Bebauungsplan Nr. 803 Ä4 - Riedberg-Altkönigblick: Planung der weiteren Sportflächen nicht gefährden Vortrag des Magistrats vom 28.01.2013, M 14
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 15.03.2013, OA 347 entstanden aus Vorlage:
OF 211/12 vom
03.03.2013 Betreff: Bebauungsplan Nr. 803 Ä4 - Riedberg-Altkönigblick:
Planung der weiteren Sportflächen nicht gefährden Vortrag des
Magistrats vom 28.01.2013, M 14 Im Bebauungsplan Nr. 803 Ä4 -
Riedberg-Altkönigblick - sind östlich der Altenhöferallee Flächen für den
Gemeinbedarf - Sportanlage - dargestellt (Block 4_231). Östlich daran schließen
sich eine private Grünfläche - Freizeitgärten - und eine öffentliche Grünfläche
an. Der Stellungnahme des Magistrats vom
23.01.2012, ST 139, zufolge steht bislang nicht fest, für welche Sportarten
diese Fläche genutzt werden soll. In der Stellungnahme heißt es dazu: "Belastbare Aussagen zum Zeitpunkt der Realisierung
und Fertigstellung von Sport- und Freizeitnutzungen östlich der Altenhöferallee
kann der Magistrat derzeit nicht treffen. Die Planung steht in Abhängigkeit zur
weiteren Bevölkerungsentwicklung am Riedberg und sollte die zum Zeitpunkt der
Realisierung aktuell vorhandenen Sport- und Bewegungsbedarfe der Riedberger
Bevölkerung aufgreifen. Für die Zeit des Planungsprozesses hat der Magistrat
einer Zwischennutzung der Fläche für eine Containeranlage als Kindertagesstätte
zugestimmt. Die Nutzung ist vorläufig bis Ende 2015 genehmigt." Vor Ort ist wiederholt der Wunsch nach einer
Leichtathletikfläche geäußert geworden. Da es auf dem Riedberg auch durch das
Gymnasium Riedberg, das (provisorische) Oberstufengymnasium und die zwei
Grundschulen einen nicht unerheblichen Bedarf aus dem Bereich des Schulsports
geben dürfte, scheint diese Forderung berechtigt zu sein. Hinzukommt, dass in
einem Stadtteil mit bis zu 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sicherlich
nicht "nur" Interesse an Ballsportarten bestehen dürfte. Für diesen
Sportbereich gibt es auf der vom SC Riedberg e. V. genutzten Anlage westlich
der Altenhöferallee zwei Großspielfelder mit Natur- und Kunstrasen, eine
Soccer-Arena und zusätzliche Flächen für Trendsportarten. Vom SC Riedberg e. V.
ist wiederum der Wunsch nach einem Rugby- oder Kricketfeld geäußert worden.
Auch dafür wäre die nunmehr festgesetzte Sportfläche nicht ausreichend.
Daher sollten im Zuge der Überarbeitung der
Bauleitplanung für diesen Teilbereich des Riedbergs zumindest keine
Festsetzungen getroffen werden, die dem Bau einer Leichtathletikanlage mit
einer 400-Meter-Bahn oder einer ähnlich groß dimensionierten Sportanlage
entgegenstehen. Aufgrund der begrenzten Größe des nun ausgewiesenen Areals, das
etwa 100 mal 100 Meter groß ist, besteht aber die Gefahr, dass eine
Leichtathletikfläche oder eine ähnlich groß dimensionierte Sportanlage später
nicht mehr realisiert werden kann. Vor diesem Hintergrund möge die
Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu
tragen, dass der Bau einer vollwertigen Leichtathletikanlage mit 400-Meter-Bahn
oder einer ähnlich groß dimensionierten Sportanlage auf den Flächen für den
Gemeinbedarf östlich der Altenhöferallee (Block 4_231) nicht gefährdet wird,
bis eine Entscheidung über die endgültige Planung der weiteren Sportflächen auf
dem Riedberg abgeschlossen ist. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 28.01.2013, M 14
dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 10.06.2013, B 289
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss Versandpaket: 20.03.2013 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 19.03.2013, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 14 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Der
Vorlage NR 564 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
3.
Die Vorlage OA 347 wird dem Magistrat zur Prüfung und
Berichterstattung im Rahmen der Vorlage NR 564 überwiesen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD,
LINKE., FDP, Piraten und RÖMER; FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
zu 2.
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER,
Piraten und RÖMER
zu 3. CDU und GRÜNE
gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) sowie Piraten (=
Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 14 =
Ablehnung) NPD (M 14 und OA 347 = Enthaltung) REP (M 14 und OA 347
= Annahme) 20. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2013, TO II, TOP 8 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 14 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Der
Vorlage NR 564 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
3.
Die Vorlage OA 347 wird dem Magistrat zur Prüfung und
Berichterstattung im Rahmen der Vorlage NR 564 überwiesen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD,
LINKE., FDP, Piraten, RÖMER und REP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FREIE
WÄHLER und NPD (= Enthaltung) zu 2.
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
zu
3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE
WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme) sowie Piraten (= Prüfung und
Berichterstattung ohne Zusatz); NPD (= Enthaltung)
Beschlussausfertigung(en): § 2961, 20. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2013 Aktenzeichen: 61 00