Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Am Riedberg“ hier: Sport- und Freizeitgelände östlich der Altenhöferallee - Bebauungsplan Nr. 803 Ä 4 - Riedberg - Altkönigblick Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 56
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D : Anregung vom
29.04.2016, OA 4 entstanden aus Vorlage:
OF 16/12 vom
26.04.2016 Betreff: Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Am
Riedberg" hier: Sport- und Freizeitgelände östlich der Altenhöferallee
- Bebauungsplan Nr. 803 Ä 4 - Riedberg - Altkönigblick Vortrag des
Magistrats vom 04.03.2016, M 56 Vorgang: OM 4726/15 OBR 12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Vorlage M 56 wird mit der Maßgabe zugestimmt,
1. dass die unter Ziffer XI.
a) fallende Maßnahme in Anlage 3 (60 020) auch tatsächlich unter
Sicherstellung der Deckung der Finanzierung realisiert wird; 2. dass, sollte der zeitlich
vorgesehene Zeitrahmen (Anlage 3 der Vorlage M 56) nicht eingehalten
werden können, dies keinen Einfluss auf die einzelnen Maßnahmen hat und diese
auch über das Jahr 2017 hinaus realisiert werden; 3. dass, sollte die Realisierung der
Sportflächenerweiterung wegen der Feldhamster an dieser Stelle nicht möglich
sein, jedoch ein geeignetes alternatives Grundstück auf dem Riedberg gesucht
wird , statt auf die Baumaßnahme zu verzichten. Begründung: Mit Protokoll der HA Stadtentwicklungsgesellschaft
mbH vom 15.10.2015, welches den Fraktionen seit dem 06.04.2016 vorliegt, wurde
die zusammenfassende Planungsstudie im Rahmen der zweiten Veranstaltung für die
Sportanlage östlich der Altenhöferallee aufgelistet. Demnach wurde als Ausstattung der städtische Standard
für eine klassische ungedeckte Sportanlage zugrunde gelegt. Diese umfasst ein
Funktionsgebäude mit vier Umkleidekabinen und zwei Duschen, vier Bahnen für
eine 400-Meter-Laufbahn, Weitsprung-, Hochsprung- und Kugelstoßeinrichtung,
Fußballgroß- und -kleinspielfeld, Multifunktions- und Minispielfelder,
42 Parkplätze, Beleuchtungs- und Beregnungsanlagen sowie Ballfangzäune.
Da als Planungszeitraum ein Jahr und
für die Bauzeit ebenfalls ein Jahr veranschlagt werden, zeitgleich aber von
Kartierungen der Feldhamstervorkommen gesprochen wird, muss die Notwendigkeit
hier deutlich betont werden. Auch wenn die Satzung der Entwicklungsmaßnahme
aufgehoben wird, entwickelt sich der Riedberg weiter. Es werden ca. weitere
5.000 Bürger an den Riedberg ziehen. Die bereits realisierte Sportanlage
am Riedberg hat nach Aussage des betreuenden Vereins SC Riedberg schon
jetzt die Belastungsgrenze erreicht. Zeitweise trainieren bis zu zehn
Mannschaften gleichzeitig auf einem Kunstrasenplatz. Das Neubaugebiet Riedberg
hat mit seinen zwei Grundschulen und zwei weiterführenden Schulen sowie zwölf
Kindertagesstätten, Kirchengemeinden sowie einem Kinder- und Jugendhaus neben
einer jungen Wohnbevölkerung auch einen hohen Bedarf an Sportflächen. Neben
einem seit rund fünf Jahren bestehenden Sportverein hat sich nun ein weiterer
gegründet. Aus dem nahen Umfeld des Riedbergs gibt es ebenfalls Vereine, die
insbesondere die Leichtathletikflächen neben den Schulen nutzen können. Damit
ist diese zweite Sportanlage östlich der Altenhöferallee auch über den Riedberg
hinaus von Bedeutung. Daher ist unbeachtlich von der im Mittelbedarf noch
umzusetzenden Maßnahme hier eine Realisierung - gegebenenfalls auch über den
angestrebten Zeitraum bis 2017 hinaus - dringend erforderlich. Bereits mit der
Anregung OM 4726 hat der Ortsbeirat die Notwendigkeit einer
Realisierung bekundet. Und es sollte zudem ein geeignetes alternatives
Grundstück im Bereich des Riedbergs gesucht werden, statt auf die Baumaßnahme
zu verzichten, wenn die Feldhamster - Feldhamster gehören zu den nach Artikel
12 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU (Richtlinie 92/43/EWG des
Europäischen Rates vom 21.05.1992) geschützten Tierarten - dies langfristig
verhindern. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 04.03.2016, M 56
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.11.2015, OM 4726
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.09.2016, ST 1241
Anregung an den
Magistrat vom 07.10.2016, OM 711
Antrag vom
22.01.2019, OF
399/12
Auskunftsersuchen vom 22.02.2019, V 1190
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 04.05.2016 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 10.05.2016, TO I, TOP 29
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 56 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung
der Vorlage OA 3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
3. Die Beratung
der Vorlage OA 4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER 2. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2016, TO II, TOP 29
Beschluss: 1. Die Beratung
der Vorlage M 56 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage OA 3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
3. Die Beratung
der Vorlage OA 4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER 1. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.06.2016, TO I, TOP
11 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 3 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 4 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
zu 1. AfD und FDP; CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. (= Votum im
Haupt- und Finanzausschuss) sowie BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung)
zu 2. AfD, BFF und FRANKFURTER gegen FDP (= vereinfachtes
Verfahren); CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss)
zu 3. AfD, BFF und FRANKFURTER gegen FDP (= vereinfachtes
Verfahren); CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss)
Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 55, OA 3 und OA 4 =
Annahme) 2. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 14.06.2016, TO I, TOP 17
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 3 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. 3. Die Vorlage OA 4 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE.
(= Ablehnung); BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF,
FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 56, OA 3 und OA 4 = Ablehnung)
4. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 16.06.2016, TO I, TOP 12
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
OA 3 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
3. a) Die
Vorlage OA 4 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die
Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Wolfgang Hübner, Tafel-Stein,
Yilmaz, Baier, Pawlik und Schenk dienen zur Kenntnis.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE.
und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF,
FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
zu 3. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, BFF,
FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (=
Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 68, 2. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2016 § 233, 4. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2016 Aktenzeichen: 61 00