Lkw-Durchfahrtsverbot der Altebornstraße in Seckbach
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Anregung an den Magistrat vom 15.08.2011, OM 252 entstanden aus Vorlage: OF 31/11 vom 24.07.2011
Betreff: Lkw-Durchfahrtsverbot der Altebornstraße in Seckbach Der Magistrat wird aufgefordert, die Altebornstraße mit einem Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t (Zeichen 253) sowie dem Zusatzzeichen "Anlieger frei" (Zeichen 1020-30) zu beschildern. Begründung: Die Altebornstraße ist eine Einbahnstraße und wird sehr gerne als Schleichweg befahren. Mit der beantragten Maßnahme soll erreicht werden, dass zumindest Kraftfahrzeuge über 3,5t auf der Wilhelmshöher Straße verbleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11