Benennung eines unbenannten Weges in Seckbach
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, den unbenannten Weg, in Verlängerung der Alterbornstraße zwischen Zeuläckerstraße und Am Enkheimer Steg (vormals Am Riedgraben), in "Am Ulmenstück" zu benennen. Begründung: Der unbenannte Weg soll den gleichen Namen erhalten, wie der dortige Flurnamen.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 24.07.2011, OF 30/11
Betreff: Benennung eines unbenannten Weges in
Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3
Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, den
unbenannten Weg, in Verlängerung der Alterbornstraße zwischen Zeuläckerstraße
und Am Enkheimer Steg (vormals Am Riedgraben), in "Am Ulmenstück" zu
benennen. Begründung: Der unbenannte Weg soll den gleichen
Namen erhalten, wie der dortige Flurnamen. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11
am 15.08.2011, TO I, TOP 15 Beschluss: Initiative OI 9 2011
Die Vorlage OF
30/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Weg "Am
Ulmenstückweg" benannt wird.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme