen im Kreuzungsbereich L3008/Nieder-Erlenbacher Ortseinfahrten Mitte und West beseitigen!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2014, OM 3286 entstanden aus Vorlage: OF 212/13 vom 23.06.2014 Betreff: Spurrinnen im Kreuzungsbereich L3008/Nieder-Erlenbacher Ortseinfahrten Mitte und West beseitigen! Der Magistrat wird gebeten, mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde Kontakt aufzunehmen und darauf hinzuwirken, dass die inzwischen stark ausgeprägten Aufwölbungen und Verdrückungen (Spurrinnen) in der Asphaltdecke im Kreuzungsbereich L3008/Niedereschbacher Straße (Ortseinfahrt West) und insbesondere L3008/Erlenbacher Stadtweg (Ortseinfahrt Mitte) instand gesetzt werden. Begründung: An den genannten Stellen, die durch Ampelanlagen geregelt sind und ein hohes Verkehrsaufkommen aufweisen, ist es vermutlich durch Temperatureinwirkung und Radlasten des wartenden/langsam anfahrenden Verkehrs zur Bildung von starken Spurrinnen in der Asphaltdecke gekommen. Sie führen dazu, dass diese Straßenabschnitte nicht nur unangenehm zu befahren sind, sondern auch die Verkehrssicherheit (z. B. durch Ansammlung von Oberflächenwasser in den Vertiefungen, Aquaplaning) beeinträchtigt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2014, ST 1268 Stellungnahme des Magistrats vom 03.11.2014, ST 1421 Aktenzeichen: 66 5
Altenhöferallee sichern und Grünzüge besser verbinden
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2014, OF 366/12 Betreff: Altenhöferallee sichern und Grünzüge besser verbinden Der Magistrat wird gebeten, zur Beruhigung des Verkehrs auf der schnurgeraden Altenhöferallee und zur Verbesserung der Verbindung der Grünanlagen "Topographischer Weg" und "Lärmschutzwall A5" in Höhe der Richard-Breitenfeld-Straße und Paul-Apel-Straße die Fußgängerquerung über die Altenhöferallee durch eine Mittelinsel oder einen Zebrastreifen zu erleichtern. Begründung: Die Grünzüge des Riedbergs werden zunehmend gut angenommen und laden die Menschen zum Spazieren und Joggen ein. Hierbei ist zu beobachten, dass sich vom "Topographischen Weg" (Nordende) durch die Richard-Breitenfeld-Straße und Paul-Apel-Straße gerade in den Tagesrandlagen ein reger Verkehr zum Lärmschutzwall der A5 entwickelt hat. Hierbei muss aber die Altenhöferallee überquert werden, die als meistbefahrene Straße des Riedbergs hier durch die sehr gerade Anlage und die Nähe zum Ortsrand viele Autofahrer zum schnellen Fahren verleitet. Eine Fußgängerquerung (z. B. durch eine weitere Mittelinsel oder einen Zebrastreifen) kann hier auf die Fahrgeschwindigkeiten mäßigend wirken und gleichzeitig die Attraktivität der Querverbindung zwischen den Grünzügen weiter erhöhen. Dies gilt umso mehr mit dem bevorstehenden Bau des Spielplatzes am Nordende des topographischen Wegs, der zusätzlichen Fußgängerverkehr aus dem Quartier Altkönigblick-West anziehen wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 11.07.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 366/12 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenStädtische Parzelle in Harheim-Nord, Flurstück 264, Altkönigblick hier: Zulassung einer Nutzung für Wohnungen für Menschen mit besonderem Wohnbedarf (z. B. Seniorenwohnungen) oder auch für ein Mehrgenerationenhaus mit interaktiven Treffs und Kleingewerbe
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2014, OM 3240 entstanden aus Vorlage: OF 163/14 vom 16.06.2014 Betreff: Städtische Parzelle in Harheim-Nord, Flurstück 264, Altkönigblick hier: Zulassung einer Nutzung für Wohnungen für Menschen mit besonderem Wohnbedarf (z. B. Seniorenwohnungen) oder auch für ein Mehrgenerationenhaus mit interaktiven Treffs und Kleingewerbe Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob auf der im Bebauungsplan Harheim-Nord als Ml-Gebiet ausgewiesenen Fläche eine Nutzung mit Wohnungen für Menschen mit besonderem Wohnbedarf (z. B. Seniorenwohnungen) oder ein Mehrgenerationenhaus mit interaktiven Treffs und mit einer dem vorhanden Netto-Markt ergänzenden kleinen Gewerbefläche seitens eines Trägers realisiert werden kann. Dabei wäre sicherzustellen, dass die dann entstehenden Wohn- und Gewerbeflächen im Eigentum des Trägers verbleiben, um die geplante Nutzung dauerhaft zu gewährleisten. Im Gegenzug könnte der Ortsbeirat sich vorstellen, dass die im Baugebiet Harheim-Süd befindliche Fläche für "Wohnen mit besonderem Wohnbedarf" einer moderaten Wohnbebauung zugeführt werden könnte. Gegebenenfalls wären konkrete Planungsvarianten dem Ortsbeirat vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2014, ST 1222 Aktenzeichen: 64 0
Sanierung der Brücken des Ortsbezirkes 14
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2014, OF 161/14 Betreff: Sanierung der Brücken des Ortsbezirkes 14 Im Jahre 2010 wurden die Ortsbeiräte über das Vorhaben "Sanierung, Ersatzneubau, bauliche und betriebliche Erhaltung inklusive der erforderlichen Planungsleistungen und Finanzierung von Ingenieurbauwerken des Straßenverkehrs als Öffentliche-Private-Partnerschaft" mittels der M46. aber auch durch einen Vortrag des Dezernenten Uwe Becker im Ortsbeirat informiert. Nun wurde dieses Projekt nicht umgesetzt, jedoch der Zustand der Brücken hat sich in der Zwischenzeit nicht verbessert. Für den Ortsbezirk 14 waren folgende Brücken in unterschiedlichem Zustand aufgeführt: Fußwegbrücke über den Eschbach (an der Schule) Fußwegbrücke über den Eschbach (am Bürgerhaus) Fußwegbrücke über den Eschbach (Harheimer Stadtweg) Straßenbrücke Erlenbacher Stadtweg über den Eschbach / Brücke Straßenbrücke Maßbornstraße Daher fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Wann ist eine Sanierung der Brücken im Ortsbezirk 14 geplant und liegt eine Prioritätenliste vor, die dem Ortsbeirat zur Verfügung gestellt werden kann? Begründung: Der Zustand der Brücken im Ortsbezirk 14 wurde im Jahr 2010 erhoben und entsprechend dokumentiert. Dieser Zustand hat sich im Verlauf der letzten 4 Jahre nicht gebessert. Da das PPP-Projekt aufgegeben wurde, wünscht der Ortsbeirat Informationen, wie weiter mit den Brücken verfahren wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 14 am 16.06.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1051 2014 Die Vorlage OF 161/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenUnterirdische Glascontainerstandorte für das Quartier Altkönigblick
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.05.2014, OM 3130 entstanden aus Vorlage: OF 343/12 vom 27.04.2014 Betreff: Unterirdische Glascontainerstandorte für das Quartier Altkönigblick Vorgang: OM 1361/12 OBR 12; ST 1570/12 Der Magistrat wird gebeten, unter Bezug auf die Anregung OM 1361 vom 22.06.2012, der Stellungnahme ST 1570 vom 28.09.2012 und der darauf erfolgten Ortsbegehung am 15.11.2012 über den aktuellen Stand zur Ausführung der unterirdischen Glascontainer für das Quartier Altkönigblick zu berichten und vor dem Hintergrund der fortgeschrittenen Ausführungsplanung für den Ewald-Heinrich-von-Kleist-Platz eine zeitnahe Umsetzung zu veranlassen. Ebenso wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat 12 die vorgesehenen Glascontainerstandorte für das Quartier Westflügel mitzuteilen. Begründung: Der Magistrat hat mit der fast zwei Jahre alten Stellungnahme eine positive Rückmeldung zur Ausführung von unterirdischen Glascontainern im Quartier Altkönigblick gegeben. Daraufhin wurden unter anderem bei einer Ortsbegehung drei mögliche Standorte festgelegt. Bei der im März 2014 vorgestellten Planung für den Ewald-Heinrich-von-Kleist-Platz (Quartiersplatz Altkönigblick), einem möglichen Standort, waren die Glascontainer nicht eingeplant und die Hessenagentur konnte auch keine Aussagen zur Ausführung machen. Daher bittet der Ortsbeirat, rechtzeitig vor der weiteren Umsetzungsplanung des Platzes, diesen möglichen Standort zu prüfen und gegebenenfalls entsprechend einzuplanen oder einen alternativen Standort vorzuschlagen. Im Hinblick auf die Problematik, nachträglich Standorte auszuweisen, wird auch für das Quartier Westflügel auf die rechtzeitige Berücksichtigung von Glascontainerstandorten hingewiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.06.2012, OM 1361 Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2012, ST 1570 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 1025 Aktenzeichen: 61 0
Abstimmung des Fahrplans der Buslinie 65 zur Vermeidung von Begegnungsverkehr im Ortskern von Nieder-Erlenbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2014, OM 3066 entstanden aus Vorlage: OF 202/13 vom 17.04.2014 Betreff: Abstimmung des Fahrplans der Buslinie 65 zur Vermeidung von Begegnungsverkehr im Ortskern von Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird gebeten, bei traffiQ auf eine Fahrplananpassung der Buslinie 65 in Richtung Bad Vilbel hinzuwirken, sodass deren Busse keinen Begegnungsverkehr mit den in die entgegengesetzte Richtung fahrenden Busse der Buslinien 65, 29 und 25 zwischen den Haltestellen "Hohe Brück" und "Altes Rathaus" haben. Begründung: Der Fahrplan der Buslinie 65 von Bad Homburg nach Bad Vilbel ist leider so angelegt, dass deren Busse sich immer wieder mit den Bussen der in die entgegengesetzte Richtung fahrenden Buslinien genau im engen Ortskern von Nieder-Erlenbach begegnen. Hier ein Beispiel: Nach Bad Vilbel fährt der 65er Bus am Rathaus Nieder-Erlenbach um 15:12 Uhr ab und danach an der Hohen Brück um 15:14 Uhr. Nach Bad Homburg fährt der 65er Bus um 15:13 Uhr an der Hohen Brück ab und danach um 15:14 Uhr am Rathaus Nieder-Erlenbach. Dieses Beispiel zeigt, dass es strukturell im Fahrplan angelegt ist, dass die beiden Busse sich im Erlenbacher Stadtweg beziehungsweise in der Neuen Fahrt begegnen müssen. Die Straßenbreite dieser Straßenabschnitte ist zu eng, als dass zwei Busse aneinander vorbeifahren könnten. Die Folgen sind katastrophal: Die Busse müssen bei ihrer täglichen, fahrplanmäßigen Begegnung in diesem Straßenabschnitt auf den Bürgersteig ausweichen, und es entstehen immer wieder sehr gefährliche Situationen, die bisher nur durch die Umsicht der Verkehrsteilnehmer und der Anwohner zu keinen Verkehrsunfällen geführt haben. Auch sind die Busfahrer immer wieder gezwungen, in dem unübersichtlichen Straßenbereich zu rangieren, wenn sie sich in einer engen Kurve begegnen und die Situation durch zusätzliche Pkws vor und hinter den Bussen verschärft wird. Auf diese Weise besteht täglich eine akute Gefährdung für die Anwohner (zum Beispiel beim Verlassen des Hauses) sowie insbesondere für Fußgänger und Radfahrer (hier v. a. Schul- und Kindergartenkinder), die in einem Moment der Busbegegnung auf dem Bürgersteig beziehungsweise am Straßenrand in die Situation involviert sind. Es besteht dringender Handlungsbedarf, den Fahrplan entsprechend des Antrags umzugestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2014, ST 857 Aktenzeichen: 92 11
Harheim/Quellenstraße hier: Beleuchtung des „Restweges“ zwischen Maßbornstraße und Riedhalsstraße zum Sportplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2014, OM 3062 entstanden aus Vorlage: OF 148/14 vom 16.04.2014 Betreff: Harheim/Quellenstraße hier: Beleuchtung des "Restweges" zwischen Maßbornstraße und Riedhalsstraße zum Sportplatz Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der "Restweg" der Quellenstraße auf einer Strecke von circa 50 Metern im Anschluss an die öffentliche Straße mit umweltfreundlichen Laternen (LED/Solar) beleuchtet wird. Begründung: Die Beleuchtung dient der Sicherheit der Wegbenutzer zur Sportanlage und zum zukünftigen Seniorenfitnessparcours. Der Antrag wurde vom Ortsbeirat wiederholt gestellt und vom Magistrat abgelehnt. Dabei sollen die Gründe der Ablehnung nicht herhalten, um die Sicherheit der Bevölkerung nicht zu gefährden. Zunehmend wird die fehlende Beleuchtung zum Anlass massiver Beschwerden seitens der Bürgerinnen und Bürger genommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2014, ST 878 Aktenzeichen: 91 52
Umsetzung des Radverkehrsnetzes/Radfahrstreifen in der Maßbornstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2014, OF 156/14 Betreff: Umsetzung des Radverkehrsnetzes/Radfahrstreifen in der Maßbornstraße Während in der B108 Radfahrstreifen und Schutzstreifen als sinnvoller Lösungsansatz für eine sichere Radwegsplanung dargestellt wird, werden wenige Tage vor der Beratung die Radfahrstreifen beiderseits der Maßbornstraße arbeitsaufwendig von der Straße gefräst. Der Magistrat möge bitte Auskunft geben, wer und aus weichem Grund die Entfernung der Markierungen veranlasst hat und ob die Schutzstreifen im Zuge der Umsetzung der Radverkehrsnetzkonzeption wieder angebracht werden. Und wenn ja, wann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 07.04.2014, B 108 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 14 am 05.05.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1001 2014 1. Die Beratung der Vorlage B 108 wird so lange zurückgestellt, bis die Stellungnahme des Magistrats zu der Vorlage V 1001 vom 05.05.2014 vorliegt. 2. Die Vorlage OF 156/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGrundwassersituation rund um die Liegenschaft am Erlenbacher Stadtweg 32 beachten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2980 entstanden aus Vorlage: OF 197/13 vom 03.03.2014 Betreff: Grundwassersituation rund um die Liegenschaft am Erlenbacher Stadtweg 32 beachten Der Magistrat wird gebeten, beim Umlegungsverfahren für das Baugebiet am Westrand in Nieder-Erlenbach die besondere Grundwassersituation rund um die Liegenschaft am Erlenbacher Stadtweg 32 zu beachten. Begründung: Aufgrund einer unterirdischen Wasserader rund um die oben genannte Liegenschaft herrscht dort eine besondere Grundwassersituation, die zu hoch anstehendem freien Wasser führt. Bei dem anstehenden Umlegungsverfahren für das Baugebiet am Westrand muss dies beachtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2014, ST 847 Beratung im Ortsbeirat: 13 Aktenzeichen: 62 0
Lange Wartezeiten an der Ampel - ärgerlich und wenig umweltfreundlich
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2014, OM 2910 entstanden aus Vorlage: OF 184/13 vom 03.02.2014 Betreff: Lange Wartezeiten an der Ampel - ärgerlich und wenig umweltfreundlich Der Magistrat wird gebeten, mit der zuständigen Straßenverwaltungsbehörde Kontakt aufzunehmen und darauf hinzuwirken, dass die Ampel im Kreuzungsbereich L 3008/Erlenbacher Stadtweg so geschaltet wird, dass die Wartezeit für Fahrzeuge aus Nieder-Erlenbach kommend gegenüber dem jetzigen Zustand (Wartezeit bis zu 2:10 Minuten) deutlich verkürzt wird. Im Gegensatz zur früheren bedarfsgerechten Ampelschaltung reagiert die Ampel nicht mehr auf die Kontaktschleife; der Verkehr auf der L 3008 hat hier unverständlicherweise "freie Fahrt". Während die Ampelschaltung früher schnell reagierte, reagiert sie jetzt sehr träge. So ist es eine ganze Zeit noch "Grün" - auch wenn kein Auto mehr kommt - bis die Ampel dies "merkt". Die Folgen sind wesentli ch längere und ärgerliche Wartezeiten an der Ampel, gepaart mit der entsprechenden Umweltverschmutzung und dem Lärm der laufenden Motoren im Ort. Begründung: Gab es früher an dieser Ampel durch die Kontaktschleife keine Probleme, ist die Ampelschaltung seit dem Umbau der Kreuzung für die Nieder-Erlenbacher Bürgerinnen und Bürger zum Ärgernis geworden. Es kann sogar passieren, dass der Verkehr auf der L 3008 freie Fahrt erhält - mit den jeweiligen Linksabiegern hinterher - und der Kreuzungsverkehr in Richtung Harheim diese Ampelphase gleich zweimal (= über 2 Minuten) abwarten muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2014, ST 640 Aktenzeichen: 32 1
Fußballtore für die Grünfläche neben dem Spielplatz .In den Aspen. hier: Beteiligung des Ortsbeirates aus dem Ortsbeiratsbudget
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.02.2014, OF 142/14 Betreff: Fußballtore für die Grünfläche neben dem Spielplatz "In den Aspen" hier: Beteiligung des Ortsbeirates aus dem Ortsbeiratsbudget Vorgang: V 846/13 OBR 14; ST 50/14 Der Magistrat wird gebeten, die Fußballtore auf der Grünfläche neben dem Spielplatz "In den Aspen" zu installieren. Der Ortsbeirat beteiligt sich bis zu einer Höhe von 1.000 Euro an der Maßnahme. Begründung: Dem Magistrat liegt eine Kostenschätzung des Grünflächenamtes vor. Bei dem Einbau der Tore ist mit Kosten in Höhe von ca. 2.713,20 Euro zu rechnen. Der Ortsbeirat wird sich mit 1.000 Euro beteiligen, das entspricht nahezu der Hälfte des Jahres-Budgets für den Ortsbeirat 14. Darüber hinaus stellt der Ortsbeirat die "Betreuung" der Geräte durch "Paten" sicher. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.10.2013, V 846 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 50 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 14 am 24.02.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 220 2014 Die Vorlage OF 142/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, GRÜNE
Weiter lesenFußballtore für Grünfläche neben Spielplatz In den Aspen
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2013, OF 123/14 Betreff: Fußballtore für Grünfläche neben Spielplatz In den Aspen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft: Besteht die Möglichkeit, auf dem Spielplatz In den Aspen zwei kindgerechte Fussballtore zu installieren und welche Kosten wären mit Beschaffung und Aufbau verbunden? Begründung: Eine Betreuung der zwei Tore durch Eltern in einer Art Patenschaft, wie vom Grünflächenamt gewünscht, kann gesichert werden. Nach Kostenvoranschlag wird der Ortsbeirat entscheiden, ob die Tore aus dem Budget des Ortsbeirates finanziert werden können. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 846 2013 Die Vorlage OF 123/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD
Weiter lesenBessere Kennzeichnung der kritischen Rechts-vor-Links-Kreuzungen in Nieder-Erlenbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2013, OM 2332 entstanden aus Vorlage: OF 146/13 vom 10.06.2013 Betreff: Bessere Kennzeichnung der kritischen Rechts-vor-Links-Kreuzungen in Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass ortsfremde Autofahrer besser über die gültigen Rechts-vor-Links-Regelungen in Nieder-Erlenbach aufgeklärt werden. An den Einmündungen Hohe Brück/Erlenbacher Stadtweg, Kurmarkstraße/Niedereschbacher Straße, Niedereschbacher Straße/Feldbergblick sowie vom Aldi-Markt kommend entlang der Straße Alt-Erlenbach kommt es wiederholt zu gefährlichen Beinahezusammenstößen, da Autofahrer auf den vermeintlich breiteren Straßen die gültigen Rechts-vor-Links-Regelungen missachten. Der Magistrat ist gebeten, die am besten geeignete Kennzeichnung umzusetzen. Hierzu können die folgenden Maßnahmen zählen: 1. Das Aufbringen einer Fahrbahnmarkierung/Wartelinie (Verkehrszeichen 341 analog zur Kennzeichnung im Frankfurter Bogen an der Kreuzung Am Dorfgarten/Oberwiesenstraße) in beiden Fahrtrichtungen, die die Verkehrsteilnehmer noch einmal deutlich sichtbar auf die im gesamten Gebiet gültige Regelung rechts vor links hinweist. 2. Das Anbringen des Hinweisschildes 2804 ("Hier gilt rechts vor links") an allen Ortseingangsschildern von Nieder-Erlenbach, um alle ortsfremden Fahrzeugführer zusätzlich zu sensibilisieren. Begründung: Obwohl rechts vor links eigentlich allen Verkehrsteilnehmer bekannt sein sollte, kommt es immer wieder zu brenzligen Situationen, die durch eine geeignete Kennzeichnung für Ortsfremde leicht zu vermeiden sind. Damit es nicht zu Unfällen mit möglichen Personenschäden kommt, sollten daher unverzüglich entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2013, ST 1477 Aktenzeichen: 32 1
Flächendeckende Versorgung des Riedbergs mit schnellen Breitband-Internetzugängen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.06.2013, OM 2314 entstanden aus Vorlage: OF 252/12 vom 07.06.2013 Betreff: Flächendeckende Versorgung des Riedbergs mit schnellen Breitband-Internetzugängen Der Magistrat wird gebeten, mit der Hessen Agentur bei den Anbietern für schnelle Breitband-Internetzugänge (Telekom, Unitymedia) darauf hinzuwirken, dass auf dem Riedberg die Verfügbarkeit schneller Internetzugänge für alle Haushalte sichergestellt wird. Auch im Hinblick auf das weitere Bevölkerungswachstum sind genügend Bandbreiten zur Verfügung zu stellen und die Versorgung auf den technologisch aktuellen Stand nachzurüsten. Begründung: Aktuell sind in einigen Teilen des Riedbergs keine schnellen Internetzugänge verfügbar, insbesondere im Bereich Altkönigblick und Robert-Koch-Allee. Teilweise werden nur Bandbreiten von 3 Mbit/s angeboten. Die vertraglich angebotenen Bandbreiten können vor allem in den Spitzenzeiten auch heute schon nicht mehr bedient werden. Diese Engpässe werden sich noch verstärken, wenn die Anzahl der Bewohner/Nutzer wie geplant deutlich steigt. Für einen jungen und modernen Stadtteil und Universitätsstandort ist die Verfügbarkeit von Internetbandbreiten ab 16 Mbit/s ein wichtiger Faktor, auch für die zukünftige Vermarktung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1410 Aktenzeichen: 16 1
Keine Trabantenstadt im Frankfurter Norden Dörfliche Strukturen erhalten und nachhaltig ausbauen
S A C H S T A N D : Anregung vom 09.04.2013, OA 365 entstanden aus Vorlage: OF 140/13 vom 09.04.2013 Betreff: Keine Trabantenstadt im Frankfurter Norden Dörfliche Strukturen erhalten und nachhaltig ausbauen Aus den Medien mussten die Bürgerinnen und Bürger Nieder-Erlenbachs und der Ortsbeirat erfahren, dass Oberbürgermeister Peter Feldmann zusammen mit der SPD einen neuen Stadtteil im Frankfurter Norden zwischen Nieder-Erlenbach, Harheim und Nieder-Eschbach plant. Ziel dieses Projektes soll die zügige Schaffung von billigem Wohnraum für 16.000 Bürger sein. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, diese angedachte Bebauung nicht weiter zu verfolgen. Begründung: Der von Oberbürgermeister Peter Feldmann unterbreitete Vorschlag ist ein Rückfall in die sozialdemokratische Wohnungsbaupolitik der Siebzigerjahre. Auch damals wurden vielerorts schnell billige Wohnsilos hochgezogen. Da man wie im vorliegenden Fall keinerlei Rücksicht auf vorhandene soziale, dörfliche Strukturen nahm, kämpft man dort heute noch mit den Folgen. Gerade das nördliche Frankfurter Stadtgebiet ist gekennzeichnet durch stabile dörfliche und soziale Strukturen, die es zu erhalten und auch auszubauen gilt. Ein solches Bauprojekt aber würde dort einschlagen wie eine Bombe und alles zerstören. Eine derartige Trabantenstadt ohne gewachsene Anbindung an die umliegenden Stadtteile und den Stadtkern würde ein Fremdkörper in einer über Jahrhunderte gewachsenen Landschaft sein. Äußerst problematisch ist die Verkehrserschließung des vorgeschlagenen Projektes. In diesem Zusammenhang wird auf die angeblich für die Verkehrserschließung geeignete Umgehungsstraße von Nieder-Erlenbach (L 3008) hingewiesen. Als einzige Zufahrt ist sie von ihrer Kapazität schon jetzt nicht mehr ausreichend. Nicht umsonst ist letztes Jahr den Anträgen der nördlichen Stadtteile entsprochen worden, eine neue Verkehrszählung und eine neue Nordkonferenz zum Thema Verkehr mit den Ortsbeiräten durchzuführen. Die vorhandenen Verkehrszahlen sind veraltet und als Basis zur Einschätzung der nördlichen Verkehrserschließung ungeeignet. Außerdem führt die L 3008 im Norden nach Bad Homburg und im Süden nach Bad Vilbel. Die Entwicklungsplanungen beider Kreise müssen einbezogen werden, denn der zu erwartende Bau eines Segmüller-Marktes mit einer Verkaufsfläche von 45.000 Quadratmetern im Gewerbegebiet Quellenpark auf der Bad Vilbeler Seite wird insbesondere auf der B 3a und der L 3008 zu riesigen Verkehrsproblemen führen. Die Anbindungen Richtung Nieder-Eschbach und Bonames führen über den Erlenbacher Stadtweg und die Niedereschbacher Straße direkt in die alten Ortskerne von Nieder-Eschbach und Bonames; alle bisher erreichten und für die Zukunft geplanten Verkehrsberuhigungsmaßnahmen würden durch diesen neuen Stadtteil gegenstandslos. Eine Abzweigung der U 2 zwischen Bonames und Nieder-Eschbach zur Erschließung des Stadtteils ist wegen der jetzt schon ausgereizten Kapazität der Gleise wenig sinnvoll und würde zudem kilometerweit mit einem Brückenbauwerk das Eschbachtal überspannen müssen. Wie eine Anbindung an das Autobahnnetz in den Süden erfolgen könnte, bleibt völlig unberücksichtigt. Der Ortsbeirat Nieder-Erlenbach ist sich durchaus bewusst, dass auch in Nieder-Erlenbach zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden muss. Dazu wurde das am Westrand von Nieder-Erlenbach ursprünglich geplante Mischgebiet in ein Wohngebiet umgewandelt. Derzeit läuft dort das Umlegungsverfahren und erste Erschließungsmaßnahmen. Am Nordrand von Nieder-Erlenbach neben dem neuen Friedhof liegt eine Wohnbauvorratsfläche, für die gerne zügig ein Bebauungsplan erarbeitet werden kann, der allerdings den Platz für eine dringend notwendige Sporthalle enthalten sollte. Diese Erweiterungsmaßnahmen wurden über Jahre hinweg glaubhaft gegenüber den Bürgern kommuniziert und sind bei den Bewohnerinnen und Bewohnern Nieder-Erlenbachs Konsens. Diese behutsame Weiterentwicklung der Ortsränder ist für die ländlichen Stadtteile im Frankfurter Norden eher sinnvoll, sie werden im Falle Nieder-Erlenbachs nach Umsetzung auch dazu führen, dass sich der Stadtteil in einem Zeitraum von 30 Jahren von 3.000 auf 6.000 Einwohner verdoppeln wird. Aber trotz dieser Entwicklung sind die sozialen Strukturen in Nieder-Erlenbach erhalten geblieben, junge Familien mit Kindern ziehen gerne dorthin und finden mithilfe einer intakten Vereinsstruktur sofort Anschluss. Dies sollte nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden. An dieser Stelle stellt sich die Frage, ob sich Oberbürgermeister Peter Feldmann, das Oberhaupt aller Frankfurter und gleichermaßen zuständig für alle Stadtteile Frankfurts gleichermaßen, darüber im Klaren war, was es bedeutet, wenn sich das Stadtoberhaupt so frühzeitig, eindeutig und aus seiner Sicht offenbar so alternativlos in so einer wichtigen Frage für nur einen Standort im gesamten Stadtgebiet ausspricht. Die Standortsuche für Bauflächen hat ergebnisoffen zu sein, und durch seine Frühfestlegung lässt es der Oberbürgermeister an der eigentlich zu erwartenden Neutralität fehlen. Dadurch drängt sich der Eindruck auf, als wolle Oberbürgermeister Peter Feldmann die Stadtteile abstrafen, die ihn am wenigsten gewählt haben. Für die Landwirtschaft im Frankfurter Norden käme die geplante Trabantenstadt einer Katastrophe gleich. Für dieses Projekt werden schätzungsweise 300 Hektar benötigt, denn zusätzlich zu der überbauten Fläche muss man naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen und die Maßnahmen der Verkehrserschließung zählen. Gerade in den drei genannten Stadtteilen befindet sich der größte Teil der landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebe Frankfurts, insgesamt sind etwa 25 Höfe betroffen. Diese Betriebe erzeugen Getreide, Gemüse, Grüne Soße-Kräuter et cetera und vermarkten ihre Produkte in der Region, über Hofläden, das Frischezentrum, die Frankfurter Mühle, Metzgereien et cetera. Diese Bauernhöfe sind untrennbar mit der dörflichen Struktur der Stadtteile verbunden und gehören dort zum Kulturgut. Wenn die Ackerflächen wegfallen würden, müssten viele Betriebe aufgeben. Verschlimmernd kommt hinzu, dass diese Vollerwerbsbetriebe auch Strukturen für die anderen Betriebe in der Stadt bilden, da die Landwirtschaft über den Austausch von Dienstleistungen (zum Beispiel Lohndrusch) oder Maschinengemeinschaften eng vernetzt ist. Fallen diese Strukturen weg, bekommen auch die dann übrig bleibenden landwirtschaftlichen Betriebe Probleme, ihre Produktion zu organisieren. Die Landwirtschaft und die Selbstversorgung Frankfurts sinkt dadurch unter eine bestimmte kritische Masse. Darüber hinaus erfüllen die landwirtschaftlichen Flächen auch mehrere wichtige gesundheitsfördernde Erholungsfunktionen für die Stadtbevölkerung, die ansonsten nur mit mäßigem Erfolg durch teure Naturschutzprojekte, beispielsweise Landschaftsparks, gesichert werden könnten, wenn überhaupt. Täglich sind in vielfältiger Weise Erholungssuchende in den Gemarkungen unterwegs, die die Kulturlandschaft zur aktiven und passiven Erholung nutzen. Die landwirtschaftlichen Flächen bilden zudem eine wohlgeplante Frischluftschneise für die Frankfurter Innenstadt und haben eine überörtliche Klimafunktion, aber auch eine Funktion für die Bevölkerung in der Innenstadt. Sie sorgen in zunehmend heißen Sommern für ein erträgliches Klima und damit für alle Frankfurter für eine spürbare Erhöhung der Lebensqualität. Oberbürgermeister Feldmann behauptet gemeinsam mit seiner Partei, die betroffenen Ackerflächen seien ökologisch nicht wertvoll. Dies ist so nicht korrekt. Hochertragsreiche Ackerflächen sind weltweit knapp, ihr ökologischer Wert liegt auch darin, dass man auf ihnen mit wenig Fläche viele Nahrungsmittel erzeugen kann. Zusätzlich engagiert sich seit dem vergangenen Jahr die Frankfurter Landwirtschaft gemeinsam mit der Stadt Frankfurt am Main für die Förderung der Biodiversität in der Stadt. In die Pachtverträge mit der Stadt Frankfurt am Main und der Stiftung Allgemeiner Almosenkasten wurde aufgenommen, dass die Bauern auf den Flächen Maßnahmen wie zum Beispiel Lerchenfenster, Hamsterstreifen oder Zwischenfruchtanbau vornehmen müssen. Leider bleibt zu erwarten, dass in den nächsten Jahren und Jahrzehnten in Frankfurt Ackerflächen verloren gehen. Im Interesse der Allgemeinheit und der nächsten Generationen ist allerdings der Umfang auf ein Minimum zu begrenzen. Bevor man zusätzliche Flächen versiegelt, müssen alle anderen Möglichkeiten geprüft werden. Hierzu gehören zum Beispiel die Umwandlung von nicht mehr benötigten Industrieflächen, die Schließung von Baulücken, Nachverdichtung, höheres Bauen in der Innenstadt oder die Umwandlung von leer stehendem Büroraum in Wohnraum. Mit der Bebauung von Ackerland macht man es sich sehr einfach, denn es gibt keine teuren Altlasten zu entsorgen, keine Nachbarn zu berücksichtigen und man kann wegen zusammenliegender Großareale wunderbar planen. Mit nachhaltiger Stadtpolitik haben solche Großprojekte wenig zu tun. Die Vergangenheit hat deutlich gezeigt, dass solche Satellitenstadt-Projekte am Stadtrand Infrastruktur- und Sozialprobleme mit sich bringen, die nicht hinreichend beachtet wurden. Ihre Nachbesserung verursacht nachträglich immense Kosten, die über Jahrzehnte die Stadtentwicklung beeinträchtigen und doch nie den Status an Lebensqualität einer Stadt erreichen, die umsichtig weiterentwickelt wurde. Es wird daher an dieser Stelle dringend darauf verwiesen, den wesentlichen Grundsatz der Stadtentwicklung zu berücksichtigen: Innenentwicklung geht vor Außenentwicklung! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 17.04.2013 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.05.2013, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 365 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD (= Ablehnung) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) und Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL und NPD (= Annahme) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.06.2013, TO II, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage OA 365 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD gegen SPD (= Ablehnung) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) und Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3250, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.06.2013 Aktenzeichen: 61 0
Instandsetzung der Straße Feldbergblick
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.04.2013, OM 2117 entstanden aus Vorlage: OF 134/13 vom 25.03.2013 Betreff: Instandsetzung der Straße Feldbergblick Der Magistrat wird gebeten, die Straße Feldbergblick zu modernisieren und instand zu setzen. Begründung: Bereits vor zwei Jahren, zu Beginn der X. Wahlperiode, forderte der Ortsbeirat 13 die Instandsetzung der Straße Feldbergblick. Damals wurde allerdings der Bus der Linie 29 aufgrund von Straßenarbeiten im Erlenbacher Stadtweg ersatzweise durch diese Straße geführt. Nun, da die Busführung schon seit eineinhalb Jahren nicht mehr durch den Feldbergblick läuft und die Straße aufgrund der schlechten Witterungsbedingungen in den vergangenen Wintern zusätzlich Schaden genommen hat, wird es Zeit, die Straße Feldbergblick nun instand zu setzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST 678 Aktenzeichen: 66 5
Anbringung eines Verkehrsspiegels Ecke Märker Straße/Erlenbacher Stadtweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.04.2013, OM 2115 entstanden aus Vorlage: OF 138/13 vom 25.03.2013 Betreff: Anbringung eines Verkehrsspiegels Ecke Märker Straße/Erlenbacher Stadtweg Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an der für den von links kommenden Verkehr nahezu uneinsehbaren Stelle Ecke Märker Straße/Erlenbacher Stadtweg ein Verkehrsspiegel angebracht wird. Begründung: Die Einführung der Rechts-vor-Links-Regelung im gesamten Stadtteil, auch an der Grundnetzstraße, hat sich sehr positiv bewährt. Gerade an der Grundnetzstraße gibt es jedoch eine Gefahrenstelle. Hier läuft die Märker Straße so spitz auf den Erlenbacher Stadtweg zu, dass, selbst wenn man sich der Kreuzung im Schritttempo nähert, ein vorfahrtsberechtigtes Fahrzeug nicht rechtzeitig zu erkennen ist. Zudem ist die Kreuzung zum Beispiel für Ortsfremde nur schwer als solche zu erkennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1418 Beratung im Ortsbeirat: 13 Aktenzeichen: 66 7
Lückenschluss des Radwegs zwischen Nieder-Erlenbach und Bonames
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.04.2013, OM 2097 entstanden aus Vorlage: OF 130/13 vom 03.03.2013 OS 16/14 vom 25.03.2013 Betreff: Lückenschluss des Radwegs zwischen Nieder-Erlenbach und Bonames Vorgang: ST 780/12 Der Magistrat wird gebeten, für den Lückenschluss der Radwegverbindung zwischen Nieder-Erlenbach und Bonames (im Bereich Harheim-Maßbornstraße und Harheim-Korffstraße) 1. die Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens auf der Fahrbahn möglichst zeitnah zu prüfen und 2. im Falle eines positiven Ergebnisses für eine zügige Umsetzung zu sorgen; entsprechend des Fahrradschutzstreifens auf der Alten Brücke über den Main, Frankfurt Innenstadt. Begründung: Der Magistrat hatte in seiner Stellungnahme vom 21.05.2012, ST 780, darauf hingewiesen, dass ein Radwege-Lückenschluss kurzfristig in dem betroffenen Streckenabschnitt nicht möglich sei, da das Brückenbauwerk über den Eschbach die hierfür erforderliche Querschnittsbreite nicht aufweisen würde. Der Ortsbeirat ist jedoch der Ansicht, dass die Breite für die Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens ausreichend ist und verweist hierfür auf die Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens auf der Alten Brücke in der Frankfurter Innenstadt. Die Verbindung von Nieder-Erlenbach über Harheim zur U-Bahn-Station Kalbach (Erlenbacher Stadtweg, K8129) ist eine von nur zwei möglichen Radwegeanbindungen an das Frankfurter U-Bahn-Netz. Bis heute gibt es weder zur Kalbacher noch zur Nieder-Eschbacher U-Bahn-Station einen durchgehenden Radweg von Nieder-Erlenbach aus. Im Sinne der Umsetzung einer neuen Mobilitätsstruktur und der Stärkung des Fuß- und Radverkehrs ist es überfällig, dass die Nieder-Erlenbacher Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten, mit dem Fahrrad über eine sichere Radwegeverbindung nahtlos an das Frankfurter U-Bahn-Netz angeschlossen zu werden. Umgekehrt schafft ein solcher Radweg eine bessere Erreichbarkeit der nördlichen Naherholungsgebiete für die Stadtbewohner. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2012, ST 780 Antrag vom 03.03.2013, OF 130/13 Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2013, ST 853 Aktenzeichen: 66 2
Bebauungsplan Nr. 803 Ä4 - Riedberg-Altkönigblick: Planung der weiteren Sportflächen nicht gefährden Vortrag des Magistrats vom 28.01.2013, M 14
S A C H S T A N D : Anregung vom 15.03.2013, OA 347 entstanden aus Vorlage: OF 211/12 vom 03.03.2013 Betreff: Bebauungsplan Nr. 803 Ä4 - Riedberg-Altkönigblick: Planung der weiteren Sportflächen nicht gefährden Vortrag des Magistrats vom 28.01.2013, M 14 Im Bebauungsplan Nr. 803 Ä4 - Riedberg-Altkönigblick - sind östlich der Altenhöferallee Flächen für den Gemeinbedarf - Sportanlage - dargestellt (Block 4_231). Östlich daran schließen sich eine private Grünfläche - Freizeitgärten - und eine öffentliche Grünfläche an. Der Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2012, ST 139, zufolge steht bislang nicht fest, für welche Sportarten diese Fläche genutzt werden soll. In der Stellungnahme heißt es dazu: "Belastbare Aussagen zum Zeitpunkt der Realisierung und Fertigstellung von Sport- und Freizeitnutzungen östlich der Altenhöferallee kann der Magistrat derzeit nicht treffen. Die Planung steht in Abhängigkeit zur weiteren Bevölkerungsentwicklung am Riedberg und sollte die zum Zeitpunkt der Realisierung aktuell vorhandenen Sport- und Bewegungsbedarfe der Riedberger Bevölkerung aufgreifen. Für die Zeit des Planungsprozesses hat der Magistrat einer Zwischennutzung der Fläche für eine Containeranlage als Kindertagesstätte zugestimmt. Die Nutzung ist vorläufig bis Ende 2015 genehmigt." Vor Ort ist wiederholt der Wunsch nach einer Leichtathletikfläche geäußert geworden. Da es auf dem Riedberg auch durch das Gymnasium Riedberg, das (provisorische) Oberstufengymnasium und die zwei Grundschulen einen nicht unerheblichen Bedarf aus dem Bereich des Schulsports geben dürfte, scheint diese Forderung berechtigt zu sein. Hinzukommt, dass in einem Stadtteil mit bis zu 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sicherlich nicht "nur" Interesse an Ballsportarten bestehen dürfte. Für diesen Sportbereich gibt es auf der vom SC Riedberg e. V. genutzten Anlage westlich der Altenhöferallee zwei Großspielfelder mit Natur- und Kunstrasen, eine Soccer-Arena und zusätzliche Flächen für Trendsportarten. Vom SC Riedberg e. V. ist wiederum der Wunsch nach einem Rugby- oder Kricketfeld geäußert worden. Auch dafür wäre die nunmehr festgesetzte Sportfläche nicht ausreichend. Daher sollten im Zuge der Überarbeitung der Bauleitplanung für diesen Teilbereich des Riedbergs zumindest keine Festsetzungen getroffen werden, die dem Bau einer Leichtathletikanlage mit einer 400-Meter-Bahn oder einer ähnlich groß dimensionierten Sportanlage entgegenstehen. Aufgrund der begrenzten Größe des nun ausgewiesenen Areals, das etwa 100 mal 100 Meter groß ist, besteht aber die Gefahr, dass eine Leichtathletikfläche oder eine ähnlich groß dimensionierte Sportanlage später nicht mehr realisiert werden kann. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der Bau einer vollwertigen Leichtathletikanlage mit 400-Meter-Bahn oder einer ähnlich groß dimensionierten Sportanlage auf den Flächen für den Gemeinbedarf östlich der Altenhöferallee (Block 4_231) nicht gefährdet wird, bis eine Entscheidung über die endgültige Planung der weiteren Sportflächen auf dem Riedberg abgeschlossen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.01.2013, M 14 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.06.2013, B 289 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 20.03.2013 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.03.2013, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 14 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 564 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 347 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Vorlage NR 564 überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER; FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) sowie Piraten (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 14 = Ablehnung) NPD (M 14 und OA 347 = Enthaltung) REP (M 14 und OA 347 = Annahme) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2013, TO II, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage M 14 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 564 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 347 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Vorlage NR 564 überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten, RÖMER und REP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FREIE WÄHLER und NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme) sowie Piraten (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz); NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 2961, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2013 Aktenzeichen: 61 00
Rückbau der Bushaltestelle Maßbornstraße/Hochfeldstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.03.2013, OM 2024 entstanden aus Vorlage: OF 100/14 vom 03.02.2013 Betreff: Rückbau der Bushaltestelle Maßbornstraße/Hochfeldstraße Vorgang: OM 281/11 OBR 14; ST 1441/11 Der Magistrat wird gebeten, die oben genannte, nicht mehr benötigte alte Bushaltestelle dahin gehend zurückzubauen, dass der Haltestreifen zukünftig als Parkfläche genutzt werden kann und eine gepflasterte Fläche an der Ecke zur Hochfeldstraße geschaffen wird, die dem Bürgersteig zugeordnet wird. Mit Pfosten ist das Parken auf der gepflasterten Fläche zu verhindern. Hilfsweise sollte auch erörtert werden, ob anstatt der Pflasterung an dieser Stelle eine Baumscheibe mit Baum eingebaut werden kann. Die alte Wartehalle ist abzubauen. Begründung: Nachdem der Anregung des Ortsbeirates 14 vom 05.09.2011, OM 281, mit der die Erhaltung der Bushaltestelle Maßbornstraße/Hochfeldstraße gefordert wurde, mit der Stellungnahme vom 19.12.2011, ST 1441, nicht entsprochen wurde, wird diese Bushaltestelle nicht mehr benötigt. Derzeit wird die Haltebucht als Abstellfläche für Fahrzeuge genutzt und die Wartehalle hat keine Funktion mehr, daher ist ein Rückbau die schlüssige Maßnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2011, OM 281 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2011, ST 1441 Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2013, ST 811 Aktenzeichen: 92 13
Aufstellen von Halteverbotsschildern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1978 entstanden aus Vorlage: OF 122/13 vom 05.02.2013 Betreff: Aufstellen von Halteverbotsschildern Der Magistrat wird gebeten, im Erlenbacher Stadtweg an den für den Busverkehr gedachten Ausweichstellen für Busse Halteverbotsschilder für Pkws aufzustellen. Begründung: Bei der Renovierung des Erlenbacher Stadtwegs entstanden Ausweichstellen für Busse, die den Gegenverkehr von und für Busse erleichtern sollen. Durch diese Ausweichstellen für Busse wird es den Busfahrern ermöglicht, sich per Funk abzusprechen und in eben diesen Ausweichstellen für Busse zu warten, um gefahrlos aneinander vorbeifahren zu können. Leider sind diese Ausweichstellen für Busse entgegen deren Sinn oft von parkenden Autos zugestellt, sodass die Busse in einem weiten Bogen um sie herumfahren müssen, um die Kurve in Richtung "Neue Fahrt" zu bekommen. Dies führt dann zu Problemen mit dem Gegenverkehr und häufig auch zu Staubildungen in der "Neue Fahrt". Diese Lärm- und Abgasbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner würde durch das Aufstellen von Halteverbotsschildern an den Ausweichstellen für Busse vermindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2013, ST 738 Aktenzeichen: 66 7
Optimierung der Einfahrt Maßbornstraße/Hochfeldstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2013, OF 99/14 Betreff: Optimierung der Einfahrt Maßbornstraße/Hochfeldstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Einfahrt von der Maßbornstraße in die Hochfeldstraße, die aufgrund der ehemals in diesem Bereich befindlichen Bushaltestelle recht breit ausgelegt wurde, zurück zu bauen und neu zu gestalten. Die in diesem Bereich installierten Schutzgitter auf dem Bürgersteig sollten auch entfallen. Begründung: Nachdem die Bushaltestelle verlagert wurde, wird diese Straßenfläche als Einfahrt auf die Haltestelle Hochfeldstraße nicht mehr benötigt. Daher sollte diese Einfahrt zurück gebaut werden! In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Schutzgitter im Einfahrtsbereich umgangen werden, indem die Fußgänger nicht mehr auf dem Bürgersteig, sondern auf der Straßenseite entlang laufen, weil ihnen der Weg um die Schutzgitter zu lange ist, um die Hochfeldstraße zu überqueren. Nach dem Rückbau würden auch die Schutzgitter nicht mehr benötigt! Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 14 am 18.02.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 99/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 14 am 11.03.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 99/14 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
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