Aus für die Nahversorgung in Seckbach-Mitte: Kein neuer Lebensmittelsupermarkt in der Wilhelmshöher Straße 67 Bericht des Magistrats vom 27.08.2010, B 565
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 27.09.2010, OA 1203 entstanden aus Vorlage:
OF 484/11 vom
27.09.2010 Betreff: Aus für die Nahversorgung in Seckbach-Mitte: Kein
neuer Lebensmittelsupermarkt in der Wilhelmshöher Straße 67 Bericht
des Magistrats vom 27.08.2010, B 565 Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert,
1. den geplanten Wohnungsbau auf dem
Gelände der katholischen Kirchengemeinde Maria-Rosenkranz in der Wilhelmshöher Straße 67
zügig umzusetzen; 2. die
Planung zum Bau eines Lebensmittelsupermarktes an gleicher Stelle einzustellen;
3. die Planung dem
Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Begründung: Aufgrund
der zu erwartenden negativen Auswirkungen auf die Nahversorgung im Ortskern
Seckbachs, den Lebensmitteldiscounter in der Atzelbergsiedlung sowie der
Zunahme des Verkehrs in der Wilhelmshöher Straße, sollten die Planungen hierzu
eingestellt werden. Obwohl der REWE-Markt in der Wilhelmshöher Straße 145 ein
kleiner Markt mit eingeschränktem Sortiment ist, so deckt er doch die
Grundbedürfnisse der Anwohnerinnen und Anwohner in der Seckbacher Ortsmitte und
darüber hinaus ab. Würde der geplante neue Lebensmittelsupermarkt gebaut, so
bestünde die begründete Befürchtung, dass der genannte REWE-Markt und die
umliegenden kleinen Einzelhandelsgeschäfte aufgeben müssten. Der neue
Supermarkt wäre somit nicht, wie im Magistratsbericht behauptet, ein
sogenannter Ergänzungsstandort, sondern eher ein "Verdrängungsstandort". Der
Verkehr auf der Wilhelmshöher Straße würde um ca. 1.520 Pkw-Bewegungen
zunehmen. Die vom Magistrat in Auftrag
gegebene Verträglichkeitsstudie weist auf diese negativen Auswirkungen hin und
beschreibt die Problematik folgendermaßen: a) Der aufgrund seiner zu geringen
Betriebsgröße/Angebotsvielfalt nicht mehr zeitgemäße REWE-Markt (Wilhelmshöher
Straße 145) würde perspektivisch aus dem Markt ausscheiden. Für einen Teil der
Bevölkerung bedeutete dies allerdings eine Verschlechterung der fußläufigen
Erreichbarkeit des Vollsortimentangebotes. Im Falle einer Schließung des heute
in Seckbach an der Wilhelmshöher Straße 145 bestehenden REWE-Marktes könnte es
zu "Frequenzrückgängen" für die umliegenden kleinflächigen Anbieter kommen.
b) Auf den bestehenden Lidl-Lebensmitteldiscounter
in der Arolser Straße würde die Neuansiedlung ebenfalls Auswirkungen haben, die
allerdings nicht existenzgefährdend seien. c) Das zusätzliche Verkehrsaufkommen würde ca. 760
Pkw-Kunden pro Tag im Jahresdurchschnitt betragen. Für An- und Abfahrten vom
Plangrundstück errechneten sich damit im werktäglichen Durchschnitt circa 1.520
zusätzliche Verkehrsbewegungen. Unter den Gesichtspunkten der Verkehrsbelastung
und der Verkehrssicherheit würden von dem Vorhaben nicht unerhebliche Wirkungen
ausgehen. Die Verkehrsanbindung über die Wilhelmshöher Straße lässt die
Erhöhung der Verkehrsbelastung als problematisch erscheinen. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Bericht des
Magistrats vom 27.08.2010, B 565
dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 31.01.2011, ST 213
Bericht des
Magistrats vom 29.08.2011, B 341
Bericht des
Magistrats vom 22.06.2012, B 290
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 11
Versandpaket: 06.10.2010 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 01.11.2010, TO I, TOP
56 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Die
Vorlage B 565 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis.
2.
Die
Vorlage OA 1203 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung)
zu 2.
CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (=
Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP
und NPD (B 565 = Kenntnis, OA 1203 = Annahme) 45. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 02.11.2010, TO I, TOP 17
Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Die
Vorlage B 565 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis.
2.
Die
Vorlage OA 1203 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung)
zu 2.
CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (=
Annahme) 48. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 11.11.2010, TO II, TOP 76 Beschluss: 1.
Die
Vorlage B 565 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis.
2.
Die
Vorlage OA 1203 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP und NPD gegen LINKE. (= Zurückweisung)
zu 2.
CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, FREIE
WÄHLER, REP und NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en):
§
9034, 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.11.2010