Ja zur Umgestaltung des Atzelbergplatzes - Ablehnung der städtebaulichen Neuordnung zwischen Atzelbergplatz und Wilhelmshöher Straße Vortrag des Magistrats vom 06.05.2011, M.92
Vorlagentyp: OA
Inhalt
Anregung vom 06.06.2011, OA 26 entstanden aus Vorlage: OF 7/11 vom 14.05.2011
Betreff: Ja zur Umgestaltung des Atzelbergplatzes - Ablehnung der städtebaulichen Neuordnung zwischen Atzelbergplatz und Wilhelmshöher Straße Vortrag des Magistrats vom 06.05.2011, M 92 Vorgang: OA 1203/10 OBR 11 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert,
- die Umgestaltung des Atzelbergplatzes, wie im Vortrag des Magistrats vom 06.05.2011, M 92, beschrieben, zügig umzusetzen.
- die Planung der beschriebenen städtebaulichen Neuordnung zwischen Atzelbergplatz und Wilhelmshöher Straße gemäß den folgenden Forderungen zu überarbeiten: - ersatzlose Streichung des geplanten Baus des Lebensmittelsupermarktes; - Umwandlung der geplanten Tiefgarage in eine bedarfsgerechte Quartiersgarage; - die geplante Zufahrt über den heutigen Gehweg zwischen Atzelbergplatz und Wilhelmshöher Straße nicht weiter zu verfolgen, sondern an der bisherigen Zufahrt und dem separaten Gehweg festzuhalten;
- Anpassung der geplanten Wohnbebauung an die geforderten Änderungen. Begründung: Aufgrund der zu erwartenden negativen Auswirkungen auf die Nahversorgung im Ortskern Seckbachs durch den Lebensmittel-Discounter in der Atzelbergsiedlung sowie die Zunahme des Verkehrs in der Wilhelmshöher Straße sollten die Planungen hierzu eingestellt werden. Obwohl der REWE-Markt in der Wilhelmshöher Straße 145 ein kleiner Markt mit eingeschränktem Sortiment ist, deckt er doch die Grundbedürfnisse der Anwohnerinnen und Anwohner in der Seckbacher Ortsmitte und darüber hinaus ab. Würde der geplante neue Lebensmittelsupermarkt gebaut, so bestünde die begründete Befürchtung, dass der genannte REWE-Markt und die umliegenden kleinen Einzelhandelsgeschäfte aufgeben müssten. Der neue Supermarkt wäre somit nicht, wie im Magistratsbericht behauptet, ein sogenannter Ergänzungsstandort, sondern eher ein "Verdrängungsstandort". Der Verkehr auf der Wilhelmshöher Straße würde um circa 1.520 Pkw-Bewegungen zunehmen. Die vom Magistrat in Auftrag gegebene Verträglichkeitsstudie weist auf diese negativen Auswirkungen hin. Weiterhin ist die in der Planvorlage aufgeführte Zufahrt nie Gegenstand der Überlegungen in der Planungswerkstatt gewesen. Im Gegenteil, in der Planungswerkstatt wurde vom Bestand des derzeitigen Gehwegs und der derzeitigen Zufahrt zum Grundstück ausgegangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.05.2011, M 92