Benennung eines unbenannten Weges in Seckbach
Begründung
Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, den unbenannten Weg, in Verlängerung der Alterbornstraße zwischen Zeuläckerstraße und Am Enkheimer Steg (vormals Am Riedgraben), in "Am Ulmenstück" zu benennen. Begründung: Der unbenannte Weg soll den gleichen Namen erhalten, wie der dortige Flurnamen.
Inhalt
Antrag vom 24.07.2011, OF 30/11
Betreff: Benennung eines unbenannten Weges in Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, den unbenannten Weg, in Verlängerung der Alterbornstraße zwischen Zeuläckerstraße und Am Enkheimer Steg (vormals Am Riedgraben), in "Am Ulmenstück" zu benennen. Begründung: Der unbenannte Weg soll den gleichen Namen erhalten, wie der dortige Flurnamen.Beratung im Ortsbeirat: 11