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Fußgängerüberweg auf der Altenhöferallee

Vorlagentyp: OM

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 12.09.2014, OM 3454 entstanden aus Vorlage: OF 368/12 vom 22.08.2014

Betreff: Fußgängerüberweg auf der Altenhöferallee Vorgang: OM 1470/12 OBR 12; ST 1307/13 Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf die Vervollständigung der Baumaßnahmen und Wegebeziehungen am Riedberg und unter Bezugnahme auf die Anregung OM 1470 vom 24.08.2012 erneut zu prüfen, ob auf der Altenhöferallee im Bereich der An bindung der Ricky-Adler-Straße, neben der Bushaltestelle und dem Fußgängereingang zur Sportanlage Riedberg und der Kindertagesstätte, eine Querungshilfe durch die Anlage eines Zebrastreifens errichtet werden kann. Begründung: Mit der Stellungnahme vom 02.09.2013, ST 1307, wurde die vorhergehende Anregung des Ortsbeirates negativ beschieden. Auch wenn der Grenzwert von 50 Fußgängern pro Stunde nicht ständig zu erreichen ist, wird die Querung der Altenhöferallee in diesem Bereich durch den Eingang der Sportanlage von zahlreichen Kindern und Jugendlichen genutzt. Mit der Fertigstellung der Wohnhäuser in diesem Bereich und der bevorstehenden Anlage eines größeren Spielplatzes auf der Fläche des Topografischen Wegs stellt die Verbindung von dem Weg Zum Taubenzehnten über den Valentin-Schmetzer-Weg zur Ricky-Adler-Straße eine wichtige Fußwegeachse aus dem Quartier Altkönigblick-West und umgekehrt in Richtung der Grünanlage am Lärmschutzwall dar. Hierbei muss aber die Altenhöferallee überquert werden, die als meistbefahrene Straße des Riedbergs durch die sehr gerade Straßenführung und die Nähe zur Landesstraße L 3019 viele Autofahrer zum schnellen Fahren verleitet. Mit einem Zebrastreifen, der mäßigend auf die Fahrgeschwindigkeit wirkt, erhöht sich die Sicherheit für querende Fußgänger und gleichzeitig die Attraktivität der Grünzugverbindung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 37
OBR 12
TO I, TOP 4
Angenommen
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.