Ausdehnung der Erhaltungssatzung Nr. 31
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 15.06.2010, OM
4323 entstanden aus Vorlage:
OF 636/16 vom
15.06.2010 Betreff: Ausdehnung der Erhaltungssatzung Nr. 31
Der Magistrat
wird aufgefordert, in den Geltungsbereich der bestehenden Erhaltungssatzung Nr.
31 die gründerzeitliche Baustruktur im westlichen Siedlungsbereich des Bergener
Stadtkerns einzubeziehen. Konkret wird um Einbeziehung mindestens der folgenden
Bauabschnitte in die Erhaltungssatzung Nr. 31 gebeten: Am Weißen Turm, Hausnummern 25-41 sowie 24-50 Am Landgraben, Hausnummern 1-17,
sowie 2-4 Usastraße,
Hausnummer 1 sowie 2-4 Vilbeler Landstraße, Hausnummer 227-243 sowie
212-242 sowie gegebenenfalls weitere Bauten
nach Maßgabe der zugrunde liegenden Kriterien. Begründung: Den Geltungsbereich in der
genannten Weise auszudehnen, ist durch den Magistrat bereits bei der Erstellung
der Erhaltungssatzung in Erwägung gezogen worden. Die Ausdehnung ist
wünschenswert, um alle Teile Bergens, die historisch gewachsen sind und von
wesentlichen Veränderungen der Baustruktur verschont werden sollen,
einzuschließen.
Nachdem in mehreren
Erhaltungssatzungen (neben der für Enkheim etwa auch in der für Eckenheim oder
Heddernheim beschlossenen Satzung) eine Zweiteilung der schützenswerten
Bereiche vorgenommen worden ist, muss das auch in diesem Falle möglich
sein. Die zur Erweiterung vorgeschlagenen
Gebiete zeigen gemeinsame prägende Merkmale auf, wie sie sämtlich im
Teilbereich 2 des geschützten Geltungsbereichs anzutreffen sind: einheitliche
Traufhöhen, teilweise eingepflegtes Fachwerk, Ausführung in Klinker- oder
Backstein, Vorgärten mit zum Teil altem Baumbestand, Hinterhöfe mit
charakteristischer Bebauung, wertvolle Zeugnisse ehemals landwirtschaftlicher
oder handwerklicher Nutzung. Trotz zahlreicher erfolgter Umbauten und Anbauten
ist der Charakter des Gebietes erhalten geblieben. Vereinzelt ist schon zu
beobachten, dass bei Umgestaltungen - etwa in der Vilbeler Landstraße - die
Vorgärten zu Gunsten gepflasterter Autoaufstellflächen versiegelt wurden,
respektive Neubauten bis an die straßenseitige Bebauungsgrenze herangerückt
sind. Es lohnt sich aber, die vorhandenen gestalterischen Merkmale zu bewahren,
da sie bis heute eine hervorragende Wohnqualität gewährleisten. Anlage 1 (ca.
305 KB)
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 16
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.08.2010, ST 1205
Aktenzeichen: 61 0