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Meine Nachbarschaft: In den Zeuläckern

Vorlage

Idee

Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lkw-Durchfahrtsverbot der Altebornstraße in Seckbach

15.08.2011 · Aktualisiert: 05.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 15.08.2011, OM 252 entstanden aus Vorlage: OF 31/11 vom 24.07.2011 Betreff: Lkw-Durchfahrtsverbot der Altebornstraße in Seckbach Der Magistrat wird aufgefordert, die Altebornstraße mit einem Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t (Zeichen 253) sowie dem Zusatzzeichen "Anlieger frei" (Zeichen 1020-30) zu beschildern. Begründung: Die Altebornstraße ist eine Einbahnstraße und wird sehr gerne als Schleichweg befahren. Mit der beantragten Maßnahme soll erreicht werden, dass zumindest Kraftfahrzeuge über 3,5t auf der Wilhelmshöher Straße verbleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2011, ST 1074 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Die grundhafte Erneuerung der Wilhelmshöher Straße 2012 durchführen!

15.08.2011 · Aktualisiert: 03.05.2012

Anregung vom 15.08.2011, OA 57 entstanden aus Vorlage: OF 28/11 vom 24.07.2011 Betreff: Die grundhafte Erneuerung der Wilhelmshöher Straße 2012 durchführen! Vorgang: OA 1269/11 OBR 11; ST 1315/10 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Baureifplanung zur grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße 2011 abzuschließen und die Baumaßnahme im Jahr 2012, nach Beendigung der Baustelle Friedberger Landstraße, durchzuführen. Die grundhafte Erneuerung betrifft den Abschnitt zwischen Arolser Straße und der Straße Am Kappelgarten. Begründung: Die soeben abgeschlossene Aufbringung einer neuen Straßendecke auf der Wilhelmshöher Straße, im Abschnitt zwischen Arolser Straße und der Kreuzung Atzelbergstraße/Altebornstraße, ist eine reine Maßnahme zur Sicherung des Straßenzustands. Diese Sicherungsmaßnahme darf nicht dazu führen, dass die grundhafte Erneuerung der Wilhelmshöher Straße wiederum verschoben wird. Wegen ihres katastrophalen Zustands ist die Wilhelmshöher Straße seit Jahrzehnten ein Ärgernis. Der Ortsbeirat sowie die Seckbacher Bürgerinnen und Bürger wurden bisher immer wieder vertröstet und hingehalten. Nun ist es an der Zeit, endlich die gründliche Sanierung der Straße vorzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.12.2011, B 508 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 24.08.2011 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.09.2011, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 57 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 603, 3. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 20.09.2011 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Benennung eines unbenannten Weges in Seckbach

24.07.2011 · Aktualisiert: 25.08.2011

Antrag vom 24.07.2011, OF 30/11 Betreff: Benennung eines unbenannten Weges in Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, den unbenannten Weg, in Verlängerung der Alterbornstraße zwischen Zeuläckerstraße und Am Enkheimer Steg (vormals Am Riedgraben), in "Am Ulmenstück" zu benennen. Begründung: Der unbenannte Weg soll den gleichen Namen erhalten, wie der dortige Flurnamen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 15.08.2011, TO I, TOP 15 Beschluss: Initiative OI 9 2011 Die Vorlage OF 30/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Weg "Am Ulmenstückweg" benannt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OA (Anregung Ortsbeirat)

Ja zur Umgestaltung des Atzelbergplatzes - Ablehnung der städtebaulichen Neuordnung zwischen Atzelbergplatz und Wilhelmshöher Straße Vortrag des Magistrats vom 06.05.2011, M.92

06.06.2011 · Aktualisiert: 23.04.2012

Anregung vom 06.06.2011, OA 26 entstanden aus Vorlage: OF 7/11 vom 14.05.2011 Betreff: Ja zur Umgestaltung des Atzelbergplatzes - Ablehnung der städtebaulichen Neuordnung zwischen Atzelbergplatz und Wilhelmshöher Straße Vortrag des Magistrats vom 06.05.2011, M 92 Vorgang: OA 1203/10 OBR 11 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Umgestaltung des Atzelbergplatzes, wie im Vortrag des Magistrats vom 06.05.2011, M 92, beschrieben, zügig umzusetzen. 2. die Planung der beschriebenen städtebaulichen Neuordnung zwischen Atzelbergplatz und Wilhelmshöher Straße gemäß den folgenden Forderungen zu überarbeiten: - ersatzlose Streichung des geplanten Baus des Lebensmittelsupermarktes; - Umwandlung der geplanten Tiefgarage in eine bedarfsgerechte Quartiersgarage; - die geplante Zufahrt über den heutigen Gehweg zwischen Atzelbergplatz und Wilhelmshöher Straße nicht weiter zu verfolgen, sondern an der bisherigen Zufahrt und dem separaten Gehweg festzuhalten; - Anpassung der geplanten Wohnbebauung an die geforderten Änderungen. Begründung: Aufgrund der zu erwartenden negativen Auswirkungen auf die Nahversorgung im Ortskern Seckbachs durch den Lebensmittel-Discounter in der Atzelbergsiedlung sowie die Zunahme des Verkehrs in der Wilhelmshöher Straße sollten die Planungen hierzu eingestellt werden. Obwohl der REWE-Markt in der Wilhelmshöher Straße 145 ein kleiner Markt mit eingeschränktem Sortiment ist, deckt er doch die Grundbedürfnisse der Anwohnerinnen und Anwohner in der Seckbacher Ortsmitte und darüber hinaus ab. Würde der geplante neue Lebensmittelsupermarkt gebaut, so bestünde die begründete Befürchtung, dass der genannte REWE-Markt und die umliegenden kleinen Einzelhandelsgeschäfte aufgeben müssten. Der neue Supermarkt wäre somit nicht, wie im Magistratsbericht behauptet, ein sogenannter Ergänzungsstandort, sondern eher ein "Verdrängungsstandort". Der Verkehr auf der Wilhelmshöher Straße würde um circa 1.520 Pkw-Bewegungen zunehmen. Die vom Magistrat in Auftrag gegebene Verträglichkeitsstudie weist auf diese negativen Auswirkungen hin. Weiterhin ist die in der Planvorlage aufgeführte Zufahrt nie Gegenstand der Überlegungen in der Planungswerkstatt gewesen. Im Gegenteil, in der Planungswerkstatt wurde vom Bestand des derzeitigen Gehwegs und der derzeitigen Zufahrt zum Grundstück ausgegangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.05.2011, M 92 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2011, ST 1037 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Versandpaket: 08.06.2011 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 07.06.2011, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage M 92 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage NR 24 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage OA 26 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.06.2011, TO I, TOP 20 Der Geschäftsordnungsantrag von SPD und LINKE., die Beratung der Vorlagen M 92, NR 24, NR 39 und OA 26 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird mit den Stimmen von CDU und GRÜNEN gegen die Stimmen von SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER bei Enthaltung der Bunte abgelehnt. Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 92 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 39 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 24 wird für erledigt erklärt. 3. Der Vorlage NR 39 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 26 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 26), FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie FREIE WÄHLER und Bunte (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); Bunte (= Votum im Plenum) zu 4. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie Bunte (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Bunte (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 92, NR 24 und OA 26 = Enthaltung) REP (NR 24 = Annahme, OA 26 = vereinfachtes Verfahren) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.06.2011, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Der Vorlage M 92 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 39 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 24 wird für erledigt erklärt. 3. Der Vorlage NR 39 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. a) Die Vorlage OA 26 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Gärtner, Reininger, Sylvia Weber und auf der Heide dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 26), FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie FREIE WÄHLER und Bunte (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Bunte und NPD zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 4. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie Bunte (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Bunte (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 321, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2011 Aktenzeichen: 61 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Busverbindung zum Lohrberg

09.05.2011 · Aktualisiert: 21.06.2011

Antrag vom 09.05.2011, OF 20/16 Betreff: Busverbindung zum Lohrberg Der Ortsbeirat möge beschließen; Der Magistrat der Stadt Frankfurt möge prüfen und berichten, wie in den Sommermonaten am Wochenende ein Busbetrieb mit geeigneten (sprich: in der Größe angepassten) Fahrzeugen von Bergen-Enkheim zum Parkplatz am Lohrberg eingerichtet werden könnte. Bevorzugt sollte eine Verlängerung der Linie 30 geprüft werden, alternativ dazu könnte es nach gleichem Modell aber auch eine Linie 43 zum Lohrberg geben. Diese könnte zum Beispiel ihren Start- und Zielpunkt am Marktplatz in Bergen haben und von dort ab entlang der Linie 43 die Haltestellen abfahren. Eine Anbindung zum Berger Weg könnte dann über den Klingenweg (von der Vilbeler Landstraße aus), über den Klingenweg (von der Wilhelmshöher Straße aus) oder über Hofhausstraße und Kreuzweg oder die Nussbaumstraße. Erfolgen. Der Rückweg könnte entweder in umgekehrter Richtung erfolgen oder mittels Schlüssel an der Schranke direkt über den Klingenweg nach Bergen. Die Taktfrequenz sollte dabei mindestens beibehalten (derzeit im Stundentakt zwischen 10:00 Uhr und 20:00 Uhr), wenn nicht noch etwas verkürzt werden. Begründung: Der Lohrberg erfüllt mit seiner exzellenten Lage vielfältigste Möglichkeiten der Freizeitgestaltung und der Erholung. Dazu im krassen Gegensatz standen lange Zeit die Möglichkeiten, den schönen Ort zu erreichen. In den Sommermonaten ist die Überbelegung der Parkplätze und das Parkchaos rund um den Lohrberg bereits legendär geworden. Die Buslinie, die seit Ostern 2011 das Nordend mit dem Lohrberg verbindet muss weiter in den Stadtteil Bergen-Enkheim verlängert werden, um mittelfristig dazu beizutragen, die Lage zu entschärfen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.05.2011, OF 14/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2011, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 14/16 wird durch die Vorlage OF 20/16 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 20/16 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, WBE und FREIE WÄHLER gegen SPD, und LINKE. (= Annahme)

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Absenkung des Bürgersteigs in der Wilhelmshöher Straße

21.02.2011 · Aktualisiert: 01.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 21.02.2011, OM 5047 entstanden aus Vorlage: OF 529/11 vom 27.01.2011 Betreff: Absenkung des Bürgersteigs in der Wilhelmshöher Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der Wilhelmshöher Straße, Höhe Hausnummer 152 (vor der Sparkasse), den Bordstein so absenken zu lassen, das Personen mit Kinderwagen, ältere Menschen mit Rollator und Behinderte mit Rollstuhl den Fußgängerüberweg an der Ampel ohne Schwierigkeiten passieren können. Begründung: An dieser Stelle der Ampelanlage gelingt es dem genannten Personenkreis häufig nur unter großer Anstrengung, die Straße zu überqueren, da dort der Bürgersteig nicht abgesenkt ist. Mitglieder des Ortsbeirates werden häufig darauf angesprochen und gebeten, hier für Abhilfe zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2011, ST 680 Aktenzeichen: 66 2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Die grundhafte Erneuerung der Wilhelmshöher Straße muss vor dem Baubeginn zum Riederwaldtunnel durchgeführt werden

17.01.2011 · Aktualisiert: 21.02.2012

Anregung vom 17.01.2011, OA 1269 entstanden aus Vorlage: OF 523/11 vom 06.12.2010 Betreff: Die grundhafte Erneuerung der Wilhelmshöher Straße muss vor dem Baubeginn zum Riederwaldtunnel durchgeführt werden Vorgang: V 1264/10 OBR 11; ST 1315/10 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich mit dem hessischen Amt für Straßen- und Verkehrswesen dahin gehend abzustimmen, dass die grundlegende Erneuerung eines Teilabschnitts der Wilhelmshöher Straße vor Baubeginn des Riederwaldtunnels durchgeführt wird. Der zu erneuernde Teilabschnitt liegt im Bereich zwischen Heinz-Herbert-Karry-Straße und Leonhardsgasse. Begründung: Wegen ihres katastrophalen Zustands ist die Wilhelmshöher Straße seit Jahrzehnten ein Ärgernis. Der Ortsbeirat sowie die Seckbacher Bürgerinnen und Bürger wurden bisher immer wieder vertröstet und hingehalten. Die Bauzeit des Riederwaldtunnels wiederum kann bis zu sieben Jahre betragen. Wegen der Einstufung als so genanntes Sofortvollzugsprojekt können die Bauarbeiten zum Riederwaldtunnel unmittelbar nach Beendigung der noch anhängigen Gerichtsverfahren begonnen werden. Sollte die Erneuerung der Wilhelmshöher Straße nicht vor dem Baubeginn zum Riederwaldtunnel erfolgen, würde der desolate Zustand der Wilhelmshöher Straße auch noch im jetzigen Jahrzehnt unverändert bestehen bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.09.2011, B 368 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.01.2011 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.02.2011, TO I, TOP 43 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 1269 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen FAG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, NPD und Stv. Holtz (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.02.2011, TO II, TOP 64 Beschluss: Der Vorlage OA 1269 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, REP, NPD und Stv. Holtz gegen FAG (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 9582, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2011 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußweg von der Haltestelle Atzelberg Ost zum Atzelbergplatz

17.01.2011 · Aktualisiert: 13.06.2019

Anregung an den Magistrat vom 17.01.2011, OM 4904 entstanden aus Vorlage: OF 521/11 vom 06.12.2010 Betreff: Fußweg von der Haltestelle Atzelberg Ost zum Atzelbergplatz Der Magistrat wird gebeten, den Fußweg von der Bushaltestelle Atzelberg Ost zum Atzelbergplatz, der über mehrere Treppenanlagen und Rampen geht und von Bewohnern der angrenzenden Häuser sowie von Eltern und Kindern, die einen der beiden Kindergärten besuchen, benutzt wird, so umzugestalten, dass er von älteren Menschen, Gehbehinderten, Rollstuhlfahrern, Müttern mit Kinderwagen und Anwohnern gefahrlos und angstfrei genutzt werden kann. Zudem ist die unterste Treppenanlage und die zugehörige Rampe der einzige Zugang zur Zahnarztpraxis in der Atzelbergstraße 88. Diese Treppenanlage ist so steil, dass sie kaum ohne Hilfe einer zweiten Person, die aufwärts und abwärts dem Rollstuhlschiebenden beisteht, bewältigt werden kann. In diesem Zusammenhang ist auch die zweite Rampe zu nennen, die unvergleichlich steilste der gesamten Anlage. Begründung: Die Umgestaltung der beiden genannten Rampen wäre ein Beitrag für eine barrierefreie Nutzung eines notwendigen Verkehrsweges. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2011, ST 563 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2011, ST 1442 Aktenzeichen: 61 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Aus für die Nahversorgung in Seckbach-Mitte: Kein neuer Lebensmittelsupermarkt in der Wilhelmshöher Straße 67 Bericht des Magistrats vom 27.08.2010, B 565

27.09.2010 · Aktualisiert: 04.07.2012

Anregung vom 27.09.2010, OA 1203 entstanden aus Vorlage: OF 484/11 vom 27.09.2010 Betreff: Aus für die Nahversorgung in Seckbach-Mitte: Kein neuer Lebensmittelsupermarkt in der Wilhelmshöher Straße 67 Bericht des Magistrats vom 27.08.2010, B 565 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. den geplanten Wohnungsbau auf dem Gelände der katholischen Kirchengemeinde Maria-Rosenkranz in der Wilhelmshöher Straße 67 zügig umzusetzen; 2. die Planung zum Bau eines Lebensmittelsupermarktes an gleicher Stelle einzustellen; 3. die Planung dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Begründung: Aufgrund der zu erwartenden negativen Auswirkungen auf die Nahversorgung im Ortskern Seckbachs, den Lebensmitteldiscounter in der Atzelbergsiedlung sowie der Zunahme des Verkehrs in der Wilhelmshöher Straße, sollten die Planungen hierzu eingestellt werden. Obwohl der REWE-Markt in der Wilhelmshöher Straße 145 ein kleiner Markt mit eingeschränktem Sortiment ist, so deckt er doch die Grundbedürfnisse der Anwohnerinnen und Anwohner in der Seckbacher Ortsmitte und darüber hinaus ab. Würde der geplante neue Lebensmittelsupermarkt gebaut, so bestünde die begründete Befürchtung, dass der genannte REWE-Markt und die umliegenden kleinen Einzelhandelsgeschäfte aufgeben müssten. Der neue Supermarkt wäre somit nicht, wie im Magistratsbericht behauptet, ein sogenannter Ergänzungsstandort, sondern eher ein "Verdrängungsstandort". Der Verkehr auf der Wilhelmshöher Straße würde um ca. 1.520 Pkw-Bewegungen zunehmen. Die vom Magistrat in Auftrag gegebene Verträglichkeitsstudie weist auf diese negativen Auswirkungen hin und beschreibt die Problematik folgendermaßen: a) Der aufgrund seiner zu geringen Betriebsgröße/Angebotsvielfalt nicht mehr zeitgemäße REWE-Markt (Wilhelmshöher Straße 145) würde perspektivisch aus dem Markt ausscheiden. Für einen Teil der Bevölkerung bedeutete dies allerdings eine Verschlechterung der fußläufigen Erreichbarkeit des Vollsortimentangebotes. Im Falle einer Schließung des heute in Seckbach an der Wilhelmshöher Straße 145 bestehenden REWE-Marktes könnte es zu "Frequenzrückgängen" für die umliegenden kleinflächigen Anbieter kommen. b) Auf den bestehenden Lidl-Lebensmitteldiscounter in der Arolser Straße würde die Neuansiedlung ebenfalls Auswirkungen haben, die allerdings nicht existenzgefährdend seien. c) Das zusätzliche Verkehrsaufkommen würde ca. 760 Pkw-Kunden pro Tag im Jahresdurchschnitt betragen. Für An- und Abfahrten vom Plangrundstück errechneten sich damit im werktäglichen Durchschnitt circa 1.520 zusätzliche Verkehrsbewegungen. Unter den Gesichtspunkten der Verkehrsbelastung und der Verkehrssicherheit würden von dem Vorhaben nicht unerhebliche Wirkungen ausgehen. Die Verkehrsanbindung über die Wilhelmshöher Straße lässt die Erhöhung der Verkehrsbelastung als problematisch erscheinen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 27.08.2010, B 565 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2011, ST 213 Bericht des Magistrats vom 29.08.2011, B 341 Bericht des Magistrats vom 22.06.2012, B 290 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 06.10.2010 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 01.11.2010, TO I, TOP 56 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 565 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 1203 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP und NPD (B 565 = Kenntnis, OA 1203 = Annahme) 45. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 02.11.2010, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 565 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 1203 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.11.2010, TO II, TOP 76 Beschluss: 1. Die Vorlage B 565 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 1203 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP und NPD gegen LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, FREIE WÄHLER, REP und NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 9034, 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.11.2010

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsabhängige Signalsteuerung an der Straßenkreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße (Seckbach)

27.09.2010 · Aktualisiert: 03.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 27.09.2010, OM 4615 entstanden aus Vorlage: OF 481/11 vom 13.09.2010 Betreff: Geschwindigkeitsabhängige Signalsteuerung an der Straßenkreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße (Seckbach) Der Magistrat wird aufgefordert, sämtliche Lichtsignalanlagen an der Straßenkreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße mit geschwindigkeitsabhängigen Signalsteuerungen zu versehen. Sollten die vorhandenen Lichtsignalanlagen nicht umrüstbar sein, so sind entsprechend neue zu installieren. Begründung: Die beantragten geschwindigkeitsabhängigen Signalsteuerungen sollen bewirken, dass Autofahrerinnen und Autofahrer das vorgeschriebene Tempo von 30 km/h einhalten. Sowohl in der Wilhelmshöher Straße als auch in der Hofhausstraße halten sich viele Autofahrerinnen und Autofahrer nicht an das vorgeschriebene Tempo. Sehr häufig ist zu beobachten, dass gerade während der Grünphase der Lichtsignalanlagen etliche Autofahrerinnen und Autofahrer sehr stark beschleunigen, um noch sicher in der Grünphase die Straßenkreuzung zu passieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2011, ST 182 Antrag vom 30.03.2015, OF 320/11 Anregung vom 27.04.2015, OA 622 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung eines Behindertenparkplatzes in der Atzelbergstraße in Frankfurt am Main-Seckbach

30.08.2010 · Aktualisiert: 09.01.2012

Anregung an den Magistrat vom 30.08.2010, OM 4504 entstanden aus Vorlage: OF 466/11 vom 08.07.2010 Betreff: Einrichtung eines Behindertenparkplatzes in der Atzelbergstraße in Frankfurt am Main-Seckbach Der Magistrat wird gebeten, in der Atzelbergstraße, in unmittelbarer Nähe der Haus-Nr. 46, mindestens einen Behindertenparkplatz einzurichten. Begründung: In der Atzelbergstraße 46 sind mehrere Institutionen (u.a. die AWO und das Büro des Quartier-Managements) untergebracht, die auch sehr häufig von schwerbehinderten Personen aufgesucht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2010, ST 1366 Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausbesserung des Straßenbelags auf der Wilhelmshöher Straße - zwischen Hausnummer 20 (Brillen Hübscher) und der Hausnummer 34 (Hufeland-Haus)

30.08.2010 · Aktualisiert: 01.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 30.08.2010, OM 4505 entstanden aus Vorlage: OF 467/11 vom 28.07.2010 Betreff: Ausbesserung des Straßenbelags auf der Wilhelmshöher Straße - zwischen Hausnummer 20 (Brillen Hübscher) und der Hausnummer 34 (Hufeland-Haus) Der Magistrat wird aufgefordert, den Straßenbelag der Wilhelmshöher Straße - zwischen Hausnummer 20 (Brillen Hübscher) und der Hausnummer 34 (Hufeland-Haus) - umgehend auszubessern. Begründung: Der Straßenbelag auf der Wilhelmshöher Straße, insbesondere in Höhe der Hausnummer 20 bis zur Hausnummer 34 ist stark in Mitleidenschaft gezogen. Er bietet keinen optimalen Belag und damit keine Sicherheit mehr. Dieser Bereich ist stark abgenutzt und mit zahlreichen "Schlaglöchern" versehen. Dringende Ausbesserungsarbeiten sind unumgänglich. Ortsbeiratsmitgliedern liegen mehrfache Beschwerden von Seckbacher Bürgerinnen und Bürgern sowie Bewohnerinnen und Bewohnern des Hufeland-Hauses und der Henry und Emma Budge-Stiftung vor, da ein gefahrloses Passieren der Straße, besonders für Zweiradfahrerinnen/Zweiradfahrer und ältere Menschen mit Gehhilfen, nicht mehr möglich ist. Selbst der Busverkehr der Linien 38 und 43 wird wegen der schlechten Straßendecke gezwungen nur noch Schritt zu fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2010, ST 1564 Aktenzeichen: 66 5

OA (Anregung Ortsbeirat)

Verkehrsberuhigung nach Fertigstellung des Riederwaldtunnels

14.06.2010 · Aktualisiert: 01.02.2012

Anregung vom 14.06.2010, OA 1141 entstanden aus Vorlage: OF 449/11 vom 11.05.2010 Betreff: Verkehrsberuhigung nach Fertigstellung des Riederwaldtunnels Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mit dem Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen dahin gehend zu verhandeln, dass nach Beendigung der Baumaßnahmen und Fertigstellung des Riederwaldtunnels die Straße Am Erlenbruch und die Wilhelmshöher Straße nur als Erschließungsstraßen für die Stadtteile Riederwald beziehungsweise Seckbach freigegeben werden. Des Weiteren ist durch bauliche Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die Straße Am Erlenbruch nicht mehr als Durchgangsstraße für Lkw und als Parkraum für auswärtige Autofahrerinnen und Autofahrer genutzt werden kann. Es ist zu prüfen, ob weitere Stellflächen für Pkws, gegebenenfalls durch Erweiterung des Park-and-ride-Angebots im Parkhaus am Hessen-Center oder durch andere Parkflächen, nach Beendigung der Baumaßnahmen für den Riederwaldtunnel ausgewiesen werden können. Begründung: Ziel der gesamten Baumaßnahme sollte unter anderem sein, dass möglichst viel Individualverkehr bereits an der Stadtgrenze aufgefangen und zum Umstieg auf den öffentlichen Personennahverkehr angehalten wird. Auch sollte mit der Neugestaltung der Straße Am Erlenbruch und der erweiterten Grünfläche nicht der Parkdruck auf die Siedlung erhöht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2010, ST 1425 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 23.06.2010 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.08.2010, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1141 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FAG und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 8507, 43. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 24.08.2010 Aktenzeichen: 79 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Übernahme der Schalt- und Stromverbrauchskosten der öffentlichen Weihnachtsbeleuchtung in der Wilhelmshöher Straße (Seckbach)

31.08.2009 · Aktualisiert: 18.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 31.08.2009, OM 3531 entstanden aus Vorlage: OF 350/11 vom 09.08.2009 Betreff: Übernahme der Schalt- und Stromverbrauchskosten der öffentlichen Weihnachtsbeleuchtung in der Wilhelmshöher Straße (Seckbach) Der Magistrat wird gebeten, die bisher jährlich durch die Interessengemeinschaft Seckbacher Vereine e.V. (IGS) getragenen Schalt- und Stromverbrauchskosten zu übernehmen beziehungsweise mindestens großzügig zu bezuschussen. Begründung: Die Weihnachtsbeleuchtung in der Wilhelmshöher Straße wird jedes Jahr von der IGS an den Straßenlaternen angebracht. Die hierfür anfallenden Kosten wurden bisher ebenfalls von der IGS übernommen. Die in den letzten Jahren stetig steigenden Schaltkosten der Steckdosen (2008/2009: 553,35 Euro) sowie die Stromverbrauchskosten (2008/2009: 326,56 Euro) konnten von den Mitgliedern der IGS nur noch unter erheblichem Kraftaufwand beglichen werden. Da sich die Weihnachtsbeleuchtung im öffentlichen Raum befindet und somit auch im öffentlichen Interesse liegt, wird eine Kostenübernahme durch die Stadt Frankfurt angeregt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2009, ST 1566 Aktenzeichen: 00 33 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitskontrollen in Seckbach

22.09.2008 · Aktualisiert: 29.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 22.09.2008, OM 2645 entstanden aus Vorlage: OF 252/11 vom 22.08.2008 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen in Seckbach Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen und den Ortsbeirat über die Ergebnisse zu informieren. Diese Kontrollen sollen an mehreren aufeinander folgenden Tagen, über einen Zeitraum von zwei Monaten, alle zwei Wochen in den Nachmittags- und in den Nachtstunden an folgenden Standpunkten stattfinden: - Wilhelmshöher Straße, für den stadtauswärts fahrenden Verkehr, auf der Höhe zwischen den Straßen "An der Rosenkranzkirche" und "Atzelbergstraße", - Wilhelmshöher Straße, für den stadteinwärts fahrenden Verkehr, auf Höhe des Bitzwegs, - Wilhelmshöher Straße, auf der Höhe der Zentgrafenschule, - Nußgartenstraße 150 Meter - 250 Meter vor der Einmündung in den Kreuzweg. 2. zeitgleich zu überprüfen, ob das LKW-Verbot eingehalten wird. Begründung: Aufgrund der Bausubstanz und der Nähe der Häuser zur Straße sind die Bewohnerinnen und Bewohner der Hofhausstraße und der Wilhelmshöher Straße durch den Durchgangsverkehr besonders betroffen. Um eine nachhaltige Wirkung der Maßnahmen sicherzustellen, müssen die Kontrollen über einen mittleren Zeitraum immer wieder greifen, so soll eine Gewöhnung an diese Maßnahmen erreicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.11.2008, ST 1636 Aktenzeichen: 32 4

OA (Anregung Ortsbeirat)

Verbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen

22.09.2008 · Aktualisiert: 29.05.2019

Anregung vom 22.09.2008, OA 739 entstanden aus Vorlage: OF 253/11 vom 22.08.2008 Betreff: Verbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. auf den Straßen Berger Weg, der Nußgartenstraße und der Hofhausstraße ein Verbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen - außer zur Anlieferung - zu erlassen, 2. zusätzlich Maßnahmen zu ergreifen, die in der Nußgartenstraße eine dann illegale Durchfahrt von Fahrzeugen über 7,5 Tonnen tatsächlich verhindern oder einschränken und gleichzeitig einer Anlieferung nicht im Wege stehen. Begründung: Von Anwohnerinnen und Anwohnern sind immer wieder Klagen zu hören, dass laute LKWs wie andere Pendler diese Strecke nutzen, um auf die Wilhelmshöher Straße zu fahren. Da auf dieser ebenfalls ein Verbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen (außer Anlieger) erlassen wurde, sollte einer Erweiterung des Verbots nichts im Wege stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 01.10.2008 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.10.2008, TO I, TOP 44 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 739 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und FAG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2008, TO II, TOP 85 Beschluss: Der Vorlage OA 739 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG und NPD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4900, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2008 Aktenzeichen: 32 4

OA (Anregung Ortsbeirat)

Fuß- und Radweg von Seckbach nach Bergen - Zwischennutzung der alten Straßenbahntrasse

05.05.2008 · Aktualisiert: 03.06.2019

Anregung vom 05.05.2008, OA 649 entstanden aus Vorlage: OF 216/11 vom 12.04.2008 Betreff: Fuß- und Radweg von Seckbach nach Bergen - Zwischennutzung der alten Straßenbahntrasse Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der alten Trasse der Straßenbahnlinie 12 - zwischen Leonhardsgasse und ehemaliger Wendeschleife an der Vilbeler Landstraße - einen Fuß- und Radweg einzurichten. Der einzurichtende Fuß- und Radweg ist als vorübergehende Zwischennutzung anzulegen. D. h., er muss, bei einer späteren Einlösung der Option zur Nutzung der Strecke durch den ÖPNV, kostengünstig rückbaubar sein. Die Bepflanzung der Trasse mit Bäumen (wie im Erläuterungsbericht beschrieben) sowie deren Bebauung in sonstiger Art, werden ausdrücklich abgelehnt. Begründung: Wie im Erläuterungsbericht des Umweltamtes vom 20.09.2007 zur so genannten Seckbacher Promenade beschrieben, sollen innerhalb der vorhandenen Gleisspuren zwei je 1,50 Meter breite wassergebundene Wege angelegt werden, so dass die Gleise die Wegkanten bilden. Der ebenfalls 1,50 Meter breite Abstandsstreifen zwischen den Gleisspuren soll bis zur Oberkante mit Schotter abgedeckt werden. Die ehemaligen Haltestellen sollen teilentsiegelt werden. Mit der neuen Wegeverbindung entstünde, abseits der viel befahrenen Wilhelmshöher Straße und Vilbeler Landstraße, eine attraktive Verknüpfung zwischen Seckbach und Bergen-Enkheim. Die Wegeverbindung käme den Naherholungssuchenden, Spaziergängern und Radfahrern, sowie den Fahrradpendlern zugute. Wegen der bestehenden Option einer Verlängerung der U-Bahnlinien U4 oder U7 (siehe Gesamtverkehrsplan), ist die Trasse von jeglicher Bebauung und großwüchsiger Bepflanzung freizuhalten. Anlage 1 (ca. 329 KB) # Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2008, ST 1371 Bericht des Magistrats vom 14.11.2008, B 741 Bericht des Magistrats vom 04.09.2009, B 755 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 14.05.2008 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 05.06.2008, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Dem ersten bis dritten Satz der Vorlage OA 649 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Der vierte Satz der Vorlage OA 649 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, FAG und BFF gegen SPD, LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, NPD und Stv. Seitz (= Annahme) 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 10.06.2008, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Dem ersten bis dritten Satz der Vorlage OA 649 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Der vierte Satz der Vorlage OA 649 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, FAG und BFF gegen SPD, LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD und Stv. Seitz (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.06.2008, TO II, TOP 53 Beschluss: a) Dem ersten bis dritten Satz der Vorlage OA 649 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Der vierte Satz der Vorlage OA 649 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, FAG, BFF, NPD und Stv. Seitz gegen SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG, BFF, NPD und Stv. Seitz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4159, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 19.06.2008 Aktenzeichen: 79 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigter Bereich in der Wilhelmshöher Straße

14.02.2005 · Aktualisiert: 26.10.2020

Anregung an den Magistrat vom 14.02.2005, OM 3333 entstanden aus Vorlage: OF 545/11 vom 30.01.2005 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich in der Wilhelmshöher Straße Der Magistrat wird aufgefordert, im Sackgassenbereich der Wilhelmshöher Straße, östlich der Autobahn A 661, in Seckbach, einen verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325/326) ohne Niveauausgleich - ab dem Haus Nummer 8 bis zum Wendehammer - einzurichten. Begründung: Rücksichtslose Autofahrer mit überhöhter Geschwindigkeit gefährden in diesem Straßenabschnitt immer wieder spielende Kinder. Die Straße, die in diesem Bereich nur von wenigen Autos frequentiert wird, wird von Zulieferern immer wieder als Rennstrecke benutzt. Um eine Gefährdung von Kindern zu minimieren, ist eine Umwidmung dieses Straßenabschnitts notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2005, ST 528 Antrag vom 03.05.2015, OF 324/11 Anregung vom 18.05.2015, OA 629 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

ServiceCenterVeranstaltungen hier: Straßenfest auf der Wilhelmshöher Straße in Seckbach 2004

30.08.2004 · Aktualisiert: 04.08.2017

Anregung an den Magistrat vom 30.08.2004, OM 2952 entstanden aus Vorlage: OF 511/11 vom 06.08.2004 Betreff: Service-Center-Veranstaltungen hier: Straßenfest auf der Wilhelmshöher Straße in Seckbach 2004 Der Magistrat wird gebeten, das Ordnungsamt, hier insbesondere die Abt. 32.22.3 Service-Center-Veranstaltungen, anzuweisen, ihrer Aufgabe, den Vereinen hilfreich und unbürokratisch bei der Ausrichtung von Veranstaltungen (Straßenfesten) zur Seite zu stehen, sowie den Beschluss des Magistrates zu befolgen und nicht eigenmächtig Entscheidungen zu treffen, die der Sache entgegen laufen. Begründung: Durch einen Antrag des Ortsbeirates 11, der vom Magistrat positiv beschieden wurde, sollte das Straßenfest auf der Wilhelmshöher Straße in Seckbach im zweijährigen Rhythmus stattfinden. Das Ordnungsamt Abt. 32.22.3 wurde entsprechend angewiesen so zu verfahren. Es ist jedoch nicht hilfreich, wenn Mitarbeiter der Abt. 32.22.3 versuchen, dieses Straßenfest mit fadenscheinigen Argumenten abzulehnen. In anderen Stadtteilen müssen ganze Straßenzüge gesperrt und verkehrslenkende Maßnahmen erarbeitet werden (Schweizer Straße). Es ist daher unverständlich warum das Ordnungsamt gerade und zwar seit Jahren, immer wieder versucht, das Straßenfest auf der Wilhelmshöher Straße abzulehnen. Diese Haltung entbehrt jeder Grundlage, sie muss korrigiert werden, zumal der Magistrat eine eindeutige Entscheidung getroffen hat "den Veranstaltern ist jede Unterstützung zu garantieren". Mit einer solchen Haltung, wie in den letzten Jahren, werden diejenigen vergrault, die bereit sind ein Ehrenamt in unserer Stadt zu übernehmen und ihre Freizeit opfern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.11.2004, ST 1206 Aktenzeichen: 32 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Garagen-Bau- und Betriebsgesellschaft hier: Garagenanlage Atzelbergstraße

26.04.2004 · Aktualisiert: 30.11.2025

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