Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Bebauungsplan Nr. 803 Ä4 - Riedberg-Altkönigblick: Planung der weiteren Sportflächen nicht gefährden Vortrag des Magistrats vom 28.01.2013, M 14

Vorlagentyp: OA

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung vom 15.03.2013, OA 347 entstanden aus Vorlage: OF 211/12 vom 03.03.2013 Betreff: Bebauungsplan Nr. 803 Ä4 - Riedberg-Altkönigblick: Planung der weiteren Sportflächen nicht gefährden Vortrag des Magistrats vom 28.01.2013, M 14 Im Bebauungsplan Nr. 803 Ä4 - Riedberg-Altkönigblick - sind östlich der Altenhöferallee Flächen für den Gemeinbedarf - Sportanlage - dargestellt (Block 4_231). Östlich daran schließen sich eine private Grünfläche - Freizeitgärten - und eine öffentliche Grünfläche an. Der Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2012, ST 139, zufolge steht bislang nicht fest, für welche Sportarten diese Fläche genutzt werden soll. In der Stellungnahme heißt es dazu: "Belastbare Aussagen zum Zeitpunkt der Realisierung und Fertigstellung von Sport- und Freizeitnutzungen östlich der Altenhöferallee kann der Magistrat derzeit nicht treffen. Die Planung steht in Abhängigkeit zur weiteren Bevölkerungsentwicklung am Riedberg und sollte die zum Zeitpunkt der Realisierung aktuell vorhandenen Sport- und Bewegungsbedarfe der Riedberger Bevölkerung aufgreifen. Für die Zeit des Planungsprozesses hat der Magistrat einer Zwischennutzung der Fläche für eine Containeranlage als Kindertagesstätte zugestimmt. Die Nutzung ist vorläufig bis Ende 2015 genehmigt." Vor Ort ist wiederholt der Wunsch nach einer Leichtathletikfläche geäußert geworden. Da es auf dem Riedberg auch durch das Gymnasium Riedberg, das (provisorische) Oberstufengymnasium und die zwei Grundschulen einen nicht unerheblichen Bedarf aus dem Bereich des Schulsports geben dürfte, scheint diese Forderung berechtigt zu sein. Hinzukommt, dass in einem Stadtteil mit bis zu 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sicherlich nicht "nur" Interesse an Ballsportarten bestehen dürfte. Für diesen Sportbereich gibt es auf der vom SC Riedberg e. V. genutzten Anlage westlich der Altenhöferallee zwei Großspielfelder mit Natur- und Kunstrasen, eine Soccer-Arena und zusätzliche Flächen für Trendsportarten. Vom SC Riedberg e. V. ist wiederum der Wunsch nach einem Rugby- oder Kricketfeld geäußert worden. Auch dafür wäre die nunmehr festgesetzte Sportfläche nicht ausreichend. Daher sollten im Zuge der Überarbeitung der Bauleitplanung für diesen Teilbereich des Riedbergs zumindest keine Festsetzungen getroffen werden, die dem Bau einer Leichtathletikanlage mit einer 400-Meter-Bahn oder einer ähnlich groß dimensionierten Sportanlage entgegenstehen. Aufgrund der begrenzten Größe des nun ausgewiesenen Areals, das etwa 100 mal 100 Meter groß ist, besteht aber die Gefahr, dass eine Leichtathletikfläche oder eine ähnlich groß dimensionierte Sportanlage später nicht mehr realisiert werden kann. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der Bau einer vollwertigen Leichtathletikanlage mit 400-Meter-Bahn oder einer ähnlich groß dimensionierten Sportanlage auf den Flächen für den Gemeinbedarf östlich der Altenhöferallee (Block 4_231) nicht gefährdet wird, bis eine Entscheidung über die endgültige Planung der weiteren Sportflächen auf dem Riedberg abgeschlossen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.01.2013, M 14 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.06.2013, B 289 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 20.03.2013 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.03.2013, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 14 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 564 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 347 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Vorlage NR 564 überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER; FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) sowie Piraten (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 14 = Ablehnung) NPD (M 14 und OA 347 = Enthaltung) REP (M 14 und OA 347 = Annahme) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2013, TO II, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage M 14 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 564 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 347 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Vorlage NR 564 überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten, RÖMER und REP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FREIE WÄHLER und NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme) sowie Piraten (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz); NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 2961, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2013 Aktenzeichen: 61 00