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Wie geht es für Bergen-Enkheim weiter mit den Aktionsplänen nach der EU-Umgebungslärm-Richtlinie?

Vorlagentyp: OA

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung vom 12.08.2008, OA 700 entstanden aus Vorlage: OF 324/16 vom 29.07.2008 Betreff: Wie geht es für Bergen-Enkheim weiter mit den Aktionsplänen nach der EU-Umgebungslärm-Richtlinie? Nach der Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm - §§ 47 a-f BImSchG und 34. BImSchV (Lärmkartierung)EG - Umgebungslärmrichtlinie sind erforderlich: Bis 30. Juni 2007 Erstellung von Lärmkarten für - Hauptverkehrsstraßen (> 6 Mio Kfz / Jahr) - Haupteisenbahnstrecken (> 60.000 / Jahr) - Großflughäfen (> 50.000 Flüge / Jahr) und - Ballungsräume (> 250.000 E) Bis 18. Juli 2008 Erstellung von Aktionsplänen Bis 30. Juni 2012 Erstellung von Lärmkarten für - Hauptverkehrsstraßen (> 3 Mio Kfz / Jahr) - Haupteisenbahnstrecken (> 30.000 / Jahr) - Ballungsräume (> 100.000 E) Bis 18. Juli 2013 Erstellung von Aktionsplänen für weitere Untersuchungsbereiche. Der Magistrat hat mit der ST 597 vom 29.3.2007 vor über einem Jahr zu den Erfordernissen Stellung genommen, sich jedoch damals außerstande gesehen, etwas umzusetzen. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. ob der erforderliche Aktionsplan inzwischen termingerecht vorliegt oder wann ggf. mit der Fertigstellung zu rechnen ist, wie und wann die in Aussicht gestellte Beteiligung des Ortsbeirates sowie der Bürgerinnen und Bürger erfolgen soll und welche Bedeutung der Magistrat in diesem Zusammenhang dem Fluglärm beimisst, 2. ob vor allem der Magistrat bereit ist, beispielsweise auf lärmmindernde An- und Abflugverfahren, auf Flugroutenänderungen, auf das Verbot veralteter lauter Triebwerke zur Nachtzeit und auf das Verbot von Freizeitverkehr mittels Kleinflugzeugen, Hubschraubern und Nostalgiemaschinen über bewohnten Gebieten hinzuwirken. Begründung: Ziel der EU-Richtlinie ist die Bekämpfung des Lärms in lauten Gebieten (für Bergen-Enkheim ist hauptsächlich der Fluglärm und der Verkehrslärm an der Vilbeler Landstraße ein ungelöstes Problem) sowie die Erhaltung der Ruhe in bisher relativ leisen Gebieten (etwa durch die erwartete Zunahme des Durchgangsverkehrs nach dem Autobahnausbau im Riederwald und dem Fehlen einer Umgehungsstraße). Die Mitwirkung der Bevölkerung ist ausdrücklich vorgesehen, und diese setzt eine ausführliche Information der Öffentlichkeit über Grundlagen (z.B. strategische Lärmkarten, Vorschläge für Aktionspläne) sowie die effektive Mitarbeit an der Ausarbeitung des Aktionsplans einschließlich angemessener Fristen und ausreichender Zeit für jede Phase voraus. Zu allen diesen Erfordernissen ist seitens der Stadt Frankfurt am Main bisher nichts bekannt geworden, obwohl am 18. Juli 2008 eine Frist ablief. Bisherige Stellungnahmen des Magistrats zu vergleichbaren Themen wie Klimabericht und Umweltzone lassen befürchten, dass auch für die Umgebungslärmrichtlinie der wichtige Komplex "Fluglärm" ausgeblendet werden oder zu kurz kommen könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2009, ST 2 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 20.08.2008 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 11.09.2008, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 700 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= vereinfachtes Verfahren) NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4564, 24. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 11.09.2008 Aktenzeichen: 79 3