Meine Nachbarschaft: Im Enkheimer Weimerhaus
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Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
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Vorlagen
Rechtzeitige Information der Anwohner bei Baustellenplanung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2011, OM 639 entstanden aus Vorlage: OF 75/16 vom 14.11.2011 Betreff: Rechtzeitige Information der Anwohner bei Baustellenplanung Der Magistrat wird aufgefordert, zukünftig vor umfangreichen öffentlichen Baumaßnahmen die von Parkplatzverlusten und Straßensperrungen hauptsächlich betroffenen Bürger mit mindestens 14 Tagen Vorlaufzeit über den bevorstehenden Baubeginn und die damit verbundenen Einschränkungen in Kenntnis zu setzen. Begründung: Im Falle des verspäteten Beginns des Kreisel-Umbaus am Bereich Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße wurden die Anwohner am 26.10.2011 unterrichtet, dass am 31.10.2011 die Baumaßnahme beginnt und in weiten Teilen der umliegenden Straßen nicht mehr geparkt werden darf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2012, ST 307 Aktenzeichen: 66 0
Innenraumgestaltung des Kreisverkehrs Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2011, OM 640 entstanden aus Vorlage: OF 79/16 vom 12.11.2011 Betreff: Innenraumgestaltung des Kreisverkehrs Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat bei der Innenraumgestaltung des oben genannten Kreisverkehrs ein Mitsprache- beziehungsweise ein Vorschlagsrecht einzuräumen. Der Kontakt soll über den Leiter der Verwaltungsstelle Bergen-Enkheim erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2012, ST 781 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 16 am 17.04.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60 10
Einheitliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h auf der B.521, entlang des Stadtteils Bergen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 493 entstanden aus Vorlage: OF 55/16 vom 11.10.2011 Betreff: Einheitliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h auf der B 521, entlang des Stadtteils Bergen Der Magistrat wird beauftragt, die Landesbehörden zu bitten, auf der B 521 zwischen Vilbeler Landstraße und der Einfahrt zum Charlottenhof eine durchgehende Geschwindigkeitsbeschränkung von 60 km/h in beiden Fahrtrichtungen zu verfügen. Darüber hinaus wäre es wichtig, neben dem berechtigten Hinweis auf querende Fahrradfahrer, auch auf querende Fußgänger an den Feldwegen hinzuweisen. Begründung: Derzeit wird auf der Ortsumfahrung Bergen abwechselnd eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h und 80 km/h ausgewiesen, wobei die Streckenabschnitte mit 60 km/h deutlich überwiegen. Es erscheint daher unverständlich, warum auf den nur wenige 100 Meter umfassenden Teilstrecken eine Anhebung der Geschwindigkeit auf 80 km/h gestattet wird. Auf dem gesamten Streckenabschnitt zwischen Vilbeler Landstraße bis hinter die Einfahrt zum Charlottenhof befinden sich querende Feldwege, die zu Kleingärten, zur Hohen Straße, zum Kleinmüllplatz, zu Aussiedlerhöfen oder in das Naherholungsgebiet zum Nördlichen Höhenweg und in den Vilbeler Wald führen. Neben den Radfahrern, auf welche die Beschilderung zu Recht hinweist, queren hier täglich zahlreiche Fußgänger, auf deren Weg die Umgehungsstraße B 521 ein wirkliches Hindernis darstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2012, ST 178 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1453
Neukonzeption für den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße, Leuchte, Borsigallee und Triebstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2011, OF 63/16 Betreff: Neukonzeption für den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße, Leuchte, Borsigallee und Triebstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, vor der Öffnung der Leuchte dem Ortsbeirat einen Plan vorzulegen, wie der Durchgangsverkehr - insbesondere Baufahrzeuge, Lastwagen und Auflieger mit Containern, bei einer Öffnung der Leuchte entweder durch einen Kreisel oder auch durch eine Kreuzung verlässlich daran gehindert werden kann, über die Leuchte, den Fritz-Schubert-Ring, Im Sperber und das Nadelöhr Röhrborngasse auf die Marktstraße in Bergen zu fahren. Auch dürfte es schwierig werden, den dann aus den überörtlichen Durchgangsstraßen einströmenden Verkehr aus den einzigen, wieder auf die Vilbeler Landstraße zurückführenden Wohnstraßen Barbarossastraße und Riedstraße fernzuhalten. Begründung: Diese Straßen eignen sich wegen der Steigung und der Enge im Stadtteil Bergen nicht für den zu erwartenden, kurzfristigen Baustellenverkehr und den sich aufsattelnden Durchgangsverkehr aus dem Autobahnende der A 66, dem Durchgangsverkehr in die Wetterau und dem Zubringerverkehr von der Vilbeler Landstraße. Mit dem Antrag OF 51/16 wird eine uneingeschränkte Öffnung der Leuchte verlangt. Schon heute kann jeder Autofahrer mit Ortskenntnis aus der Vilbeler Landstraße in die Leuchte ein- und ausfahren. Eine generelle Öffnung der Leuchte kann nur erfolgen, wenn der dann zu erwartende Schleich- und Durchgangsverkehr von der Borsigallee und der Vilbeler Landstraße aus den Wohngebieten in Enkheim und Bergen ferngehalten werden kann, da aller Verkehr Richtung Bergen im Altstadtkern von Bergen die sehr schmale Röhrborngasse passieren muß (Anlage Foto) und aller Schwerlast-Schleichverkehr in Enkheim zurück auf die Vilbeler Landstraße geleitet werden muß. Anlage 1 (ca. 36 KB) Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.10.2011, OF 51/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 16 am 25.10.2011, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. a) Die Vorlage OF 51/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Ortsvorsteherin wird gebeten, zur nächsten Sitzung Vertreter der zuständigen Ämter einzuladen, die über das Thema "Leuchte" Auskunft geben können. 2. Die Vorlage OF 63/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 16 am 29.11.2011, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 51/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 63/16 wurde zurückgezogen.
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenÖffnung der Straße Leuchte mit Baubeginn im Baugebiet Leuchte
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2011, OF 51/16 Betreff: Öffnung der Straße Leuchte mit Baubeginn im Baugebiet Leuchte Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Straße Leuchte wird mit Baubeginn in dem Baugebiet Leuchte so geöffnet, dass eine Einfahrt in die Leuchte von der Borsigallee und von der Vilbeler Landstraße aus Richtung Bergen möglich ist, damit die Führung des Quell- und Zielverkehrs des Baugebietes mit schwerem Gerät und Baumaterial nicht durch die Barbarossastraße oder Riedstraße geführt werden muss. Begründung: Dem Ortsbeirat ist bekannt, dass die Nutzung der Barbarossastraße und Riedstraße für jedermann im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet ist ( Gemeingebrauch, § 1 4 HStraG ). Beide Straßen sind jedoch für den Quell- und Zielverkehr für das Baugebiet Leuchte nicht ausgerichtet. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 24.10.2011, OF 63/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 16 am 25.10.2011, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. a) Die Vorlage OF 51/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Ortsvorsteherin wird gebeten, zur nächsten Sitzung Vertreter der zuständigen Ämter einzuladen, die über das Thema "Leuchte" Auskunft geben können. 2. Die Vorlage OF 63/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 16 am 29.11.2011, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 51/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 63/16 wurde zurückgezogen.
Partei: WBE
Weiter lesenKurzstreckentarif für Bergen-Enkheim und endlich bezahlbare Fahrten in unmittelbar benachbarte Zonen
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2011, OF 36/16 Betreff: Kurzstreckentarif für Bergen-Enkheim und endlich bezahlbare Fahrten in unmittelbar benachbarte Zonen Der Ortsbeirat 16 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Diskussionen um ein eigenes Ticket der Stadt Frankfurt aufgrund der immer weiter wuchernden jährlichen RMV-Preissteigerungen endlich Taten folgen zu lassen diesbezüglich auch stadtintern entfernungsbezogene Differenzierungen im Tarif zu ermöglichen, um damit die stadtteilinterne ÖPNV-Nutzung bezahlbar und attraktiver zu machen für Bergen-Enkheim, aufgrund seiner topografischen Gegebenheiten und stadtteilumfassend mit einer Ringbuslinie erschlossen, den Kurzstreckentarif im Stadtteil einzuführen. Da das abgegrenzte Gebiet auf einem Teilstück der Vilbeler Landstraße auch über die Gemarkung Seckbachs führt, wird gebeten, in den Geltungsbereich auch noch die Haltestelle Henry- und Emma Budge Heim mit einzubeziehen. Begründung: Das Tarifsystem des RMV wirkt heutzutage wie ein Relikt aus grauer Vorzeit. Noch immer wird eine Reise ans andere Ende der Stadt so teuer bepreist wie die Fahrt über die dritte Haltstelle hinaus, und Fahrten in unmittelbar benachbarte Kommunen gestalten sich zum sündhaft teuren Spaß. Noch immer kann nicht als ganz sicher gelten, dass das Ziel auch pünktlich erreicht wird, ganz sicher und pünktlich ist die aber jährliche Preiserhöhung um 10 Cent. Wer ernsthaft das Ziel verfolgt, den Individualverkehr in der Stadt zu reduzieren und den ÖPNV zu stärken, muss viel entschlossener und viel mutiger an überfälligen Reformen arbeiten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 16 am 13.09.2011, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 36/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und WBE gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.
Partei: SPD
Weiter lesenQuerungshilfe für die Vilbeler Landstraße in Höhe der Bushaltestelle Vilbeler Landstraße/Hausnummer 174
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2011, OF 35/16 Betreff: Querungshilfe für die Vilbeler Landstraße in Höhe der Bushaltestelle Vilbeler Landstraße/Hausnummer 174 Der Ortsbeirat 16 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, mittels einer Verkehrsinsel wie zur Sicherung der Fußgängerquerung an der Haltestelle Kirchgasse geschehen, auch im Bereich der Haltestelle Vilbeler Landstraße den Nutzern von Bus und angrenzendem Naherholungsgebiet die Passage zu erleichtern. Begründung: Der Bereich ist durch die Kurve nicht gut einzusehen. Vor Hausnummer 174 stehen Poller zur Verhinderung ungewünschten Parkens. Hier sollte sich eine Möglichkeit realisieren lassen, die keine anderen Interessen behindert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 16 am 13.09.2011, TO I, TOP 11 Beschluss: Dir Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 35/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenTempo 30 in der Nacht Einbeziehung der Vilbeler Landstraße zwischen Nordumgehung und der Marktstraße
S A C H S T A N D : Anregung vom 09.08.2011, OA 47 entstanden aus Vorlage: OF 27/16 vom 08.07.2011 Betreff: Tempo 30 in der Nacht Einbeziehung der Vilbeler Landstraße zwischen Nordumgehung und der Marktstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Abschnitt der Vilbeler Landstraße zwischen Nordumgehung und dem Ortsausgangsschild in Richtung Fechenheim in das Programm "Tempo 30 in der Nacht" aufzunehmen Begründung: Gerade in den Nachtstunden wird dieser Teil der Vilbeler Landstraße als Rennstrecke genutzt und führt zu massiven Lärmbelästigungen für die Anwohner. Alle Maßnahmen der letzten Jahre, diese Situation zu ändern, sind leider nicht von Erfolg gekrönt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2012, ST 73 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 17.08.2011 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.09.2011, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 47 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., und Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 602, 3. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 20.09.2011 Aktenzeichen: 32 1
Regeln für die Parksituation rund um die U-Bahn Endhaltestelle
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2011, OF 16/16 Betreff: Regeln für die Parksituation rund um die U-Bahn Endhaltestelle Der Ortsbeirat möge beschließen; Der Magistrat der Stadt Frankfurt möge prüfen und berichten, ob in den folgenden Straßen eine generelle Parkzeitbegrenzung auf 2 Stunden ausgeschildert werden kann, in Verbindung mit einer Anwohnerparkregelung, die die Anwohnerfahrzeuge mittels Plakettenlösung von jeder Begrenzung der Parkdauer ausnimmt. Um die Fahrzeuge der Pendler nicht nur von den Parkplätzen fernzuhalten, sondern auch den Park-Such-Verkehr in den Straßen zu unterminieren, sollte von Lösungen, die etwa eine Straßenseite anders regeln als die andere, abgesehen werden, und darauf geachtet werden, die Regelung weit genug um die Endaltestelle der U 7 / U4 herum auszudehnen. Sie sollte daher folgende Straßen umfassen: Volkshausstraße Am Waldacker Bessemer Straße Röntgenstraße (bis Edisonstraße) Leuchte (bis Rangenbergstraße) Auerbacher Straße Philipp-Puth-Straße Stargarder Straße (Bereich zwischen Barbarossastraße und Leuchte) Triebstraße (Bereich zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße) Rumpenheimer Straße Hahnenkammstraße Siedlerstraße Vilbeler Landstraße (zwischen Siedlerstraße und Leuchte) Begründung: Eine (nicht repräsentative) Umfrage unter den Anwohnern in den genannten Straßen im Frühjahr 2011 hatte eine überwältigende Zustimmung unter den Anwohnern ergeben und sollte Ermutigung sein, einmal beherzt diese Richtung einzuschlagen. Sie soll den Anwohnern, so fern benötigt, den wohnungsnahen Parkplatz sicherstellen. Wer wegen eines Stellplatzes auf dem Grundstück keine Plakette benötigt, soll auch ohne diese auskommen können. Besucher und Kunden der anliegenden Gewerbetreibenden und Freiberufler sollten mit 2 Stunden Parkzeit kalkulieren können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 14.05.2011, OF 21/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2011, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 35 2011 1. Die Vorlage OF 16/16 wird durch die Annahme der Vorlage OF 21/16 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 21/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, 2 GRÜNE, WBE, SPD, FREIE WÄHLER und LINKE. gegen 2 GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenRegeln für die Parksituation rund um die U-Bahn Endhaltestelle
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2011, OF 21/16 Betreff: Regeln für die Parksituation rund um die U-Bahn Endhaltestelle Der Ortsbeirat möge beschließen; Der Magistrat der Stadt Frankfurt möge prüfen und berichten, ob in den folgenden Straßen werktags zwischen 7:00 und 17:00 Uhr eine generelle Parkzeitbegrenzung auf 2 Stunden ausgeschildert werden kann, in Verbindung mit einer Anwohnerparkregelung, die die Anwohnerfahrzeuge mittels Plakettenlösung von jeder Begrenzung der Parkdauer ausnimmt. Um die Fahrzeuge der Pendler nicht nur von den Parkplätzen fernzuhalten, sondern auch den Park-Such-Verkehr in den Straßen zu unterminieren, sollte von Lösungen, die etwa eine Straßenseite anders regeln als die andere, abgesehen werden. Zudem sollte darauf geachtet werden, die Regelung weit genug um die Endaltestelle der U 7 / U4 herum auszudehnen. Sie sollte daher folgende Straßen umfassen: Volkshausstraße Am Waldacker Bessemer Straße Röntgenstraße (bis Edisonstraße) Leuchte (bis Rangenbergstraße) Auerbacher Straße Philipp-Puth-Straße Stargarder Straße (Bereich zwischen Barbarossastraße und Leuchte) Triebstraße (Bereich zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße) Rumpenheimer Straße Hahnenkammstraße Siedlerstraße Vilbeler Landstraße (zwischen Siedlerstraße und Leuchte) Begründung: Eine (nicht repräsentative) Umfrage unter den Anwohnern in den genannten Straßen im Frühjahr 2011 hatte eine überwältigende Zustimmung unter den Anwohnern ergeben und sollte Ermutigung sein, einmal beherzt diese Richtung einzuschlagen. Sie soll den Anwohnern, so fern benötigt, den wohnungsnahen Parkplatz sicherstellen. Wer wegen eines Stellplatzes auf dem Grundstück keine Plakette benötigt, soll auch ohne diese auskommen können. Besucher und Kunden der anliegenden Gewerbetreibenden und Freiberufler sollten mit 2 Stunden Parkzeit kalkulieren können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.05.2011, OF 16/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2011, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 35 2011 1. Die Vorlage OF 16/16 wird durch die Annahme der Vorlage OF 21/16 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 21/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, 2 GRÜNE, WBE, SPD, FREIE WÄHLER und LINKE. gegen 2 GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenSchwarz-weißes Fahrtrichtungsschild vor der Ampelanlage Vilbeler Landstraße/Ecke Philipp-Puth-Straße entfernen und .Anlieger Frei.-Schild besser platzieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2011, OF 9/16 Betreff: Schwarz-weißes Fahrtrichtungsschild vor der Ampelanlage Vilbeler Landstraße/Ecke Philipp-Puth-Straße entfernen und "Anlieger Frei"-Schild besser platzieren Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, das schwarz-weißen Fahrtrichtungsschild mit einem Rechtsabbiegepfeil vor der Ampelan- lage Vilbeler Landstraße/Ecke Philipp-Puth-Straße zu entfernen und das Schild "Anlieger Frei" an der Einfahrt von der Vilbeler Landstraße in die Philipp-Puth-Straße so aufzustellen, dass dies auch von dem von Fechenheim her kommenden Durchgangs- verkehr gesehen werden kann. Begründung: Immer wieder verfahren sich große Lastwagen oder auch Busse in diese schmale Straße, die, nicht zuletzt wegen des zur Verkehrsberuhigung eingeführten versetzten Parkens, nur mit viel Mühe von großen Fahrzeugen passiert werden kann. Da Schwerlast- und Durchgangs- verkehr möglichst aus den Wohnstraßen herausgehalten werden sollte, ist das Fahrtrichtungs- schild an dieser Stelle unnötig. Das Schild "Anlieger Frei" ist nur von der Ausfahrt "Am Hessen- center" aus einwandfrei und rechtzeitig zu sehen und sollte deshalb durch ein zweites ergänzt oder besser sichtbar platziert werden. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2011, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Die Vorlage OF 9/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Ortsvorsteherin wird sich wegen eines Ortstermins mit dem Straßenverkehrsamt in Verbindung setzten Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 16 am 09.08.2011, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 9/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenStärkere Heranziehung der Freiwilligen Feuerwehren zu Einsätzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2011, OF 7/16 Betreff: Stärkere Heranziehung der Freiwilligen Feuerwehren zu Einsätzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten. 1. Wie viele Einsätze hatten die Freiwilligen Feuerwehren Bergen und Enkheim 2010? 2. Auf wie viele Tage im Jahr verteilten sich diese Einsätze? 3. Welche Maßnahmen sollen ergriffen werden um die Motivation der Freiwilligen Feuerwehren zu erhalten und die Einsatzroutine zu verbessern? 4. Wie soll in Anbetracht der schleichenden Demotivation und der Perspektivlosigkeit der Fortbestand Freiwilligen Feuerwehren gesichert werden? 5. Welche Sonderaufgabe ist im Taktischen Feuerwehrkonzept 2020 für die Freiwillige Feuerwehr Bergen vorgesehen? 6. Sind die Sonderaufgaben für die Freiwilligen Feuerwehren wirklich zielführend und effizient? 7. Können die Sonderaufgaben die, wie der Name schon sagt teilweise höchst selten zur Ausübung kommen, die fehlende Einsatzerfahrung tatsächlich ersetzen? 8. Führt das Taktische Feuerwehrkonzept 2020 bei endgültigem Ausbau nicht zu weiterem Rückgang der Einsatzzahlen der Freiwilligen Feuerwehren? 9. Weiches Staffelfahrzeug der Berufsfeuerwehr wird alarmiert wenn das Fahrzeug der Staffelwache 11 im Florianweg bereits durch einen Einsatz gebunden ist und wie lang wäre der Anfahrtsweg eines solchen Fahrzeuges? Begründung: Durch die Umsetzung des Taktischen Feuerwehrkonzeptes 2020 werden die Freiwilligen Feuerwehren in den für ihre Alarmierung vorgesehenen Zeitfenstern weitestgehend vom "Tagesgeschäft" abgeschnitten. Dies führt langfristig zur Demotivation und damit zu einem Rückgang der Mitglieder. Dem gilt es frühzeitig und entschieden entgegen zu wirken. Im Gegensatz zu kleineren Städten und Gemeinden, in denen die Freiwilligen Feuerwehren Brandschutz und Hilfeleistung rund um die Uhr sicherstellen müssen, werden in Frankfurt die Wehren fast nur noch als "Eingreifreserve" für größere Schadensereignisse vorgehalten. Dies stellt keine langfristige Perspektive für die ehrenamtlichen Feuerwehrleute dar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 18.02.2011, B 103 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2011, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 34 2011 1. Die Vorlage B 103 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 7/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 CDU, GRÜNE, WBE, SPD und FREIE WÄHLER gegen 1 CDU (= Zurückweisung) bei Enthaltung LINKE. zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenBusverbindung zum Lohrberg
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.05.2011, OF 20/16 Betreff: Busverbindung zum Lohrberg Der Ortsbeirat möge beschließen; Der Magistrat der Stadt Frankfurt möge prüfen und berichten, wie in den Sommermonaten am Wochenende ein Busbetrieb mit geeigneten (sprich: in der Größe angepassten) Fahrzeugen von Bergen-Enkheim zum Parkplatz am Lohrberg eingerichtet werden könnte. Bevorzugt sollte eine Verlängerung der Linie 30 geprüft werden, alternativ dazu könnte es nach gleichem Modell aber auch eine Linie 43 zum Lohrberg geben. Diese könnte zum Beispiel ihren Start- und Zielpunkt am Marktplatz in Bergen haben und von dort ab entlang der Linie 43 die Haltestellen abfahren. Eine Anbindung zum Berger Weg könnte dann über den Klingenweg (von der Vilbeler Landstraße aus), über den Klingenweg (von der Wilhelmshöher Straße aus) oder über Hofhausstraße und Kreuzweg oder die Nussbaumstraße. Erfolgen. Der Rückweg könnte entweder in umgekehrter Richtung erfolgen oder mittels Schlüssel an der Schranke direkt über den Klingenweg nach Bergen. Die Taktfrequenz sollte dabei mindestens beibehalten (derzeit im Stundentakt zwischen 10:00 Uhr und 20:00 Uhr), wenn nicht noch etwas verkürzt werden. Begründung: Der Lohrberg erfüllt mit seiner exzellenten Lage vielfältigste Möglichkeiten der Freizeitgestaltung und der Erholung. Dazu im krassen Gegensatz standen lange Zeit die Möglichkeiten, den schönen Ort zu erreichen. In den Sommermonaten ist die Überbelegung der Parkplätze und das Parkchaos rund um den Lohrberg bereits legendär geworden. Die Buslinie, die seit Ostern 2011 das Nordend mit dem Lohrberg verbindet muss weiter in den Stadtteil Bergen-Enkheim verlängert werden, um mittelfristig dazu beizutragen, die Lage zu entschärfen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.05.2011, OF 14/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2011, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 14/16 wird durch die Vorlage OF 20/16 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 20/16 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, WBE und FREIE WÄHLER gegen SPD, und LINKE. (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenParken auf dem Bürgersteig in Bergen-Enkheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2010, OM 4647 entstanden aus Vorlage: OF 656/16 vom 30.08.2010 Betreff: Parken auf dem Bürgersteig in Bergen-Enkheim In letzter Zeit ist die Stadtpolizei in Bergen-Enkheim aktiv geworden, um das verbotswidrige Parken auf dem Bürgersteig gemäß § 12 StVO zu ahnden. Das ist keineswegs zu beanstanden, auch wenn auf dem Bürgersteig noch genügend Platz für Fußgänger - auch mit Kinderwagen - vorhanden ist. Gleichwohl führt die polizeiliche Vorgehensweise zu einer Verunsicherung vieler Verkehrsteilnehmer, weil beim "korrekten" Parken auf engen Straßen der fließende Verkehr behindert werden könnte. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob er es für angebracht oder fallweise sogar für notwendig hält, in Anbetracht der begrenzten Parkmöglichkeiten in Bergen-Enkheim vermehrt das Verkehrszeichen Z 315 (z. B. 315-55 längs halb auf dem rechten Gehweg) aufstellen zu lassen, damit einerseits weiterhin ausreichend Parkmöglichkeiten bestehen, andererseits aber auch dem fließenden Verkehr Rechnung getragen wird. Sofern erforderlich und/oder zweckmäßig, könnte zusätzlich zur Beschilderung eine weiße durchgezogene Linie auf dem Bürgersteig markieren, wie weit der Bürgersteig zum Parken genutzt werden kann und welcher Abstand zu Häusern bzw. Zäunen/Mauern einzuhalten ist. Besonderer Handlungsbedarf besteht - teilweise nur für bestimmte Abschnitte - für folgende Straßen: - Marktstraße, z. B. von "Am Königshof" bis Conrad-Weil-Gasse - Riedstraße - "Am Weißen Turm" zwischen Landgraben und Vilbeler Landstraße - Usastraße - Speierlingweg - Bruderhofstraße - Ostpreußenstraße zwischen Westpreußen- und Stettiner Straße. Begründung: In vielen Straßen von Bergen-Enkheim parken Pkws mit zwei Reifen auf dem Bürgersteig ohne Behinderung von Fußgängern, auch wenn diese z. B. Kinderwagen oder Rollatoren benutzen, vor allem auch dann, wenn das Parken in beiden Fahrtrichtungen erlaubt ist. Würden sich die parkplatzsuchenden Autofahrer aber "korrekt" verhalten (alle Reifen auf der Fahrbahn), wäre häufig der fließende Verkehr behindert (siehe Foto). Zwar ist das Halten an engen und unübersichtlichen Straßenstellen unzulässig (§ 12 Abs. 1 Ziff.1 StVO), jedoch ist es für die Verkehrsteilnehmer schwierig, die Situation richtig einzuschätzen, weil das Parken an den fraglichen Stellen jahrelang nicht beanstandet wurde. Im Interesse der beteiligten Verkehrsteilnehmer und zur Aufrechterhaltung der bisher ohne Probleme genutzten Parkmöglichkeiten sollte daher vermehrt von dem hier erwähnten Verkehrszeichen in Bergen-Enkheim Gebrauch gemacht werden, auch wenn dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Der eingangs geschilderte Sachverhalt begünstigt zwar die Stadtkasse, benachteiligt aber - ohne konkreten Anlass - die Verkehrsteilnehmer. Deshalb sollten Maßnahmen der vorgeschlagenen Art nicht an den Kosten scheitern. Beispiel für die Parksituation auf der Marktstraße in Bergen: Zu wenig Platz auf der Fahrbahn, genügend Platz für das Parken mit zwei Reifen auf dem Rand des Bürgersteigs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2011, ST 344 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 32 4
Wo bleibt die Lärmminderungsplanung für Bergen-Enkheim?
S A C H S T A N D : Anregung vom 15.06.2010, OA 1146 entstanden aus Vorlage: OF 620/16 vom 20.05.2010 Betreff: Wo bleibt die Lärmminderungsplanung für Bergen-Enkheim? Vorgang: OA 700/08 OBR 16; ST 2/09 Der Ortsbeirat 16 hat sich bereits im Jahr 2008 an den Magistrat mit der Bitte um Auskunft über den Fortgang der EU-Umgebungslärmrichtlinie (OA 700/2008) gewandt und auf die von der Europäischen Kommission gesetzten, aber in Frankfurt nicht eingehaltenen, Termine hingewiesen. Darauf hat der Magistrat die Stellungnahme ST 2 vom 05.01.2009 abgegeben, die aber keinerlei konkrete Maßnahmen oder Termine für Bergen-Enkheim beinhaltet. Außerdem hat im Jahr 2008 der Ortsbeirat 16 den Ortsvorsteher beauftragt, sich beim Umweltamt über den Stand der Planungen zu erkundigen. Dazu liegt ein Schreiben vom 16.10.2008 vor. Darüber hinaus hat die Stadträtin, Dr. Rottmann, an den Ortsvorsteher Ulshöfer am 21.10.2008 geschrieben, dass zwar ein exakter Zeitplan für Bergen-Enkheim "derzeit nicht möglich", aber für 2009 eine Bürgerinformation (mit Rückläufen) geplant sei und die Ergebnisse im Frühjahr 2009 in Absprache mit dem Ortsbeirat vorgestellt werden könnten. Da inzwischen das Jahr 2009 und das erste Halbjahr 2010 nahezu verstrichen sind, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat 16 mitzuteilen, ob es inzwischen einen Zeitplan für die längst überfällige Lärmminderungsplanung für Bergen-Enkheim gibt, oder, falls nicht, wann mit einer Planung zu rechnen ist oder welche Hindernisse gegebenenfalls der Planung im Wege stehen. Wie bereits in der OA 700 vom 12.08.2008 ausführlich dargestellt, ist neben dem Fluglärm der Verkehrslärm an der Vilbeler Landstraße ein ungelöstes, jedenfalls besonders zu behandelndes Problem, ebenso wie die Erhaltung der Ruhe in bisher relativ leisen Gebieten durch die erwartete Zunahme des Durchgangsverkehrs mit und nach dem Autobahnausbau im Riederwald (Baudauer ca. 11 Jahre) und dem Fehlen einer Umgehungsstraße. Ferner soll der Magistrat berichten, was es mit dem Entwurf des Regierungspräsidiums vom März 2010 "Lärmminderungsplanung/Lärmaktionsplan/ Teilplan Straßenverkehr/ Regierungsbezirk Darmstadt (inkl. Ballungsräume Frankfurt am Main und Wiesbaden)" auf sich hat, in dem zwar Fechenheim, Riederwald und Seckbach abgehandelt werden, Bergen-Enkheim aber überhaupt nicht vorkommt. Ist Bergen-Enkheim vergessen worden oder hat das Ignorieren politische Hintergründe? Begründung: Viele Bürgerinnen und Bürger in Bergen-Enkheim sind enttäuscht, dass es für die unter dem Lärm leidenden Bevölkerung überhaupt keine Rechtssicherheit, geschweige denn Problemlösungen gibt. Im Gegenteil, es muss befürchtet werden, dass der Stadtteil Bergen-Enkheim durch den Baustellenverkehr für den Riederwaldtunnel extrem durch Lärm zusätzlich belastet wird. Es ist daher nicht nachzuvollziehen, dass der Magistrat trotz der eindeutigen EU-Vorschriften mit den dort vorgegebenen Terminen nicht tätig wird und sich auch nicht an seine Zusagen hält. Das "Ausblenden" von Bergen-Enkheim im Entwurf des Regierungspräsidenten zur Lärmminderungsplanung ist überhaupt nicht nachvollziehbar. Daher ist eine Aufklärung dringend erforderlich, und es sollten jetzt unverzüglich die notwendigen Schritte seitens des Magistrats unternommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2010, ST 1501 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 23.06.2010 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 19.08.2010, TO I, TOP 46 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1146 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 8509, 43. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 19.08.2010 Aktenzeichen: 79 3
Ausdehnung der Erhaltungssatzung Nr. 31
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2010, OM 4323 entstanden aus Vorlage: OF 636/16 vom 15.06.2010 Betreff: Ausdehnung der Erhaltungssatzung Nr. 31 Der Magistrat wird aufgefordert, in den Geltungsbereich der bestehenden Erhaltungssatzung Nr. 31 die gründerzeitliche Baustruktur im westlichen Siedlungsbereich des Bergener Stadtkerns einzubeziehen. Konkret wird um Einbeziehung mindestens der folgenden Bauabschnitte in die Erhaltungssatzung Nr. 31 gebeten: Am Weißen Turm, Hausnummern 25-41 sowie 24-50 Am Landgraben, Hausnummern 1-17, sowie 2-4 Usastraße, Hausnummer 1 sowie 2-4 Vilbeler Landstraße, Hausnummer 227-243 sowie 212-242 sowie gegebenenfalls weitere Bauten nach Maßgabe der zugrunde liegenden Kriterien. Begründung: Den Geltungsbereich in der genannten Weise auszudehnen, ist durch den Magistrat bereits bei der Erstellung der Erhaltungssatzung in Erwägung gezogen worden. Die Ausdehnung ist wünschenswert, um alle Teile Bergens, die historisch gewachsen sind und von wesentlichen Veränderungen der Baustruktur verschont werden sollen, einzuschließen. Nachdem in mehreren Erhaltungssatzungen (neben der für Enkheim etwa auch in der für Eckenheim oder Heddernheim beschlossenen Satzung) eine Zweiteilung der schützenswerten Bereiche vorgenommen worden ist, muss das auch in diesem Falle möglich sein. Die zur Erweiterung vorgeschlagenen Gebiete zeigen gemeinsame prägende Merkmale auf, wie sie sämtlich im Teilbereich 2 des geschützten Geltungsbereichs anzutreffen sind: einheitliche Traufhöhen, teilweise eingepflegtes Fachwerk, Ausführung in Klinker- oder Backstein, Vorgärten mit zum Teil altem Baumbestand, Hinterhöfe mit charakteristischer Bebauung, wertvolle Zeugnisse ehemals landwirtschaftlicher oder handwerklicher Nutzung. Trotz zahlreicher erfolgter Umbauten und Anbauten ist der Charakter des Gebietes erhalten geblieben. Vereinzelt ist schon zu beobachten, dass bei Umgestaltungen - etwa in der Vilbeler Landstraße - die Vorgärten zu Gunsten gepflasterter Autoaufstellflächen versiegelt wurden, respektive Neubauten bis an die straßenseitige Bebauungsgrenze herangerückt sind. Es lohnt sich aber, die vorhandenen gestalterischen Merkmale zu bewahren, da sie bis heute eine hervorragende Wohnqualität gewährleisten. Anlage 1 (ca. 305 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2010, ST 1205 Aktenzeichen: 61 0
Fußgängerbedarfsampel in der Vilbeler Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.05.2010, OM 4212 entstanden aus Vorlage: OF 443/11 vom 28.04.2010 Betreff: Fußgängerbedarfsampel in der Vilbeler Landstraße Die Magistrat wird gebeten, in der Vilbeler Landstraße (in Höhe Haus Nr. 174) eine Fußgängerbedarfsampel einzurichten. Begründung: Diese Stelle ist ein Fußgängerknotenpunkt, der häufig benutzt wird für a) die Bushaltestelle der Linie 43, b) den Fußweg nach Seckbach auf dem ehemaligen Gleisbett und c) den Fußweg hoch zur Kirchgasse oder zum Spielplatz. Kinder, ältere oder gehbehinderte Menschen sind an dieser Stelle nicht in der Lage, die stark befahrene Vilbeler Landstraße, besonders in der "Rush-Our", zu überqueren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2010, ST 1128 Anregung an den Magistrat vom 16.11.2015, OM 4733 Aktenzeichen: 32 1
Konzept zu nächtlichen Geschwindigkeitskontrollen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.04.2010, OM 4103 entstanden aus Vorlage: OF 597/16 vom 27.03.2010 Betreff: Konzept zu nächtlichen Geschwindigkeitskontrollen Zu den Überlegungen des Magistrates zur nächtlichen Einführung von Tempo-30 auf einigen Durchgangsstraßen in Frankfurt am Main: Auch in Bergen-Enkheim ist durch den Durchgangsverkehr auf der Vilbeler Landstraße und der Borsigallee, aber auch in der Marktstraße, im Nordring und im Fritz-Schubert-Ring/Leuchte die nächtliche Ruhe der Anwohner in besonderer Weise von deutlich zu schnellem nächtlichem Verkehr beeinträchtigt. Der Magistrat wird deshalb beauftragt, ein Konzept auszuarbeiten, wie die bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen auch während der Nachtzeiten stadtweit einigermaßen eingehalten werden können. Begründung: Die existierenden Geschwindigkeitsbeschränkungen reichen zur Gewährleistung eines befriedigenden Nachtschlafes im Regelfall durchaus aus, immer vorausgesetzt, diese werden eingehalten. Dies ist leider nicht der Fall, insbesondere deshalb, weil nächtens kaum mit mobilen Geschwindigkeitskontrollen zu rechnen ist, und der geringe Verkehr in der Stadt das schnellere Fahren zulässt. Ohne hinreichende Kontrollmöglichkeiten aber wird jede Geschwindigkeitsreduzierung zur Farce, egal ob Tempo 30, 40 oder 50 eingehalten werden soll. Der Schwerpunkt ist daher darauf zu legen, auch für die Nacht ein effektives System zur Tempoüberwachung für die Stadt Frankfurt zu erarbeiten. Erst wenn dieses steht, kann gegebenenfalls punktuell über ergänzende Geschwindigkeitsreduzierungen nachgedacht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2010, ST 918 Aktenzeichen: 32 4
Abpollerung auf der Vilbeler Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2010, OM 4040 entstanden aus Vorlage: OF 409/11 vom 20.01.2010 Betreff: Abpollerung auf der Vilbeler Landstraße Der Magistrat wird gebeten, auf der Vilbeler Landstraße (im Bereich: Höhe Haus-Nr. 168) Poller setzen zu lassen. Begründung: Der dort sehr schmale Bürgersteig ist immer von parkenden Autos besetzt. Der verbleibende Platz ist für Fußgängerinnen/Fußgänger, Rollstuhlfahrerinnen/Rollstuhlfahrer und Eltern mit Kinderwagen viel zu gering. Diese müssen auf die stark befahrene Straße ausweichen und sind damit einer ständigen Gefährdung ausgesetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2010, ST 889 Stellungnahme des Magistrats vom 12.07.2010, ST 993 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 0
Stand der unerledigten Bebauungspläne - Konsequenzen aus der Debatte um die Schloßhecke Bericht des Magistrats vom 02.10.2009, B 873
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.10.2009, OA 1014 entstanden aus Vorlage: OF 529/16 vom 27.10.2009 Betreff: Stand der unerledigten Bebauungspläne - Konsequenzen aus der Debatte um die Schloßhecke Bericht des Magistrats vom 02.10.2009, B 873 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Bebauungsplan B 405 für den Bereich Triebstraße/Vilbeler Landstraße weiter ruhen zu lassen, jedoch nicht einzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 02.10.2009, B 873 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2010, ST 1183 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 04.11.2009 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.11.2009, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 873 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 1014 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 1020 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 1025 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 1027 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.01.2010, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 873 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 1014 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 1020 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 1025 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 1027 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.02.2010, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 873 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 1014 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 1020 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 1025 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 1027 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.03.2010, TO I, TOP 54 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 873 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 1014 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 1020 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 1025 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 1027 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG 40. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.04.2010, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 873 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 1014 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 1020 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 1025 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 1027 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 41. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.05.2010, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 873 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 1865 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 1014 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 1020 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Die Vorlage OA 1025 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 1027 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER; SPD und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 6. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FAG (B 873 = Kenntnis, OA 1014, OA 1025 und OA 1027 = Annahme, OA 1020 = vereinfachtes Verfahren) 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.05.2010, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 873 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 1865 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 1014 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 1020 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Der Vorlage OA 1025 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Die Vorlage OA 1027 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER zu 6. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FAG (B 873 = Kenntnis, OA 1014, OA 1025 und OA 1027 = Annahme, OA 1020 = vereinfachtes Verfahren) REP (B 873 = Kenntnis, NR 1865, OA 1014, OA 1020, OA 1025 und OA 1027 = Annahme) NPD (B 873 = Kenntnis, NR 1865 = Annahme, OA 1014, OA 1020 und OA 1025 = vereinfachtes Verfahren, OA 1027 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (B 873 und NR 1865 = Ablehnung, OA 1014, OA 1020 und OA 1027 = Annahme, OA 1025 = Prüfung und Berichterstattung) Stv. Holtz (B 873 = Kenntnis, OA 1014, OA 1020, OA 1025 und OA 1027 = Enthaltung) Stv. Schenk (B 873 = Kenntnis, NR 1865 = Annahme, OA 1014, OA 1020, OA 1025 und OA 1027 = vereinfachtes Verfahren) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.05.2010, TO II, TOP 52 Beschluss: 1. Die Vorlage B 873 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 1865 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 1014 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 1020 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Der Vorlage OA 1025 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Die Vorlage OA 1027 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP, NPD, Stv. Holtz und Stv. Schenk gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER, REP, NPD und Stv. Schenk gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Stv. Holtz (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, NPD und Stv. Schenk gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG, FREIE WÄHLER, REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); Stv. Holtz (= Enthaltung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, NPD und Stv. Schenk gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FREIE WÄHLER, REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); Stv. Holtz (= Enthaltung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER und REP gegen NPD und Stv. Schenk (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung); Stv. Holtz (= Enthaltung) zu 6. CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG, FREIE WÄHLER, REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie NPD (= Ablehnung); Stv. Holtz (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 8226, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.05.2010 Aktenzeichen: 61 00
Verkehrsberuhigung Seckbach Nord/Grüngürtel Bericht des Magistrats vom 03.07.2009, B 578
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.08.2009, OA 961 entstanden aus Vorlage: OF 500/16 vom 11.08.2009 Betreff: Verkehrsberuhigung Seckbach Nord/Grüngürtel Bericht des Magistrats vom 03.07.2009, B 578 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Punkt 2. der Anregung des Ortsbeirates 11, OA 740 vom 22.09.2008, nicht umzusetzen. Begründung: Der Durchgangsverkehr, der über die B 521 sowie die Nordumfahrung Bergen geführt werden soll, belastet auch zusätzlich die Vilbeler Landstraße in Bergen. Da der Verkehr nicht nur über die Nordumfahrung abfließt, sondern auch in südlicher Richtung über die Vilbeler Landstraße nach Fechenheim und Offenbach, ist dies für den Ortsbeirat 16 unzumutbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 03.07.2009, B 578 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.12.2009, B 1054 Bericht des Magistrats vom 03.12.2010, B 737 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 02.09.2009 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Verkehrsausschusses am 29.09.2009, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 578 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 961 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD (= Annahme) sowie LINKE., FDP und Freie Wähler (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (B 578 = Kenntnis, OA 961 = Annahme) REP und ÖkoLinX-ARL (B 578 = Kenntnis, OA 961 = Prüfung und Berichterstattung) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.10.2009, TO II, TOP 51 Beschluss: 1. Die Vorlage B 578 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 961 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, Freie Wähler, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und NPD (= Annahme) sowie LINKE., FDP, Freie Wähler, REP und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6925, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.10.2009 Aktenzeichen: 61 1
Verkehrsberuhigung Seckbach Nord/Grüngürtel Verkehrserhebung „vor den hessischen Sommerferien“ Hier: Verkehrsberuhigung Bergen-Enkheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.08.2009, OM 3483 entstanden aus Vorlage: OF 499/16 vom 09.07.2009 Betreff: Verkehrsberuhigung Seckbach Nord/Grüngürtel Verkehrserhebung "vor den hessischen Sommerferien" Hier: Verkehrsberuhigung Bergen-Enkheim Der Magistrat wird gebeten, die Ergebnisse der Verkehrserhebung "vor den hessischen Sommerferien 2009", die auf Grund der OA 740 und der Vorlage NR 983 durchgeführt wurde, dem Ortsbeirat 16 unaufgefordert vor Durchführung jedweder Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Seckbach bei einer Ortsbeiratssitzung vorzustellen und dem Ortsbeirat 16 darzulegen, welche Verkehrsberuhigungsmaßnahmen und eventuell Schallschutzmaßnahmen für die dicht besiedelte Vilbeler Landstraße vorgesehen sind, wenn wie gefordert noch mehr Durchgangsverkehr auf die Vilbeler Landstraße abgewälzt werden soll. Begründung: Mit der OA 740 und unter Mithilfe der CDU-Fraktion im Römer (Vorlage NR 983) unternimmt der Ortsbeirat 11 zum wiederholten Mal den Versuch, sämtlichen in Seckbach störenden Verkehr - auch Anliefer- und Anliegerverkehr - auf Bergen-Enkheim, insbesondere die Vilbeler Landstraße abzuwälzen, während er gleichzeitig seit Jahrzehnten trickreich eine Umgehungstraße - die Westumgehung Bergen/Ostumfahrung Seckbach - verhindert hat, die Bergen und Seckbach vom Durchgangsverkehr entlasten würde. Seit Jahren wird der Verkehr vom Autobahnknoten Friedberger Landstraße mit einem Umweg von 8 km über Bergen per Schildern von hinten durch die kalte Küche nach Seckbach geleitet, während die direkte Zufahrt per Einbahnstraße gesperrt und eine Zufahrt für Eingeweihte gut versteckt und nicht ausgeschildert wurde. Und auch diese Zufahrt über die Nußgartenstraße soll nun zu Lasten von Bergen-Enkheim "verkehrsberuhigt" werden. Das ist in Anbetracht des sich über die Wohnstraße Vilbeler Landstraße durch Bergen ergießenden Verkehrs ein Hohn und wird vom Ortsbeirat 16 entschieden zurückgewiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2009, ST 1450 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2010, ST 396 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2011, ST 335 Aktenzeichen: 32 1
Fußgängerüberweg in der Vilbeler Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2009, OM 2965 entstanden aus Vorlage: OF 404/16 vom 21.01.2009 Betreff: Fußgängerüberweg in der Vilbeler Landstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Vilbeler Landstraße in Höhe Haus Nummer 201 im Bereich der sich auf beiden Straßenseiten befindenden Bushaltestellen einen Fußgängerüberweg einzurichten. Begründung: Gerade älteren und gehbehinderten Bürgern ist es in diesem Bereich nur schwer möglich, die viel befahrene Vilbeler Landstraße gefahrlos zu überqueren. Gleiches gilt auch für Schulkinder, die den Bus der Linie 43 für ihren Schulweg nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2010, ST 299 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 32 1
1. Schild „Einfahrtsverbot für Lkw über 7,5 to - Anlieger frei“ Kreuzung Vilbeler Landstraße/Ecke Klingenweg und 2. Schild „Sackgasse - keine Wendemöglichkeit für Lkw“ Einfahrt Amaliestraße/Ecke Klingenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2009, OM 2963 entstanden aus Vorlage: OF 398/16 vom 13.01.2009 Betreff: 1. Schild "Einfahrtsverbot für Lkw über 7,5 to - Anlieger frei" Kreuzung Vilbeler Landstraße/Ecke Klingenweg und 2. Schild "Sackgasse - keine Wendemöglichkeit für Lkw" Einfahrt Amaliestraße/Ecke Klingenweg Der Magistrat wird gebeten, die beiden oben genannten Schilder schnellstmöglich anbringen zu lassen, um weitere Schäden an Laternen, Bäumen etc. im Wohngebiet "Am Rosenträger" zu unterbinden. Begründung: Am 12.01.2009 verfuhr sich ein Lkw aus Schweden so im Wendekreisel der Amaliestraße, dass ein Lkw-Abschleppdienst, den die von Anwohnern gerufene Polizei bestellt hatte, das Fahrzeug erst nach circa zwei Stunden freibekommen hat, was zu nicht unerheblichen Schäden in der Straße geführt hat. Da nach Aussagen von Anwohnern jeden Monat sich mindestens zwei - meist von Navigationsgeräten fehlgeleitete - große Lkw hier verfahren, ist eine entsprechende Ausschilderung unbedingt erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2009, ST 479 Aktenzeichen: 66 7
Parkzeitregelungen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.01.2009, OM 2861 entstanden aus Vorlage: OF 390/16 vom 12.12.2008 Betreff: Parkzeitregelungen Der Magistrat wird gebeten, folgende Parkzeitregelungen möglichst bald einzuführen: 1. Parken mit Parkscheibenreglung in der Borsigallee von der Vilbeler Landstraße bis zur Volkshausstraße von 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr mit einer zweistündigen Parkzeit. 2. Parken auf dem Bürgersteig in der Vilbeler Landstraße vor den Hausnummern 202 bis 208 mit Parkscheibenreglung von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr mit einer zweistündigen Parkzeit. Begründung: In beiden Straßen werden die vorhandenen Parkmöglichkeiten durch das Dauerparken der Pendler täglich ständig über 10-11 Stunden (Enkheim U 4 und U 7 Bergen Buslinie 43) für die Kunden der Gewerbetreibenden blockiert. Im Interesse einer Beibehaltung der gut funktionierenden Nahversorgung in Bergen-Enkheim muss hier sofortige Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.02.2009, ST 328 Aktenzeichen: 32 1
Schwerlastverkehr in der Röhrborngasse
S A C H S T A N D : Anregung vom 21.10.2008, OA 751 entstanden aus Vorlage: OF 344/16 vom 07.10.2008 Betreff: Schwerlastverkehr in der Röhrborngasse Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. mit einer geeigneten Beschilderung schon in Enkheim dafür Sorge zu tragen, dass Schwerlastverkehr über 7,5 Tonnen und evtl. auch schon darunter, mit Ausnahme des Linienbusverkehrs sowie des Anlieger- und Andienungsverkehrs, nicht mehr über die Leuchte, Fritz-Schubert-Ring/Im Sperber in die Röhrborngasse einfährt. Am Beginn der Leuchte muss darauf hingewiesen werden, dass es ein Durchfahrtsverbot für diese Fahrzeuge auf die Marktstraße gibt und Alternativen ausgeschildert werden. 2. geeignete Mittel zu ergreifen, dass in den gängigen Verkehrsleitsystemen die beschlossene Tonnagebegrenzung publik gemacht wird. Begründung: Wie die beigefügten Bilder zeigen, verfahren sich immer wieder Schwerlastfahrzeuge in die enge Altstadtstraße, weil ortsfremde Fahrer von ihren Leitsystemen hierher gelockt werden, aber auch, weil durchaus ortskundige Fahrer zu bequem sind, auf die Vilbeler Landstraße zurückzufahren. Der fotografierte auswärtige Schwertransporter hat etliche Minuten lang hin- und herrangiert und konnte dann nur Richtung Rathaus abbiegen, weil es für jede andere Richtung zu eng war. Kaum dass sich der Stau Im Sperber aufgelöst hatte, kam ein riesiger Tanklaster einer Mühle, der Minuten nach dem Schwertransporter ebenfalls durch die Röhrborngasse musste. Es gibt in ganz Enkheim keine Bäckerei mehr, die Mehl über solche Tanker beziehen könnte, und damit auch keinen Grund, warum ein solches Fahrzeug durch die enge Altstadtgasse fahren müsste. Auch die riesigen Müllcontainer vom Kleinmüllplatz müssen nicht durch diese Gasse, sondern können über die Leuchte auf die Vilbeler Landstraße und Borsigallee ausfahren, die entschieden breiter sind. Schon der "normale" Verkehr ist in der Röhrborngasse eine Zumutung für die Anwohner und noch mehr für Passanten, die im tosenden Verkehr kaum Platz auf den extrem schmalen Bürgersteigen haben, zumal, wenn die auch nicht gerade kleinen Busse des ÖPNV die gesamte Straße füllen. Anlage 1 (ca. 213 KB) # Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2009, ST 380 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 29.10.2008 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Verkehrsausschusses am 02.12.2008, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 751 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen SPD und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4974, 26. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 02.12.2008 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsberuhigung Seckbach Nord/Grüngürtel
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.09.2008, OA 740 entstanden aus Vorlage: OF 251/11 vom 22.08.2008 Betreff: Verkehrsberuhigung Seckbach Nord/Grüngürtel Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den aus dem Nordwesten kommenden Durchgangsverkehr nach Seckbach stärker zu beruhigen und möglichst umzuleiten. Um dies zu erreichen soll(en) 1. in folgenden Bereichen verkehrsberuhigende Maßnahmen eingerichtet werden: a) im Bereich des Berger Weges; b) im Mittelstück der Nußgartenstraße bis Einmündung Hofhausstraße; c) an der Einmündung zur Hofhausstraße (Beginn der Tempo-30-Zone); 2. der Durchgangsverkehr über die B 521 (Friedberger Landstraße und Vilbeler Landstraße sowie Nordumfahrung Bergen) geführt werden. Hierzu ist es erforderlich, dem stadtauswärts fahrenden Verkehr an den beiden Kreuzungsbereichen - Friedberger Landstraße/Vilbeler Landstraße und Vilbeler Landstraße/Berger Nordumfahrung - noch mehr Vorrang als bisher einzuräumen. Begründung: Seit Längerem leiden die Anwohner der oberen Hofhausstraße unter einer starken Verkehrsbelastung. Dabei beklagen sich die Anwohner, dass in großer Zahl auch ortsfremde Kennzeichen auf den Fahrzeugen zu beobachten sind, was ein Indiz dafür ist, dass die Strecke auch viel Durchgangsverkehr zu tragen hat. Auch wird die Strecke gerne sehr schnell abgefahren, da mit keinen anderen Verkehrsteilnehmern gerechnet wird. Zusätzlich liegen Berger Weg und Nußgartenstraße im Grüngürtel und sollen als Naherholungsgebiet dienen. Daher sind Maßnahmen erforderlich, die den Verkehr beruhigen und umleiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.02.2009, B 77 Bericht des Magistrats vom 03.07.2009, B 578 Bericht des Magistrats vom 18.12.2009, B 1054 Bericht des Magistrats vom 03.12.2010, B 737 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 01.10.2008 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.10.2008, TO I, TOP 45 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 740 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der NR 983 überwiesen. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2008, TO II, TOP 86 Beschluss: Die Vorlage OA 740 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Vorlage NR 983 überwiesen. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 4901, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2008 Aktenzeichen: 32 1
Wie geht es für Bergen-Enkheim weiter mit den Aktionsplänen nach der EU-Umgebungslärm-Richtlinie?
S A C H S T A N D : Anregung vom 12.08.2008, OA 700 entstanden aus Vorlage: OF 324/16 vom 29.07.2008 Betreff: Wie geht es für Bergen-Enkheim weiter mit den Aktionsplänen nach der EU-Umgebungslärm-Richtlinie? Nach der Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm - §§ 47 a-f BImSchG und 34. BImSchV (Lärmkartierung)EG - Umgebungslärmrichtlinie sind erforderlich: Bis 30. Juni 2007 Erstellung von Lärmkarten für - Hauptverkehrsstraßen (> 6 Mio Kfz / Jahr) - Haupteisenbahnstrecken (> 60.000 / Jahr) - Großflughäfen (> 50.000 Flüge / Jahr) und - Ballungsräume (> 250.000 E) Bis 18. Juli 2008 Erstellung von Aktionsplänen Bis 30. Juni 2012 Erstellung von Lärmkarten für - Hauptverkehrsstraßen (> 3 Mio Kfz / Jahr) - Haupteisenbahnstrecken (> 30.000 / Jahr) - Ballungsräume (> 100.000 E) Bis 18. Juli 2013 Erstellung von Aktionsplänen für weitere Untersuchungsbereiche. Der Magistrat hat mit der ST 597 vom 29.3.2007 vor über einem Jahr zu den Erfordernissen Stellung genommen, sich jedoch damals außerstande gesehen, etwas umzusetzen. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. ob der erforderliche Aktionsplan inzwischen termingerecht vorliegt oder wann ggf. mit der Fertigstellung zu rechnen ist, wie und wann die in Aussicht gestellte Beteiligung des Ortsbeirates sowie der Bürgerinnen und Bürger erfolgen soll und welche Bedeutung der Magistrat in diesem Zusammenhang dem Fluglärm beimisst, 2. ob vor allem der Magistrat bereit ist, beispielsweise auf lärmmindernde An- und Abflugverfahren, auf Flugroutenänderungen, auf das Verbot veralteter lauter Triebwerke zur Nachtzeit und auf das Verbot von Freizeitverkehr mittels Kleinflugzeugen, Hubschraubern und Nostalgiemaschinen über bewohnten Gebieten hinzuwirken. Begründung: Ziel der EU-Richtlinie ist die Bekämpfung des Lärms in lauten Gebieten (für Bergen-Enkheim ist hauptsächlich der Fluglärm und der Verkehrslärm an der Vilbeler Landstraße ein ungelöstes Problem) sowie die Erhaltung der Ruhe in bisher relativ leisen Gebieten (etwa durch die erwartete Zunahme des Durchgangsverkehrs nach dem Autobahnausbau im Riederwald und dem Fehlen einer Umgehungsstraße). Die Mitwirkung der Bevölkerung ist ausdrücklich vorgesehen, und diese setzt eine ausführliche Information der Öffentlichkeit über Grundlagen (z.B. strategische Lärmkarten, Vorschläge für Aktionspläne) sowie die effektive Mitarbeit an der Ausarbeitung des Aktionsplans einschließlich angemessener Fristen und ausreichender Zeit für jede Phase voraus. Zu allen diesen Erfordernissen ist seitens der Stadt Frankfurt am Main bisher nichts bekannt geworden, obwohl am 18. Juli 2008 eine Frist ablief. Bisherige Stellungnahmen des Magistrats zu vergleichbaren Themen wie Klimabericht und Umweltzone lassen befürchten, dass auch für die Umgebungslärmrichtlinie der wichtige Komplex "Fluglärm" ausgeblendet werden oder zu kurz kommen könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2009, ST 2 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 20.08.2008 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 11.09.2008, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 700 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= vereinfachtes Verfahren) NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4564, 24. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 11.09.2008 Aktenzeichen: 79 3
Baustelle der Feuerwehr im Florianweg – Zufahrt und Wegerecht zum Grundstück Flur 45, Parzelle 321, Am Entenbach, direkt an die Baustelle angrenzend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.08.2008, OM 2480 entstanden aus Vorlage: OF 326/16 vom 28.07.2008 Betreff: Baustelle der Feuerwehr im Florianweg - Zufahrt und Wegerecht zum Grundstück Flur 45, Parzelle 321, Am Entenbach, direkt an die Baustelle angrenzend Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, auf wessen Grundstück sich der nur noch als schmaler Trampelpfad erkennbare Zugang zu dem obigen Grundstück befindet und wer für die Offenhaltung, Pflege und Sauberhaltung dieses Zugangs verantwortlich ist. Der Magistrat wird weiterhin gebeten zu veranlassen, dass der ordnungsgemäße Zugang zu dem Grundstück auch z.B. mit einem Balkenmäher, d.h. in einer Breite von mindestens 1,3 m zu dem jetzt "gefangenen" Grundstück wieder hergestellt und auch erhalten wird. Begründung: Im Zuge der Baumaßnahmen an der Feuerwache Enkheim wurde der nur rudimentär vorhandene Zugang - Trampelpfad - durch einen Bauzaun weiter verengt, so dass die dahinter liegenden Grundstücke nur noch im "Gänsemarsch" betreten werden können. Da z.B. auch Pflegemaßnahmen mit einem Balkenmäher möglich sein müssen, muss der Zugang zu den Grundstücken am Entenbach in einer Breite von mindestens 1,3 m wieder hergestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2008, ST 1528 Aktenzeichen: 23 20
Vorfahrtsregelung an der Ausfahrt von der Feuerwache Enkheim zur Laurentiusstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2008, OM 2368 entstanden aus Vorlage: OF 306/16 vom 14.05.2008 Betreff: Vorfahrtsregelung an der Ausfahrt von der Feuerwache Enkheim zur Laurentiusstraße Der Magistrat wird beauftragt, die vielen Verkehrsteilnehmern unklare Vorfahrtsregelung an der Ausfahrt von der Feuerwache Enkheim zur Laurentiusstraße zu klären und ggf. durch geeignete Maßnahmen Abhilfe zu schaffen. Begründung: Auf dem Gelände der Feuerwache Enkheim (Florianweg/Laurentiusstraße) sind seit einiger Zeit Bauarbeiten im Gange, die voraussichtlich noch einige Monate andauern werden. Damit verbunden ist ein erhöhter Kfz-Verkehr über die Grundstücksausfahrt auf die Laurentiusstraße. Die bisher "gängige Meinung und Praxis" bestand darin, dass diese vom Areal der Feuerwehr auf die Laurentiusstraße führende Straße als Ausfahrt anzusehen sei und deswegen der Verkehr auf der Laurentiusstraße generell Vorfahrt habe. Diese Meinung lässt sich jedoch aufgrund der straßenbaulichen Situation durchaus auch anders beurteilen. Zwischenzeitlich ereigneten sich dort kleinere Unfälle sowie "Beinahe-Unfälle". Sollte die "Ausfahrt" als gleichberechtigte Straße wie die Laurentiusstraße gelten, wäre es ratsam, auf der Laurentiusstraße - zur Verdeutlichung - eine weiße Markierung aufzutragen, so wie das auch auf dem Florianweg in Höhe Nr. 36 - 38 erfolgte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2008, ST 1352 Aktenzeichen: 32 4
Bordsteinabsenkungen in der Victor-Slotosch-Straße und Voltenseestraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2008, OM 2261 entstanden aus Vorlage: OF 290/16 vom 16.04.2008 Betreff: Bordsteinabsenkungen in der Victor-Slotosch-Straße und Voltenseestraße Der Magistrat wird beauftragt, folgende Maßnahmen zu veranlassen: 1. Absenkung der Bordsteinkante auf Straßenniveau in der Victor- Slotosch- Straße in Höhe der Einfahrt zum REWE-Markt auf der gesamten Breite der Ein-/Ausfahrt, so dass auch Radfahrer ungehindert zum Parkplatz gelangen können. Derzeit ist auf der rechten Seite der Einfahrt die Absenkung nicht ausreichend. 2. Absenkung der Bordsteinkante auf Straßenniveau in der Voltenseestraße in Höhe der Einmündung des Heinrich - Kegelmann- Weges. 3. Aufbringen einer Sperrfläche auf der Voltenseestraße in Höhe der Einmündung des Heinrich - Kegelmann- Weges. Beide Maßnahmen (2 und 3) sollen dazu beitragen, dass Radfahrer ungehindert in den kombinierten Rad-/Fußweg einbiegen bzw. ausfahren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2008, ST 1215 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 66 3
Fuß- und Radweg von Seckbach nach Bergen - Zwischennutzung der alten Straßenbahntrasse
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.05.2008, OA 649 entstanden aus Vorlage: OF 216/11 vom 12.04.2008 Betreff: Fuß- und Radweg von Seckbach nach Bergen - Zwischennutzung der alten Straßenbahntrasse Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der alten Trasse der Straßenbahnlinie 12 - zwischen Leonhardsgasse und ehemaliger Wendeschleife an der Vilbeler Landstraße - einen Fuß- und Radweg einzurichten. Der einzurichtende Fuß- und Radweg ist als vorübergehende Zwischennutzung anzulegen. D. h., er muss, bei einer späteren Einlösung der Option zur Nutzung der Strecke durch den ÖPNV, kostengünstig rückbaubar sein. Die Bepflanzung der Trasse mit Bäumen (wie im Erläuterungsbericht beschrieben) sowie deren Bebauung in sonstiger Art, werden ausdrücklich abgelehnt. Begründung: Wie im Erläuterungsbericht des Umweltamtes vom 20.09.2007 zur so genannten Seckbacher Promenade beschrieben, sollen innerhalb der vorhandenen Gleisspuren zwei je 1,50 Meter breite wassergebundene Wege angelegt werden, so dass die Gleise die Wegkanten bilden. Der ebenfalls 1,50 Meter breite Abstandsstreifen zwischen den Gleisspuren soll bis zur Oberkante mit Schotter abgedeckt werden. Die ehemaligen Haltestellen sollen teilentsiegelt werden. Mit der neuen Wegeverbindung entstünde, abseits der viel befahrenen Wilhelmshöher Straße und Vilbeler Landstraße, eine attraktive Verknüpfung zwischen Seckbach und Bergen-Enkheim. Die Wegeverbindung käme den Naherholungssuchenden, Spaziergängern und Radfahrern, sowie den Fahrradpendlern zugute. Wegen der bestehenden Option einer Verlängerung der U-Bahnlinien U4 oder U7 (siehe Gesamtverkehrsplan), ist die Trasse von jeglicher Bebauung und großwüchsiger Bepflanzung freizuhalten. Anlage 1 (ca. 329 KB) # Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2008, ST 1371 Bericht des Magistrats vom 14.11.2008, B 741 Bericht des Magistrats vom 04.09.2009, B 755 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 14.05.2008 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 05.06.2008, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Dem ersten bis dritten Satz der Vorlage OA 649 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Der vierte Satz der Vorlage OA 649 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, FAG und BFF gegen SPD, LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, NPD und Stv. Seitz (= Annahme) 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 10.06.2008, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Dem ersten bis dritten Satz der Vorlage OA 649 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Der vierte Satz der Vorlage OA 649 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, FAG und BFF gegen SPD, LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD und Stv. Seitz (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.06.2008, TO II, TOP 53 Beschluss: a) Dem ersten bis dritten Satz der Vorlage OA 649 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Der vierte Satz der Vorlage OA 649 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, FAG, BFF, NPD und Stv. Seitz gegen SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG, BFF, NPD und Stv. Seitz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4159, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 19.06.2008 Aktenzeichen: 79 1
Neukonzeption für den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße, Leuchte, Borsigallee und Triebstraße
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.03.2007, OA 338 entstanden aus Vorlage: OF 139/16 vom 14.02.2007 Betreff: Neukonzeption für den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße, Leuchte, Borsigallee und Triebstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und berichten, ob und wie die Kreuzung Vilbeler Landstraße, Leuchte, Borsigallee und Triebstraße unter Beachtung folgender Aspekte umgestaltet werden kann: 1. Umwandlung der bisherigen durch Lichtsignalanlagen gesteuerten Kreuzung in einen Kreisverkehr; 2. Öffnung der Leuchte für direkte Verkehrsbeziehungen aus und in die Borsigallee sowie aus und in die Vilbeler Landstraße; 3. Die Verlängerung der U 7 bis zum Schwimmbad soll bei der Neukonzeption des Knotens berücksichtigt werden; 4. Vorschläge für eine stadtplanerische Aufwertung des Knotens sollen in die Neukonzeption aufgenommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.07.2007, B 514 Bericht des Magistrats vom 17.12.2007, B 934 Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 237 Bericht des Magistrats vom 10.11.2008, B 707 Bericht des Magistrats vom 24.04.2009, B 257 Bericht des Magistrats vom 14.09.2009, B 789 Bericht des Magistrats vom 05.03.2010, B 152 Bericht des Magistrats vom 16.09.2011, B 402 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 21.03.2007 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.04.2007, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 338 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG gegen BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme) NPD (= Prüfung und Berichterstattung) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.05.2007, TO II, TOP 59 Beschluss: Der Vorlage OA 338 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, REP und ÖkoLinX/E.L. gegen BFF (= Ablehnung) und NPD (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 1834, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.05.2007 Aktenzeichen: 32 1
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