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Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Am Riedberg“ hier: Sport- und Freizeitgelände östlich der Altenhöferallee - Bebauungsplan Nr. 803 Ä 4 - Riedberg - Altkönigblick Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 56

Vorlagentyp: OA

Inhalt

Anregung vom 29.04.2016, OA 4 entstanden aus Vorlage: OF 16/12 vom 26.04.2016

Betreff: Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Am Riedberg" hier: Sport- und Freizeitgelände östlich der Altenhöferallee - Bebauungsplan Nr. 803 Ä 4 - Riedberg - Altkönigblick Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 56 Vorgang: OM 4726/15 OBR 12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 56 wird mit der Maßgabe zugestimmt,

  1. dass die unter Ziffer XI. a) fallende Maßnahme in Anlage 3 (60 020) auch tatsächlich unter Sicherstellung der Deckung der Finanzierung realisiert wird;

  2. dass, sollte der zeitlich vorgesehene Zeitrahmen (Anlage 3 der Vorlage M 56) nicht eingehalten werden können, dies keinen Einfluss auf die einzelnen Maßnahmen hat und diese auch über das Jahr 2017 hinaus realisiert werden;

  3. dass, sollte die Realisierung der Sportflächenerweiterung wegen der Feldhamster an dieser Stelle nicht möglich sein, jedoch ein geeignetes alternatives Grundstück auf dem Riedberg gesucht wird , statt auf die Baumaßnahme zu verzichten. Begründung: Mit Protokoll der HA Stadtentwicklungsgesellschaft mbH vom 15.10.2015, welches den Fraktionen seit dem 06.04.2016 vorliegt, wurde die zusammenfassende Planungsstudie im Rahmen der zweiten Veranstaltung für die Sportanlage östlich der Altenhöferallee aufgelistet. Demnach wurde als Ausstattung der städtische Standard für eine klassische ungedeckte Sportanlage zugrunde gelegt. Diese umfasst ein Funktionsgebäude mit vier Umkleidekabinen und zwei Duschen, vier Bahnen für eine 400-Meter-Laufbahn, Weitsprung-, Hochsprung- und Kugelstoßeinrichtung, Fußballgroß- und -kleinspielfeld, Multifunktions- und Minispielfelder, 42 Parkplätze, Beleuchtungs- und Beregnungsanlagen sowie Ballfangzäune. Da als Planungszeitraum ein Jahr und für die Bauzeit ebenfalls ein Jahr veranschlagt werden, zeitgleich aber von Kartierungen der Feldhamstervorkommen gesprochen wird, muss die Notwendigkeit hier deutlich betont werden. Auch wenn die Satzung der Entwicklungsmaßnahme aufgehoben wird, entwickelt sich der Riedberg weiter. Es werden ca. weitere 5.000 Bürger an den Riedberg ziehen. Die bereits realisierte Sportanlage am Riedberg hat nach Aussage des betreuenden Vereins SC Riedberg schon jetzt die Belastungsgrenze erreicht. Zeitweise trainieren bis zu zehn Mannschaften gleichzeitig auf einem Kunstrasenplatz. Das Neubaugebiet Riedberg hat mit seinen zwei Grundschulen und zwei weiterführenden Schulen sowie zwölf Kindertagesstätten, Kirchengemeinden sowie einem Kinder- und Jugendhaus neben einer jungen Wohnbevölkerung auch einen hohen Bedarf an Sportflächen. Neben einem seit rund fünf Jahren bestehenden Sportverein hat sich nun ein weiterer gegründet. Aus dem nahen Umfeld des Riedbergs gibt es ebenfalls Vereine, die insbesondere die Leichtathletikflächen neben den Schulen nutzen können. Damit ist diese zweite Sportanlage östlich der Altenhöferallee auch über den Riedberg hinaus von Bedeutung. Daher ist unbeachtlich von der im Mittelbedarf noch umzusetzenden Maßnahme hier eine Realisierung - gegebenenfalls auch über den angestrebten Zeitraum bis 2017 hinaus - dringend erforderlich. Bereits mit der Anregung OM 4726 hat der Ortsbeirat die Notwendigkeit einer Realisierung bekundet. Und es sollte zudem ein geeignetes alternatives Grundstück im Bereich des Riedbergs gesucht werden, statt auf die Baumaßnahme zu verzichten, wenn die Feldhamster - Feldhamster gehören zu den nach Artikel 12 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU (Richtlinie 92/43/EWG des Europäischen Rates vom 21.05.1992) geschützten Tierarten - dies langfristig verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 56

Beratungsverlauf 5 Sitzungen

Sitzung 1
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 29
Zurückgestellt / Beraten
1. Die Beratung der Vorlage M 56 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP FRAKTION Frankfurter
Sitzung 2
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 29
Zurückgestellt / Beraten
1. Die Beratung der Vorlage M 56 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP FRAKTION Frankfurter
Sitzung 1
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 11
Angenommen
1. Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 3 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
AFD FDP CDU SPD Grüne Linke BFF Frankfurter
Sitzung 2
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 17
Angenommen
1. Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 3 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 4 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD FDP FRAKTION
Ablehnung:
Linke BFF Frankfurter
Sitzung 4
Stadtverordnetenversammlung
TO I, TOP 12
Angenommen
1. Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 3 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. a) Die Vorlage OA 4 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Wolfgang Hübner, Tafel-Stein, Yilmaz, Baier, Pawlik und Schenk dienen zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD FDP FRAKTION
Ablehnung:
Linke ÖkoLinX-ARL BFF Frankfurter

Verknüpfte Vorlagen