Lkw-Durchfahrtsverbot der Altebornstraße in Seckbach
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 15.08.2011, OM
252 entstanden aus Vorlage:
OF 31/11 vom
24.07.2011 Betreff: Lkw-Durchfahrtsverbot der Altebornstraße in
Seckbach Der Magistrat wird
aufgefordert, die Altebornstraße mit einem Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem
zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t (Zeichen 253) sowie dem Zusatzzeichen
"Anlieger frei" (Zeichen 1020-30) zu beschildern. Begründung: Die Altebornstraße ist eine Einbahnstraße und wird
sehr gerne als Schleichweg befahren. Mit der beantragten Maßnahme soll erreicht
werden, dass zumindest Kraftfahrzeuge über 3,5t auf der Wilhelmshöher Straße
verbleiben. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 28.09.2011, ST 1074
Aktenzeichen: 32 1