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Unterirdische Glascontainerstandorte für das Quartier Altkönigblick

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.05.2014, OM 3130 entstanden aus Vorlage: OF 343/12 vom 27.04.2014 Betreff: Unterirdische Glascontainerstandorte für das Quartier Altkönigblick Vorgang: OM 1361/12 OBR 12; ST 1570/12 Der Magistrat wird gebeten, unter Bezug auf die Anregung OM 1361 vom 22.06.2012, der Stellungnahme ST 1570 vom 28.09.2012 und der darauf erfolgten Ortsbegehung am 15.11.2012 über den aktuellen Stand zur Ausführung der unterirdischen Glascontainer für das Quartier Altkönigblick zu berichten und vor dem Hintergrund der fortgeschrittenen Ausführungsplanung für den Ewald-Heinrich-von-Kleist-Platz eine zeitnahe Umsetzung zu veranlassen. Ebenso wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat 12 die vorgesehenen Glascontainerstandorte für das Quartier Westflügel mitzuteilen. Begründung: Der Magistrat hat mit der fast zwei Jahre alten Stellungnahme eine positive Rückmeldung zur Ausführung von unterirdischen Glascontainern im Quartier Altkönigblick gegeben. Daraufhin wurden unter anderem bei einer Ortsbegehung drei mögliche Standorte festgelegt. Bei der im März 2014 vorgestellten Planung für den Ewald-Heinrich-von-Kleist-Platz (Quartiersplatz Altkönigblick), einem möglichen Standort, waren die Glascontainer nicht eingeplant und die Hessenagentur konnte auch keine Aussagen zur Ausführung machen. Daher bittet der Ortsbeirat, rechtzeitig vor der weiteren Umsetzungsplanung des Platzes, diesen möglichen Standort zu prüfen und gegebenenfalls entsprechend einzuplanen oder einen alternativen Standort vorzuschlagen. Im Hinblick auf die Problematik, nachträglich Standorte auszuweisen, wird auch für das Quartier Westflügel auf die rechtzeitige Berücksichtigung von Glascontainerstandorten hingewiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.06.2012, OM 1361 Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2012, ST 1570 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 1025 Aktenzeichen: 61 0