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Ausdehnung der Erhaltungssatzung Nr. 31

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2010, OM 4323 entstanden aus Vorlage: OF 636/16 vom 15.06.2010 Betreff: Ausdehnung der Erhaltungssatzung Nr. 31 Der Magistrat wird aufgefordert, in den Geltungsbereich der bestehenden Erhaltungssatzung Nr. 31 die gründerzeitliche Baustruktur im westlichen Siedlungsbereich des Bergener Stadtkerns einzubeziehen. Konkret wird um Einbeziehung mindestens der folgenden Bauabschnitte in die Erhaltungssatzung Nr. 31 gebeten: Am Weißen Turm, Hausnummern 25-41 sowie 24-50 Am Landgraben, Hausnummern 1-17, sowie 2-4 Usastraße, Hausnummer 1 sowie 2-4 Vilbeler Landstraße, Hausnummer 227-243 sowie 212-242 sowie gegebenenfalls weitere Bauten nach Maßgabe der zugrunde liegenden Kriterien. Begründung: Den Geltungsbereich in der genannten Weise auszudehnen, ist durch den Magistrat bereits bei der Erstellung der Erhaltungssatzung in Erwägung gezogen worden. Die Ausdehnung ist wünschenswert, um alle Teile Bergens, die historisch gewachsen sind und von wesentlichen Veränderungen der Baustruktur verschont werden sollen, einzuschließen. Nachdem in mehreren Erhaltungssatzungen (neben der für Enkheim etwa auch in der für Eckenheim oder Heddernheim beschlossenen Satzung) eine Zweiteilung der schützenswerten Bereiche vorgenommen worden ist, muss das auch in diesem Falle möglich sein. Die zur Erweiterung vorgeschlagenen Gebiete zeigen gemeinsame prägende Merkmale auf, wie sie sämtlich im Teilbereich 2 des geschützten Geltungsbereichs anzutreffen sind: einheitliche Traufhöhen, teilweise eingepflegtes Fachwerk, Ausführung in Klinker- oder Backstein, Vorgärten mit zum Teil altem Baumbestand, Hinterhöfe mit charakteristischer Bebauung, wertvolle Zeugnisse ehemals landwirtschaftlicher oder handwerklicher Nutzung. Trotz zahlreicher erfolgter Umbauten und Anbauten ist der Charakter des Gebietes erhalten geblieben. Vereinzelt ist schon zu beobachten, dass bei Umgestaltungen - etwa in der Vilbeler Landstraße - die Vorgärten zu Gunsten gepflasterter Autoaufstellflächen versiegelt wurden, respektive Neubauten bis an die straßenseitige Bebauungsgrenze herangerückt sind. Es lohnt sich aber, die vorhandenen gestalterischen Merkmale zu bewahren, da sie bis heute eine hervorragende Wohnqualität gewährleisten. Anlage 1 (ca. 305 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2010, ST 1205 Aktenzeichen: 61 0