Wie geht es für Bergen-Enkheim weiter mit den Aktionsplänen nach der EU-Umgebungslärm-Richtlinie?
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 12.08.2008, OA 700 entstanden aus Vorlage:
OF 324/16 vom
29.07.2008 Betreff: Wie geht es für Bergen-Enkheim weiter mit
den Aktionsplänen nach der EU-Umgebungslärm-Richtlinie?
Nach der Richtlinie 2002/49/EG
des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung
und Bekämpfung von Umgebungslärm - §§ 47 a-f BImSchG und 34. BImSchV
(Lärmkartierung)EG - Umgebungslärmrichtlinie sind erforderlich: Bis 30. Juni 2007 Erstellung von
Lärmkarten für -
Hauptverkehrsstraßen (> 6 Mio Kfz / Jahr) - Haupteisenbahnstrecken (> 60.000 / Jahr) - Großflughäfen (> 50.000 Flüge /
Jahr) und - Ballungsräume
(> 250.000 E) Bis 18. Juli
2008 Erstellung von Aktionsplänen Bis 30. Juni 2012 Erstellung von Lärmkarten für
- Hauptverkehrsstraßen (> 3 Mio
Kfz / Jahr) -
Haupteisenbahnstrecken (> 30.000 / Jahr) - Ballungsräume (> 100.000 E) Bis 18. Juli 2013 Erstellung von
Aktionsplänen für weitere Untersuchungsbereiche. Der Magistrat hat mit der ST 597 vom 29.3.2007 vor
über einem Jahr zu den Erfordernissen Stellung genommen, sich jedoch damals
außerstande gesehen, etwas umzusetzen. Vor diesem Hintergrund möge die
Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu
berichten, 1. ob der erforderliche Aktionsplan
inzwischen termingerecht vorliegt oder wann ggf. mit der Fertigstellung zu
rechnen ist, wie und wann die in Aussicht gestellte Beteiligung des
Ortsbeirates sowie der Bürgerinnen und Bürger erfolgen soll und welche
Bedeutung der Magistrat in diesem Zusammenhang dem Fluglärm beimisst, 2. ob vor allem der Magistrat bereit ist,
beispielsweise auf lärmmindernde An- und Abflugverfahren, auf
Flugroutenänderungen, auf das Verbot veralteter lauter Triebwerke zur Nachtzeit
und auf das Verbot von Freizeitverkehr mittels Kleinflugzeugen, Hubschraubern
und Nostalgiemaschinen über bewohnten Gebieten hinzuwirken. Begründung: Ziel der EU-Richtlinie ist die
Bekämpfung des Lärms in lauten Gebieten (für Bergen-Enkheim ist hauptsächlich
der Fluglärm und der Verkehrslärm an der Vilbeler Landstraße ein ungelöstes
Problem) sowie die Erhaltung der Ruhe in bisher relativ leisen Gebieten (etwa
durch die erwartete Zunahme des Durchgangsverkehrs nach dem
Autobahnausbau im Riederwald und dem Fehlen einer Umgehungsstraße). Die
Mitwirkung der Bevölkerung ist ausdrücklich vorgesehen, und diese setzt eine
ausführliche Information der Öffentlichkeit über Grundlagen (z.B. strategische
Lärmkarten, Vorschläge für Aktionspläne) sowie die effektive Mitarbeit an der
Ausarbeitung des Aktionsplans einschließlich angemessener Fristen und
ausreichender Zeit für jede Phase voraus. Zu allen diesen Erfordernissen ist
seitens der Stadt Frankfurt am Main bisher nichts bekannt geworden, obwohl am
18. Juli 2008 eine Frist ablief. Bisherige Stellungnahmen des Magistrats zu
vergleichbaren Themen wie Klimabericht und Umweltzone lassen befürchten, dass
auch für die Umgebungslärmrichtlinie der wichtige Komplex "Fluglärm"
ausgeblendet werden oder zu kurz kommen könnte. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 16
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.01.2009, ST 2 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 20.08.2008 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 11.09.2008, TO I, TOP 47
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA 700 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (=
Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
REP (= vereinfachtes Verfahren) NPD (= Annahme)
Beschlussausfertigung(en): § 4564, 24. Sitzung
des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 11.09.2008 Aktenzeichen: 79 3